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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Rudi3000 am 03. August 2018, 19:19:06

Titel: Kindsmutter weigert sich Auskunftsersuchen auszufüllen
Beitrag von: Rudi3000 am 03. August 2018, 19:19:06
Guten Abend zusammen,

Habe folgendes Problem. Die Mutter meines Sohnes schickt das Auskunftsersuchen für den Familienzuschlag Kind nicht zurück. Hatte hier mal etwas zu dem Thema gefunden (was ihh leider nicht mehr finde) und dort stand dass es bei unkooperativem Verhalten durchs Jugendamt erzwungen werden kann. Also leben schon länger getrennt und leben auch im Streit. Weiss dass sie es extra nicht ausfüllt und zurück schickt. Das Formular ist notwendig um den Familienzuschlag zu erhalten für meinen Sohn.

Hatte jemand von ihnen dieses Problem schonmal und kann mir da evtl nen Tipp geben was ich tun kann?

Lieben gruss rudi
Titel: Antw:Kindsmutter weigert sich Auskunftsersuchen auszufüllen
Beitrag von: BSG1966 am 03. August 2018, 20:02:36
Da es bei sowas wahrscheinlich auch um Umgang und Unterhalt, Sorgerecht etc. geht würde ich da einfach mal nen Profi ranlassen (Ja, und damit meine ich den Rechtsweg).
Titel: Antw:Kindsmutter weigert sich Auskunftsersuchen auszufüllen
Beitrag von: TomTom2017 am 04. August 2018, 01:04:20
Wie wäre es mit einem Rechtsanwalt? Was machen Sie, wenn ich Ihnen sage, dass die Kindesmutter grundsätzlich Ihnen zur Auskunft verpflichtet ist (was auch auch durchaus richtig ist)? - Da hier schon unkooperatives Verhalten vorhanden ist, müssen Sie die nächste Eskalationsstufe bestreiten. Und wie BSG1966 richtig sagte: Mal so langsame das Recht bemühen.

Zum Jugendamt: Dieses wird in der Regel nur bei Unterhaltssachen tätig und zahlt z.B. den Unterhalt an das Kind, wenn sich ein Unterhaltspflichtiger weigert zu zahlen bzw. Auskunft zu erteilen. Aber das alles und noch mehr kann und wird Ihnen ein Anwalt alles mitteilen können (ist sein Job und wird auch dafür bezahlt).

Titel: Antw:Kindsmutter weigert sich Auskunftsersuchen auszufüllen
Beitrag von: neuer-ITler am 06. August 2018, 06:50:31
Für den FmZ Kind, braucht es keine Bestätigung der Mutter.
Wenn du die Angaben hast, welche Familienkasse das Kindergeld Zahlt und ob die Mutter nicht FmZ berechtigt ist.

Wird dieser in der Regel auch gewehrt für dich.

D.h.

Fülle den Antrag aus und sende es zu deinem Sachbearbeiter, bei Fragen und Probleme unterstützen die dich voll und ganz.
Du brauchst keine Bestätigung seitens der Mutter, für den FmZ Kind.
Titel: Antw:Kindsmutter weigert sich Auskunftsersuchen auszufüllen
Beitrag von: didi62 am 06. August 2018, 09:42:38
Für den FmZ Kind, braucht es keine Bestätigung der Mutter.
Wenn du die Angaben hast, welche Familienkasse das Kindergeld Zahlt und ob die Mutter nicht FmZ berechtigt ist.

Wird dieser in der Regel auch gewehrt für dich.

D.h.

Fülle den Antrag aus und sende es zu deinem Sachbearbeiter, bei Fragen und Probleme unterstützen die dich voll und ganz.
Du brauchst keine Bestätigung seitens der Mutter, für den FmZ Kind.

Nur die Bestätigung der Familienkasse über Zahlung Kindergeld reicht nicht aus. Ein Auskunftsersuchen ist immer dann notwendig, wenn das Kind nicht im Haushalt des Bezügeempfängers wohnt - Prüfung einer evtl. Konkurrenz.