Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: KalleM am 13. Oktober 2021, 19:35:51

Titel: Cannabis - Auswirkungen auf die Bundeswehr ab 01.04.2024 ?
Beitrag von: KalleM am 13. Oktober 2021, 19:35:51
Hallo

Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?

Im Dienst wie Alkohol verboten, aber ausserhalb erlaubt?
Grüsse
KalleM


EDIT 24.04.2024 : Betreff des Themas angepasst
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: KlausP am 13. Oktober 2021, 19:38:59
Spekulatius im Doppelpack.
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: BulleMölders am 14. Oktober 2021, 08:01:47
Ich halte auch nicht viel von Spökenkiekerei aber mal schauen was da kommt.
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: Rik666 am 14. Oktober 2021, 12:47:00
Ich denke nicht das Cannabis direkt legalisiert wird. Wenn überhaupt wird es entkriminalisiert. Damit bleibt es eine illegale Droge. Aber wo sind hier die Juristen? Die wissen das bestimmt besser.
Was ich weiß ist, das man sich verpflichtet keine illegale Drogen zu sich zu nehmen als Soldat.
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: KlausP am 14. Oktober 2021, 12:56:16
Zitat
… Was ich weiß ist, das man sich verpflichtet keine illegale Drogen zu sich zu nehmen als Soldat. …

Dazu braucht man sich nicht „verpflichten“, der Drogenkonsum im und außer Dienst ist durch den Dienstherrn verboten worden.
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: Ralf am 14. Oktober 2021, 13:13:47
Genau das wird ja die Frage letztendlich sein: behält C. den Status einer Droge oberhalb Zigaretten/Alkohol...? Dann ändert sich erst einmal nichts.
Bekommt es den "Status" von bspw. Alkohol, müssten einige Regularien angepasst/ überdacht werden.
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: Andi8111 am 14. Oktober 2021, 13:23:02
Ich denke, egal wie, es bleibt beim Verbot. Ich bewerte dies als rechtmäßige Einschränkung der grundgesetzlich garantierte freien Entfaltung der Persönlichkeit.
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: IcemanLw am 14. Oktober 2021, 14:58:52
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es für Soldaten legalisiert wird.
Das ist in anderen Staaten mWn auch nicht der Fall.

Das interessante ist doch eher ob eine Vorgeschichte mit Cannabis Konsum dann anders gewertet wird oder ob die disziplinarischen Konsequenzen beim Verstoß noch die selbe Höhe haben werden.
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: christoph1972 am 14. Oktober 2021, 15:29:43
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/daz-az/2019/daz-8-2019/cannabiskonsum-mit-folgen (https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/daz-az/2019/daz-8-2019/cannabiskonsum-mit-folgen)

Da Cannabis-Konsum unbestreitbar auf Dauer negative Folgen hat (siehe Link), dürfte wohl auch weiterhin der zurückliegende Konsum zu einer gesundheitlichen Nichteignung führen.

Eine evtl. Entkriminalisierung i. S. weg von der Straftat zur Ordnungswidrigkeit bei Besitz geringfügiger Mengen i. S. des BtMG ist in Teilen Deutschlands doch nur der gesetzgeberische Vollzug der tatsächlichen Praxis der Staatsanwaltschaften, bei Besitz geringfügiger Mengen zum Eigenkonsum das Verfahren mangels öffentlichen Interesses einzustellen.

Der Weg zur Entlassung bzw. Nichteinstellung mag durch dann zu ändernde Vorschriften etwas anders sein, im Ergebnis wird sich jedoch nichts ändern.
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: dazonle am 14. Oktober 2021, 16:23:02

Da Cannabis-Konsum unbestreitbar auf Dauer negative Folgen hat (siehe Link), dürfte wohl auch weiterhin der zurückliegende Konsum zu einer gesundheitlichen Nichteignung führen.


Worauf stützt du die These, dass zurückliegender Cannabis Konsum zu einer gesundheitlichen Nichteignung führen würde? Die Musterungsvorschrift unterscheidet zwischen Cannabis und harten Drogen, bei zurückliegendem Cannabiskonsum wird man vorübergehend untauglich gestuft, nach einem bestimmten Zeitraum macht der zurückliegende Konsum dann keinerlei Probleme mehr mit der Tauglichkeit.

Ebenfalls wurde auch bisher noch nie jemand nicht eingestellt, nur weil er als Jugendlicher mal Cannabis konsumiert hat - das wird zurecht als sozialadäquat beurteilt, und wenn man sich die Statistiken zum Cannabiskonsum bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen ansieht, behaupte Ich einmal, dass wohl ein relevanter Anteil aller Soldaten schon einmal Cannabis konsumiert hat.

Dass die Zeitspanne der vorübergehenden Untauglichkeit nach Konsum beibehalten wird, halte Ich allerdings auch für wahrscheinlich (und richtig), auch nehme Ich an, dass für aktive Soldaten der Konsum verboten bleibt.


Vorstellen kann Ich mir aber, dass der einmalige Konsum von Cannabis bei aktiven Soldaten nicht mehr eine Entlassung nach §55(5) SG rechtfertigt, da dann der Konsum einer legalisierten Droge vielleicht nicht mehr so leicht als Störung der militärischen Ordnung bzw. als ernstliche Gefährdung des Ansehens der Bundeswehr (entsprechend des Paragraphen) interpretiert werden könnte. Aber das dürfte vermutlich ein Verwaltungsgericht klären.

Im Übrigen geht es nach den Vorstellungen von FDP und Grünen auch nicht nur um eine Entkriminalisierung (also dem generellen Verzicht auf eine strafrechtliche Verfolgung) sondern um eine Legalisierung mit einem Verkauf in lizenzierten Fachgeschäften.
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: IcemanLw am 14. Oktober 2021, 17:47:04



Da Cannabis-Konsum unbestreitbar auf Dauer negative Folgen hat (siehe Link), dürfte wohl auch weiterhin der zurückliegende Konsum zu einer gesundheitlichen Nichteignung führen.
Ich hab da jetzt nicht rausgelesen, dass es zwangsläufig negative Folgen hat.
Wenn durch vergangen Konsum Schäden entstanden sind die eine Tauglichkeit ausschließen dann ist man natürlich nicht tauglich.
Aber wenn man kein Konsument mehr ist und keine Folgeschäden vom Konsum trägt sollte es doch irrelevant sein ob und wie oft jemand gekifft hat (im Falle einer Gesetzesänderung).

Das einzige was ich persönlich gegen dje Legalisierung hätte ist der Geruch von dem Zeug. Aber das ist kein guter Grund dagegen.

Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: Deepflight am 15. Oktober 2021, 17:43:15
Der Wirkmechanismus von Cannabidprodukten ist deutlich unterschiedlich zu dem von Alkohol. Anders als Alkohol kann bei Cannabiden auch dann noch eine psychiche Änderung / Beeinflussung vorliegen, wenn der Wirkstoff längst ausgeschieden ist.

Ich rede hier nicht mal von regelmäßigen Konsum, sondern auch von seltenem / gelegentlichen Konsum.

Beispiel frei zitiert aus einer offenen Publikation des ZSan:
Soll heißen: wenn Soldat XY sich zweimal im Jahr freitags einen wegschädelt, hat er Samstag und ggf. auch Sonntag nen Kopf, aber ist am Montag i.d.R. wieder dienstfähig.
Bei gleichem Konsumverhalten von Cannabisprodukten kann es nach dem Konsum 2 Wochen und länger dauern, bis sich die Psyche wieder geschüttelt hat und der Soldat theoretisch wieder dienstfähig sein KÖNNTE.

Im Fazit macht es also durchaus Sinn, dass der Konsum von Canabis zur Vergabe einer Fehlerziffer führen kann, auch wenn er schon weiter zurückliegt.
Und mal ehrlich, wenn ich mit einem Kameraden zusammen diene will ich mich nicht fragen müssen, ob er nicht vielleicht doch noch mit den Spätfolgen des Konsums von was auch immer kämpft.

Persönlich geht mir diese Fragerei in Richtung "wann darf ich als Soldat endlich kiffen ohne Ärger zu kriegen" mächtig auf den Zeiger. Warum man seinen Körper mit irgendwelchem Scheiß vollpumpen will (wozu ich explizit auch Alkohol zähle) verschließt sich mir komplett...
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: F_K am 15. Oktober 2021, 18:49:12
Ja - wobei Straftaten (auch im Dienst, dazu Selbsttötungen) unter Alkoholeinfluss wohl ein Massenproblem ist, vom Straßenverkehr gar nicht zu reden - Canabis ist da weniger ein Problem.

Von daher bin eher für Legalisierung - auf der anderes Seite 0,0 Promille / keine Drogen im Verkehr und besserer Jugendschutz, plus Gesundheitsziffern für Soldaten.
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: stclv am 15. Oktober 2021, 20:34:15
Selbst bei voller Legalisierung wirds bei BW, Polizei sehr schwierig. Mindestens 24 Stunden bis zu mehrere Monate ist der Konsum nachweisbar. Nun müssen Schwellenwerte her die das Führen von Maschinen, Fahrzeugen und Waffen wieder erlauben. Der bisher angewandte Wert von 1,0 ng/ml beinhaltet keine annehmbaren Abbauzeiten aus denen man schließen kann wie lange der Konsum her ist.

Je nach Typ Mensch ist es durchaus denkbar dass er Samstag einen Joint raucht und am Montag unter Drogeneinfluss schweres Gerät bedient oder gar die Waffe trägt.

Da braucht es zuerst verlässliche Selbsttests, individuelle AbbauWert/Zeit Rechnung bevor ich mich da rantrauen würde.
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: test am 16. Oktober 2021, 04:41:19
Der Konsum von Cannabis ist doch soweit ich weiß noch nie strafrechtlich verboten gewesen. Nur der Besitz, Verkauf, etc.

Daher wurden schon seither Soldaten/ Soldatinnen aus der Bundeswehr wegen eines Verstoßes entlassen, der strafrechtlich keine Relevanz hat und nur in den Dienstvorschriften verankert ist.

Daher sehe ich da keine Anzeichen, warum eine weitere Legalisierung nennenswerte Änderungen bedeuten würde.
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: Chinok am 16. Oktober 2021, 07:40:34
Um etwas zu konsumieren muss es in meinem Besitz sein / gewesen sein. Die Ausrede mit dem Kreis zählt da nicht wirklich. Da kann einfach nur nicht nachgewiesen werden, wer das Zeug besorgt hat.  Trotzdem wird es wohl bei der Bundeswehr verboten bleiben. Mit solchen sinnvollen Einschränkungen muss man als Soldat leben oder sich im zivilen Leben neu orientieren.
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: test am 16. Oktober 2021, 07:50:25
Das stimmt nicht.

Beispiel: Freund kauft dich einen Joint, und lässt mich aber einmal dran ziehen. Damit ist der Joint nicht in meinen Besitz übergegangen, ich bin aber (legal) bekifft.
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: F_K am 16. Oktober 2021, 08:22:50
Kann man Stoffe in den eigenen Körper aufnehmen, ohne Besitzer zu werden?

Wohl kaum ...

(Beispiel: Ich esse direkt im Supermarkt Lebensmittel - dass soll dann keine Besitznahme sein?)
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: LwPersFw am 16. Oktober 2021, 08:41:48
Auf Grund der Möglichkeit des Zugangs und Umgangs mit Waffen, gibt es keinen sachlichen Grund, warum die Bundeswehr von diesen Grundsätzen abrücken sollte, selbst wenn es zu einer Legalisierung im Zivilen kommt:

"3. Der - auch einmalige  - Konsum von Betäubungsmitteln (hier: Haschisch) in  der  Kaserne ist eine Dienstpflichtverletzung.  Der  Verbleib des Soldaten  im Dienst stellt dann  in der Regel eine ernstliche Gefährdung  der militärischen Ordnung dar. (Rn.  39  –  41)  (redaktioneller  Leitsatz)

4. Auch der  einmalige Konsum von  Cannabis durch einen  Soldaten außerhalb  dienstlicher Anlagen und  Unterkünfte  ist regelmäßig ein vorsätzlicher Verstoß gegen  §  17  Abs.  2 S. 3 SG. (Rn. 42) (redaktioneller Leitsatz)"

Begründung des BVerwG:

"39
Der Konsum  von  Betäubungsmitteln  in der Kaserne stellt nach ständiger Rechtsprechung eine Dienstpflichtverletzung  dar  (BVerwG,  U.v. 13.12.1990  - 2 WD 25.90 - BVerwGE 93, 3; U.v.  24.9.1992 -  2  C 17.91; U.v. 10.8.1994 - 2 WD 24.94 - BVerwGE 103, 148). Ein solches  Verhalten verletzt die Pflicht zu achtungs-  und vertrauenswürdigem Verhalten  (§  17 Abs.  2 Satz 1 SG)  und die Pflicht zum treuen Dienen (§ 7 SG)  im  militärischen  Kernbereich, weil  es  unmittelbar die Einsatzbereitschaft der Truppe gefährdet. Regelmäßig liegt  darin auch ein Verstoß gegen  die Gehorsamspflicht (§ 11 SG), wenn der Soldat  über das Verbot des unbefugten Besitzes und des Konsums  von Betäubungsmitteln  in militärischen Anlagen belehrt worden ist.  Das Verbleiben  eines Soldaten  im Dienst,  der  in militärischen  Unterkünften Betäubungsmittel konsumiert  hat,  stellt  deshalb in der Regel eine ernstliche Gefährdung der  militärischen Ordnung dar; es hätte negative  Vorbildwirkung, die es der Bundeswehr erschweren  würde, ihren Verteidigungsauftrag  zu erfüllen (siehe zum Ganzen: BVerwG, U.v.  7.5.2013 - 2  WD 20.12  -  juris Rn.  41 f.; U.v.  28.7.2011 - 2 C 28.10 - juris  Rn.  14;  BayVGH, U.v.  17.3.2005 -15 B 01.327 - juris  Rn.  21-26;  B.v. 23.10.2002 -  3 C 02.2061 - juris Rn.  11 f.).

40
In diesem Sinne entspricht der Haschisch konsumierende Soldat nicht dem Bild  des pflichtgetreu handelnden  Soldaten und weckt Zweifel  an  seiner Zuverlässigkeit.  Der Soldat verstößt  gegen das Gebot des § 17 Abs. 2 Satz  1  SG, der Achtung und  dem  Vertrauen gerecht zu werden,  die  sein Dienst als Soldat erfordert. Es kommt  für die  Pflichtwidrigkeit  nach §  17 Abs.  2 Satz 1 SG  nicht darauf an, ob der Soldat  das Rauschgift  nur  einmal oder  wiederholt  konsumiert hat und ob er es sich auf dem Drogenmarkt  beschafft  hat oder es ihm  von  einem anderen Soldaten geschenkt worden ist. Das Ansehen  der  Bundeswehr  sowie die Achtung und  das Vertrauen, die sein Dienst  als Soldat erfordern, gebieten es, dass er sich jeglichen, nicht nur eines  regelmäßigen  oder wiederholten Rauschgiftkonsums enthält. Eine veränderte Einschätzung  der Folgen  eines einmaligen Cannabisgenusses auf die Gesundheit  und die Leistungsfähigkeit des Konsumenten aufgrund  neuer wissenschaftlicher Forschungen  ändert an der Unvereinbarkeit auch des einmaligen Konsums  mit  der  Verpflichtung des Soldaten aus § 17 Abs. 2  Satz 1 SG nichts (siehe  zum Ganzen: BVerwG, B.v.  15.3.2000 - 2 B  98.99  -  juris Rn.  4:  einmaliger  Haschisch-Konsum  im Rahmen eines Truppenübungsplatzaufenthalts gemeinsam mit Kameraden).

