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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: bayern bazi am 14. Juli 2010, 22:40:18

Titel: Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: bayern bazi am 14. Juli 2010, 22:40:18
hat von euch schon irgend etwas von einer änderung der 20/7 gehört ???
(bitte mal einer der aktiven user im intranet nachschaun)

laut meinen unterlagen musste bisher ein Reservist

Hptfw 16 jahre Fw sein bis er zum StFw befödert werden konnte, der OStFw hatte eine standzeit von 19 jahren

laut verschiedenen informationen kann jetzt ein StFw zum OStFw bereits nach 16 Fw jahren befördert werden

meien eigentliche frage ist jetzt - wie lange ist nun die Standzeit vom HptFw zum  StFw da müsste sich ja jetzt auch was geändert haben


 
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: TazD am 14. Juli 2010, 23:16:05
Hptfw 16 jahre Fw sein bis er zum StFw befödert werden konnte, der OStFw hatte eine standzeit von 19 jahren
Diese Information ist laut meiner ZDv 20/7 (Stand: Feb 2009) korrekt.
Ich versuche aber mal morgen dranzudenken, ob es mittlerweile eine neuere Version gibt.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: miguhamburg1 am 15. Juli 2010, 08:49:26
@ Bazi: Ja, Ihre Information ist immer noch korrekt. Zum StFw kann ein Uffz frühestens 16 Jahre seit Ernennung zum Fw befördert werden. Die 20/7 befindet sich jedoch derzeit in Überarbeitung.

Nur am Rande und wirklich freundlich gemeint: Standzeit haben Geräte und Fahrzeuge. Soldaten haben Stehzeiten auf einem Dienstposten....
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: MediNight am 15. Juli 2010, 09:02:29
laut verschiedenen informationen kann jetzt ein StFw zum OStFw bereits nach 16 Fw jahren befördert werden

Diese "verschiedenen Informationen" kann man auch im Internet nachlesen, bazi ;) !

Nenn sich "Soldatenlaufbahnverordnung" (SLV) und betrifft dort speziell den § 18, Abs. 2, im Kapitel 3, Abschnitt 1, Unterabschnitt 2!

Z.B. hier:

http://www.deutsches-wehrrecht.de/Verordnungen/SLV_mit_Begruendung.pdf

Diese SLV in der aktuellen Version ist dann auch der Grund für die von "miguhamburg1" vollkommen richtig erwähnte Änderung der ZDv 20/7, die derzeit in der Bearbeitung ist! Hier sollte auf jeden Fall noch in diesem Jahre eine größere Änderung veröffentlicht werden!
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: MediNight am 15. Juli 2010, 09:04:09
Jo mei, bazi, wuist no "Staber" wern ;) ?
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: bayern bazi am 15. Juli 2010, 20:19:43
Jo mei, bazi, wuist no "Staber" wern ;) ?

des warad schoned schlecht ;)


mir is aber aufgefallen das sich da zwei fristen überschneiden ;)

nahc 16 jahrnen kannst erst staber werden bei den einen - bei den andern brauchst 16 zum oberstaber

oder kost jetzad den staber scho überspringen  ;D ;D
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: MediNight am 16. Juli 2010, 07:15:54
bazi, Sie haben somit die Problematik klar erkannt ;) ! Ein Wiederspruch zwischen der SLV (brandneu!) und der ZDv 20/7 (schon älter!), der sich nach einer neuen Version der ZDv 20/7 wohl hoffentlich auflösen wird!

Der "Staber" kann natürlich nicht übersprungen werden ;) ! Allerdings dürfte damit zu rechenen sein, dass in der Änderung der ZDv 20/7, die definitiv noch in diesem Kalenderjahr kommen wird, weniger als 16 Jahre seit der Beförderung zum Feldwebel/Bootsmann notwendig sein werden, um zum Stabsfeldwebel/Stabsbootsmann befördert werden zu können!

In den Kreisen der UmP hört man verschiedene Werte hierzu, die sich zwischen 11 und 14 Feldwebeljahren "massieren" ;) ! Schaun mer mal, was dann der wirklich festgesetzte Wert sein wird!
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: miguhamburg1 am 16. Juli 2010, 09:45:34
...wobei bei der anstehenden Änderung darauf zu achten sein wird, dass ein SaZ NICHT StFw werden kann, denn viele DP sind ja bekanntlich HF/SF gebündelt. Insofern dürfte die Zielzahl eher bei 14 Jahren liegen, wenn nicht die Jahreszahl für OSF wieder angehoben wird...
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: MediNight am 16. Juli 2010, 12:40:37
Dass ein SaZ StFw werden kann, ist seit der Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung zum 01.04.2002, nicht mehr explizit ausgeschlossen! Seitdem heisst es nämlich im erwähnten § 18 Abs. 2 der SLV:

"Zuim Oberstabsfeldwebel dürfen nur Soldatinnen und Soldaten im Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufsoldaten und die in § 1, Nr. 3 bis 7 genannten Soldatinnen und Soldaten befördert werden."

Vorher stand dort explizit noch "Zum Stabsfeldwebel und zum Oberstabsfeldwebel ... "! Nehmen wir als (zugegebenermaßen Extrem-) Beispiel doch einmal einen SaZ 20, der aufgrund ziviler Ausbildung auf Meisterebene als Feldwebel eingestellt wurde: Er könnte dann nach (bisher immer noch) 16 Feldwebeljahren auch als SaZ Stabsfeldwebel werden!

Ach ja, die ober erwänten Kameraden nach § 1, Nr. 3 bis 7, lassen sich pauschal als "Reservisten" bezeichnen, gedient, ungedient, BS in Pension, ... whatsoever ... ;) !
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Holgi33 am 16. Juli 2010, 15:23:46
Nur am Rande und wirklich freundlich gemeint: Standzeit haben Geräte und Fahrzeuge. Soldaten haben Stehzeiten auf einem Dienstposten....

Lieber miguhamburg1, immer wieder erwähnenswert!

Nach den hier ersten Infos/Gerüchten könnte ich dann vielleicht doch noch Stabsfeldwebel werden, wenn ich im Februar 2011 mit 45,5 Jahren Feldwebel werden sollte?
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: schlammtreiber am 16. Juli 2010, 15:28:58
Nur am Rande und wirklich freundlich gemeint: Standzeit haben Geräte und Fahrzeuge. Soldaten haben Stehzeiten auf einem Dienstposten....

Lieber miguhambrug1, immer wieder erwähneswert!

Aber ab Stabsfeldwebel gehört der Soldat zum Inventar und hat damit auch Standzeit  :D
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: MediNight am 16. Juli 2010, 15:41:59
Holgi33, dazu müsste dann, je nachdem wie die neue Stehzeit lauten wird, ggf. auch die Ziffer 204 der ZDv 20/7 geändert werden, die da bisher besagt, Reservisten ...

"... dürfen bis zum Ablauf des Jahres, indem sie das 58. Lebensjahr vollenden, zu einem Offizier-, Unteroffizier oder Mannschaftsdienstgrad befördert werden."

Wenn ich das richtig rechne, sind Sie Jahrgang 1965 und können daher bis Ende 2023 (Stand heute!) überhaupt befördert werden! Dann hätten Sie, falls das mit der Beförderung zum Feldwebel wunschgemäß funktioniert, gerade mal 12 Feldwebeljahre "auf dem Buckel"!

Wenn ich ehrlich sein soll, bin ich mit meiner Ansicht eher bei "miguhamburg1" und glaube, dass die neue Zahl der notwendigen Feldwebeljahre für die Beförderung zum Stabsfeldwebel / Stabsbootsmann wohl eher bei 13 oder 14 Jahren, als bei 11 oder 12 Jahren liegen wird!

Sorry, aber machen Sie sich mal nicht allzu viel Hoffnung auf den "Staber" ;) !
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Holgi33 am 16. Juli 2010, 15:46:25
Hoffnung mache ich mir keine. Weiß ich heute was in 11 oder 14 Jahren ist?

Bisher habe ich mich mit dem HF abgefunden. Sehe ich auch nicht als Problem an. Ich sehe Kameraden die mit 50 Jahren HF sind und auf einem falschen DP sitzen. Je Älter ich werde, je besser passt der Dienstgrad dann zu mir. Die lange Stehzeit hilft auch dabei.

Und wenn ich sehe wie wenig PERSÖNLICHE Distanz heute zwischen den Dienstgraden liegt ... dann stört ein HF noch weniger.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: bayern bazi am 16. Juli 2010, 15:59:22
hey - jede beförderung bringt dir einen höheren wehrsold* ein


0,50€ je diensstgrad und wütag

da kommst du bei einer einwöchigen wehrübung schon auf 2 halbe bier ;) mehr
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: MediNight am 16. Juli 2010, 16:11:56
Na ja, bazi, anhand des Wehrsoldgesetzes ( http://www.gesetze-im-internet.de/wsg/anlage_1_20.html ) sollten Sie allerdings selbst feststellen können, dass das so nicht stimmen kann  !

Feldwebel und Oberfeldwebel bekommen den gleichen Wehrsold, nämlich € 13,76 am Tag, und Haupt-, Stabs- und Oberstabsfeldwebel auch, € 14,27 am Tag!
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Holgi33 am 16. Juli 2010, 17:17:33
Jetzt will zwar nicht dick auftragen, aber bei jeder WÜ die ich NICHT mit Urlaub durchführe sondern über die Unterhaltssicherungsbehörde lege ich Geld drauf.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: RitterausWestfalen am 16. Juli 2010, 17:47:51
was wir nicht alles für die Bundeswehr tun...
und doch sind wir "nur" Reservisten...
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: vmaxboost1200 am 16. Juli 2010, 18:07:12
Werden jetzt eigentlich auch die DVAG, welche ich auf meinem Beorderungsposten leiste anerkannt?
Speziell ZMZ/I. War doch mal die Rede, diese ebenfalls auf die Beförderung mit anzurechnen.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: HCRenegade am 16. Juli 2010, 18:18:26

Und wenn ich sehe wie wenig PERSÖNLICHE Distanz heute zwischen den Dienstgraden liegt ... dann stört ein HF noch weniger.


@ Holgi:

Was genau meinst du damit?
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: MediNight am 16. Juli 2010, 19:00:36
Werden jetzt eigentlich auch die DVAG, welche ich auf meinem Beorderungsposten leiste anerkannt?
Speziell ZMZ/I. War doch mal die Rede, diese ebenfalls auf die Beförderung mit anzurechnen.

In der aktuell gültigen ZDv 20/7 ist das nicht vorgesehen! Das fiel vor ein paar Jahren raus und wird aller Wahrscheinlichkeit auch nicht wieder kommen!

Aber wir werden erst dann Genaueres wissen, wenn die neue Version der ZDv 20/7 veröffentlicht wird ;) !
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: bayern bazi am 14. Januar 2011, 17:33:54
mal wieder nach oben schieb und die aktiven frag ob da schon was neues im busch íst ???
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: ulli76 am 14. Januar 2011, 17:55:50
müsste mal Montag im Intranet nachschauen.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Holgi33 am 16. Januar 2011, 20:03:25
Intranet letzte Woche: keine Änderung
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: miguhamburg1 am 16. Januar 2011, 20:12:19
Nach derzeitigem Sachstand ist auch weiterhin nicht beabsichtigt, die Zeiten für DVAG für nee Beförderung anzurechnen.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: bayern bazi am 16. Januar 2011, 20:39:35
meinte eigentlich auch weniger die  anrechnung von Dvag - sondern mehr die dienstzeit bis zum staber ;)
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Holgi33 am 17. Januar 2011, 16:29:08
meinte eigentlich auch weniger die  anrechnung von Dvag - sondern mehr die dienstzeit bis zum staber ;)

habe ich auch so verstanden und auch nur dieses geprüft.

DVags als WÜ-Tage interessieren mich nicht.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Holgi33 am 27. Januar 2011, 19:43:02
Eine sinnvolle Lösung wäre in meinen Augen eine Doppellösung für die Beförderung zum Stabsfeldwebel:

Eintritt in die Bundeswehr 30 Jahre
und
Ernennung zum Feldwebel d.R. zwischen 11 und 13 Jahren (lasse ich mal offen die Zahl)


Je nach dem was zuerst eintrifft.

So kann man auch noch den lebensälteren Kameraden die Möglichkeit bieten Stabsfeldwebel zu werden und diesen Dienstgrad auch noch ein Paar Jahre bis zum 60zigsten zu pflegen.

Dazu zitiere ich einmal den Wehrbeauftragten aus 2010:

Zitat
Darüber hinaus fordert die Strukturkommission der Bundeswehr zu Recht, den Seiteneinstieg für Reservistinnen und Reservisten zu erleichtern und die Beförderungsmöglichkeiten von starren, überkommenen Vorgaben zu lösen. Ferner ist einem möglichst konfliktfreien Wechsel zwischen der zivilberuflichen Tätigkeit und dem Dienst in den Streitkräften verstärkt Aufmerksamkeit zu widmen.

