Bundeswehrforum.de

Standorte => Auslandsstandorte => Allgemeines => Thema gestartet von: Hei-Ko am 30. Januar 2017, 22:00:35

Titel: Integrierte Verwendung
Beitrag von: Hei-Ko am 30. Januar 2017, 22:00:35
Guten Abend,

ich bin am überlegen, ob ich mich für eine Integrierte Verwendung bewerbe. Dazu habe ich jedoch einige Fragen und habe im Internet/Intranet dazu noch keine passenden Antworten gefunden.

Die AuslZuschlV habe ich schon durchstöbert und gesehen, dass einzelne Länder in Zonen unterteilt sind. Muss man für die Auslandsdienstbezüge Lohnsteuer an das Fnanzamt abführen?

Wenn ich das nun richtig sehe erhält ein Soldat mit der Besoldungsstufe 7 in einem Land mit der Zone 8 ungefähr 2000€ Auslandsdienstbezüge zusätzlich zu seinen Dienstbezügen.

Was ich aber noch nicht herausgefunden habe, welche Kosten vom Dienstherrn noch übernommen werden.

Ich vermute, dass der Soldat eine Wohnung in dem jeweiligen Land mieten muss, da dort so denke ich keine Stuben zur Verfügung gestellt werden. Angenommen, die Familie (Frau und Kinder) bleibt in Deutschland im eigenen Haus wohnen. Bekommt der Soldat hier einen Zuschuss für die Wohnung im Ausland oder im Inland?

Aufgrund der kürze der Verwendung wird denke ich von einer Zusage der UKV abgesehen und TG gewährt. Gilt hier der gleiche TG-Satz wie in Deutschland? Wie sieht es mit den Reisebeihilfen aus? Im Inland erhält man die Reisebeihilfen für den günstigsten Beförderungsweg. Bekleidet nun der Soldat einen DP beispielsweise in den USA wäre der günstigste und schnellste weg das Flugzeug. Hier kommen aber schnell kosten Ü 1000€ zusammen. Werden hier dennoch 2 Reisebeihlfen im Monat gewährt? Kann ich mir kaum vorstellen!

Wie ist es mit den Heimreisen geregelt?

Ich habe schon das Forum durchsucht, aber leider nur alte Beiträge gefunden, wo es zwar einige User gab die schon in den USA waren, aber leider schon lang nicht mehr Online waren.

MkG
Heiko
Titel: Antw:Integrierte Verwendung
Beitrag von: LwPersFw am 30. Januar 2017, 22:24:35
Die normale Verwendungsdauer bei einer Versetzung in eine integrierte Verwendung im Ausland ist 3 Jahre. Bei MilAtt-Stäben 4 Jahre.

Ab einer Verwendungsdauer von 2 Jahren wird die UKV zugesagt.

Für Auslandsversetzungen gelten UKV-technisch andere Regeln als im Inland !!!

Normal ist, dass dann die ganze Familie ins Ausland umzieht.

Bezogen auf die USA gilt dann z.B.:

monatlich:

- Sie erhalten weiterhin Ihre Inlandsbezüge
- Dazu erhalten Sie den gehalts- / länder-/ standortbezogenen steuerfreien Auslandszuschlag
  (Beispiel: USA, Region Houston, Inlandsgrundgehalt ca. 3100 €, >> Zuschlag ca. 1660 €)
- Dieser Zuschalg erhöht sich noch für Ihre mitumziehende Ehefrau und für jedes Kind
- Dazu erhalten Sie einen steuerfreien Mietzuschuss
- ggf. noch einen Kaufkraftausgleich

einmalig u.a.:

- Die Bw bezahlt den Umzug (Reisekosten, Transportkosten, und vieles mehr...)
- Sie bekommen (je nach Gehaltsgruppe, Familienstand) eine Ausstattungspauschale - steuerpflichtig 
   ( z.B. A8, verheiratet : ca. 6500 € + für jedes Kind das mit umzieht : ca. 699 € )
- auf Grund anderer Stromspannung : ca. 650 €
- auf Grund anderer Fernsehnorm : ca. 499 €
- Pauschbetrag für sonstige Ausgaben : A2-B11 , verheiratet : ca. 2100 € + für jedes umziehende Kind ca. 699 €

Sonderleistungen:

- Für jedes Jahr des Aufenthaltes bezahlt die Bw einen Hin-/Rückflug nach Deutschland (sog. Heimaturlaub)
- Die Bw bezahlt die Wohnungsbesichtigungsreisen bei Hin- und Rückversetzung



Siehe auch hier:

Die Broschüre "volle Zusage" gilt ab 2 Jahre Verwendung

Die Broschüre "eingeschränkte Zusage" gilt für unter 2 Jahre

https://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/start/verwaltung/umzug/umzugausland/!ut/p/z1/04_Sj9CPykssy0xPLMnMz0vMAfIjo8zinSx8QnyMLI2MfMJ8TQw8Tf08nAMtAgwNzM31wwkpiAJKG-AAjgb6wSmp-pFAM8xxmuFnqB-sH6UflZVYllihV5BfVJKTWqKXmAxyoX5kRmJeSk5qQH6yI0SgIDei3KDcUREArWmjmw!!/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/ (https://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/start/verwaltung/umzug/umzugausland/!ut/p/z1/04_Sj9CPykssy0xPLMnMz0vMAfIjo8zinSx8QnyMLI2MfMJ8TQw8Tf08nAMtAgwNzM31wwkpiAJKG-AAjgb6wSmp-pFAM8xxmuFnqB-sH6UflZVYllihV5BfVJKTWqKXmAxyoX5kRmJeSk5qQH6yI0SgIDei3KDcUREArWmjmw!!/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/)
Titel: Antw:Integrierte Verwendung
Beitrag von: Hei-Ko am 31. Januar 2017, 07:21:42
Danke für die Infos!

Dann wird's bei mir wohl nichts mit einer Bewerbung, meine Frau und die Kids kann ich nicht mitnehmen, bzw. will ich denen das nicht zumuten.
Titel: Antw:Integrierte Verwendung
Beitrag von: Tommie am 31. Januar 2017, 07:55:30
Dann wird's bei mir wohl nichts mit einer Bewerbung, meine Frau und die Kids kann ich nicht mitnehmen, bzw. will ich denen das nicht zumuten.

Es waren hunderte von Kameraden vor Ihnen, die mit der gesamten Familie in eine integrierte Verwendung gegangen sind und es werden noch hunderte nach Ihnen kommen! Was hat das mit "zumuten" zu tun? Was wäre denn die Zumutung für die Familie? der bezahlte Umzug? Ein anderes Land, eine andere Sprache? Also, ganz ehrlich, das ist doch Mumpitz!
Titel: Antw:Integrierte Verwendung
Beitrag von: Hei-Ko am 31. Januar 2017, 08:03:03
Ein weiterer Umzug, jetzt wo sich die Frau und die Kinder in der neuen Umgebung eingelebt haben. Ich bin einer derjenigen, der mit seiner Familie an den StO gezogen ist und nicht jahrelang rumjammert, dass man ja soviel Pendeln muss.

Des Weiteren habe ich meiner Familie versprochen, dass sie kein weiteres mal umziehen müssen. Wenn ich versetzt werden sollte, bleiben sie in unserem Eigenheim und ich werde dann wieder zum Pendler.
Titel: Antw:Integrierte Verwendung
Beitrag von: Mero89 am 31. Januar 2017, 09:23:37
Dann bleib einfach zuHause bei deiner Familie, ganz einfach  ::)
Titel: Antw:Integrierte Verwendung
Beitrag von: miguhamburg1 am 31. Januar 2017, 09:28:25
Ehrlich, lieber Fragensteller,

einmal vollkommen davon abgesehen, ob nun die integrierte Verwendung zwei, drei oder vier Jahre dauern würde: Wenn es für Sie von vornherein feststand, dass Sie Ihre Familie nicht "mitnehmen" würden - und das dass für Sie gleichzeitig bedeutet, eine solche Verwendung nicht anzustreben, frage ich mich, weshalb Sie dann überhaupt so interessiert nach UKV, TG und anderen finanziellen Leistungen nachfragten. Das ist doch in Ihrem Fall völlig nebensächlich?

Titel: Antw:Integrierte Verwendung
Beitrag von: Tommie am 31. Januar 2017, 09:40:23
Na ja, bei seinem Ausgangsposting ging er ja noch schwanger mit der Hoffnung, dass er dort eine Wohnung bekommt und die Familie zu Hause bleiben kann ;) ! Nachdem ihm dann "LwPersFw" erklärt hat, dass es üblich ist bei einer Integrierten Verwendung die UKV zuzusagen und ins Ausland umzuziehen mit der gesamten Familie wurde diese Idee dann langsam aber sicher "beerdigt"! Es stellt sich für mich so dar, dass nach der fundierten aussage, die er erhalten hat, eine Integrierte Verwendung für ihn offensichtlich nicht mehr interessant ist.
Titel: Antw:Integrierte Verwendung
Beitrag von: Hei-Ko am 31. Januar 2017, 09:58:32
Schön wie hier geurteilt wird.