41
Auch der einmalige Haschischkonsum eines Soldaten reizt  andere Soldaten  zur Nachahmung, auch  in  der Form des regelmäßigen Konsums an und  leistet so  einer allgemeinen Disziplinlosigkeit Vorschub;  zudem  ist jede  Art von Rauschgiftkonsum in den  Streitkräften mit den  Erwartungen der Bevölkerung an die Integrität der Bundeswehr unvereinbar. Dass bei derartigen Folgen das Verbleiben  des  Soldaten, der Rauschgift genommen hat, in seinem Dienstverhältnis eine erhebliche Gefahr  für die  militärische Ordnung und das Ansehen der Bundeswehr  i.S.v. § 55 Abs. 5 SG  bedeutet,  ist  in der  Rechtsprechung  des Bundesverwaltungsgerichts geklärt. Nach ihr ist die militärische Ordnung  regelmäßig gefährdet,  wenn die Einsatzbereitschaft der Soldaten vermindert ist.  Diese Einsatzfähigkeit  wird erheblich  beeinträchtigt, wenn  in der Truppe der  Rauschgiftkonsum verbreitet  ist. Entscheidend ist nicht, dass der Drogenkonsum eines einzelnen Soldaten möglicherweise noch nicht  die Einsatzfähigkeit  der  Truppe  schwächt. Maßgeblich  ist
vielmehr die Gefahr, die der Verteidigungsbereitschaft  jeder einzelnen Einheit  und  der  Bundeswehr im Ganzen droht,  wenn vielfach von Soldaten Rauschgift konsumiert wird, der Betäubungsmittelkonsum also um sich greift (siehe  zum  Ganzen: BVerwG,  B.v. 15.3.2000 - 2 B 98.99 - juris Rn. 7: einmaliger HaschischKonsum im Rahmen eines Truppenübungsplatzaufenthalts gemeinsam mit Kameraden;  vgl.  auch  BVerwG, U.v. 24.9.1992 - 2 C 17.91 - juris Rn. 16).

42
Soweit  es einen einmaligen Konsum von Cannabis durch  einen Soldaten  außerhalb dienstlicher Anlagen und Unterkünfte  betrifft, so stellt auch ein solches Verhalten regelmäßig einen  vorsätzlichen Verstoß gegen § 17 Abs. 2 Satz  3 SG dar, da einem  solchen außerdienstlichen  Verhalten abstrakt die Eignung zur Minderung des Ansehens der Bundeswehr  innewohnt  (siehe zum Ganzen: BVerwG, U.v.  7.5.2013  - 2 WD 20.12 - juris  Rn.  33  und 43).  Hiervon ausgehend geht  die  Rechtsprechung  davon aus, dass ein ein-  oder mehrmaliger außerdienstliche Konsum  von  Betäubungsmitteln  geeignet sein  kann,  die militärische  Ordnung bzw. das Ansehen der Bundeswehr  ernstlich zu gefährden und somit die sofortige Entlassung eines Soldaten zu  rechtfertigen (vgl. in diesem  Sinne NdsOVG,  B.v. 20.7.2007  - 5 PA 290/05  - juris  Rn.  12: mehrfacher  Cannabis-Konsum im Urlaub; OVG NW,  B.v. 20.1.2005 - 1 B 2009/04 - juris Rn.  25-27:  Konsum von zwei  Joints auf  einer privaten Feier  und Besitz eines weiteren Joints;  VG München,  U.v. 16.10.2017 -  M 21 K 15.2902  - juris  Rn.  54  f.: einmaliger außerdienstlicher Konsum eines LSDähnlichen „Legal High“Produkts; U.v.  25.11.2003 - M 12 K 02.5352 - juris Rn.  21: außerdienstlicher Amphetaminkonsum; VG Augsburg,  U.v. 28.6.2017 -  Au  2 K 17.232:  einmaliger außerdienstlicher  Besitz  von  0,69 g  Marihuana;  VG Potsdam, U.v.  1.6.2011 - 2 K  2621/09 - juris Rn. 52-60: einmaliger außerdienstlicher  Konsum von Amphetamin;  VG Aachen,  U.v. 3.11.2005  - 1 K 3385/04  - juris  Rn.  16:  einmaliger  privater Cannabis-Konsum und Besitz eines weiteren Joints; VG Stade, U.v.  16.7.2004 - 3  A 2129/02 - juris: außerdienstlicher gewohnheitsmäßiger Konsum von Marihuana; a.A.  VG Potsdam, U.v.  28.11.2016 - 2 K  3055/14 - juris Rn. 18-23:  einmaliger  Cannabis-Konsum bei privater Geburtstagsfeier,  Nachahmungsgefahr verneint)."



Das im Rahmen der Einstellungsuntersuchung ein lange zurückliegender Konsum der Einstellung nicht entgegen steht, hat damit nichts zu tun.

Denn, es wird im Rahmen der Untersuchung ein Dogentest durchgeführt und ist dieser positiv, wird der Bewerber nicht eingestellt... weil er aktuell Drogen konsumiert.

Denn Waffen und Drogen gehören nicht zusammen. Punkt.




Davon losgelöst, dürfen auch zivile Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern den Konsum von Alkohol und Drogen verbieten, wenn es die jeweilige Tätigkeit gebietet.

Grundlage dafür bildet z.B.:

"§ 15
Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention (bisher: BGV A1)

( ... )

(2) Versicherte dürfen sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können."




Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: VeggieBurger am 16. Oktober 2021, 10:16:31
Falls der Besitz von Cannabis nun legal wird, ist es rechtlich überhaupt möglich ebendiesen für Soldat:innen zu verbieten?
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: Chinok am 16. Oktober 2021, 10:31:32
Falls der Besitz von Cannabis nun legal wird, ist es rechtlich überhaupt möglich ebendiesen für Soldat:innen zu verbieten?

Selbstverständlich ist es möglich den Konsum auch ausserhalb des Dienstes zu untersagen, selbst wenn es in DE legal werden würde. In manchen Länder (Holland als Beispiel) ist das Zeug ja schon legal. Also ist es keine Straftat in Deutschland, trotzdem aber ein Dienstvergehen. Und das führt meistens zur Entlassung. Also dumme Idee. 
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: LwPersFw am 16. Oktober 2021, 12:03:19
Falls der Besitz von Cannabis nun legal wird, ist es rechtlich überhaupt möglich ebendiesen für Soldat:innen zu verbieten?


"Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG)
§ 6 Staatsbürgerliche Rechte des Soldaten

Der Soldat hat die gleichen staatsbürgerlichen Rechte wie jeder andere Staatsbürger.
Seine Rechte werden im Rahmen der Erfordernisse des militärischen Dienstes durch seine gesetzlich begründeten Pflichten beschränkt."



Und zu den gesetzlichen Pflichten gem. Soldatengesetz <> Konsum jeder Form von Betäubungsmitteln (Drogen) ...

... siehe die o.g. Ausführungen des BVerwG


Wer freiwillig Soldat werden will unterwirft sich freiwillig der Einschränkung von Rechten.

Wem dies nicht gefällt ... darf halt nicht Soldat werden.

Denn genauso kann ja die Frage gestellt werden, warum  Soldaten diverse Impfungen hinnehmen müssen, die ein Zivilist nur freiwillig bekommt ?

Weil dem Soldaten spezielle Pflichten auferlegt werden können, die aus seinem besonderen Dienstverhältnis resultieren.

Es ist schon schlimm genug, wenn nicht erkannte alkoholkranke Soldaten Waffen oder gefährliches Gerät in die Finger bekommen.

Da bedarf es nicht noch sonstige Drogen konsumierende Soldaten.

Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: stclv am 16. Oktober 2021, 17:38:58
Das ist es ja. Wenn der Soldat am Samstag abend zur Grillwurst zwei Bier trinkt ist er am Montag wieder tauglich seinen Dienst zu verrichten. Bei Cannabis wirds eben zu dieser Nüchternheit nicht mehr eindeutig, sonder kann sich bis mehrere Tage nach dem Konsum im Körper nachweisen lassen.

Daher denke ich wird es für BW, Polizei und Rettung auch bei rechtlicher Grundlage nicht mit dem Dienstverhältnis vereinbaren lassen.
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: KalleM am 17. Oktober 2021, 05:35:54
Hallo,
Da Betäubungsmittelgesetz geändert wird, fällt Cannabis als illegales Rauschgift raus. Es wird wohl wie Alkohol, Genussmittel gleichgestellt sein.
Die Bundeswehr wird das nicht mehr verbieten können, es sei denn in bestimmten Lagen in Camps mit Alkoholverbot usw.

Strassenverkehrgesetz erlaubt ja auch mit Restalkohol noch zu fahren bis glaub 0.3 -0.5 Promille. Auch Medikamente mit oder ohne Rezept haben Einfluss.

Auch das Passiv-Rauchen stellt ein gewaltiges Problem dar. Wird in Kneipe, Disco usw. Cannabis geraucht, und Soldaten gehen da nur mal rein und gucken was los ist, wird der Rauch inhaliert - und was soll Soldat dann machen um den Gegenbeweis zu erstellen? - Nö nix gekifft, aber Urin und Blutwerte sagen - Doch du wurdest positiv auf Cannabis getestet! Fristlose Entlassung!  Juristisch wird das eine ganz heisse Kiste.

Grüsse
KalleM
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: F_K am 17. Oktober 2021, 07:46:35
@ KalleM:

Im DEU Kneipen und Discos wird NICHT geraucht - Du solltest da mal wieder hingehen ...
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: KlausP am 17. Oktober 2021, 07:54:35
Zitat
… Da Betäubungsmittelgesetz geändert wird …

Aha, wer sagt das und wie weit ist das in der parlamentarischen Diskussion schon fortgeschritten?
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: HubschrauBär am 17. Oktober 2021, 14:52:44


Hallo,
Da Betäubungsmittelgesetz geändert wird, fällt Cannabis als illegales Rauschgift raus. Es wird wohl wie Alkohol, Genussmittel gleichgestellt sein.
Die Bundeswehr wird das nicht mehr verbieten können, es sei denn in bestimmten Lagen in Camps mit Alkoholverbot usw.
...

Falls! das Betäubungsmittelgesetz entsprechend geändert wird, wäre es für den Dienstherrn immer noch ein leichtes hier Einschränkungen für die Soldaten zu erlassen.
(Vgl. §6 Soldatengesetz)
"Erfordernisse des Dienstes" können hier z.B. der Umgang mit Schusswaffen oder das Führen von Fahrzeugen sein.
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: Hirnforscher am 17. Oktober 2021, 17:56:49
Das stimmt nicht.

Beispiel: Freund kauft dich einen Joint, und lässt mich aber einmal dran ziehen. Damit ist der Joint nicht in meinen Besitz übergegangen, ich bin aber (legal) bekifft.

Schmarrn! Bitte mal den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum verstehen. Wenn der besagte Freund Dir den Joint nicht mit Gewalt verabreicht hat, musst Du ihn in Deinem Besitz gehabt haben, um daran zu ziehen. Also strafbare Handlung!
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: Deepflight am 17. Oktober 2021, 19:05:29
So oder so, das Zitat von LwPersFw trifft den Nagel auf den Kopf. Als Soldat darf der Dienstherr aus gutem Grund in meine Persönlichkeitsrechte eingreifen; z.B. vor einem Wachdienst ist man gut beraten, nichts alkoholisches zu trinken.

Ob legale "Droge" oder nicht juckt da nen Toten, es geht darum ob ich die mir übertragene Aufgabe (z.B. Umgang mit Waffen) mit der erforderlichen Gründlichkeit erledigen kann.

Wenn die BW das Kiffen bei Soldaten legalisiert werd ich jedenfalls kündigen. Einen Bekifften brauche ich nicht neben mir...weder in Friedenszeiten zuhause, noch in Mali oder anderswo. Im übrigen sehe ich das genauso mit Hinblick auf einen Betrunkenen.
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: slider am 17. Oktober 2021, 19:24:45
@ KalleM:

Im DEU Kneipen und Discos wird NICHT geraucht - Du solltest da mal wieder hingehen ...

Ähm, in Kneipen ist das in einigen Bundesländern durchaus noch erlaubt, solange klein genug und wenn dort keine Speisen serviert werden
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: F_K am 17. Oktober 2021, 21:51:56
Und Discos?

Logikgrundkenntnisse helfen bei solchen Aussagen weiter - und dann müssten dort ja auch noch derzeit illegale Drigen geraucht werden ...
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: KalleM am 17. Oktober 2021, 22:10:33
Zitat
@F_K
Im DEU Kneipen und Discos wird NICHT geraucht - Du solltest da mal wieder hingehen ...

Nur so zur Info: Es gibt extra Raucherbereiche vor allem in Discos, Clubs - Raucher-Kneipen gibts viele.
Oder auf privater Party - Soldat ist eingeladen und Gäste rauchen da legal ihren Joint.

Zitat
Das grosse Prblem wird sein, wie soll Soldat das dann beweisen, dass er nicht gekifft hat?

Die Bundeswehr kann das sicherlich verbieten,aber bisherige Regelungen zielen ja darauf, dass Kiffen verboten ist, da BTM - Rauschgift und damit illegal - bei neuer Regelung greift das nicht mehr. 

Für die Polizei bei Kontrollen wird das zum Albtraum.

Grüsse
KalleM
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: F_K am 17. Oktober 2021, 22:23:42
Nope -

https://www.duesseldorf-tonight.de/lokales/partyszene/rauchfreie-tanzflaechen-absolutes-rauchverbot-ab-mai-das-aendert-sich-in-den-clubs.985573

Schon seit Jahren wird IN Discos nicht mehr geraucht - ggf. halt draussen vor der Tür ...
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: Chinok am 18. Oktober 2021, 07:17:09
Die Bundeswehr kann das sicherlich verbieten,aber bisherige Regelungen zielen ja darauf, dass Kiffen verboten ist, da BTM - Rauschgift und damit illegal - bei neuer Regelung greift das nicht mehr

Oje, die Bundeswehr braucht dafür keine gesetzliche Grundlage. Vorschriften reichen aus, diese gelten für Soldaten und nicht für Zivilisten. Was im zivilem erlaubt ist, muss noch lange nicht für den Soldaten / Angestellten der BW gelten.

Siehe der andere Thread mit dem AfD Parteibuch...

Als Zivilist kann mir niemand etwas, wenn ich Geld spare, plane Rügen zu kaufen und die "Atheistische Volksrepublik Penistan" auszurufen. Solange es bei der Planung bleibt. Jeder hat in Deutschland das Recht eine staatsfeindlich Gesinnung zu haben (eine Gesinnung kann nicht verboten werden). Genau DAS unterscheidet die BRD von einer Bananenrepublik. Als Soldat / Angestellter der BW oder Beamter gibst Du eben Teile Deiner "Rechte" auf.  Niemand wird gezwungen dort zu dienen / arbeiten.

Wir hatten einige aufgeflogene Kiffer in der Kompanie, das waren ausnahmslos Leute die nichts auf die Reihe bekommen haben. 
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: KalleM am 19. Oktober 2021, 07:12:44
@Chinok

Es geht um Soldaten, die nicht Kiffen. Beweis erbringen, dass man nicht gekifft hat!

Zitat
Das grosse Prblem wird sein, wie soll Soldat das dann beweisen, dass er nicht gekifft hat?

Klar, die Bundeswehr macht ihre eigene Regeln.

Bei Legalisierung von Cannabis können ca. 60 Mio. Bürger legal und öffentlich kiffen - nicht in irgendeinem Hinterzimmer und illegal.
Laut Deutschen Ärzteblatt gibts 4 Millionen Bürger die mal gekifft haben innerhalb von 1 Jahr. Die Dunkelziffer dürfte viel höher sein, da nur bis 64jährige befragt wurden.

Es wird ja schon heute vielfältig in der Medizin verordnet, und ich vermute mal dass bei Legalisierung viele Schmerzpatienten, kranke Menschen einen Cannabis-Joint rauchen werden.

Da muss sich die Bundewehr was einfallen, lassen, wenn Soldaten ausserhalb des Dienstes - Discos - Club - Bars - Kneipen - und anderen vielen öffentlich Orten - quasi ungewollt passiv Cannabis mit-rauchen.

@F_K hat mit seiner Aussage nicht recht, in "DEU Kneipen und Discos wird NICHT geraucht" eine einfache Suche nach Raucher-Discos, Clubs,Kneipen zeigen ein anderes Bild.

