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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Nutcho am 07. März 2019, 21:25:33

Titel: Beschwerde/Eingabe Ablehnung Übernahme OffzTrDst
Beitrag von: Nutcho am 07. März 2019, 21:25:33
Guten Tag Kameraden,

Ich bin derzeit im 5. Dienstjahr, Feldwebel, und mittlerweile ziemlich verzweifelt..
Ich besitze ein Abitur mit 3,1.
Im Rahmen meiner Laufbahn habe ich eine ZAW zum Fachinformatiker FR Systemintegration durchlaufen. Anschließend den IT Admin Fw und InfoVarb. Alle Lehrgänge habe ich mit sehr gut abgeschlossen sowie ausgezeichneten Beurteilungsvermerken.
Während den fünf Jahren DZ habe ich mich dreimal für die Offizierlaufbahn mit Studium im Bereich Informatik/Wirtschaftsinformatik beworben. 3 mal eine Ablehnung ohne einmal im AcFüKr gewesen zu sein. Es heiße in der Vorauswahl zu schlecht. Nach der letzten Ablehnung diese Woche bin ich langsam sauer und gefrustet. Wie kann es sein, dass öffentlich so viel dafür geworben wird, dass Offiziere in den Bereichen gesucht werden und dann motivierte Bewerber nicht einmal eingeladen werden..

Kann ich gegen die Ablehnung irgendwie vorgehen ? Ist eine Eingabe an den Wehrbeauftragten sinnvoll?

Lg
Nutcho

Titel: Antw:Beschwerde/Eingabe Ablehnung Übernahme OffzTrDst
Beitrag von: Nutcho am 07. März 2019, 21:27:12
Guten Tag Kameraden,

Ich bin derzeit im 5. Dienstjahr, Feldwebel, und mittlerweile ziemlich verzweifelt..
Ich besitze ein Abitur mit 3,1.
Im Rahmen meiner Laufbahn habe ich eine ZAW zum Fachinformatiker FR Systemintegration durchlaufen. Anschließend den IT Admin Fw und InfoVarb. Alle Lehrgänge habe ich mit sehr gut abgeschlossen sowie ausgezeichneten Beurteilungsvermerken.
Während den fünf Jahren DZ habe ich mich dreimal für die Offizierlaufbahn mit Studium im Bereich Informatik/Wirtschaftsinformatik beworben. 3 mal eine Ablehnung ohne einmal im AcFüKr gewesen zu sein. Es heiße in der Vorauswahl zu schlecht. Nach der letzten Ablehnung diese Woche bin ich langsam sauer und gefrustet. Wie kann es sein, dass öffentlich so viel dafür geworben wird, dass Offiziere in den Bereichen gesucht werden und dann motivierte Bewerber nicht einmal eingeladen werden..

Kann ich gegen die Ablehnung irgendwie vorgehen ? Ist eine Eingabe an den Wehrbeauftragten sinnvoll?

Lg
Nutcho


Edit: in der aktuellen Ablehnung ist angemerkt, dass sie mich für Fluglotse ohne Studium testen würden..
Titel: Antw:Beschwerde/Eingabe Ablehnung Übernahme OffzTrDst
Beitrag von: Ralf am 08. März 2019, 04:46:11
Anscheinend zeigen deine Noten in der Vorauswahl, dass man dir ein Studium nicht zutraut. "Ferndiagnose" wäre, dass dein Abiturzeugnis a) mit 3,1 in den niederen Regionen liegt und b) die Einzelnoten (bspw. Mathe?) noch ein Indiz gegen ein Studium darstellen.
Allerdings aufgrund einer abgeschlossenen ZAW IT hätte ich zumindest eine Einladung in Erwägung gezogen (außer, dass da bspw. Mathe immer noch nicht so toll war). Aber das ist Kaffeesatzleserei.

