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Zusammenfassung

Autor: bayern bazi
« am: 14. Februar 2020, 23:45:29 »

Es haben von 160 Soldaten tatsächlich nur 2 nicht geschafft pünktlich zum Dienst zu kommen.....  ::)

dann waren ja genug Schülerlotsen da um den Fahrdienst für die nicht zum dienst erschienenen zu übernehmen :D :D
Autor: JensMP79
« am: 14. Februar 2020, 14:43:36 »

Bei uns wurde für das Fernbleiben am Montag Erholungsurlaub eingereicht.  ;)

Es haben von 160 Soldaten tatsächlich nur 2 nicht geschafft pünktlich zum Dienst zu kommen.....  ::)
Autor: Holger1970
« am: 14. Februar 2020, 09:19:47 »

Der hier geschilderte Sachverhalt wird nach gesundem Ermessen vom Vorgesetzten zu behandeln sein.
Auf der einen Seite gilt das Wegerisiko (wie im Zivilen auch). Andererseits die Zumutbarkeit, denn es wurde in den Medien vor Reisen aufgrund der Witterung eindeutig gewarnt und sogar Schulen geschloseen. Die Pflicht zur Gesunderhaltung trifft nicht nur den Soldaten (indem er z.B. in der Freizeit auf riskante Sachen verzichtet). Sondern auch den Dienstherren, indem er vom Soldat keine unnötige Gefährdung von Leib und Leben verlangt. Daher finde ich die Sache mit dem rückwirkenden Urlaubstag für beide Seiten die beste Lösung.
Autor: InstUffzSEAKlima
« am: 13. Februar 2020, 16:42:37 »

…Zudem ging eine Nachricht vom Kommandeur durch, dass jene die sich das Auto fahren beim Sturm nicht zutrauen, da bleiben sollen, wo sie sind.

Da die Nachricht ja sicher im Dienst bzw. innerhalb der Dienststelle verkündet wurde, ist mit "bleiben, wo sie sind" natürlich die Kaserne gemeint. Wer die Möglichkeit hat, eine Truppenunterkunft nutzen zu können, statt sich solchen Witterungsbedingungen auf Straße/Schiene auszusetzen, kann doch nur von Glück reden. Und wenn der Sturm zu Hause das Dach oder den PKW beschädigt, kann man es auch bei Anwesenheit nicht verhindern.
Autor: Ralf
« am: 11. Februar 2020, 04:40:51 »

Zitat
Zudem ging eine Nachricht vom Kommandeur durch, dass jene die sich das Auto fahren beim Sturm nicht zutrauen, da bleiben sollen, wo sie sind.
Dann wird ja wahrscheinlich alles o.k. sein: einen Tag Urlaub oder Stunden einreichen und gut ist.
Aber ehrlich gesagt war dann deine Ausgangsfrage auch nicht richtig, denn es hat ja keiner verlangt, sondern der Vorgesetzte Disziplinarstufe 2 hat das geregelt. Hätte er das nicht, hättest du irgendwie versuchen hinkommen zu müssen und sei es mit dem Privat-Kfz.
Autor: HubschrauBär
« am: 10. Februar 2020, 21:34:23 »

Ich wusste nichts von dem Sturm und habe erst eine Stunde vor Abfahrt mitbekommen, dass die Züge ausfallen und es war nicht klar für wie lange.
Zudem ging eine Nachricht vom Kommandeur durch, dass jene die sich das Auto fahren beim Sturm nicht zutrauen, da bleiben sollen, wo sie sind.

Irgendwie widerspricht sich das, finde ich.
Nicht wenn der Kommandeur damit das Verbringen des Wochenendes am Dienstort meinte ;-)

Kenne locker eine Hand voll Kameraden, die wegen des Wetters genau das gemacht haben.

Nichts vom Sturm gewusst zu haben klingt im Jahr 2020 wirklich an den Haaren herbei gezogen.

Wenn jemandem unvorhergesehen das Auto am Sonntag liegen bleibt, wird einem deswegen vermutlich keiner ein Ding drehen.
Um sowas zu verbuchen hat der ein oder andere Spieß ja blanko Urlaubsanträge o.Ä. in der Schublade...
Autor: KlausP
« am: 10. Februar 2020, 20:36:59 »

Ich wusste nichts von dem Sturm und habe erst eine Stunde vor Abfahrt mitbekommen, dass die Züge ausfallen und es war nicht klar für wie lange.
Zudem ging eine Nachricht vom Kommandeur durch, dass jene die sich das Auto fahren beim Sturm nicht zutrauen, da bleiben sollen, wo sie sind.