Und aus 2009 auch sehr interessant was möglich ist:

Zitat
11.3Beförderungen
Die Motivation der Reservisten wird auch durch die Beförderungssituation wesentlich beeinflusst. Das haben erneut Eingaben deutlich gemacht, in denen Reservisten beklagten, entgegen ihren Erwartungen nicht befördert worden zu sein. Ärgerlich ist, wenn die ausgebliebenen Beförderungen auf Fehler bei der Bearbeitung der entsprechenden Personalvorgänge urückzuführen sind.
Ein Beispiel:
Ein Oberfeldwebel der Reserve, der seit März 2003 zu einem Materialdepot beordert und als Feldpost-Feldwebel eingeplant war, beanstandete, noch nicht zum Hauptfeldwebel der Reserve befördert worden zu sein. Die Überprüfung ergab, dass das Versorgungs- und Ausbildungszentrum versäumt hatte, die Beförderung einzuleiten, obwohl die Voraussetzungen hierfür seit dem 2. Januar 2006 vorlagen. Nachdem der Fehler bemerkt worden war, wurde die Beförderung mit deutlicher zeitlicher Verzögerung beim Logistikregiment beantragt, der entsprechende Antrag allerdings erst im Rahmen der Überprüfung der Eingabe des Reservisten tatsächlich bearbeitet. Mit Wirkung vom 1. September 2008 wurde der Reservist schließlich zum Hauptfeldwebel der Reserve befördert.
Solche gravierenden Nachlässigkeiten bei der Personalbearbeitung sind nicht entschuldbar und eindeutig zu rügen.
Die Eingabe bewirkte, dass eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde. Sie ermöglichte, den Petenten ohne Einhaltung der vorgeschriebenen Mindestwartezeit von einem Jahr nach Ableistung von 24 Wehrübungstagen im Dienstgrad Hauptfeldwebel der Reserve und Vorlage einer Beurteilung zum Stabsfeldwebel der Reserve zu befördern.



Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: bayern bazi am 28. Juni 2011, 22:30:04
hier gibts die änderung der SLV (http://www.bundeswehrforum.de/forum/bewerbung-einstellung/neue-soldatenlaufbahnverordnung/)
  da steht allerdings immer noch nix von den stehzeiten im DG
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: bayern bazi am 29. Januar 2012, 21:34:01
Jo mei, bazi, wuist no "Staber" wern ;) ?

des warad schoned schlecht ;)


mir is aber aufgefallen das sich da zwei fristen überschneiden ;)

nahc 16 jahrnen kannst erst staber werden bei den einen - bei den andern brauchst 16 zum oberstaber

oder kost jetzad den staber scho überspringen  ;D ;D



mal wieder  nach oben schieb


- auf das datum schau und feststel, dass es jetzt viele beförderungen nicht gegeben haben kann da die vorschriftenlage nichts hergibt !!


Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: LoggiSU am 29. Januar 2012, 22:11:25
... hmmm ... gibts das Zitat auch mit deutschen Untertiteln?  ::) ;)
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: oxygene am 16. Juni 2012, 17:35:39
Was Neues zu diesem Thema ??
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Sabi69 am 21. November 2014, 12:25:29
Hallo,

also auch wenn ich gerade als Neuling dabei bin, mich mal "quer durchs Forum zu lesen", möchte ich hier mal antworten.

Soweit ich weiß, ist diese Info korrekt. Ich habe vorhin mal gegoogelt, finde aber ebenfalls keine anders lautenden Informationen, so dass ich davon ausgehe, dass hier alles stimmt.

Besten Gruß
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: dunstig am 21. November 2014, 12:37:11
Möchten Sie jetzt jeden Thread hervorholen, der schon seit 2 Jahren in der Versenkung ist? ;)
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Interessent am 20. März 2015, 20:42:17
bazi, Sie haben somit die Problematik klar erkannt ;) ! Ein Wiederspruch zwischen der SLV (brandneu!) und der ZDv 20/7 (schon älter!), der sich nach einer neuen Version der ZDv 20/7 wohl hoffentlich auflösen wird!

Der "Staber" kann natürlich nicht übersprungen werden ;) ! Allerdings dürfte damit zu rechenen sein, dass in der Änderung der ZDv 20/7, die definitiv noch in diesem Kalenderjahr kommen wird, weniger als 16 Jahre seit der Beförderung zum Feldwebel/Bootsmann notwendig sein werden, um zum Stabsfeldwebel/Stabsbootsmann befördert werden zu können!

In den Kreisen der UmP hört man verschiedene Werte hierzu, die sich zwischen 11 und 14 Feldwebeljahren "massieren" ;) ! Schaun mer mal, was dann der wirklich festgesetzte Wert sein wird!

Bei WIKIPEDIA steht, dass eine Beförderung zum Stabsfeldwebel bereits nach 14 Jahren im Dienstgrad Feldwebel möglich ist (ich weiß, muss man nicht immer als bare Münze nehmen ;-)). Oberstaber soll man demnach nach 17 Jahren im Dienstgrad Feldwebel werden können.

Hat es jetzt eine Änderung der ZDV 20/7 in diesem Sinne gegeben?
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: dunstig am 20. März 2015, 20:45:24
Warum macht man sich die Mühe, etwas bei Wikipedia nachzulesen, statt direkt nach der Soldatenlaufbahnverordnung zu googlen?
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Interessent am 20. März 2015, 20:52:32
Ganz einfach, weil es eine ZDV im Internet nicht gibt. Die Soldatenlaufbahnverordnung ist bekannt.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 20. März 2015, 20:58:26
Bei Einstellung bis Feldwebel:
Stabsfeldwebel 16 (14) Jahre seit Ernennung zum Feldwebel
Oberstabsfeldwebel 19 (17) Jahre seit Ernennung zum Feldwebel
FlgDst in ()
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Megawaldi am 20. März 2015, 21:01:25
1 minute google suche:
http://www.deutsches-wehrrecht.de/WR-SLV.html (http://www.deutsches-wehrrecht.de/WR-SLV.html)
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Interessent am 20. März 2015, 21:02:26
Danke!
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: dunstig am 20. März 2015, 21:04:26
Und auch die ZDv 20/7 findet man mit einer kurzen Google-Suche.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 20. März 2015, 21:15:45
1 minute google suche:
http://www.deutsches-wehrrecht.de/WR-SLV.html (http://www.deutsches-wehrrecht.de/WR-SLV.html)
Der link führt zu einer alten SLV.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: andy050277 am 24. März 2015, 09:05:42
Bin Wiedereinsteller.  Bin 2003 zum Fw befördert worden zählt die Zeit ab 2003 also jetzt 12 Jahre Fw oder wird meine zeit die ich draußen war nicht mit gerechnet? War von 2000 bis 2011 aktiver Soldat und bin im Jan 2015 Wiedereinsteller.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: turbotyp am 24. März 2015, 09:21:07
Bei Einstellung bis Feldwebel:
Stabsfeldwebel 16 (14) Jahre seit Ernennung zum Feldwebel
Oberstabsfeldwebel 19 (17) Jahre seit Ernennung zum Feldwebel
FlgDst in ()

Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: andy050277 am 24. März 2015, 09:31:53
Also kann ich in 2 jahren OSF werden
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Nakamoto am 24. März 2015, 09:38:30
Die Zeit, die sie kein Soldat waren zählt natürlich nicht mit.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: F_K am 24. März 2015, 09:39:35
Hä?

Selbst 17 + 2003 ist 2020, also in 5 Jahren - bei Leistung, Eignung und Befähigung, sofern überhaupt der Spitzendienstgrad der Laufbahn erreicht wird ...

@ Nakamoto:

Eine zeitliche Frist ist eine zeitliche Frist ...
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: andy050277 am 24. März 2015, 09:48:41
Sorry meinte SF
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Tommie am 24. März 2015, 10:34:21
@ andy050277:

Bei Wiedereinstellern wird ein sogenannter "Technischer Dienstantritt" berechnet, indem dem Einstellungsdatum alle geleisteten Dienstzeiten (also Vordienstzeiten als SaZ, GWDL und alle tage, die Sie als RDL geleitet haben!) quasi "vorne nahtlos angefügt" werden. Dabei werden die Tage, die sich nicht im Feldwebeldienstgrad erbracht haben zur Berechnung einer "technischen Feldwebelbeförderung" in Abzug gebracht. Somit ergeben sich zwei Daten, erstens der "technische Dienstantritt" und die "technische Feldwebelbeförderung"! Auf das letztere Datum werden gemäß ZDv 20/7 die erforderlichen 17 Feldwebeldienstjahre aufgeschlagen und somit wird der frühestmögliche Termin für eine Beförderung zum Stabsfeldwebel berechnet, der Ihnen dann auch bekannt gegeben wird.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Tommer28 am 14. September 2017, 19:11:15
Guten Tag,

Welche Beurteilungsnote ist erforderlich als Transportfeldwebel, um pünktlich Hauptfeldwebel zu werden? Als Fachdiener sollte es leichter sein hab ich mir sagen lassen
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 14. September 2017, 20:19:04
So viel falsche Dinge in einem Satz. Die Beförderung ist nicht von Werdegang abhängig. Sie ist auch nicht von der Laufbahn allgFachdienst oder vom Truppendienst abhängig. Das Besoldungsgesetz kennt da keine Unterschiede.
Und da die Vergabe immer vom Rücklauf der Planstellen abhängig ist, hat das auch nichts mit dem Schnitt zu tun. Irgendwann bist du in der Reihenfolge dann halt mal dran.  Da kann diesen Monat jemand mit 6,0 dran sein, im nächsten ist dann die Schwelle bei 6,3 und im übernächsten bei 5,8.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Annika89 am 18. Dezember 2017, 18:04:51
Guten Abend  ;),


Zu dem oben genannten Thema eine kurze Frage,  wird nicht jeder Fachdiener derzeit pünktlich Hauptfeldwebel weil die Gelder da sind ?   Mit BU Note 6,2 und ein, zwei kleinen Dizi kann ich es pünktlich werden ? 8 Dienstjahr
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 18. Dezember 2017, 18:09:28
Wer sagt denn, dass es ausreichend Planstellen gibt, um keine Eignungsreihenfolge bilden zu müssen?
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Annika89 am 18. Dezember 2017, 18:11:29
 

Können Sie mir das genauer erläutern und ggfs Ihre dienstliche Fachkompetenz mit einfließen lassen wie in meinem speziellen Fall die Chancen sind ?
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: KlausP am 18. Dezember 2017, 18:20:36
Ihre Chancen? Entweder Sie werden befördert oder Sie werden es nicht. Eignungsreihenfolgen werden gebildet, weil nach Eignung, Leistung und Befähigung befördert wird. Warum glauben eigentlich immer wieder Leute, dass sie quasi automatisch befördert werden?
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Flexscan am 18. Dezember 2017, 18:24:25
und unsere Glaskugel ist immer noch in der Inst^^
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Annika89 am 18. Dezember 2017, 18:27:49
Wonach wird dann die Eignung entschieden ? Nach Beurteilungsnote, dies hat zur Folge dass es durchaus Erfahrungen geben muss mit welcher Note man pünktlich bzw nie HF wird.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: KlausP am 18. Dezember 2017, 18:32:30
Das, was letztes Jahr gerade noch ausgereicht hat kann dieses Jahr eben nicht mehr ausreichen - das sind meine Erfahrungswerte. Genauso ist es bei der Auswahl zum BS oder zum OffzMilFD und sogar schon bei der Eignungsfeststellung der OA.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 18. Dezember 2017, 18:35:30
Da die Planstellenzuweisung sich jeder Monat ändert (durch Rückläufe aus Beförderungen und Dienstzeitenden) und mit Zuweisung der Planstellen für ein neues Haushaltsjahr und 6 Monate nch den Beurteilungen jeweils eine neue Situation entsteht, lässt sich das nicht sagen.
Aber man kann nachfragen: Man beantragt seine Beförderung zum HptFw und hilfsweise die Mitteilung des Rangfolgeplatzes.

Aber für die Beförderung zum HptFw braucht es schon gute Beurteilungen, da warten recht viele, auch wenn 2017 durch eine zusätzliche Zuweisung von 500 HptFw Planstellen etwas Entlastung geschaffen werden konnte.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Annika89 am 18. Dezember 2017, 18:39:28
Ok, vielen Dank. 

Also sollte man sich mit 6,2 nicht soviele  Hoffnungen machen ? Offenbar noch warten bis zur nächsten Beurteilung und dort besser abschneiden ?
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 18. Dezember 2017, 18:48:33
Auch durch wiederholtes Nachfragen kann sich doch meine Aussage nicht ändern.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Rollo83 am 19. Dezember 2017, 10:54:48
Ich hab nen OFw paar Büros weiter sitzen der wird kein HF mehr. Seine Beurteilungen bewegen sich wohl knapp über 6,0.
Er hat letzte Woche noch mit BAPersBw telefoniert und diese Aussage bekomme. Er geht dann jetzt als OFw in BFD.
Bis dato war ich nämlich auch der Meinung das heut zu Tage eigentlich jeder HF wird und das relativ pünktlich.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: CIRK am 19. Dezember 2017, 11:01:40
... Seine Beurteilungen bewegen sich wohl knapp über 6,0.

