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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Ralf am 24. April 2015, 13:57:47

Titel: 2 Beurteilungen für Auswahlverfahren
Beitrag von: Ralf am 24. April 2015, 13:57:47
Mit Datum vom 20.04.2015 wurde eine Ergänzung der Beurteilungsbestimmungen in Kraft gesetzt.
Grob gesagt wird nun nach Erstellung der ersten Anlassbeurteilung im Folgejahr zum 30.09. eine zweite erstellt.
Hintergrund ist die neue Regelung, dass für die Teilnahme an Auswahlverfahren BS/OffzMilFD zwei Beurteilungen gefordert sind.

Ich kann mich an die "Klagen" darüber hier im Forum erinnern, das sollte vielleicht den einen oder anderen nunmehr in den antragsberechtigen Personenkreis spülen.

Nachtrag: siehe Zentralerlass B-1340/109
Titel: Antw:2 Beurteilungen für Auswahlverfahren
Beitrag von: Roughnecks am 24. April 2015, 21:27:39
Und wenn man zum 31.03 beurteilt wurde? Dann zum 31.03 des Folgejahrs?


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Titel: Antw:2 Beurteilungen für Auswahlverfahren
Beitrag von: Ralf am 24. April 2015, 22:07:30
Ich suche gerade in meinem Post das Datum 31.03.
Titel: Antw:2 Beurteilungen für Auswahlverfahren
Beitrag von: Roughnecks am 24. April 2015, 22:22:26
Ja das habe ich da auch gesucht. Aber für mich stellt sich die Frage wann die zweite Anlassbeurteilung für die Soldaten kommt die zum 31.03 beurteilt wurden. Oder gibt es für die Soldaten keine zweite Anlassbeurteilung?
Titel: Antw:2 Beurteilungen für Auswahlverfahren
Beitrag von: Roughnecks am 24. April 2015, 22:23:38
Oder werden diese trotzdem zum 30. 09 Beurteilt?
Titel: Antw:2 Beurteilungen für Auswahlverfahren
Beitrag von: Ralf am 24. April 2015, 22:25:17
So siehts aus.
Titel: Antw:2 Beurteilungen für Auswahlverfahren
Beitrag von: Roughnecks am 24. April 2015, 22:26:35
Aber ich meine mal irgendwo gelesen zu haben dass zwischen zwei BU ein Jahr liegen muss...
Titel: Antw:2 Beurteilungen für Auswahlverfahren
Beitrag von: KlausP am 24. April 2015, 22:28:07
Aber ich meine mal irgendwo gelesen zu haben dass zwischen zwei BU ein Jahr liegen muss...

