Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Dienstunfähig -Wehrdienstbeschädigung - Behinderung => Thema gestartet von: Waimea0022 am 26. Januar 2017, 16:37:13

Titel: Nachversicherung Rente Zeitsoldat
Beitrag von: Waimea0022 am 26. Januar 2017, 16:37:13
Hallo
Vielleicht ist jemand hier, der mir die Frage beantworten kann oder einen ähnlichen Fall kennt.

Die Dienstzeit wird ja nach Ausscheiden für die Rente nachversichert.

Was passiert aber, wenn der Soldat innerhalb der 5 Jahre verstirbt oder fällt ?

Eine Witwen- oder Waisenrente wird nicht zugestimmt. Was passiert aber mit den nachversicherten
Beiträgen ? Im Regelfall wird diese ja ausgezahlt.

Ist dem so??
Gruß
Thomas
Titel: Antw:Nachversicherung Rente Zeitsoldat
Beitrag von: F_K am 26. Januar 2017, 17:35:48
Innerhalb welcher 5 Jahre? Welche Witwe und Waisen?
Titel: Antw:Nachversicherung Rente Zeitsoldat
Beitrag von: Waimea0022 am 26. Januar 2017, 18:00:44
Die ersten 60 Monate nennt man Wartezeit
Danach beginnt deine Rente zu laufen. Vereinfacht ausgedrückt
In den ersten 5 Jahren kann man sich die Beiträge auszahlen lassen
Dh eine Witwen oder Waisenrente kommt erst nach dem 61. Monat in Betracht
Titel: Antw:Nachversicherung Rente Zeitsoldat
Beitrag von: LwPersFw am 26. Januar 2017, 18:08:55
Solche speziellen Fragen sollte man dort stellen, wo die Fachleute sitzen... in diesem Fall:

Deutsche Rentenversicherung

Servicetelefon rund um Rente

0800 1000 4800

Ihr kurzer Draht zu uns
Unser Servicetelefon ist Ihr kurzer Draht zu uns.
Und das kostenlos und zu komfortablen Servicezeiten.
Unsere Experten kennen die Antwort auf Ihre Fragen rund um die Rente...probieren Sie es aus.

Montag bis Donnerstag 7.30 bis 19.30 Uhr und Freitag bis 15.30 Uhr.
Titel: Antw:Nachversicherung Rente Zeitsoldat
Beitrag von: Waimea0022 am 26. Januar 2017, 18:19:45
Schon lange getan.
Da sich aber die DRV Westfalen, nicht Bund, und das bundverwaltungsamt
Die Bälle hin und her werfen, stellte ich hier die Frage

Im übrigen heißt dies. Wenn es keine Auszahlung geben sollte,
Dass alle im Einsatz oder bei einem Unfall verstorbenen, keine Witwen und Waisenrente hinterlassen. Wird nicht einmal der Beitrag nachversichert und ausgezahlt, existiert nicht ein Hauch der Absicherung
Titel: Antw:Nachversicherung Rente Zeitsoldat
Beitrag von: ulli76 am 26. Januar 2017, 18:23:17
Geht es um eine allgemeine Frage oder bist du konkret betroffen?
Titel: Antw:Nachversicherung Rente Zeitsoldat
Beitrag von: Andi8111 am 26. Januar 2017, 19:01:33
Sterben Soldaten während des Dienstes regelt die Versorgung das Soldatenversorgungsgesetz und nicht die Rentenversicherung. Stirbt ein ehemaliger Soldat nach seiner Entlassung besteht gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung ein Anspruch auf Waisen- oder Witwenrente.
Titel: Antw:Nachversicherung Rente Zeitsoldat
Beitrag von: F_K am 26. Januar 2017, 19:21:43
Deshalb meine Frage.

Stirbt oder fällt ein Soldat, ist dieser noch nicht nachgereicht - warum auch?

