Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: 14Maverik8 am 25. Juni 2015, 16:37:55

Titel: Beurteilung
Beitrag von: 14Maverik8 am 25. Juni 2015, 16:37:55
Guten Tag,

habe soeben meine erste Beruteilung bekommen, jedenfalls den entwurf.
Und nun hab ich ein paar fragen zu einigen begriffen was genau dahinter steckt.

Zielerreichung?
Geistige Kompetenz?
Funktionale Kompetenz?

Desweiteren was ist für eine Beurteilung wichtig also was sollte drin enthalten sein wo sollte man drauf achten?
Mein ziel ist es eines Tages BS zu werden und deshalb wäre es für mich schon wichtig worauf man achten muss, dass man solche sachen erfüllt hat oder die richtigen Kreuze hat
Titel: Antw:Beurteilung
Beitrag von: dunstig am 25. Juni 2015, 16:44:37
Darf ich fragen, um welche Laufbahn und Verwendung es geht?
Titel: Antw:Beurteilung
Beitrag von: 14Maverik8 am 25. Juni 2015, 17:34:34
Es geht um die Laufbahn Uffz m. Portepee

Ich bin derzeit Feldwebel
Titel: Antw:Beurteilung
Beitrag von: Abteilix am 25. Juni 2015, 17:53:32
So,so - Feldwebel also. Und das bei dieser Rechtschreibung. Wenn Sie daran nicht arbeiten, können Sie den BS getrost vergessen.
Titel: Antw:Beurteilung
Beitrag von: F_K am 25. Juni 2015, 17:56:06
.. Und ein Feldwebel schafft es nicht, die 20/6 bzw. Nachfolger zu lesen?
Titel: Antw:Beurteilung
Beitrag von: KlausP am 25. Juni 2015, 18:06:46
Was hat denn Ihr Disziplinarvorgesetzter dazu gesagt? Der wird auch dafür bezahlt, auf solche Fragen seiner (besonders der jungen  und erstmalig beurteilten) Feldwebel zu antworten und er ist gemäß der Vorschrift sogar dazu verpflichtet.
Titel: Antw:Beurteilung
Beitrag von: 14Maverik8 am 25. Juni 2015, 18:29:49
Wir haben morgen früh ein Gespräch und ich denke mal, dass er mit mir dort die Beurteilung durcharbeiten wird.

Und diese Begriffe die ich genannt habe hätte ich gerne etwas genauer erklärt, weil wie gesagt ich hab den Entwurf vor mir liegen und kann mir auch was zu den Begriffen denken aber eine genaue definition wäre hilfreich.

Und da ich nun nicht mehr im Büro bin komme ich an die ZDv 20/6 nicht mehr ran !
Titel: Antw:Beurteilung
Beitrag von: dunstig am 25. Juni 2015, 18:36:18
Naja, die Begriffe erklären sich doch eigentlich von selbst:

Zitat
Zielerreichung?
Wie gut haben Sie die Ihnen gesetzten Ziele erreicht?

Zitat
Geistige Kompetenz?
Für wie intelligent werden Sie eingeschätzt?

Zitat
Funktionale Kompetenz?
Wie wird Ihr Fachwissen beurteilt?

Wichtig ist am Ende aber auch die Gesamtnote und die Perspektive. Unter einem bestimmten Wert können Sie es schon vergessen, sich für OffzMilFD oder BS zu bewerben.
Titel: Antw:Beurteilung
Beitrag von: F_K am 25. Juni 2015, 18:39:50
Oder So:

Der geistig und funktional kompetente Fw hätte sich die Vorschrift im Vorfeld besorgt und auch vorab ein Gespräch mit dem DV geführt, um die Wahrnehmung im Vorfeld zu gestalten - jetzt ist das Thema weitgehend "durch" ....
Titel: Antw:Beurteilung
Beitrag von: Ralf am 25. Juni 2015, 20:25:10
Anlage 3 der Vorschrift und beschreibt die Aufgabenerfüllung auf dem Dienstposten.
Zielerreichung beschreibt den Grad der Auftragserfüllung auf dem/den Dienstposten nach Qualität und Quantität. Hierzu gehören die Verwendbarkeit der Ergebnisse, die Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Zweckmäßigkeit, das Beachten von Zusammenhängen sowie der Zeitbedarf und die Terminbeachtung bei der Auftragserfüllung.