Auf deinem Ablehnungsbescheid steht doch bestimmt eine Rechtsmittelbelehrung, also was man machen kann. Mittels diese würde ich a) eine Darlegung der Einzelergebnisse und was wozu führte aufzeigen lassen und b) eine Einladung (Offz hat man dir ja nicht grundsätzlich versagt) incl. einer zur Testung der Studieneignung beantragen.
Titel: Antw:Beschwerde/Eingabe Ablehnung Übernahme OffzTrDst
Beitrag von: Nutcho am 08. März 2019, 07:53:58
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

In der Tat waren meine einzel Noten im Bereich Mathe und Informatik damals in der Schule nicht die Besten. Die Gründe dafür interessieren aber das AcFüKr wahrscheinlich nicht.

Meine ZAW habe ich mit 2,xx abgeschlossen, dabei gab es keine Mathenote, lediglich eine Abschlussnote.

Auf dem Schreiben steht lediglich, dass ich nur auf Fluglotse geprüft werden kann und nicht auf bereits negativ entschiedene Wünsche eingegangen/getestet wird..
Titel: Antw:Beschwerde/Eingabe Ablehnung Übernahme OffzTrDst
Beitrag von: Ralf am 08. März 2019, 08:35:35
Hatte ja geschrieben, was du nun machen kannst, wenn du anderer Meinung bist. Ich kann da deiner Argumentation schon folgen.
Titel: Antw:Beschwerde/Eingabe Ablehnung Übernahme OffzTrDst
Beitrag von: Nutcho am 08. März 2019, 08:38:58
Ist es grundsätzlich möglich, wenn ich für Fluglotse positiv geprüft werde und die Offz Eignung erhalte, dass man eine neue Studieneignungsfeststellung beantragen kann?
Titel: Antw:Beschwerde/Eingabe Ablehnung Übernahme OffzTrDst
Beitrag von: F_K am 08. März 2019, 09:14:24
Nur als Nachfrage:

Es gibt einen erheblichen Unterschied zwischen 2,0 und 2,9 - was ist es denn gewesen?
"Nicht die Besten" bedeutet dann schlechter als der sowieso schlechte Abiturschnitt?
Titel: Antw:Beschwerde/Eingabe Ablehnung Übernahme OffzTrDst
Beitrag von: Nutcho am 08. März 2019, 09:56:18
Nur als Nachfrage:

Es gibt einen erheblichen Unterschied zwischen 2,0 und 2,9 - was ist es denn gewesen?
"Nicht die Besten" bedeutet dann schlechter als der sowieso schlechte Abiturschnitt?

Die ZAW Abschlussnote war 2,6.

Mathe LK war bei mir eine 4.
Informatik hatte ich zwischen 3 und 3- schwankend.
Titel: Antw:Beschwerde/Eingabe Ablehnung Übernahme OffzTrDst
Beitrag von: muon am 08. März 2019, 10:07:48
Die Noten dürften halt dafür einfach zu schlecht sein.
Ist zwar ärgerlich wenn man dir dann gar keine zweite Chance gibt, aber so ist das halt wenn das AC vieeeeeeeeeel zu viele Bewerber (meist mit deutlich besseren Noten) auf ein paar Plätzchen hat


Trotzdem viel Erfolg.
Titel: Antw:Beschwerde/Eingabe Ablehnung Übernahme OffzTrDst
Beitrag von: F_K am 08. März 2019, 10:28:58
@ Nutcho:

Eine Ausbildung ist wesentlich "einfacher" als ein Studium - insoweit kann man von einem "zukünftigen" Studenten schon erwarten, die viel einfachere Ausbildung "im Vorbeigehen" mit 1,x zu absolvieren - insbesondere, wenn man sich ja "empfehlen" möchte.

Ist aber nicht so gelaufen - dazu ein schlechtes Abitur - mit noch schlechteren Noten in den Kernfächern für das geplante Studium - da kann man so eine Entscheidung schon nachvollziehen, oder?

