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Zusammenfassung

Autor: RonSwanson
« am: 27. März 2018, 02:40:15 »

Die Bundeswehr hat sich doch sehr gewandelt beim thema familie und ehe. Wenn ich da stories von meinem Onkel höre der Oberstaber war und BS von den 60er Jahren bis zur Pension in den 90ern...eieieieiei... der konnte gar nicht glauben als ich ihm gesagt habe wie wohlwollend die BW meiner Frau und mir entgegen gekommen ist.

Ich glaube es würde sich in solchen Fällen wie bei euch, mit Kindern, nur jemand quer stellen der fanatischer prinzipienreiter und zutiefst unkameradschaftlich ist. Alle anderen versuchen doch zu helfen so weit es geht.
Autor: Rollo83
« am: 24. März 2018, 17:41:20 »

2 StOffz am gleichen Standort einzusetzen stell ich mir nicht mal besonders schwierig vor, gibt es doch Standorte/Einheiten/Ämter whatever mit vielen Dienstposten für StOffz.
In einem kleinen JägerBtl sicherlich schwierig aber zB Standort Augustdorf oder Koblenz,Köln,Bonn sicher machbar.
Autor: miguhamburg1
« am: 13. März 2018, 16:09:15 »

Um es noch einmal zu konkretisieren, was Andi schrieb:

Bei Ehepaaren, die beide Fw/Offz (oder gemischt) sind, wird den Ehepartnern seit geraumer Zeit von den Personalführern gemeinsame Personalgespräche zu führen (also beide Personalführer und die Ehepartner), um eben genau diese Interessen-/Erwartungs-/Wünsche abzugleichen, aufeinander zu legen und dann eine Lösung zu finden, die allen Beteiligten gerecht werden. Und diese Lösungen gehen mit Flexibilität der Soldaten eben teilweise weit über das hinaus, was Sie sich mit Ihrem althergebrachten Bild des Personalmanagements überhaupt lebhaft vorstellen können.

So ist mir bekannt, dass ein Offizier (w) sogar im Verlauf ihres LGAN ihr Kind bekam und mit der Kombination der Elternzeiten mit ihrem Ehemann (stvKdr eines Verbandes) die Kinderbetreuung über einen längeren Zeitraum sichergestellt werden konnte und diese Frau kurz vor Abschluss des LGAN steht, um dann - wiederum geplant und abgestimmt zusammen mit ihrem Ehemann und beiden PersFhr die Verwendung beider Eheleute im selben Umfeld zu realisieren.
Autor: Andi
« am: 13. März 2018, 15:37:44 »

Na ja, wenn beide Elternteile Soldat sind kommt die Bundeswehr da nicht mit so einer Begründung aus der Verantwortung.
Das lässt sich alles managen - dafür haben wir die entsprechenden Erlassgrundlagen, aber es ist nicht immer einfach.
Autor: F_K
« am: 13. März 2018, 15:29:30 »

@ Grazuole:

Bewerbe Dich - viel Erfolg.

Wenn irgendetwas mit dem Haus, Hund oder den Kindern sein sollte - sage der Bundeswehr, Andi und Migu hätten bestätigt, "alles kein Problem - inklusive einer Verwendung mit 5 Minuten Anfahrt vom Haus, kein Einsatz und alle Lehrgänge auch auf Teilzeitbasis".

Besser so?

(Der erste Satz ist so gemeint - die restlichen mögen Spuren von Satire enthalten).
Autor: miguhamburg1
« am: 13. März 2018, 15:07:47 »

F_K-Hybris selbst Stuss bis zuletzt zu versuchen, aufrecht zu erhalten.
Autor: Andi
« am: 13. März 2018, 14:57:47 »

Hauptsache mal wieder als Reservist schreiben, um zu schreiben... ::)
Autor: F_K
« am: 13. März 2018, 14:48:25 »

Speziell:

Die Bundeswehr wird im Rahmen der MÖGLICHKEITEN schauen, was man erreichen kann - dies kann dann aber auch Elternzeit o. Ä. sein - je nach Laufbahn mit Nachteilen verbunden sein oder Dinge unmöglich machen.

"Bestmöglich" kann manchmal auch "Mist" sein ....
Autor: Andi
« am: 13. März 2018, 14:43:04 »

Dann mal ganz allgemein:

Dann mal ganz speziell: Sind beide Elternteile Soldat hat der Dienstherr eben gesonderte Pflichten. Das Spiel "der andere Arbeitgeber muss aber..." kann man so nicht spielen.
Und noch spezieller: Ich hatte in einem Fall schon beide Ehepartner/Elternteile in meiner Kompanie und habe es sogar genossen mit zwei hoch leistungsbereiten Soldaten - die niemals hätten bevorzugt werden wollen - die bestmögliche Vereinbarkeit von Familie und Dienst herzustellen.

Gruß Andi
Autor: F_K
« am: 13. März 2018, 13:31:33 »

Dann mal ganz allgemein:

Als Ehepaar (oder sonst zu "Zweit") und ohne Unterstützung von Verwandschaft drei Kinder zu erziehen, wenn beide VOLLZEIT beschäftigt sind, ist quasi unmöglich.

In aller Regel bleibt einer der Elternteile nach Geburt eine gewisse Zeit "zu Hause" (Mutterschutz, Elternzeit, Freistellung), bei dann etwas älteren Kindern geht dann eine Halbtagstätigkeit.
Autor: Andi
« am: 13. März 2018, 12:54:59 »

Na ja, wenn beide Elternteile Soldat sind kommt die Bundeswehr da nicht mit so einer Begründung aus der Verantwortung.
Das lässt sich alles managen - dafür haben wir die entsprechenden Erlassgrundlagen, aber es ist nicht immer einfach.
Autor: F_K
« am: 13. März 2018, 09:28:35 »

Die Erziehung, gerade von kleinen Kindern, hier 3, ist Aufgabe der Eltern.

Wie Klaus richtig schreibt, können und werden auch mal beide Eheleute, wenn es Soldaten sind, gleichzeitig für ein paar Wochen abwesend sein.

Wie kommt ihr dann eurer Verantwortung nach?

(... Auch für den Hund!?)
Autor: KlausP
« am: 13. März 2018, 08:53:58 »

Ich würde mir das an Ihrer Stelle sehr gut und vor allem kritisch überlegen. Was ist, wenn Ihr Mann in den Einsatz geht und Sie für das Nachfolgekontingent Oder-Neiße-Linie anderen Einsatz eingeplant werden, so dass Sie mindestens temporär beide gebunden sind? Und das geht schon mit der Vorausbildung für die Einsätze los.
Autor: Grazuole
« am: 13. März 2018, 08:36:20 »

Kommt auf das Alter der Kinder an ....
     Ok.. Die älteste ist 10 j.
Autor: KillBurn93
« am: 13. März 2018, 07:44:59 »

Guten Morgen.. Ich habe auch Kinder, Haus und Hund.. Mein Mann ist auch beim BW.. Was denkt ihr, habe ich überhaupt noch Chance oder Möglichkeit darein zu kommen?! Weil mit 3 Kids und ohne Verwandschaft hier, ist halt schwierig..

Dies sind alles keine Gründe um Sie bei einer Bewerbung abzuweisen. Allerdings sollten Sie sich bewusste sein, dass Sie und Ihr Partner nicht in einer Dienststelle eingesetzt werden müssen und dieser Beruf mit Anwesenheitstagen von Zuhause Hand in Hand geht.
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