Bundeswehrforum.de

Politik und Zeitgeschehen => Heute im Bundestag => Thema gestartet von: StOPfr am 05. Dezember 2018, 18:20:15

Titel: hib-Meldung 948/2018 vom 5. Dezember 2018
Beitrag von: StOPfr am 05. Dezember 2018, 18:20:15
Militärisches Flugsicherungspersonal

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage - 05.12.2018 (hib 948/2018)

Berlin: (hib/HAU) Die "Verwendung von militärischem Flugsicherungspersonal in zivilen Tätigkeiten" thematisiert die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/5929 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/059/1905929.pdf)). Die Abgeordneten schreiben darin, zur teilweisen Deckung des konkreten Personalbedarfs greife die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) vereinzelt auf die Dienste ehemaliger militärischer Fluglotsen zurück, dem Flugsicherungspersonal. Diese seien durch das Luftfahrtamt der Bundeswehr an der Kaufbeuren ATM Trainings GmbH zum Flugsicherungskontrolloffizier ausgebildet worden.

Die FDP-Fraktion möchte nun von der Bundesregierung wissen, auf welchen auch zivil genutzten Flugplätzen Bundeswehrangehörige Flugsicherungsdienste erbringen. Gefragt wird auch, auf welcher rechtlichen Grundlage beurlaubte Bundeswehrsoldaten im Dienste der DFS Flugsicherungsdienste im rein zivilen Bereich durchführen können.

Quelle (https://www.bundestag.de/#url=L3ByZXNzZS9oaWIvLS81ODIzMzg=&mod=mod445722)