Na mit dem Schnitt ist er aber ja auch nicht wirklich gut dabei.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 19. Dezember 2017, 11:56:50
Ende 2016 gab es ca. 5.800 Soldatinnen und Soldaten, die nicht nach Erfüllen der Mindestvoraussetzungen befördert wurden, also in eine Eignungsreihenfolge kamen. Anfang 2017 kam dann die PSM 185 gerechte Planstellenausstattung zzgl. der bereits angesprochenen Hebung von 500 HF Planstellen. damit konnte dann die Zahl ca. halbiert werden. Mit Stand 01.09. gab es ca. 3.800 Wartende und die durchschnittliche (!) Wartezeit beträgt ca. 15 Monate. D.h. es gibt welche die warten garnicht und es gibt elche, die warten dan halt eben ziemlich viel länger als 15 Monate.
Da weder die Verwendung noch der UTB entscheidend ist, ist es eine reine Bestenauswahl.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: ToMA am 19. Dezember 2017, 16:44:04
Verhält es sich bei der Beförderung vom OLt zum Hptm ähnlich oder ist dort die Situation etwas "entspannter"?
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 19. Dezember 2017, 16:57:34
Hier ist es auch von der Laufbahn abhängig, da das unterschiedliche Planstellen sind. Am besten fragt ihr euren S1-Bereich, die werden ja dafür auch bezahlt.  ;)
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Rollo83 am 20. Dezember 2017, 14:05:41
Durch die Bündelung der Dienstposten bei den FD Offizieren von Lt-Hptm stehen gerundet plötzlich ca 800 Olt zur Beförderung zum Hptm an. Haushaltsstellen gibt es allerdings momentan noch genau 0 zusätzliche. Diese sollen allerdings zeitnah geschaffen werden und zwar Anzahl X.
Es werden sicher keine 800 werden.
Also wird genau die gleiche Reihenfolge wie bei den OFw die zum HptFw anstehen gebildet und ab geht die Post. Die guten werden pünktlich und zeitnah befördert, die nicht so guten werden irgendwann befördert und ich befürchte das wird mindestens 24 Monate nach dem Stichtag sein zudem man eigentlich hätte befördert werden können oder sogar noch länger. Ich seh mich noch paar Jahre als OLt wenn da nicht ein Wunder passiert.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: F_K am 20. Dezember 2017, 14:19:50
@ Rollo83:

Du bist nicht "gut"?  :o

Ohne Scherz:

Meines Wissens nach ist Hptm die "allgemeine Laufbahnperspektive" bei Offz FD - dafür sollte man sich schon etwas Zeit nehmen ...
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 20. Dezember 2017, 14:33:06
Die Bündelung hatte ja auch nicht zum Zweck, früher zu befördern. Zusätzliche Planstellen aufgrund der Bündelung wird es nicht geben. Die Planstellen errechnen sich aus den Bedarfen des PSPm und werden halt immer grob gesagt 1 Jahr später wirksam, je nachdem, wann die Haushaltsverhandlungen sind.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Rollo83 am 20. Dezember 2017, 16:42:18
Das kommt drauf an wie man gut definiert. Ich finde meine persönlichen Leistungen durchaus gut, aber die Note der Beurteilung der L und OL aus dem LogZBw wird aus Wilhelmshaven vorgegeben egal wie gut oder schlecht ich bin. Mich interessiert die Note auch nicht ich würde meine Beurteilung auch mit einer 3.0 unterschreiben auch wenn das natürlich EDEKA heisst.
Mir ist der Text wichtiger und meine persönliche Meinung über das Beurteilungssystem halte ich mal zurück.

Natürlich ist es nicht der Sinn der Bündelung alle OL schnellstmöglich zum H durchzubefördern und ich sehe die Bündelung auch definitiv als positiv an aber es gibt definitv Soldaten die benachteiligt werden.
Einer sitzt ein Büro neben mir. OL, steht an zum H. Wird jetzt versetzt auf eine Stelle L-H und wird nicht befördert. Wäre dieser Dienstposten aber nicht L-H sondern "nur" für H dann wäre ehr zeitnah bei Versetzung zum H befördert worden. Thats life.

Sorry für Offtopic nu ist Dienstschluss.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: F_K am 20. Dezember 2017, 16:54:40
Naja, selbst "damals" war der Chef des Stabes LLBrig 31 A15 kodiert - die "Wartezeit" war so lang, dass die meisten Offiziere, die dort gedient haben, erst in der NÄCHSTEN Verwendung in A15 eingewiesen wurden.

Auch Offz MilFD wurden nicht "sofort" auf dem H Dienstposten befördert - auch da hat es eine Beförderungs / Eignungsreihenfolge gegeben.

Der Vorteil der Stellenbündelung ist die Minimierung von Dienstpostenwechseln / Umzügen - eine schnellere Beförderung war nie Ziel dieser Maßnahme.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 20. Dezember 2017, 19:15:33
Zitat
Wäre dieser Dienstposten aber nicht L-H sondern "nur" für H dann wäre ehr zeitnah bei Versetzung zum H befördert worden.
Auch nicht unbedingt. Da hätte er sich allen im Leistungsvergleich stellen müssen, die auf einem H-DP zur Beförderung ranstehen.
Du darfst einen Beförderungstau nicht mit einem Verwendungsstau durcheinanderbringen. Letztes fällt nur weg. D.h. die Wartezeit, die ein OLt bei Erfüllen aller Voraussetzungen wartet, bis er auf A11 versetzt wurde, fällt nun weg. Die Zeit muss man auch einberechnen.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Svenja am 28. August 2018, 17:31:28
Guten Tag. 


Ich habe über die Suchfunktion dieses Thema gefunden, und es wirft bei mir einige Unklarheiten auf. 

Wie ist die derzeitige Situation vom Oberfeldwebel zum Hauptfeldwebel ?
Wie wird die Rangfolge ermittelt ?
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 28. August 2018, 19:05:24
Beurteilung, was auch sonst? Und ggf. ein paar wenige Punkte für Einsätze.
Je nach Beurteilung lange Wartezeiten.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Christian89 am 22. September 2018, 11:33:40
Guten Tag Kameraden,

Mir ist aufgefallen dass  Stand jetz, extrem viele Oberfeldwebel sehr lange auf Beförderung warten müssen. Ich selbst warte jetz ca  13 Monate mit einer mittleren Beurteilung.   Weis jemand wie der Rücklauf derzeit ist ?  Wird nur rein nach Beurteilung entschieden ? Hätte ja zur Folge dass nur  alle über Wasser gehenden Kameraden befördert werden und die Masse des Durchschnitts nicht. ? Oder gibt es für jeden warte Monat einen " punkt " das man im Ranking hoch rutscht ? 

Ich hoffe mich verständlich ausgedrückt zu haben. 

Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 22. September 2018, 13:26:31
Ja es zählt die Beurteilung, nein, es gibt keine Wartepunkte oder andere Verfahren:
Zitat
27.03.2015 - Nach dem wegweisenden Urteil des VG Köln vom 27. August 2014 (Az. 23 K 5581/13) stand die Bundeswehr vor der Herausforderung, das Auswahlverfahren für die Beförderung zu überarbeiten.

Als erste Konsequenz wird nun mit Wirkung zum 1. März 2015 der sogenannte „Rotationserlass“ aufgehoben. Künftig werden die Auswahlverfahren nach einem Punktesystem auf Grundlage der dienstlichen Beurteilung erfolgen.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Christian89 am 22. September 2018, 13:48:23
Wo denn liegt aus der Praxis ca der Schnitt ? Quasi bei welcher Note wird nahezu pünktlich und bei welcher Note wird es mit dem Hauptfeldwebel nie was ?
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: KillBurn93 am 22. September 2018, 14:04:21
Das unterliegt wie die Kriterien für die Auswahl BS ständigen Schwankungen wenn heute eine 6,9 reicht um pünktlich befördert wird kann nächsten Monat eine 7,5 schon nicht mehr reichen...
Sie müssen bedenken jeden Monat erfüllen neue Kameraden die Bedingungen für ihre Beförderung.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 22. September 2018, 14:10:20
Der "Schnitt" ändert sich ja quasi monatlich, je nach Rücklauf und je nachdem welche in die Beförderungsreihenfolge rein kommen.
Mit 9.0 wirds pünktlich, mit 1,0 nie etwas.
Ich meine im Kopf zu haben, dass über 2.000 die Voraussetzungen erfüllt haben und warten.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: milFd2017 am 22. September 2018, 15:41:29
Mein Fall vor 2-3  Jahren:

Oktober: Voraussetzungen erfüllt (BU 7,0)
Folgender März neue BU 8,25
Folgender August Beförderung HptFw

Dürfte aber mittlerweile etwas entspannter sein, gefühlt hat mittlerweile jeder Portepee der mir begegnet diesen Dienstgrad.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Traumhaft am 27. September 2018, 17:23:59
Der derzeitige Beförderungsstau ist nicht mehr toll und sorgt nicht gerade für Motivation für mich. Letztlich war eine gute Beurteilung das Resultat aus viel Arbeit usw.  Ich warte auch schon fast ein Jahr aus den HF.    Es muss doch möglich sein zu wissen, wieviele derzeit warten und wann man ca dran ist ?
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: DA40 am 27. September 2018, 18:50:14
Wie wird die Rangfolge ermittelt ?

Hallo Svenja,

schau doch mal in DV-Online in die Vorschrift A-1340/111 und dort in die Randnummer 406.:

Grob gilt:

DSW der letzten BU x 20 + Punkte für EP (EP5 100 Punkte, EP4 90 Punkte, EP2 80 Punkte)
+ bis zu 3 bereits für eine Reihung verwendete BUs nur noch Punkte für die EP.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 27. September 2018, 19:10:11
Der derzeitige Beförderungsstau ist nicht mehr toll und sorgt nicht gerade für Motivation für mich. Letztlich war eine gute Beurteilung das Resultat aus viel Arbeit usw.  Ich warte auch schon fast ein Jahr aus den HF.    Es muss doch möglich sein zu wissen, wieviele derzeit warten und wann man ca dran ist ?
Beantrage doch deine Beförderung und hilfsweise die Darlegung deines Rangplatzes, die Anzahl der Wartenden und die durchschnittliche Wartezeit. Letztes ist aber kein Indiz wann du dran wärst. Warum? Darüber haben wir ja schon hier viel geschrieben.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: OMLT am 28. September 2018, 07:58:58
Der derzeitige Beförderungsstau ist nicht mehr toll und sorgt nicht gerade für Motivation für mich. Letztlich war eine gute Beurteilung das Resultat aus viel Arbeit usw.  Ich warte auch schon fast ein Jahr aus den HF.    Es muss doch möglich sein zu wissen, wieviele derzeit warten und wann man ca dran ist ?

Solche Aussagen sind mir immer ein innerliches Blumenpflücken. Dienen Sie nur treu wenn Sie den passenden Dienstgrad auf der Schulter haben?
Ich werd' Ihnen mal eine kleine Geschichte erzählen:
Ich war von 2010 bis 2016 OFw. Sechs Jahre! Das ist die Hälfte der Regeldienstzeit vieler Uff m.P. Und teilweise mehr als die Dienstzeit mancher junger HptFw die mit höherem Dienstgrad eingestiegen sind.

Ja, ich habe Witze darüber gemacht.
Ja, es wurden Witze darüber gemacht. Und das nicht wenige. Ich war der "ewige OFw der Brig23".
Ja, mich haben reihenweise Kameraden überholt. Auch solche die ich vielleicht in der AGA oder danach ausgebildet habe.
Ja, ich war stellenweise (auf gut deutsch gesagt) angepi**t ob der Situation.
Nichtsdestoweniger habe ich jeden Tag meine Arbeit gemacht, hab durch Vorbild geführt, habe treu gedient und hab mein bestes gegeben. Warum auch nicht?
Meine Motivation gründete sich nicht auf meinen Dienstgrad. Sondern auf meine Expertise, auf Kameradschaft und die Verpflichtung meinen Kameraden und Untergebenen gegenüber, meine Loyalität meinen Vorgesetzten und dem Dienstherren gegenüber, meine körperliche und geistige Leistungsfähigkeit und vor allem: auf mein berufliches Selbstverständnis!
All das scheint es heutzutage nicht mehr zu geben. Das einzige was es noch gibt ist Anspruchsdenken. Der Dienstherr muss dies, der Dienstherr muss das.

Ich will Ihnen aber auch noch das Ende der Geschichte verraten: Ich wurde auch nach sechs Jahren OFw kein HptFw. Trotz aller Motivation und Hingabe für den Dienst.
Dafür wurde ich 2016 zum OFähnr befördert und zum BS ernannt.

Ende
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: wurschdi87 am 28. September 2018, 09:06:57
Der derzeitige Beförderungsstau ist nicht mehr toll und sorgt nicht gerade für Motivation für mich. Letztlich war eine gute Beurteilung das Resultat aus viel Arbeit usw.  Ich warte auch schon fast ein Jahr aus den HF.    Es muss doch möglich sein zu wissen, wieviele derzeit warten und wann man ca dran ist ?

Solche Aussagen sind mir immer ein innerliches Blumenpflücken. Dienen Sie nur treu wenn Sie den passenden Dienstgrad auf der Schulter haben?
Ich werd' Ihnen mal eine kleine Geschichte erzählen:
Ich war von 2010 bis 2016 OFw. Sechs Jahre! Das ist die Hälfte der Regeldienstzeit vieler Uff m.P. Und teilweise mehr als die Dienstzeit mancher junger HptFw die mit höherem Dienstgrad eingestiegen sind.

Ja, ich habe Witze darüber gemacht.
Ja, es wurden Witze darüber gemacht. Und das nicht wenige. Ich war der "ewige OFw der Brig23".
Ja, mich haben reihenweise Kameraden überholt. Auch solche die ich vielleicht in der AGA oder danach ausgebildet habe.
Ja, ich war stellenweise (auf gut deutsch gesagt) angepi**t ob der Situation.
Nichtsdestoweniger habe ich jeden Tag meine Arbeit gemacht, hab durch Vorbild geführt, habe treu gedient und hab mein bestes gegeben. Warum auch nicht?
Meine Motivation gründete sich nicht auf meinen Dienstgrad. Sondern auf meine Expertise, auf Kameradschaft und die Verpflichtung meinen Kameraden und Untergebenen gegenüber, meine Loyalität meinen Vorgesetzten und dem Dienstherren gegenüber, meine körperliche und geistige Leistungsfähigkeit und vor allem: auf mein berufliches Selbstverständnis!
All das scheint es heutzutage nicht mehr zu geben. Das einzige was es noch gibt ist Anspruchsdenken. Der Dienstherr muss dies, der Dienstherr muss das.

Ich will Ihnen aber auch noch das Ende der Geschichte verraten: Ich wurde auch nach sechs Jahren OFw kein HptFw. Trotz aller Motivation und Hingabe für den Dienst.
Dafür wurde ich 2016 zum OFähnr befördert und zum BS ernannt.

