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Zusammenfassung

Autor: wolverine
« am: 03. November 2018, 22:31:01 »

Rückfrage an Ralf: Es soll ja zum 1.1.19 Änderungen bei den Altersgrenzen geben, z. B. bei den Offizieren. Bleiben die anderen Altersgrenzen bestehen?
Nicht genau zum 01.01.2019, sondern mit Änderung der SLV. Das  soll 2019 stattfinden. Denke, es wird hier schnell publik, wann eine Änderung i.R. eines Artikelgesetztes gültig wird.
Grundsätzlich sollen dann alle Altersgrenzen fallen. Sie können ggf. durch begründete verwendungsbezogene Altersgrenzen eingeschränkt werden. Bspw. dass eine fliegerische Verwendung mit 45 oder 50 nicht mehr stattfinden wird.
Autor: Rekrut84
« am: 03. November 2018, 22:00:31 »

Es steht deswegen dort keine Altersgrenze, weil wenn man mit verwertbarem Beruf kommt, es auch keine gibt.

Zitat
Ist das korrekt?
Ja, der KarrBer hätte auch keinen Grund dir Unwahrheiten zu erzählen.

Mit Änderung der SLV im Laufe 2019 wird die Altersgrenze fallen.

Ich meine jedoch ob die Altersgrenze von 29 Jahren für die Offiziersanwärter auch fallen wird?
Autor: Ralf
« am: 03. November 2018, 13:41:21 »

Es steht deswegen dort keine Altersgrenze, weil wenn man mit verwertbarem Beruf kommt, es auch keine gibt.

Zitat
Ist das korrekt?
Ja, der KarrBer hätte auch keinen Grund dir Unwahrheiten zu erzählen.

Mit Änderung der SLV im Laufe 2019 wird die Altersgrenze fallen.
Autor: Rekrut84
« am: 03. November 2018, 13:34:40 »

Für die reguläre (Reserve-)Offizierslaufbahn sind Sie aktuell zu alt (-30) und angerechnet wird da nichts. Das soll sich aber im nächsten Jahr wohl rechtlich ändern.

Verstehe ich das richtig? Es ist geplant die Altersgrenze auch für die Offizierslaufbahn, sowohl bei der Reserve als auch beim Bund,  abzuschaffen?
Autor: ToMA
« am: 02. November 2018, 11:53:57 »

Die ROA Grenze ist schon vor einiger Zeit von 30 auf 35 erhöht worden.

Quelle?

Mein letzter Kenntnisstand (A-1340/49, Stand Januar 2017):
714. Bei besonderem Bedarf ist die Zulassung als ROA bis zum vollendeten 35. Lebensjahr – in
Einzelfällen mit Ausnahmegenehmigung auch darüber hinaus, jedoch nur innerhalb der Wehrpflichtgrenzen
möglich.

Es sei denn, der "besondere Bedarf" ist inzwischen zum Standard geworden. 

Schlussendlich hilft nur eine Bewerbung. Dann wird man ja sehen, ob sie erfolgsversprechend ist. Hier kann das sicherlich keiner beantworten.
Autor: schokoraspel
« am: 01. November 2018, 18:24:29 »

Die ROA Grenze ist schon vor einiger Zeit von 30 auf 35 erhöht worden. Darüber hinaus ist es eine Einzelfallentscheidung.
Das weiß allerdings wirklich nicht jeder, da es nicht so oft auftritt.
Autor: ToMA
« am: 01. November 2018, 14:29:20 »

Zu Aber nochmal: Ich war live dabei, ich bin auch selbst so jemand, da wurde (wohl aufgrund der beruflichen Qualifikation) die Altersgrenze für RO(A) nicht mehr angewendet, das entscheidet schon eine ganze Weile das BAPersBw nach Einzelfall.

ROA SaZ2/3 läuft aber nicht über § 43.2 oder 43.3 SLV (nur hierfür wurden die Altersgrenzen weitestgehend gelockert, über die vermutlich auch Dein erwähnter beruflich Qualifizierter läuft).

Üblicherweise haben die ROA-SaZ die gleichen Zugangsvoraussetzungen wie die "normalen" OA.

