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Zusammenfassung

Autor: F_K
« am: 11. Januar 2018, 17:56:30 »

Soll bedeutet muss wenn kann (in Vorschriften und Gesetzen).

Bei Trollen bedeutet es "ich habe weder eine Quelle noch sonstigen Beleg und Haue einfach mal einen raus ..."
Autor: Airborne72
« am: 11. Januar 2018, 17:44:42 »


Ich glaube wir haben einen neuen Troll. :)

Gruß Andi

Dazu spare ich mir nach dem Hinweis oben einen längeren Kommentar und akzeptiere das als Andis Meinung und nicht als Beleidigung; auch wenn das nicht bei jedem trennscharf bleibt.

Muss aber inhaltlich zurückrudern, da die Bw/das BMVg tatsächlich bei Einführung der SAZV gegen Gerichtsurteile von Anfang der 2000er verstoßen, respektive selbige ignoriert hat und das Privatfahrzeug wieder vom Dienstfahrzeug unterschieden hat.
Der Dienstherr hat schon ein komisches Verhältnis zu (Gesetzes)Treue, Fürsorge etc. p.p.
Aktuelle Klagen dazu - die sicherlich wieder erfolgreich wären - sind mir nicht bekannt.

Die aktuelle Umsetzung der Schulen/AusbZ/etc. ist leider sehr unterschiedlich.
Irgendwo soll es wohl eine Weisung geben, dass Lehrgangsanreisen und -abreisen an Diensttagen durchgeführt werden sollen.
Aber selbst, wenn jemand diese Weisung auftreibt heißt "soll" eben nicht "muss".
Autor: Andi
« am: 08. Januar 2018, 17:06:53 »

Was nützen mir denn unausgeschlafene Soldaten in der Ausbildung, die den Abend und die Nacht des Sonntags auf der Autobahn verbracht haben?!?

Das ist glücklicherweise bei dem üblichen Passus "Meldung am X um Y Uhr" ausgeschlossen. ;)

Da ist doch eine angemessene Anreisezeit am Montag für alle Seiten deutlich zielführender... aber so etwas muss man eben auch erst einmal erkennen; das gelingt offensichtlich in diesem Trachtenverein nicht jedem.

Ich glaube wir haben einen neuen Troll. :)

Gruß Andi
Autor: Airborne72
« am: 08. Januar 2018, 16:00:04 »

Was Anreise zu Lehrgängen etc. angeht, kommt es nun wohl eher darauf an, die Masse so zu planen, dass diese Zeiten auch in die Arbeitszeit der Soldaten fällt.

Genau das Gegenteil passiert gerade,Lehrgangsanreisen verlegen sich mit Masse wieder auf den Sonntag. So muss es auch sein, da die entsprechenden Vorgesetzten im pflichtgemäßen Ermessen handeln müssen und nicht nach Lust und Laune der Soldaten.

Gruß Andi

Den letzten Satz bitte als die Ironie kennzeichnen, die es doch hoffentlich ist!

Was nützen mir denn unausgeschlafene Soldaten in der Ausbildung, die den Abend und die Nacht des Sonntags auf der Autobahn verbracht haben?!?
Da ist doch eine angemessene Anreisezeit am Montag für alle Seiten deutlich zielführender... aber so etwas muss man eben auch erst einmal erkennen; das gelingt offensichtlich in diesem Trachtenverein nicht jedem.
Autor: Jens79
« am: 02. Mai 2017, 08:25:54 »

Wir meinen das selbe...
Autor: Andi
« am: 02. Mai 2017, 08:24:06 »

Nein, die sind hier wirklich die reinen Bedarfsdecker. Die Lehrgangskonzeption und -Notwendigkeit wird vom für die Ausbildungsplanung zuständigen Bereich entschieden - und auch das nicht frei Schnauze. Die Schulen werden hier natürlich auch beratend gehört, aber das war es dann auch.
Gerade in unserer orangenen Fraktion entscheiden die Ausbildungsplaner sehr weitreichend und die Schule muss auch mal gegen ihre Argumentation und ihre Kapazitäten umsetzen. Die Struktur folgt eben dem Auftrag und nicht der Auftrag der Struktur.

Gruß Andi
Autor: Jens79
« am: 01. Mai 2017, 15:56:34 »

Naja....  Es ist nicht von der Hand zu weisen das die Schulen da mit rein mischen....
Autor: benba
« am: 01. Mai 2017, 15:03:47 »

Was mir aber bei vielen Lehrgängen auffällt, ist, dass die Schulen (scheinbar in Angst um ihre Daseinsberechtigung) für jeden Scheiß einen Lehrgang aus dem Boden stampfen...

Nicht die Schulen sind für die Lehrgänge verantwortlich die aufgestellt werden, sondern lediglich der Bedarfsträger. Des weiteren muss dieser Bedarf auch entsprechend niedergeschrieben werden. Oft werden aber noch nicht mal richtig die Grobziele festgehalten...
Autor: LwPersFw
« am: 31. August 2016, 21:49:37 »

Das war übrigens schon vor SAZV so.

Nein... war es nicht.

Bis 31.12.2015 galten auch Reisezeiten als Selbstfahrer im Privat-Kfz als anrechenbar.

Diese Regelung wurde vom BMVg aber ganz bewusst nicht in die SAZV übernommen.

