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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Kugelschreiber am 13. Dezember 2018, 13:32:45

Titel: Trennungsgeld Voraussetzungen
Beitrag von: Kugelschreiber am 13. Dezember 2018, 13:32:45
Guten Tag zukünftige Kameraden,

ich habe bald meinen Dienstantritt als SaZ. Ich lebe momentan noch bei meinen Eltern und wenn ich vor dem Dienstantritt eine Wohnung mieten würde, bin ich dann Trennungsgeld berechtigt?

Vielen Dank für die Antworten  :)
Titel: Antw:Trennungsgeld Voraussetzungen
Beitrag von: KlausP am 13. Dezember 2018, 13:36:48
Was haben Sie denn bisher im Forum zu dem Thema "Trennungsgeld" und "Anerkennung des eigenen Hausstandes" gelesen?
Titel: Antw:Trennungsgeld Voraussetzungen
Beitrag von: BulleMölders am 13. Dezember 2018, 14:40:00
Zu, bis sich der TE mit einem aussagekräftigen Betreff an das Team gewandt hat.
Titel: Antw:Trennungsgeld Voraussetzungen
Beitrag von: BulleMölders am 15. Dezember 2018, 12:54:52
Betreff angepasst und wieder geöffnet.
Titel: Antw:Trennungsgeld Voraussetzungen
Beitrag von: Kugelschreiber am 15. Dezember 2018, 13:17:28
Gut, danke sehr!

Meine zukünftige stammeinheit wird 700km entfernt  sein, davor kommen viele Lehrgänge (Fw Anwärter).

Deswegen interessiert mich das Thema trennungsgeld sehr.

Titel: Antw:Trennungsgeld Voraussetzungen
Beitrag von: Kugelschreiber am 15. Dezember 2018, 13:24:26
Was haben Sie denn bisher im Forum zu dem Thema "Trennungsgeld" und "Anerkennung des eigenen Hausstandes" gelesen?

Nichts ähnliches wie in meinen Fall.
Titel: Antw:Trennungsgeld Voraussetzungen
Beitrag von: LwPersFw am 15. Dezember 2018, 13:40:01
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,63108.msg663963.html#msg663963
Titel: Antw:Trennungsgeld Voraussetzungen
Beitrag von: Kugelschreiber am 15. Dezember 2018, 14:39:46
Nun, dort wird aber nicht meine Frage beantwortet
Zitat
Wichtig ... erklären Sie gegenüber dem KC eindeutig, dass es sich nicht um die erstmalige Einrichtung eines Hausstandes handelt.
Sondern das Sie den Nachweis eines eigenen Hausstandes im Bewerbungsverfahren schon erbracht hatten und jetzt nur in eine andere Wohnung umziehen.

Hiermit geht es sich um den Wechsel einer Wohnung, in meinen Fall besitze ich keine bzw lebe im Elternhaus, ich würde dann vor dem Dienstantritt 1-2 Monate in eine Wohnung einziehen.
Titel: Antw:Trennungsgeld Voraussetzungen
Beitrag von: Ralf am 15. Dezember 2018, 15:46:35
Es stellt sich die Frage, ob sich das rechnet, wenn man dann halt die Miete zahlen muss.
Dazu komm, dass du schon eine Einplanung hast, d.h. du kennst den zukünftigen Dienstort und richtest dir außerhalb des räumlichen Zusammenhangs eine Wohnung ein. Ob sie dir dann unter diesen Umständen als berücksichtigungsfähig i.R.d. Einstellung anerkannt wird, ist ggf. zweifelhaft.
Titel: Antw:Trennungsgeld Voraussetzungen
Beitrag von: Kugelschreiber am 15. Dezember 2018, 17:11:22
Rechnen wird sich das auf jedenfall, da ich die Wohnung mit meiner Freundin teilen werde. Sprich
Hälfte Hälfte der Miete. Ich werde natürlich hauptvermieter sein. Die einplanung geschah erste diese Woche und den Dienstantritt zettel werde ich in laufe der nächsten Wochen bekommen.

Meine erste kaserne wird 400km entfernt sein, die nächsten weiß ich nicht ZAW usw. stammeinheit wie schon erwähnt 700km. In Zukunft werde ich auf jedenfall dort hinziehen.