Autor: ulli76
« am: 01. November 2018, 14:11:31 »

Bei nem RO Seiteneinsteiger kann das aber schon sein. Nur der TE hat da nicht wirklich was verwertbares.
Autor: PzPiKp360
« am: 01. November 2018, 14:09:24 »

Ok, interessant zu wissen.

Zu Aber nochmal: Ich war live dabei, ich bin auch selbst so jemand, da wurde (wohl aufgrund der beruflichen Qualifikation) die Altersgrenze für RO(A) nicht mehr angewendet, das entscheidet schon eine ganze Weile das BAPersBw nach Einzelfall.
Autor: F_K
« am: 01. November 2018, 11:53:12 »

Beides ist bei Bedarf und Eignung möglich.

Aber nochmal: Für (R) OA gilt derzeit eine Altersgrenze.
Autor: PzPiKp360
« am: 01. November 2018, 11:21:45 »

Kann man nach einem SaZ 2/3 ROA eigentlich nahtlos als SaZ verlängern, um wie vom TE gefragt auf insgesamt vier Jahre zu kommen? Oder, wie es wohl mittlerweile vorkommen soll, kann es eine "Dauer-RDL" werden (max. 10 von 12 Monaten/Jahr)?
Autor: ToMA
« am: 01. November 2018, 09:11:30 »

§ 26 (4) SLV ist auch für Ungediente möglich. ASSA-Module I+II, anschließend ROL I-III (mit Offizierprüfung). 

Das hilft dem Threadersteller aber auch nicht wirklich weiter, weil man als "Seiteneinsteiger" eben kein ROA ist (keine Beförderung während der Lehrgänge, keine Vergütung etc.). Und soldatisches Rüstzeug wird einem hier (aus Ausbildungszeitgründen) auch nur sehr spärlich vermittelt. Das sind nur die wichtigsten Basics. 

Aber diese Wege sind nach Lesen des Eingangsposts auch nicht zu empfehlen, weil man hier keine brauchbaren ATNn erhält, die einen dazu befähigen, die gewünschten Dienstposten (Panzer, Infanterie, Grennies etc.) als Offizier zu besetzen. Habe in meinen ResOffz-Modulen genügend Teilnehmer getroffen, die darüber geklagt haben, dass sie als a.d.W.ler oftmals keinen Zugang zu den entsprechenden (z.T. mehrmonatigen) Lehrgängen bekommen haben (obwohl Ihnen teilweise vorher angeblich etwas anderes "versprochen" wurde) und deshalb frustriert sind.
Und das gilt sowohl für die ROA (43.2 SLV) als auch die Seiteneinsteiger (43.3 i.V.m. 26.4 SLV).

Meines Erachtens hilft hier nur der ROA SAZ3, da dieser i.d.R. auch die entsprechende Zugführer-ATN beinhaltet (beim SaZ2 wohl nicht immer gegeben).


Autor: Ralf
« am: 01. November 2018, 05:47:17 »

Dann hätte er aber auch schon eine bestandene Offizierprüfung haben müssen, denn nur dann geht §26 (4). Davon war nie die rede. Deswegen schließe ich darauf, dass der CallCenter hier eine unzutreffende Antwort gegeben hat.
Autor: SCPO
« am: 31. Oktober 2018, 20:56:12 »

Ähm SLV 26 (4) verlangt nur einen  abgeschlossenen Studiengang. Ich denke der Poster meint eine Einstellung als RO nach SLV 26 (4) und da braucht man nur irgendeinen erfolgreich abgeschlossen Studiengang.
Autor: Ralf
« am: 31. Oktober 2018, 19:30:53 »

Zitat
Spezifischer Studiengang wäre nur bei fachdienstlicher Verwendung von Nöten, beim Seiteneinstieg Truppenverwendung reicht ein abgeschlossenes Studium jedweder Art (was kann ich mir unter Truppenverwendung vorstellen?).
Nein, das ist falsch.
Dein Callcenter möge mal dazu den § der SLV benennen.

Im übrigen wäre ein Einstieg mit nutzbarem Studium kein Einstieg als ROA, sondern als RO i.V.m. §26 SLV.
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