Ralf hat die Möglichkeiten aufgezeigt - viel Erfolg.
Titel: Antw:Beschwerde/Eingabe Ablehnung Übernahme OffzTrDst
Beitrag von: Nutcho am 08. März 2019, 10:32:41
@ Nutcho:

Eine Ausbildung ist wesentlich "einfacher" als ein Studium - insoweit kann man von einem "zukünftigen" Studenten schon erwarten, die viel einfachere Ausbildung "im Vorbeigehen" mit 1,x zu absolvieren - insbesondere, wenn man sich ja "empfehlen" möchte.

Ist aber nicht so gelaufen - dazu ein schlechtes Abitur - mit noch schlechteren Noten in den Kernfächern für das geplante Studium - da kann man so eine Entscheidung schon nachvollziehen, oder?

Ralf hat die Möglichkeiten aufgezeigt - viel Erfolg.

Und, dass fachliche Lehrgänge wie der ITAdmin, die anspruchsvoller im Bereich der IT sind, mit 1 abgeschlossen werden interessiert die auch nicht?
Titel: Antw:Beschwerde/Eingabe Ablehnung Übernahme OffzTrDst
Beitrag von: F_K am 08. März 2019, 10:47:18
@ Nutcho:

Mich musst Du nicht überzeugen - meine Ansichten sind da unerheblich.

Zitat
Anscheinend zeigen deine Noten in der Vorauswahl, dass man dir ein Studium nicht zutraut. "Ferndiagnose" wäre, dass dein Abiturzeugnis a) mit 3,1 in den niederen Regionen liegt und b) die Einzelnoten (bspw. Mathe?) noch ein Indiz gegen ein Studium darstellen.

Dass ist das Thema - und die Argumente sind aus Sicht des Entscheiders wohl ausreichend.

Warum warst Du denn in der ZAW nicht besser? Du hättest doch wissen müssen, um was es geht?

However - viel Erfolg.
Titel: Antw:Beschwerde/Eingabe Ablehnung Übernahme OffzTrDst
Beitrag von: Nutcho am 08. März 2019, 10:49:52
@ Nutcho:

Mich musst Du nicht überzeugen - meine Ansichten sind da unerheblich.

Zitat
Anscheinend zeigen deine Noten in der Vorauswahl, dass man dir ein Studium nicht zutraut. "Ferndiagnose" wäre, dass dein Abiturzeugnis a) mit 3,1 in den niederen Regionen liegt und b) die Einzelnoten (bspw. Mathe?) noch ein Indiz gegen ein Studium darstellen.

Dass ist das Thema - und die Argumente sind aus Sicht des Entscheiders wohl ausreichend.

Warum warst Du denn in der ZAW nicht besser? Du hättest doch wissen müssen, um was es geht?

However - viel Erfolg.

Auf die ZAW bezogen: Wenn man den Schnitt unserer IHK deutschlandweit vergleicht, fällt auf, dass die Prüfungsergebnisse im Schnitt 10 Punkte schlechter sind als anderswo. Die IHK Dortmund hat einen gewissen ruf sagte man mir. Und ich denke nicht, dass alle Absolventen einfach viel schlechter waren als der Rest in Deutschland bei anderen IHKs.

BTW: ich war mit meiner 2,6 Hörsaalbester.
Titel: Antw:Beschwerde/Eingabe Ablehnung Übernahme OffzTrDst
Beitrag von: dunstig am 08. März 2019, 10:54:32
Das interessiert bei einem bundesweiten Vergleich mit anderen Mitbewerbern nicht.

Dass mein Abitur höherwertiger ist als das aus bspw. Bremen weiß auch jeder. Interessiert aber im Bewerbungsverfahren niemanden.

Es zählen die Noten auf dem Papier. Wie auch sonst soll man vergleichen können?
Titel: Antw:Beschwerde/Eingabe Ablehnung Übernahme OffzTrDst
Beitrag von: Nutcho am 08. März 2019, 10:57:24

Es zählen die Noten auf dem Papier. Wie auch sonst soll man vergleichen können?

