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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Jules Vause am 04. August 2017, 18:56:03

Titel: Antrags ablehnung Unterhaltssicherung
Beitrag von: Jules Vause am 04. August 2017, 18:56:03
Hallo,

seit 03.04.2017 bin ich FWDL bei der Bundeswehr.
Ich habe einen Antrag bei der Unterhaltssicherungsbehörde gestellt in der Hoffnung das sie mich bei der Miete unterstützen...leider Fehlanzeige sie haben ihn abgelehnt erst weil noch Lohnabrechnungen gefehlt haben darauf habe ich mir Hilfe bei der Sozialarbeiterin der BW geholt die einen Widerspruch bzw. Beschwerde geschrieben hat, 2 Monate später dann endlich die Antwort "Abgelehnt" mit der Begründung man müsste einen Regelsatz von 409€ zum Leben haben abzüglich Miete + Strom (schön wärs! -.-) diesen hatte ich leider nicht weil ich mich grade so durchschlagen konnte, jetzt wollen sie wohl damit behaupten das ich zusätzlich Geld aus anderen Quellen bezogen hätte bzw. vorher ja auch damit leben konnte also kann ich meine Miete ja jetzt auch selbst tragen.
Meine Sozialarbeiterin ist auch schockiert über diese Ablehnung, leider bleibt mir jetzt nur noch der Klageweg den ich mir überhaupt nicht leisten kann & eine Rechtsschutzversicherung hab ich auch noch nicht, zumal das auch ein ziemlich langer Weg wäre.

Meine Frage:

Hat jemand die selben oder ähnliche Probleme mit der Unterhaltsicherungsbehörde?
Schonmal sowas mitbekommen bei Kameraden?
Was wurde getan ?
Wie ging es aus?
Was kann ich noch tun ?
Wohngeld bekomme ich doch nicht weil die Unterhaltssicherungsbehörde für mich zuständig ist oder?


vielen lieben dank schonmal im vorraus für eure Kommentare.
Titel: Antw:Antrags ablehnung Unterhaltssicherung
Beitrag von: Andi8111 am 04. August 2017, 19:03:51
Unter 25? Dann in die Kaserne ziehen. Ansonsten Klage erheben. Wenn das Geld nicht reicht, Pech gehabt.
Titel: Antw:Antrags ablehnung Unterhaltssicherung
Beitrag von: LwPersFw am 04. August 2017, 20:56:16
Drucken Sie sich den Anhang aus und besprechen ihn mit Ihrer Sozialarbeiterin. Lesen Sie genau die Erläuterungen.

Beachten Sie vor allem auch die Fristen für eine ggf. erfolgende Klageerhebung.
Titel: Antw:Antrags ablehnung Unterhaltssicherung
Beitrag von: Flexscan am 04. August 2017, 20:57:48
ohne irgendwelche Hintergrundinformationen können wir hier auch nur raten.

google mal nach §13 Unterhaltssicherungsgesetz