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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: LwPersFw am 28. Juni 2018, 09:47:05
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Quelle : Info BMVg , 26.06.18
"Zahlung des Auslandsverwendungszuschlags vereinfacht
Manche Aufgaben erfordern von Zeit zu Zeit ungewöhnliche Maßnahmen.
So auch die
Übernahme der Bearbeitung des Auslandsverwendungszuschlags (AVZ) durch das Referat PA 1.4 des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr.
Viele Kameradinnen und Kameraden dürften begrüßen, dass die Bearbeitung ihrer Zuschläge für geleistete Einsätze vom Organisationsbereich Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistung (IUD) nun an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, Referat PA 1.4 übergegangen sind.
Durch die Übernahme wird die Berechnung und Zahlung des AVZ nun deutlich vereinfacht.
So erfolgt die Auszahlung ab sofort über das Gehaltskonto mit den monatlichen Bezügen, was eine enorme Reduzierung an „Papierkram“ bedeutet.
Ein Jahr für die Umsetzung
Bereits im Juli 2017 begann mit einem Testrollout im Rahmen des UNIFIL-Einsatzes dieser Prozess, der zum 1. Juni 2018 mit dem MINUSMA-Einsatz in Mali beendet wurde. "
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Da sind aber nicht alle von begeistert. :(
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Wieso das?
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Frage:
Können "uns" hierdurch steuerliche Nachteile entstehen?
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Wieso das?
Das sind die, die sich auf einem Lehrgang ein extra Konto für das TG anlegen, weil sie Mutti zu Hause verklickern, dass sie dort Trennungsgeld bezahlen müssen. ;D So ähnlich selbst erlebt, als uns 1993 auf dem Spießlehrgang kundgetan wurde, dass TG nur noch unbar gezahlt wird. Da gab es tatsächlich einen Kameraden, der sich in Sonthofen bei der Sparkasse extra dafür ein Konto angelegt hat. ;D
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Wieso das?
Man kennt das doch, viele Köche verderben den Brei.
BAPersBw verfügt den AVZ, dieser wird dann über die Gehaltsbescheinigung gezahlt.
Und wenn etwas nicht stimmt, wer wird dann angerufen? - Der Bearbeiter der auf der Gehaltsbescheinigung steht.
Nur hat der damit gar nichts zu tun.
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Frage:
Können "uns" hierdurch steuerliche Nachteile entstehen?
Nein, da AVZ steuerfrei ist.
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Nur hat der damit gar nichts zu tun.
Hatte er vorher aber auch nicht. ;)
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Frage:
Können "uns" hierdurch steuerliche Nachteile entstehen?
Nein, da AVZ steuerfrei ist.
Das ist mir, nach drei Einsätzen, auch bekannt. Danke ;)
Ich meinte eher ob dadurch eine andere Berechnung erfolgt (erfolgen kann) im Bezug auf Jahresgehalt usw.
Bin kein Finanzbeamter, daher die vielleicht unbedarfte Frage.
MkG
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Da man ja die besondere Auslandsverwendung steuerlich geltend macht, muss man ja gegenüber dem Finanzamt nachweisen, was vom Bund zusätzlich gezahlt wurde.
Ob dies wie bisher eine separate Bescheinigung ist... oder jetzt auf der jährlichen Bescheinigung des BVA für das Finanzamt, sollte ja keinen Unterschied machen.
Die Berechnung müsste wie bisher bleiben.
Siehe die Erklärung hier
https://www.steuer-soldaten.de/post/auslandseinsatz-bundeswehr-soldaten-steuererklarung-avz (https://www.steuer-soldaten.de/post/auslandseinsatz-bundeswehr-soldaten-steuererklarung-avz)
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Frage:
Können "uns" hierdurch steuerliche Nachteile entstehen?
Nein, da AVZ steuerfrei ist.
Das ist mir, nach drei Einsätzen, auch bekannt. Danke ;)
Ich meinte eher ob dadurch eine andere Berechnung erfolgt (erfolgen kann) im Bezug auf Jahresgehalt usw.
Bin kein Finanzbeamter, daher die vielleicht unbedarfte Frage.
MkG
Für den steuerpflichtige Jahresgehalt zählen nur steuerpflichtige Einnahmen. Daher ändert sich gegenüber der bisherigen Verfahrensweise steuerlich nichts.
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Alles klar.
Danke!
Horrido
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Guten Abend,
weiss jemand wie die Zahlung angeordnet wird?
Auf Basis der Kommandierung??
Oder im Folgemonat, da erst der Dienstantritt im Einsatzland bestätigt werden muss?
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Erst mit Dienstantritt im EinsL.
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Dann nehmen wir mal folgenden Fall an:
Soldat A setzt am 25.01.19 seinen Fuss auf afghanischen Boden und am 18.03.19 fliegt er zurück nach Deutschland.
Die erste Zahlung (für Januar) wird folglich erst mit den Bezügen im März gezahlt?