Indem man die Ergebnisse eigener Lehrgänge und Beurteilungen mit einbezieht, wie es auch bei einer Potentialfeststellung gemacht wird.
Oder halt dem Bewerber mal die Chance einräumt sich vor Ort zu beweisen.
Titel: Antw:Beschwerde/Eingabe Ablehnung Übernahme OffzTrDst
Beitrag von: F_K am 08. März 2019, 11:09:53
@ Nutcho:

Die Antworten von "uns" sind Tatsachenbehauptungen - die kann man nicht "wegdiskutieren".

Du hast einen schriftlichen Bescheid von der zuständigen Stelle - gefällt Dir nicht, ist klar, ist aber so - ISSO.

Die Möglichkeiten sind aufgezeigt worden.
Titel: Antw:Beschwerde/Eingabe Ablehnung Übernahme OffzTrDst
Beitrag von: Wüstensand am 08. März 2019, 11:15:26
Für welche Verwendung hast du dich denn beworben? Bei mir war es damals ähnlich. Abi 2009 mit 3,3 vermasselt (Mathe auch nur eine 4), Fw Laufbahn, ZAW mit 1,7 und halt top Beurteilungen. Bewerbung wurde zweimal abgelehnt, beim dritten mal eingeladen worden und Direktzusage Maschinenbau bekommen. Ich habe mich allerdings für den TDst Lw beworben wo ja ein hoher Bedarf besteht, vielleicht hat mir das ja in die Karten gespielt? Ich weiß nicht in wie fern die Verwendungswünsche bei der Vorauswahl berücksichtigt werden, vielleicht kann Ralf was dazu sagen?

Wenn du in die IT Schiene willst, im MaschBau Master in Hamburg kann man sich auch sehr in diese Richtung spezialisieren, vorausgesetzt man schafft den Bachelor. Nach dem Studium könntest du ja eventuell als Programmierer ins Systemzentrum.
Titel: Antw:Beschwerde/Eingabe Ablehnung Übernahme OffzTrDst
Beitrag von: Nutcho am 08. März 2019, 11:38:06
Verwendungwünsche waren IT Offz und IT SicherheitsOffz.

Habe mich ebenfalls für TDst Lw beworben.

Werde denke ich probieren die Offzeignung für Fluglotse zu erhalten. Mit der Offz Eignung kann ich ja einen neuen Antrag formulieren.
Titel: Antw:Beschwerde/Eingabe Ablehnung Übernahme OffzTrDst
Beitrag von: FoxtrotUniform am 09. März 2019, 01:03:05
Zwei Ergänzungen:

1. Generell ist nicht jede Ausbildung "einfacher" als ein Studium (spreche da vorallem für das Handwerk).

2. Die gewünschten Studienfächer sind sehr Mathematik lastig. Kein Wunder, ist es ja die Sprache der Naturwissenschaften, Ingenieure und Informatiker. Dein letztes verwertbares Ergebnis für diese Anforderung ist dein Abitur mit "Ausreichend" in Mathe. Ausreichend bedeutet: "Wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch(!!!) entspricht."
Das Studium setzt da an wo dein LK aufgehört hat, in einem Tempo, dass deutlich schneller ist. Klar kann man das schaffen, aber die Chance könnte deutlich besser stehen.
Titel: Antw:Beschwerde/Eingabe Ablehnung Übernahme OffzTrDst
Beitrag von: sledgehammer am 09. März 2019, 13:03:19
@FoxtrotUniform

möchte hinzufügen: Gute Perspektiven für Berufsschullehrer verbeamtet

Und "Berufsschullehrer verbeamtet, Besoldungsgruppe Beginn mit A13" - Das bedeutet gehobener Dienst mit steigendem Gehalt" - Da ist man schnell auf A16 mit guten Arbeitszeiten.

Aufgrund des Lehrermangels an Berufsschulen wurde in vielen Bundesländern die Altersgrenze für Quereinsteiger erhöht. Somit besteht beispielsweise in Hessen die Chance als 50-Jährige (r) in den Beruf der Lehrkraft an beruflichen Schulen quereinzusteigen.
https://www.gehalt.de/news/wie-viel-verdient-ein-berufsschullehrer
Titel: Antw:Beschwerde/Eingabe Ablehnung Übernahme OffzTrDst
Beitrag von: dunstig am 09. März 2019, 13:07:29
Von A13 im gehobenen schnell auf A16 im höheren Dienst bei Einstieg als Berufsschullehrer?

