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Fragen und Antworten => Familie und Angehörige => Thema gestartet von: sellind am 25. April 2017, 13:11:10

Titel: Darf Teilzeit anstatt Elternzeit Abgelehnt werden
Beitrag von: sellind am 25. April 2017, 13:11:10
Guten tag mein Name ist Obermaat S......, ich bin zur zeit an Bord der Fregatte Hessen als Schiffsbetriebstechniker tätig.
Jch habe im Monat Februar einen Antrag auf Teilzeit anstatt Elternzeit ab Monat Mai gestellt, da mein einjähriger Sohn zur zeit einen Halbtagskindergarten besucht.
Es wurde mir daraufhin geraten einen Gesuch auf eine Teilzeitfähige stelle zu stellen, da ich an Bord einen Schiffes keine Teilzeit wahrnehmen kann. Das tat ich dann auch. Gesuch und Antrag gingen einen Monat später erst in Köln beim Personalmanagment ein.
Der Gesuch wurde bereits Abgelehnt, da es an Land keine stelle für mich als Schiffsbetriebstechniker gibt, meine Teilzeit wird noch in Köln bearbeitet, nächste Woche wollte ich schon in Teilzeit sein.
Nun ist meine Frage was für Möglichkeiten mir jetzt bleiben mein Schiff fährt den gesamten Mai raus meine Frau arbeitet Vollzeit und Mein Sohn hat einen Halbtagskindergartenplatz.


Edit: Zum Schutz des TE Namen gekürzt!
Titel: Antw:Darf Teilzeit anstatt Elternzeit Abgelehnt werden
Beitrag von: F_K am 25. April 2017, 13:20:10
Daher besser früher (mindestens 3 Monate vorher) beantragen.

However: Es gibt Stellen, die sind nicht "teilzeitfähig".

Hast Du schon vier Jahre Dienstzeit? Eine Versetzung scheint nicht möglich zu sein - bleibt noch Elternzeit oder unbezahlter (Sonder-) Urlaub - mit allen rechtlichen Folgen (kein Anspruch auf Sonderurlaub).

Alternative natürlich Vollzeitkindergarten, Großeltern, Tagesmutter, ...
Titel: Antw:Darf Teilzeit anstatt Elternzeit Abgelehnt werden
Beitrag von: sellind am 25. April 2017, 13:28:33
ja ich habe 4 Jahre Dienstzeit schon rum, hab die 3 Monate frist ja eingehalten aber meine Wachmeisterei hat es wohl zu spät Bearbeitet
Titel: Antw:Darf Teilzeit anstatt Elternzeit Abgelehnt werden
Beitrag von: F_K am 25. April 2017, 13:50:40
Zitat
Jch habe im Monat Februar einen Antrag auf Teilzeit anstatt Elternzeit ab Monat Mai gestellt

Die Verordnung spricht von mindestens 3 Monaten - also hätte der Antrag spätestens im Januar gestellt werden müssen - wie immer, umso früher, umso besser.

Wie wird das Kind denn jetzt betreut?

(Der Hinweis Deiner Einheit, dass es auf dem Schiff nicht geht, erfolgte ja sehr zeitnah - da hätten bei mir schon "die Alarmglocken geklingelt ...").
Titel: Antw:Darf Teilzeit anstatt Elternzeit Abgelehnt werden
Beitrag von: F_K am 25. April 2017, 13:57:57
Ach ja, um die Frage zu beantworten:

Ja - es gibt keinen Rechtsanspruch auf Teilzeit auf allen Dienstposten, daher darf so ein Antrag abgelehnt werden.
Titel: Antw:Darf Teilzeit anstatt Elternzeit Abgelehnt werden
Beitrag von: LwPersFw am 25. April 2017, 14:12:28

Der Gesuch wurde bereits Abgelehnt, da es an Land keine stelle für mich als Schiffsbetriebstechniker gibt,

...meine Teilzeit wird noch in Köln bearbeitet, nächste Woche wollte ich schon in Teilzeit sein.


Was gilt denn nun ? Abgelehnt oder noch in Bearbeitung ?

Über den Antrag entscheidet abschließend das BAPersBw ... und dieses kann Sie auch "zur Not" auf einen von
Ihrer Fachtätigkeit abweichenden Dienstposten - für die Zeit der Teilzeit - versetzen. Wenn es sein soll...

