Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Beule20 am 23. Januar 2018, 17:59:18

Titel: Steuererklärung 2017
Beitrag von: Beule20 am 23. Januar 2018, 17:59:18
Guten Abend,
da ich erst seit dem 01.10.2017 der Bundeswehr beigetreten bin würde ich gerne wissen was man alles so angeben kann bei der Steuererklärung? Ich mache schon seit einigen Jahren die Steuerklärung aber als Soldat gibt es bestimmt Änderungen und einiges kommt hinzu oder?
Würde mich freuen auf eure Hilfe


Liebe Grüße
Titel: Antw:Steuererklärung 2017
Beitrag von: Gaszkin am 23. Januar 2018, 18:21:03
Hallo,

ich würde dir empfehlen, sich mal mit einem Steuerberater in Verbindung zu setzen. Viele Kameraden von mir haben es auch auf die eigene Faust gemacht und was soll ich sagen .. (Hängt natürlich damit zusammen, für wie lange du dich Verpflichtet hast).

wenn du bei google "Steuererklärung Soldaten" eingibst, findest du schon was, um keine Werbung hier zu machen :)
Titel: Antw:Steuererklärung 2017
Beitrag von: Beule20 am 23. Januar 2018, 19:04:24
SAZ 8 Jahre erstmal.
Mir geht es eigentlich hauptsächlich um die Werbungskosten, Handy, Trennungsgeld,Wäsche waschen, Essen....
Titel: Antw:Steuererklärung 2017
Beitrag von: Gaszkin am 23. Januar 2018, 20:23:55
Und genau deswegen würde ich einen Steuerberater mit ins Boot nehmen, die wissen nämlich am besten was dort alles "rein" kommt :)
Titel: Antw:Steuererklärung 2017
Beitrag von: alpha_de am 23. Januar 2018, 20:27:40
Ich mache meine Steuererklärung seit vielen Jahren selbst. Mit einer guten Software geht das gut und ein Steuerberater kostet meist mehr als er bringt.

Und gerade am Anfang sehe ich kaum Sonderfälle im Vergleich zum zivilen Arbeitnehmer.
Titel: Antw:Steuererklärung 2017
Beitrag von: Beule20 am 23. Januar 2018, 20:52:03
Ich mache meine Steuererklärung seit vielen Jahren selbst. Mit einer guten Software geht das gut und ein Steuerberater kostet meist mehr als er bringt.

Und gerade am Anfang sehe ich kaum Sonderfälle im Vergleich zum zivilen Arbeitnehmer.

Darf ich fragen was für eine Software? Elster hab ich bis jetzt genutzt. Gibt es da zufällig ein Programm für Soldaten?

Liebe Grüße
Titel: Antw:Steuererklärung 2017
Beitrag von: justice005 am 23. Januar 2018, 22:01:10
Es gibt keine oder kaum Besonderheiten hinsichtlich Soldaten. Bei den Werbungskosten sollte man mal grob überschlagen, ob man überhaupt über die Pauschale von 1000 Euro kommt, sonst lohnt sich das nicht.

Dienstreisen könnten relevant werden, aber nur, wenn man dadurch über die genannte Pauschale kommt. Das gilt aber für alle Arbeitnehmer.

Handy und Wäsche kann man nicht absetzen.

Titel: Antw:Steuererklärung 2017
Beitrag von: alpha_de am 23. Januar 2018, 23:13:22
Ich nutze das WISO Steuersparbuch.
Titel: Antw:Steuererklärung 2017
Beitrag von: Tasty am 23. Januar 2018, 23:39:15
Handy und Wäsche kann man nicht absetzen.

Klar kann man Wäsche absetzen, zum einen den Kauf von selbstbeschafften Ausrüstungsgegenständen und natürlich die Reinigungskosten der Dienstkleidung.
Titel: Antw:Steuererklärung 2017
Beitrag von: DeltaEcho am 23. Januar 2018, 23:59:43
Vorsichtig mit der Wäsche, nicht zu viel angeben, wie es einige Kameraden in der Vergangenheit gemacht haben.

