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Zusammenfassung

Autor: F_K
« am: 22. Dezember 2017, 23:56:12 »

Der TE ist am Sonntag Soldat - und er ist dienstlich unterwegs - wenn da die Flugreise teurer ist, wird das nichts - steht auch so in Deinem Zitat.
Autor: DA40
« am: 22. Dezember 2017, 22:25:07 »

Economy Linie ist erheblich teurer als Bahn - und der TE ist ja den ganzen Tag Soldat.

1. Klasse Bahnfahrt (die wohl unstreitig erstattungsfähig ist) kostet von München nach Berlin inzwischen 253 EUR einfach....

Da ist so ziemlich jeder Flug günstiger.

-> "Flugkosten werden erstattet, wenn das Flugzeug aus dienstlichen oder wirtschaftlichen Gründen benutzt wird."

Quelle: http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BVA/Zuwendungen/bva_brkg.pdf?__blob=publicationFile&v=8

Dabei wurde bei mir unproblematisch insbesondere bei An-/Abreise am Wochenende auch auf private Termine (à la: Muss fliegen, weil ich sonst einen privaten Termin nicht einhalten kann) Rücksicht genommen und ein Flug erstattet (der zudem natürlich auch noch günstiger war als Bahn 1. Klasse Flex-Ticket).

Aber wie gesagt, das einfachste ist, über das Travelmanagement direkt buchen zu lassen.
Autor: F_K
« am: 22. Dezember 2017, 20:37:37 »

Quelle?

Economy Linie ist erheblich teurer als Bahn - und der TE ist ja den ganzen Tag Soldat.

Die Begründung muss schon stichhaltig sein und die Mehrkosten müssen verhältnismäßig sein.
Autor: DA40
« am: 22. Dezember 2017, 20:32:37 »


Die Flugkosten sind auf die Kosten der Bahnfahrt begrenzt, also ggf. etwas höher als die 130 Euro für den PKW, allerdings werden hier wohl die "BW Kosten" angesetzt, die im Zweifelsfall etwas günstiger als ein normales Ticket ist.


Diese Aussage ist, wie bereits erläutert falsch.

Grundsätzlich ist jeder Flug in der Economy-Class erstattungsfähig mit Begründung. Der Hinweis auf die deutlich verkürzte Reisezeit ist ausreichend. Richtig ist allerdings, dass es überhaupt keines Begründungsaufwands (außer Hinweis auf den Bahnpreis) bedarf, wenn der Flug genauso günstig oder sogar billiger als die Bahn ist.

Um die Frage der Erstattung zu umgehen, einfach hier anrufen und Flug buchen lassen:

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Kompetenzzentrum Travel Management der Bundeswehr
Fontainengraben 200
53123 Bonn
Telefon: +49 (0)228 - 925 823 - 469
Telefax: +49 (0)228 - 925 823 - 508
E-Mail: tmbw@bundeswehr.org
Servicezeiten
Montag bis Donnerstag: 08.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 bis 15.00 Uhr
Autor: F_K
« am: 18. Dezember 2017, 14:53:44 »

Ist es eine Reservistendienstleistung?

Dann bekommst Du Gutscheine für die Bahnfahrt - bei der Strecke ist es 1. Klasse.

Die Flugkosten sind auf die Kosten der Bahnfahrt begrenzt, also ggf. etwas höher als die 130 Euro für den PKW, allerdings werden hier wohl die "BW Kosten" angesetzt, die im Zweifelsfall etwas günstiger als ein normales Ticket ist.

Im Zweifelsfall einfach den ReFü der zuziehenden Einheit anrufen.
Autor: HGdRSöll
« am: 18. Dezember 2017, 14:45:55 »

Hallo Zusammen, ich bin neu in diesem Forum.
Ich habe folgende Situation, bei der mir hier vielleicht jemand weiterhelfen kann:
Ich habe mich für das Seminar "Der Reservist als Mittler in der Öffentlichkeit" im Februar in Straußberg angemeldet, und auch schon eine Bestätigung bekommen.
Die Reiseentfernung von mir (Ldkr. Landshut) beträgt 650 km und Anreise ist am Sonntag bis 22:00 Uhr. Mit dem Auto möchte ich die Reise nicht antreten und mit der Bahn beträgt die Reisezeit ca.8 Std. Der Fahrpreis hierfür kommt mit allem auf ca. 150.-€ (Wohlgemerkt einfach!!!) Ein Flug von München nach Berlin Tegel würde, wenn man ihn jetzt bucht, knapp 60.-€, plus ca. 30€ Bahnfahrkosten zum Flughafen und vom Flughafen nach Staußberg kosten. Der Zeitaufwand liegt hier bei ca. 4 Std. Ich würde zu mindestens am Sonntag zur Anreise lieber mit dem Flugzeug anreisen.

Meine Frage ist nun:
-Kann man das Flugticket auch bei den Reisekosten angeben, wenn es nachweislich günstiger war, als ein Bahnticket?
-Gilt, wenn man fliegt, das normale Pkw-Entgelt (max. 130€ ???)
-Ist die Zugfahrt von zwischen Heimreise und Reiseziel gegen Vorlage einer Bescheinigung von haus aus frei und wen ja, welche Klasse?
-Wie wird verrechnet, wenn ich die Anreise mit dem Flugzeug und die Heimreise mit dem Zug antrete?

Ich bedanke mich schon jetzt recht herzlich über Antworten!

Mit kameradschaftlichen Grüßen, HGdRSöll
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