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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen


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Autor: dunstig
« am: 22. August 2024, 11:11:09 »

Ohne die rechtliche Situation im Detail zu kennen: Anrufen und Bescheid geben, dann wird recht schnell eine Lösung gefunden. Hatten wir in der jüngeren Vergangenheit bei den Beamten des gehobenen technischen Dienstes mehrfach gehabt, da hier doch der Wirtschaft der Vorzug gegeben wurde. Da war ausreichend Vorlauf und die Kandidaten wurden einfach ausgeplant.
Autor: Schlauberger
« am: 22. August 2024, 11:00:28 »

Guten Morgen,

als potenzieller zukünftiger Beamter habe ich als Unwissender zum Thema "Beamtenrecht" eine Frage zu folgendem Szenario:

Ich bekomme ein Angebot für einen DP, welcher aufgrund Kündigungsfristen meines bestehenden Arbeitsverhältnisses einen Dienstbeginn zum 1.03.2025 hat. Ich sage am 30.08. zu. Gibt es die Möglichkeit, vor Dienstantritt zu widerrufen?

In der freien Wirtschaft ist dies immer ein heiß diskutiertes Thema: Firmen könnten theoretisch darauf bestehen, dass man die Stelle antritt - auch wenn direkt die Kündigungsfrist greifen würde und der Kandidat eh weg will. Daher pocht man eben nicht drauf.

VG,
Schlaumi

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