Das BAPersBw schreibt in seinen Ausführungsbestimmungen:

"Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich erst nach einer Dienstzeit von 4 Jahren möglich.
Ausnahmen in begründeten Einzelfällen sind zulässig, wenn keine dienstlichen Gründe entgegenstehen.
Soweit Teilzeitbeschäftigung zur Betreuung oder Pflege mindestens eines Kindes unter 18 Jahren dient,
und Anspruch auf Elternzeit nach § 28 Abs. 7 SG besteht, findet diese Beschränkung keine Anwendung.
Insoweit wird in diesen Fällen Teilzeitbeschäftigung an Stelle von Elternzeit gewährt."


"Voraussetzung für die Bewilligung einer Teilzeitbeschäftigung ist, dass dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.
Eine familienbedingte Teilzeitbeschäftigung (mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder pflegebedürftiger sonstiger Angehöriger wird tatsächlich betreut oder gepflegt)
soll gewährt werden, soweit zwingende dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.
Solche sind z.B. anzunehmen, wenn die eingeschränkte dienstliche Verfügbarkeit des Soldaten die Einsatzbereitschaft der Einheit/Dienststelle ernsthaft gefährdet.

Teilzeitbeschäftigung ist gemäß § 6 Abs. 1 STzV grundsätzlich nicht möglich:

+ für Führungsverwendungen mit Disziplinarbefugnis,
+ bei besonderen Auslandsverwendungen einschließlich Vor- und Nachbereitungsphasen,
+ für Kompaniefeldwebel und in vergleichbarer Funktion mit Anspruch auf Stellenzulage für Kompaniefeldwebel,
+ für Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter in Bundeswehrkrankenhäusern

Die genannten Einschränkungen gelten nicht, wenn Teilzeitbeschäftigung in einem Blockmodell gemäß § 9 der STzV in Anspruch genommen wird."


Da die Zeit knapp wird ... reden Sie umgehend nochmal mit Ihrem Chef und bitten Sie darum, dass die
Entscheidung des BAPersBw herbeigeführt wird. Nehmen Sie Ihre VP mit zum Gespräch.
Titel: Antw:Darf Teilzeit anstatt Elternzeit Abgelehnt werden
Beitrag von: F_K am 25. April 2017, 14:18:40
@ LwPersFw:

Die zwingenden dienstlichen Gründe sind bei einem Schiff (im Einsatz) gegeben, besonders unter Berücksichtigung der Einsatzfähigkeit / der Personallage.
Abgelehnt wurde wohl die Versetzung auf einen Landdienstposten.
Titel: Antw:Darf Teilzeit anstatt Elternzeit Abgelehnt werden
Beitrag von: BulleMölders am 25. April 2017, 15:14:24
Was spricht denn dagegen, das Ihre Frau in Teilzeit geht?
Titel: Antw:Darf Teilzeit anstatt Elternzeit Abgelehnt werden
Beitrag von: LwPersFw am 25. April 2017, 16:20:14
@ LwPersFw:

Die zwingenden dienstlichen Gründe sind bei einem Schiff (im Einsatz) gegeben, besonders unter Berücksichtigung der Einsatzfähigkeit / der Personallage.
Abgelehnt wurde wohl die Versetzung auf einen Landdienstposten.

Nur weil es sich um ein Schiff handelt ... ist nicht alles "zwingend" bzw ist nicht durch alles der Betrieb "ernsthaft" gefährdet.

Und ich ich weiß auch um die Personallage in der Marine... ändert aber nichts daran, dass hier im Einzelfall geprüft werden muss...

Auch unter Berücksichtigung des Kindeswohls ... das ich im Friedensdienstbetrieb immer höher werten würde. Aber das ist ja subjektiv.

Wir kennen ja wieder nur "Bruchstücke" ...

Deshalb ja auch meine Empfehlung a.s.a.p. die Entscheidung des BAPersBw herbeizuführen.

Denn ausschließlich dieses entscheidet über den Teilzeitantrag.

Die Vorgesetzten geben "nur" Stellungnahmen ab.

"Der nächste Disziplinarvorgesetzte legt den Antrag mit einer begründeten Stellungnahme und mit einer Aussage, ob eine Teilzeitbeschäftigung auf dem jetzigen oder ggf. einem alternativen Dienstposten im eigenen Zuständigkeitsbereich dienstlich möglich ist, der/dem nächsthöheren Disziplinarvorgesetzten vor."

