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Zusammenfassung

Autor: ulli76
« am: 20. Mai 2019, 22:14:18 »

Was ist denn mit deinem Rücken? Schmerzen gehabt? Bandscheibenvorfall? Skoliose? Andere Formveränderungen? Bekannter Bechterew?
Autor: wolverine
« am: 20. Mai 2019, 22:00:14 »

Die Frage ist doch nicht, ob Sie sich fit fühlen sondern welche Diagnose der Arzt gestellt hat und ob diese zutrifft. Wenn Sie eine den Truppendienst ausschließende Rückenproblematik haben, ist Ihr Traum wohl ausgeträumt. :-\
Autor: lcsstpl
« am: 20. Mai 2019, 21:39:40 »

Ich melde mich mal auf meinen Beitrag zurück!

Ich in momentan in der Musterung:

Zur meiner Ernüchterung - angeblich sei mein Rücken nicht in Ordnung. Überhaupt keine Verwendung für den Truppendienst...

Ich stell die Kompetenz des Arztes nicht in Frage, ich kann die Entscheidung allerdings nicht nachvollziehen.
Ich kann mich gut bewegen, bin fit, hatte nie Rückenprobleme, Operationen oder Brüche. I
Ich kann verstehen, dass Kommando oder Fallschirmjäger nicht in Frage kommen.
Allerdings hab ich meine 22 Monate FWD bei den Panzergrenis ohne Probleme gemeistert und damals wurde auch nichts festgestellt.

Gibt es eine Möglichkeit mit dem Arzt zu reden und ihn zu überzeugen?
Denn mein Traum ist es Feldwebel im Truppendienst zu werden.
Autor: Wüstensand
« am: 10. April 2019, 09:26:26 »

Danke für die Info. :)
Autor: Pericranium
« am: 10. April 2019, 09:24:43 »

Bei mir war es eine andere Laufbahn, aber mir wurden nur 3 Monate angerechnet.
Ich habe 12 Monate FWD geleistet, ausgeschieden als OG. Dann Wiedereinstellung als SaZ.
Direkt Beförderung zum HG kurz nach Dienstantritt. 9 Monate später dann Beförderung zum Fahnenjunker.
Es wurden 3 Monate der vorigen Dienstzeit angerechnet.

Du wurdest also 3 Monate früher als dein OAJ befördert? Oder hab ich das falsch verstanden? Normalerweise wird man ja immer zusammen befördert es sei dann man hat anrechenbare Ausbildungszeit in der Laufbahn, welche die FWDL Zeit ja nicht ist?

Ja, nach 9 Monaten Fahnenjunker, nach 18 Fähnrich, nach 27 Oberfähnrich und nach 33 Monaten Leutnant.
Ich bin allerdings SanOA und nicht normaler OA. Bei all meinen auch vorgedienten Kameraden war es genauso, wir wurden immer gesammelt 3 Monate vorher befördert.
Autor: Wüstensand
« am: 10. April 2019, 08:15:17 »

Bei mir war es eine andere Laufbahn, aber mir wurden nur 3 Monate angerechnet.
Ich habe 12 Monate FWD geleistet, ausgeschieden als OG. Dann Wiedereinstellung als SaZ.
Direkt Beförderung zum HG kurz nach Dienstantritt. 9 Monate später dann Beförderung zum Fahnenjunker.
Es wurden 3 Monate der vorigen Dienstzeit angerechnet.

Du wurdest also 3 Monate früher als dein OAJ befördert? Oder hab ich das falsch verstanden? Normalerweise wird man ja immer zusammen befördert es sei dann man hat anrechenbare Ausbildungszeit in der Laufbahn, welche die FWDL Zeit ja nicht ist?
Autor: schokoraspel
« am: 10. April 2019, 02:22:59 »