Ende

Fabi, ich musste bei jedem einzelnen Beitrag hier an dich und deine Situation denken. Ich hab nur darauf gewartet bis du das hier kommentierst.
Wie manche mit einer Selbstverständlichkeit an dieser Beförderung rangehen, stimmt mich missmutig! (Wir beide wissen, dass wir eigentlich auch gerne andere Worte zur Beschreibung genutzt hätten)
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: tarekIT am 28. September 2018, 10:45:43
Der derzeitige Beförderungsstau ist nicht mehr toll und sorgt nicht gerade für Motivation für mich. Letztlich war eine gute Beurteilung das Resultat aus viel Arbeit usw.  Ich warte auch schon fast ein Jahr aus den HF.    Es muss doch möglich sein zu wissen, wieviele derzeit warten und wann man ca dran ist ?

Solche Aussagen sind mir immer ein innerliches Blumenpflücken. Dienen Sie nur treu wenn Sie den passenden Dienstgrad auf der Schulter haben?
Ich werd' Ihnen mal eine kleine Geschichte erzählen:
Ich war von 2010 bis 2016 OFw. Sechs Jahre! Das ist die Hälfte der Regeldienstzeit vieler Uff m.P. Und teilweise mehr als die Dienstzeit mancher junger HptFw die mit höherem Dienstgrad eingestiegen sind.

Ja, ich habe Witze darüber gemacht.
Ja, es wurden Witze darüber gemacht. Und das nicht wenige. Ich war der "ewige OFw der Brig23".
Ja, mich haben reihenweise Kameraden überholt. Auch solche die ich vielleicht in der AGA oder danach ausgebildet habe.
Ja, ich war stellenweise (auf gut deutsch gesagt) angepi**t ob der Situation.
Nichtsdestoweniger habe ich jeden Tag meine Arbeit gemacht, hab durch Vorbild geführt, habe treu gedient und hab mein bestes gegeben. Warum auch nicht?
Meine Motivation gründete sich nicht auf meinen Dienstgrad. Sondern auf meine Expertise, auf Kameradschaft und die Verpflichtung meinen Kameraden und Untergebenen gegenüber, meine Loyalität meinen Vorgesetzten und dem Dienstherren gegenüber, meine körperliche und geistige Leistungsfähigkeit und vor allem: auf mein berufliches Selbstverständnis!
All das scheint es heutzutage nicht mehr zu geben. Das einzige was es noch gibt ist Anspruchsdenken. Der Dienstherr muss dies, der Dienstherr muss das.

Ich will Ihnen aber auch noch das Ende der Geschichte verraten: Ich wurde auch nach sechs Jahren OFw kein HptFw. Trotz aller Motivation und Hingabe für den Dienst.
Dafür wurde ich 2016 zum OFähnr befördert und zum BS ernannt.

Ende
Und wirst nächstes jahr verdienterweise endlich zum Leutnant befördert (http://) *Daumenhoch*
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: dunstig am 28. September 2018, 12:57:01
Sehe etwas ähnliches in unserem Bereich auch immer wieder. Da mittlerweile völlig unabhängig von der Leistung jeder bei uns einfach zum Hptm durchbefördert wird, gibt es hier bei einigen ein nicht wirklich nachvollziehbares Anspruchsdenken. Aber gut, wenn es eh jeder pünktlich wird, unabhängig der gezeigten Leistungen, dann ist das auch immer in gewissem Maße hausgemacht, dass Anspruchsdenken und Realität aufeinander prallen, wenn es mal in einen Bereich geht, in dem wirklich Beförderungsstau herrscht.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Lippy am 28. September 2018, 16:28:53
Also das muss man doch etwas differenzierter sehen!
Natürlich hat die Beförderung nichts mit der Diensteinstellung zu tun, jedoch hat es was mit der Motivation zu tun. Eine nicht Beförderung über einen längeren Zeitraum, während andere locker vorbei ziehen, kann doch auch demotivierend sein. Und natürlich kann man, wenn dann später alles gut ist das Ganze beschönigen. Ändert aber auch nix dran das die Warterei für den einen oder Anderen schon belastend ist. Man muss und sollte keineswegs pünktlich HptFw werden, jedoch sind 1 Jahr und mehr warten nicht wirklich in Ordnung. Das hat auch nicht zwangsläufig was mit reinem Anspruchsdenken zu tun. Wenn man nun aber einen guten Job macht, aber im Mittelfeld der BU ist, dann dauert es. Und die wenigsten wissen warum sehen nur das Andere dran vorbeiziehen. Und das Unwissen führt zu Ärger,Demotivation und Resignation. Und das soll oder muss nicht sein.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Amadeus89 am 16. Oktober 2018, 11:16:53
Hallo zusammen,

Gibt es derzeit schon neue Informationen wieviele derzeit anstehen zur Hauptfeldwebel Beförderung ?
Aus der Praxis scheint es mir eine immer längere Warteliste zu werden mit dem Ziel nur noch wenige zum Hauptfeldwebel zu befördern und die Masse als Oberfeldwebel gehen zu lassen. Quasi eine bestenauswahl wie es schon mal war.    Ist es so ?   
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 16. Oktober 2018, 11:26:29
Eine Bestenauswahl ist bei gebündelten ja auch grundsätzlich strukturell angelegt, d.h. es ist nicht so, dass genauso viele Planstellen zur Verfügung stehen, wie es Dienstposten etc. gibt. Damit die einen eben schneller und die anderen weniger schnell befördert werden.

Aber: es warten weniger, als gem. Satz 1 eigentlich müssten (da es mehr Planstellen gibt, als nach Satz 1 eigentlich vorhanden sein müssten, hat was mit Einrechnung Altersgrenzen nach Dienstrechtneuordungsgesetz und anderen Faktoren zu tun).
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Amadeus89 am 16. Oktober 2018, 11:39:45
Das würde ja bedeuten, dass man die Chance hat zeitgerecht  HF zu werden ?  Ich warte jetz 9 Monate  evtl habe ich Ihre Aussage auch nicht richtig verstanden.  Wenn mehr Planstellen da sind, sollte es ja grundsätzlich keinen Stau geben ?
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 16. Oktober 2018, 11:49:17
Wenn du 9,0 beurteilt bist, kann ich dir verbriefen, dass du pünktlich wirst. Wenn du 4,0 hast, dann nicht.
Zitat
Wenn mehr Planstellen da sind, sollte es ja grundsätzlich keinen Stau geben ?
Das habe ich nicht geschrieben. Bitte nochmal genau lesen.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Amadeus89 am 16. Oktober 2018, 12:16:51
Ok habe jetz verstanden.

Naja es werden ja die Punkte ermittelt, wie das Geschiet kann man nachlesen Bzw ist hier auch genannt worden. 
Dennoch fehlen einfach die Informationen bei welchem Punktewert derzeit befördert wird.  Das es monatlich anderes ist, ist mir bewusst.  Es muss doch planbare Größen geben ?
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 16. Oktober 2018, 12:28:27
Nein, wie will man denn eine planbare Größe abgeben, wenn jeden Monat andere BU-Schnitte reinkommen? Und eine Aussage wie "Durchschnittlich wartet man x Monate" hilft auf den Einzelfall nicht.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Amadeus89 am 16. Oktober 2018, 12:38:21
Man könnte mitteilen wie es diesem Monat als Beispiel aussah. Welche Punkte man diesen Monat Gebraucht hat
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: F_K am 16. Oktober 2018, 12:39:58
Man könnte meinen, ein OFw, der zum HptFw ansteht, versteht Erläuterungen vom Fachmann ...
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Amadeus89 am 06. November 2018, 18:18:53
Guten Tag

Sind bisher schon neue Erkenntnisse was dem Beförderungsstau betrifft bekannt ? 
Wie sind die Erfahrungen aus der Truppe ?
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: SolSim am 06. November 2018, 18:45:24
Guten Tag

Sind bisher schon neue Erkenntnisse was dem Beförderungsstau betrifft bekannt ? 
Wie sind die Erfahrungen aus der Truppe ?

Ich denke mal, dass sich so ein Beförderungsstau nicht innerhalb eines Monats abbauen lässt. Davon mal abgesehen hat der Bundestag (meines Wissens nach) in den letzten Wochen keine Erhöhung der Planstellen beschlossen.

So sehr ich Ihre unbefriedigende Situation verstehen kann, wird Ihnen hier leider keiner sagen können, wann Sie denn wirklich dran sind.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Tommie am 06. November 2018, 20:00:34
Diejenigen Oberfeldwebel, die im letzten Quartal bei uns zum Hauptfeldwebel befördert wurden, hatten alle ein BU mit einer 7 vor dem Komma!

Und glauben Sie mir, ich weiß um die Beurteilungen unserer Soldaten, denn außer ADSB, DATAV, NuBe DvUstgPersWiSysBw und Nebentätigkeiten mache ich nichts anderes als Beurteilungen ;) !
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Amadeus89 am 06. November 2018, 20:17:34
Denn können sich Kameraden die zweifelsfrei einen guten Job machen, aber eben kein BS werden wollen und dies auch so kommunizieren auf lange warte Zeiten einstellen ? Ist es überhaupt möglich mit ner 6,0 er Beurteilung HF zu werden ? Rücken ja jeden Monat neue in die Beförderungsreife nach.

Etwas ungerecht das ganze.     Die hochgepunkteten Lieblinge werden HF ohne Einsatz Erfahrung usw und andere mit deutlich mehr Personal und Materialverantwortung offensichtlich nicht.
Wann gibt es genügend Planstellen, damit der Wahnsinn ein Ende hat ?
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 06. November 2018, 20:31:31
Man sollte vielleicht mal einen Schritt zurücktreten und sich das ganze sachlich betrachten.
Bei gebündelten Dienstposten gibt es immer eine Planstellenschere um dem gesetzlichen Prinzip der Beförderung nach Eignung, Leistung und Befähigung Rechnung zu tragen. Das ist somit auch bei der Beförderung zum HptFw so. Es ist sogar derzeit so, dass es mehr Planstellen gibt als eigentlich vorgesehen und somit mehr Beförderungen erfolgen, als eigentlich strukturell vorgesehen. Die Beförderungssituation ist somit so gut wie seit längerem nicht mehr.
Es war doch mit der Einführung der großen Bündelung klar, dass es Wartezeiten gibt (und sie es auch geben müssen, s.o.).
Während es vorher den Verwendungsstau gab, gibt es nunmehr den Beförderungsstau, der ist unumgänglich, da gesetzlich vorgeschrieben, dass nach Leistungsstärke befördert wird.
"Wahnsinn" lese ich da nicht heraus.
Die individuellen "Gründe", wie "will kein BS werden", "Chef-Lieblinge" etc. pp. können nicht dem Beförderungssystem angelastet werden, hier gilt es eher in Richtung der Vorgesetzten und/oder Beurteilungssystem zu schauen. Also bitte nicht Wirkung und Ursache verwechseln.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Amadeus89 am 06. November 2018, 21:57:15
Ich verstehe durchaus was Sie mir damit sagen wollen.

Allerdings wirft es auch Fragen auf.  Wenn jeden Monat ein neues Ranking erstellt wird, und neue Kameraden/in die Beförderungsreife erreichen dann wird es für Leute unter 7 Schnitt nicht möglich sein HF zu werden. Es rutschen jeden Monat ja solche neu mit rein ins Ranking.   Da es keine Wartepunkte gibt wird es nichts werden für die unter 7 beurteilten
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: BSG1966 am 06. November 2018, 22:11:20
Denn können sich Kameraden die zweifelsfrei einen guten Job machen, aber eben kein BS werden wollen und dies auch so kommunizieren auf lange warte Zeiten einstellen ? Ist es überhaupt möglich mit ner 6,0 er Beurteilung HF zu werden ? Rücken ja jeden Monat neue in die Beförderungsreife nach.

Etwas ungerecht das ganze.     Die hochgepunkteten Lieblinge werden HF ohne Einsatz Erfahrung usw und andere mit deutlich mehr Personal und Materialverantwortung offensichtlich nicht.
Wann gibt es genügend Planstellen, damit der Wahnsinn ein Ende hat ?

Ohne jetzt Ahnung von den ganzen Beförderungsmodalitäten zu haben - ich habe schon einige 6,0er HFw/HBtsm gesehen, also scheint es auch so zu klappen. Grundsätzlich schadet es aber nicht, gut beurteilt zu sein.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 07. November 2018, 04:44:19
Zitat
Allerdings wirft es auch Fragen auf.  Wenn jeden Monat ein neues Ranking erstellt wird, und neue Kameraden/in die Beförderungsreife erreichen dann wird es für Leute unter 7 Schnitt nicht möglich sein HF zu werden. Es rutschen jeden Monat ja solche neu mit rein ins Ranking.   Da es keine Wartepunkte gibt wird es nichts werden für die unter 7 beurteilten
Ja, da hast du absolut recht, das ist in der Tat ein Problem. Das war auch früher mal anders geregelt und war aufgrund einer Klage eines Kameraden neu zu regeln (das Thema hatten wir ja auch gerade, dass Rechtssprechungen nicht unbedingt immer als gerecht empfunden werden).
Es wird der Beförderungszeit aber insofern Rechnung getragen, als dass mit jeder neu hinzukommenden und bestandskräftigen Beurteilung die Förderungswürdigkeit der davor liegenden BU (maximal 3) mit Punkten hinzuaddiert wird.
Weiterhin gibt es einen Punkt für jeden Monat im Einsatz.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: DA40 am 07. November 2018, 07:57:47
Ich verstehe durchaus was Sie mir damit sagen wollen.