"Der nächsthöhere Disziplinarvorgesetzte prüft bei ablehnender Stellungnahme seitens der/des Disziplinarvorgesetzten, ob eine Teilzeitbeschäftigung auf dem jetzigen oder einem anderen Dienstposten in ihrem/seinem Zuständigkeitsbereich realisiert werden kann"



Also ... ich sage ja nicht das der Antrag genehmigt wird, oder werden muss... es sollte aber zügig die Entscheidung der zuständigen Stelle herbeigeführt werden.





Titel: Antw:Darf Teilzeit anstatt Elternzeit Abgelehnt werden
Beitrag von: F_K am 25. April 2017, 17:10:06
Check - die Verordnung habe ich auch gelesen ;.)
Titel: Antw:Darf Teilzeit anstatt Elternzeit Abgelehnt werden
Beitrag von: LwPersFw am 25. April 2017, 20:07:29
Hier noch, wie das BVerwG bzgl. Teilzeit u.a. den Begriff "zwingend" definiert:

"Wie der Senat in diesen Urteilen dargelegt hat, kommt durch die Beschreibung der gegen die Teilzeitbeschäftigung sprechenden dienstlichen Belange als „dringend“ oder „zwingend“ zum Ausdruck, dass die Bedeutung der zu erwartenden Nachteile über das Normalmaß hinausgeht.

Die regelmäßig und generell mit einer Teilzeitbeschäftigung verbundenen Erschwernisse wie etwa die Einstellung einer Ersatzkraft oder die Notwendigkeit einer gewissen Umorganisation stellen in der Regel bereits keine dringenden dienstlichen Belange dar.

Die dienstlichen Belange erreichen die Stufe „zwingend“, wenn die Teilzeitbeschäftigung mit großer Wahrscheinlichkeit zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des Dienstbetriebs führen würde.

Die weitere Vollzeitbeschäftigung muss unerlässlich sein, um die sachgerechte Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben sicherstellen zu können.

Dementsprechend liegen die Anforderungen an die Schwere der Beeinträchtigung und den Grad der Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts bei der Verwendung des Begriffs „dringend“ etwas niedriger."



Meine subjektive Meinung....

Im Friedensdienstbetrieb wird diese Stufe "zwingend" erst erreicht, wenn ohne DIESEN Kameraden das Schiff nicht auslaufen kann und somit die gesamte Seereise unmöglich ist,
oder zumindest über das Normalmaß hinaus schwerwiegend beeinträchtigt ist.

Der Gesetzgeber...in der Folge der Dienstherr hat nun einmal die Umsetzung der Teilzeit gefordert.
Egal wie man dazu persönlich steht. Und dabei gibt es keine pauschalen Ausnahmen für
seegehende Einheiten...
Titel: Antw:Darf Teilzeit anstatt Elternzeit Abgelehnt werden
Beitrag von: Papierberg am 25. April 2017, 20:13:23
Wenn ich mich nicht irre, kann man während der Elternzeit bis zu 30 h pro Woche einer Beschäftigung nachgehen (die hier natürlich nicht auf dem Schiff möglich ist, so dass im Prinzip eine analoge Situation zur Teilzeit ohne Beurlaubung vorliegt)?


Vorrang wäre natürlich die bereits beantragte Reduzierung der Arbeitszeit zu prüfen, zu deren Erfolgsaussichten ich die Auffassung von LwPersFw teile.
Titel: Antw:Darf Teilzeit anstatt Elternzeit Abgelehnt werden
Beitrag von: F_K am 25. April 2017, 20:21:53
Wie sieht denn die Einsatzbelastung der Schiffe aus? Wann geht das Schiff in den Einsatz, wann ist Vorausbildung dafür und wie lange soll die Teilzeit gehen?

Ohne diese Fakten ist eine Beurteilung der Lage nicht möglich.
Titel: Antw:Darf Teilzeit anstatt Elternzeit Abgelehnt werden
Beitrag von: sellind am 26. April 2017, 12:46:17
Also es sieht so aus das wir dieses Jahr noch unsere Einsatzvorbereitung fahren müssen GOST usw. und nächstes Jahr haben wir ein einsatzgleiches Vorhaben.
Mein Disziplinarvorgesetzter schreibt dazu das die Teilzeit von seiner Seite nicht möglich aber befürwortet wird Grund,
die Teilzeitbeschäftigung an Bord ist nicht möglich, da sich das Schiff ab 2017 in der Einsatzausbildung befindet.
Darüber hinaus ist das Schiff in 2018 für eine Teilnahme an einer mehrmonatlichen einsatzgleichen Verpflichtung vorgesehen. im Sinne einer nachhaltigen Durchhaltefähigkeit kann nicht ohne weiteres auf Personal verzichtet werden.