Grüsse
KalleM
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: FoxtrotUniform am 19. Oktober 2021, 07:34:43
Stupide Frage, die ich beim nächsten Besuch im EATC oder der MMF auch mal eruieren könnte: Wie halten es denn die Niederländer im Inland?
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: F_K am 19. Oktober 2021, 10:07:19
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Nichtraucherschutzgesetze_in_Deutschland

Ein abgetrennter Raum (in manchen Bundesländern) ohne Tanzfläche ist nach meiner Bewertung keine "Disco", sondern ein Raucherraum.
Eine Disco hat für mich zwingend eine Tanzfläche (noteendiges Kriterium)  - und dort wird in DEU eben nicht mehr geraucht - was auch die allermeisten Raucher als positiv wahrnehmen.
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: LwPersFw am 19. Oktober 2021, 12:29:34

Es wird ja schon heute vielfältig in der Medizin verordnet, und ich vermute mal dass bei Legalisierung viele Schmerzpatienten, kranke Menschen einen Cannabis-Joint rauchen werden.


Soldaten als Patienten erhalten bereits heute medizinische Cannabis-Produkte wenn dies durch den zuständigen Arzt verordnet wird.
Genauso wie zivile Patienten. Dafür bedarf es nicht der Legalisierung.

Und auch in diesem Bereich unterwerfen sich Soldaten freiwillig bestimmten Einschränkungen... z.B. keine freie Arztwahl
Wenn also nach einer möglichen Legalisierung der Konsum für Soldaten verboten bleibt, darf auch der erkrankte Soldat nur Cannabis nehmen, wenn es durch einen Bw-Arzt verordnet ist.



Da muss sich die Bundewehr was einfallen, lassen, wenn Soldaten ausserhalb des Dienstes - Discos - Club - Bars - Kneipen - und anderen vielen öffentlich Orten - quasi ungewollt passiv Cannabis mit-rauchen.


Nein, muss die Bw nicht.

Wenn der Konsum und der Besitz für Soldaten verboten bleibt - ist es die Pflicht des Soldaten sich daran zu halten.

Und wenn das passive Mitrauchen so gravierend sein sollte, dass es Auswirkungen auf den Dienst hat ... darf sich der Soldat halt dem nicht aussetzen ... oder muss die Folgen tragen.

So ist dies nun einmal mit - freiwillig übernommenen - Pflichten.

Und wieder das Beispiel Impfungen - Der Soldat kann sich dieser Pflicht verweigern - kann dann aber disziplinar zur Verantwortung gezogen werden. Punkt!

Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: ulli76 am 19. Oktober 2021, 20:45:16
https://www.drugcom.de/news/drogennachweis-durch-passivkiffen/

Einfaches Passivkiffen führt unter normalen Bedingungen nicht zu einem positiven Test. Und ansonsten sollte man halt zusehen, dass man verschwindet, wenn irgendwelche Freunde oder Bekannte kiffen. Und auch überlegen, ob man einen Freundeskreis behalten will, der einem wenns blöd läuft den Job kostet.
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: Huhuhu am 20. Oktober 2021, 10:48:59
Stupide Frage, die ich beim nächsten Besuch im EATC oder der MMF auch mal eruieren könnte: Wie halten es denn die Niederländer im Inland?

Bin zufaellig in den NLD / MMF.
Diese Frage hatte ich direkt einem NLD Kameraden gefragt.

Es ist auch fuer sie NICHT erlaubt!
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: IcemanLw am 20. Oktober 2021, 14:13:28
Wie soll denn der Besitz für Soldaten bei einer generellen Legalisierung verboten werden?
Also der Konsum selbstverständlich, aber der Besitz (ohne einbringen in die Kaserne)?
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: Al Terego am 20. Oktober 2021, 17:06:55
Wie soll denn der Besitz für Soldaten bei einer generellen Legalisierung verboten werden?

Wieso sollte dies denn ein Problem sein? Wir müssen zahlreiche Einschränkungen hinnehmen, da wäre dies ja wohl eher einfach zu regeln.
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: IcemanLw am 20. Oktober 2021, 19:31:16
Das ist eine ernsthafte Frage.
Auf welcher Basis soll die Bundeswehr dem Soldaten den Besitz einer legalen Substanz außerhalb vom Dienst und Dienstort verbieten?
Beim Konsum ist es ja keine Frage, der wirkt sich auf den Dienst aus.
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: F_K am 20. Oktober 2021, 20:19:59
Nochmal: Erstmal abwarten, wie die Gesetze gestaltet werden.
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: sharkoon am 23. Oktober 2021, 17:50:48
Wenn Gras für Soldaten verboten bleiben sollte, dann sollte man auch Alkohol für den Soldaten verbieten.

Sich nach Dienst besaufen zu dürfen, was nachweislich deutlich schädlicher als "Kiffen" ist, ist erlaubt aber wenn ich mir nach Dienst nen Joint anzünde um zu entspannen, soll es verboten sein.

Da macht in meinen Augen keinen Sinn.
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: KlausP am 23. Oktober 2021, 17:56:36
Zitat
… Da macht in meinen Augen keinen Sinn. …

Muss es auch nicht. Wie hier schon geschrieben wurde: Jeder Soldat unterwirft sich freiwillig der Einschränkung seiner Grundrechte durch Gesetze, Erlasse, Befehle und Weisungen. Wer das nicht will soll sich entweder nicht bewerben oder, wenn er schon Soldat ist, seine Entlassung beantragen.
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: HubschrauBär am 23. Oktober 2021, 18:52:52
Wenn Gras für Soldaten verboten bleiben sollte, dann sollte man auch Alkohol für den Soldaten verbieten.

Sich nach Dienst besaufen zu dürfen, was nachweislich deutlich schädlicher als "Kiffen" ist, ist erlaubt aber wenn ich mir nach Dienst nen Joint anzünde um zu entspannen, soll es verboten sein.

Da macht in meinen Augen keinen Sinn.
Teilweise ist der Alkoholkonsum vor dem Dienst ja schon verboten. Im Grundbetrieb dürfte ich in meiner Tätigkeit z.B. ab 20 Uhr kein einziges Bierchen o.Ä. mehr trinken.
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: LwPersFw am 09. August 2023, 19:17:54
Referentenentwurf zum

Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/C/Cannabisgesetz-CanG_RefE.pdf (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/C/Cannabisgesetz-CanG_RefE.pdf)


Die Verbote für Soldaten/innen werden m.E. wie bisher bestehen bleiben, wenn das Gesetz so verabschiedet wird.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man auch nur kleinste Mengen zulassen wird.


"Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung gibt es berufliche Tätigkeiten, bei denen gewichtige Gründe für Beschränkungen des Cannabisbesitzes zum Zweck der Berauschung vorliegen, zum Beispiel bei Personal, das Umgang oder Zugang zu Waffen und Waffensystemen aller Art oder Gerätschaften, die bei nicht sachgemäßer Führung eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben begründen können, hat. Zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der Truppe und der militärischen Ordnung haben der Bundesminister der Verteidigung sowie Vorgesetzte auf der Grundlage dienstrechtlicher Vorschriften das Recht, den ihnen unterstellten Soldatinnen und Soldaten Beschränkungen in Bezug auf den Besitz und den Konsum von Cannabis aufzuerlegen. Diese Rechte werden durch das vorliegende Gesetz nicht berührt.


Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung gibt es berufliche Tätigkeiten, bei denen gewichtige Gründe für Beschränkungen des Cannabiskonsums vorliegen, zum Beispiel bei Personal, das Umgang oder Zugang zu Waffen und Waffensystemen aller Art oder Gerätschaften, die bei nicht sachgemäßer Führung eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben begründen können, hat. Zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der Truppe und der militärischen Ordnung haben der Bundesminister der Verteidigung sowie Vorgesetzte auf der Grundlage dienstrechtlicher Vorschriften das Recht, den ihnen unterstellten Soldatinnen und Soldaten Beschränkungen aufzuerlegen. Diese Rechte werden durch das CanAnbauG nicht berührt.


Absatz 3 normiert ein Verbot des privaten Eigenanbaus von Cannabis innerhalb militärischer Bereiche und Sicherheitsbereiche. Die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr macht eine Beschränkung der Regelung des privaten Eigenanbaus innerhalb militärischer Bereiche und Sicherheitsbereiche erforderlich. Unabhängig davon können Vorgesetzte gegenüber Soldatinnen und Soldaten den Konsum und Besitz von Cannabis auf der Grundlage dienstrechtlicher Vorschriften während und außerhalb des Dienstes beschränken (vgl. § 3 Absatz 2 und § 5 Absatz 3). "





Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: LwPersFw am 10. August 2023, 06:23:57

Auch das Passiv-Rauchen stellt ein gewaltiges Problem dar. Wird in Kneipe, Disco usw. Cannabis geraucht, und Soldaten gehen da nur mal rein und gucken was los ist, wird der Rauch inhaliert ...



Aus dem Gesetzentwurf:

"Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes

Das Bundesnichtraucherschutzgesetzes vom 20. Juli 2007 (BGBl. I S. 1595), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. Juni 2021 (BGBl. I S. 1730) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 1 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a) nach dem Wort „Rauchen“ werden die Wörter „von Tabak- und Cannabisprodukten, einschließlich der Benutzung von elektronischen Zigaretten und erhitzten Tabakerzeugnissen sowie von Geräten zur Verdampfung von Tabak- und Cannabisprodukten“ eingefügt.

b) in Nummer 3 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und wird folgende Nummer 4 angefügt: 4. „ in geschlossenen Fahrzeugen in Anwesenheit von Minderjährigen oder Schwangeren.“

2. In § 2 Nummer 3 wird die Angabe „(zu den §§ 10 bis 14) Nummer 2 Satz 1“ durch die Angabe „Nummer 2“ ersetzt."



Der § 1 lautet dann:

"§ 1 Rauchverbot

(1) Das Rauchen von Tabak- und Cannabisprodukten, einschließlich der Benutzung von elektronischen Zigaretten und erhitzten Tabakerzeugnissen sowie von Geräten zur Verdampfung von Tabak- und Cannabisprodukten ist nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 verboten

1. in Einrichtungen des Bundes sowie der Verfassungsorgane des Bundes,
2. in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs,
3. in Personenbahnhöfen der öffentlichen Eisenbahnen,
4. in geschlossenen Fahrzeugen in Anwesenheit von Minderjährigen oder Schwangeren.

(2) Das Rauchverbot nach Absatz 1 gilt in Gebäuden und sonstigen vollständig umschlossenen Räumen; es gilt nicht für Räume, die Wohn- oder Übernachtungszwecken dienen und den Bewohnerinnen und Bewohnern zur alleinigen Nutzung überlassen sind.

(3) Abweichend von Absatz 1 und 2 erster Halbsatz können in den dort genannten Einrichtungen, Verkehrsmitteln und Personenbahnhöfen gesonderte und entsprechend gekennzeichnete Räume vorgehalten werden, in denen das Rauchen gestattet ist, wenn insgesamt eine ausreichende Anzahl von Räumen zur Verfügung steht. Satz 1 gilt nicht für die in § 2 Nr. 2 Buchstabe b genannten Verkehrsmittel.

(4) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates nähere Bestimmungen zur Einrichtung und Kennzeichnung von Raucherräumen nach Absatz 3, insbesondere zu den baulichen Anforderungen an die Größe, Lage, Gestaltung sowie zur Art und Weise ihrer Belüftung, zu erlassen."



Hier ist ja dann auch zu erwarten, dass die Bundesländer ihre jeweiligen Nichtraucherschutzgesetze anpassen...


Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: anon am 16. August 2023, 21:57:11
Im Beschluss des Bundeskabinetts von heute sind die Verbote bzw. möglichen dienstrechlichen Einschränkungen für Soldaten im Wesentlichen nicht mehr im Gesetz. Oder habe ich was übersehen?

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/bundeskabinett-beschliesst-cannabisgesetz-pm-16-08-23.html

Ein allgemeines Konsum- und Anbauverbot in milit. Bereichen bleibt bestehen.

Daher heißt es wohl: Hanf - Frei!
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: Marcel85 am 16. August 2023, 23:12:12
Im Beschluss des Bundeskabinetts von heute sind die Verbote bzw. möglichen dienstrechlichen Einschränkungen für Soldaten im Wesentlichen nicht mehr im Gesetz. Oder habe ich was übersehen?

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/bundeskabinett-beschliesst-cannabisgesetz-pm-16-08-23.html

Ein allgemeines Konsum- und Anbauverbot in milit. Bereichen bleibt bestehen.

Daher heißt es wohl: Hanf - Frei!

Seite 112:

"Zu Absatz 3

Absatz 3 Satz 1 verbietet den Konsum von Cannabis in militärischen Bereichen der Bundeswehr. Militärische Bereiche im Sinne dieses Gesetzes sind die in § 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie zivile Wachpersonen (UZwGBw) aufgeführten Anlagen, Einrichtungen und Schiffe der Bundeswehr.  In der Bundeswehr gibt es eine Vielzahl gefährlicher Anlagen und beruflicher Tätigkeiten, zum Beispiel im Zusammenhang mit Munition, Kriegswaffen, Gefechtsfahrzeugen und gefährlichen Maschinen.

Der Konsum von Cannabis kann im zeitlichen oder räumlichen Zusammenhang mit der Dienstausübung Gefahren für Leib und Leben von Bundeswehrangehörigen sowie für die öffentliche Sicherheit, die militärische Ordnung, die Schlagkraft der Truppe und ihre Einsatzbereitschaft hervorrufen. Daher wird der Cannabiskonsum in militärischen Bereichen für jedermann verboten.

Beschränkungen des Konsums von Cannabis für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr aufgrund des Soldatengesetzes - auch außerhalb des Dienstes und außerhalb militärischer Bereiche - bleiben unberührt. "


Zuvor ist auf Seite 108 der Umgang in mil. Bereichen usw definiert.

Zum Glück [emoji106]

Gesendet von meinem Pixel 7 mit Tapatalk

EDIT: lesbarer formatiert
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: LwPersFw am 17. August 2023, 07:03:02

Auch das Passiv-Rauchen stellt ein gewaltiges Problem dar. Wird in Kneipe, Disco usw. Cannabis geraucht, und Soldaten gehen da nur mal rein und gucken was los ist, wird der Rauch inhaliert ...



Aus dem Gesetzentwurf:

"Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes

Das Bundesnichtraucherschutzgesetzes vom 20. Juli 2007 (BGBl. I S. 1595), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. Juni 2021 (BGBl. I S. 1730) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 1 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a) nach dem Wort „Rauchen“ werden die Wörter „von Tabak- und Cannabisprodukten, einschließlich der Benutzung von elektronischen Zigaretten und erhitzten Tabakerzeugnissen sowie von Geräten zur Verdampfung von Tabak- und Cannabisprodukten“ eingefügt.

b) in Nummer 3 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und wird folgende Nummer 4 angefügt: 4. „ in geschlossenen Fahrzeugen in Anwesenheit von Minderjährigen oder Schwangeren.“

2. In § 2 Nummer 3 wird die Angabe „(zu den §§ 10 bis 14) Nummer 2 Satz 1“ durch die Angabe „Nummer 2“ ersetzt."



Der § 1 lautet dann:

"§ 1 Rauchverbot

(1) Das Rauchen von Tabak- und Cannabisprodukten, einschließlich der Benutzung von elektronischen Zigaretten und erhitzten Tabakerzeugnissen sowie von Geräten zur Verdampfung von Tabak- und Cannabisprodukten ist nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 verboten

1. in Einrichtungen des Bundes sowie der Verfassungsorgane des Bundes,
2. in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs,
3. in Personenbahnhöfen der öffentlichen Eisenbahnen,
4. in geschlossenen Fahrzeugen in Anwesenheit von Minderjährigen oder Schwangeren.

(2) Das Rauchverbot nach Absatz 1 gilt in Gebäuden und sonstigen vollständig umschlossenen Räumen; es gilt nicht für Räume, die Wohn- oder Übernachtungszwecken dienen und den Bewohnerinnen und Bewohnern zur alleinigen Nutzung überlassen sind.

(3) Abweichend von Absatz 1 und 2 erster Halbsatz können in den dort genannten Einrichtungen, Verkehrsmitteln und Personenbahnhöfen gesonderte und entsprechend gekennzeichnete Räume vorgehalten werden, in denen das Rauchen gestattet ist, wenn insgesamt eine ausreichende Anzahl von Räumen zur Verfügung steht. Satz 1 gilt nicht für die in § 2 Nr. 2 Buchstabe b genannten Verkehrsmittel.