Den schnellen Weg müsstest du für mich bitte einmal aufschlüsseln.
Titel: Antw:Beschwerde/Eingabe Ablehnung Übernahme OffzTrDst
Beitrag von: DeltaEcho am 09. März 2019, 15:09:17
Schnell von A13 auf A16 interessant These, ich habe mir mal die Arbeit gemacht ein paar Auszüge aus dem Link zu kopieren.

Zitat
Wird ein Berufsschullehrer verbeamtet, fällt er meist in die Besoldungsgruppe A13. Das bedeutet gehobener Dienst mit steigendem Gehalt. Der Durchschnittsverdienst eines ledigen und kinderlosen Berufsschullehrers liegt mit Lohnsteuerklasse 1 bei 3651 € brutto. Die Besoldung fällt je nach Bundesland unterschiedlich hoch aus. So verdient ein Berufsschullehrer in Bayern mit 4.762,91 Euro  das höchste Gehalt im Bundesgebiet. Am wenigsten verdienen Berufsschullehrer in Saarland. Dort liegt das Bruttogehalt bei 3.223,16 Euro. 

4762 sind aber nicht A13 Stufe 4 sondern eher Stufe 8.
Quelle: https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/by/

Zitat
Es ist anzunehmen, dass bei gleicher Stundenleistung die Einkommen nicht verbeamteter Berufsschullehrer sich in etwa auch in diesem Bereich bewegen dürften.

Von A16 steht dort nichts, im übrigen sind A16 Stellen normalerweise Leitungs- oder Führungspositionen. Der Leiter/Direktor einer Schule ist wahrscheinlich in den wenigsten Fällen A16.

Titel: Antw:Beschwerde/Eingabe Ablehnung Übernahme OffzTrDst
Beitrag von: sledgehammer am 10. März 2019, 04:22:59
@DeltaEcho
@dunstig

Ist ja Ländersache/ u.a. Hessen Altersgrenze 50jährige auch Chancen /Altersgrenze wird wohl nicht mehr so wichtig sein.

Verbeamtete Lehrkräfte können hin- und her switchen

Besoldungsordnung? wird wegen Mangel angepasst - Es gibt da wohl Regelungsmöglichkeiten wie bei den Ärzten /SanDienst und es gibt Verhandlungsspielraum
Zitat
Die Vergütung erfolgt nach TV-L, entsprechend der Eingruppierung durch die zuständige obere Schulaufsichtsbehörde – Regierungspräsidium xx
Zitat
Verbeamtete Lehrkräfte können, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen, in den Privatschuldienst beurlaubt werden.

Neu: Grund- und Hauptschulen A13 Einstieg / Berufsschullehrer = Gymnasiallehrer = A14 Einstieg.
Der Weg zu A16 ist also zügig/schnell erreichbar.

hier Link:
https://www.rundblick-niedersachsen.de/lehrerverbaende-bereit-zum-kompromiss-zuerst-muss-einstieg-in-a13-beschritten-werden/

Zitat
schon für Grund- und Hauptschulen

hier Link:
https://stellen.lehrer-in-mv.de/lehrer/suche/seite-1#filter-box / mit 778 Stellen unbefristet /Verbeamtung möglich / viele mit Einstieg A13 nach grober Durchsicht 
Titel: Antw:Beschwerde/Eingabe Ablehnung Übernahme OffzTrDst
Beitrag von: KlausP am 10. März 2019, 07:33:31
Was hat der ganze Stuss hier eigentlich noch mit der Ausgsngsfrage des TE zu tun?
Titel: Antw:Beschwerde/Eingabe Ablehnung Übernahme OffzTrDst
Beitrag von: BulleMölders am 10. März 2019, 07:57:04
Nichts und deshalb bitte nur noch Posts zum eigentlichen Thema, sonst muss ich hier dicht machen!