die Teilzeit soll bis 11.18 gehen

gibt es denn noch andere stellen wo ich anrufen könnte um zu erfahren wie es um die Teilzeit steht, Personalarbeiter weis nicht wie weit der Antrag fortgeschritten ist, da der irgendwo bei ihm im hause bearbeitet wird und mein Disziplinarvorgesetzter weis auch nicht darüber bescheid

danke im übrigen für die Unterstützung in meinem Falle, das hat mir sehr weiter geholfen 
Titel: Antw:Darf Teilzeit anstatt Elternzeit Abgelehnt werden
Beitrag von: LwPersFw am 26. April 2017, 15:24:30
Zitat
Personalarbeiter weis nicht wie weit der Antrag fortgeschritten ist, da der irgendwo bei ihm im hause bearbeitet wird

Zitat
mein Disziplinarvorgesetzter weis auch nicht darüber bescheid

Wenn diese Aussagen wirklich so getroffen worden sind ... legen Sie Ihrem Chef morgen früh eine Beschwerde auf den Tisch.

Text...

"Hiermit beschwere ich mich gegen die nicht innerhalb eines Monats erfolgte abschließende Bescheidung meines Antrages vom (Datum).
Da ich das Kindeswohl meines einjährigen Sohnes gefährdet sehe und trotz Nachfragen keine zeit- und sachgerechte Reaktion erfolgte, sehe ich mich hierzu gezwungen.

Ich bitte um sofortige Entscheidung durch das BAPersBw, da meine Frau und ich erst anhand dieser Entscheidung sachgerecht handeln können."


Lassen Sie sich auch nicht verunsichern... jeder der Familienvater ist ... und selbst in ähnlicher Situation wäre ... würde
erwarten, dass zumindest zügig und sachgerecht gearbeitet wird. Und wenn der Perser nicht weiß ... hat er sich schlau
zu machen ... dafür wird er bezahlt ! Und das selbe gilt auch für einen Chef... das nennt sich Fürsorge.


Und anscheinend wird hier auch vergessen ... wenn Sie anstatt Teilzeit Elternzeit beantragt hätten ... wären Sie definitiv weg...

"Es besteht ein Anspruch auf Elternzeit ... wenn die in § 1 EltZSoldV genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Hierbei ist dem BAPersBw kein Ermessen eingeräumt."


Titel: Antw:Darf Teilzeit anstatt Elternzeit Abgelehnt werden
Beitrag von: F_K am 26. April 2017, 15:31:59
@ LwPersFw:

Bei Elternzeit hätte der TE aber keine Bezüge - dies motiviert den Soldaten u. U. dazu, eine andere Betreuungslösung zu finden.
Titel: Antw:Darf Teilzeit anstatt Elternzeit Abgelehnt werden
Beitrag von: Papierberg am 26. April 2017, 21:31:53
Eine Verwendung an Land unter Nutzung von Telearbeit könnte ggf. noch helfen, die Reduzierung der Arbeitszeit zumindest auf geringstmöglichem Niveau zu halten. Deren Antragsbearbeitung ist wieder mal ein Klassiker für den nächsten Wehrbeauftragtenbericht....
Titel: Antw:Darf Teilzeit anstatt Elternzeit Abgelehnt werden
Beitrag von: LwPersFw am 26. April 2017, 22:21:54
@ LwPersFw:

Bei Elternzeit hätte der TE aber keine Bezüge - dies motiviert den Soldaten u. U. dazu, eine andere Betreuungslösung zu finden.

Er würde Elterngeld bekommen.

Hätte er jetzt z.B. ca. 2300 brutto ... ca. 1230 Elterngeld

Bei 50 % Teilzeit ... ca. 1100 netto...

Bei 70 % Teilzeit  ... ca. 1540 netto...

Geld ist also nicht das entscheidende Kriterium.

Mir geht es im Moment auch mehr um den Fakt, DAS a.s.a.p. eine Entscheidung getroffen wird.


"§ 7 STzV Bewilligung oder Ablehnung des Antrages

(2) Vor der Ablehnung haben die in § 2 Abs. 2 Satz 1 genannten Disziplinarvorgesetzten unter Beteiligung der Soldatin oder des Soldaten die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung auf einem anderen Dienstposten zu prüfen. Die oder der nächsthöhere Disziplinarvorgesetzte hat die personalbearbeitende Dienststelle zu beteiligen.