Eine Integrierte Verwendung ist und bleibt für mich interessant, jedoch muss ich als Familienvater auch den finanziellen Aspekt betrachten. Was bringt es mir, wenn ich mich auf einen DP im Ausland bewerbe, aber die anfallenden Kosten in Deutschland nicht tragen kann? Dann bringt mir die Erfahrung und der Ausbau meiner Sprachkenntnisse recht wenig.

Warum wird hier eigentlich rumdiskutiert, wenn man nichts konstruktives beitragen kann?
Titel: Antw:Integrierte Verwendung
Beitrag von: miguhamburg1 am 31. Januar 2017, 10:50:22
Selbstverständlich machen Sie sich Gedanken, wie Sie sich dienstlich weiter entwickeln können. Das ist vorbildlich und überhaupt nicht zu kritisieren.

Ich finde allerdings, dass Sie selbst auch auf die Idee hätten kommen können, dass so eine Verwendung, wenn sie denn nicht in Pendelentfernung zu Ihrem privaten Wohnort ist, für Sie nicht infrage kommt. Denn - auch das kritisiert doch hier niemand - Sie möchten mit Ihrer Familie im Eigenheim wohnen bleiben. Das ist doch allein mit gesundem Menschenverstand ein Ausschlusskriterium, auch ohne dass ich die genauen Beträge für eine UKV und sonstige Leistungen kenne. Und dass der Dienstherr nicht doppelt zahlt, nur weil jemand freiwillig in eine solche integrierte Verwendung geht, sollte doch wohl auch ohne Vorschriftenkenntnisse einleuchten.
Titel: Antw:Integrierte Verwendung
Beitrag von: Hei-Ko am 31. Januar 2017, 11:21:59
Es war für mich von Anfang an klar, dass nur ich ins Ausland gehe. Die Bundeswehr zahlt mir derzeit nichts an Trennungsgeld, da ich 17km vom StO entfernt wohne.

Meine Familie hat kein Problem damit, wenn ich meinen Dienst im Ausland leiste, von denen habe ich da volle Rückendeckung. Ich möchte mich nur dahingehend absichern, dass das zusätzliche Geld für die Auslandsverwendung, also Auslandszuschlag und die Reisebeihilfen meine Kosten im Ausland decken.

Wie ich bereits herausgefunden habe, werden beispielsweise 2 Kinderreisen/Elternreisen pro Kind und Jahr gezahlt zzgl. des Auslandszuschlags in Höhe von ca. 1600€, kann das eine runde Sache werden.

Des Weiteren bin ich nicht davon ausgegangen, dass die Bw irgendwas doppelt zahlt.
Titel: Antw:Integrierte Verwendung
Beitrag von: Papierberg am 31. Januar 2017, 15:24:31
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Lebenshaltungskosten im Ausland gegenüber inländischen Gegebenheiten (vor allem als Entsandte/r) oftmals erheblich teurer sind. Genau hierfür sind die steuerfreien Auslandsdienstbezüge und die vielen anderen Leistungen gedacht, die der Dienstherr aus Fürsorgegründen gewährt. Will sagen, klingt in Bezug auf die genannten Summer erst einmal alles gut (die Bezahlung ist auch in Ordnung) aber das hat auch seinen Hintergrund.
Titel: Antw:Integrierte Verwendung
Beitrag von: LwPersFw am 31. Januar 2017, 15:38:26

Wie ich bereits herausgefunden habe, werden beispielsweise 2 Kinderreisen/Elternreisen pro Kind und Jahr gezahlt zzgl. des Auslandszuschlags in Höhe von ca. 1600€, kann das eine runde Sache werden.


Lesen Sie einmal die entsprechenden Vorschriften ... diese Reisen sind an enge Bedingungen geknüpft !

Hinzu kommt, dass bei Umzugsunwilligkeit-/Fähigkeit kein Auslandstrennungsgeld gezahlt wird.

Das man ebenfalls erklären muss, dass man die Kosten einer selbst verschuldeten doppelten Haushaltsführung selbst tragen muss.

Und, dass davon nur abgewichen werden kann, solange sog. Umzugshinderungsgründe gem. § 12 Abs 3 BUKG vorliegen.
Aber selbst dann setzt dies die Umzugswilligkeit voraus.