Durch das trennungsgeld erhoffe ich mir Heimfahrten, was jeder von euch verstehen kann.
BahnCard 100 ist unverschämt teuer, rechnet sich natürlich auf Dauer, doch nach der Probezeit möchte ich mir ein kfz kaufen.
Titel: Antw:Trennungsgeld Voraussetzungen
Beitrag von: KlausP am 15. Dezember 2018, 17:18:34
Meine Vermutung: Diese Wohnung wird für die Einstellung nicht als berücksichtigungsfähig anerkannt. Den Grund hat @Ralf genannt und das steht auch so schon in anderen Threads.
Titel: Antw:Trennungsgeld Voraussetzungen
Beitrag von: LwPersFw am 15. Dezember 2018, 17:19:09
Das für Sie relevante Zitat aus dem Link ist:

Zitat
"Bei Neueinstellungen/Übernahme aus einem anderen Dienst- oder Arbeitsverhältnis entscheidet
die Einstellungsbehörde über die Anerkennung einer Wohnung im Sinne des § 10 Absatz 3
BUKG, soweit entsprechende Nachweise vor diesem Anlass durch den bzw. die Berechtigte
vorgelegt werden. 

Die Feststellung der Berücksichtigungsfähigkeit einer Wohnung erfolgt nicht,
soweit diese Wohnung in Kenntnis der Einstellung oder Übernahme außerhalb des räumlichen
Zusammenhanges zum Einstellungstruppenteil/zur ständigen Dienststelle eingerichtet wird. 

Auf dieser Grundlage trifft die Einstellungsbehörde ihre Entscheidung hinsichtlich der Zusage der UKV."

Und ohne Berücksichtigungsfähigkeit > kein dauerhafter TG-Empfang

Wenn Sie die Anmietung der Wohnung von dieser Frage abhängig machen...
...müssen Sie diese Frage vor Unterzeichnung des Mietvertrag mit dem KC klären.

Sprich... wird man die Wohnung als berücksichtigungsfähig anerkennen,
wenn Sie den Mietvertrag noch vor dem Dienstantritt unterschreiben ?

Meine Bewertung : Nach Vorschrift dürfte das KC dies nicht.
Titel: Antw:Trennungsgeld Voraussetzungen
Beitrag von: Kugelschreiber am 16. Dezember 2018, 14:40:40
Mit berücksichtigigungsfähig ist gemeint, dass die Wohnung Küche, Bad mit Ausfluss usw. hat oder verstehe ich da etwas falsch?

Diese genannten Dinge wird die Wohnung natürlich schon im vornherein haben.
Titel: Antw:Trennungsgeld Voraussetzungen
Beitrag von: Ralf am 16. Dezember 2018, 15:14:16
Nein, großer Unterschied zwischen anerkannt und berücksichtigungsfähig.
Die Wohnung würde anerkannt, wenn sie die Voraussetzungen erfüllt. Sie könnte jedoch bspw. bei dir i.R.d. Trennungsgeld nicht berücksichtigt werden, weil du mit dem Wissen der Einstellung erstmalig eine Wohnung eingerichtet hast.
Titel: Antw:Trennungsgeld Voraussetzungen
Beitrag von: Rekrut84 am 16. Dezember 2018, 15:16:40
„Die Feststellung der Berücksichtigungsfähigkeit einer Wohnung erfolgt nicht,
soweit diese Wohnung in Kenntnis der Einstellung oder Übernahme außerhalb des räumlichen
Zusammenhanges zum Einstellungstruppenteil/zur ständigen Dienststelle eingerichtet wird.“

Heißt, wenn die Wohnung mit dem Wissen wann man eingestellt wird und wo der spätere Dienstposten ist und diese Wohnung außerhalb des Einzugsgebietes des Dienstposten ist, wird angenommen, dass die Wohnung auf Grund des möglichen Bezuges von Trennungsgeld angemietet wird und dann nicht Berücksichtigungsfähigkeit abgelehnt.
Titel: Antw:Trennungsgeld Voraussetzungen
Beitrag von: Kugelschreiber am 17. Dezember 2018, 13:04:20
Also stelle ich fest, dass meine Chancen demnach schlecht aussehen?
In die Stammeinheit dauert es ja noch lange bis ich dort hinkomme (ZAW, Fw Lehrgänge usw...). Das heißt, dass ich sehr viel reisen werde und ich in verschiedenen Kasernen lande.
Die Ausbildungsorte kenne ich nicht, also kann ich pauschal nicht irgendwo hinziehen mit den Wissen "Ich komme irgendwann zur Stammeinheit in XY".

Wen kann ich bei so einem Fall anrufen, Einplaner?
Titel: Antw:Trennungsgeld Voraussetzungen
Beitrag von: KlausP am 17. Dezember 2018, 13:16:23
Weshalb? Wann wo welcher Lehrgang für Sie geplant ist? Darauf hat der Einplaner keinerlei Einfluß und deshalb kann er dazu euch keine Aussage treffen.  Das wird durch den zuständigen Bearbeiter beim BAPersBw erst festgelegt, wenn Sie Ihren Dienst tatsächlich angetreten haben.
Titel: Antw:Trennungsgeld Voraussetzungen
Beitrag von: Kugelschreiber am 17. Dezember 2018, 13:32:56
Ach so verstehe. Aber wenn ich die UKV ablehne und eine Wohnung mieten werde, z.B 2 Monate vor Dienstantritt sollte doch alles passen mit der Anerkennung.
Ich verstehe nicht warum, klar weiß ich meine zukünftige Stammeinheit, aber wo ich dann in der zwischen Zeit überall verbleiben werde das weiß ich nicht.