Ein Antrag auf familienbedingte Teilzeitbeschäftigung soll nicht abgelehnt werden, wenn ein geeigneter Dienstposten in einer Dienststelle verfügbar ist, in deren Einzugsgebiet (§ 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c des Bundesumzugskostengesetzes) sich die Wohnung der Antragstellerin oder des Antragstellers befindet.

(3) Die Entlassungsdienststelle teilt die Entscheidung unverzüglich der Soldatin oder dem Soldaten schriftlich über die nächste Disziplinarvorgesetzte oder den nächsten Disziplinarvorgesetzten mit."




Titel: Antw:Darf Teilzeit anstatt Elternzeit Abgelehnt werden
Beitrag von: Anonymaus am 26. April 2017, 22:39:59
Ich stimme dem lwpersfw zu, dass der Antrag auf Teilzeit endlich beschieden werden muss. Allerdings sollte dem Te hier keine Hoffnung auf einen positiven Bescheid gemacht werden. Eine Teilzeit, im Sinne einer Reduzierung der täglichen Arbeitszeit, ist mit dem Dienst an Bord eine Schiffes nicht vereinbar. Insofern war der Hinweis auf das Gesuch zur Versetzung auf eine teilzeitfähige richtig und zielführend. Dieses wurde durch BaPersBw ja schon negativ beschieden.
Das einzige, das dem te aus meiner Sicht helfen würde, ist der Antrag auf Elternzeit.
Was die Bearbeitungszeit an Bord angeht, sollten sich diejenigen, die grad nach Beschwerde und Eingabe schreien vielleicht etwas mäßigen. Wie immer kennen wir hier nur eine Seite der Geschichte und nach seiner Schilderung, glaube ich, dass die Vorgesetzten des Te, ihn wahrnahmen und durchaus bemüht sind, eine Lösung in seinem Sinne zu finden. Die Entscheidung liegt ja aktuell beim BAPersBw.
Titel: Antw:Darf Teilzeit anstatt Elternzeit Abgelehnt werden
Beitrag von: LwPersFw am 27. April 2017, 07:30:56
@ Anonymaus

Sie haben mich falsch verstanden...

1. Es geht nicht um die Bearbeitungszeit an Board... sondern insgesamt.
2. Der Antrag liegt beim BAPersBw... und dies hat unverzüglich zu entscheiden...
3. Wie ich schon schrieb, hat der Gesetzgeber keinen Ausnahmetatbestand für die zivile oder militärische Schifffahrt geschaffen
4. Das die Teilzeit nicht an Board möglich ist, ist klar
5. Dafür wurde das Mittel der Versetzung geschaffen
6. Nach über 25 Jahren im "Pers-Geschäft" weiß ich was bei Versetzungen alles möglich ist... wenn man nur will

Und nochmal... ich mache keine Hoffnung... ich habe auch nicht zu entscheiden... ich erwarte aber das der Kamerad sachgerecht und nach den Vorgaben behandelt wird.
Nicht mehr... nicht weniger.
 
Titel: Antw:Darf Teilzeit anstatt Elternzeit Abgelehnt werden
Beitrag von: BulleMölders am 27. April 2017, 08:16:55
Eine Verwendung an Land unter Nutzung von Telearbeit

Ob der Bereich Schiffsbetriebstechnik für Telearbeit geeignet ist wage ich doch mal stark zu bezweifeln.
Stelle mir das ein wenig schwierig vor, die Vakuumpumpe am Klosett von zu Hause aus über den Computer zu reparieren.
Titel: Antw:Darf Teilzeit anstatt Elternzeit Abgelehnt werden
Beitrag von: LwPersFw am 27. April 2017, 08:42:49
Eine Verwendung an Land unter Nutzung von Telearbeit

Ob der Bereich Schiffsbetriebstechnik für Telearbeit geeignet ist wage ich doch mal stark zu bezweifeln.


Wird sie nicht sein ... das BAPersBw hat aber die Möglichkeit den Soldaten - für die Dauer der Teilzeit -
ATN-fremd auf einen anderen Dienstposten an Land zu versetzen, wenn man die Notwendigkeit der
Teilzeit aus familienbedingten Gründen als höherwertig bewertet und dies tut, um eben den Besonderheiten
der TSK Marine Rechnung zu tragen.

Ob man diesen Weg gehen will ... ist eine andere Frage und eben im Einzelfall zu prüfen. Rechtlich möglich ist es.