Allerdings wirft es auch Fragen auf.  Wenn jeden Monat ein neues Ranking erstellt wird, und neue Kameraden/in die Beförderungsreife erreichen dann wird es für Leute unter 7 Schnitt nicht möglich sein HF zu werden. Es rutschen jeden Monat ja solche neu mit rein ins Ranking.   Da es keine Wartepunkte gibt wird es nichts werden für die unter 7 beurteilten

Nein, das ist so falsch, da auch sog. historische Bewertungen den Beförderungs-Punktwert erhöhen, mithin der "junge" OFw nur Punkte aus einer Bewertung mitnimmt, bekommt der schon etwas länger wartende OFw auch Beförderungspunkte für ältere Beurteilungen. Schau mal weiter oben, da hatte ich das aus der Vorschrift rauskopiert (müsste die A-1349/111 sein).
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 07. November 2018, 09:44:27
Es wird der Beförderungszeit aber insofern Rechnung getragen, als dass mit jeder neu hinzukommenden und bestandskräftigen Beurteilung die Förderungswürdigkeit der davor liegenden BU (maximal 3) mit Punkten hinzuaddiert wird.
Weiterhin gibt es einen Punkt für jeden Monat im Einsatz.
Er hat schon insofern recht, als dass jeden Monat neue Soldaten in die Berförderungsreihenfolge rein kommen. Die historische BU (und dort nur die Förderungswürdigkeit) kommt nur alle 2 Jahre hinzu, nämlich wenn die BU rechtskräftig wird.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Amadeus89 am 07. November 2018, 09:59:03
Also wartet man im Schnitt 2 Jahre bis halt die neue BU rechtskräftig ist ?
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: LwPersFw am 07. November 2018, 11:12:15
Also wartet man im Schnitt 2 Jahre bis halt die neue BU rechtskräftig ist ?

Das meinte Ralf nicht... Er wollte verdeutlichen, dass, da normale PBU nur alle 2 Jahre erstellt werden, diese "Zusatzpunkte" auch eben nur alle 2 Jahre hinzugerechnet werden können...


Grundsätzlich gilt:

Planmäßige Beurteilungen werden grundsätzlich erstmals 6 Monate nach dem jeweiligen
Vorlagetermin (31.03./30.09.) berücksichtigt. Dies gilt auch dann, wenn die Beurteilung vorgezogen
erstellt wurde, jedoch nicht, wenn sie aus bestimmten Anlässen, gemäß Nr. 204 a (1) bis (2) und (4)
bis (10) der Zentrale Dienstvorschrift A-1340/50 „Beurteilungen der Soldatinnen und Soldaten der
Bundeswehr“, erstellt wurde. Sonderbeurteilungen werden berücksichtigt, wenn sie an die Stelle einer
fehlenden oder aufgehobenen und nicht neu erstellten planmäßigen Beurteilung treten.

Aus der Gesamtzahl der Soldatinnen bzw. Soldaten wird betrachtet, wer die Voraussetzungen
für eine Beförderung oder Einweisung (Beförderungs-/Einweisungsreife) gemäß der A-1340/49, sowie
die in den Abschnitten 2 bis 5 für die jeweilige Laufbahn ggf. genannten weiteren Voraussetzungen
(z. B. Dienstzeit im jeweiligen und bzw. oder einem bestimmten Dienstgrad) erfüllt.

Mit Erreichen der Beförderungs-/Einweisungsreife werden die Soldatinnen bzw. Soldaten in
die Beförderungs-/Einweisungsreihenfolge zum jeweiligen Dienstgrad bzw. in die jeweilige BesGr
aufgenommen. Dabei sind die Reihenfolgen getrennt nach den Laufbahngruppen der Mannschaften,
der Unteroffiziere und Offiziere zu bilden. Innerhalb der Laufbahngruppe der Unteroffiziere ist zwischen
Fachunteroffizieren und Feldwebeln zu unterscheiden. Innerhalb der Laufbahngruppe der Offiziere ist
nach Laufbahnen zu unterscheiden.

Innerhalb der jeweiligen Beförderungs-/Einweisungsreihenfolge sind die Soldatinnen bzw. Soldaten,
gemäß den jeweilig zutreffenden, in den Abschnitten 2 bis 5 dargestellten Vorgaben, zu reihen.


Und speziell für die Feldwebel-Laufbahnen:

Die Beförderung zum Eingangsdienstgrad Feldwebel in den Laufbahnen der Feldwebel setzt
die Laufbahnbefähigung für die jeweilige Feldwebellaufbahn voraus. Danach besteht die Möglichkeit
der Beförderung zum Oberfeldwebel, Hauptfeldwebel, Stabsfeldwebel und Oberstabsfeldwebel.


Für die Bildung von Beförderungsreihenfolgen zum Hauptfeldwebel, Stabsfeldwebel und
Oberstabsfeldwebel ist vorrangig die aktuelle planmäßige Beurteilung heranzuziehen (siehe Nr. 407).
Ergehen nach erfolgter Reihung in der entsprechenden Beförderungsreihenfolge weitere
planmäßige Beurteilungen und werden diese bestandskräftig, ist die jeweils jüngste Beurteilung als die
aktuelle planmäßige Beurteilung zu werten. Die bewerteten Förderungswürdigkeiten/Entwicklungsprognosen
aus den bis dahin in der Reihenfolge berücksichtigten Beurteilungen werden zur Ermittlung
des Rangplatzes in der Beförderungsreihenfolge herangezogen. Dies gilt jedoch für höchstens 3
zurückliegende (historische) planmäßige Beurteilungen (siehe Nr. 408).

Die aktuelle planmäßige Beurteilung wird wie folgt berücksichtigt:

Aufgabenerfüllung auf Dienstposten + Entwicklungsprognose

Durchschnittswert x 20                   + bis in die höchsten Verwendungen der Laufbahn                100 Punkte
                                                       bei Bedarf bis in die höchsten Verwendungen der Laufbahn 90 Punkte
                                                       bis zur allgemeinen Laufbahnperspektive                           80 Punkte
                                                       individuelle Laufbahnperspektive erreicht                           0 Punkte


Die Bewertungen der Förderungswürdigkeit bzw. Entwicklungsprognose (historischer)
planmäßiger Beurteilungen (siehe Nr. 406) werden wie folgt berücksichtigt:

(historische) Prognose                                                          zweit-       dritt-       viertletzte
E/bis in die höchsten Verwendungen der Laufbahn                   50           33              20           Punkte
D/bei Bedarf bis in die höchsten Verwendungen der Laufbahn   45           30              18           Punkte
C/bis zur allgemeinen Laufbahnperspektive                             40           27              16           Punkte
A/B/individuelle Laufbahnperspektive erreicht                          0             0                0            Punkte


Besondere Auslandsverwendungen und Missionen9 werden in den Beförderungsreihenfolgen
je 30 Tage mit einem Punkt berücksichtigt. Diese Punkte werden erstmals mit zweimonatiger
Verzögerung in den Beförderungsreihenfolgen berücksichtigt.
Alle Punkte verfallen jeweils nach einer Beförderung.

(Es sind ausschließlich Zeiten für besondere Auslandsverwendungen und Missionen zu berücksichtigen,
die ab dem 1. April 2008 geleistet wurden. Dies gilt auch, wenn der 1. April 2008 innerhalb eines
Einsatzzeitraumes liegt.)
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: LwPersFw am 07. November 2018, 11:18:50
Im Anhang eine sehr gute Broschüre, die sehr umfangreich das komplexe Thema "Wann werde ich befördert ?" beleuchtet und erklärt.

Sie ist zwar aus dem Jahr 2011 ... so das sich einige "Stellmotoren" verändert haben - z.B. statt Personalabbau nun Personalaufwuchs -,
aber die grundsätzlichen Aspekte haben unverändert ihre Gültigkeit.



Auch beachten ... Vorschriften wurden umbenannt... es gibt heute z.T. neue Bezeichnungen (z.B. DPäK anstatt z.b.V.)... die Hinweise im Impressum der Broschüre.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Tasty am 07. November 2018, 23:18:10
....., nämlich wenn die BU rechtskräftig wird.
Bestandskräftig.
Urteile werden rechtskräftig.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: LwPersFw am 08. November 2018, 08:53:03
Aus der Antwort des BMVg zum Bericht des Wehrbeauftragten 2017:


"Eine Beförderung von Berufssoldatinnen und Berufssoldaten (BS) sowie von Soldatinnen und Soldaten auf Zeit (SaZ) ist nur zusammen mit der Einweisung in eine besetzbare Planstelle zulässig.
Die Wartezeiten auf eine Beförderung oder Einweisung in eine Planstelle einer höheren Besoldungsgruppe entstehen aus einer Vielzahl von Gründen, die in ihrer Gesamtheit wirken.

Nach haushaltsrechtlichen Bestimmungen dürfen Planstellen regelmäßig nur für Daueraufgaben eingerichtet werden.
Diese Daueraufgaben sind unter Anwendung angemessener Methoden der Personalbedarfsermittlung sachgerecht und nachvollziehbar zu begründen.

Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung werden Daueraufgaben durch Dienstposten abgebildet.
Dienstposten unterliegen damit der haushaltsrechtlichen Anerkennung und kennzeichnen einen abgegrenzten Aufgaben- und Tätigkeitsbereich.
Sie werden für eine bestimmte Verwendung mit Angabe der Bewertung ausgebracht und sind in der Soll-Organisation als Teil der Organisation der Bundeswehr ausgewiesen.

Planstellen stehen damit nach haushaltsrechtlichen Grundsätzen regelmäßig nur zur Abdeckung von Dienstposten zur Verfügung.

Ergänzend zu dem nach der Strukturplanung des Bundesministeriums der Verteidigung vorgesehenen Dienstpostenumfang
werden für Soldatinnen und Soldaten auch Planstellen für den strukturell vorgesehenen Ausbildungsumfang ausgebracht.

Beschränkungen für die Zahl höherwertiger Planstellen ergeben sich für die Soldatinnen und Soldaten zum Teil
bereits aus Fußnoten zu einzelnen Besoldungsgruppen in den Besoldungsordnungen des Bundesbesoldungsgesetzes.

Darüber hinaus sehen die militärischen Zielstrukturen, die bisher im Personalstrukturmodell (PSM) 185 und nunmehr
im aktuellen Personalstrukturplan militärisch (PSPm) 2018 als Dienstposten- und Ausbildungsumfang abgebildet sind,
auf gebündelten Dienstposten durchaus Soldatinnen und Soldaten vor, die nach dem Leistungsprinzip nicht sofort nach
Erfüllen der Mindestvoraussetzungen zusammen mit den leistungsstärksten zur Beförderung heranstehenden Soldatinnen
und Soldaten befördert werden sollen.

Durch die in der Strukturplanung verwendeten Parameter ergeben sich durchschnittliche Zeiten von bis zu zwei Jahren
für die Dauer zwischen dem Erfüllen der Mindestvoraussetzungen und der tatsächlichen Beförderung.

Im konkreten Einzelfall können aufgrund des Vergleichs von Eignung, Befähigung und Leistung der um eine Beförderung
konkurrierenden Soldatinnen und Soldaten auch deutlich längere Zeiten entstehen.

Im Ergebnis ist ein Umfang von rd. 9.000 (ca. 5 Prozent der BS/SaZ) Soldatinnen und Soldaten vorgesehen, für die nach
dem Dotierungsgefüge des PSPm 2018 trotz Erfüllung aller sonstigen Beförderungsvoraussetzungen keine
höher dotierte Planstelle ausgebracht werden soll.

Demgegenüber war mit Stand Dezember 2017 die Gesamtzahl der auf eine Beförderung wartenden Soldatinnen und Soldaten
auf gebündelten Dienstposten mit rd. 4.400 (ca. 2,5 Prozent der BS/SaZ) deutlich geringer als die in der Strukturplanung des
Bundesministeriums der Verteidigung abgebildeten Umfänge.

Die Verwirklichung der in der Strukturplanung verwendeten Parameter setzt neben einer dem Modell entsprechenden Struktur
des tatsächlichen Personalkörpers auch eine Planstellenausstattung entsprechend dem Dotierungsgefüge des PSPm 2018 voraus.

Gemessen am beabsichtigten Personalaufwuchs des PSPm 2018 besteht noch ein absoluter Mehrbedarf (bis zum Jahr 2024)
von insgesamt rd. 1.700 Planstellen für die Laufbahnen der Offiziere sowie rd. 2.000 Planstellen für die Laufbahnen der Unteroffiziere
.

Das Bundesministerium der Verteidigung wird die sich aus den Strukturplanungen ergebenden Planstellenbedarfe entsprechend
dem beabsichtigten Personalaufwuchs in die jährliche Haushaltsaufstellung einbringen.

Im konkreten Einzelfall ist die Beförderung von Soldatinnen und Soldaten grundsätzlich nur zulässig, wenn ihre Verwendung
auf einen im Frieden zu besetzenden Dienstposten, dessen Bewertung mindestens dem Beförderungsdienstgrad entspricht,
verfügt und als Personalmaßnahme wirksam wurde.

Während eines Ausbildungsabschnittes können Berufssoldatinnen, Berufssoldaten sowie Soldatinnen und Soldaten auf Zeit
auch befördert werden, wenn sie die sonstigen Beförderungsvoraussetzungen erfüllen, den erforderlichen Ausbildungsstand
erreicht haben und unmittelbar nach abgeschlossener Ausbildung auf einen ihrem Dienstgrad entsprechend bewerteten
Dienstposten versetzt werden.

Soweit die Verwendung auf einem regulären Dienstposten während der verbleibenden Dienstzeit nach Abbruch eines
Studiums nicht möglich ist, kommt eine Beförderung auch nicht in Betracht.

Hinsichtlich der Soldatinnen und Soldaten im Bereich der militärischen Flugverkehrskontrolle wurden die bisher
unterschiedlichen Verfahren zwischen den Teilstreitkräften angepasst."
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Stixx am 12. November 2018, 18:05:19
Hallo Kameraden,

hat jemand etwas Konkretes dazu? Oder ist das Flurfunkbullsh***?