Titel: Antw:Integrierte Verwendung
Beitrag von: Anonymus MMXVII am 10. Mai 2017, 16:07:36
Guten Tag zusammen,
Ich bin selbst seit 2015 in einer integrierten Verwendung in Belgien eingesetzt und muss konstatieren, dass nicht wenige Kameraden die Attraktivität des Dienens hier im Ausland mittlerweile in Frage stellen.
Aufgrund von multinationalen Vakanzen in vielen internationalen Bereichen kann oft nicht garantiert werden, dass man explizit auf dem Dienstposten eingesetzt wird, auf den man sich initial beworben hatte.
Es sollte eigentlich vorher schon klar sein, aber Zulagen, die nicht dienstpostengebunden sind, fallen ebenfalls weg (vgl. Bunkerzulage, DZUZ, DZA).
Alle dienstlichen Erschwernisse sind also mit den steuerfreien Auslandsdienstbezügen abgegolten und nach den 3 Jahren, wenn man auf seinem DP nicht verlängert wird oder in eine weitere integrierte Verwendung übergeht, wird mit der Rückversetzung ins Inland nach jetzigem Stand wieder die volle UKV zugesagt, auch wenn der persönliche Lebensmittelpunkt nicht am neuen Dienstort befindlich ist.
Speziell für SaZ ist zu bedenken, dass man sich beim Beurteilungswesen gegenüber den Stammsoldaten der neuen Dienststelle im Inland wahrscheinlich nicht immer im Vorteil befindet, insofern man Ambitionen hat BS zu werden.
Dass man auch im nahen europäischen Ausland auch nicht immer deutsche Standards als Bemessungsgrundlage heranziehen sollte, versteht sich hoffentlich von selbst. Beispielsweise haben Verkehrs-, Versicherungs-,Baurecht oder Amtswege durchaus Frustrationspotential, aber mit der Zeit nimmt man gewisse Dinge gelassener oder zieht seine Konsequenzen daraus.
Eine integrierte Verwendung ist demnach auch nichts für Kameraden für die der langfristige, monetäre Aspekt im Vordergrund steht.
Es ist viel mehr die internationale Gemeinschaft, in der man seinen Dienst tut, in der man neue Freunde findet und im Dialog vieles für sich und sein weiteres Leben mitnimmt.
Persönlich möchte ich diese Erfahrungen hier nicht missen, aber ich rate jedem für sich in seiner individuelle Situation genau abzuwägen ob die integrierte Verwendung den Vorstellungen und Wünschen entspricht.

Horrido!
Titel: Antw:Integrierte Verwendung
Beitrag von: Papierberg am 10. Mai 2017, 19:38:59
Den letzten Satz kann man eigentlich nur unterstreichen. Integrierte Verwendungen bergen jede Menge Herausforderungen und bringen neben neuen Erfahrungen auch viele Umbrüche und Aufwand mit sich. Klima, Umweltverschmutzung, Sicherheitslage/Kriminalität, Wohnstandard, fremde Sprache, anderes Rechtssystem, deutsche Dienststellen ggf. in anderer Zeitzone und die Umzüge, die man zu bewältigen hat. Trotzdem nehmen die allermeisten Bundeswehrangehörigen für sich aus dieser Zeit viel Positives mit. Man muss sich vorher einfach gut informieren.
Titel: Antw:Integrierte Verwendung
Beitrag von: Merowig am 10. Mai 2017, 23:03:45
War fuer mich ebenfalls eine super Erfahrung, die ich nicht missen moechte.
Titel: Antw:Integrierte Verwendung
Beitrag von: Flo3001 am 28. Oktober 2017, 18:03:54
Hallo zusammen,
ich versuche mal mein Glück, auch wenn hier über 100 Tage nichts mehr kommuniziert wurde.

Meine Frau und ich gehen im Juni des nächsten Jahres nach Reston in die Integrierte Verwendung.

Kurz und knapp.
Ich erhalte auf Basis der Mietobergrenze einen Zuschuss für die Miete.
Habe ich auch einen Anpruch auf Zuschuss, wenn ich mir dort ein Haus kaufen sollte?
Quasi anstatt Mieten, würde ich mir dort dann auch Haus kaufen und den selben Betrag nur in ein Eigenheim investieren.

Über Reaktionen wäre ich sehr erfreut.

Horido

MkG
Titel: Antw:Integrierte Verwendung
Beitrag von: LwPersFw am 28. Oktober 2017, 18:41:02
Siehe hier... Absatz 3

https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__54.html

Ergänzt durch die BBesGVwV   i.d.F.v. 14.06.2017

"54.3 Zu Absatz 3

54.3.1 
Ein Zuschuss kann auch gewährt werden, wenn der Besoldungsempfänger oder eine beim Auslandszuschlag berücksichtigte Person in zeitlichem Zusammenhang mit seiner Auslandsverwendung ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung im Ausland erwirbt oder errichtet.