(4) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates nähere Bestimmungen zur Einrichtung und Kennzeichnung von Raucherräumen nach Absatz 3, insbesondere zu den baulichen Anforderungen an die Größe, Lage, Gestaltung sowie zur Art und Weise ihrer Belüftung, zu erlassen."



Hier ist ja dann auch zu erwarten, dass die Bundesländer ihre jeweiligen Nichtraucherschutzgesetze anpassen...



Anscheinend waren die Minderjährigen und Schwangeren doch nicht mehr so schutzwürdig ... denn die o.g. Nr 4 ist im neuen Entwurf entfallen...




"Das Bundesnichtraucherschutzgesetzes vom 20. Juli 2007 (BGBl. I S. 1595), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. Juni 2021 (BGBl. I S. 1730) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Absatz 1 werden im Satzteil vor der Aufzählung nach dem Wort „Rauchen“ die Wörter „von Tabak- und Cannabisprodukten, einschließlich der Benutzung von elektronischen Zigaretten und erhitzten Tabakerzeugnissen sowie von Geräten zur Verdampfung von Tabak- und Cannabisprodukten“ eingefügt.

2. In § 2 Nummer 3 wird die Angabe „(zu den §§ 10 bis 14) Nummer 2 Satz 1“ durch die Angabe „Nummer 2“ ersetzt."



Der § 1 lautet dann:

"§ 1 Rauchverbot

(1) Das Rauchen von Tabak- und Cannabisprodukten, einschließlich der Benutzung von elektronischen Zigaretten und erhitzten Tabakerzeugnissen sowie von Geräten zur Verdampfung von Tabak- und Cannabisprodukten ist nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 verboten

1. in Einrichtungen des Bundes sowie der Verfassungsorgane des Bundes,
2. in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs,
3. in Personenbahnhöfen der öffentlichen Eisenbahnen,

(2) Das Rauchverbot nach Absatz 1 gilt in Gebäuden und sonstigen vollständig umschlossenen Räumen; es gilt nicht für Räume, die Wohn- oder Übernachtungszwecken dienen und den Bewohnerinnen und Bewohnern zur alleinigen Nutzung überlassen sind.

(3) Abweichend von Absatz 1 und 2 erster Halbsatz können in den dort genannten Einrichtungen, Verkehrsmitteln und Personenbahnhöfen gesonderte und entsprechend gekennzeichnete Räume vorgehalten werden, in denen das Rauchen gestattet ist, wenn insgesamt eine ausreichende Anzahl von Räumen zur Verfügung steht. Satz 1 gilt nicht für die in § 2 Nr. 2 Buchstabe b genannten Verkehrsmittel.

(4) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates nähere Bestimmungen zur Einrichtung und Kennzeichnung von Raucherräumen nach Absatz 3, insbesondere zu den baulichen Anforderungen an die Größe, Lage, Gestaltung sowie zur Art und Weise ihrer Belüftung, zu erlassen."



Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: christoph1972 am 17. August 2023, 09:02:29
Grundsätzlich finde ich den Besitz - legal oder nicht - von Cannabis bei Angehörigen des GB BMVg mehr als unpassend.

Entkriminalisierung ist da für mich einfach der falsche Weg.
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: anon am 17. August 2023, 18:01:13
Danke Marcel85 für den Textverweis!

Ist jedoch derzeit das Soldatengesetz so gestrickt, dass selbst bei einer Legalisierung trotzdem ein Verbot für Soldaten herleitbar ist?

Was mich hier wundert ist, dass der Entwurf ja neben dem Erlass des CannG auch alle anderen Gesetze ändert, die sich mit dem Besitz/ Konsum von Cannabis befassen. Das Soldatengesetz ist aber ja nicht darunter. Die Legalisierung von Cannabis geht ja gerade mit höchster Geschwindigkeit voran. Schafft man es überhaupt, das Soldatengesetz rechtzeitig zu ändern, bevor die Legalisierung eintritt?

Falls dies überhaupt notwendig ist, aber das ist die Frage.
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: LwPersFw am 17. August 2023, 18:59:30
Danke Marcel85 für den Textverweis!

Ist jedoch derzeit das Soldatengesetz so gestrickt, dass selbst bei einer Legalisierung trotzdem ein Verbot für Soldaten herleitbar ist?


Siehe die Ausführungen des BVerwG

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,71024.msg719007.html#msg719007

In Verbindung mit

"Beschränkungen des Konsums von Cannabis für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr aufgrund des Soldatengesetzes - auch außerhalb des Dienstes und außerhalb militärischer Bereiche - bleiben unberührt."


Letztlich wird man abwarten müssen in welcher Form das Gesetz verabschiedet wird...

... und wie die Bw dann konkret verfährt.

Ggf. auch die zukünftige Rechtsprechung zum Thema.



Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 17. August 2023, 19:51:37
Es ist doch auch aus unzähligen anderen (Teil-)Bereichen bekannt, dass Soldaten gewissen Einschränkungen unterliegen, die einen "normalen" Bürger nicht tangieren. Wer seiner Drogensucht frönen muss, ist sowieso bei den Streitkräften bzw. anderen Behörden an der falschen Adresse.
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: Ralf am 17. August 2023, 20:00:20
Hat doch auch jeder unterschrieben, dass er keine Drogen nimmt.
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: Marcel85 am 18. August 2023, 08:25:14
Meiner Meinung nach bleibt es so wie es ist. Also als  Soldat/Soldatin keine berauschenden Mittel/Drogen, da Gefährdung für Dienstgeschäfte, Zugang zu Waffen, Geräte usw. Alles andere würde mich mehr als wundern [emoji2373]  steht ja auch drin dass der BM der Verteidigung und die unterstellten Bereiche  Regelungen erlassen für innerhalb und außerhalb des Dienstes. Dann wird beim 90/5 egal für was auch nen Screening mitgemacht und schon kann ich meine Soldaten überwachen.

Gesendet von meinem Pixel 7 mit Tapatalk

Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: F_K am 18. August 2023, 09:14:21
@ Marcel85:

Anlassloses Screening auf Drogen ist rechtlich (aus guten Gründen!) nicht zulässig, daher bitte nicht solche Bemerkungen verbreiten.

Im übrigen sind einige Drogen Soldaten nicht grundsätzlich verboten (nämlich die "tradierten, legalen" Drogen) - und auch damit gibt es (erheblichen) Missbrauch - der auch dienstrechtlich relevant ist.

Ansonsten: Muss sich jeder Soldat natürlich an die geltenden Regelungen halten - derzeit ist Cannabis noch "illegal", und die "Nutzung" für Soldaten nicht zulässig.
Dass sich dies zumindest innerhalb von Kasernen / im Dienst nicht ändern wird, ist wohl sehr wahrscheinlich.
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: Marcel85 am 20. August 2023, 01:33:32
Meiner Meinung nach bleibt es so wie es ist. Also als  Soldat/Soldatin keine berauschenden Mittel/Drogen, da Gefährdung für Dienstgeschäfte, Zugang zu Waffen, Geräte usw. Alles andere würde mich mehr als wundern [emoji2373]  steht ja auch drin dass der BM der Verteidigung und die unterstellten Bereiche  Regelungen erlassen für innerhalb und außerhalb des Dienstes. Dann wird beim 90/5 egal für was auch nen Screening mitgemacht und schon kann ich meine Soldaten überwachen.

Gesendet von meinem Pixel 7 mit Tapatalk
Hätte wohl besser "könnten" schreiben sollen. Aktuell muss man halt abwarten welchen Regelungen für die Bundeswehr erlassen werden. Ich denke,es wird so bleiben wie es aktuell ist. Verbot von Konsum und Besitz innerhalb wie außerhalb des Dienstes [emoji2373]

Gesendet von meinem Pixel 7 mit Tapatalk

Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: FoxtrotUniform am 30. August 2023, 18:16:08
Auch bei unseren europäischen Nachbarn, den Niederländern, ist der Konsum von Cannabis den Angehörigen der Streitkräfte untersagt. Es gibt also entsprechende Erfahrungswerte in liberalen Ländern.
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 30. August 2023, 21:58:20
Das wird ja nicht nur das Militär, sondern auch alle anderen "bewaffneten Organe" betreffen.
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: FoxtrotUniform am 09. September 2023, 15:08:55
Das wird ja nicht nur das Militär, sondern auch alle anderen "bewaffneten Organe" betreffen.
Das wird ja nicht nur das Militär, sondern auch alle anderen "bewaffneten Organe" betreffen.

Das wäre konsequent, jedoch unwahrscheinlich, da weitergreifende Einschnitte (z.B. siehe z.B. auch die Impfpflicht), das besondere Dienst- und Treueverhältnis im Beamtentum so nicht kennt.

We gonna see.
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: LwPersFw am 05. November 2023, 14:38:09
Hier die aktuellen Dokumente... u.a.

20/8704 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG)
PDF | 2 MB — Status: 09.10.2023


20/8763 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG) - Drucksache 20/8704 - Gegenäußerung der Bundesregierung
PDF | 634 KB — Status: 11.10.2023



https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw42-de-cannabisgesetz-971376 (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw42-de-cannabisgesetz-971376)



nächste Anhörung am 06.11.2023

https://www.bundestag.de/ausschuesse/a14_gesundheit/oeffentliche_anhoerungen/969440-969440 (https://www.bundestag.de/ausschuesse/a14_gesundheit/oeffentliche_anhoerungen/969440-969440)



https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zum-kontrollierten-umgang-mit-cannabis-und-zur-%C3%A4nderung-weiterer/302864





Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: LwPersFw am 21. Februar 2024, 06:56:08
23. Februar 2024 (155. Sitzung) des DBT

ZP 20 Cannabisgesetz

a)– Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG)

https://www.bundestag.de/tagesordnung?week=08&year=2024&conference=155


Sollte der Gesetzentwurf unverändert angenommen werden... gilt für Soldaten weiterhin:

"Absatz 3 Satz 1 verbietet den Konsum von Cannabis in militärischen Bereichen der Bundeswehr. Militärische Bereiche im Sinne dieses Gesetzes sind die in § 2 Absatz 1
des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie
zivile Wachpersonen (UZwGBw) aufgeführten Anlagen, Einrichtungen und Schiffe der Bundeswehr.

In der Bundeswehr gibt es eine Vielzahl gefährlicher Anlagen und beruflicher Tätigkeiten, zum Beispiel im Zusammenhang mit Munition, Kriegswaffen, Gefechtsfahrzeugen
und gefährlichen Maschinen.
Der Konsum von Cannabis kann im zeitlichen oder räumlichen Zusammenhang mit der Dienstausübung Gefahren für Leib und Leben von Bundeswehrangehörigen sowie
für die öffentliche Sicherheit, die militärische Ordnung, die Schlagkraft der Truppe und ihre Einsatzbereitschaft hervorrufen.

Daher wird der Cannabiskonsum in militärischen Bereichen für jedermann verboten.

Beschränkungen des Konsums von Cannabis für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr aufgrund des Soldatengesetzes
auch außerhalb des Dienstes und außerhalb militärischer Bereichebleiben unberührt."


Quelle: DRS 20/8704



Wie die Bw dies in der Praxis umsetzen wird ... bleibt abzuwarten...     z.B. Anpassung der A1-2630/0-9802 und des Belehrungsformulars Bw3475



Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: FoxtrotUniform am 28. Februar 2024, 19:10:12
Als juristisch interessierter Laie bin gespannt, ob eine Einschränkung / Verbot mittels Soldatengesetz gerichtsfest seien wird. Denn falls die beabsichtigten gesetzlichen Regelungen verabschiedet werden, erwarte ich die ein oder andere Klage.

In den NLD - wo die Drogenpolitik sich nicht ganz trivial darstellt- ist der Konsum den Militär untersagt, in CAN hingegen ist es in Analogie zu Alkohol gestattet.
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: 2Cent am 28. Februar 2024, 20:04:10
Interessant wird vorallem die rechtliche Geschichte im Bezug zu anderen Berufsgruppen. Der Polizist,  Pilot, Berufskraftfahrer, Elektriker, Dachdecker........... Viele andere Berufe haben im tagtäglichen Dienst höhere Risiken als viele Soldaten deren größtes Gefahr es ist sich beim Sport oder auf dem Weg zur Truppenküche zu verletzen.
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: F_K am 28. Februar 2024, 21:50:27
Nunja - alkoholisierte Polizisten haben schon in Einsatzfahrten Menschen getötet - "Direkte" Tote durch Alkoholmissbrauch in DEU übrigens ca. 70 000 im Jahr (Canabis übrigens 0).

Drogen sind grundsätzlich ein Problem.
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 29. Februar 2024, 07:39:11
Es ist immer eine Frage dessen, was per Definition als "gut" oder "schlecht" gilt. Man kann zwar nicht behaupten, dass Soldaten generell saufen und sich täglich zulöten, aber dass Alkohol eine nicht unerhebliche Rolle spielt, kann nicht geleugnet werden. Selbst die Duldung von Mengen im Einsatz, die über den "zwei Dosen Bier pro Tag" liegt, spricht Bände. Im Einsatz hat man Leute erlebt, die man fast nie nüchtern gesehen hat, weil sie offenbar auch unterm Tag regelmäßig nachgetankt haben. Auch im Inland war es in vielen Einheiten nicht unüblich, bereits zur Nato-Pause in der UHG das erste Bier zu trinken; nach dem Mittag noch eins und nach Dienstschluß meist noch mal was. Wenn sich die Landser abends regelmäßig die Kante gaben, hat das auch keinen gestört, solange sie ruhig blieben.

Bei Cannabis hingegen hatte und hat der Dienstherr kein Erbarmen und ein Verbleib im Dienst nach Konsum ist ausgeschlossen - ich frage mich aber hier seit Jahren nach der Verhältnismäßigkeit. Duldung von Alkoholmißbrauch, weil es gesellschaftlich anerkannt ist, aber rigoroses Sanktionieren nach Cannabis-Konsum.
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: Al Terego am 29. Februar 2024, 08:09:35
Bei Cannabis hingegen hatte und hat der Dienstherr kein Erbarmen und ein Verbleib im Dienst nach Konsum ist ausgeschlossen - ich frage mich aber hier seit Jahren nach der Verhältnismäßigkeit. Duldung von Alkoholmißbrauch, weil es gesellschaftlich anerkannt ist, aber rigoroses Sanktionieren nach Cannabis-Konsum.

Nur weil ein Rauschmittel erlaubt ist, muss ein anderes ja nicht zwingend auch freigegeben werden.
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: LwPersFw am 29. Februar 2024, 08:30:39

Als juristisch interessierter Laie bin gespannt, ob eine Einschränkung / Verbot mittels Soldatengesetz gerichtsfest seien wird.



Die Frage wird letztlich sein, ob sich die Gerichte weiterhin an der Rechtsprechung des BVerwG orientieren, bzw. ob das BVerwG selbst an seiner Rechtsprechung festhält.

"4. Auch der  einmalige Konsum von  Cannabis durch einen  Soldaten außerhalb  dienstlicher Anlagen und  Unterkünfte  ist regelmäßig ein vorsätzlicher Verstoß gegen  §  17  Abs.  2 S. 3 SG. (Rn. 42) (redaktioneller Leitsatz)"


https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,71024.msg719007.html#msg719007




Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: Unproomn am 29. Februar 2024, 08:37:50
Es ist immer eine Frage dessen, was per Definition als "gut" oder "schlecht" gilt. Man kann zwar nicht behaupten, dass Soldaten generell saufen und sich täglich zulöten, aber dass Alkohol eine nicht unerhebliche Rolle spielt, kann nicht geleugnet werden. Selbst die Duldung von Mengen im Einsatz, die über den "zwei Dosen Bier pro Tag" liegt, spricht Bände. Im Einsatz hat man Leute erlebt, die man fast nie nüchtern gesehen hat, weil sie offenbar auch unterm Tag regelmäßig nachgetankt haben. Auch im Inland war es in vielen Einheiten nicht unüblich, bereits zur Nato-Pause in der UHG das erste Bier zu trinken; nach dem Mittag noch eins und nach Dienstschluß meist noch mal was. Wenn sich die Landser abends regelmäßig die Kante gaben, hat das auch keinen gestört, solange sie ruhig blieben.