Dessen ungeachtet ... ja er hat die Möglichkeit der Elternzeit, die ihm gewährt werden müsste.

Um aber diesen Weg ggf. gehen zu können, braucht er ja den abschließenden Bescheid vom BAPersBw, dass Teilzeit nicht geht.

Und dabei wird auf eine "unverzügliche" Entscheidung gedrängt, da ja auch für die ggf. notwendige Beantragung der Elternzeit bestimmte Fristen einzuhalten sind.
Titel: Antw:Darf Teilzeit anstatt Elternzeit Abgelehnt werden
Beitrag von: Kokiba am 27. April 2017, 15:16:19
Guten tag mein Name ist Obermaat S......, ich bin zur zeit an Bord der Fregatte Hessen als Schiffsbetriebstechniker tätig.
Jch habe im Monat Februar einen Antrag auf Teilzeit anstatt Elternzeit ab Monat Mai gestellt, da mein einjähriger Sohn zur zeit einen Halbtagskindergarten besucht.
Es wurde mir daraufhin geraten einen Gesuch auf eine Teilzeitfähige stelle zu stellen, da ich an Bord einen Schiffes keine Teilzeit wahrnehmen kann. Das tat ich dann auch. Gesuch und Antrag gingen einen Monat später erst in Köln beim Personalmanagment ein.
Der Gesuch wurde bereits Abgelehnt, da es an Land keine stelle für mich als Schiffsbetriebstechniker gibt, meine Teilzeit wird noch in Köln bearbeitet, nächste Woche wollte ich schon in Teilzeit sein.
Nun ist meine Frage was für Möglichkeiten mir jetzt bleiben mein Schiff fährt den gesamten Mai raus meine Frau arbeitet Vollzeit und Mein Sohn hat einen Halbtagskindergartenplatz.


Edit: Zum Schutz des TE Namen gekürzt!

@LwPersFw

Da das Kind bereits älter als zwölf Monate ist wäre ich davon ausgegangen das, das Elterngeld bereits aufgebraucht. Oder habe ich irgendwo was überlesen?

Da würde Teilzeit mit bezügen als Elternzeit ohne Bezüge.

Würde da ein Antrag auf Elternzeit mit der Bitte um Erlaubnis bei einem anderen Arbeitgeber in Teilzeit zu arbeiten?
Titel: Antw:Darf Teilzeit anstatt Elternzeit Abgelehnt werden
Beitrag von: KlausP am 27. April 2017, 16:26:05
Zitat
... Da würde Teilzeit mit bezügen als Elternzeit ohne Bezüge.

Würde da ein Antrag auf Elternzeit mit der Bitte um Erlaubnis bei einem anderen Arbeitgeber in Teilzeit zu arbeiten? ...

Gibt es das vielleicht auch als verständliche Version? So mit vollständigen Sätzen und so ... ?  ::)
Titel: Antw:Darf Teilzeit anstatt Elternzeit Abgelehnt werden
Beitrag von: Kokiba am 27. April 2017, 17:02:18
Zitat
... Da würde Teilzeit mit bezügen als Elternzeit ohne Bezüge.

Würde da ein Antrag auf Elternzeit mit der Bitte um Erlaubnis bei einem anderen Arbeitgeber in Teilzeit zu arbeiten? ...

Gibt es das vielleicht auch als verständliche Version? So mit vollständigen Sätzen und so ... ?  ::)

Ausnahmsweise ja, da mich mein Baby gerade nicht als Zahnungshilfe verwendet.

Innerhalb der Elternzeit ist es möglich Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber in Teilzeit (max. 30 Std./Woche) zu arbeiten, wenn der eigene Arbeitgeber einem nicht die Möglichkeit einräumen kann im eigenen "Betrieb" die Arbeitsstunden zu reduzieren.

Das ursprüngliche Arbeitsverhältnis ruht dabei durch die Elternzeit. Dazu muss der Arbeitgeber vorab um Genehmigung gebeten werden. Lehnt der Arbeitgeber innerhalb von vier Wochen nicht ab kann die Stelle auch ohne Erlaubnis des Arbeitgebers angetreten werden.
Titel: Antw:Darf Teilzeit anstatt Elternzeit Abgelehnt werden
Beitrag von: Kokiba am 27. April 2017, 17:06:10
Ich Krieg keinen geraden Satz mehr hin. Habe zwei Kinder zu verschenken einmal 5 Monate alt fast neuwertig und erreicht Tonlagen die Ohren blieb lassen sowie einmal 8 Jahre alt mit entsprechenden Gebrauchsspuren.
Titel: Antw:Darf Teilzeit anstatt Elternzeit Abgelehnt werden
Beitrag von: Papierberg am 27. April 2017, 20:37:40
@Bulle Mölders

Falls ich mich unklar ausgedrückt haben sollte: Mit einer Verwendung an Land war einen Dienst außerhalb der seegehenden Einheit und damit eine Versetzung gemeint.