Nunmehr gilt nur noch Selbstfahrer im Dienst-Kfz.
Autor: DeltaEcho
« am: 31. August 2016, 21:38:07 »

Nein, dies würde nur gehen, wenn du ein Dienstfahrzeug führen würdest.
Dann ist als Selbstfahrer jeder Minute Artbeitszeit, mit einem Privatfahrzeug nicht. Das war übrigens schon vor SAZV so.
Autor: Dieser
« am: 31. August 2016, 21:35:13 »

Wenn Beginn eines Lehrganges montags ist, jedoch auf der Kommandierung Anreise am Vortag (zwischen XX und XX Uhr), also sonntags vermerkt ist, kann ich mir die Stunden an meinem sonst dienstfreiem Sonntag auf mein Gleitzeitkonto gutschreiben lassen, auch wenn ich mit meinem Privatwagen dorthin fahre?
Autor: dunstig
« am: 08. Juli 2016, 09:15:01 »

@CIRK: Nach mehrfachem missbräuchlichem Gebrauch wurde diese Funktion deaktiviert.

Was mir aber bei vielen Lehrgängen auffällt, ist, dass die Schulen (scheinbar in Angst um ihre Daseinsberechtigung) für jeden Scheiß einen Lehrgang aus dem Boden stampfen, wofür früher noch die Ausbildung durch Vorgesetzte am Arbeitsplatz ausreichend war. Zumindest in meinem Bereich gibt es mittlerweile für alles mögliche Lehrgänge, die für die wirkliche Arbeit null effektiven Nutzen haben. Und wenn ich mir anschaue, dass in Zukunft noch mehr solcher Lehrgänge geplant sind, für die schon Pilotlehrgänge laufen...

Und auf was für Lehrgänge meine Leute müssen und was diese anschließend davon berichten, so zieht sich das scheinbar durch alle Bereiche. Aber anders gibt es die nötigen ATN nicht mehr...
Autor: CIRK
« am: 08. Juli 2016, 09:03:01 »

Leider ist bei dem Beitrag oben einiges beim Zitieren daneben gegangen, gibt es denn keine Möglichkeit eigene Beiträge zu modifizieren?
Autor: CIRK
« am: 08. Juli 2016, 08:58:25 »

Mein persönlicher Eindruck ist, dass die Anzahl derer, die die SAZV für einen Fortschritt halten sich vermutlich bundeswehrweit an einer Hand abzählen lassen.

Den Eindruck kann ich in nicht bestätigen.

Was aber eben bedeutet, dass 9 Stunden wichtige Dienstzeit verschenkt sind.

Auch die Anreise zu einem Lehrgang ist Dienst, der Soldat handelt schließlich auf Anordnung seines Vorgesetzten. Das bei einem Lehrgang, der nur eine Woche dauert der Verlust eines halben Tages Ausbildungszeit ggf. nicht ausgeglichen werden kann und es darum zu einer Anreise am Sonntag kommen kann hab ich bereits oben angemerkt. Grundsätzlich sollte aber immer geprüft werden, ob dieser Eingriff in die Freizeit wirklich erforderlich ist. Auch Lehrgänge, die nur eine Woche dauern haben da sicher Potential.


aber grundsätzlich sollte schon versucht werden so wenig wie möglich mit Reisezeiten in die Freizeit der Soldaren einzugreifen.

Früher habe ich dienstliche Belange gegen private Belange des Einzelsoldaten abwiegen können, jetzt habe ich eine Verordnung mit Gesetzescharakter, die mir diese Abwägung in weiten Teilen nicht mehr erlaubt.
Das können Sie doch auch mit der SAZV noch genauso machen.

Edit: Zitate geordnet
Autor: Andi
« am: 07. Juli 2016, 17:47:45 »

Das ist dann aber ein echter Rückschritt.

Mein persönlicher Eindruck ist, dass die Anzahl derer, die die SAZV für einen Fortschritt halten sich vermutlich bundeswehrweit an einer Hand abzählen lassen.

Alle Lehrgänge werden sich auch nicht danach ausrichten lassen die Anreise am Montag durchzuführen

Was aber eben bedeutet, dass 9 Stunden wichtige Dienstzeit verschenkt sind.


aber grundsätzlich sollte schon versucht werden so wenig wie möglich mit Reisezeiten in die Freizeit der Soldaren einzugreifen.

Die Systematik der SAZV degradiert den Menschen "Soldat" leider zu einem 40/41 Stunden pro Woche zur Verfügung stehenden Subjekt, das dienstlich genau so einzusetzen ist, dass das Optimum an Nutzen für den Dienstherren entsteht. De facto wird dadurch regelmäßig aus planbarer Freizeit die es bis zum 31.12.2015 gab ein über die Maßen durchzuplanender Dienst mit maximal negativer Auswirkung auf die Freizeit des Soldaten.
Die mit der SAZV einhergehende Entmündigung der Disziplinarvorgesetzten führt auch gleichzeitig zu einem maximalen Fürsorgeverlust. Früher habe ich dienstliche Belange gegen private Belange des Einzelsoldaten abwiegen können, jetzt habe ich eine Verordnung mit Gesetzescharakter, die mir diese Abwägung in weiten Teilen nicht mehr erlaubt.
Kurz: Die SAZV ist geeignet den Soldatenberuf bei weitem unattraktiver zu gestalten, als er bisher war.

Gruß Andi
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