Anlage 5 die Persönlichkeitsmerkmale:
Geistige Kompetenz beinhaltet intellektuelle Fähigkeiten, wie z. B. Auffassungsgabe, Bildung, Wissen, Lernbereitschaft, Weiterbildungsverhalten; Interessenvielfalt und Denkvermögen, wie z. B. Abstraktionsfähigkeit, Problembewusstsein und Urteils- und Entscheidungsvermögen.

Funktionale Kompetenz beinhaltet das Beherrschen von Grundsätzen und Verfahren, die Befähigung zur Einsatz- und Betriebsführung, die Fähigkeit, Probleme zu lösen und Ideen in die Praxis umzusetzen, die Fähigkeit, sich selbst und anderen Menschen sowie Verfahren unter Berücksichtigung des zeitlichen, räumlichen und inhaltlichen Aspekts zielgerichtet zu organisieren.

Das nächste Mal solltest du dich allerdings mit der Vorschrift vorbereiten.
Titel: Antw:Beurteilung
Beitrag von: 14Maverik8 am 25. Juni 2015, 20:49:56
Vielen Dank Ralf
Titel: Antw:Beurteilung
Beitrag von: Abteilix am 25. Juni 2015, 20:56:01
@ 14Maverik8 am: Heute um 18:29:49:
Mit der Rechtschreibung scheinen Sie ja keine Probleme zu haben, wenn Sie sich Mühe geben. Insofern betrachten Sie meinen diesbezüglichen Kommentar als hinfällig.
Die Informationen von Ralf sollten Sie als gut gemeint und im Sinne Ihrer Fragestellung als durchaus hilfreich annehmen.
Die Auslassung  von F_K heute um 18:39:50 sollten Sie ausblenden. So etwas nennt man "Klugscheißen". Inhaltlich zwar nicht zu beanstanden, aber eben nur blanke Theorie. Welcher junge Zeitsoldat klemmt sich schon die 20/6 unter den Arm und kommt damit auch noch zum Beurteilungsgespräch?!? Für die Zukunft kann das aber nicht schaden. Nur machen Sie das auf Stube.
Das Wichtigste: Seien Sie offen für Kritik, nicht vorlaut, und vor allem ehrlich. Schauen Sie Ihrem Chef in die Augen und unterbrechen Sie Ihn nicht, wenn er spricht. Und wenn Sie etwas nicht verstehen, fragen Sie einfach. Bedenken Sie stets, dass auch Ihr Gegenüber ein Mensch ist.
MkG
Abteilix

Titel: Antw:Beurteilung
Beitrag von: F_K am 25. Juni 2015, 21:21:25
Och Abteilix,

ich kenne junge Kameraden, die solche Fragen rechtzeitig im Vorfeld stellen - und dann z. B. In der ersten Beurteilung die voraussichtliche Eignung zum BS erwähnt haben.

( .. Von einer Vorschrift im Gespräch habe ich nichts geschrieben)

Da zum Zeitpunkt der Eröffnung schon alle Abstimmungen "gelaufen sind", hat der DV kaum noch Spielraum - das Spiel ist schon abgepfiffen.

... Aber was verstehe ich schon davon .....
Titel: Antw:Beurteilung
Beitrag von: 14Maverik8 am 25. Juni 2015, 22:01:51
Also: Laut ZDv 20/6 Nr.620B :bei Einwänden prüft der Beurteiler diese pflichtgemäß.  Die Entscheidung / Eröffnung erfolgt mit Erörterung frühestens nach Ablauf einer weiteren Nacht.

Desweiteren laut ZDv 20/6 Nr. 1001: Nach Eröffnung der Beurteilung hat der Beurteilte 2 Wochen Zeit
zur Gegenvorstellung.

Also ist "das Spiel dann noch nicht ganz abgepfiffen" ?

Titel: Antw:Beurteilung
Beitrag von: F_K am 25. Juni 2015, 22:07:23
... Und klagen kann man auch noch ...

Abstimmungsprozeß und 80 / 20 hast Du verstanden?
Titel: Antw:Beurteilung
Beitrag von: KlausP am 25. Juni 2015, 22:09:59
Nein, ist es nicht.

Morgen will Ihr Chef den Entwurf mit Ihnen besprechen. Hier können Sie schon Einwände vorbringen (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift), die der Chef berücksichtigen kann, aber nicht muss.