Damit entstehen also erst gar keine (zusätzlichen) Ansprüche gegenüber der Rentenversicherung.
Titel: Antw:Nachversicherung Rente Zeitsoldat
Beitrag von: LwPersFw am 26. Januar 2017, 22:43:50

Im übrigen heißt dies. Wenn es keine Auszahlung geben sollte,
Dass alle im Einsatz oder bei einem Unfall verstorbenen, keine Witwen und Waisenrente hinterlassen. Wird nicht einmal der Beitrag nachversichert und ausgezahlt, existiert nicht ein Hauch der Absicherung


Ich verstehe immer noch nicht Ihre Fragestellung, bzw kann Ihre Feststellung nicht teilen, wenn es darum geht, dass ein Kamerad im Einsatz fällt.

Aus einer InfoBroschüre des BMVg zum Thema Einsatzversorgung, für den Personenkreis der SaZ:

"4. Hinterbliebenenversorgung

Falls die Soldatin/der Soldat bei dem (Einsatz)Unfall verstirbt, kommen folgende Leistungen für die versorgungsberechtigten Hinterbliebenen in Betracht: 

Die Witwe/der Witwer oder die hinterbliebene Lebenspartnerin/der hinter-bliebene Lebenspartner* und die Waisen erhalten als Einsatzversorgung eine laufende erhöhte Unfallhinterbliebenenversorgung in der Höhe, wie sie auch den entsprechenden Hinterbliebenen von Berufssoldatinnen und Berufssoldaten zusteht (Buchstabe D Nr. 3).

Sind entsprechende Hinterbliebene nicht vorhanden, wird den Eltern ggf. Übergangsbeihilfe (Nr. 1) gezahlt."

Und dann Buchstabe D Nr. 3:

"3. Hinterbliebenenversorgung

Ist  die  Soldatin/der  Soldat  infolge  des  Einsatzunfalls  verstorben,  erhalten  die versorgungsberechtigten  Hinterbliebenen  „qualifizierte“  Unfallhinterbliebenenversorgung.

Die Hinterbliebenenversorgung beträgt

für  die  Witwe/den  Witwer  oder  die  hinterbliebene  Lebenspartnerin/ den  hinterbliebenen  Lebenspartner*: 
60  Prozent  des  erhöhten Unfallruhegehalts,

für jede  Waise: 
30 Prozent des erhöhten Unfallruhegehalts. Insgesamt  wird  jedoch  höchstens  ein  Betrag  in  Höhe  der  jeweils ruhegehaltfähigen  Dienstbezüge  der  übernächsten  als  der  von  der/ dem  Verstorbenen erreichten Besoldungsgruppe gezahlt.


Verstirbt  eine  Soldatin  im  Ruhestand/ein  Soldat  im  Ruhestand  mit  Anspruch auf  Einsatzversorgung  und  ist  der  Tod  nicht  Folge  des  Einsatzunfalls, berechnet  sich  die  Hinterbliebenenversorgung  gleichwohl  unter  Zugrundelegung  der  erhöhten  Unfallversorgung.  Allerdings  erhalten  die  Hinterbliebenen dann  nur  den  jeweiligen  Anteilsatz  des  erhöhten  Ruhegehalts  wie  bei  „Normalversorgung“  (Witwe/Witwer  oder  hinterbliebene  Lebenspartnerin/hinterbliebener  Lebenspartner*  55  Prozent,  Halbwaise  12  Prozent,  Vollwaise  20  Prozent; insgesamt höchstens das erhöhte Unfallruhegehalt der/des  Verstorbenen).