Ein Bahnticket von mir zu meiner Stammeinheit wird mich 150€ kosten. Das macht an einem Wochenende 300€!
Titel: Antw:Trennungsgeld Voraussetzungen
Beitrag von: StOPfr am 17. Dezember 2018, 14:16:05
Mit BahnCard?
Titel: Antw:Trennungsgeld Voraussetzungen
Beitrag von: Kugelschreiber am 17. Dezember 2018, 15:24:23
Gut, mit der Bahncard 50 sind es trotzdem hin/zurück 150€! Ich werde auch nicht für immer Bahn fahren, spätestens nach der Probezeit kauf ich mir ein Auto.
 Dann bringt einem die Bahncard nichts.
Titel: Antw:Trennungsgeld Voraussetzungen
Beitrag von: LwPersFw am 17. Dezember 2018, 15:25:55

Ach so verstehe. Aber wenn ich die UKV ablehne und eine Wohnung mieten werde, z.B 2 Monate vor Dienstantritt sollte doch alles passen mit der Anerkennung.

Ich verstehe nicht warum, klar weiß ich meine zukünftige Stammeinheit, aber wo ich dann in der zwischen Zeit überall verbleiben werde das weiß ich nicht.

Ein Bahnticket von mir zu meiner Stammeinheit wird mich 150€ kosten. Das macht an einem Wochenende 300€!

Nochmal ... der "Knackpunkt" ist die - Berücksichtigungsfähigkeit - !

Wird diese nicht vor Dienstantritt festgestellt - zählen Sie bei der Frage TG so, als wenn Sie keinen eigenen Hausstand haben.

Sie hätten dann einen gem. § 10 Abs 3 BUKG anerkannten, aber bei der Frage der UKV nicht berücksichtigungsfähigen Hausstand.


Bis zur Besoldungsgruppe A6 (StUffz) können Sie sich beim BwDLZ die Hälfte der Kosten einer BahnCard 50 2. Klasse erstatten lassen.

Titel: Antw:Trennungsgeld Voraussetzungen
Beitrag von: Andi8111 am 17. Dezember 2018, 15:27:04
Dann sollte man sich gut überlegen, ob man unter dieser Prämisse die Verpflichtung eingeht. Der Dienstherr hat diese Regeln ersonnen, um zu unterbinden, das für die Auslebung der Freizeitaktivitäten Haushaltsmittel draufgegen. Das ist nicht zweckmäßig.
Titel: Antw:Trennungsgeld Voraussetzungen
Beitrag von: Kugelschreiber am 18. Dezember 2018, 13:51:37
Zitat
Dann sollte man sich gut überlegen, ob man unter dieser Prämisse die Verpflichtung eingeht. Der Dienstherr hat diese Regeln ersonnen, um zu unterbinden, das für die Auslebung der Freizeitaktivitäten Haushaltsmittel draufgegen. Das ist nicht zweckmäßig.

Wegen so einer "Kleinigkeit" überlege ich doch nicht, ob ich meinen Wunschberuf einfach so "wegwerfen" werde. Aufgrund von nicht zugesagten TG.

Nochmal die Frage, wen oder was kann ich Anrufen wegen TG? Dann sollte der Thread eigentlich abgeschlossen sein.

Vielen Dank für Eure Antworten  ;D
Titel: Antw:Trennungsgeld Voraussetzungen
Beitrag von: Ralf am 18. Dezember 2018, 15:01:30
Immer den, der entscheidet, also in deinem Fall das zuständige KarrC Bw. Denn diese müssten bei Anerkennung auch den Einberufungsbescheid/Aufforderung zum DA ändern.
Ohne diese Änderung kein TG-Anspruch.
Titel: Antw:Trennungsgeld Voraussetzungen
Beitrag von: KlausP am 18. Dezember 2018, 15:16:15
"WegenTG" müssen Sie gar keinen anrufen, die Beantragung durch Sie und die Bearbeitung durch den zuständigen Rechnungsführer erfolgt erst nach Dienstantritt.
Bei Ihnen sind derzeit die Voraussetzungen, überhaupt TG zu erhalten, noch gar nicht erfüllt. Das ist das, was wir hier versuchen zu erklären.