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Zusammenfassung

Autor: kajo98
« am: 03. Dezember 2017, 15:24:11 »

Das heißt nur, dass ab diesem Zeitpunkt der Dienstposten frei ist, also der Vorgänger weg ist. Das heißt nicht, dass du zu diesem Zeitpunkt dorthin gehst.

Vielen Dank!
Autor: Ralf
« am: 03. Dezember 2017, 15:17:09 »

Das heißt nur, dass ab diesem Zeitpunkt der Dienstposten frei ist, also der Vorgänger weg ist. Das heißt nicht, dass du zu diesem Zeitpunkt dorthin gehst.
Autor: kajo98
« am: 03. Dezember 2017, 15:15:26 »

Du hast doch noch gar keine Versetzungsverfügung, wie willst du denn dann wissen, dass du zum 01.10.2018 versetzt wirst?

Hab es bei der Einplanung bekommen.( Dienstposten zu besetzten ab.).
Autor: Ralf
« am: 03. Dezember 2017, 14:58:45 »

Du hast doch noch gar keine Versetzungsverfügung, wie willst du denn dann wissen, dass du zum 01.10.2018 versetzt wirst?
Autor: kajo98
« am: 03. Dezember 2017, 14:52:13 »

Hallo Kameraden, laut Bescheid fängt meine GA am 1.9.18 an aber als Versetzungsdatum steht das ich ab 1.10.18 wo anders Stationiert werde. Wie ist das möglch wenn die Grundausbildung 3 Monate geht ?

Mit freundlichen Grüßen Joey
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