Autor: ulli76
« am: 20. Mai 2019, 22:14:18 »Was ist denn mit deinem Rücken? Schmerzen gehabt? Bandscheibenvorfall? Skoliose? Andere Formveränderungen? Bekannter Bechterew?
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
Bei mir war es eine andere Laufbahn, aber mir wurden nur 3 Monate angerechnet.
Ich habe 12 Monate FWD geleistet, ausgeschieden als OG. Dann Wiedereinstellung als SaZ.
Direkt Beförderung zum HG kurz nach Dienstantritt. 9 Monate später dann Beförderung zum Fahnenjunker.
Es wurden 3 Monate der vorigen Dienstzeit angerechnet.
Du wurdest also 3 Monate früher als dein OAJ befördert? Oder hab ich das falsch verstanden? Normalerweise wird man ja immer zusammen befördert es sei dann man hat anrechenbare Ausbildungszeit in der Laufbahn, welche die FWDL Zeit ja nicht ist?
Bei mir war es eine andere Laufbahn, aber mir wurden nur 3 Monate angerechnet.
Ich habe 12 Monate FWD geleistet, ausgeschieden als OG. Dann Wiedereinstellung als SaZ.
Direkt Beförderung zum HG kurz nach Dienstantritt. 9 Monate später dann Beförderung zum Fahnenjunker.
Es wurden 3 Monate der vorigen Dienstzeit angerechnet.
Bei mir war es eine andere Laufbahn, aber mir wurden nur 3 Monate angerechnet.Weißt du den Grund zu dieser Entscheidung?
Ich habe 12 Monate FWD geleistet, ausgeschieden als OG. Dann Wiedereinstellung als SaZ.
Direkt Beförderung zum HG kurz nach Dienstantritt. 9 Monate später dann Beförderung zum Fahnenjunker.
Es wurden 3 Monate der vorigen Dienstzeit angerechnet.
Leider so nicht richtig ! Auch ich muss meine erste Antwort zurücknehmen.
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung - SLV)
§ 16 Beförderung der Feldwebelanwärterinnen und Feldwebelanwärter
(1) Die Beförderung der Feldwebelanwärterinnen und Feldwebelanwärter ist nach folgenden Dienstzeiten zulässig:
1.zum Gefreiten nach drei Monaten,
2.zum Obergefreiten nach sechs Monaten,
3.zum Unteroffizier nach zwölf Monaten,
4.zum Stabsunteroffizier nach 24 Monaten
Also sollte auf Grund der Vordienstzeit auch eine Einstellung als Uffz (FA) möglich sein.
Im Namen geirrt meinte natürlich KlausP statt Ralf.