Daneben  wird  ein  Sterbegeld  in  Höhe  des  Zweifachen  der  Dienstbezüge bzw.  des  Ruhegehalts  der/des  Verstorbenen  jeweils  einschließlich  etwaiger Unterschiedsbeträge des Familienzuschlags für Kinder gezahlt. Maßgeblich  für  die  Zahlung  des  Sterbegeldes  ist  folgende  Anspruchsreihenfolge:

Witwe/Witwer  oder  hinterbliebene  Lebenspartnerin/hinterbliebener Lebenspartner*  und  Abkömmlinge (Kinder, Enkel usw.),

Verwandte  der  aufsteigenden  Linie,  Geschwister,  Geschwisterkinder  sowie  Stiefkinder,  wenn  sie  mit  der/dem  Verstorbenen  in häuslicher  Gemeinschaft  lebten  oder  die/der  Verstorbene  ganz  oder überwiegend ihre Ernährerin/ihr Ernährer war,

sonstige  Personen,  die  die  Kosten  der  letzten  Krankheit  oder  der Bestattung getragen haben, bis zur Höhe ihrer  Aufwendungen."
Titel: Antw:Nachversicherung Rente Zeitsoldat
Beitrag von: Waimea0022 am 27. Januar 2017, 09:41:47
Vielleicht drücke ich mich falsch aus.


Das Versorgungsgesetz hat nichts damit zu tun.

Eine Versorgungsleistung hat es damals gegeben.


Hier geht es rein um die RENTE.
Waisenrenten Witwenrente erhält man nur, wenn der Verstorbene Soldat in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat !! Dh. Wenn er so jung war, dass er die 5 Jahre Wartezeit nicht einhalten konnte, also nicht 5 Jahre eingezahlt hat.

Beispiel: ein 18 jähriger geht zum Bund. 4 Jahre Zeitsoldat. Verstirbt nach 3 Jahren und 11 Monaten. Somit erfüllt er die 5 Jahre Wartezeit nicht. 5 Jahre braucht man aber um Anspruch auf eine Rente zu erhalten!!
Als Zeitsoldat gilt man als Beamter auf Zeit ..im sind sind keine rentenbeiträge enthalten. Dh. Die Zeiten werden nachversichert, nach Austritt und dem Rentenkonto zugeführt.
Die drv wehrbereichsverwaltung argumentiert wie folgt: selbständige Einzahlungen hat es nicht gegeben. Also auch keine Auszahlung der eingezahlten Beiträge. In meinem Beispiel 3 Jahre 11 Monate. Dh selbst die eigentlich nachversicherten Beiträge würden nicht ausgezahlt werden !!! Auch wenn der Soldat die Leistung erbracht hat. Er hat quasi umsonst gearbeitet.

Ein normaler Arbeiter Angestellter erhält die eingezahlten Beiträge...

Es hängt also an der Nachversicherung. Der Soldat wird nicht gleich gestellt. Die Hinterbliebenen erhalten Nichts aus der Rente
Titel: Antw:Nachversicherung Rente Zeitsoldat
Beitrag von: F_K am 27. Januar 2017, 09:53:35
Du verstehst es nicht.

Zitat
Ein normaler Arbeiter Angestellter erhält die eingezahlten Beiträge...

Ein Rentenzahler ist ein Rentenzahler (im Gegensatz zum SaZ / BS).

Zitat
Es hängt also an der Nachversicherung. Der Soldat wird nicht gleich gestellt

Verstirbt ein Soldat im Dienst (vor dem Ausscheiden), wird er NICHT nachversichert (warum auch, er wird nie Rente erhalten).

Es erscheint mir, Du willst neben den Versorgungsleistungen nun auch noch nicht eingezahlte Rentenbeträge erstattet bekommen.

Dafür gibt es nicht nur keine (gesetzliche) Grundlage, sondern es ist höchst unmoralisch, hier Geld zu fordern, für das man nicht selber gedient hat.

Wie Du schon darstellst, hast Du Versorgungsleistungen erhalten.
Titel: Antw:Nachversicherung Rente Zeitsoldat
Beitrag von: Waimea0022 am 27. Januar 2017, 11:42:38
Und genau das ist falsch
Es geht um die Hinterbliebenen !!! Meine Mutter hat gar nichts erhalten, als Witwe

Diese von geschilderte Art und weise ist Praxis, nur leider nicht bei Beamten nicht.

