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Zusammenfassung

Autor: PzPiKp360
« am: 20. September 2020, 22:05:11 »

Oh stimmt, Bundesbeamter im gD war vielleicht auch etwas zu unpräzise. Ich bin Beamter der Wehrverwaltung  ;D. Natürlich. Gedient habe, bin als StUffz entlassen wurden. Das hatte ich wohl auch nicht erwähnt. In diesem Dienstgrad und auch als ziviler Beamter würde ich unter den dargelegten Gründen dennoch kein solches Truppenpraktikum machen, sofern es ein solches denn überhaupt (als RDL) gibt. Dann würde meinen Plan lieber Ad acta legen.

Es wäre hilfreich noch zu erfahren, bei welcher Truppengattung Du früher warst, welche ATN Du hast, und welche Ausbildungen bzw. Studiengänge Du auf dem Weg in den gehobenen Dienst absolviert hast.

Es gibt wie schon richtig dargelegt keinen Automatismus zwischen ziviler Ausbildung und Dienstposten samt Dienstgrad bei der Bundeswehr. Maßgeblich sind die Soldatenlaufbahnverordung (SLV) und der Bedarf der Truppe. Ausgehend von Deiner Situation, soweit hier offenbart, scheinen folgende Zugänge möglich:

1. Einstieg bei der nächsten RSU-Kompanie im bisherigen Dienstgrad als StUffz. Das geht relativ schnell und unbürokratisch, für Bundeswehr-Verhältnisse, und schon übt man wieder an so manchem Wochenende. Dort Interesse am S4-Thema anmelden, tüchtige Versorger sind gerne gesehen, und mit der Beorderung gibt es den passenden Dienstposten, um die Laufbahn des Feldwebel Territoriale Reserve einschlagen zu können, inkl. Lehrgängen für S4-Verwendung.

2. Bei Vorliegen eines passenden abgeschlossenen Studiums der Einsteig als Reserveoffizier-Seiteneinsteiger nach § 43 Absatz 3 in Verbindung mit § 26 Absatz 2 SLV, dann geht es mindestens als Oberleutnant los:
https://bewerbung.bundeswehr-karriere.de/erece/portal/index.html#/JobDetail/milGroup/ThreeColumnsEndExpanded/C1266E6E534B1EEAAEE4256D74E6082C/?json=%257B%2522SearchCategory%2522:%255B%25220020%2522,%25220023%2522%255D%257D

3. Ohne passendes Studium der Einstieg als Reserveoffizieranwärter außerhalb des Wehrdienstes (ROA a.d.W.) nach § 43 Absatz 2 SLV, mit Verwendungswunsch in der Logistik, dann bekommt der StUffz einen Heizdraht (ROA), und wird im besten Fall zwei Jahre nach Start der Laufbahn Fähnrich sowie drei Jahre nach Start der Laufbahn Leutnant: https://bewerbung.bundeswehr-karriere.de/erece/portal/index.html#/JobDetail/milGroup/ThreeColumnsEndExpanded/C1266E6E6F6C1EDA9591A1F41EDFD238/?json=%257B%2522SearchCategory%2522:%255B%25220020%2522,%25220023%2522%255D%257D

Die allgemeine Broschüre dazu: https://www.bundeswehr.de/resource/blob/49004/35044c457c6d7ac58b04d7622b538350/broschuere-reservist-ihre-zweite-karriere-data.pdf

Worüber ich übrigens noch keine guten Infos gefunden habe ist der Seiteneinstieg bei den Feldwebeln, siehe die Box auf Seite 8 unten dieses Zweite-Karriere-PDF. So soll es möglich sein, als RF-SE, bei fachlicher Verwendung auf entsprechendem Dienstposten, anhand Meistertiteln, Berufserfahrung usw. als Haupt- oder gar Stabsfeldwebel eingestuft zu werden, hat dazu jemand mehr?
Autor: Hardy2
« am: 20. September 2020, 17:08:43 »

Eine höhere Besoldungsklasse zivil bedingt nicht! in der gleichen bei der Bundeswehr zu üben.
Hier empfehle ich über BAPersBw sich zu bewerben. Da werden sie dann ihre Antwort kriegen.
Autor: Therider
« am: 20. September 2020, 15:36:35 »