Frühestens nach Ablauf einer weiteren Nacht kann der Chef Ihnen dann die Beurteilung eröffnen, gegen die Sie wiederum nach Ablauf einer weiteren Nacht eine Gegendarstellung schreiben können. Dann geht sie zum nächsthöheren Disziplinarvorgesetzten zur Stellungnahme mit dem gleichen Procedere wie bei der Beurteilunhg.
Titel: Antw:Beurteilung
Beitrag von: Abteilix am 25. Juni 2015, 22:21:17
Ich kann mich KlausP nur anschließen.
Und seien Sie sich darüber im Klaren, dass dieses Forum zwar den Namen Bundeswehr führt, aber sonst nix mit der Institution zu tun hat.
Titel: Antw:Beurteilung
Beitrag von: Ralf am 26. Juni 2015, 04:42:48
Zitat
Und da ich nun nicht mehr im Büro bin komme ich an die ZDv 20/6 nicht mehr ran !
Also: Laut ZDv 20/6 Nr.620B :bei Einwänden prüft der Beurteiler diese pflichtgemäß.  Die Entscheidung / Eröffnung erfolgt mit Erörterung frühestens nach Ablauf einer weiteren Nacht.

Desweiteren laut ZDv 20/6 Nr. 1001: Nach Eröffnung der Beurteilung hat der Beurteilte 2 Wochen Zeit
zur Gegenvorstellung.

Also ist "das Spiel dann noch nicht ganz abgepfiffen" ?

Hast du doch die Vorschrift zur Hand? Wieso fragst du dann nach der Bedeutung der Merkmale?
Titel: Antw:Beurteilung
Beitrag von: F_K am 26. Juni 2015, 08:50:30
Ein Beispiel:

Ein Schüler geht ein (Halb-) Jahr zu Schule, liefert Arbeiten und mündliche Mitarbeit ab.

Eine Woche vorher wird das Zeugnis mit ihm "im Entwurf" besprochen - wird dies die Leistung des letzten Jahres "verändern"?

Trotzdem kann man natürlich gegen solche Zeugnisse klagen.

Lieber Klaus,
- wie viele Gegendarstellungen kennst Du denn? (prozentual zu den Beurteilungen)
- wie viele Gegendarstellungen haben es geschafft, die Note um eine Stufe "anzuheben"? (prozentual zu den Gegendarstellungen)

Ich sehe die Eröffnung / Zeugnisdurchsprache als Chance, ein Zeugnis erläutert zu bekommen und für die Zukunft Verbesserungspotential zu erkennen - die Vergangenheit kann man nicht ändern.
Titel: Antw:Beurteilung
Beitrag von: MaikG am 26. Juni 2015, 08:58:57
Naja, ich glaub es ist nicht strittig, dass es etwas spät ist sich einen Tag vor der Eröffnung mit den Beurteilungen auseinander zu setzen.
Meiner Meinung nach sollte man sich mit Zielen, wie denen des TE, schon weit im Vorfeld mit den Beurteilungen und dem gewünschten Ergebniss befassen. Es kann sicher auch nicht schaden mit dem DV schon weit im Vorfeld mal über die Tendenzen zu sprechen um an eventuellen Schwachstellen zu arbeiten.

Irgendwie ließt sich das so, als ob dem TE beim anschauen des Entwurfs der Gedanke kam "Hey ich könnt ja auch BS werden, vieleicht reichts ja.."
Titel: Antw:Beurteilung
Beitrag von: ulli76 am 26. Juni 2015, 09:03:39
Natürlich kann bei/nach der Besprechung des Entwurfes noch was geändert werden. Sonst kann man sie in diesem Stadium auch gleich lassen.
Dabei prüft der Soldat, ob er sich in der Beurteilung wiederfindet, ob die Tätigkeit richtig und komplett dargestellt ist, ob irgendwas vergessen wurde, oder auch Aspekte drin stehen, die nicht rein gehören. Er kann natürlich auch gegenüber dem Chef darlegen, warum er denkt, dass er bessere Bewertungen verdient hat.

Diese Worte bewegt der Chef dann in seinem Herzen und überlegt, ob er den Entwurf ändert oder nicht. Ja, den Schnitt zu ändern ist so eine Sache, aber 1. ist die 80/20-Regelung nicht mehr so starr und 2. obliegt die Beurteilung in diesem Stadium einzig und alleine dem DV.