Bei Cannabis hingegen hatte und hat der Dienstherr kein Erbarmen und ein Verbleib im Dienst nach Konsum ist ausgeschlossen - ich frage mich aber hier seit Jahren nach der Verhältnismäßigkeit. Duldung von Alkoholmißbrauch, weil es gesellschaftlich anerkannt ist, aber rigoroses Sanktionieren nach Cannabis-Konsum.

Es hat natürlich auch eine gewisse sozialkulturelle Dimension. Die Bundeswehr ist sicherlich etwas stärker im "strukturkonservativen" Milieu verortet. Und klassischerweise saufen "gstandene Mannsbilder" halt auch mal ein Bier mehr, während Kiffen etwas für "langhaarige Bombenleger" war/ist. Merkt man ja durchaus auch in der Parteipolitik. Ergo sind Symptome einer durchzechten Nacht halt sozial akzeptierter als gerötete Augen. Zu den medizinischen Unterschieden kann ich mich aber nicht äußern.
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: F_K am 29. Februar 2024, 11:22:55
@ Al Terego:

Genau - es ist eine politische Diskussion.

@ Unproomn:

Von den tatsächlichen Schäden und dem med. Gefahrenpotential als Droge ist Alkohol wesentlich gefährlicher - die Wissenschaft ist da eindeutig.

Bezüglich der Rechtslage sind natürlich die Entscheidungen abzuwarten.
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: FoxtrotUniform am 29. Februar 2024, 20:18:20

Die Frage wird letztlich sein, ob sich die Gerichte weiterhin an der Rechtsprechung des BVerwG orientieren, bzw. ob das BVerwG selbst an seiner Rechtsprechung festhält. […]

Absolut, und genau daran habe ich meine Zweifel, da die grundlegende Rechtslage (Legalisierung in der BRD) weg bricht.

Ich hoffe es bleibt so (Fraktion „Wir brauchen keine kiffenden Soldaten“), aber dennoch bin ich äußerst skeptisch gestimmt.

Übrigens erachte ich das Thema Alkohol als extrem rückläufig in der Truppe; Zumindest im Vergleich zu den vorherigen 3 Jahrzehnten.
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: 2Cent am 29. Februar 2024, 21:17:17
Mir wäre nur wichtig das es einfache rechtliche Regeln gibt die jeder versteht.....keine Ahnung was da sinnvoll ist..... 7 Tage bevor man Waffe trägt.... 3 Tage vor dem Dienst.... Xy Wert im Blut.....momentan sieht es so aus als würde man Vorgesetzte und auch Untergebene da einfach mal hängen lassen und abwarten was passiert.
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: Anonymaus am 01. März 2024, 05:39:07
Wieso hängen lassen? Die Lage ist für alle Soldaten glasklar: der Konsum von Canabis im außer Dienst ist Tabu.
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 01. März 2024, 06:50:22
Derzeit ist die Situation für (angehende) Soldaten auch klar: Konsum bisher illegal und strafverfolgt. Künftig wird es aber durchaus ein Problem, wenn Soldaten bis vor Dienstantritt im nun legal zulässigen Umfang hin und wieder konsumieren und bei den Untersuchungen am Anfang dann der Nachweis entsprechender Substanzen bzw. deren Abbauprodukten erfolgt. Rechtlich hat sich der Soldat ja im zulässigen Rahmen verhalten, allerdings dürfte den wenigsten klar sein, dass auch lange nach dem letzten Konsum noch Nachweise möglich sind und bei der Bw hier von der Rechtslage im zivilen Bereich abweicht.

Der erwähnte "soziokulturelle" Aspekt mag eine Rolle spielen und auch dass mglw. der Alkoholkonsum in den letzten Jahren rückläufig ist, ebenso das Tabakrauchen, aber dennoch hat man es sehenden Auges toleriert, wenn Soldaten mit deutlich erkennbarem Restalkohol Fahr-/Bedientätigkeiten vornahmen bzw. Waffenumgang hatten.

Daher sollte man nicht das eine tolerieren und das andere mit der bisher praktizierten Härte sanktionieren, obgleich sich hier eine Änderung der Rechtslage außerhalb der Bw eingestellt hat.
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: LwPersFw am 01. März 2024, 07:09:21

Mir wäre nur wichtig das es einfache rechtliche Regeln gibt die jeder versteht.....


Bis das neue Gesetz in Kraft tritt ... gilt für jeden Soldaten uneingeschränkt:

A1-2630/0-9802, Belehrung die JEDER Soldat unterschreibt:

"1. Strafrechtliche Folgen

Soldatinnen und Soldaten machen sich nach dem Betäubungsmittelgesetz unter anderem strafbar,
wenn sie unbefugt Betäubungsmittel herstellen, erwerben, besitzen, veräußern oder abgeben.
Zu den Betäubungsmitteln gehören auch sogenannte „weiche“ Drogen, wie Haschisch und
Marihuana sowie aufputschende Drogen, zum Beispiel Ecstasy. Bei Zuwiderhandlung sind
Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen vorgesehen.

Fälle des Missbrauchs von Betäubungsmitteln sind von den jeweiligen Disziplinarvorgesetzten an die Staatsanwaltschaft abzugeben.

2. Disziplinare Folgen

Sowohl der unbefugte Besitz auch von nur geringfügigen Mengen als auch der erstmalige beziehungsweise der wiederholte Konsum
von Betäubungsmitteln (betrifft jede Art illegaler Drogen) innerhalb und außerhalb des Dienstes verstoßen gegen das Verbot der
A1-2630/0-9802, Nr. 406. Jedes für sich stellt bereits ein Dienstvergehen dar und zieht in der Regel ein
truppendienstliches beziehungsweise gerichtliches Disziplinarverfahren nach sich.

3. Dienstrechtliche Folgen

Der Missbrauch von Betäubungsmitteln kann während des Freiwilligen Wehrdienstes zur Entlassung führen. Während der Probezeit,
das heißt während der ersten sechs Monate, können Freiwilligen Wehrdienst Leistende (FWDL) zum 15. oder zum Letzten eines
Monats nach § 58h Abs. 2 des Soldatengesetzes (SG) entlassen werden. Für die Dauer des gesamten Freiwilligen Wehrdienstes
kann die Entlassung beziehungsweise ein Ausschluss von der Dienstleistung auch auf § 58h Abs. 1 i.V.m. §§ 75, 76 SG gestützt werden.

Bei Soldatinnen und Soldaten auf Zeit führt der Betäubungsmittelmissbrauch in den ersten vier Dienstjahren – auch ohne
vorhergehenden ausdrücklichen Hinweis – nach ständiger Rechtsprechung in der Regel zu einer fristlosen Entlassung nach § 55 Abs. 5 SG."




Wenn das Gesetz in Kraft ist ... wird es hier sicherlich Anpassungen geben ...

Bis dahin ... Was gibt es an diesen Regeln nicht zu verstehen ?

Und die Vorschrift verliert nicht in allen Ausführungen ihre Gültigkeit --- nur weil z.B. der Besitz legal wird.

Also abwarten ... und sich u.a. an das Verbot des Konsums halten.



Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: F_K am 01. März 2024, 07:54:18
LwPersFw ist natürlich zuzustimmen - Gesetze müssen in Kraft treten.

WENN diese in Kraft getreten sind, ändert sich in diesem Fall natürlich die Einstufung dieses einen Rauschgiftes, es ist dann kein Betäubungsmittel mehr - d. h. die Belehrung hat dann für dieses eine Rauschgift eine andere Bedeutung.
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: SolSim am 01. März 2024, 14:36:46
Noch muss der Bundesrat ja noch zustimmen. Und dieser möchte ja schneidend in der letzten Märzwoche noch den Vermittlungsausschuss anrufen.

Ergo wird dieses Gesetz am 01.04.2024 noch nicht in Kraft gesetzt sein.
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: Nikkesy am 22. März 2024, 13:52:49

Ergo wird dieses Gesetz am 01.04.2024 noch nicht in Kraft gesetzt sein.

Bist du dir sicher?  ;D
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: F_K am 22. März 2024, 14:37:44
Aktueller Sachstand:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/cannabis-bundesrat-102.html
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: SolSim am 22. März 2024, 15:39:17

Ergo wird dieses Gesetz am 01.04.2024 noch nicht in Kraft gesetzt sein.

Bist du dir sicher?  ;D

Jetzt zu 60% sicher. Es sei denn, der Bundespräsident unterzeichnet es binnen einer Woche und es wird im Bundesanzeiger bis Ostermontag veröffentlicht.
Aber wer weiß 🤷‍♂️

Ist für die Bundeswehr aber völlig egal:
Soldaten muss bewusst sein, dass sich nichts ändert. Weder im dienstlichen, noch im privaten Bereich ist uns der Konsum von Canabis künftig erlaubt.
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: bezos am 22. März 2024, 18:11:27
Danke Marcel85 für den Textverweis!

Ist jedoch derzeit das Soldatengesetz so gestrickt, dass selbst bei einer Legalisierung trotzdem ein Verbot für Soldaten herleitbar ist?


Siehe die Ausführungen des BVerwG

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,71024.msg719007.html#msg719007

In Verbindung mit

"Beschränkungen des Konsums von Cannabis für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr aufgrund des Soldatengesetzes - auch außerhalb des Dienstes und außerhalb militärischer Bereiche - bleiben unberührt."


Letztlich wird man abwarten müssen in welcher Form das Gesetz verabschiedet wird...

... und wie die Bw dann konkret verfährt.

Ggf. auch die zukünftige Rechtsprechung zum Thema.

Es wird lediglich die außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht aufgeführt wird, wenn es um den Konsum außer Dienst geht, unter anderem mit mit der Begründung:
"da einem  solchen außerdienstlichen  Verhalten abstrakt die Eignung zur Minderung des Ansehens der Bundeswehr  innewohnt".

Nach meinem Rechtsverständnis kann gegen den §17(2) S. 3 ohnehin nur verstoßen, wer eine repräsentative Stellung hat (z.B. A16 aufwärts).

Dass man hier also überhaupt mal eine Pflichtverletzung verwirklicht gesehen hat, finde ich verwunderlich. Außer die Soldaten in den Fallbeispielen waren alle Stabsoffiziere...

Inwiefern eine solche Pflichtverletzung regelmäßig aber weiterhin vorliegen soll, wenn der Konsum zukünftig legal wird, kann ich mir überhaupt nicht vorstellen.


Ich frage mich also auch, wo das (Soldaten)gesetz oder andere Vorschriften den Cannabis-Konsum derzeit überhaupt verbieten.
Ich dachte, das sei relativ schnell herausgefunden, allerdings führte mich die Recherche im Grunde auch nur bis zu diesem Beitrag.

Hintergrund sind hitzige Debatten in der Einheit, ob sich durch das neue Gesetz nun was ändert oder nicht.
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: Nikkesy am 22. März 2024, 19:05:02

Ergo wird dieses Gesetz am 01.04.2024 noch nicht in Kraft gesetzt sein.

Bist du dir sicher?  ;D

Jetzt zu 60% sicher. Es sei denn, der Bundespräsident unterzeichnet es binnen einer Woche und es wird im Bundesanzeiger bis Ostermontag veröffentlicht.
Aber wer weiß 🤷‍♂️

Ist für die Bundeswehr aber völlig egal:
Soldaten muss bewusst sein, dass sich nichts ändert. Weder im dienstlichen, noch im privaten Bereich ist uns der Konsum von Canabis künftig erlaubt.

Wann kam es denn zuletzt vor, dass der BuPrä ein Gesetz, welches demokratisch durch alle hohen Häuser abgesegnet wurde, abgelehnt hat? Was sind die Grundlage für die 40% Zweifel?
Zum letzten Satz: Gewagte Aussage, woher weißt du das? Was weißt du, was wir nicht wissen  :P
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: Ralf am 22. März 2024, 19:10:57
Zitat
Ich frage mich also auch, wo das (Soldaten)gesetz oder andere Vorschriften den Cannabis-Konsum derzeit überhaupt verbieten.
Was hat man denn so alles unterschrieben?
Zitat
Hintergrund sind hitzige Debatten in der Einheit, ob sich durch das neue Gesetz nun was ändert oder nicht.
Interessant, worüber man wohl so in den Einheiten "hitzig" debattiert. Scheint ja da Handlungsbedarf zu geben.
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: FoxtrotUniform am 22. März 2024, 19:25:02
Interessant, worüber man wohl so in den Einheiten "hitzig" debattiert. Scheint ja da Handlungsbedarf zu geben.

Da fühle ich mich gleich ertappt. Wir diskutieren auch eifrig, allerdings mit dem Blickwinkel ob ein Gericht die Einschränkung für Soldaten kassieren wird. Insgesamt halte ich von der Legalisierung nur eins: Abstand!
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: LwPersFw am 22. März 2024, 20:11:56

Nach meinem Rechtsverständnis kann gegen den §17(2) S. 3 ohnehin nur verstoßen, wer eine repräsentative Stellung hat (z.B. A16 aufwärts).


Das ist falsch.

Bsp. hier... betroffen ein Mannschaftssoldat

https://www.bverwg.de/de/180620U2WD17.19.0

"...hat er gegen die nach § 17 Abs. 2 Satz 3 SG bestehende Pflicht verstoßen, auch außerhalb dienstlicher Unterkünfte und Anlagen sich so zu verhalten, dass er das Ansehen der Bundeswehr oder die Achtung und das Vertrauen, die seine dienstliche Stellung erfordert, nicht ernsthaft beeinträchtigt."

"...verletzte die Pflicht des Soldaten aus § 17 Abs. 2 Satz 3 SG, nicht durch außerdienstliches Verhalten die Achtung und das Vertrauen, die seine Stellung als Oberstabsgefreiter erfordert, ernsthaft zu beeinträchtigen."

"...Außerdienstliche Verhaltensweisen können jedoch auch dann, wenn sie nicht im disziplinarrechtlich relevanten Umfang strafbar sind, dem in § 17 Abs. 2 Satz 3 SG enthaltenen außerdienstlichen Wohlverhaltensgebot widersprechen. Denn ein Soldat muss sich insbesondere dann in seinem privaten Verhalten mäßigen, wenn dabei ein besonderer Bezug zur Dienstausübung, d.h. zu seinem militärischen Auftrag, zu seinen Kameraden oder zur Bundeswehr besteht "

Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: SolSim am 23. März 2024, 07:37:41

Ergo wird dieses Gesetz am 01.04.2024 noch nicht in Kraft gesetzt sein.

Bist du dir sicher?  ;D

Jetzt zu 60% sicher. Es sei denn, der Bundespräsident unterzeichnet es binnen einer Woche und es wird im Bundesanzeiger bis Ostermontag veröffentlicht.
Aber wer weiß 🤷‍♂️

Ist für die Bundeswehr aber völlig egal:
Soldaten muss bewusst sein, dass sich nichts ändert. Weder im dienstlichen, noch im privaten Bereich ist uns der Konsum von Canabis künftig erlaubt.

Wann kam es denn zuletzt vor, dass der BuPrä ein Gesetz, welches demokratisch durch alle hohen Häuser abgesegnet wurde, abgelehnt hat? Was sind die Grundlage für die 40% Zweifel?
Zum letzten Satz: Gewagte Aussage, woher weißt du das? Was weißt du, was wir nicht wissen  :P

Weil ganz einfach die Zeit bis zum 01.04 kaum ausreichend ist. Selten wurde ein Gesetz innerhalb einer Woche gezeichnet und im Bundesanzeiger veröffentlicht, nachdem es den Bundesrat durchlaufen hat. Und bis zum 01.04 sind es nur 4 Werktage.
Jetzt laufen bis dahin noch ein paar bürokratische Prozesse im Hintergrund, die auch Zeit benötigen. Deshalb halte ich es für denkbar, dass dieser Prozess auch erst ein oder zwei Wochen nach Ostern abgeschlossen sein kann.
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: LwPersFw am 23. März 2024, 09:01:09
Und damit ist es jetzt auch gut mit der Debatte wann es in Kraft tritt...  !!
Was sollen solche Debatten die inhaltlich niemanden weiterhelfen?!

Für aktive Soldaten gilt auch nach in Kraftsetzung das Verbot der A1-2630/0-9802.
Diese Belehrung hat jeder nachweislich unterschrieben.


Wie die Bundeswehr in der Folge die neue Gesetzeslage umsetzt...