Gruß
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 12. November 2018, 20:09:41
Man wird halt schauen müssen, wie die MDZ ausgestaltet sein werden nach Novellierung der SLV.
Hoffentlich schaffen wir es uns durchzusetzen, ansonsten wäre das verheerend.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: SolSim am 12. November 2018, 20:31:32
Da wird hoffentlich nichts geändert. Das würde die Feldwebellaufbahn aus meiner Sicht komplett kaputt machen.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Stixx am 12. November 2018, 20:33:12
Aber ein Gerücht ist es schonmal nicht? Inwieweit verheerend? Ich nehme an weil dieser altehrwürdige Dienstgrad dann einen inflationären Anstrich erhält?!
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: SolSim am 12. November 2018, 20:42:00
1. Die Inflation und 2. wird ein großer Teil der Berufssoldaten nicht über den Dienstgrad HptFw hinauskommen. Ich glaube nämlich kaum, dass eine frühere Fördermöglichkeit mit ausreichend Planstellen hinterlegt wird.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 12. November 2018, 20:47:17
Für die Besseren ist es demotivierend, wenn sie nach 8 Jahren ihren Enddienstgrad erreicht hätte und für die anderen das gefühlte Nicht-befördert-zu werden ist auch demotivierend, denn -wie gesagt- die Planstellensituation würde sich erst einmal nicht ändern. Für die erste Personengruppe führt man dann vielleicht den Korporalsfeldwebel ein  ;), ach, das erinnert mich aber sehr an die Msch.
Man braucht sich ja nur mal die Entwicklung und Inflation bei den Msch anschauen und wa sman nun macht, um wieder ein wenig Anreiz reinzubringen.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: SolSim am 12. November 2018, 20:51:10
Ganz ehrlich, bei den Feldwebeln brauch man das nun wirklich nicht.

Wer so gut ist, um mit 30 Stabsfeldwebel werden zu können sollte doch gleich den Laufbahnaufstieg zum OffzMilFD wagen.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Stixx am 12. November 2018, 20:53:43
Okay, ich schlussfolgere mal, dass diese Überlegung ernsthaft in den Startlöchern steht.
Sollte es tatsächlich so kommen, würde man dann sicher auch deutlich mehr StFw OA auf den OffzMilFD-Lehrgängen wiederfinden :D
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: LwPersFw am 12. November 2018, 22:54:09
Im Anhang mal ein "Schmankerl" aus der Geschichte...  ;) :D

Die FDP fordert deshalb folgende Besoldungsskala:
— Unteroffizier A 5
— Stabsunteroffizier A 6
— Feldwebel A 7
— Oberfeldwebel A 8
— Hauptfeldwebel A 9
— Stabsfeldwebel A 10
— Oberstabsfeldwebel A 11
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 13. November 2018, 04:45:22
Ist ja fast wie ein deja vu:
Zitat
Die Eröffnung dieser weiteren Besoldungsgruppe
für Oberstabsfeldwebel ist auch deshalb geboten,
weil der Oberstabsfeldwebel bereits mit dem 45.
Lebensjahr die letzte Dienstaltersstufe erreichen
kann und bis zu seiner Zurruhesetzung mit dem
60. Lebensjahr nach derzeitigem Besoldungsrecht
keine Besoldungsverbesserung mehr vorgesehen
ist. Damit fehlt in dieser Dienstgradgruppe in
einem Zeitraum von theoretisch 15 Jahren eine
Verbesserungsmöglichkeit und damit auch ein
Anreiz für eine Leistungssteigerung
.

Zitat
Wer so gut ist, um mit 30 Stabsfeldwebel werden zu können sollte doch gleich den Laufbahnaufstieg zum OffzMilFD wagen.
Womit die dann aus dem Personalkörper der UmP herausgehen, damit die Nächsten "die Besten" sind und diese dann 30+ Jahre warten.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: S1NCO am 13. November 2018, 07:41:19
Zitat
Im Anhang mal ein "Schmankerl" aus der Geschichte...  ;) :D

Die FDP fordert deshalb folgende Besoldungsskala:
— Unteroffizier A 5
— Stabsunteroffizier A 6
— Feldwebel A 7
— Oberfeldwebel A 8
— Hauptfeldwebel A 9
— Stabsfeldwebel A 10
— Oberstabsfeldwebel A 11

Interessant, mein Vater hatte Dienstantritt 1977, war Anfang der 80er ZgFhr und Mitte/ Ende der 80er KpChef.
Der erzählt mir immer, OStFw hätte es damals noch gar nicht gegeben.

Aber der Eintrag in Wikipedia erklärt ja ein bisschen diese Aussage.
Vermutlich hat man diese als kleiner ZgFhrOffz nie zu Gesicht bekommen.

Aber er schwebt auch in Erinnerungen, in denen Ein Uffz GrpFhr war,  und ZgFhr III u. IV, sowie der KpTrpFhr ein OFw.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: dunstig am 13. November 2018, 08:09:58
Ich verstehe es immer noch nicht, warum man nicht merkt, dass diese Dienstgradinflation und ein pünktliches Durchbefördern eben nicht für Attraktivität sorgt, sondern lediglich dem Leistungsprinzip entgegenläuft. Dem dann mit neu eingeführten Dienstgraden zu begegnen, ist doch auch nur ein schwacher Workaround.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: bayern bazi am 13. November 2018, 09:52:20

Interessant, mein Vater hatte Dienstantritt 1977, war Anfang der 80er ZgFhr und Mitte/ Ende der 80er KpChef.
Der erzählt mir immer, OStFw hätte es damals noch gar nicht gegeben.

Aber der Eintrag in Wikipedia erklärt ja ein bisschen diese Aussage.
Vermutlich hat man diese als kleiner ZgFhrOffz nie zu Gesicht bekommen.

Aber er schwebt auch in Erinnerungen, in denen Ein Uffz GrpFhr war,  und ZgFhr III u. IV, sowie der KpTrpFhr ein OFw.

Ende 80 wie der OStFw neu eingeführt wurde gab es genau ZWEI DP im Btl - den Spieß 1. und den S3 Fw

- da gab es in der S3 Leiste auch nur :

1 Major- der war gleichzeitig  stelv Kdr 
1 OStFw (der große S3)
1 Fw/OFw (der kleine S3)

und ein paar Papiertieger
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: neuer-ITler am 13. November 2018, 09:56:57
Das Verstehe ich auch nicht, wo die Motivation den bleibt für den einzelnen Soldaten.
Bestes Beispiel habe ich in meinem Kameraden kreis derzeit.
SU ist in die Fw- Laufbahn gewechselt.
Nun zu seiner Beförderungsserie,
nach Bestandenem IT-Fw Lehrgang zum Fw befördert,
1 Jahr später zum OFw,
1 Jahr später zum HptFw.

Wenn er nicht zum BS wird oder SAZ 25, dann hat er sein Enddienstgrad in kürzester Zeit erreicht.
Wird immer verrückter mit den Beförderungen.

Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: F_K am 13. November 2018, 10:02:26
.. und was soll ich sagen?

Wenn es "politisch" nicht für Oberst "reicht" (und RSU Regiment will ich nicht), dann ist mein derzeitige Dienstgrad mein Enddienstgrad, den ich dann für 20 Jahre (oder so) bekleide - wo bleibt da die Motivation?

Die ist da - die hängt nämlich nicht am Dienstgrad.

Was ist denn mit einem Gesellen / Meister / Ingenieur - die allermeisten haben da auch nach wenigen Jahren den "Enddienstgrad" ereicht und verbleiben dort für Jahrzehnte ... ISSO.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: dunstig am 13. November 2018, 10:15:03
Eben. Es ist zwar ein Äpfel-Birnen-Vergleich, aber wenn ich mir anschaue, dass die von Airbus übernommenen SaZ im Tarifvertrag direkt mit EG 11 eingruppiert werden und nach ein paar Jahren dann in aller Regel bei EG 12 Schluss ist, aber dennoch fast alle bis zur Rente hier bleiben, dann stellt man fest, dass Motivation durchaus auch an anderen Dingen festgemacht werden kann.

Erst die Beförderungszeiten verringern und dann noch jeden unabhängig der Leistung durchbefördern und sich dann wundern, dass hinten raus keine Steigerungsmöglichkeiten mehr da sind und neue Dienstgrade einzuführen, ist doch wirklich hanebüchen.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Bastiis am 09. Dezember 2018, 13:46:19
Im neuen Haushalt für 2019 sind neue Planstellen vorgesehen   Sodass ca 1000 Beförderungen bei uffz mit p. Getätigt werden können.       Ist auch als Thema in der Dezember Ausgabe des Bundeswehr Verbandzeitschrift mit drin

Interessant aber leider nichts zu finden wieviele Oberfeldwebel auf Beförderung warten.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Suzilus am 12. Dezember 2018, 19:41:26
Ab wann werden die Planstellen Erhöhung in der Truppe ankommen ? Wieviele Oberfeldwebel warten derzeit ?
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 12. Dezember 2018, 19:55:59
Aktuelle Zahlen gibt es über die befördernde Stelle, das BAPersBw, ändert sich ja monatlich. Ob es aber einen Unterschied macht, ob es nun 4.500 oder 4.000 oder 5.000 sind bei einer strukturellen vorgesehenen Quote von 6.000, wage ich zu bezweifeln.
Die Umsetzung des Haushalts ist erfahrungsgemäß so Ende Frühjahr/Sommer.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Jens79 am 16. Dezember 2018, 10:13:10
Ist es richtig das derzeit darüber nachgedacht wird, die benötigten 16 Fw Dienstjahre zur Beförderung zum StFw zu senken auf 12 oder 14 Jahre?
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Andi8111 am 16. Dezember 2018, 10:27:42
9 :D
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 16. Dezember 2018, 12:10:48
Wenn man die Mindestdienstzeiten aus der SLV komplett rausnehmen würde (was ja derzeit angedacht ist, vorbehaltlich anderer untergesetzlicher Regelungen), wäre man bei 3 Jahre bis zum Fw, ein Jahr zum OFw, ein Jahr zum HptFw und ein Jahr zum StFw, also bei 6 Jahren.
Alles zwischen 6 und der heutigen Regelung wird es dann in Zukunft sein.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: SolSim am 16. Dezember 2018, 12:36:17
Da ist nur zu hoffen, dass eine Änderung mit "Augenmaß" stattfindet.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: wolverine am 16. Dezember 2018, 13:02:45
Ich werde doch noch General! ;D
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Jens79 am 16. Dezember 2018, 13:41:07
Mir soll´s egal sein. Bekomme ich halt früher A9... 
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: dunstig am 16. Dezember 2018, 16:23:00
Was ist denn überhaupt der Grund dafür, dass diese Verkürzung der Beförderungszeiten nun unbedingt notwendig geworden ist?
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: KlausP am 16. Dezember 2018, 16:32:11
Was ist denn überhaupt der Grund dafür, dass diese Verkürzung der Beförderungszeiten nun unbedingt notwendig geworden ist?

Haste noch nüscht vonne "Attraktivitätsoffensive" gehört?  ;)

Achtung! Kriegsgeschichte! Ich weiß gar nicht, was ihr wollt. Ich bin das erste Mal nach 8 Dienst- und 5 Feldwebeljahren Staber geworden. Aber das war 'ne andere Armee.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 16. Dezember 2018, 16:53:22
Was ist denn überhaupt der Grund dafür, dass diese Verkürzung der Beförderungszeiten nun unbedingt notwendig geworden ist?
Das hat nichts mit einer Attraktivitätsoffensive zu tun, sondern mit einer gerichtlichen Auslegung/Bewertung der Mindestbeförderungszeiten.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: LwPersFw am 16. Dezember 2018, 18:22:30
Was ist denn überhaupt der Grund dafür, dass diese Verkürzung der Beförderungszeiten nun unbedingt notwendig geworden ist?
Das hat nichts mit einer Attraktivitätsoffensive zu tun, sondern mit einer gerichtlichen Auslegung/Bewertung der Mindestbeförderungszeiten.


Dies hatte der DBwV dazu im Juli veröffentlicht:

"....und anderen Themen steht der Wegfall der Mindestbeförderungszeiten oberhalb der Jahresfrist in Rede.

Dies geht auf eine jahrelange Rechtsprechung zurück, die auch außerhalb der Bundeswehr stattfand. Ausschließlich Artikel 33 Grundgesetz als Leistungsgrundsatz darf dabei nach aktueller Rechtsprechung Anwendung auf Beförderungen finden.


Dies hieße für die Bundeswehr:

Der Leistungsgrundsatz wird abgebildet im Beurteilungsverfahren. Somit wären folgerichtig Beförderungen nach zwei bis vier Jahren auszusprechen.

Für die Laufbahn der Feldwebel hieße das etwa, dass die derzeitige Mindestbeförderungszeit zum Stabsfeldwebel von 16 Feldwebeljahren entfällt und durch eine neue, etwa halb so kurze ersetzt wird.

Damit werden Stabsfeldwebel mit Spitzenbeförderungen zukünftig vor dem 30. Geburtstag befördert.

Rund 30 Prozent der Feldwebel würden dadurch jedoch das Laufbahnziel gar nicht mehr erreichen.


Eine Katastrophe für das innere Gefüge der Bundeswehr, für jegliches Gerechtigkeitsempfindengegenüber unseren „Bestandskunden“ und für die allgemeine Beförderungssituation ohnehin, da 11 000 Anwärter mit einem Schlag „auf dem Hof stehen würden“.


Daher lehnen wir als DBwV dies konsequent ab und haben die politische Leitung wie auch die militärische Führung aufgefordert,
vor Einführung sämtliche Rahmenbedingungen zu definieren und haushalterisch zu hinterlegen.


Leider ist jedoch momentan nicht die Frage, ob dies so kommt, sondern nur wann."



