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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: lennble am 13. März 2018, 16:18:13
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Hallo zusammen,
ursprünglich sollte ich meine GA am 3.4. an einer UsLw als FA antreten (anschließende Verwendung als PersFw). Ich bin Wiedereinsteller, da ich 2004 meinen Wehrdienst über 9 Monate verrichtet habe. Nun bekomme ich heute einen Anruf von meiner Einplanerin aus dem KarrC, welche mir eröffnet, dass die Lw eine neue Regelung hätte, welche Wiedereinsteller dazu bringt, nicht mehr an der GA teilnehmen zu müssen.
Da meine damalige AGA nun schon gut 14 Jahre her ist, finde ich das etwas wenig durchdacht. Alles was damals in Sachen Waffen, Sanitätsdienst, Wachdienst, etc durchgenommen wurde, sitzt natürlich, nach all den Jahren, bei mir nicht mehr. Geschweige denn, wie ich korrekt Meldung erstatte und ähnliche Dinge, die ein Soldat aus dem FF beherrschen muss. Diesen Einwand brachte ich der Einplanerin auch entgegen, aber sie sagte nur das "Die Bundeswehr momentan kein Interesse daran hat, dass Sie Ihre Grundausbildung wiederholen".
Kann mich einer Aufklären, was das für eine neue Regelung sein soll?
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Luftwaffe und melden?
Die BW hat Herausforderungen mit Lehrgangsplätzen - und versucht daher, unnötige Lehrgänge zu vermeiden - fehlende Inhalte (NSAK, EEH A, ...) werden ggf. durch die Einheit bachgesteuert.
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Luftwaffe und melden?
Als werdender Soldat ist es auch mein eigener Anspruch, mich korrekt melden zu können. Ganz unabhängig von der Teilstreitkraft.
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... Kann mich einer Aufklären, was das für eine neue Regelung sein soll? ...
Das hängt mit der Überlastung der (Grund-)Ausbildungseinrichtungen zusammen. Deshalb verzichtet man darauf, wo immer möglich Wiedereinsteller noch mal von vorne anfangen zu lassen. Es betrifft auch nur Wiedereinsteller.
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Völlig korrekt. Die Vbde steuern dann die noch benötigte Ausbildung dezentral, bspw. neues Schießausbildungskonzept, Ersthelfer A etc.
Und du hast ja noch weitere Lehrgänge, FL1, FL 2 und FL 3.
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Das hängt mit der Überlastung der (Grund-)Ausbildungseinrichtungen zusammen. Deshalb verzichtet man darauf, wo immer möglich Wiedereinsteller noch mal von vorne anfangen zu lassen. Es betrifft auch nur Wiedereinsteller.
ist es bei der Regelung egal, wie lange die damalige AGA her ist oder gibt es dort auch Abstufungen?
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Achtung, hier nicht die unterschiedlichen Ausbildungswege verwechseln. Wir sprechen gerade von Luftwaffe. Soldaten, die bereits über eine in der Bundeswehr erfolgreich abgeschlossene Grundausbildung, Allgemeine Soldatische Ausbildung Teil I und II oder Allgemeine Streitkräftegemeinsame Soldatische Ausbildung Modul I und II verfügen (z.B. bei Laufbahn-/TSK-Wechsel, WE, Einstellung ziviler Angehöriger der Streitkräfte oder Reservisten außerhalb des Wehrdienstes) werden direkt in den Verband eingestellt. Das hat nichts mit dem Alter der Ausbildung zu tun.
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Richtig, ich gehe auch zur Luftwaffe, auch als Wiedereinsteller. Meine "AGA" ist dann allerdings schon 18 jahre her, daher meine Frage.
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Ralf hat die Frage explizit beantwortet.
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Ich bin mal gespannt, ob sich andere TSK dem Verfahren auch noch anschließen werden bzw. müssen mit Blick auf die Erhöhung der Einstellungen im 2.Hj zur Kompensation der Verluste aufgrund Einführung E-Recruiting.
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Hat die Einführung von E-Recruiting solche schweren Probleme verursacht?
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Luftwaffe und melden?
Einfach mal vorbeikommen und live & in Farbe anschauen / bei mir mitmachen.
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Hallo, als FA machen Sie keine GA sondern einen UGL (Unteroffiziergrundlehrgang).
Dieser ist Bestandteil der Feldwebelausbildung in der Lw.
Sollte sich da vor kurzen was geändert haben ... sorry.
Der UGL findet an der USLwin Heide statt...die weitere Ausbildung im Mutterhaus in Appen.
LG
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Nein, da hat sich nichts geändert, dem ist immer noch so, allerdings macht er als Wiedereinsteller auch keinen UGL.
Hat die Einführung von E-Recruiting solche schweren Probleme verursacht?
Ja, da sind vierstellige Anzahlen an Einstellungen nicht erfolgt.
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Nachbrenner
http://www.luftwaffe.de/portal/a/luftwaffe/start/org/ausb/uslw/auftrag/!ut/p/z1/04_Sj9CPykssy0xPLMnMz0vMAfIjo8zinSx8QnyMLI2MfMIsXQw8DX29TS0tnTxNDM31wwkpiAJKG-AAjgb6wSmp-pFAM8xxmOHoGWqqH6wfpR-VlViWWKFXkF9UkpNaopeYDHKhfmRGYl5KTmpAfrIjRKAgN6LcoNxREQDWUXsy/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_B8LTL2922LV9D0I1MK599BAIU5
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@ Ralf
Doch extra für Wiedereinsteller...siehe Matrix.
LG
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Nein, da hat sich nichts geändert, dem ist immer noch so, allerdings macht er als Wiedereinsteller auch keinen UGL.
Hat die Einführung von E-Recruiting solche schweren Probleme verursacht?
Ja, da sind vierstellige Anzahlen an Einstellungen nicht erfolgt.
Danke, Ralf. Weiß man, wie viele der Betroffenen dann kein Interesse mehr hatten?
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@ Ralf
Doch extra für Wiedereinsteller...siehe Matrix.
LG
Nein, dieser Lehrgang wurde 11/2017 eingestellt. Seitdem gehen alle WE direkt in die Vbde.
Danke, Ralf. Weiß man, wie viele der Betroffenen dann kein Interesse mehr hatten?
Leider nicht, weil sich diese oftmals gar nicht mehr äußern oder auch nicht immer den wahren Grund sagen (ein Türchen offen lassen).
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Danke. Ich hätte nicht gedacht, dass das so stark in's Kontor geschlagen hat.
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@ FU:
Auch wenn meine GA 30 Jahre her ist, bekomme ich eine Meldung noch ganz gut hin - und praktiziere dies auch ...
Bin ja schliesslich HUT.
Du solltest mich inzwischen gut genug kennen, um zu wissen, dass solche Bemerkungen von mir Pausenscherze sind - ich habe eine Joint / combined Einstellung - und schaue immer, was ein Soldat leisten kann, unabhängig von der Tuchfarbe ...
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Und um die Diskussion zu beenden und wieder vom Kopf auf die Füße zu stellen:
selbstverständlich ist das Melden eine Schlüsselqualifikation für jeden LUT - in den Dienstschluss abmelden, zur Cocktailparty abmelden, zum Sektempfang abmelden... oder einfach melden, um den Vorgesetzten zu belasten :)
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.. und die richtige Meldung lautet " Hey Alter, isch geh jetzt ...".
;)