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Zusammenfassung

Autor: LwPersFw
« am: 31. Oktober 2018, 09:22:26 »

Wenn man getreu nach den Vorschriften gehen würde... sind Sie nie versetzt worden...

Denn..."...eine Versetzung wird wirksam mit dem tatsächlichen Dienstantritt..."

Rufen Sie Ihren Spieß in der neuen Stammeinheit an und bitten Sie um Lösung des "Problems", indem auf der Rückseite Ihrer Versetzungsverfügung der Dienstantritt bestätigt wird...

Bei den TG-Anträgen geben Sie dann "versetzt" an...
und als Ausgangspunkt die neue Stammeinheit...

Will man dem nicht folgen... wäre formal richtig:
+ kommandiert
+ Ausgangspunkt : alte Stammeinheit

Was aber nicht zu den Kommandierungsverfügungen passen wird...
Da darauf ja neue Stammeinheit > Lehrgangsort steht...  ::)
Autor: H7O
« am: 25. Oktober 2018, 16:56:28 »

Ich habe einen etwas komplizierten Fall: Ich bin versetzt worden (mit anerkannter Wohnung am alten Dienstort) und somit TG berechtigt. Nun bin ich jedoch direkt nach Versetzung auf diverse Lehrgänge kommandiert und war somit noch nie bei meiner neuen Dienststelle. (keine Dienstantrittsreise, weil direkt zum lehrgang gefahren) Wie beantrage ich nun das TG? Kreuze ich auf dem 1. Antrag dann "versetzung" oder "kommandierung" an?

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