+ für die aktiven Soldaten
+ für die Bewerber als Soldat

muss abgewartet werden.

Bis dahin ist alles nur Glaskugel....

Aber meine persönliche Empfehlung an Bewerber die zur Bw möchten:

Auch wenn  ab einem Tag X der Konsum legal wird, lasst die Finger davon, solange Ihr nicht wisst wie die Bw beim Bewerbungsverfahren damit umgeht...

Ansonsten könnte es ggf. heißen...  durch nachgewiesenen Drogenkonsum ... 12 Monate Einstellungssperre...

Denn... kein Arbeitgeber muss einen Kiffenden dulden...
Hatte ich hier auch schon einmal zitiert:

"§ 15
Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention (bisher: BGV A1)

( ... )

(2) Versicherte dürfen sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können."





Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: KlausP am 28. März 2024, 11:10:33
Das Gesetz wurde gestern veröffentlicht und tritt zum 01.04.24 in Kraft. Den Gesetzestext kann jeder hier nachlesen:  https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/109/VO.html (https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/109/VO.html)
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: Dandelion am 28. März 2024, 12:10:21
Zu §5 Absatz 3 ist folgende Klarstellung ausgebracht worden:

"Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung gibt es berufliche Tätigkeiten,
bei denen gewichtige Gründe für Beschränkungen des Cannabiskonsums vorliegen,
zum Beispiel bei Personal, das Umgang oder Zugang zu Waffen und Waffensystemen aller
Art oder Gerätschaften, die bei nicht sachgemäßer Führung eine erhebliche Gefahr für Leib
und Leben begründen können, hat. Zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der
Truppe und der militärischen Ordnung haben der Bundesminister der Verteidigung sowie
Vorgesetzte auf der Grundlage dienstrechtlicher Vorschriften das Recht, den ihnen unterstellten
Soldatinnen und Soldaten Beschränkungen aufzuerlegen. Diese Rechte werden
durch das CanAnbauG nicht berührt."

Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: Nikkesy am 28. März 2024, 15:18:41
Zu §5 Absatz 3 ist folgende Klarstellung ausgebracht worden:

"Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung gibt es berufliche Tätigkeiten,
bei denen gewichtige Gründe für Beschränkungen des Cannabiskonsums vorliegen,
zum Beispiel bei Personal, das Umgang oder Zugang zu Waffen und Waffensystemen aller
Art oder Gerätschaften, die bei nicht sachgemäßer Führung eine erhebliche Gefahr für Leib
und Leben begründen können, hat. Zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der
Truppe und der militärischen Ordnung haben der Bundesminister der Verteidigung sowie
Vorgesetzte auf der Grundlage dienstrechtlicher Vorschriften das Recht, den ihnen unterstellten
Soldatinnen und Soldaten Beschränkungen aufzuerlegen. Diese Rechte werden
durch das CanAnbauG nicht berührt."

Aber nur im Entwurf, in der jetzt unterschriebenen Fassung nicht oder?
Und selbst dann wäre es doch auch formal nicht korrekt, da in der Vorschrift von Betäubungsmitteln gesprochen wird, Cannabis ab dem 01.04. jedoch keins mehr ist
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: wolverine am 28. März 2024, 15:34:39
Eine Vorschrift sollte geändert werden können.
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: Nikkesy am 28. März 2024, 16:36:25
Eine Vorschrift sollte geändert werden können.

Natürlich, muss aber dennoch verhältnismäßig und begründet bleiben sonst hat sie nicht lange Bestand. Cannabisschen dauern, wir werden sehen :D
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: F_K am 28. März 2024, 17:12:37
Dass innerhalb MB kein Canabis konsumiert werden darf, steht ja explizit im Gesetz - ansonsten wird man sehen müssen, was die Gerichte urteilen - meiner Erinnerung nach ist Canabis in einigen Belehrungen ja explizit genannt - könnte also weiterhin Wirkung entfalten.
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: LwPersFw am 28. März 2024, 17:35:50
Eine Vorschrift sollte geändert werden können.

Natürlich, muss aber dennoch verhältnismäßig und begründet bleiben sonst hat sie nicht lange Bestand. Cannabisschen dauern, wir werden sehen :D


Auf den Willen des Gesetzgebers aus der Gesetzesbegründung  - auf die Gerichte regelmäßig abstellen, wenn es um die Anwendung eines Gesetzes geht - sei verwiesen:

Drucksache 20/8704  vom 09.10.2023"

"Zu § 5 (Konsumverbot)

Zu Absatz 3

Beschränkungen des Konsums von Cannabis für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr aufgrund des Soldatengesetzes – auch außerhalb des Dienstes und außerhalb militärischer Bereiche – bleiben unberührt. "



Also... in Ruhe abwarten und nichts Unüberlegtes tun... bis die Bw Anpassungen vorgenommen hat !



Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: F_K am 28. März 2024, 22:45:56
@ LwPersFw:

Inhaltlich stimme ich Dir voll zu - insbesondere der Handlungsratschlag.

Trennung:
Unabhängig davon sind die Möglichkeiten im SG, die Nutzung legaler Drogen einzuschränken, eher begrenzt.
Bei "allgemeinen" ungünstigen Verhalten (Adipositas, Ernährung, zu wenig Sport, ...) wird es noch schwieriger.
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: FoxtrotUniform am 29. März 2024, 08:51:10
Nach meiner Einschätzung bleibe ich dabei, dass es rechtlich nicht haltbar seien wird, Soldaten den Konsum von Cannabis zu untersagen. Der Zugang zu Waffen kann mit Blick auf Polizisten, die sich sogar selbst in den Dienst versetzen können, nicht Kern der Argumentationsführung seien.

Auch für den Straßenverkehr werden derzeit zulässige THC Blutkonzentrationen definiert. Selbiges wäre in Kombination mit einer zeitlichen Vorgabe m.E. auf den Dienst übertragbar und sinnvoll. Nochmal: Grundsätzlich lehne ich die Legalisierung ab!
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: F_K am 29. März 2024, 08:57:31
+1.

Gleich wie bei Alkohol - und Konsum von Tabak ist sogar im Dienst erlaubt.
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: justice005 am 29. März 2024, 10:12:18
Zitat
Nach meiner Einschätzung bleibe ich dabei, dass es rechtlich nicht haltbar seien wird, Soldaten den Konsum von Cannabis zu untersagen.

Was die meisten hier wohl nicht verstehen, ist, dass der KONSUM von Drogen schon immer straffrei war. Ich konnte auch bisher legal Drogen konsumieren. Man kann sich sogar völlig straflos Heroin spritzen und alles andere. Verboten war bisher nur das ganze drumherum, wie Besitz, Verkauf, Ankauf, Handeltreiben etc.. Das wurde jetzt gelockert, sodass man auch straflos gewissen Mengen kaufen und besitzen kann.

Trotzdem war auch schon bisher der bloße straflose Konsum ein Dienstvergehen, was strengstens geahndet wurde, entweder mit fristloser Entlassung oder mit Truppendienstgericht. Das heißt, auch bisher gab es schon einen erheblichen Unterschied zwischen dem Strafrecht und dem Dienstrecht.

Es ist also prinzipiell überhaupt kein Problem, Strafrecht und Dienstrecht auseinanderlaufen zu lassen.

Ob und wie man den Umgang mit Drogen künftig regeln will, ist eine allein politische Entscheidung. Und die muss man abwarten.

Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: F_K am 29. März 2024, 12:01:02
Genau - und Konsum ohne Besitz ist ja der Regelfall gewesen.

Heute ist Canabis noch Betäubungsmittel - damit "illegale" Droge (in den meisten Fällen).

In zwei Tagen ist es eine legale Droge - wie Alkohol, Nikotin, Coffein.
Natürlich kann Dienstrecht / Strafrecht "anders" sein - aber es gelten halt Geundsätze - gleiches ist gleich zu behandeln - und in zwei Tagen ist Canabis in den meisten Fällen wie Alkohol zu handhaben.

Also werden sicherlich die Vorschriften überarbeitet werden müssen - und es wird ggf. gerichtlich überprüft werden - warten wir es ab.

(Eine Sichtweise, es müsste keine Veränderung erfolgen, weil Dienstrecht unabhängig wäre, ist eher abwegig).
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: Kurox am 29. März 2024, 14:50:45
Die Frageb die ich mir stelle sind die folgenden:

1. Was ist mit Reservisten? Denen wird man höchstens den Konsum während der Reserveübung verbieten können.

2. Wie soll das in Zukunft mit der Nachwuchsgewinnung aussehen?

3. Gibt es eigentlich Infos wie das in anderen Bereichen gehandhabt wird? (Polizei, Sicherheitsdienste, Zivilisten beim Bund, Medizinisches Personal…)
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: SolSim am 29. März 2024, 18:01:48
Abwarten, ob, wie und wann der Dienstherr dazu die Regelungen anpasst.
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: anon am 31. März 2024, 13:55:18
Dadurch, dass Cannabis ab morgen kein Betäubungsmittel mehr ist wird man bei eher dubiosen (aber legalen, in der EU zugelassenen) Online-Ärzten ohne Probleme als Selbstzahler ein Rezept für Cannabis auch bei nur eher geringen oder nur vorgeblichen Gesundheitsstörungen bekommen.

Hier öffnet sich eine sehr große Hintertür, dass auch Soldaten "medizinisch notwendig" Cannabis konsumieren können und werden.

Ich bezweifle, dass spätestens hier die Bundeswehr viel dagegen machen kann. Ist ja vom Arzt verschrieben und dient als Arznei der Gesunderhaltung. Da diese Ärzte ja Behandlungsfreiheit haben und die Latte zum Verschreiben nicht hoch liegt, ist auch das Gegenteil durch den Dienstherrn nicht möglich nachzuweisen.
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: LwPersFw am 31. März 2024, 14:35:58
Dadurch, dass Cannabis ab morgen kein Betäubungsmittel mehr ist wird man bei eher dubiosen (aber legalen, in der EU zugelassenen) Online-Ärzten ohne Probleme als Selbstzahler ein Rezept für Cannabis auch bei nur eher geringen oder nur vorgeblichen Gesundheitsstörungen bekommen.

Hier öffnet sich eine sehr große Hintertür, dass auch Soldaten "medizinisch notwendig" Cannabis konsumieren können und werden.

Ich bezweifle, dass spätestens hier die Bundeswehr viel dagegen machen kann. Ist ja vom Arzt verschrieben und dient als Arznei der Gesunderhaltung. Da diese Ärzte ja Behandlungsfreiheit haben und die Latte zum Verschreiben nicht hoch liegt, ist auch das Gegenteil durch den Dienstherrn nicht möglich nachzuweisen.

"§ 3 BwHFV  Verzicht auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung

(1) ( ... )

(2) Nimmt eine Soldatin oder ein Soldat eine andere Heilbehandlung als die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung in Anspruch, so hat sie oder er auf Verlangen der Truppenärztin oder des Truppenarztes oder der Truppenzahnärztin oder des Truppenzahnarztes Bescheinigungen oder Befundberichte der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes oder der behandelnden Zahnärztin oder des behandelnden Zahnarztes vorzulegen; die hierdurch entstehenden Kosten werden übernommen."

Ich bezweifle das ein "dubioser Online-Arzt" einen sachgerechten Befundbericht erstellt, der die medizinische Notwendigkeit der Cannabis-Einnahme ,auf Grund des Krankheitsbildes X, belegt.

Und wenn doch ... kann der Betroffene Soldat die möglichen Folgen abschätzen ?

Z.B. Verbot bestimmter dienstlicher Verrichtungen auf Grund aktuellem Drogenkonsum... , etc.



Ich warne nochmals jeden Soldaten eindringlich vor dem krampfhaften Suchen von Möglichkeiten Cannabis zu konsumieren.

Solange die Bw ihre aktuellen Vorschriften nicht angepasst hat, ist dies ein Spiel mit dem Feuer!

Denn für alle Soldaten gilt:

"Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG)
§ 6 Staatsbürgerliche Rechte des Soldaten

Der Soldat hat die gleichen staatsbürgerlichen Rechte wie jeder andere Staatsbürger.
Seine Rechte werden im Rahmen der Erfordernisse des militärischen Dienstes durch seine gesetzlich begründeten Pflichten beschränkt."


Und genau in diesem Punkt muss abgewartet werden, wie die Bundeswehr den Umgang von Soldaten ( und Bewerbern ) mit Cannabis rechtlich ausgestaltet.

Wer meint dies ab morgen ignorieren zu können ... und nicht warten kann ... muss mit möglichen Folgen leben...



Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: KlausP am 31. März 2024, 17:56:33
Ich hab gerade in meine persönliche Glaskugel geschaut. In spätestens ein paar Monaten werden die Ersten hier ihr Leid klagen, dass sie disziplinarisch belangt wurden, weil sie nachgewiesenermaßen von dem Zeug genascht haben, in der irrigen Annahmen, sie dürften das jetzt ja ganz legal.
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: Dandelion am 01. April 2024, 10:16:41
Hier öffnet sich eine sehr große Hintertür, dass auch Soldaten "medizinisch notwendig" Cannabis konsumieren können und werden.

Grundsätzlich gilt, im Konsens mit der Konsiliargruppe Psychiatrie, dass ein Soldat, der aus medizinischen Gründen Cannabis konsumieren "muss", vom militärischen Dienst zu befreien ist. Wenn er dauerhaft vom medizinischen Dienst aufgrund einer Erfordernis zur Behandlung einer Krankheit etc. befreit ist und eine Wiedereingliederung unmöglich ist, was folgt daraus? §55.2 oder $43.4. Dienstunfähigkeit!
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: Interessierter Leser am 01. April 2024, 19:17:12
"Beschränkungen des Konsums von Cannabis für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr aufgrund des Soldatengesetzes
– auch außerhalb des Dienstes und außerhalb militärischer Bereiche – bleiben unberührt."

Für mich stellt dies bisher die einzige relevante Einschränkung dar und bezieht sich laut diesem Thread auf §17 (2) Satz 3 SG.

"Außer Dienst hat sich der Soldat außerhalb der dienstlichen Unterkünfte und Anlagen so zu verhalten, dass er das Ansehen der Bundeswehr oder die Achtung und das Vertrauen, die seine dienstliche Stellung erfordert, nicht ernsthaft beeinträchtigt."

Für mich stellt sich hierbei die Frage, inwiefern eine potentielle Ansehensschädigung seit dem 01.04. überhaupt vorliegen kann bzw. eine "ernsthafte Beeinträchtigung".

Inwiefern schädige ich beim privaten, legalen Konsum eines Marihuana Kekses außerhalb militärischer Liegenschaften in Zivil das Ansehen der Bundeswehr?
Die oft genutzten Vergleiche mit dem Alkoholkonsum halte ich für recht treffend.

Schönen Abend!
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: SolSim am 01. April 2024, 19:21:42
Versuchen Sie es doch 🤷‍♂️

Ihr Disziplinarvorgesetzter wird Ihnen die Konsequenzen gern schriftlich mitteilen.
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: HubschrauBär am 01. April 2024, 19:24:52
Ich denke hier ist eher §6  SG relevant, der grundsätzlich die Möglichkeit zur Beschränkung der Rechte eines Soldaten eröffnet.
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: Interessierter Leser am 01. April 2024, 20:01:24
@SolSim,

Wie würde dieser Disziplinarvorgesetzte es denn begründen?
Würde dies über eine persönliche Aversion und Sarkasmus hinausgehen oder wäre dies wie bei Ihnen?

@HubschauBär,

Die "gesetzlich begründeten Pflichten" wären bei dem privaten Beispiel vermutlich nicht beeinträchtigt, oder?
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: LwPersFw am 01. April 2024, 22:29:05
@SolSim,

Wie würde dieser Disziplinarvorgesetzte es denn begründen?
Würde dies über eine persönliche Aversion und Sarkasmus hinausgehen oder wäre dies wie bei Ihnen?

@HubschauBär,

Die "gesetzlich begründeten Pflichten" wären bei dem privaten Beispiel vermutlich nicht beeinträchtigt, oder?

Der Gesetzgeber hat unmissverständlich für die aktuell aktiven Soldaten formuliert:

Zitat
"Beschränkungen des Konsums von Cannabis für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr aufgrund des Soldatengesetzes
– auch außerhalb des Dienstes und außerhalb militärischer Bereiche – bleiben unberührt."

