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Autor: KillBurn93
« am: 08. Oktober 2017, 16:10:18 »

Danke dir die Diskussion ist bei mir schon etwas länger her ;D
Autor: Ralf
« am: 08. Oktober 2017, 15:58:01 »

Nicht das Datum der Einstellung, sondern die Unterschrift unter der Einplanung ist das ausschlaggebende Datum.
Autor: KillBurn93
« am: 08. Oktober 2017, 13:14:15 »

Diese Prämien sind an bestimmte Dienstposten gebunden. 2 Kameraden können gemeinsam in einem Büro sitzen und nur einer ist prämienberechtigt.
Zu der Bindung an die einzelnen Dienstposten ist auch noch das Einstellungsdatum wichtig. Der Bedarf und die Gewährung der Prämien wird in regelmäßigen Abständen angepasst.
Beispiel: bei der Bewerbung ist die ganze 20er Verwendungsreihe Mangel mit Prämie bei der Einstellung 7 Monate später nur noch die 21er mit Bordverwendung.
Autor: Ralf
« am: 08. Oktober 2017, 06:35:39 »

Nicht alle ITSold SK-Dienstposten sind prämienberechtigt. Da kommt es den MilOrgBer an und teilweise sogar auf den Standort. Es handelt sich dabei um die Verpflichtungsprämie §43b BBesG. Dort findest du auch die Einzelheiten hinsichtlich Höhe und Dauer.
Autor: Mo97
« am: 08. Oktober 2017, 03:51:39 »

Hallo Community,

meine Frage ist eigentlich nur ob man heutzutage prämienberechtigt ist als IT-Soldat/ SaZ 8 !? Wenn ja, auf was bzw. wieviel beläuft sich die Prämie ?
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