54.3.2 
1Das Eigenheim oder die Eigentumswohnung muss sich am ausländischen Dienstort befinden und von dem Besoldungsempfänger und gegebenenfalls seinen sich nicht nur vorübergehend bei ihm aufhaltenden Familienangehörigen bewohnt werden. 2Dienstliche Interessen dürfen nicht entgegenstehen, d. h. insbesondere darf die dienstliche Einsatzfähigkeit oder Verwendbarkeit des Besoldungsempfängers hierdurch nicht eingeschränkt sein. 3Gleiches gilt, wenn sich die Wohnung außerhalb der politischen Gemeinde des Dienstorts befindet und der Besoldungsempfänger täglich dorthin zurückkehrt.

54.3.3 
1Beim Kauf oder der Errichtung eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung treten anstelle der Miete 0,65 Prozent des auf den als notwendig anerkannten leeren Wohnraum entfallenden reinen Kaufpreises einschließlich der Rechtsanwalts- und Notariatsgebühren sowie Grundbuchgebühren. 2Der Zuschuss beträgt monatlich höchstens 0,3 Prozent des anerkannten Kaufpreises. 3Er darf den Betrag eines Mietzuschusses bei Zugrundelegung der Miete nach den festgelegten Mietobergrenzen nach § 54 Absatz 2 nicht überschreiten.4Ein insoweit begrenzter Zuschuss darf im Falle einer allgemeinen oder einer Mieterhöhung in der überwiegenden Zahl der Mietverhältnisse nur anteilig für den als notwendig anerkannten Wohnraum bis zu den Höchstsätzen nach den o. a. Prozenten des Kaufpreises erhöht werden. 5Nebenkosten bleiben sowohl bei der Bemessungsgrundlage nach § 54 Absatz 3 Satz 2 als auch bei der Berechnung des Zuschusses nach § 54 Absatz 3 Satz 3 unberücksichtigt. 6Randnummer 54.1.20 gilt entsprechend. 7Für die Berechnung des zuschussfähigen Betrages und des Zuschusses selbst ist nicht der Wechselkurs am Tage des Erwerbs des Eigenheims oder der Eigentumswohnung maßgebend, sondern der jeweils für den Umtausch der Dienstbezüge gültige Kurs."

Titel: Antw:Integrierte Verwendung
Beitrag von: Vivi Ri am 29. Januar 2018, 16:00:20
Hallo!

Ich hab zur integrierten Verwendung in den USA ebenfalls eine Frage und dachte mir, die passt hier gut rein.

Wenn nun der Soldat mit Ehefrau und 2 Kindern dorthin umzieht, aber in DE noch ein Kind hat, welches aber bei der leiblichen Mutter bleibt, und ggf.  2 Jahre später für das letzte Jahr "nachzieht", ist dieses 3. Kind ebenfalls auslandszuschlagberechtigt? Lt. Infopaket steht zumindest ein geminderter Pauschalbetrag zu. Wie sieht es mit dem Auslandszulag und der Ausstattungspauschale aus?

Lieben Dank vorab!
Titel: Antw:Integrierte Verwendung
Beitrag von: LwPersFw am 13. September 2018, 08:32:29
Bzgl. des Auslandszuschlags gem. § 53 BBesG gilt:

"(5) Begründet eine berücksichtigungsfähige Person erst später einen Wohnsitz am ausländischen Dienstort oder gibt sie ihn vorzeitig auf,
werden ab dem Eintreffen rückwirkend bis zum Beginn der Verwendung des Beamten, Richters oder Soldaten oder ab dem Auszug aus der gemeinsamen
Wohnung bis zum Ende der Verwendung 70 Prozent des für diese Person geltenden Satzes gewährt, längstens jedoch für sechs Monate.
Absatz 4 Nr. 2 bleibt unberührt.
Stirbt eine im ausländischen Haushalt lebende berücksichtigungsfähige Person, wird sie beim Auslandszuschlag bis zum Ende der Verwendung weiter berücksichtigt, längstens jedoch für zwölf Monate."


Hier empfiehlt es sich, vorher den dann zuständigen Bearbeiter Auslandsdienstbezüge beim BVA zu befragen. (steht ja oben rechts auf der Gehaltsbescheinigung)




Bzgl. Pauschalbetrag und Ausstattungsbetrag, Reisekosten, etc. >> Fragestellung an den zuständigen Bearbeiter bei BAIUDBw Kompetenzzentrum Travel Management - Auslandsumzüge -.

