Autor: LwPersFw
« am: 19. Mai 2019, 12:43:10 »Klugscheißermodus an...
Erlolungsurlaub kann ausschließlich
+ für ganze Tage
+ für Werktage Montag - Freitag
genommen werden
Das Wochenende fällt unter "dienstfreie Tage"
Und an Tagen die dienstfrei sind, kann ich nicht gleichzeitig EU nehmen.
Deshalb war die Eintragung "n.D." und "z.D." auf dem EU-Antrag schon immer nicht sachgerecht... da rechtlich vollkommen wirkungslos.
Der DV hat sich ausschließlich an die Vorschriften zu halten, die den Umgang mit EU und dienstfreien Tagen regeln.
Siehe
Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-2 "Leben in der militärischen Gemeinschaft"
und
A-1420/12 "Ausführung der Soldatinnen- und Soldatenurlaubsverordnung"
Manche Regelungen sind von "früher"... und kaum noch bekannt...
Gelten aber rechtlich noch uneingeschränkt...
z B. im welchen Status befindet sich ein Offz oder Uffz m.P. nach Dienstschluss ??
Lösung:
"Nach Dienstschluss – die Dauer des Dienstes richtet sich dabei nach den militärischen
Erfordernissen – haben dienstfreie Zeit und damit freien Ausgang:
Offiziere und Unteroffiziere mit Portepee (m.P.) bis zum Dienstbeginn.
Freier Ausgang bezeichnet sowohl den Zeitraum als auch die Möglichkeit für eine Soldatin
oder einen Soldaten, sich nach eigenem Ermessen an einem Ort ihrer bzw. seiner Entscheidung
unter Berücksichtigung dienstlicher Erfordernisse aufhalten zu können.
Die zuständigen Disziplinarvorgesetzten können unter Berücksichtigung dienstlicher Erfordernisse
oder im Rahmen einer Disziplinarmaßnahme oder einer gerichtlichen Freiheitsentziehung den freien Ausgang
beschränken."
Erlolungsurlaub kann ausschließlich
+ für ganze Tage
+ für Werktage Montag - Freitag
genommen werden
Das Wochenende fällt unter "dienstfreie Tage"
Und an Tagen die dienstfrei sind, kann ich nicht gleichzeitig EU nehmen.
Deshalb war die Eintragung "n.D." und "z.D." auf dem EU-Antrag schon immer nicht sachgerecht... da rechtlich vollkommen wirkungslos.
Der DV hat sich ausschließlich an die Vorschriften zu halten, die den Umgang mit EU und dienstfreien Tagen regeln.
Siehe
Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-2 "Leben in der militärischen Gemeinschaft"
und
A-1420/12 "Ausführung der Soldatinnen- und Soldatenurlaubsverordnung"
Manche Regelungen sind von "früher"... und kaum noch bekannt...
Gelten aber rechtlich noch uneingeschränkt...
z B. im welchen Status befindet sich ein Offz oder Uffz m.P. nach Dienstschluss ??
Lösung:
"Nach Dienstschluss – die Dauer des Dienstes richtet sich dabei nach den militärischen
Erfordernissen – haben dienstfreie Zeit und damit freien Ausgang:
Offiziere und Unteroffiziere mit Portepee (m.P.) bis zum Dienstbeginn.
Freier Ausgang bezeichnet sowohl den Zeitraum als auch die Möglichkeit für eine Soldatin
oder einen Soldaten, sich nach eigenem Ermessen an einem Ort ihrer bzw. seiner Entscheidung
unter Berücksichtigung dienstlicher Erfordernisse aufhalten zu können.
Die zuständigen Disziplinarvorgesetzten können unter Berücksichtigung dienstlicher Erfordernisse
oder im Rahmen einer Disziplinarmaßnahme oder einer gerichtlichen Freiheitsentziehung den freien Ausgang
beschränken."