Bei einer Einzahlung von 61 Monaten erhält  der Waise und die Witwe Rente
Ich bin der Sohn also kein sxhnarotzer ... also bitte mal nachdenken

Also wenn eine diese beschriebene Konstellation bei einem gefallen in Afghanistan aufgetreten ist, sind die gibterbliebne nicht abgesichert und dies bestätigt das Verteidigungsministerium!!! Hinter verschlossenenr Hand
Titel: Antw:Nachversicherung Rente Zeitsoldat
Beitrag von: ulli76 am 27. Januar 2017, 12:04:06
Soldaten sind keine Beamten, auch keine auf Zeit.

Und LwPersFw hat doch geschrieben wie die Hinterbliebenen eines gefallenen Soldaten versorgt werden. Wie kommst du dann drauf zu behaupten, dass sie nicht versorgt sind?
Das läuft nur über die Unfallhinterbliebenenversorgung- komplett anderes System.

Aber vielleicht liegt das Problem wo ganz anders: Wann ist dein Vater gestorben/gefallen?


Titel: Antw:Nachversicherung Rente Zeitsoldat
Beitrag von: F_K am 27. Januar 2017, 12:18:36
Stichtagsregelungen sind Dir aber bekannt?

Der Soldat (auf Zeit) bzw. seine Hinterbliebenen erhalten eine Hinterbliebenenversorgung.

Ein Rentenzahler bzw. seine Hinterbliebenen erhalten ggf. eine Witwen- / Waisenrente.

Der ENTLASSENE (ehemalige) Soldat auf Zeit wird mit der Entlassung nachträglich "Rentenzahler" - aber erst dann - sonst würde er ja "doppelt" versorgt werden.
Titel: Antw:Nachversicherung Rente Zeitsoldat
Beitrag von: LwPersFw am 27. Januar 2017, 13:31:07
@ Waimea0022

also geht es Ihnen nicht um Soldaten die im Einsatz gefallen sind,

sondern um Soldaten die

+ eine Dienstzeit unter 5 Jahre hatten und
+ im oder nach dem Dienstverhältnis "normal" verstorben sind
+ ohne vor oder nach der Dienstzeit weitere Rentenanwartschaften erworben zu haben ??
Titel: Antw:Nachversicherung Rente Zeitsoldat
Beitrag von: F_K am 27. Januar 2017, 13:49:17
@ LwPersFw:

In solchen Fällen ist die Sachlage wie von mir beschrieben:
(Siehe https://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232658/publicationFile/50114/beitragserstattung.pdf (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232658/publicationFile/50114/beitragserstattung.pdf))

Zitat
Grundsätzlich werden nur die Beiträge erstattet, die Sie selbst mit gezahlt haben. Das bedeutet zum Beispiel für Pflichtbeiträge, die aufgrund einer Beschäftigung gezahlt wurden, dass nur der Arbeitnehmeranteil erstattet wird.

Der SaZ, der also innerhalb der 4 Jahre verstirbt, ist noch kein Rentenzahler. Also keine Erstattung.
Der SaZ, der schon nachversichert ist, hat aber KEINE Beiträge selber gezahlt - also erfolgt für diese Beiträge auch keine Erstattung.
Titel: Antw:Nachversicherung Rente Zeitsoldat
Beitrag von: F_K am 27. Januar 2017, 13:53:07
Und ganz deutlich zum Mitschreiben:

Zitat
Keine Erstattung
Neben dem Arbeitgeberanteil können auch weitere Beiträge nicht erstattet werden. Dazu zählen Beiträge, die von einem Sozialleistungsträger oder vom Bund in voller Höhe getragen wurden, zum Beispiel während des Bezugs von Arbeitslosengeld oder während des Wehr-/Zivildienstes.

