Autor: CorradoG666
« am: 11. Dezember 2018, 18:03:08 »Ne ne, ich bin brav und habe mir nix zu Schulden kommen lassen. Habe mir schon gedacht, dass es kein Problem sein wird, wollte aber auf Nummer sicher gehen. Danke für die Antwort
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
... Als angehender Personalfeldwebel sollte ich mich an viel Papierkram gewöhnen ...
... 2. Wie gesagt wurde mir per Mail mitgeteilt, dass diese bei Abgabe beglaubigt sein müssen. ...
1.
Für die Wohnungsfrage ... und dem daraus resultierenden TG-Anspruch ... ist relevant, was auf der Aufforderung zum Dienstantritt steht.
Ein erneutes "Anerkennungsverfahren" nach Dienstantritt ist rechtlich nicht notwendig und auch nicht vorgesehen, solange Sie nicht umziehen, oder die Wohnung auflösen.
Heften Sie Ihrem 1. TG-Antrag nur eine Kopie der Aufforderung bei.
Das der Datenbestand dies korrekt wiedergibt ... ist Sache des BAPersBw ... da dort Ihre Bewerberakte vorliegt ... inkl. der Anerkennung des Hausstand durch das KC/AC.
Denn die vollständige Bewerberakte wird vom KC/AC dem BAPersBw übersendet (Bereichsvorschrift C1-1480/0-5002)
Sollten Sie beim KC/AC ein separates Schriftstück zur Anerkennung erhalten haben ... kann es natürlich nicht schaden, dies mitzuführen.
2.
Beglaubigen für Pers-Angelegenheiten kann und darf jeder Spieß/Pers und dies natürlich kostenlos - es genügt die Vorlage der Originale.
3.
Ich vermute Sie meinen es nicht so ernst ... aber "befehlen" kann man einem angehenden SaZ frühestens ab Dienstantritt...
4.
Nach Dienstantritt werden nochmal bestimmte Sachverhalte abgefragt, da zwischen Einplanung und Dienstantritt z.T. viele Monate vergehen können.
Und erfahrungsgemäß viele Bewerber vergessen, dass Sie bestimmte Sachverhalte in diesem Zeitfenster dem KC/AC melden sollen...
Da man hier zur Vereinfachung nicht individuell abprüft ... werden für alle Bewerber nach Dienstantritt bestimmte Daten überprüft.
Dies kann dazu führen, dass man sich fragt : "Warum muss ich dies nochmal melden...angeben...?"
5.
Manche Einheiten schießen dabei über das HEUTE notwendige hinaus ... und sollten ihre Anschreiben überarbeiten...
Nur weil Sie denken die Sachen waren lückenlos und vollständig heißt es nicht das sie es sind bzw. das alle Daten korrekt eingepflegt wurden. Und mit lückenlos meint die Bundeswehr das wirklich kein einziger Tag im Lebenslauf unerklärt ist, selbst die Schulferien zwischen Schuleende und Ausbildungsbeginn sind anzugeben...
Bringen Sie lieber alles nocheinmal mit und lassen alles auf Korrektheit prüfen das ist weniger Aufwand als z.b Trennungsgeldgeschichten nach einiger Zeit gerade zu ziehen.