Als Beispiel aus der Rechtsprechung

https://www.bverwg.de/281004U2C23.03.0 (https://www.bverwg.de/281004U2C23.03.0)

"Leitsätze:

Für die Besetzung von Beförderungsämtern einer Laufbahn gilt ausschließlich der Leistungsgrundsatz gemäß Art. 33 Abs. 2 GG.

Es verstößt gegen Art. 33 Abs. 2 GG, Beförderungsmöglichkeiten innerhalb einer Laufbahn von einer Mindestverweildauer von mehr als 10 Jahren in dem bisherigen Amt oder von einem Mindestdienstalter abhängig zu machen.

Die exekutive Organisationsgewalt entfaltet sich regelmäßig im Rahmen der Vorgaben von Art. 33 Abs. 2 GG.


Auszug:

Belange, die nicht im Leistungsgrundsatz verankert sind, können bei der Bewerberauswahl zur Besetzung öffentlicher Ämter nur Berücksichtigung finden, wenn ihnen außerhalb von Art. 33 Abs. 2 GG Verfassungsrang eingeräumt ist.

Dienst- und Lebensalter gehören nicht zu den unmittelbar leistungsbezogenen Gesichtspunkten, die der Bewerberauswahl für eine Beförderungsstelle zugrunde zu legen sind. Zwar wird sich insbesondere das Dienstalter häufig auf die Beurteilung von leistungsbezogenen Gesichtspunkten auswirken, weil sich die durch ein höheres Dienstalter typischerweise zum Ausdruck kommende umfassendere Berufserfahrung häufig leistungsfördernd niederschlagen wird. Es gibt jedoch keinen allgemeinen Erfahrungssatz des Inhalts, dass von einem höheren Dienstalter auf einen höheren Leistungsstand und bessere Bewährungsvoraussetzungen geschlossen werden kann. Dementsprechend ist die Berücksichtigung des Dienstalters bei der Besetzung von Beförderungsstellen nur im Falle eines Leistungsgleichstands mit Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar. "
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Tasty am 16. Dezember 2018, 23:28:50
Was ist denn überhaupt der Grund dafür, dass diese Verkürzung der Beförderungszeiten nun unbedingt notwendig geworden ist?
Das hat nichts mit einer Attraktivitätsoffensive zu tun, sondern mit einer gerichtlichen Auslegung/Bewertung der Mindestbeförderungszeiten.


Dies hatte der DBwV dazu im Juli veröffentlicht:

"....und anderen Themen steht der Wegfall der Mindestbeförderungszeiten oberhalb der Jahresfrist in Rede.

Dies geht auf eine jahrelange Rechtsprechung zurück, die auch außerhalb der Bundeswehr stattfand. Ausschließlich Artikel 33 Grundgesetz als Leistungsgrundsatz darf dabei nach aktueller Rechtsprechung Anwendung auf Beförderungen finden.

Dienst- und Lebensalter gehören nicht zu den unmittelbar leistungsbezogenen Gesichtspunkten, die der Bewerberauswahl für eine Beförderungsstelle zugrunde zu legen sind. Zwar wird sich insbesondere das Dienstalter häufig auf die Beurteilung von leistungsbezogenen Gesichtspunkten auswirken, weil sich die durch ein höheres Dienstalter typischerweise zum Ausdruck kommende umfassendere Berufserfahrung häufig leistungsfördernd niederschlagen wird. Es gibt jedoch keinen allgemeinen Erfahrungssatz des Inhalts, dass von einem höheren Dienstalter auf einen höheren Leistungsstand und bessere Bewährungsvoraussetzungen geschlossen werden kann. Dementsprechend ist die Berücksichtigung des Dienstalters bei der Besetzung von Beförderungsstellen nur im Falle eines Leistungsgleichstands mit Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar. "


Puuuh, na das sind ja Neuigkeiten....und bei uns wird (außer im politischen und politiknahen Bereich) immer noch nach Stehzeit im Dienstgrad befördert. 🤔
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: FoxtrotUniform am 17. Dezember 2018, 09:48:20
Eine Misere, die sich durch die Feldwebel- und Offizierlaufbahn(en) ziehen würde.
Wie üblich zu Lasten der Bestandskunden (Berufssoldaten), die - im Gegensatz zu großen Industrieunternehmen (mit denen man ja offenkundig hinsichtlich der Bewerber konkuriert) - gegenüber Neueinstellungen stets schlechter darstehen: Man denke an wertvolle Altverträger großer Unternehmen, Betriebsrenten, Abfindungen, Wochenarbeitszeit- sowie Schichtdienstanassungen für Lebensältere, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Gewinnbeteiligungen, Unternehmensanteile durch Wertpapiere, Überstundenvergütungen, Tarifanoassungen, Prämien...
Ja, wenn man das Ende einer Tarifvergütung früh erreicht wird man in der Regel auch nicht mehr befördert, doch die nicht abschließende Auflistung versüßt für langjährige Unternehmensangehörige diesen Makel ungemein.

Und jetzt komm' mir keiner mit den kleinen Handwerker oder dem Einzelhandel, selbsterklärte Vergleichsgruppen sind Siemens, ThyssenKrupp, Volkswagen, SAP, Henkel, Lufthansa Technik, Airbus Group...
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: LwPersFw am 17. Dezember 2018, 10:27:25
Zitat
Puuuh, na das sind ja Neuigkeiten....und bei uns wird (außer im politischen und politiknahen Bereich) immer noch nach Stehzeit im Dienstgrad befördert.


Neuigkeiten würde ich das nicht nennen ... Das Urteil ist 14 Jahre alt... und davor gab es schon entsprechende Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts...

Somit hätten alle betroffenen Bundes- und Landesbehörden - inkl. der Bundeswehr - schon seit vielen Jahren beginnen können,
den erforderlichen Wandel im Umgang mit dieser Thematik einzuleiten... schrittweise, mit Augenmaß, haushalterisch hinterlegt...

Denn was u.a. auch das Problem ist, steht ja auch in der Rechtsprechung:

"Das personalpolitische Interesse an ausgewogenen Altersstrukturen hat auch keinen verfassungsrechtlichen Stellenwert,
der eine Einschränkung des Leistungsgrundsatzes bei der Besetzung der Beförderungsämter einer Laufbahn rechtfertigen könnte.
Ein ausgewogener Altersaufbau in den einzelnen Laufbahnen wird zwar in aller Regel personalpolitisch wünschenswert sein;
er gehört jedoch nicht zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, die durch Art. 33 Abs. 5 GG geschützt werden."



Aber ... es lief wie so oft ... den Einzelnen ... die geklagt haben ... wurde "abgeholfen" ... ansonsten wurde weiter gemacht wie bisher...


Und nun ... "urplötzlich" wird das Thema auf die Agenda gesetzt und muss natürlich sofort  und "alternativlos" umgesetzt werden...

+ nicht schrittweise
+ nicht mit Augenmaß
+ und schon gar nicht zeitgerecht haushalterisch abgedeckt
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Tasty am 17. Dezember 2018, 11:04:44
Da hast Du vollkommen Recht, und es ist in der Tat eine Umstellung, wenn man aus dem Bereich der Bw kommt und dann eine ganz andere Welt kennenlernt.
Auf der anderen Seite muss ich aber auch sagen, dass es dem kollegialen Miteinander sehr zuträglich ist, wenn es kaum noch Konkurrenzsituationen untereinander gibt sondern jeder eben befördert wird, wenn er in der (Dienstalters)reihenfolge dran ist - die politischen Günstlinge mal ausgenommen.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: LwPersFw am 17. Dezember 2018, 11:22:03

Da hast Du vollkommen Recht, und es ist in der Tat eine Umstellung, wenn man aus dem Bereich der Bw kommt und dann eine ganz andere Welt kennenlernt.


Es betrifft eben nicht nur die Bundeswehr ... das o.g. Urteil betraf z.B. einen Landespolizisten...

Wie schon gesagt, betroffen sind alle Bundes- und Landesbehörden... die den Faktor Dienstzeit/Dienstalter bei der Beförderungsauswahl nutzen...
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Tasty am 17. Dezember 2018, 11:41:20

Da hast Du vollkommen Recht, und es ist in der Tat eine Umstellung, wenn man aus dem Bereich der Bw kommt und dann eine ganz andere Welt kennenlernt.


Es betrifft eben nicht nur die Bundeswehr ... das o.g. Urteil betraf z.B. einen Landespolizisten...

Wie schon gesagt, betroffen sind alle Bundes- und Landesbehörden... die den Faktor Dienstzeit/Dienstalter bei der Beförderungsauswahl nutzen...

Wie gesagt, bei uns interessiert das keinen, da werden die Beurteilungen und Stellenausschreibungen so gestrickt, dass derjenige zum Zuge kommt, der dran ist.
Außer die politischen Günstlinge, für die gilt das alles nicht, die springen auch schon mal um 3 Besoldungsgruppen.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: LwPersFw am 17. Dezember 2018, 19:40:34
Zitat
Wie gesagt, bei uns interessiert das keinen, da werden die Beurteilungen und Stellenausschreibungen so gestrickt, dass derjenige zum Zuge kommt, der dran ist.

Mag ja sein... heißt aber nicht das es richtig ist...und schon gar nicht was passieren würde, wenn bei Ihnen jemand das nicht mehr als gerecht empfindet...und auch vor Gericht zieht...  ;)
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Tasty am 18. Dezember 2018, 21:51:22
Mag ja sein... heißt aber nicht das es richtig ist...und schon gar nicht was passieren würde, wenn bei Ihnen jemand das nicht mehr als gerecht empfindet...und auch vor Gericht zieht...  ;)

Ob es gerecht ist, darüber kann man trefflich streiten.
Wer vor Gericht zöge, der könnte zwar Recht bekommen, aber die weitere Karriere hätte sich dann erledigt.
Und zudem sind Beurteilungen zwar formal, aber nur sehr sehr eingeschränkt inhaltlich überprüfbar.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Michi1900 am 29. Januar 2019, 16:13:10
Leider für mich als nicht personaler sondern grüner nicht sehr verständlich.  Möglicherweise fehlt mir das wissen drum herum damit sich meine Frage  selbst erklären lässt.   Meine Frage lautet, wie sieht es mit den tausenden Oberfeldwebel die zum Hauptfeldwebel anstehen derzeit aus ?   Ist eine Entspannung der Situation vorgesehen ?  Wieviel Oberfeldwebel warten derzeit ?
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 29. Januar 2019, 16:28:39
Es warten nicht mehr, als geplant sind. Eine Mindestbeförderungszeit heißt nicht, dass alle frühestens befördert werden, sondern es sind auch Wartezeiten einberechnet, damit eine Bestenauslese stattfinden kann. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Michi1900 am 29. Januar 2019, 16:36:33
Das man etwas wartet ist völlig ok.   Allerdings finde ich Wartezeiten von 1,5 Jahren mit einer mittleren Beurteilung weil man kein BS werden möchte schon arg lang.
Wieviele warten denn ca ? Und wie lang ist die Durchschnittswarte Zeit. ?   Hinzu kommt, dass niemand sagen kann im Dezember sind OF mit Note x befördert worden.   Einfach um zu sehnen wo man ca steht.   
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: SolSim am 29. Januar 2019, 16:57:37
Das man etwas wartet ist völlig ok.   Allerdings finde ich Wartezeiten von 1,5 Jahren mit einer mittleren Beurteilung weil man kein BS werden möchte schon arg lang.
Wieviele warten denn ca ? Und wie lang ist die Durchschnittswarte Zeit. ?   Hinzu kommt, dass niemand sagen kann im Dezember sind OF mit Note x befördert worden.   Einfach um zu sehnen wo man ca steht.

Naja, 1,5 Jahre sind noch nicht wirklich lang obwohl für den Betroffenen unangenehm. Ich kenne Kameraden, die warten schon 4 Jahre zum HptFw.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 29. Januar 2019, 17:44:44
Hinzu kommt, dass niemand sagen kann im Dezember sind OF mit Note x befördert worden.   
Weil ja auch mehr als eine Note reinspielt: ggf. historische BU, Einsatzpunkte etc.

Solange die mir vorliegenden Planstellenübersichten nicht auch extern veröffentlicht werden, werde ich das jedenfalls auch nicht tun.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Bullevonvelle am 29. Januar 2019, 18:03:56
Guten Abend.