Bei mir war es eine andere Laufbahn, aber mir wurden nur 3 Monate angerechnet.
Ich habe 12 Monate FWD geleistet, ausgeschieden als OG. Dann Wiedereinstellung als SaZ.
Direkt Beförderung zum HG kurz nach Dienstantritt. 9 Monate später dann Beförderung zum Fahnenjunker.
Es wurden 3 Monate der vorigen Dienstzeit angerechnet.
Weißt du den Grund zu dieser Entscheidung?
Autor: Pericranium
« am: 09. April 2019, 19:18:04 »

Bei mir war es eine andere Laufbahn, aber mir wurden nur 3 Monate angerechnet.
Ich habe 12 Monate FWD geleistet, ausgeschieden als OG. Dann Wiedereinstellung als SaZ.
Direkt Beförderung zum HG kurz nach Dienstantritt. 9 Monate später dann Beförderung zum Fahnenjunker.
Es wurden 3 Monate der vorigen Dienstzeit angerechnet.
Autor: Ralf
« am: 09. April 2019, 19:14:40 »

Die Einstellung findet definitiv mit dem alten Dienstgrad statt. Die SLV sieht nämlich nicht vor, dass die Vordienstzeiten angerechnet werden. Jedoch sieht die SLV die Einstellung mit einem vorher erlangten Dienstgrad vor.
Allerdings wird man in den ersten Monaten dann die Beförderung zum Unteroffizier einleiten. Da die 12 Monate eine Mindestzeit sind, muss hier auch kein bestimmter Zeitraum eingehalten werden. Es kann gut sein, dass man die Bewährungszeit der ersten 6 Monate abwartet, kann aber auch etwas früher geschehen.
Autor: SolSim
« am: 09. April 2019, 18:10:47 »

Und nach 2 Monaten würde man Sie auch nicht zum StUffz befördern. Das findet erst statt, wenn Sie mindestens ein Jahr Uffz gewesen sind. Da wird auch aufgrund Ihrer Vordienstzeit nichts fiktiv berechnet. ;)
Autor: KlausP
« am: 09. April 2019, 17:50:51 »

Es kann sein, dass Sie als Uffz (FA) eingestellt werden, muss aber nicht.

Wenn Sie beim Heer (oder als Heeresuniformträger in der SKB) eingestellt werden, haben Sie keine GA sondern beginnen mit dem 6monatigen Feldwebelanwärterlehrgang (siehe mein erster Link).
Autor: lcsstpl
« am: 09. April 2019, 17:45:30 »

Leider so nicht richtig ! Auch ich muss meine erste Antwort zurücknehmen.


Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung - SLV)
§ 16 Beförderung der Feldwebelanwärterinnen und Feldwebelanwärter

(1) Die Beförderung der Feldwebelanwärterinnen und Feldwebelanwärter ist nach folgenden Dienstzeiten zulässig:
1.zum Gefreiten nach drei Monaten,
2.zum Obergefreiten nach sechs Monaten,
3.zum Unteroffizier nach zwölf Monaten,
4.zum Stabsunteroffizier nach 24 Monaten

Also sollte auf Grund der Vordienstzeit auch eine Einstellung als Uffz (FA) möglich sein.

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten!

Wenn ich es also richtig verstanden habe, werde ich in meiner neuen GA (letzte liegt ja knapp 5 Jahre zurück, daher muss ich wiederholen) mit Uffz (FA) ein?

Da ich schon 22 Monate gedient habe, könnte ich dann auch bereits theoretisch  nach 2 Monaten zum StUffz befördert werden?

Wenn ich falsch liege, einfach korrigieren! Danke!
Autor: KlausP
« am: 09. April 2019, 16:19:39 »

Stimmt. Mein Fehler.

Zitat
Im Namen geirrt meinte natürlich KlausP statt Ralf.

Das passiert hier inzwischen öfter mal.  ;D
Autor: KillBurn93
« am: 09. April 2019, 16:01:07 »

Im Namen geirrt meinte natürlich KlausP statt Ralf.  ::)
Autor: KillBurn93
« am: 09. April 2019, 15:59:40 »

Ralf die Beförderung nach positiver Prognose gilt für MA/UAs. BA/FAs werden nach Stehzeit befördert :D
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