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Zusammenfassung

Autor: LwPersFw
« am: 19. Mai 2019, 12:43:10 »

Klugscheißermodus an...  ;D ;D

Erlolungsurlaub kann ausschließlich
+ für ganze Tage
+ für Werktage Montag - Freitag
genommen werden

Das Wochenende fällt unter "dienstfreie Tage"
Und an Tagen die dienstfrei sind, kann ich nicht gleichzeitig EU nehmen.

Deshalb war die Eintragung "n.D." und "z.D." auf dem EU-Antrag schon immer nicht sachgerecht... da rechtlich vollkommen wirkungslos.

Der DV hat sich ausschließlich an die Vorschriften zu halten, die den Umgang mit EU und dienstfreien Tagen regeln.

Siehe
Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-2 "Leben in der militärischen Gemeinschaft"
und
A-1420/12 "Ausführung der Soldatinnen- und Soldatenurlaubsverordnung"



Manche Regelungen sind von "früher"... und kaum noch bekannt...
Gelten aber rechtlich noch uneingeschränkt...

z B. im welchen Status befindet sich ein Offz oder Uffz m.P. nach Dienstschluss ??

Lösung:

"Nach Dienstschluss – die Dauer des Dienstes richtet sich dabei nach den militärischen
Erfordernissen – haben dienstfreie Zeit und damit freien Ausgang:

Offiziere und Unteroffiziere mit Portepee (m.P.) bis zum Dienstbeginn.

Freier Ausgang bezeichnet sowohl den Zeitraum als auch die Möglichkeit für eine Soldatin
oder einen Soldaten, sich nach eigenem Ermessen an einem Ort ihrer bzw. seiner Entscheidung
unter Berücksichtigung dienstlicher Erfordernisse aufhalten zu können. 

Die zuständigen Disziplinarvorgesetzten können unter Berücksichtigung dienstlicher Erfordernisse 
oder im Rahmen einer Disziplinarmaßnahme oder einer gerichtlichen Freiheitsentziehung den freien Ausgang
beschränken."

Autor: funker07
« am: 19. Mai 2019, 12:03:48 »

Ich schreibe meine Urlaubsanträge fast immer von Samstag vorher bis Sonntag danach. Kostet weder mich noch das GeZi extra Aufwand.
Vom Vertrauensgrundsatz erwarte ich eigentlich, dass niemand am Wochenende "vor" seinem Urlaub zu Sonderdiensten eingeplant wird. Bisher habe ich sowas auch noch nicht erlebt oder gesehen.
Bei uns finden sich für OvWa aber auch genug freiwillige und Dinge die Tag der offenen Tür o.Ä. sind auch absehbar.

Theortisch schützt dich das aber vor spontanem OvWa am Wochenende, weil dafür ja der Urlaub widerrufen werden müsste. Wenn sowas nötig ist (und nicht nur vorsichtshalber gemacht wird), ist aber in der Einheit einiges im Argen.
Autor: Ralf
« am: 19. Mai 2019, 07:38:06 »

Letzteres wäre ja insofern nicht möglich, als dass mind. einmal 10 zusammenhängende Tage sein müssen. Und selbst wenn man die restlichen 20 Tage so aufteilen würde, würde ich als DV dieses nicht mehr unter Erholungszweck subsumieren können.

Und ja, wenn man von inkl. Freitag bis inkl. Montag Urlaub nimmt, ist auch eine Einteilung am WoEn nicht möglich. Allerdings wird gf. der DV diesen Urlaub auch nicht genehmigen, wenn entsprechend hoch priorisierte Gründe vorliegen.
Autor: HubschrauBär
« am: 19. Mai 2019, 07:14:19 »

Also ich schliesse in meinen Urlaubsanträgen die Wochenenden regelmäßig mit ein.
So kann die Einheit auch gleich handlungssicher planen, wenn sich z.B. nach dem Urlaub (oder auch direkt davor) ein Event ergibt, dass das Wochenende mit berührt (Lehrgänge/Übungen/... an denen Samstags oder Sonntags an/abgereist wird. Oder auch Dinge wie "Tag der Bundeswehr", etc)

Selbstverständlich lässt sich Urlaub auch um ein Wochenende beantragen, z.B. Mittwoch bis Mittwoch oder so.
Ob der Zweck des Erholungsurlaubs noch erfüllt wird, wenn jemand seinen ganzen Jahresurlaub auf "Freitag-Montag" aufteilt muss dann der DV bewerten
Autor: Al Terego
« am: 18. Mai 2019, 16:39:01 »

Das kommt letztlich noch aus der Zeit, in der Urlaubszeiträume mit n.D. bis z.D. angegeben wurden. Da heute der erste und der letzte Tag des Urlaubs angegeben werden ist ein Urlaub der Sa beginnt und So endet natürlich unsinnig, da Sa und So für gewöhnlich keine Arbeitstage sind.

Die Zeiten zu denen jemand einfach so zu einem OvWa eingeteilt wurde, ohne gefragt zu werden, sollten auch lange vorbei sein. Besonders an Wochenenden und dann auch noch vor oder nach einem Urlaub.
Autor: Anon
« am: 18. Mai 2019, 16:12:38 »

Moin Moin,

Erstmal hier geht es nicht um einen konkreten Fall, sondern es interessiert mich allgemein.

Sagen wir mal ich moechte die naechste Woche Urlaub nehmen, also vom 20. - 24. Mai. (5 Tage). Jetzt wurde mir schon oefters erzaehlt, man soll dann auf dem Urlaubsantrag beim Feld Urlaubsbeginn/ Ende auch die Wochenenden (Sa, So) mit einschliessen (Also angeben: 18. Mai - 26. Mai), da man so dann nicht fuer Dienste am Wochenende (OvWa etc) eingeteilt werden darf.

So koennte man sich dann ja auch mit 2 Urlaubstagen (Fr und drauffolgender Montag) ein Wochenende dienstfrei "sichern"?

Ist an der Parole was dran oder ist das Unsinn?

Danke im Voraus.
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