Anmerkung: In diese Zusammenhang ist auch freiwilliger Wehrdienst ein Wehrdienst.
Titel: Antw:Nachversicherung Rente Zeitsoldat
Beitrag von: Waimea0022 am 27. Januar 2017, 14:24:12
doch
Verstorben oder gefallen

Innerhalb der 5 Jahre Wartezeit
Titel: Antw:Nachversicherung Rente Zeitsoldat
Beitrag von: F_K am 27. Januar 2017, 14:25:38
Welche Fragen sind denn jetzt noch offen?
Titel: Antw:Nachversicherung Rente Zeitsoldat
Beitrag von: MiraC am 27. Januar 2017, 14:35:11
Ich verstehe überhaupt nicht worauf das hinauslaufen soll?
Wenn ich Zivilist bin und unter 61 Monate "in die Rentenversicherung" einzahle, dann haben meine Hinterbliebenen doch auch keinen Anspruch? Meiner Meinung nach ist das eine "Trollfrage".
Titel: Antw:Nachversicherung Rente Zeitsoldat
Beitrag von: KlausP am 27. Januar 2017, 14:41:14
doch
Verstorben oder gefallen

Innerhalb der 5 Jahre Wartezeit

Was soll die Bundeswehr jetzt damit zu tun haben? Ist er infolge eines Dienstunfalls bzw. einer Wehrdienstbeschädigung nach seinem Dienstzeitende verstorben? "Gefallen" kann er als Zivilist ja nicht sein.
Titel: Antw:Nachversicherung Rente Zeitsoldat
Beitrag von: ulli76 am 27. Januar 2017, 15:58:14
@Weimea: Um dir helfen zu können, sollstest du aufhören so rumzueiern.

Wenn weiter so kryptische Antworten auf Nachfragen kommen, mache ich hier zu!
Titel: Antw:Nachversicherung Rente Zeitsoldat
Beitrag von: Andi8111 am 27. Januar 2017, 16:40:05
Ich glaube nicht, dass er es absichtlich macht. Es langt offensichtlich schlichtweg zwischen den Ohren weder zum Verstehen der Rechtslage noch zum Verstehen der sicherlich vorhandenen Bescheide und unserer Fragen.

Titel: Antw:Nachversicherung Rente Zeitsoldat
Beitrag von: Waimea0022 am 27. Januar 2017, 17:52:41
Sorry Leute, nur weil ihr das Thema nicht versteht, bin ich kein Troll

Das Beispiel Auszahlung von Beiträgen kann nicht für Beamte auf Zeit gelten und gilt nicht, weil ein Beamter schlicht weg nie Beiträge zahlt, daher auch die Nachversicherung der Zeiten, die ein ne Soldat auf Zeit beim Bund verbringt .. verstanden ?

Ein Soldat hat keinen Arbeitgeber der ihm rentenbeiträge monatlich abführt

Normaler Arbeitnehmer : dieser erhält die eingezahlten - selbst eingezahlten - zurück. Stimmt innerhalb der 5 Jahre, danach beginnt die Rentenanwartschaft
Und für alle die es nicht verstanden haben!! Ein Beamter auf Zeit erhält monatlich keine Rentenversicherungsbeiträge ... Es sind fiktive Zahlen die am Ende der Laufbahn dem rentenkonto addiert werden ...
meine Frage lautete demnach !!! Was passiert mit dieser nachberechneten Geldern ?

Titel: Antw:Nachversicherung Rente Zeitsoldat
Beitrag von: F_K am 27. Januar 2017, 17:58:09
Diese Gelder bleiben in der Rentenkasse.

Betrifft ja nur SaZ mit Verpflichtungszeiten kleiner 5 Jahre, die dann ohne eigene Rentenzahlungen versterben.

Einzelschicksale - die ja trotzdem Versorgungsleistungen erhalten haben.

Ich bin raus - Der Dr. hat schon Recht - Problem zwischen den Ohren oder Troll.
Titel: Antw:Nachversicherung Rente Zeitsoldat
Beitrag von: Waimea0022 am 27. Januar 2017, 18:09:19
Und jetzt redest du Schwachsinn

Der Fall liegt zur Prüfung bei der DRV. Das Bundesverwaltungsamt prüft.
Es ist kein Einzelfall. Das Verteidigungsministerium kennt diese Lücke und verschweigt sie.