Etwas anderes ist die Eröffnung der abgeschlossenen Beurteilung.
Danach kommt ja auch erst die Gegenvorstellung- so weit sind wir ja noch gar nicht. Aber ja, danach wird eine BU nur noch selten geändert.

Edit: Er hat erst den ENTWURF bekommen.
Titel: Antw:Beurteilung
Beitrag von: Abteilix am 26. Juni 2015, 22:02:23
Hat unsere wandelnde ZDv vielleicht auch schon mal etwas von dem Begriff des "Beurteilunggespräches" gehört.
Wenn ja, werter F_K, sollten Sie die diesbezüglichen Bestimmungen (einschl. der leider etwas nüchternen realjuristischen Entscheidungen) dem Fragesteller nicht vorenthalten.
Also bitte keine halben Sachen - die User hier setzen auf Kompetenz (nicht rudimentär und nicht pseudo - und wer keine Ahnung hat, sollte die Klappe halten!)
Titel: Antw:Beurteilung
Beitrag von: bw12345 am 06. Juli 2015, 18:17:27
Ich habe eine Frage.

bei Wikipedia steht (z.B.) :
"Offiziere (außer Militärmusikoffiziere) können frühestens achteinhalb Jahre nach Ernennung zum Leutnant zum Major ernannt werden"

Kann das so schnell gehen ? Zum Major ?
Und ist das bei der Marine genauso (Korvettenkapitän) ?
Titel: Antw:Beurteilung
Beitrag von: F_K am 06. Juli 2015, 18:25:45
Ja.
Ja.
Ja.

... Aber nur für die absolute Leistungsspitze.
Titel: Antw:Beurteilung
Beitrag von: Tommie am 06. Juli 2015, 18:40:56
bei Wikipedia steht ...

Deswegen sollte man Wikipedia nicht trauen ;) ! Aktuell können Offiziere frühestens nach zehn Jahren seit Ihrer Beförderung zum Leutnant Major werden. Ausnahmen sind Kampfschwimmer, KSK, etc. , die nur neun Jahre benötigen!
Titel: Antw:Beurteilung
Beitrag von: TankiMan am 06. Juli 2015, 18:44:17
Inwieweit wird den Augenmerk auf die Beurteilungstexte bei Konferenzen gelegt? Kommen die überhaupt zum Tragen?
Titel: Antw:Beurteilung
Beitrag von: ulli76 am 06. Juli 2015, 18:47:59
Nein, ausschlaggebend sind die Noten bzw. das Kreuz bei der Prognose.
Titel: Antw:Beurteilung
Beitrag von: Ralf am 06. Juli 2015, 20:32:46
Für die Vorsortierliste ein klares "ja".
Und dann in der Konferenz geht der PersFhr auf die Gesamtbetrachtung ein und unterfüttert dieses durchaus mit den BU-Texten.
Titel: Antw:Beurteilung
Beitrag von: Ralf am 06. Juli 2015, 20:36:09
bei Wikipedia steht ...

Deswegen sollte man Wikipedia nicht trauen ;) ! Aktuell können Offiziere frühestens nach zehn Jahren seit Ihrer Beförderung zum Leutnant Major werden. Ausnahmen sind Kampfschwimmer, KSK, etc. , die nur neun Jahre benötigen!
Und dazu kommt dann noch, dass man 4,5 (4) Jahre Hptm gewesen sein muss.
Titel: Antw:Beurteilung
Beitrag von: Garst am 15. September 2015, 21:39:26
Nein, ausschlaggebend sind die Noten bzw. das Kreuz bei der Prognose.

Von welchen Noten sprechen wir hier? Lehrgangsnoten? Denke die sind kein Bestandteil der quantifizierbaren Auswahlkriterien mehr?
Oder reden wir vom "Kommawert"?

MfG
Titel: Antw:Beurteilung
Beitrag von: Ralf am 16. September 2015, 05:37:38
Inwieweit wird den Augenmerk auf die Beurteilungstexte bei Konferenzen gelegt? Kommen die überhaupt zum Tragen?
Es ging doch hier um die Beurteilung.
Und auch Lehrgangsnoten können Teil werden. Bei hoher Leistungsdichte werden noch nicht bewertete Faktoren einbezogen.