Damit bleibt das Verbot der A1-2630/0-9802 zunächst bestehen, sonst hätte die Formulierung des Gesetzgebers "... bleiben unberührt  ..." keinen Sinn.
Es kann nur unberührt bleiben... was bereits existiert...

Dies hat nichts damit zu tun, dass Formulierungen in Vorschriften und die Belehrung zum Thema anzupassen sind.

Denn noch sieht es der Dienstherr so:

"Bereits der erstmalige und geringfügige Konsum „weicher“ Drogen wie Haschisch oder Marihuana kann nicht vorhersehbare Wirkungen haben. Selbst nach einem symptomfreien Intervall von mehreren Tagen kann es zu einem Wiederaufflammen des Rausches kommen. In diesem Zustand sind unkontrollierte Reaktionen nicht auszuschließen. Auch aufputschende und scheinbar leistungsfördernde Drogen, wie z. B. Ecstasy, bergen ein erhebliches Gefährdungspotenzial für die Gesundheit und können zu gravierenden Persönlichkeitsveränderungen führen""

D.h. es geht nicht nur um das Ansehen, sondern auch um die in § 6  SG genannten Erfordernisse des militärischen Dienstes. Wie z.B. dem Zugang und Umgang mit Kriegswaffen.

Und auch wenn gern das Beispiel der kanadischen Armee angeführt wird... bedeutet dies nicht, dass die Bundeswehr  ebenso verfahren muss.

Wie genannt, hat der Gesetzgeber ausdrücklich die Möglichkeit gegeben das für Soldaten auch weiterhin Beschränkungen auch außerhalb des Dienstes bestehen bleiben.

Sollte der Dienstherr daran Änderungen vornehmen wollen, werden wir es sicherlich bald erfahren...

Wo ist für aktive Soldaten das Problem darauf zu warten ?  ::)

Und wer aktuell nicht Soldat ist ... Sie haben ab heute ja die Möglichkeit zu kiffen... Also alles gut 👍  ;)



Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: Interessierter Leser am 01. April 2024, 22:51:11
Danke für die umfangreiche Zusammenfassung!
Es ist kein Problem zu warten.
Für mich ist lediglich die Argumentation nicht nachvollziehbar.
Eine Ansehensschädigung ist nun nicht gegeben.
Die Erfordernisse des militärischen Dienstes sollten nur unter Einfluss beeinträchtigt werden können - ähnlich wie bei Alkohol.
Das Aufflammen eines Marihuana Rausches nach mehrern Tagen ist mir neu, aber natürlich eine interessante Begründung :)
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: Pericranium am 02. April 2024, 10:50:57
Dadurch, dass Cannabis ab morgen kein Betäubungsmittel mehr ist wird man bei eher dubiosen (aber legalen, in der EU zugelassenen) Online-Ärzten ohne Probleme als Selbstzahler ein Rezept für Cannabis auch bei nur eher geringen oder nur vorgeblichen Gesundheitsstörungen bekommen.

Hier öffnet sich eine sehr große Hintertür, dass auch Soldaten "medizinisch notwendig" Cannabis konsumieren können und werden.

Ich bezweifle, dass spätestens hier die Bundeswehr viel dagegen machen kann. Ist ja vom Arzt verschrieben und dient als Arznei der Gesunderhaltung. Da diese Ärzte ja Behandlungsfreiheit haben und die Latte zum Verschreiben nicht hoch liegt, ist auch das Gegenteil durch den Dienstherrn nicht möglich nachzuweisen.

"§ 3 BwHFV  Verzicht auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung

(1) ( ... )

(2) Nimmt eine Soldatin oder ein Soldat eine andere Heilbehandlung als die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung in Anspruch, so hat sie oder er auf Verlangen der Truppenärztin oder des Truppenarztes oder der Truppenzahnärztin oder des Truppenzahnarztes Bescheinigungen oder Befundberichte der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes oder der behandelnden Zahnärztin oder des behandelnden Zahnarztes vorzulegen; die hierdurch entstehenden Kosten werden übernommen."

Ich bezweifle das ein "dubioser Online-Arzt" einen sachgerechten Befundbericht erstellt, der die medizinische Notwendigkeit der Cannabis-Einnahme ,auf Grund des Krankheitsbildes X, belegt.

Und wenn doch ... kann der Betroffene Soldat die möglichen Folgen abschätzen ?

Z.B. Verbot bestimmter dienstlicher Verrichtungen auf Grund aktuellem Drogenkonsum... , etc.



Ich warne nochmals jeden Soldaten eindringlich vor dem krampfhaften Suchen von Möglichkeiten Cannabis zu konsumieren.

Solange die Bw ihre aktuellen Vorschriften nicht angepasst hat, ist dies ein Spiel mit dem Feuer!

Denn für alle Soldaten gilt:

"Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG)
§ 6 Staatsbürgerliche Rechte des Soldaten

Der Soldat hat die gleichen staatsbürgerlichen Rechte wie jeder andere Staatsbürger.
Seine Rechte werden im Rahmen der Erfordernisse des militärischen Dienstes durch seine gesetzlich begründeten Pflichten beschränkt."


Und genau in diesem Punkt muss abgewartet werden, wie die Bundeswehr den Umgang von Soldaten ( und Bewerbern ) mit Cannabis rechtlich ausgestaltet.

Wer meint dies ab morgen ignorieren zu können ... und nicht warten kann ... muss mit möglichen Folgen leben...

Das ist ja schön und gut, aber als Truppenarzt bekomme ich im Zweifel ja gar nicht mit, wenn jemand zivil zu so einem Arzt geht und sich das Zeug auf eigene Kosten verschreiben lässt. So kann ich es ja dann auch gar nicht verlangen, dass mir der PatientIn die Unterlagen vorlegt. Und wenn der/die PatientIn nix sagt, dann bin ich auch machtlos.
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: Lon am 02. April 2024, 11:24:00
@SolSim,

Wie würde dieser Disziplinarvorgesetzte es denn begründen?
Würde dies über eine persönliche Aversion und Sarkasmus hinausgehen oder wäre dies wie bei Ihnen?

@HubschauBär,

Die "gesetzlich begründeten Pflichten" wären bei dem privaten Beispiel vermutlich nicht beeinträchtigt, oder?

Der Gesetzgeber hat unmissverständlich für die aktuell aktiven Soldaten formuliert:

Zitat
"Beschränkungen des Konsums von Cannabis für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr aufgrund des Soldatengesetzes
– auch außerhalb des Dienstes und außerhalb militärischer Bereiche – bleiben unberührt."

Damit bleibt das Verbot der A1-2630/0-9802 zunächst bestehen, sonst hätte die Formulierung des Gesetzgebers "... bleiben unberührt  ..." keinen Sinn.
Es kann nur unberührt bleiben... was bereits existiert...

Dies hat nichts damit zu tun, dass Formulierungen in Vorschriften und die Belehrung zum Thema anzupassen sind.

Denn noch sieht es der Dienstherr so:

"Bereits der erstmalige und geringfügige Konsum „weicher“ Drogen wie Haschisch oder Marihuana kann nicht vorhersehbare Wirkungen haben. Selbst nach einem symptomfreien Intervall von mehreren Tagen kann es zu einem Wiederaufflammen des Rausches kommen. In diesem Zustand sind unkontrollierte Reaktionen nicht auszuschließen. Auch aufputschende und scheinbar leistungsfördernde Drogen, wie z. B. Ecstasy, bergen ein erhebliches Gefährdungspotenzial für die Gesundheit und können zu gravierenden Persönlichkeitsveränderungen führen""

D.h. es geht nicht nur um das Ansehen, sondern auch um die in § 6  SG genannten Erfordernisse des militärischen Dienstes. Wie z.B. dem Zugang und Umgang mit Kriegswaffen.

Und auch wenn gern das Beispiel der kanadischen Armee angeführt wird... bedeutet dies nicht, dass die Bundeswehr  ebenso verfahren muss.

Wie genannt, hat der Gesetzgeber ausdrücklich die Möglichkeit gegeben das für Soldaten auch weiterhin Beschränkungen auch außerhalb des Dienstes bestehen bleiben.

Sollte der Dienstherr daran Änderungen vornehmen wollen, werden wir es sicherlich bald erfahren...

Wo ist für aktive Soldaten das Problem darauf zu warten ?  ::)

Und wer aktuell nicht Soldat ist ... Sie haben ab heute ja die Möglichkeit zu kiffen... Also alles gut 👍  ;)
An sich wäre ihre Annahme hier Korrekt, aber der unterschriebene Gesetzestext enthält diesen Abschnitt nicht mehr. Aufgrunddessen wird auch an meiner Dienststelle darüber diskutiert durch welche Gesetzesgrundlage der Besitz und Konsum derzeit verboten sein sollte. Die Belehrung welche jeder hier unterschrieben hat nennt wohl Cannabis direkt, aber nur um zu präzisieren dass es sich dabei um ein Btm handelt (was es seit gestern nicht mehr ist da es mit allen Wirkstoffen aus der Btm Anlage entfernt wurde) demnach konnten wir derzeit keine Vorschrift finden welche den Konsum noch verbieten würde. Wenn Ihnen eine Bekannt ist wäre ich sehr dankbar wenn Sie diese nennen könnten, damit ich die Diskussion an meiner Dienststelle beenden kann.
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: JH am 02. April 2024, 12:19:11
@SolSim,

Wie würde dieser Disziplinarvorgesetzte es denn begründen?
Würde dies über eine persönliche Aversion und Sarkasmus hinausgehen oder wäre dies wie bei Ihnen?

@HubschauBär,

Die "gesetzlich begründeten Pflichten" wären bei dem privaten Beispiel vermutlich nicht beeinträchtigt, oder?

Der Gesetzgeber hat unmissverständlich für die aktuell aktiven Soldaten formuliert:

Zitat
"Beschränkungen des Konsums von Cannabis für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr aufgrund des Soldatengesetzes
– auch außerhalb des Dienstes und außerhalb militärischer Bereiche – bleiben unberührt."

Damit bleibt das Verbot der A1-2630/0-9802 zunächst bestehen, sonst hätte die Formulierung des Gesetzgebers "... bleiben unberührt  ..." keinen Sinn.
Es kann nur unberührt bleiben... was bereits existiert...

Dies hat nichts damit zu tun, dass Formulierungen in Vorschriften und die Belehrung zum Thema anzupassen sind.

Denn noch sieht es der Dienstherr so:

"Bereits der erstmalige und geringfügige Konsum „weicher“ Drogen wie Haschisch oder Marihuana kann nicht vorhersehbare Wirkungen haben. Selbst nach einem symptomfreien Intervall von mehreren Tagen kann es zu einem Wiederaufflammen des Rausches kommen. In diesem Zustand sind unkontrollierte Reaktionen nicht auszuschließen. Auch aufputschende und scheinbar leistungsfördernde Drogen, wie z. B. Ecstasy, bergen ein erhebliches Gefährdungspotenzial für die Gesundheit und können zu gravierenden Persönlichkeitsveränderungen führen""

D.h. es geht nicht nur um das Ansehen, sondern auch um die in § 6  SG genannten Erfordernisse des militärischen Dienstes. Wie z.B. dem Zugang und Umgang mit Kriegswaffen.

Und auch wenn gern das Beispiel der kanadischen Armee angeführt wird... bedeutet dies nicht, dass die Bundeswehr  ebenso verfahren muss.

Wie genannt, hat der Gesetzgeber ausdrücklich die Möglichkeit gegeben das für Soldaten auch weiterhin Beschränkungen auch außerhalb des Dienstes bestehen bleiben.

Sollte der Dienstherr daran Änderungen vornehmen wollen, werden wir es sicherlich bald erfahren...

Wo ist für aktive Soldaten das Problem darauf zu warten ?  ::)

Und wer aktuell nicht Soldat ist ... Sie haben ab heute ja die Möglichkeit zu kiffen... Also alles gut 👍  ;)

Aber für alle Bewerber, in der Vergangenheit und Zukunft ist das Problem, dass sie damit sofort 12 Monate Dienstunfähig sind.
Wie soll das in der Zukunft funktionieren?
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: Ralf am 02. April 2024, 12:38:39
Zitat
Aber für alle Bewerber, in der Vergangenheit und Zukunft ist das Problem, dass sie damit sofort 12 Monate Dienstunfähig sind.
Wie soll das in der Zukunft funktionieren?
Z.B. so wie bisher: nicht machen.
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: Cyberghost am 02. April 2024, 14:47:42
Zitat
D.h. es geht nicht nur um das Ansehen, sondern auch um die in § 6  SG genannten Erfordernisse des militärischen Dienstes. Wie z.B. dem Zugang und Umgang mit Kriegswaffen.

Dann muss Alkohol auch vorab generell verboten werden, mit täglichem Alkotest - nicht rezeptpflichtige Medikamente - Schmerzmittel auch - täglicher Check.

Cannabis ist kein BTM mehr - Ergo nicht haltbar das Verbot bei Bundeswehr.
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: KlausP am 02. April 2024, 15:02:10
Dann muss eben jeder Betroffene dagegen vor den Verwaltungsgerichten klagen und eben auch mit dem Ergenbis leben. Hier rumheulem bring rein gar nichts.
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: anon am 02. April 2024, 17:06:23
Mich erschreckt aber schon, dass die Bundeswehr hier kein offizielles Statement "Tagesbefehl" o.ä. raus bringt und damit alle im Dunkeln tappen lässt. Die Diskussion zeigt ja durchaus, dass man sich hier nicht einig ist. Zur Fürsorge gehört aus meiner Sicht auch, dass Richtiges / Falsches Handeln eindeutig ist und aufgeklärt wird. Die Leute auflaufen lassen ist ja auch nicht im Sinne der Bundeswehr.

Es sollte recht unstrittig sein, dass mit dem 01.04.2024 alle Einheiten ihre arbeitsschutzrechtliche Gefährdungsbeurteilung - mindestens für das Zivilpersonal - im Bezug auf Cannabis aktualisieren bzw. abändern müssen. Allein aus diesem Aspekt ist eine klare Rechtslage relevant, ob man da für Soldaten was besonderes bei Gefährdungen und Maßnahmen reinschreibt. Betrifft alle und sofort - Hilfestellungen? Keine.

Eine klare Rechtslage und nicht "abwarten" wollen ist daher kein rumheulen sondern dringend erforderlich.
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: F_K am 02. April 2024, 17:31:24
"Auf der Arbeit" sind Drogen (Alkohol, Canabis, BTM, bedtimmte Medikamente) grundsätzlich verboten - dies wird sich nicht ändern - Zivilisten und Soldaten müssen Arbeitsschutz umsetzen.
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: SolSim am 02. April 2024, 17:33:16
Das Gesetz ist gerade einmal ein Tag in Kraft und erst vor ner Woche beschlossen.

Da benötigen die entsprechenden Stellen in der Bundeswehr halt Zeit, um die aktuelle Lage zu prüfen und Regelungen bei Bedarf anzupassen.
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: Lon am 02. April 2024, 17:51:51
Auch wenn das Gesetz erst seit einem Tag in Kraft ist, kann es doch nicht sein dass hierzu keine Informationen bekannt gemacht werden. Derzeit konnte keiner an meiner Dienststelle eine Vorschrift finden welche den Besitz und Konsum außerhalb von Militärischen Liegenschaften noch verbieten würden. Demnach ist es schwer dem unterstelten Bereich zu erklären das es noch verboten ist abseits von der Begründung: ist so weil es so ist!
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: F_K am 02. April 2024, 18:00:22
Die Musterungdvorschrift ist (noch) unverändert - die Belehrungen sind schriftlich erfolgt, da ist Canabis EXPLIZIT genannt.

LwPersFw hat die Vorschriftenlage deutlich dargestellt - jeder Soldat, der jetzt Canabis konsumiert, riskiert seinen "Job".

Play silly games - win stupid prizes ...
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: tdn am 02. April 2024, 18:03:37
Vielleicht sollten die ganzen Süchtigen sich erstmal beruhigen und in Geduld üben...
Muß man wirklich gleich in der ersten woche den Panzer selber einnebeln?
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: Lon am 02. April 2024, 18:19:19
Die Musterungdvorschrift ist (noch) unverändert - die Belehrungen sind schriftlich erfolgt, da ist Canabis EXPLIZIT genannt.