Mindestens ein Jahr wäre wohl richtiger. Und das ist ja gegeben.
Titel: Antw:2 Beurteilungen für Auswahlverfahren
Beitrag von: Roughnecks am 24. April 2015, 22:32:01
Wenn ich zum 31.03.15 beurteilt wurde, werde ich also erst zum 30.09.16 ein zweites mal
Beurteilt? Das wäre ja weit mehr als ein Jahr. Da zwischen zwei Beurteilung mindestens ein Jahr liegen muss kommt der 30.09.15 ja nicht in Frage.
Titel: Antw:2 Beurteilungen für Auswahlverfahren
Beitrag von: KlausP am 24. April 2015, 22:33:45
Genaus so verstehe ich das.
Titel: Antw:2 Beurteilungen für Auswahlverfahren
Beitrag von: Ralf am 24. April 2015, 22:35:30
Normalerweise wird i.d.R. alle 2 Jahre beurteilt, wo ist denn da das Problem, wenn es nun 18 Monate sind?
Titel: Antw:2 Beurteilungen für Auswahlverfahren
Beitrag von: Roughnecks am 24. April 2015, 22:40:15
Ob für mich persönlich daraus ein Problem entsteht muss ich prüfen. Aber an erster Stelle hat es mich erstmal einfach nur interessiert. Mich wundert es nur dass dann am Ende doch wieder ein Unterschied zwischen 31.03 und 30.09 gemacht wird und diese Regelung halt nur für die 30.09 gilt. Sprich die, die zum Beispiel in dem Jahr der ersten Anlassbeurteilung auf Lehrgang waren für mehrere Monate und sich deswegen der Beurteilungszeitraum verschoben hat, werden in meinen Augen benachteiligt.
Titel: Antw:2 Beurteilungen für Auswahlverfahren
Beitrag von: Ralf am 24. April 2015, 22:43:00
Wieso wird da ein Unterschied gemacht? Alle werden zum 30.09. des Folgejahres beurteilt.
Ich meine, man kann es mit dem "ich werde benachteiligt" auch übertreiben.
Wo ist denn da nun der Nachteil?
Titel: Antw:2 Beurteilungen für Auswahlverfahren
Beitrag von: Roughnecks am 24. April 2015, 22:45:55
Das man evtl ein Jahr später Antragsberechtigt ist?
Titel: Antw:2 Beurteilungen für Auswahlverfahren
Beitrag von: Ralf am 24. April 2015, 22:51:22
Es war doch schon vorher der regelmäßige Vorlagetermin für Uffz m.P. der 30.09. in Jahren mit ungrader Ziffer.
Also wenn du zum 31.03.15 eine Anlass-BU bekommen hättest, wäre deine nächste am 30.09.2017 gewesen.
Nunmehr ist sie am 30.09.2016. Und nun nochmal: Wo ist da der Nachteil?
Titel: Antw:2 Beurteilungen für Auswahlverfahren
Beitrag von: hubi am 08. Mai 2015, 01:13:08
gibt es denn schon Nachricht über  das diesjährige Auswahlverfahren zum BS?!
Titel: Antw:2 Beurteilungen für Auswahlverfahren
Beitrag von: Ralf am 08. Mai 2015, 05:55:00
Du meinst doch sicherlich nicht das Auswahlverfahren, das gerade diese Woche begonnen hat und sich bis Mitte Juli zieht?
Titel: Antw:2 Beurteilungen für Auswahlverfahren
Beitrag von: hubi am 08. Mai 2015, 08:06:39
doch ja, aber ich wusste nicht, dass es erst diese Woche begonnen hat.  ;)
Titel: Antw:2 Beurteilungen für Auswahlverfahren
Beitrag von: Botman am 26. April 2017, 07:58:28
Sorry dass ich diesen alten Thread nochmal rauskramen muss, aber so ganz klar ist es mir immer noch nicht, weil jeder auch irgendwie was anderes sagt.
Ist die erste Anlassbeurteilung auch eine planmäßige Beurteilung, sprich kann man nach beiden Anlassbeurteilungen einen BS-Antrag stellen, oder geht es erst nach der zweiten Anlassbeurteilung PLUS einer weiteren Turnusmäßigen Beurteilung?

Danke im Voraus
Titel: Antw:2 Beurteilungen für Auswahlverfahren
Beitrag von: Ralf am 26. April 2017, 08:59:37
2 BU nicht 3!
Titel: Antw:2 Beurteilungen für Auswahlverfahren
Beitrag von: LwPersFw am 26. April 2017, 14:40:59

Ist die erste Anlassbeurteilung auch eine planmäßige Beurteilung, sprich kann man nach beiden Anlassbeurteilungen einen BS-Antrag stellen


Für das aktuelle BS-Auswahlverfahren gilt:

Zwei planmäßige Beurteilungen als Uffz m.P. ( ZDv A-1340/50 Nr. 203a , 204a )

Damit zählen auch die Anlassbeurteilungen zu den geforderten planmäßigen Beurteilungen.


Dessen ungeachtet ... Anlassbeurteilungen sind keine eigenständige Beurteilungsart ... sie sind planmäßige Beurteilungen.

Beurteilungsarten sind:

(1) Planmäßige Beurteilungen
(2) Sonderbeurteilungen
(3) Laufbahnbeurteilungen
(4) Beurteilungen von Eignungsübenden sowie
(5) Beurteilungen von Reservistendienst Leistenden
Titel: Antw:2 Beurteilungen für Auswahlverfahren
Beitrag von: mailman02 am 26. April 2017, 15:18:50
Da ist man doch in der Regel (wenn Einstieg als SU (FA) ) Oberfeldwebel dritten bzw. vierten Dienstjahr wenn ich mich nicht vertan habe?
Titel: Antw:2 Beurteilungen für Auswahlverfahren
Beitrag von: benba am 27. April 2017, 05:42:08
Ein Blick in die GAIP bzw. jetzt Handbuch.... kann allgemein nicht schaden. Bestimmte AVR benötigen zudem nur eine Beurteilung.
Titel: Antw:2 Beurteilungen für Auswahlverfahren
Beitrag von: Ralf am 27. April 2017, 20:23:18
Das ist nur bei OffzTrD so, hier geht es ja um UmP.