Titel: Antw:Integrierte Verwendung
Beitrag von: Vivi Ri am 10. Oktober 2018, 12:07:02
Vielen Dank!
Titel: Antw:Integrierte Verwendung
Beitrag von: J.Stoll am 30. Januar 2020, 21:56:22
Hallo,

ich weiß nicht ob ich mit meinem Anliegen hier richtig bin, aber ich versuche es mal.
Ich hatte eine Bewerbung auf einen Integrierten DP laufen.
Heute habe ich einen negativen Bescheid bekommen. BeaPers gibt mich nicht frei, weil ich "angeblich" eine mangel ATN habe.
Nun meine Frage(n). Kann ich mich gegen diesen Bescheid beschweren? Was kann ich tun um doch auf diesen DP zu kommen?
Gibt es eine Vorschrift die besagt, dass die Integrierte Verwendung vorraging als der DP im Inland zu behandeln ist?
Was ich aus sicherer Quelle weiß ist, dass ich alleinger Bewerber auf den DP im Ausland war/bin.
Wäre für jeden Tipp und hilfe Dankbar.

Grüße
Titel: Antw:Integrierte Verwendung
Beitrag von: LwPersFw am 04. Februar 2020, 13:40:28
Hallo,

ich weiß nicht ob ich mit meinem Anliegen hier richtig bin, aber ich versuche es mal.
Ich hatte eine Bewerbung auf einen Integrierten DP laufen.
Heute habe ich einen negativen Bescheid bekommen. BeaPers gibt mich nicht frei, weil ich "angeblich" eine mangel ATN habe.
Nun meine Frage(n). Kann ich mich gegen diesen Bescheid beschweren? Was kann ich tun um doch auf diesen DP zu kommen?
Gibt es eine Vorschrift die besagt, dass die Integrierte Verwendung vorraging als der DP im Inland zu behandeln ist?
Was ich aus sicherer Quelle weiß ist, dass ich alleinger Bewerber auf den DP im Ausland war/bin.
Wäre für jeden Tipp und hilfe Dankbar.

Grüße

Legen Sie fristgerecht gegen den ablehnenden Bescheid Beschwerde ein.

In der für jeden Soldaten zugänglichen GAIP des BAPersBw steht im Kapitel 35-03-00 u.a. im Kapitel "Allgemeines",
dass DP in integrierter Verwendung vorrangig zu besetzen sind und das die Auswahl nach Eignung, Befähigung und
Leistung erfolgt. Dort steht nicht, dass dies bei Mangel-Inlandsverwendungen nicht anzuwenden ist.
Dies würde auch diesem Grundsatz widersprechen:
"Integrierte Verwendungen haben einen herausragenden repräsentativen Charakter und verlangen daher eine besondere Sorgfalt in der Personalauswahl."
Titel: Antw:Integrierte Verwendung
Beitrag von: Alexandraaa am 11. Februar 2020, 19:47:54
Hier wurde zwar schon länger nichts mehr geschrieben, aber ich versuche mal mein Glück.

Vorab, ich frage für meinen Partner, da er sich auf Lehrgang befindet und absolut nuöö Empfang dort hat.

In November 2018 wurde er gefragt, ob er nach Le Luc möchte, er hat natürlich ja gesagt, ist ja auch eine super Gelegenheit. Seitdem haben wir aber nichts mehr gehört, ob es dazu kommt, oder wann das ungefähr stattfinden würde. Unsere Lebensumstände haben sich in der ganzen Zeit nun stark verändert, weshalb er nicht mehr nach Le Luc möchte. Kann man die Zusage in irgendeiner Art und Weise rückgängig machen?

Ich freue mich über Antworten   :)
Titel: Antw:Integrierte Verwendung
Beitrag von: LwPersFw am 13. Februar 2020, 21:30:31
Hier wurde zwar schon länger nichts mehr geschrieben, aber ich versuche mal mein Glück.

Vorab, ich frage für meinen Partner, da er sich auf Lehrgang befindet und absolut nuöö Empfang dort hat.

In November 2018 wurde er gefragt, ob er nach Le Luc möchte, er hat natürlich ja gesagt, ist ja auch eine super Gelegenheit. Seitdem haben wir aber nichts mehr gehört, ob es dazu kommt, oder wann das ungefähr stattfinden würde. Unsere Lebensumstände haben sich in der ganzen Zeit nun stark verändert, weshalb er nicht mehr nach Le Luc möchte. Kann man die Zusage in irgendeiner Art und Weise rückgängig machen?

Ich freue mich über Antworten   :)


Wenn dem so ist, muss er dies sofort schriftlich gegenüber dem BAPersBw erklären.

I.d.R. wird solchen Anträgen gefolgt, da es normalerweise genügend Bewerber gibt, die ins Ausland wollen.

Es war ja wohl auch nur eine unverbindliche Anfrage... und keine feste Einplanung...

