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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: A.J.N am 30. Juni 2018, 16:01:21
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Guten Tag,
ich wurde bereits in der Bundeswehr eingeplant. Jedoch, da ich auch noch sehr jung bin, würde ich gerne Wissen, ob es möglich ist sich ein Jahr unbezahlten Urlaub zu nehmen, also ohne wirklichen Grund. Da ich evtl mal ein Jahr die Welt mit jungen Jahren bereisen möchte. Weiß jemand, ob das möglich ist bzw. hat das schon mal jemand hier gemacht?
Ich bedanke mich schon einmal im vor raus für die Antworten
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Ja klar, schließlich dient die Bundeswehr ausschließlich Deiner persönlichen Selbstverwirklichung ::)
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Du bist doch noch nicht Soldat, warum dann jetzt schon der Diensteintritt?
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Einfach den Dienst antreten und dann an einem Freitag nachhause fahren und Samstags in den Flieger steigen dann ist bei der Rückreise ein Empfang sicher ;D
Und in den anschließenden Jahren werden Sie sehr viel Zeit haben um die Erlebnisse Ihrer Reise in einem Buch festzuhalten ::)
Ironie off
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Erstmal danke für die ernst gemeinten Antworten :-\
Die Frage war ernst gemeint, da ich mir zum einen nicht sicher bin ob ich noch mal lange verreisen möchte bzw. mir auch zum jetzigen Zeitpunkt das Geld fehlt. Im öffentlichen Dienst ist das ja möglich und ach Elternzeit gibt es ja bei der Bundeswehr, daher könnte das ja auch theoretisch möglich sein...
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Boah mal alle ruhig durch die Hose atmen, so abwegig ist die Frage auch nicht, da es andere (staatliche) Arbeitgeber möglich machen unter Umständen.
Bei der Bundeswehr ist es zumindest nicht vorgesehen.
Die Welt bereist man allerdings dienstlich.
Je nach Dienststelle wird es möglich sein, längere Urlaube (4-6 Wochen) durchzuführen - aber diese Weltreise-Dinger, die andere nach der Schule oder im Studium ganz gern durchziehen, die muss man sich für nach der Dienstzeit aufheben.
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Als SAZ wird dies derzeit aus dienstlichen Gründen nicht realisierbar sein.
Als Berufssoldat ist ggf. ein Sabatical Jahr möglich.
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Und du fängst ja auch als OA an, da bist du die ersten 9 Monate mit Ausbildung beschäftigt und dann verzugslos das Studium für 4 Jahre. Anschließend Fachausbildung. Da der Vergleich mit anderen AG gezogen wurde, ich glaube nicht dass dort während der Ausbildungszeit so ohne weiteres ein Jahr Sabatical gewährt werden würde.
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Während des Studiums ist es aber möglich, durch Praktika, Bachelor- und Masterarbeit bis zu 1,5 Jahre im Ausland zu verbringen.
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@ dunstig:
Ein Jahr die Welt bereisen hört sich für mich deutlich anders an als ein / zwei Auslandssemester ....
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Ja und? Deswegen kann es doch trotzdem für den TE eine Alternative sein, die die wenigsten so auf dem Schirm haben. Oft ist es so dargestellt, dass man als OA die ersten fünf Jahre mit Ausbildung „gefangen“ ist. Und in dem halben Jahr einer Masterarbeit bekommt man ein Land/Kontinent auch ganz gut bereist.
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Danke für die Antworten
Ja das mit dem Studium im Ausland hört sich nach einer guten Alternative an.
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Bitte beachten, das ein Studium (Anteil) im Ausland bei OA ein Goodie ist, auf den kein Anspruch besteht und der nur bei guten Studienleistungen überhaupt denkbar ist.
Viel Erfolg.
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Bei guten Studienleistungen (+ guten Draht zum Chef) lässt sich ein Studium im Ausland durchaus als möglich gestalten. Das ist nichts extra außergewöhnliches!
Allerdings hängt es, abgesehen von dem bereits Genannten, oft auch vom Studiengang ab. Komplexe und einzigartige Studiengänge können eher weniger im Ausland verwirklicht werden, als breit Vertretene.
Ansonsten beim Einplaner nachfragen, ob der DA nach hinten geschoben werden kann. Allerdings hört sich die Idee noch sehr unausgekoren an.
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https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,58782.msg625504.html#msg625504
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Und deswegen auch nicht während der Ausbildung, denn dieses ist grundsätzlich erst nach 4 Jahren möglich.
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Dieses Sabatical Jahr, was ist das genau und wie läuft es ab? Habe ich bei der Bundeswehr nämlich noch nie gehört.
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Aus dem von mir verlinkten Thema...
Ja... es ist grundsätzlich auch für Soldaten möglich
Grundlage bildet § 9 STzV
Nennt sich aber eben nicht "Sabbatjahr", sondern "Teilzeit im Blockmodell"
Wobei das von @Ralf genannte grundsätzlich zu beachten ist.