LwPersFw hat die Vorschriftenlage deutlich dargestellt - jeder Soldat, der jetzt Canabis konsumiert, riskiert seinen "Job".

Play silly games - win stupid prizes ...
Problem bei expliziten Erwähnung ist das es sich hierbei nur um eine präzisierung handelt welche Cannabis als Beispiel für Btm darstellt. Aufgrund dessen habe ich nach Vorschriften gefragt welche sich eben nicht auf das Btmg beziehen
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: kylaehullut am 02. April 2024, 18:42:14
Uns wurde vor den Feiertagen beim Abschlussantreten der Konsum innerhalb und außerhalb der Kaserne verboten und wir wurden dazu belehrt.
Quelle: Stellv. Kompaniechef meiner Einheit im GebJgBtl 233 .
Eigentlich klar, Drogen waren und sind verboten. Mich juckt es nicht, hab es vorher nicht konsumiert und konsumiere es jetzt auch nicht.
Denke es wird halt schwer werden, den Konsum - zumindest in der Freizeit- gänzlich zu verbieten aber ich bin auch kein Jurist.
Wie erwähnt betrifft mich das persönlich nicht.
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: Interessierter Leser am 02. April 2024, 18:56:26
Amüsant ist es schon hier zwischen den Zeilen die eigene persönliche Ablehnung so hervorgehoben zu sehen.
"Konsequenzen vom Disziplinarvorgesetzten kommen... Panzer einnebeln.. die ganzen Süchtigen sich erstmal beruhigen ... Play silly games - win stupid prizes ..."

:)

Es geht lediglich um die Umsetzung des Wunsches der Mehrheitsgesellschaft durch unsere gewählten Vertreter und die fehlende Adaption im Geschäftsbereich.
Für manche anscheinend ein längere Weg der Akzeptanz.
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: Ralf am 02. April 2024, 19:32:23
Amüsant ist eher, wie viele nicht registrierte User auf einmal vehement eine Klarstellung für den Konsum ohne Folgen auch für Sdt ab sofort und jetzt sofort fordern.
Bei der Umsetzung von Pflichten habe ich diese Vehemenz nicht so gesehen.
Vielleicht kann man ja seine Sucht noch ein wenig zügeln, denn immerhin ist sie ja auch bisher noch nie umgesetzt worden. Ich gehe ja davon aus, dass auch diejenigen Stimmen, die hier nun so viel tamm-tamm machen, vorher auch noch nicht zu der bisher eingestuften Droge gegriffen haben.
Da sollte das Warten auf eine mögliche anderslautende Umsetzung im eigenen Ressort doch auch nicht ganz so schwer fallen.
Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: LwPersFw am 02. April 2024, 20:07:02

Da sollte das Warten auf eine mögliche anderslautende Umsetzung im eigenen Ressort doch auch nicht ganz so schwer fallen.


Und bis es soweit ist ... schließe ich dieses Thema.

Dann kann weiter diskutiert werden.

Und wie bereits gesagt... Wer als aktiver Soldat meint dies ignorieren zu müssen... soll halt kiffen...

Muss dann aber auch mit den ggf. eintretenden Folgen Leben...


Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: LwPersFw am 03. April 2024, 05:49:59
Da ja Vorgaben der Führung - zu Recht - eingefordert werden...

Hier erste Informationen:

InspH , Marschkompasszahl Heer , 04/2024

"Zum 1. April 2024 tritt das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis in Kraft.

Vorerst bleiben die Vorgaben der A1-2630/0-9802 „Leben in der mil. Gemeinschaft“ Nr. 406 in Kraft, die Cannabisprodukte Haschisch und Marihuana ausdrücklich dem Konsumverbot für Soldatinnen und Soldaten der Bw unterwerfen.

Auch der außerdienstliche Konsum von Cannabis eröffnet den Verdacht eines Dienstvergehens."




Also abwarten wie sich dies entwickelt...

Was sollten Vorgesetzte somit jedem Soldaten raten : Finger weg bis eindeutige Rechts-Klarheit durch das BMVg geschafft wird.



Titel: Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
Beitrag von: schlammtreiber am 03. April 2024, 14:57:23
Es geht lediglich um die Umsetzung des Wunsches der Mehrheitsgesellschaft

Ähm... da sagen die Umfragen aber was anderes?

https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/mdrfragt-umfrage-cannabis-legalisierung-deutschland-anbau-shop-100.html#:~:text=Insgesamt%20sprechen%20sich%2063%20Prozent,(55%20Prozent)%20die%20Freigabe.

https://www.rnd.de/politik/cannabis-legalisierung-mehrheit-laut-umfrage-gegen-freigabe-der-droge-265PHSOHYBKUJLV47X5WZATLEU.html

https://www.n-tv.de/politik/Mehrheit-der-Deutschen-weiter-gegen-Cannabis-Freigabe-article24766380.html

Titel: Antw:Cannabis - Auswirkungen auf die Bundeswehr ab 01.04.2024 ?
Beitrag von: LwPersFw am 17. April 2024, 06:43:13
Da ja Vorgaben der Führung - zu Recht - eingefordert werden...

Hier erste Informationen:

InspH , Marschkompasszahl Heer , 04/2024

"Zum 1. April 2024 tritt das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis in Kraft.

Vorerst bleiben die Vorgaben der A1-2630/0-9802 „Leben in der mil. Gemeinschaft“ Nr. 406 in Kraft, die Cannabisprodukte Haschisch und Marihuana ausdrücklich dem Konsumverbot für Soldatinnen und Soldaten der Bw unterwerfen.

Auch der außerdienstliche Konsum von Cannabis eröffnet den Verdacht eines Dienstvergehens."




Also abwarten wie sich dies entwickelt...

Was sollten Vorgesetzte somit jedem Soldaten raten : Finger weg bis eindeutige Rechts-Klarheit durch das BMVg geschafft wird.


Hier eine weitere rechtliche Bewertung aus dem Bereich Rechtsberatung / WDA der Bundeswehr.

Achtung :
Dies stellt noch keine allgemeinverbindliche Vorgabe des BMVg dar !
Diese Bewertung verdeutlicht aber das jeder aktive Soldat die Finger von Cannabis lassen sollte ... da sonst schwerwiegende Folgen eintreten könnten ...



"Dienstrechtliche Auswirkungen des neuen Konsumcannabisgesetzes (KCanG)

Zum 1. April 2024 ist das neue KCanG in Kraft getreten, auf dessen Grundlage u.a. zukünftig der Besitz von bis zu 25 Gramm
Cannabis zum Eigenkonsum sowie darüber hinaus der Besitz von bis zu drei lebenden Cannabispflanzen erlaubt ist.

In diesem Zusammenhang wird klarstellend auf folgendes hingewiesen:

Der Umgang mit Cannabis (u.a. Besitz, Anbau, Handel, Erwerb) bleibt grundsätzlich verboten, § 2 Absatz 1 KCanG.

Soweit § 3 KCanG eine Erlaubnis zum Besitz in den eingangs beschriebenen Fällen vorsieht, gilt diese Erlaubnis jedenfalls nicht in militärischen Bereichen (§ 2 Absatz 3 Satz 2 KCanG).
Das bedeutet, dass jedes Einbringen von Cannabis oder Cannabispflanzen in militärische Liegenschaften für jedermann verboten ist.
Der Begriff „militärischer Bereich“ umfasst alle Anlagen, Einrichtungen sowie Schiffe und Boote der Bundeswehr, aber auch der verbündeten Streitkräfte in der Bundesrepublik.

Auch der Konsum von Cannabis in militärischen Bereichen ist bereits kraft Gesetzes für jedermann verboten (§ 5 Absatz 3 KCanG).

Beschränkungen des Konsums von Cannabis für Soldatinnen und Soldaten aufgrund des Soldatengesetzesauch außerhalb des Dienstes und außerhalb militärischer Bereiche – bleiben von den Regelungen des KCanG unberührt.

Es verbleibt bei dem in Ziffer 406 der Allgemeinen Regelung AR A1-2630/0-9802 „Leben in der militärischen Gemeinschaft“ enthaltenen generellen Verbot der nichtbestimmungsgemäßen Einnahme von psychoaktiven Substanzen,
Drogen oder Rauschmitteln in und außer Dienst. Dies gilt nach wie vor auch für Cannabis.

Dies entspricht der fortbestehenden dienstrechtlichen Möglichkeit für die Verfügung von Beschränkungen für den Konsum von Cannabis, der auch außerhalb des Dienstes und außerhalb
militärischer Bereiche unberührt bleibt (BT-Drs. 20/8704 Blatt 98 Gesetzesbegründung zu § 5 KCanG).

Verstöße gegen sämtliche der genannten Verbote – auch der Konsum außer Dienst und außerhalb militärischer Bereiche – stellen für Soldatinnen und Soldaten ein Dienstvergehen dar.


Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium der Verteidigung und die zuständigen Stellen gegenwärtig die einschlägigen Vorschriften prüfen.
Sollten sich daraufhin dienstrechtliche Änderungen ergeben, werden diese umgehend bekanntgegeben."





Also bleibt die Empfehlung an alle aktiven Soldaten : Finger weg bis das BMVg abschließend entschieden hat !




Titel: Antw:Cannabis - Auswirkungen auf die Bundeswehr ab 01.04.2024 ?
Beitrag von: Ralf am 26. April 2024, 13:37:03
Hier gibt es eine ausführende Regelung: https://www.bundeswehr.de/resource/blob/5774076/d68225efcc57b5d2930b3af90402536c/informationsblatt-umgang-mit-cannabis-fuer-rdl-data.pdf

Danke für den Hinweis seitens eines Users.
Ich öffne das Thema zur Diskussion, solange es sachlich bleibt.
Titel: Antw:Cannabis - Auswirkungen auf die Bundeswehr ab 01.04.2024 ?
Beitrag von: LwPersFw am 26. April 2024, 17:12:11
Hier gibt es eine ausführende Regelung: https://www.bundeswehr.de/resource/blob/5774076/d68225efcc57b5d2930b3af90402536c/informationsblatt-umgang-mit-cannabis-fuer-rdl-data.pdf

Danke für den Hinweis seitens eines Users.
Ich öffne das Thema zur Diskussion, solange es sachlich bleibt.

Aber Achtung ...  Diese Ausführungen richten sich an die Reservisten, mit ihrem besonderen Status im Wechsel zwischen Soldat und Zivilist.

Für die aktiven FWDL, SaZ und BS gilt ausschließlich das im Beitrag davor Genannte.




Titel: Antw:Cannabis - Auswirkungen auf die Bundeswehr ab 01.04.2024 ?
Beitrag von: bayern bazi am 26. April 2024, 22:06:55
Hier gibt es eine ausführende Regelung: https://www.bundeswehr.de/resource/blob/5774076/d68225efcc57b5d2930b3af90402536c/informationsblatt-umgang-mit-cannabis-fuer-rdl-data.pdf

Danke für den Hinweis seitens eines Users.
Ich öffne das Thema zur Diskussion, solange es sachlich bleibt.

Aber Achtung ...  Diese Ausführungen richten sich an die Reservisten, mit ihrem besonderen Status im Wechsel zwischen Soldat und Zivilist.

Für die aktiven FWDL, SaZ und BS gilt ausschließlich das im Beitrag davor Genannte.

zu BEACHTEN

auch bei DVag - VVagUte und VVag ist diese Regelung zwingend zu beachten !!!!
Titel: Antw:Cannabis - Auswirkungen auf die Bundeswehr ab 01.04.2024 ?
Beitrag von: F_K am 26. April 2024, 22:21:27
@ BB:

Quelle?

Bei VVag (UTE) ist der Res ZIVILIST, wenn auch ggf. Vereinsmitglied - DVag ist da deutlich anders.
Titel: Antw:Cannabis - Auswirkungen auf die Bundeswehr ab 01.04.2024 ?
Beitrag von: bayern bazi am 27. April 2024, 19:10:19
@ BB:

Quelle?

Bei VVag (UTE) ist der Res ZIVILIST, wenn auch ggf. Vereinsmitglied - DVag ist da deutlich anders.

klare Anordnung von der Verbandsführung - wir halten uns in Uniform an die allgemeine Anweisung der BW
Titel: Antw:Cannabis - Auswirkungen auf die Bundeswehr ab 01.04.2024 ?
Beitrag von: F_K am 28. April 2024, 00:18:28
Nunja - unsere glorreiche Verbandsführung kann Gesetze aushebeln?

(Quelle und Bewertung?)
Titel: Antw:Cannabis - Auswirkungen auf die Bundeswehr ab 01.04.2024 ?
Beitrag von: MikeEchoGolf am 28. April 2024, 07:57:10
Wo werden Gesetze ausgehebelt, wenn DVag/VVag in einem militärischen Bereich stattfindet?
Titel: Antw:Cannabis - Auswirkungen auf die Bundeswehr ab 01.04.2024 ?
Beitrag von: F_K am 28. April 2024, 09:00:32
Bitte bei Diskussionen über Anwendung vom Soldatengesetz nicht DVag (Soldat) und VVag (Zivilist) undifferenziert nutzen - und viele VVag finden außerhalb eines MB / MSB statt.
Titel: Antw:Cannabis - Auswirkungen auf die Bundeswehr ab 01.04.2024 ?
Beitrag von: FoxtrotUniform am 28. April 2024, 09:57:27
Hier gibt es eine ausführende Regelung: https://www.bundeswehr.de/resource/blob/5774076/d68225efcc57b5d2930b3af90402536c/informationsblatt-umgang-mit-cannabis-fuer-rdl-data.pdf

Danke für den Hinweis seitens eines Users.
Ich öffne das Thema zur Diskussion, solange es sachlich bleibt.
Genial, jetzt übernimmt der Disziplinarvorgesetzte eine weitere Verantwortung. Warum nicht ein (Blut-)Test zur Einstellung/Dienstantritt?!
Titel: Antw:Cannabis - Auswirkungen auf die Bundeswehr ab 01.04.2024 ?
Beitrag von: LwPersFw am 28. April 2024, 10:54:42
Hier gibt es eine ausführende Regelung: https://www.bundeswehr.de/resource/blob/5774076/d68225efcc57b5d2930b3af90402536c/informationsblatt-umgang-mit-cannabis-fuer-rdl-data.pdf

Danke für den Hinweis seitens eines Users.
Ich öffne das Thema zur Diskussion, solange es sachlich bleibt.
Genial, jetzt übernimmt der Disziplinarvorgesetzte eine weitere Verantwortung. Warum nicht ein (Blut-)Test zur Einstellung/Dienstantritt?!

Schuld daran sind die zuständigen Politiker im Bundestag.

Warum hat man den eindeutigen Passus

"§ 5 Konsumverbot

(3) Beschränkungen des Konsums von Cannabis für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr aufgrund dienstrechtlicher Vorschriften bleiben unberührt."


Begründung zum Absatz:

"Zu Absatz 3

Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung gibt es berufliche Tätigkeiten, bei denen gewichtige Gründe für Beschränkungen des Cannabiskonsums vorliegen, zum Beispiel bei Personal, das Umgang oder Zugang zu Waffen und Waffensystemen aller Art oder Gerätschaften, die bei nicht sachgemäßer Führung eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben begründen können, hat. Zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der Truppe und der militärischen Ordnung haben der Bundesminister der Verteidigung sowie Vorgesetzte auf der Grundlage dienstrechtlicher Vorschriften das Recht, den ihnen unterstellten Soldatinnen und Soldaten Beschränkungen aufzuerlegen. Diese Rechte werden durch das CanAnbauG nicht berührt."


aus dem Referentenentwurf entfernt ?

Denn ich glaube nicht, dass dies auf Wunsch des BMVg erfolgte.

Jetzt muss man sich aber im BMVg Gedanken machen, wie man das letztlich gesetzlich Beschlossene rechtskonform umsetzt...

... und dies eben auch für die in diesem Fall besondere Gruppe der Reservisten, mit ihrem Wechsel zwischen Soldat und Zivilist.


Wie so oft trägt hier also nicht "DIE Bundeswehr" die Schuld an den Problemen in der täglichen Praxis, sondern die Verantwortlichen im Deutschen Bundestag.