Autor: TomTom2017
« am: 13. Juni 2018, 17:08:27 »Hast du den Zettel nicht vom Einplaner bekommen?
Ansonsten zu 1:
§ 28 BBesG steht drin, welche Zeiten berücksichtigt werden (können). Eine Ausbildung kann bis zu 4 Jahren anerkannt werden (§ 28 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BBesG). Die Zeiten der Berufstätigkeit (ohne Ausbildung) können grundsätzlich anerkannt werden, wenn diese förderlich sind.
Wenn also alles passt, dann können dir 9 Jahren anerkannt werden (also ES 4). Aber bedenke: Das ist eine "kann"-Vorschrift, d.h. es liegt im Ermessen des Dienstherren.
Ansonsten zu 1:
§ 28 BBesG steht drin, welche Zeiten berücksichtigt werden (können). Eine Ausbildung kann bis zu 4 Jahren anerkannt werden (§ 28 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BBesG). Die Zeiten der Berufstätigkeit (ohne Ausbildung) können grundsätzlich anerkannt werden, wenn diese förderlich sind.
Wenn also alles passt, dann können dir 9 Jahren anerkannt werden (also ES 4). Aber bedenke: Das ist eine "kann"-Vorschrift, d.h. es liegt im Ermessen des Dienstherren.