Handy ist ebenfalls anteilig möglich in Ausnahmefällen.
Titel: Antw:Steuererklärung 2017
Beitrag von: alpha_de am 24. Januar 2018, 03:09:19
Als Selbsteinkleider setze jch die gekauften Uniformteile an, soweit Zuschuss bzw. Abnutzungsentschädigung nicht ausreichen. Dazu gibt es Urteile. Und gerade bei einer Stabstätigkeit reicht der Zuschuss bei weitem nicht. Den darf man in solchen Fällen auch zuerst für nicht Bw spezifische Sachen (bspw Unterhemden mit V Ausschnitt, schwarze Schuhe) verbrauchen.

Telekommunikation setze ich pauschal an, dafür gibt es entsprechende Pauschalen prozentual von den Ausgaben.

Spezifische Sachen, die klar der militärischen Tätigkeit zuzuordnen sind, würde ich als Arbeitsmittel ansetzen.

Auch Reparaturen bspw. für Schuhe mache ich geltend.
Titel: Antw:Steuererklärung 2017
Beitrag von: Wüstensand am 24. Januar 2018, 14:17:58
Hast du vor Dienstantritt bereits ein Einkommen im Jahr 2017 gehabt? Falls nicht reicht es die Steuererklärung "leer" (Kopf etc ausfüllen) abzugeben. Da du in den drei Monaten weniger als das Existenzminimum p.a. verdient hast und somit die komplette Lohnsteuer dieser drei Monate zurückerhältst. War bei mir von 01.10 - 31.12.2010 auch so.
Titel: Antw:Steuererklärung 2017
Beitrag von: benba am 24. Januar 2018, 18:53:37
Da bin ich wohl nicht der einzige der die Tage seine Lohnsteuerbescheinigung erhalten hat.

Punkt 28 auf dieser sollte man nicht aus den Augen lassen, sonst wundert sich wieder der ein oder andere warum er nachzahlen muss...
Titel: Antw:Steuererklärung 2017
Beitrag von: BSG1966 am 25. Januar 2018, 07:36:10
irgendwo im Internet gibt's so ne "Steuerfibel für Soldaten" zu kaufen (kann man glaub ich von der Steuer absetzen)
Titel: Antw:Steuererklärung 2017
Beitrag von: Tasty am 25. Januar 2018, 11:40:51
irgendwo im Internet gibt's so ne "Steuerfibel für Soldaten" zu kaufen (kann man glaub ich von der Steuer absetzen)

Die hab ich mir vor Jahren auch mal gekauft, war aber enttäuscht, weil ich sie ziemlich unergiebig fand, in allgemeinen Ratgeber- Büchern steht mehr.
Ich bin lange mit dem Konz-Steuerratgeber gut gefahren.
Titel: Antw:Steuererklärung 2017
Beitrag von: Andi am 26. Januar 2018, 13:52:53
Da bin ich wohl nicht der einzige der die Tage seine Lohnsteuerbescheinigung erhalten hat.

Nein, hab sie auch schon.

irgendwo im Internet gibt's so ne "Steuerfibel für Soldaten" zu kaufen (kann man glaub ich von der Steuer absetzen)

Ich empfehle den soldatensicheren Steuerratgeber für Soldaten aus dem Walhalla Fachverlag. Kommt jedes Jahr aktualisiert heraus. Da wird wirklich alles durchgekaut und mit Beispielen verdeutlicht. Damit kann wohl fast jeder Soldat seine Steuererklärung umfassend selber machen.

Gruß Andi
Titel: Antw:Steuererklärung 2017
Beitrag von: benba am 02. Februar 2018, 23:19:15
Sowohl das Buch aus dem Walhalla Verlag als auch die Steuerfibel gibt es bei uns am Standort in der Bibliothek. Soll heißen, ggf. kann man hier ja schon sparen...
Titel: Antw:Steuererklärung 2017
Beitrag von: D_s am 22. Februar 2018, 08:36:15
Moin!

Bevor ich einen neuen Thread aufmache, schreibe ich das hier rein.