Er muss halt umgehend aktiv werden ...
Titel: Antw:Integrierte Verwendung
Beitrag von: DerNeue1480 am 27. Februar 2020, 22:31:33
In der Regel gibt es genug Bewerbungen für integrierte Verwendungen ?
Das halte ich für ein absolutes Gerücht.

Ich persönlich erlebe es Live vor Ort, dass dem nicht so ist.
Klar gibt es bestimmt Standorte die noch attraktiv sind! Aber es gibt auch sehr viele die einfach kein Personal nachbekommen.
Aktuell bin ich seit 6 1/2 im Ausland und man hat mir bereits 2019 drei weitere Jahre angeboten, obwohl ich erst Mitte 2021 fertig bin. P konnte bereits zu diesem Zeitpunkt sagen, dass keine Nachfolger vorhanden sind und auch keine Bewerber.
Titel: Antw:Integrierte Verwendung
Beitrag von: LwPersFw am 28. Februar 2020, 10:27:00
In der Regel gibt es genug Bewerbungen für integrierte Verwendungen ?
Das halte ich für ein absolutes Gerücht.

Ich persönlich erlebe es Live vor Ort, dass dem nicht so ist.
Klar gibt es bestimmt Standorte die noch attraktiv sind! Aber es gibt auch sehr viele die einfach kein Personal nachbekommen.
Aktuell bin ich seit 6 1/2 im Ausland und man hat mir bereits 2019 drei weitere Jahre angeboten, obwohl ich erst Mitte 2021 fertig bin. P konnte bereits zu diesem Zeitpunkt sagen, dass keine Nachfolger vorhanden sind und auch keine Bewerber.

Deshalb schrieb ich ja auch "... In der Regel … " - natürlich gibt es Einheiten/Dienststellen/oder bestimmte FTät, wo es auch im Ausland schwierig ist, zeitgerecht zu regenerieren.

Auch ist es ein Unterschied, ob es um Offz oder Uffz/Mann geht.

In meiner Zeit in den USA gab es Kameraden … die am Stück über 10 Jahre dort waren … oder schon das 3. --- 4. Mal …


Ändert aber nichts an meiner grundsätzlichen Aussage zu den Bewerbern vs Ausschreibungen.
Titel: Antw:Integrierte Verwendung
Beitrag von: J.Stoll am 16. März 2020, 21:51:45
Hallo,

ich weiß nicht ob ich mit meinem Anliegen hier richtig bin, aber ich versuche es mal.
Ich hatte eine Bewerbung auf einen Integrierten DP laufen.
Heute habe ich einen negativen Bescheid bekommen. BeaPers gibt mich nicht frei, weil ich "angeblich" eine mangel ATN habe.
Nun meine Frage(n). Kann ich mich gegen diesen Bescheid beschweren? Was kann ich tun um doch auf diesen DP zu kommen?
Gibt es eine Vorschrift die besagt, dass die Integrierte Verwendung vorraging als der DP im Inland zu behandeln ist?
Was ich aus sicherer Quelle weiß ist, dass ich alleinger Bewerber auf den DP im Ausland war/bin.
Wäre für jeden Tipp und hilfe Dankbar.

Grüße

Legen Sie fristgerecht gegen den ablehnenden Bescheid Beschwerde ein.

In der für jeden Soldaten zugänglichen GAIP des BAPersBw steht im Kapitel 35-03-00 u.a. im Kapitel "Allgemeines",
dass DP in integrierter Verwendung vorrangig zu besetzen sind und das die Auswahl nach Eignung, Befähigung und
Leistung erfolgt. Dort steht nicht, dass dies bei Mangel-Inlandsverwendungen nicht anzuwenden ist.
Dies würde auch diesem Grundsatz widersprechen:
"Integrierte Verwendungen haben einen herausragenden repräsentativen Charakter und verlangen daher eine besondere Sorgfalt in der Personalauswahl."

Habe nach einer längeren Zeit meinen Bescheid bekommen. Siehe Anhang.
Wie kann ich dagegen Vorgehen. Beschwerde? Wenn ja, wie hat so eine Beschwerde auszusehen. Habe noch nie eine geschrieben.
Habe ich neben der Beschwerde noch weitere Möglichkeiten? Um den DP doch noch zu bekommen?
Danke

Titel: Antw:Integrierte Verwendung
Beitrag von: Gast2020 am 09. Juni 2020, 09:02:29
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Thema Bewerbung, finde dieses Thread passend.

Ich befinde mich z.Z. noch auf ZAW (IT´ler) und interessiere mich schon seit längerem für eine Integrierte Verwendung in den USA. Ich befinde mich im 6. Dienstjahr und habe mich im letzten Jahr entschieden, ItFw zu werden. Laut Lehrgangsplanung wäre ich im Jahr 2023 "fertig".

