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Zusammenfassung

Autor: miguhamburg1
« am: 06. März 2018, 21:49:04 »

Die Beurteilung ist genausowenig VS-eingestuft wie das Dienstzeugnis. Es unterliegt nur den Bestimmungen des BDSG, Schutzbereich 2/3 - das heißt, niemand außer dem Beurteilten dürfte dies Dritten einfach so überlassen, die damit dienstlich nichts zu tun haben.

Wenn also der Fragensteller meint, dass die Beurteilung Angaben enthält, die für einen zivilen Arbeitgeber sinnvolle, verständliche und hilfreiche Angaben enthält, die ihm bei der Bewerbung nützlich sein könnten, spricht überhaupt nichts dagegen, dass er diese Beurteilung als Anlage seiner Bewerbung beifügt.
Autor: F_K
« am: 06. März 2018, 21:12:52 »

Form und Inhalt sind unterschiedlich - da stehen definitiv andere Dinge drin.
Autor: Bubbes
« am: 06. März 2018, 21:02:04 »

Eine ausgefüllte Beurteilung ist nach meinem Verständnis nicht öffentlich, und unterliegt damit der Verschwiegenheitspflicht - ich hätte da erhebliche Bedenken - eben auch, weil es ja ein offizielles Dokument genau für diesen Fall gibt.

Im Zweifel steht da aber nichts anderes drin, als in einem ausführlichen (und vor allem ordentlich geschriebenen) Dienstzeugnis. Ich würde es viel eher deswegen weglassen, da viele Betriebe mit dem Bundeswehr-Deutsch und dem "Kram" aus der Beurteilung nichts anfangen können. In meinen Augen (nach ein paar Jahren im zivilen Leben) ist das eher kontraproduktiv. Deswegen lieber auf das Dienstzeugnis setzen.
Autor: Bewerbungsfrage
« am: 06. März 2018, 16:37:41 »

Danke, werde mich mal an den hiesigen S1 diesbezüglich wenden.
Autor: F_K
« am: 06. März 2018, 16:30:50 »

Eine ausgefüllte Beurteilung ist nach meinem Verständnis nicht öffentlich, und unterliegt damit der Verschwiegenheitspflicht - ich hätte da erhebliche Bedenken - eben auch, weil es ja ein offizielles Dokument genau für diesen Fall gibt.
Autor: Bewerbungsfrage
« am: 06. März 2018, 16:21:23 »

Für zivile Bewerbungen gibt es ein Dienstzeugnis.

Wunderbar, danke schonmal, war aber nicht meine Frage.
Autor: F_K
« am: 06. März 2018, 16:13:50 »

Für zivile Bewerbungen gibt es ein Dienstzeugnis.
Autor: Bewerbungsfrage
« am: 06. März 2018, 16:05:59 »

Moin,

Kurze Frage. Kann man bedenkenlos mil. Beurteilungen an Bewerbung im zivilen Bereich als Referenz anheften, oder ist das vorschriftswidrig?

Danke im Voraus :)
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