Und zwar hab ich mir die Steuer Software WISO geholt ... alles so weit ausgefüllt und irgendwie muss ich laut dem Programm 200 EUR NACHZAHLEN ... vor nem Jahr hatte ich das doppelte an Werbungskosten und knapp 750 EUR zurück bekommen und jetzt sind meine Werbungskosten zwar immer noch über dem Pauschbetrag, aber dann schon eine Nachzahlung von 200 EUR?

Letztes Jahr hab ich die Formulare von einem Bekannten bekommen und die haben wie gemeinsam ausgefüllt.
Dieses Jahr erreiche ich ihn nicht mehr rechtzeitig, so dass ich eben auf die Software zurück gegriffen hab und bin nun leicht geschockt ...

Von den Eingaben hat sich eigentlich nichts geändert, bis auf die Werbungskosten sind anstatt bei 4000 EUR nur noch bei 2000 EUR und ich hab ne Tochter bekommen, diese wohnt ganz normal bei mir und das Kindergeld bezieht meine Freundin.

Hab ich irgendwas falsch ausgefüllt?
Weil ansonsten würde ich das einfach so wie vom letzten Jahr wieder händisch machen anstatt elektronisch und dann hoffen, dass sich das Programm nur vertan hat
Titel: Antw:Steuererklärung 2017
Beitrag von: tank1911 am 22. Februar 2018, 08:44:00
Das ist schwierig "fernzudiagnostizieren".

Ich hatte im letzten Jahr auch so eine Wende. Das lag am Trennungsgeld, da es nicht mehr versteuert wird und bei den Ausgleichszahlungen anzugeben ist, fällt der "Batzen" Fahrtkosten zur 1. Tätigkeitsstätte schon mal flach, was ja i.d.R. die Masse der Werbungskosten ausmacht.

Ich arbeite auch mit WISO. Mal prüfen, ob nicht beim Eintrag des LStBescheids ein Zahlendreher drin ist. Was man auch gut machen kann, ist die Hinweise der Software zur Optimierung zu befolgen. Da fällt einem das ein oder andere auf, was man noch angeben kann.
Titel: Antw:Steuererklärung 2017
Beitrag von: D_s am 22. Februar 2018, 10:10:43
Das ist schwierig "fernzudiagnostizieren".

Ich hatte im letzten Jahr auch so eine Wende. Das lag am Trennungsgeld, da es nicht mehr versteuert wird und bei den Ausgleichszahlungen anzugeben ist, fällt der "Batzen" Fahrtkosten zur 1. Tätigkeitsstätte schon mal flach, was ja i.d.R. die Masse der Werbungskosten ausmacht.

Ich arbeite auch mit WISO. Mal prüfen, ob nicht beim Eintrag des LStBescheids ein Zahlendreher drin ist. Was man auch gut machen kann, ist die Hinweise der Software zur Optimierung zu befolgen. Da fällt einem das ein oder andere auf, was man noch angeben kann.

Werde mir das daheim mal genauer anschauen, danke für den Tipp aufjedenfall!
Titel: Antw:Steuererklärung 2017
Beitrag von: D_s am 26. Februar 2018, 09:26:31
Das ist schwierig "fernzudiagnostizieren".

Ich hatte im letzten Jahr auch so eine Wende. Das lag am Trennungsgeld, da es nicht mehr versteuert wird und bei den Ausgleichszahlungen anzugeben ist, fällt der "Batzen" Fahrtkosten zur 1. Tätigkeitsstätte schon mal flach, was ja i.d.R. die Masse der Werbungskosten ausmacht.

Ich arbeite auch mit WISO. Mal prüfen, ob nicht beim Eintrag des LStBescheids ein Zahlendreher drin ist. Was man auch gut machen kann, ist die Hinweise der Software zur Optimierung zu befolgen. Da fällt einem das ein oder andere auf, was man noch angeben kann.

Hat sich geklärt, danke nochmal an der Stelle ... hatte Punkt 25 mit der Krankenversicherung nicht angegeben gehabt  ::)
Mal schauen, was nun tatsächlich raus kommt und inwiefern alles gepasst hat