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Autor: Al Terego
« am: 08. September 2018, 18:26:39 »

... theoretisch bekomme ich ja dann kein Trennungsgeld mehr ...
Nicht nur theoretisch, auch praktisch.

... Oder stehen mir dann noch irgendwelche Finanzielle Leistungen zu?
Nein, Du kannst nur den Weg zur Dienststelle in Deiner Steuerklärung geltend machen.
Autor: Links.um
« am: 08. September 2018, 16:45:30 »

Guten Tag werte Kameraden

Ich wollte euch mal Fragen,wie es sich verhält bei folgendem Sachverhalt....
Ich erhalte momentan Trennungsgeld nach Paragraph 6  mit einer anerkannten Wohnung bei 35 km einfacher Strecke.Nun wollte ich näher an den Standort ziehen und hätte dann nur noch eine Strecke von 6 km zur Kaserne.So weit so gut theoretisch bekomme ich ja dann kein Trennungsgeld mehr......? Oder stehen mir dann noch irgendwelche Finanzielle Leistungen zu?
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