Nur weil es zu hoch für dich ist, musst du einen nicht beleidigen
http://www.versicherungsmagazin.net/nachversicherung-von-zeitsoldaten-der-gesetzlichen-rentenversicherung (http://www.versicherungsmagazin.net/nachversicherung-von-zeitsoldaten-der-gesetzlichen-rentenversicherung)
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/01_Rente/03_vor_der_rente/03_rentenzeiten/03_nachversicherung_node.html (http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/01_Rente/03_vor_der_rente/03_rentenzeiten/03_nachversicherung_node.html)

Die DRV hat eine eigene Abteilung.

Titel: Antw:Nachversicherung Rente Zeitsoldat
Beitrag von: F_K am 27. Januar 2017, 19:04:50
Wo ist eine Lücke?

Wieviele Fälle sollen es sein?

Was wird verschwiegen?

Verschweigen bei öffentlichen Gesetzen ist lächerlich - und mein PDF erklärt die Erstattung im Detail.

Nochmal deutlich: Entweder verstehst Du es nicht - willst es nicht verstehen - oder bist ein Troll.
Titel: Antw:Nachversicherung Rente Zeitsoldat
Beitrag von: ulli76 am 27. Januar 2017, 19:34:31
So- letzte Warnung: Entweder du stellst den konkreten Fall um den es geht halbwegs verständlich und zusammenhängen dar oder hier ist zu!
Titel: Antw:Nachversicherung Rente Zeitsoldat
Beitrag von: wolverine am 27. Januar 2017, 20:02:37
So, wie ich das jetzt verstanden habe, ist das bloß ein Scheinskandal. Der Fiktive, um den es gehen könnte, hat nie Beiträge eingezahlt, bekommt nichts und hat folglich keinen Schaden.
Die Versorgung des Fiktiven läuft über die Bw-Regeln, also wieder oder immer noch kein Schaden.
Hat der Fiktive vorher in seinem zivilen Job in die DRV einbezahlt, bekommen seine Angehörigen dies auf Antrag ausbezahlt. Auch kein Schaden. Und das ist der einzige Fall, wo die DRV überhaupt bisher im Boot ist.
Titel: Antw:Nachversicherung Rente Zeitsoldat
Beitrag von: Andi8111 am 27. Januar 2017, 20:42:56
Ich verstehe garnicht, was es da überhaupt zu meckern gibt...
Der Verstorbene hat doch selber null dafür getan. Das Geld hat er niemals aufgewendet. Der Staat hat einem das sozusagen geschenkt.
Da kann doch kein Schaden entstehen?
Titel: Antw:Nachversicherung Rente Zeitsoldat
Beitrag von: LwPersFw am 27. Januar 2017, 21:04:57
@ Andi8111

Es geht darum, ob eine Hinterbliebenenrente zusteht.

Bsp:

SaZ 12 verstirbt im 10 Dienstjahr.
Da die 5-jährige Wartezeit in der DRV erfüllt ist und damit die Bedingung für eine Hinterbliebenenrente erfüllt ist, wird die Nachversicherung durchgeführt.

Aus diesen Rentenansprüchen werden dann Witwen-/Waisenrenten gewährt.

Hier werden diese 5 Jahre Wartezeit aber anscheinend nicht überschritten... deshalb bekam die Witwe keine Leistung.

Was der Fragesteller bzgl. der Beiträge verkennt, bzw nicht akzeptieren will ist...
...siehe Folgendes:




Ein Beamter auf Zeit erhält monatlich keine Rentenversicherungsbeiträge ... Es sind fiktive Zahlen die am Ende der Laufbahn dem rentenkonto addiert werden ...

meine Frage lautete demnach !!! Was passiert mit dieser nachberechneten Geldern ?

1. Beamte auf Zeit sind Beamte auf Zeit , SaZ sind SaZ - verschiedene Rechtsformen

2. Es gilt SGB VI  Paragraph 8 Abs 2 Satz 3

" Bei einem Ausscheiden durch Tod erfolgt eine Nachversicherung nur, wenn ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente geltend gemacht werden kann."