Zu meiner Frage:

Macht es Sinn, wenn überhaupt möglich, sich schon jetzt für eine Integrierte Verwendung zu bewerben?

Ich weiß nicht wie lange so ein Bewerbungsverfahren dauert, was wie ich denke, nicht pauschal beantwortet werden kann.

Ich könnte natürlich auch meinen Pers fragen, aber das Forum muss ja auch von irgendetwas leben ;-)
(Das ist momentan nicht möglich, werde natürlich da noch anfragen) :-)

Ich bedanke mich schon mal.

Beste Grüße



Titel: Antw:Integrierte Verwendung
Beitrag von: LwPersFw am 10. Juni 2020, 18:41:03
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Thema Bewerbung, finde dieses Thread passend.

Ich befinde mich z.Z. noch auf ZAW (IT´ler) und interessiere mich schon seit längerem für eine Integrierte Verwendung in den USA. Ich befinde mich im 6. Dienstjahr und habe mich im letzten Jahr entschieden, ItFw zu werden. Laut Lehrgangsplanung wäre ich im Jahr 2023 "fertig".

Zu meiner Frage:

Macht es Sinn, wenn überhaupt möglich, sich schon jetzt für eine Integrierte Verwendung zu bewerben?

Ich weiß nicht wie lange so ein Bewerbungsverfahren dauert, was wie ich denke, nicht pauschal beantwortet werden kann.

Ich könnte natürlich auch meinen Pers fragen, aber das Forum muss ja auch von irgendetwas leben ;-)
(Das ist momentan nicht möglich, werde natürlich da noch anfragen) :-)

Ich bedanke mich schon mal.

Beste Grüße




Sie müssen u.a. Ihre Ausbildung als ITFw abgeschlossen haben.

Für mehr Info ... sehen Sie in die GAIP des BAPersBw.

Einzusehen für jeden im IntranetBw.

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,62997.0.html

Titel: Antw:Integrierte Verwendung
Beitrag von: JanB am 17. November 2020, 22:42:25
Guten Abend,

Ich habe mich für eine Integrierte Verwendung in einem MillAttStab beworben. Kann man sagen wie lange es ungefähr dauert bis man ein Ergebnis vom BaPersBw bekommt?

Grüße
Titel: Antw:Integrierte Verwendung
Beitrag von: LwPersFw am 21. November 2020, 09:14:50
Guten Abend,

Ich habe mich für eine Integrierte Verwendung in einem MillAttStab beworben. Kann man sagen wie lange es ungefähr dauert bis man ein Ergebnis vom BaPersBw bekommt?

Grüße


In der Ausschreibung ist ja ein Termin zum Bewerbungsschluss angegeben.

Erst danach geht es in die Sichtung und Auswahl der Kandidaten.

Hier kann man keine pauschale Aussage treffen.

Ein Anhalt kann das geforderte Sprachprofil sein.

Je komplizierter... je eher wird man bestrebt sein, den Kandidaten zu benennen  ... damit für die Ausbildung genügend Zeit bleibt ...

Wenn man z.B. ein SLP Englisch und Japanisch oder Arabisch erlernen muss ... ist das ja keine leichte Aufgabe ...
Titel: Antw:Integrierte Verwendung
Beitrag von: JanB am 21. November 2020, 22:17:40
Vielen Dank für die Antwort. Das habe ich mir schon fast gedacht, dass es erst nach dem Bewerbungsschluss eine Auswahl geben wird.

Bewerbungsschluss ist für eine Stelle Anfang nächstes Jahr und für die anderen Mitte nächstes Jahr also wird es wohl noch ein wenig dauern.

Die Sprachprofile sind bei allen 3 Stellen schon recht kompliziert, also hoffe ich, dass es recht zeitnah nach Bewerbungsschluss eine Auswahl gibt.

Aber wahrscheinlich hängt es auch davon ab, wie viele sich auf eine Stelle bewerben.
Titel: Antw:Integrierte Verwendung
Beitrag von: LwPersFw am 22. November 2020, 08:11:54

Aber wahrscheinlich hängt es auch davon ab, wie viele sich auf eine Stelle bewerben.


Sicherlich ... Es ist ja ein großer Unterschied zwischen z.B. Washington und "irgendwo im Nirgendwo"... Wo die Familie ggf. nur mit Personenschutz aus dem Haus kann...

Zitat
Die Sprachprofile sind bei allen 3 Stellen schon recht kompliziert

Insbesondere bei MilAtt gilt ... wer dafür ausgewählt wird, sollte sehr großen Wert auf seine Sprachenausbildung legen. Je besser ... je besser !