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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Maikel am 10. November 2018, 16:06:32
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Hallo,
zu meiner Person, ich bin 40 Jahre verheiratet und habe eine Tochter 15 Jahre.
Beworben habe ich mich als Mannschafter SAZ 8 Jahre.
Ich würde als Wiedereinsteller eingestellt werden.
Entfernung zu von unserer gemeinsamen Wohnung zum Standort wären ca. 200 km.
Bin ich dann Trennungsgeldberechtigt?
Meine Frau und ich möchten nicht umziehen.
Sollte die Kaserne keine Stube oder ein Bett mit Spind zur Verfügung stellen können, müsste ich mir dann außerhalb was suchen?
Wie wird das dann gehandhabt, bekomme ich dann einen gewissen Anteil der Miete zurück?
Entfällt dann das Trennungsgeld?
Wird sowas beim Einplaner im AC besprochen, sollte man bestehen?
Sorry wenn ich hier so eine gebalte Ladung an Fragen einwerfe, in der Forumsuche finde ich schon einiges aber irgenwie werde ich da nicht schlau raus.
Vielen Dank im voraus! :)
LG Maik
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Schau doch hier im Forum, diese Fragen wurden mehrfach beantwortet...
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Als Verheirateter zählen Sie grundsätzlich zum berechtigten Personenkreis.
Da ich davon ausgehe, dass Sie nach dem 01.01.2019 Dienstantritt haben werden...
...gilt dann dies für Sie
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,64631.0.html
Kann Ihnen, als dauerhaften TG-Empfänger, keine unentgeltliche Unterkunft am Ort der Stammeinheit gestellt werden, erhalten Sie einen standortbezogenen Geldbetrag, mit dem Sie sich auf dem freien Markt ein möbliertes Zimmer/kleine Wohnung anmieten können.
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Wird sowas beim Einplaner im AC besprochen, sollte man bestehen?
Nein, das besprechen Sie dann mit der Dienststelle. Der Spieß oder Standort-Fw wären die ersten Anlaufstellen. Der Einplaner hat keine Übersicht über die einzelnen Stubenbelegungen.
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Hallo,
vielen Dank für die Infos. :)
Lg Maikel