Den Rest hat LwPersFw aus fachlicher Sicht zutreffend ergänzt. Verglichen mit dem, was für Betroffene mit besonderen Anliegen in der Vergangenheit und insbesondere seit der "Agenda Attraktivität" bereits möglich gemacht wurde, wäre die Situation des Themenstarters geradezu als einfache Übung zu lösen.
Titel: Antw:Darf Teilzeit anstatt Elternzeit Abgelehnt werden
Beitrag von: BulleMölders am 28. April 2017, 07:43:56
Ich sehe nur kaum eine Verwendung in der Verwendungsreihe an Land, die mit Telearbeit zu erledigen währe. Selbst Ausbildung kann man ja nicht mit Telearbeit erledigen.
Schiffsbetriebsmechaniker ist ja nun mal kein Bürojob.
Als Obermaat liegt die Tätigkeit ja überwiegend in der Praktischen Arbeit.
Selbst wenn man Ihn in einer entsprechenden Einheit z. B. im GeZi einsetzt währe ja erstmal eine Umfangreiche Einarbeitung notwendig. Da ich selber krankheitsbedingt mal drei Monate als Obermaat in unserer fachlichen Ausbildungsinspektion im GeZi geparkt war, weiß ich wovon ich rede. Wenn man von der Materie keine Ahnung hat, dann ist es schwer sinvolle Arbeit zu finden und das war vor Ort, bei Telearbeit stelle ich mir das noch Problematischer vor.
Titel: Antw:Darf Teilzeit anstatt Elternzeit Abgelehnt werden
Beitrag von: LwPersFw am 28. April 2017, 08:44:32
Ihr habt ja alle recht ... denn jeder Blickwinkel hat sein Für und Wieder...

Was jetzt gebraucht wird ... ist die abschließende Entscheidung des BAPersBw.

Dann weiß der Kamerad woran er ist ... und muss weiter sehen, wie er das Problem lösen kann ... denn es ist ja nicht weg...



@ Kokiba

Danke für den Hinweis bzgl. der Bezugsdauer des Elterngelds ... geht ja bis zu 14 Monate... ggf. ElterngeldPlus...?
Aber muss halt auch beachtet werden...
Titel: Antw:Darf Teilzeit anstatt Elternzeit Abgelehnt werden
Beitrag von: Papierberg am 28. April 2017, 16:38:59
Ich drücke es mit Blick auf persönliche Erfahrungen mal so aus: Wenn der Vorgang die richtigen Ebenen und Personen erreicht, ist es völlig egal, welche Aufgabe zuvor in welcher Verwendungsreihe in welcher Form in welchem Organisationsbereich wahrgenommen wurde. Es wird definitiv eine Lösung im Sinne des Antragstellers geben und zwar heimatnah, problemgerecht und ohne primären Fokus auf dienstliche Belange. Es ist alles nur eine Frage der persönlichen Entschlossenheit und des aufzubringenden Nachdrucks.
Titel: Antw:Darf Teilzeit anstatt Elternzeit Abgelehnt werden
Beitrag von: F_K am 28. April 2017, 16:51:44
Damit lässt sich natürlich jeder Auftrag erfüllen, wenn man die persönlichen Befindlichkeiten als einziges Kriterium nimmt.

Jeder macht was er noch machen kann / will, und zwar heimatnah, beliebige Stunden in der Woche und ohne Ahnung von der Tätigkeit da fachfremd eingesetzt.

