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Zusammenfassung

Autor: BSG1966
« am: 05. Januar 2018, 08:04:10 »

Naja so viel Auswahlmöglichkeiten gibt's da ja kaum. Entweder ein zukünftiger Soldat (oder Interessent), der schon mal ein bisschen vormuckt - oder jemand der sich das Thema einfach zum Hobby auserkoren hat...
Autor: KlausP
« am: 05. Januar 2018, 08:01:09 »

Zitat
... Zivilisten geht das Thema nix an ...

Das ist ja auch meine Meinung. Deshalb habe ich ja auch gefragt, was der TE mit dieser und ähnlichen Fragen bezweckt.
Autor: BSG1966
« am: 05. Januar 2018, 07:53:43 »

Wenn sie VS-NfD eingestuft ist, gibt es dann möglicherweise eine andere Möglichkeit sich wenigstens selbst irgendwie zu unterrichten? Kann im Internet bezüglich Zerlegen und Zusammensetzen nichts finden, auch Sicherheitsüberprüfung und Funktionsprüfung sind nirgendwo zu finden.

Soldaten können über die Vorschriftenstelle oder das Intranet die jeweiligen Vorschriften einsehen, ggf. mit dem Vorgesetzten sprechen.
Zivilisten geht das Thema nix an, deshalb sind die Vorschriften eingestuft.
Autor: Chinoc
« am: 05. Januar 2018, 04:30:37 »

Die zivile Bezeichnung vom MG5 ist HK121, hier sind die Spezifikationen zu finden:
https://www.heckler-koch.com/en/products/military/machine-guns/hk121/hk121/overview.html

Leider kein Download des "Operation manuals" vorhanden, wie bei anderen Waffen hier:
https://www.heckler-koch.com/en/service/operator-manuals.html

Du könntest ja H&K mal anschreiben ob die Dir was schicken können, Chance sollte bei 50% liegen da es ja keine ZDV im Sinne der BW ist.

Autor: F_K
« am: 04. Januar 2018, 20:20:45 »

Zusatzbeispiel: Breite und Tiefe Btl in Verteidigung / Angriff war im Reibert als Tabelle angelegt - die Werte aber NICHT genannt, mit dem Hinweis, aus welcher Vorschrift diese zu ergänzen sind.
Autor: S1NCO
« am: 04. Januar 2018, 19:26:12 »

Dankeschön @F_K
Autor: F_K
« am: 04. Januar 2018, 18:46:48 »

Die dort zitierten Vorschriften sind nicht eingestuft.
Autor: S1NCO
« am: 04. Januar 2018, 18:11:11 »

Mal eine Frage hierzu, Zerlegen und Zusammensetzen diverser Waffen ist ja im Reibert abgebildet und abgedruckt.
Wie viele andere Themengebiete, die aus Vorschriften entnommen sind.
Wie verhält sich das ganze hierbei, im Bezug auf ein Dienstvergehen?


Rein aus persönlichem Interesse.
Autor: Ralf
« am: 04. Januar 2018, 17:12:57 »

Ja die gibt es über Regelungen Online C2-222/0-0-1342 und sie ist VS-NfD.
Autor: KlausP
« am: 04. Januar 2018, 17:06:02 »

Wenn (ich schrieb ja ausdrücklich, dass ich es vermute - vermuten ist eben nicht wissen) sie eingestuft ist wird es dazu nichts geben und jeder, der im Internet in einem öffentlichen, privaten Forum so etwas einstellt, begeht ein Dienstvergehen. Ich wusste auch gar keinen Grund, mir so etwas quasi privat beizubringen.
Autor: bundeswehr97
« am: 04. Januar 2018, 16:57:30 »

Wenn sie VS-NfD eingestuft ist, gibt es dann möglicherweise eine andere Möglichkeit sich wenigstens selbst irgendwie zu unterrichten? Kann im Internet bezüglich Zerlegen und Zusammensetzen nichts finden, auch Sicherheitsüberprüfung und Funktionsprüfung sind nirgendwo zu finden.
Autor: KlausP
« am: 04. Januar 2018, 16:41:31 »

Wenn es in der Bw eingeführt ist, gibt es auch eine Vorschrift (und wenn es nur eine vorläufige ist). Ich vermute, die wird "VS-NfD" eingestuft und deshalb hier nicht zitierfähig sein.
Autor: bundeswehr97
« am: 04. Januar 2018, 16:23:56 »

Guten Tag

Gibt es für das MG5 schon eine ZDV? Und kann jemand die Reihenfolge fürs Zerlegen und Zusammensetzen hier darlegen?

Beste Grüße
Tim
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