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Autor: LwPersFw
« am: 14. März 2018, 19:15:35 »

Können Sie bitte einmal genau zitieren, was alles zum Thema UKV auf der Aufforderung zum Dienstantritt steht.

Auch wäre es sinnvoll, dass Merkblatt hier hochzuladen.
Autor: RonSwanson
« am: 14. März 2018, 18:42:45 »

Ja, ich ziehe direkt an den Dienstort meiner Stammeinheit wo auch meine GA stattfinden wird. Also werden die Kosten evtl. ab der Grenze übernommen, interessant. Bin mal gespannt wie die das berechnen. Ich habe heute nochmal eine email gesendet, schaun wir mal ob ich dieses mal mehr Informationen erhalten werde. 
Autor: Andi
« am: 14. März 2018, 16:36:36 »

Also um das noch mal kurz genauer zu erläutern: Du hast wie jeder andere auch Anspruch auf Umzugskostenvergütung innerhalb der UKV (Umzugskostenverordnung) für deinen Umzug innerhalb Deutschlands an deinen zukünftigen Dienstort.

Wenn du also an deinen zukünftigen Dienstort ziehst werden dir dafür die innerhalb Deutschlands für den Umzug entstandenen Kosten bezahlt, wenn dir zum Dienstantritt die Umzugskostenvergütung zugesagt wurde

Ziehst du irgendwo anders nach Deutschland hast du keinen Anspruch darauf, dass dir diese Kosten bezahlt werden. Dann kannst du aber - sofern der Hausstand "irgendwo in Deutschland" vor Dienstantritt besteht - die Anerkennung dieses hausstandes beantragen und damit die Nichtzusage der UKV womit du dann Trennungsgeldempfänger wärst.

Gruß Andi

PS: Du ziehst nicht "für die Bundeswehr" nach Deutschland. Du ziehst für dich ganz persönlich nach Deutschland, weil du dich für eine berufliche Zukunft bei der Bundeswehr entschieden hast.
Autor: miguhamburg1
« am: 14. März 2018, 12:45:42 »

Ron Swanson .... Ihr Beitrag war zumindest missverständlich. Vielen Dank für den Hinweis.

Die Bundeswehr übernimmt - vorbehaltlich der zugesagten UKV - im Allgemeinen für den Umzug/die Reise die Kosten vom (fiktiven) deutschen Grenzort aus.
Autor: RonSwanson
« am: 14. März 2018, 12:37:46 »

miguhamburg1 - Sie haben meinen Text nicht oder nur unvollständig gelesen. Ich habe alles genau erklärt. 

KlausP - Ja, die habe ich. Der BW ist bekannt dass ich im Ausland lebe. In der Aufforderung findet sich ein Merkblatt mit einer email Adresse des Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen welche ich angeschrieben habe. Ich habe eine Antwort bekommen mit einem Paket das aber nur auf aktive Soldaten zutrifft. Ich habe daraufhin noch zwei mal den Kontakt gesucht und warte seitdem auf eine Antwort. 
Autor: KlausP
« am: 14. März 2018, 12:33:02 »

Haben Sie schon eine "Aufforderung zum Dienstantritt"? Falls ja: Was steht darin zur Umzugskostenvergütung (UKV)? Ist der Bundeswehr bekannt, dass Sie im Ausland leben?

Autor: miguhamburg1
« am: 14. März 2018, 12:31:11 »

Haben Sie als aktiver Soldat diese Frage wirklich ernsthaft gestellt? Irgendwie müssen Sie ja doch auch an Ihren Auslandsstandort gekommen sein. Das werden Sie ja wohl nicht alles aus eigener Tasche  bezahlt haben, oder?
Autor: RonSwanson
« am: 14. März 2018, 12:28:25 »

Hallo,

Ich werde dieses Jahr für die Bundeswehr aus dem Ausland zurück nach DE ziehen und wollte mal nachfragen ob jemand Erfahrungen damit gemacht hat ob es da einen möglichen Kostenzuschuss für die Umzugskosten etc. gibt. Bei mir war es in dern letzten Jahren so dass meine Arbeitgeber ein Relocation Package bereit gestellt haben was z.B. die Kosten der Umzugsfirma abdeckt oder Hilfe bei der Wohnungssuche bietet. Ich bin bereits mit dem Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen in Kontakt aber leider antworten die seit über einer Woche nicht mehr. Gibt es diese Zuschüsse nur für aktive Soldaten die im Zuge einer Versetzung umziehen müssen oder auch für Leute wie mich die aufgrund ihrer Einstellung bei der Bundeswehr umziehen?

Grüße
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