D.h. :

+ Eine Nachversicherung im Todesfall erfordert einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente
+ Die (normale) Hinterbliebenenrente erfordert das Erfüllen der 5-jährigen Wartezeit in der Rentenversicherung
+ Wenn im geschilderten Fall also keine weiteren Anwartschaftszeiten vorliegen, werden die 5 Jahre nicht erreicht

>>> somit kein Anspruch auf Hinterbliebenenrente und damit erfolgt auch keine Nachversicherung

Deshalb stellt sich die rechtliche Frage zu ggf. rückerstattbaren Beträgen nicht, weil garkeine Zahlung erfolgt.

Siehe auch hier:

"Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung
für die Zeit ab 1. 1. 1992

Durchführungshinweise des Finanzministeriums
vom 29.5.2007 - B 6028 - l - IV 1

Ausnahmen von der Nachversicherungspflicht

Die Nachversicherung unterbleibt, wenn das Ausscheiden der/des Nachzuversichernden durch Tod erfolgt und ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente nicht geltend gemacht werden kann. Hierbei kommt es nur darauf an, ob der Anspruch dem Grunde nach besteht."




Und ... erhält ein Soldat eine Versorgung aus einem anderen System, z.B. nach dem Soldatenversorgungsgesetz, EinsatVG,
erfolgt auch keine Nachversicherung, weil
+ dies eine Doppelversorgung wäre
+ weil die Hinterbliebenen ebenfalls aus diesen anderen Systemen versorgt werden
Titel: Antw:Nachversicherung Rente Zeitsoldat
Beitrag von: Andi8111 am 27. Januar 2017, 21:42:50
So sieht es aus. Das war mir im Ganzen auch klar. Nur dem TE nicht. Das ist auch keine Gesetzeslücke. Man kann von jungen Leuten doch erwarten, Ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Gibt genug Alleinerziehende die keine Versorgung erhalten...
Titel: Antw:Nachversicherung Rente Zeitsoldat
Beitrag von: Waimea0022 am 27. Januar 2017, 21:46:02
Danke dass habe ich gesucht

Da der Fall sich der Fall vor 1992 zugetragen hat gilt die Gesetzgebung des RVO
Ob diese damals der Fall war, wird sich zeigen.

Vielen Dank

Zum letzen Kommentar ... nicht versuchen zu denken, wenn man nicht weiß warum gesucht wird.
Titel: Antw:Nachversicherung Rente Zeitsoldat
Beitrag von: Andi8111 am 27. Januar 2017, 21:54:45
Die RVO also die Reichsversicherungsordnung?
Titel: Antw:Nachversicherung Rente Zeitsoldat
Beitrag von: Andi8111 am 27. Januar 2017, 21:58:25
ob die RVO soviel Leistungsempfängerfreundlich war ;)
Titel: Antw:Nachversicherung Rente Zeitsoldat
Beitrag von: StOPfr am 27. Januar 2017, 22:15:37
Nur so am Rande: Die Reichsversicherungsordnung war bis 1992 das Kernstück des deutschen Sozialrechts.
Titel: Antw:Nachversicherung Rente Zeitsoldat
Beitrag von: F_K am 27. Januar 2017, 22:18:52
Der Troll diskutiert hier also einen virtuellen Fall, der vor einem Vierteljahrhundert stattgefunden haben soll, um nicht gezahlte Beiträge erstattet zu bekommen?
Titel: Antw:Nachversicherung Rente Zeitsoldat
Beitrag von: Andi8111 am 27. Januar 2017, 22:20:50
Ich weiß. Teile davon bis 2012 ;)
Titel: Antw:Nachversicherung Rente Zeitsoldat
Beitrag von: ulli76 am 28. Januar 2017, 00:13:14
Ich mache hier zu.
Der TE ist trotz mehrfacher Aufforderung nicht in der Lage, den Sachverhalt verständlich darzulegen.

Der Trollverdacht liegt nahe. Vielleicht auch mal wieder ein Journalist, der versucht zu recherchieren.