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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: LwPersFw am 31. August 2023, 06:41:03
"Gesetzentwurf der Bundesregierung
18.08.2023
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der Bundeswehr sowie zur Änderung weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften"
Grunddrucksache 377/23
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2023/0301-0400/0377-23.html
https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-beschleunigung-der-entfernung-von-verfassungsfeindlichen-soldatinnen-und-soldaten/302868
Zitat von: F_K am 14. Dezember 2022, 11:47:23ZitatAber ohne den neuen Gesetzesentwurf zu kennen --- stochern wir im Nebel ... also abwarten bis dieser zugänglich ist ...
Gegen einen VA wird vor dem Verwaltungsgericht geklagt, die Belastung der TDG spielt da keine Rolle.
Zitat von: F_K am 13. Dezember 2022, 21:08:56
Eine Entlassung ist ja ohne Gericht möglich - der zweizügige Rechtsweg steht ja dann (immer) offen.
Zitat von: justice005 am 14. Dezember 2022, 13:22:25
Dass auch Beamte auf Lebenszeit durch einfachen Verwaltungsakt entlassen werden können, hat Baden-Württemberg vorgemacht und das Bundesverfassungsgericht hatte - zu meiner damaligen Überraschung - nichts dagegen einzuwenden.
Die Begründung war, dass die Entlassung nur durch Richterspruch nicht zu den "hergebrachten Grundsätzen des Beamtentums" gehöre und daher nicht durch das Grundgesetz geschützt sei.
Trotzdem wurden entsprechende Ansätze bisher immer wieder vorgeschlagen, aber nicht weiterverfolgt. Insofern bleibe ich skeptisch, dass sich bei Soldaten und Beamten wirklich derart gravierend etwas ändert.
ZitatAber ohne den neuen Gesetzesentwurf zu kennen --- stochern wir im Nebel ... also abwarten bis dieser zugänglich ist ...