Und wird dann nur 7 Tage AVZ mit überwiesen, da ja mit den Bezügen für März (gezahlt am 01.03.) niemand weiss, ob er den ganzen Februar dort war (Stichwort Repatriierung)?? Denn die Abrechnung wird ja bereits Mitte Februar gemacht.
Folglich wäre die AVZ Zahlung für März auch erst im Mai möglich. Oder habe ich einen Denkfehler?!?
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Das Procedere ist wie folgt:
1. Nach bestätigtem IN wird ein Abschlag von 15 Tagessätzen gezahlt: € 110,-- x 15 = € 1.650,--
2. Der Abschlag wird mit dem nächsten Monat verrechnet: 25.01.19 bis 31.01.2019 = 7 Tage, 15 Tagessätze - 7 Tagessätze = 8 Tagessätze, die von der Zahlung für den Monat Februar in Abschlag zu bringen sind!
3. Anfang März wird dann der Februar gezahlt: 28 - 8 = 20 Tagessätze, also 20 x € 110,-- = € 2.200,--
4. Abschlusszahlung nach bestätigtem OUT: 18 x € 110,-- = € 1.980,--
Aber: Nachdem das jetzt alles über die Bezügeabrechnung geht, die zum 25.01.2019 für den Februar längst schon gemacht ist, wird sich alles um einen Monat verzögern, was dem Bund einiges an Zinsen bringen dürfte ;) ! Der Abschlag kommt also zum Ende Februar mit den März-Bezügen, der Februar selbst mit den April-Bezügen und die Abschlusszahlung Ende April mit der Mai-Kohle!
Edit:
"Ironie" entfernt ::)!
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Wenn man insgesamt mal vergleicht, mit welchen hohen Geschwindigkeiten der Bund Geld einkassiert/einbehält und eben mit langem Verzug auszahlt, wäre es mal interessant gegenüber dem Bund Verzugszinsen einzufordern [emoji23]
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Gibt es keine Rechtsgrundlage für - und in einer Nullzins Umgebung sachlich nicht zutreffend.
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Wenn man insgesamt mal vergleicht, mit welchen hohen Geschwindigkeiten der Bund Geld einkassiert/einbehält und eben mit langem Verzug auszahlt, wäre es mal interessant gegenüber dem Bund Verzugszinsen einzufordern [emoji23]
Verzugszinsen? In welch anderem Beruf gibt es denn Gehalt im voraus? Gibt es nur bei Beamten, Richtern und Soldaten.
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Für Verzugszinsen gibt es nicht nur keine Rechtsgrundlage... wie F_K richtig anführte...
Sie sind gesetzlich ausgeschlossen. >> § 3 Abs 5 BBesG
Als Beispiel aus der Rechtsprechung: Bundesverwaltungsgericht Beschl. v. 28.04.1994, Az.: BVerwG 2 WDB 1.94
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Wo gerade der Thread auf ist, mal eine Frage die mich sehr interessiert:
Bekommt der Panzergrenadier in Afghanistan, der im Felde unter allen erdenklichen Bedrohungen operiert den gleichen AVZ Betrag wie sein Kamerad, der am Panzer im (relativ) sicheren Feldlager rumschraubt?
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Wo gerade der Thread auf ist, mal eine Frage die mich sehr interessiert:
Bekommt der Panzergrenadier in Afghanistan, der im Felde unter allen erdenklichen Bedrohungen operiert den gleichen AVZ Betrag wie sein Kamerad, der am Panzer im (relativ) sicheren Feldlager rumschraubt?
Ja!!!
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Ergänzende Regelungen gibt es beim AVZ nur zeitweise wenn das Einsatzland gewechselt wird, z.B. C-DAESH bei Besatzungen die Jordanien verlassen.
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D.h. der Soldat muss im Vorfeld nichts selbst beantragen, sondern bekommt den AVZ automatisch mit den Bezügen überwiesen?!?
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Ja, AVZ wird von Amts wegen gezahlt - ohne Antrag.
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Guten Tag ,
Weiß jemand ob für dir Ausbildungsunterstützung Mongolei ein AVZ gezahlt wird ?
MKG
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Guten Tag ,
Weiß jemand ob für dir Ausbildungsunterstützung Mongolei ein AVZ gezahlt wird ?
MKG
Ja, Ihre Vorgesetzten.
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Guten Tag ,
Weiß jemand ob für dir Ausbildungsunterstützung Mongolei ein AVZ gezahlt wird ?
MKG
Wenn der Einsatz beim FHPSOTC ist … würde ich mal vermuten - Nein, da keine besondere Auslandsverwendung, sondern eine Ausbildungsunterstützung im Rahmen bilateraler Verträge.
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Ich war 2014 als InfAusb Teil des AusbUstVbd MNG.
Bei uns gab es "große/kleine" Anrechnungsfälle.
Ist allerdings schon paar Tage her, s.o.
ABER:
Die Zeit in der MNG zählt zu meinen großartigsten Erlebnissen die mir der Dienstherr ermöglich hat. Da waren die Anrechnungsfälle eher "Beiwerk".
Auf jeden Fall mitnehmen!
Horrido