Oh stimmt, Bundesbeamter im gD war vielleicht auch etwas zu unpräzise. Ich bin Beamter der Wehrverwaltung  ;D. Natürlich. Gedient habe, bin als StUffz entlassen wurden. Das hatte ich wohl auch nicht erwähnt. In diesem Dienstgrad und auch als ziviler Beamter würde ich unter den dargelegten Gründen dennoch kein solches Truppenpraktikum machen, sofern es ein solches denn überhaupt (als RDL) gibt. Dann würde meinen Plan lieber Ad acta legen.
Autor: wolverine
« am: 20. September 2020, 14:56:35 »

Haben Sie denn Wehrdienst in irgendeiner Form  geleistet? Wenn ja, mit welchem Dienstgrad sind Sie entlassen worden? Ich frage wegen des StUffz; wie kommen Sie darauf?
Wenn sie als OGefr entlassen wurden, würden Sie als OGefr oder eventuell als Hpt oder StGefr üben.
Der Satz vom Kollegen müsste richtig heißen: als Beamter der Wehrverwaltung.
Autor: Therider
« am: 20. September 2020, 14:43:50 »

Hallo an die Community,

ich habe bereits das geschlossene Thema "Dienstgrad in Wehrübung als Beamter mit Vordienstzeit" recht intensiv durchgelesen, aber für meine spezifische Frage noch nicht wirklich die passende Antwort gefunden. Daher muss ich nun doch diesen Beitrag eröffnen und hoffe auf aufschlussreiche Antworten  :).

Zu meiner Person: Ich bin Bundesbeamter im gD, im Bereich Logistik tätig und eigentlich ganz zufrieden mit dem, was ich tue. :D

Zum Hintergrund: Mein Dienstposten im Logistikbereich finde ich gut, so gut, dass ich mein Wissen unbedingt vertiefen möchte. Daher überlege derzeit, eine Art "Truppenpraktikum" zu machen, z.B. in einem LogBtl, einem NschBtl oder in einem Depot. Mein Wissen könnte ich dort vertiefen und dann auch gewinnbringend im (regulären) Dienst einsetzen können.

Dies wäre auch für mich der erste Grund, seit über 10 Jahren, wieder eine Reserveübung anzutreten. Ich selbst habe, seitdem ich als Beamter bei der Bundeswehr bin, dazu bisher keinen Grund mehr gesehen. Eine Auslandsverwendung, als Beamter im Soldatenstatus, habe ich noch nicht absolviert.

1. Frage:
Hat jemand mit solchen "Truppenprakikas" Erfahrung? Gibt es sowas eigentlich offiziell? Mir ist der Begriff schon mehrfach umgangssprachlich zu Ohren gekommen. Alternativ könnte ich mich natürlich auch einfach für ein paar Wochen bei S4 in einem der o.g. Truppenteile einplanen können, sofern ich einen Bedarf eruieren kann.

2. Frage
Meine zweite Frage betrifft den Dienstgrad. Ich bin weder darauf versessen einen bestimmten DG zu erhalten welcher mir nicht zusteht, noch möchte ich etwas darstellen, was ich nicht bin. Dennoch wäre es natürlich etwas "seltsam", ein Truppenpraktikum (als RDL) zu absolvieren und dort nur z.B. als StUffz zu dienen, wenn ich Wissen erlangen sowie Arbeiten möchte, welches eigentlich die Offizierlaufbahn betrifft. Dies ist auch der Grund, weshalb ich das Ganze auch nicht als Beamter machen möchte. Man wird in der Truppe einfach anders behandelt und weniger involviert, dass weiss ich bereits aus eigener Erfahrung.

Daher möchte ich kurz den Nutzer "justice005" vom geschlossenen Beitrag zitieren:
"Voraussetzung ist immer: Man macht seinen Beamtenjob auf einem entsprechenden militärischen Dienstposten im Soldatenstatus !!!!"

Dies würde für mich im Prinzip ja zutreffen, sofern ich meine Arbeit im Log-Bereich für einige Zeit im Soldatenstatus weiterführe. Oder sehe ich das falsch?

Das sind aktuell für mich alles reine Überlegungen. Für mich und meinen zivilen DP müssen positive Synergien zusammen mit einer möglichen RDL entstehen. Das steht für mich ganz oben auf der "Warum will ich das machen"-Liste.

Viele Grüße und besten Dank für Eure Antworten.

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