Irgendwie widerspricht sich das, finde ich.
Autor: dunstig
« am: 10. Februar 2020, 20:34:33 »

Rechtfertigen bringt jetzt auch keinem mehr was. Sie sind einzig und allein dafür verantwortlich, rechtzeitig zum Dienst zu erscheinen. Das haben Sie nicht geschafft, also müssen Sie mit den Konsequenzen leben. Deswegen seien Sie froh, wenn lediglich verlangt wird, nachträglich für die nicht erbrachte Arbeitsleistung einen Tag Urlaub einzureichen.
Autor: Tommie
« am: 10. Februar 2020, 20:32:06 »

Ich wusste nichts von dem Sturm und ...


Waren Sie so lange in U-Haft oder gab es da weder Fernsehen, noch Radio oder Internet? Alleine für diese ganz schwache Ausrede sollte man Sie bestrafen ;D !
Autor: Obermaat
« am: 10. Februar 2020, 20:30:08 »

Ich wusste nichts von dem Sturm und habe erst eine Stunde vor Abfahrt mitbekommen, dass die Züge ausfallen und es war nicht klar für wie lange.
Zudem ging eine Nachricht vom Kommandeur durch, dass jene die sich das Auto fahren beim Sturm nicht zutrauen, da bleiben sollen, wo sie sind.
Autor: 2Cent
« am: 10. Februar 2020, 20:15:23 »

Anmerkung:
Es geht mir nicht um absehbare Fälle wie diesen hier sondern um nicht angekündigte Ausfälle.

Ja ich bin OA und weiß, dass meine Kameraden denen sowas bisher passiert ist weder Urlaub noch Stunden nehmen mussten, oder dass sie ein Diszi bekommen haben. Die Pflicht zur Dienstleistung ist  selbstverständlich, aber es gibt halt unvorhersehbare Fälle.
An der OSLw oder der Uni mag das so sein, in der "echten" Bundeswehr, ist der Urlaubstag bzw. Die Stunden das absolute minimun aber auch Diszi nicht unüblich.
Autor: KlausP
« am: 10. Februar 2020, 20:11:27 »

Na ja, das mit der Warnung ging ja schon freitags los und dass die Bahn den Betrieb einstellen will kam samstags erstmalig über die Medien. Es war als genügend Zeit, sich Gedanken über einen pünktlichen Dienstantritt am Montag zu machen. Wenn ein GWDL früher mit so einer „Ausrede“ gekommen wäre hätte ich vielleicht noch Verständnis dafür aufbringen können.
Autor: ulli76
« am: 10. Februar 2020, 20:00:44 »

Wie immer kommt es auf den Einzelfall an.
Und der TE hat ja schon eine Sache so richtig richtig gemacht- in der Einheit angerufen und das Problem gemeldet.
Autor: IcemanLw
« am: 10. Februar 2020, 19:57:25 »

Anmerkung:
Es geht mir nicht um absehbare Fälle wie diesen hier sondern um nicht angekündigte Ausfälle.

Ja ich bin OA und weiß, dass meine Kameraden denen sowas bisher passiert ist weder Urlaub noch Stunden nehmen mussten, oder dass sie ein Diszi bekommen haben. Die Pflicht zur Dienstleistung ist  selbstverständlich, aber es gibt halt unvorhersehbare Fälle.
Autor: ulli76
« am: 10. Februar 2020, 19:54:50 »

Wie schon geschrieben- wie du zum Dienst kommst, ist dein Problem.
Wobei die meisten chefs wegen der Verhältnismäßigkeit und Fürsorge und so wohl eher nicht verlangen dass du einen Mietwagen mietest. Oder du dich bei Orkan mit dem Privatauto auf den Weg machst (allerdings wird auch erwartet, dass du dann halt früher los fährst wenn absehbar ist, dass es Probleme gibt.).

Die Lösung deines Chefs ist die übliche und auch eine faire.
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