Geht das auch als Resi?
Titel: Antw:Darf Teilzeit anstatt Elternzeit Abgelehnt werden
Beitrag von: Papierberg am 28. April 2017, 20:56:16
Es geht jedenfalls eine Menge. Im hier diskutierten Fall muss man sich dazu nicht einmal übermäßig Gedanken über eine kreative Interpretation von Vorschriften oder Ausnahmeregelungen machen, da die Spielräume im Grunde vorhanden sind.
Ich habe volles Verständnis dafür, dass die zuständigen Stellen den Vorgang neben dem persönlichen Aspekt mit Blick auf die sog. "Selbstbindung der Verwaltung" (zukünftige Gleichbehandlung von im Wesentlichen gleich gelagerten Fällen) gut abwägen. Es kommt aber auch irgendwann der Punkt, wo keine Entscheidung schlimmer ist als eine fehlerhafte oder einen ablehnende.
Titel: Antw:Darf Teilzeit anstatt Elternzeit Abgelehnt werden
Beitrag von: F_K am 28. April 2017, 21:10:03
Eine ablehnende Entscheidung gibt es ja schon ....
Titel: Antw:Darf Teilzeit anstatt Elternzeit Abgelehnt werden
Beitrag von: Papierberg am 28. April 2017, 21:24:55
Und einen noch offenen Antrag über die Reduzierung der Arbeitszeit.
Titel: Antw:Darf Teilzeit anstatt Elternzeit Abgelehnt werden
Beitrag von: Erklär-Bär am 29. April 2017, 11:18:36
Würde da ein Antrag auf Elternzeit mit der Bitte um Erlaubnis bei einem anderen Arbeitgeber in Teilzeit zu arbeiten? ..
Innerhalb der Elternzeit ist es möglich Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber in Teilzeit (max. 30 Std./Woche) zu arbeiten, wenn der eigene Arbeitgeber einem nicht die Möglichkeit einräumen kann im eigenen "Betrieb" die Arbeitsstunden zu reduzieren.

Ja, das ist möglich, die Soldatenelternzeitverordnung räumt diese Möglichkeit explizit ein, uner anderem wohl auch deswegen, weil (aus welchen unverständlichen Gründen auch immer) während der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung im Dienstverhältnis als Soldat nicht möglich ist (kurios, denn Teilzeit als Soldat ist ansonsten generell möglich, und sowohl Beamte als auch Arbeitnehmer arbeiten zu hunderttausenden in ihrem Betrieb Teilzeit während der Elternzeit).
Aus meiner Sicht schiesst sich die Bw mit dieser Regelung, für die kein sachlicher Grund ersichtlich erscheint, ins eigene Knie, denn so sagen viele eben "dann arbeite ich eben woanders Teilzeit 30h/Woche" und die Bw verliert aufgebaute Kompetenz für bis zu 3 Jahre, anstatt den Mann wenigstens noch in Teilzeit nutzen zu können.
Also: Alternativen Job suchen, Antrag auf Elternzeit stellen, und los gehts. Habe ich auch so gemacht, für volle 3 Jahre. Mein Personalführer hat damals ein ganz schön dummes Gesicht gemacht, denn er musste ohnehin schon den Mangel verwalten. Aber wenn's denn so gewollt ist ...

Ich sehe nur kaum eine Verwendung in der Verwendungsreihe an Land, die mit Telearbeit zu erledigen wäre.
Ich habe den ganzen Thread durchgelesen und frage mich, wer jemals von Telearbeit gesprochen hat? Es ging doch immer nur um Teilzeitbeschäftigung?

Ich drücke es mit Blick auf persönliche Erfahrungen mal so aus: Wenn der Vorgang die richtigen Ebenen und Personen erreicht, ist es völlig egal, welche Aufgabe zuvor in welcher Verwendungsreihe in welcher Form in welchem Organisationsbereich wahrgenommen wurde. Es wird definitiv eine Lösung im Sinne des Antragstellers geben und zwar heimatnah, problemgerecht und ohne primären Fokus auf dienstliche Belange. Es ist alles nur eine Frage der persönlichen Entschlossenheit und des aufzubringenden Nachdrucks.
Das trifft es auch meiner Erfahrung nach auf den Punkt. Wenn die Fürsprecher mächtig genug sind geht alles. Ist es aber ein Soldat, für den sich niemand ein Bein ausreissen mag, hat der eben Pech gehabt. Soviel zur Gleichheit vor dem Gesetz.
Titel: Antw:Darf Teilzeit anstatt Elternzeit Abgelehnt werden
Beitrag von: StOPfr am 29. April 2017, 14:28:12
Hier wurde die Telearbeit in die Diskussion eingeführt:

Eine Verwendung an Land unter Nutzung von Telearbeit könnte ggf. noch helfen, die Reduzierung der Arbeitszeit zumindest auf geringstmöglichem Niveau zu halten. Deren Antragsbearbeitung ist wieder mal ein Klassiker für den nächsten Wehrbeauftragtenbericht....