Werden zur Reihung bzw. Zur Auswahl zur Beförderung zum Stabsfeldwebel die letzten 2 Beurteilungen oder nur die letzte Beurteilung genommen ?
Und wie verhält es sich wenn man ein schwerbehinderter Einsatzgeschädigter Soldat ist wird man da in einer gesonderten vergleichsweise betrachtet oder mit den ganzen gesunden tue mir natürlich schwer mich als schwerbehinderter Einsatzgeschädigter mit sehr stark einschränkenden Handycaps mich da durchzusetzen in einer normalen vergleichsgruppe. Tut mir leid wegen meinem Ausdruck aber kann nicht mehr so gut lesen und verstehen.
Hab auch nicht ganz verstanden hat sich was geändert wegen den 1u Jahren bis Stabsfeldwebel kann das evtl nochmal leicht verständlich erklärt werden. DANKE !
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Bullevonvelle am 29. Januar 2019, 18:23:50
In soldatenlaufbanverordnung paragraph 18 ist nichts mehr von 16 Feldwebeljahren zur Beförderung zu Stabsfeldwebel zu lesen.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 29. Januar 2019, 19:50:31
Die Beförderungsrichtlinien im Sinne von was einbezogen wird finden sich in der A-1340/111. Es fließt nämlich noch mehr ein als der reine Notenschnitt.
Die Mindestdienstzeiten finden sich in der A-1340/49. An denen hat sich bisher nichts geändert.
Wenn du Probleme mit dem Lesen hast ist es durchaus legitim, dass du dir das von deinem S1 erklären lässt. Wäre dann auch einfacher für dich als alles das hier erklärte zu lesen.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Bullevonvelle am 29. Januar 2019, 20:15:38
Hallo Ralf.
Leider habe ich schweren Schaden. Bin wieder für langere  Zeit nicht beim Dienst sondern in Kliniken und dazwischen zuhause aber dann keinen Kontakt zu bjndeswehr .
Könnte Herr Steinmeyer fragen will aber seine Zeit nicht belasten muss sich um wichtigeres kümmern.
Habe nicht Zugriff auf Vorschriften.
Deshalb meine Frage habe hier das durch Zufall gelesen und Interesse geweckt.
1. Was zählt für reihung für Beförderung stfw
2. Wir als schwer geschädigter gleicher Topf verglichen mit gesunde
3. Welche Zeiten gelten für Beförderung zum Stfw. Beziehungsweise welche Voraussetzung

Tut mir echt leid ... will nicht nerven  schäme mich halt sehr auch bei anderen Soldaten.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Tommie am 29. Januar 2019, 21:08:47
zu 1.) Da müsste ich morgen im Dienst die von Ralf zitierte Vorschrift bemühen ;) ! Kann ich gerne machen, wenn diese nicht als "VS-NfD" eingestuft ist! ich werde berichten! Ich weiß aber sicher, dass aktuell gar nicht gereiht wird, weil es derzeit genügend freie "Haushaltskarten" gibt!

zu 2.) Sie haben durch Ihre Erkrankung / Verletzung / Behinderung weder Vor- noch Nachteile!

zu 3.) Aktuell gemäß Ziffer 236 der ZDv A-1340/49 sind die zeitlichen Voraussetzungen bei sechzehn Jahre ab der Beförderung zum Feldwebel!
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Bullevonvelle am 29. Januar 2019, 21:21:49
Danke für Antwort!

Bei Punkt 2 ich verstehe Antwort nicht. Kein Vorteil oder Nachteil ist sehr richtig und wichtig so! Gleiche recht für alle Ostsee wichtig und das letzte was ein verwundeter will ist bevorteilt oder wie behinderter behandelt zu werden. Aber ist halt sehr schwer Mann ka n in solche Zustand einfach nicht mehr alte Leistung bringen mit diese körperliche Schmerzen und schaden und Kopf hat natürlich auch gelitten. Und körperliches Handicap kann man nicht so einfach weg machen.
Da mit einem gesunden zu vergleichen ist einfach schwierig. Deshalb meine Frage für die Fakten wie da vergleicht wird. Mir tut es echt leid hab das alles bestimmt mal gewusst aber leider vergessen. Aber ist alles nicht so wichtig hab andere Probleme war nur weil zufällig gelesen habe und interessant fand.

Danke !
Guten Abend alle
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: LwPersFw am 30. Januar 2019, 07:55:16
Sind Sie noch in der Schutzfrist ?

Wenn ja, werden Sie nicht beurteilt.

"Die Beurteilung von Einsatzgeschädigten ist während der Schutzzeit, die ausschließlich der
medizinischen und beruflichen Rehabilitation dient, grundsätzlich ausgeschlossen. Die Personal bearbeitende
Stelle hat generell auf die Vorlage planmäßiger Beurteilungen während der Schutzzeit gemäß
der Zentralen Dienstvorschrift A-1340/50 „Beurteilungen der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr“,
Nummer 205 Buchstabe b zu verzichten und bei der Nachzeichnung des militärischen Werdeganges
entsprechend des Zentralerlasses B-1336/2 „Förderung vom Dienst freigestellter Soldatinnen
und Soldaten“ zu verfahren
. Gemäß der A-1340/50 Nummer 203 Buchstabe d ist die planmäßige Beurteilung
ohne Entscheidung der Personal bearbeitenden Stelle von den zuständigen Vorgesetzten
vorzuziehen, wenn diese oder die zu Beurteilenden innerhalb von sechs Monaten vor dem Vorlagetermin
einer planmäßigen Beurteilung eine Schutzzeit nach dem EinsatzWVG antreten, die nach dem Vorlagetermin endet.

(siehe A-1340/110 Nr 221 ... i.V.m. Nr 228 bis 232)


Wenn wieder Beurteilungen erstellt werden, also nach der Schutzzeit, ist bei Schwerbehinderten die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen.
Hier kann ich jedem Schwerbehinderten nur empfehlen, sich frühzeitig dort persönlich beraten zu lassen !


Welche Beurteilung zählt wie? >>> siehe hier im Thema >>> Beiträge 07. November 2018

Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Andi93 am 30. Januar 2019, 12:33:46
Dass mehrere hundert Ofw zum HFw befördert werden können ist an sich nicht schlecht.  Den Einzelfall wie mich die ehrlich kommunizieren nach der BW andere Pläne zu haben hilft es nicht weiter.   Im Mittelfeld der Beurteilung wird es offenbar nix mit HF.     Obwohl die einzelleistungen dieser Kameraden im Dienst gleich ist.

Für mich absolut unverständlich dass es keine Punkte fürs warten gibt.   Wenn’s paar Monate wären, ok aber alles weit über einem Jahr führt verständlicher Weise zur demotivation. Es ist kein Anspruchs denken     Viel eher ist es die Quittung der ehrlichen offenen Kommunikation    Eben weil man kein BS werden möchte.   
Es wird auch ein Geheimnis draus gemacht wieviele derzeit warten und bis zur welche Note befördert worden ist        Informationen die monatlich schwanken aber als grober Anhalt sicher nützlich   
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Morgentauu am 30. Januar 2019, 13:21:15
Den Einzelfall wie mich die ehrlich kommunizieren nach der BW andere Pläne zu haben hilft es nicht weiter.
Ich nehme mal an die 93 im Namen steht für den Geburtsjahrgang?
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Andi92 am 30. Januar 2019, 13:40:10
Ja sollte der Jahrgang sein, aber vertippt. Anfang  92 bin ich geboren. Tut aber bei der eigentlichen Sache hier nix
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Morgentauu am 30. Januar 2019, 13:51:26
Ja sollte der Jahrgang sein, aber vertippt. Anfang  92 bin ich geboren. Tut aber bei der eigentlichen Sache hier nix
Bei einer Voraussetzung von 8 Dienstjahren für die früheste Beförderung zum Hauptfeldwebel würde das durchaus etwas zur Sache tun
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Andi92 am 30. Januar 2019, 13:57:11
Naja bei 6 Jahre bei fachdiener
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Morgentauu am 30. Januar 2019, 14:05:26
Naja bei 6 Jahre bei fachdiener
6 Jahre bei Einstellung als Stabsunteroffizier oder bei fliegendem Personal, Kampfschwimmern oder KSK.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Tommie am 30. Januar 2019, 14:29:00
Naja bei 6 Jahre bei Fachdiener

Kompletter Bullshit!

6 Jahre bei Einstellung als Stabsunteroffizier ...

Das ist richtig so! Bei Einstellung als "Uffz (FA)" wären es dann sieben Jahre!

oder bei fliegendem Personal, Kampfschwimmern oder KSK.

Wobei hier jedoch zu bedenken ist, dass z. B. die Truppendiener des KSK in der Regel als "Schütze (FA)" anfangen, also dann sechs Jahre ab Einstellung in die Bundeswehr haben, bevor sie HptFw werden können!
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Perseraufkl am 20. Februar 2019, 15:35:54
So hab mir diesen Faden jetzt mal durchgelesen.
So wie ich das lese geht es um folgendes.
Am Beispiel eines HF.
Ein HF hat 8 Fw Jahre voll ist seit Jahren spitzenbeurteilt (volle Förderungsperspektive)

Der Soldat wird nicht zum Stabsfeldwebel befördert da er garnicht in der Betrachtung zur Reihung miteinbezogen wird weil er die Vorraussetzung 16FW Dienstjahren nicht erfüllt.

Heißt... er wäre nach Eignung Leistung Befähigung eigentlich in der Lage befördert zu werden lediglich das Hindernis mit der Dienstzeit/Feldwebeljahre hindert daran.

Gemäß aktueller höchst richterlicher Grundlage des Bu desverwaltungsgerichtes ist dieses Prozedere welches eine mindestdienstzeit/mindestjahre als FW als Voraussetzung zugrunde legt rechtswidrig.

Trotzdem stellt die Bundeswehr trotzdem die Virraussetzung einer mindest Dienstzeit als Feldwebel von 16 Jahren.

Jetzt meine Frage ... Bis wann wird bei der Bundeswehr beabsichtigt gemäß der aktuellen gesetzlichen Lage Beförderungen durchzuführen und die Voraussetzung zur Beförderung anstatt an mit unter an  Dienstzeit rein nach dem Leistungsprinzip durchzuführen?

Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Tommie am 20. Februar 2019, 16:06:09
Jetzt meine Frage ... Bis wann wird bei der Bundeswehr beabsichtigt gemäß der aktuellen gesetzlichen Lage Beförderungen durchzuführen und die Voraussetzung zur Beförderung anstatt an mit unter an  Dienstzeit rein nach dem Leistungsprinzip durchzuführen?

Da sollten Sie vielleicht die neue Version der Soldatenlaufbahnverordnung abwarten, die noch für das Jahr 2019 angekündigt ist ;) !
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 20. Februar 2019, 19:46:21
Zitat
Bis wann wird bei der Bundeswehr beabsichtigt
Frag doch die Bundeswehr, kannst uns gerne an der Antwort teilhaben.
Und deine Begründung ist nur zum Teil richtig, es können durchaus Regelungen wie bspw. Mindestdienstzeiten festgelegt werden. Nur nicht in dem Maße.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Perseraufkl am 20. Februar 2019, 20:14:08
Zitat
Bis wann wird bei der Bundeswehr beabsichtigt
Frag doch die Bundeswehr, kannst uns gerne an der Antwort teilhaben.
Und deine Begründung ist nur zum Teil richtig, es können durchaus Regelungen wie bspw. Mindestdienstzeiten festgelegt werden. Nur nicht in dem Maße.

Damit hast du natürlich recht. Auch dazu hat sich das Gericht ja geäußert:

Urteil vom 28.10.2004 -
BVerwG 2 C 23.03ECLI:DE:BVerwG:2004:281004U2C23.03.0

EN

Leitsätze: 

Für die Besetzung von Beförderungsämtern einer Laufbahn gilt ausschließlich der Leistungsgrundsatz gemäß Art. 33 Abs. 2 GG.

Es verstößt gegen Art. 33 Abs. 2 GG, Beförderungsmöglichkeiten innerhalb einer Laufbahn von einer Mindestverweildauer von mehr als 10 Jahren in dem bisherigen Amt oder von einem Mindestdienstalter abhängig zu machen.

Die exekutive Organisationsgewalt entfaltet sich regelmäßig im Rahmen der Vorgaben von Art. 33 Abs. 2 GG.


Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: LwPersFw am 20. Februar 2019, 20:21:10
Zitat
Bis wann wird bei der Bundeswehr beabsichtigt
Frag doch die Bundeswehr, kannst uns gerne an der Antwort teilhaben.
Und deine Begründung ist nur zum Teil richtig, es können durchaus Regelungen wie bspw. Mindestdienstzeiten festgelegt werden. Nur nicht in dem Maße.

Damit hast du natürlich recht. Auch dazu hat sich das Gericht ja geäußert:

Urteil vom 28.10.2004 -
BVerwG 2 C 23.03ECLI:DE:BVerwG:2004:281004U2C23.03.0

EN

Leitsätze:

Für die Besetzung von Beförderungsämtern einer Laufbahn gilt ausschließlich der Leistungsgrundsatz gemäß Art. 33 Abs. 2 GG.

Es verstößt gegen Art. 33 Abs. 2 GG, Beförderungsmöglichkeiten innerhalb einer Laufbahn von einer Mindestverweildauer von mehr als 10 Jahren in dem bisherigen Amt oder von einem Mindestdienstalter abhängig zu machen.

Die exekutive Organisationsgewalt entfaltet sich regelmäßig im Rahmen der Vorgaben von Art. 33 Abs. 2 GG.



Wie schon empfohlen wurde... die neue SLV ... und die darauf folgende neue Beförderungsvorschrift abwarten...

Dann sind wir alle schlauer...

Denn noch nicht mal die neue SLV bringt Klarheit ... sondern erst die diese umsetzende Beförderungsvorschrift !


Vorher ist alles Glaskugel...
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: bayern bazi am 20. Februar 2019, 20:58:46

Es verstößt gegen Art. 33 Abs. 2 GG, Beförderungsmöglichkeiten innerhalb einer Laufbahn von einer Mindestverweildauer von mehr als 10 Jahren in dem bisherigen Amt oder von einem Mindestdienstalter abhängig zu machen.


wobei wenn ich satt 16 Fw Jahren 8 jahre als HptFw vorder - komm ich auch auf eine Stehzeit von mindestens 14 Jahren ;) vom Fw zum StFw :o

meiner Meinung nach wird eh viel zu schnell /Termingerecht befördert und nicht nach LEISTUNG

kann mich da noch an Zeiten erinnern da mussten Punkte (DSA / Schützenschnur / Leistungsabzeichen / Übungsplätze ecc. ) für eine Beförderung erbracht werden und gerade mal die Beförderung IN die Laufbahn war absehbar Zeitgerecht nach dem Lehrgang - aber vom U zu SU konnte man schonmal 2 Jahre warten

und ein "normaler" Z-12 wurde als OFw entlassen - bzw bei der Entlassung zum HptFw d.R. befördert
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Deepflight am 22. Februar 2019, 19:04:56
Sehe ich wie der Bayern Bazi, wir arbeiten heute viel zu stark mit termingebundenen Regelbedörderungen als mit dem Leistungsgedanken. Frei nach dem Motzo "jeder muss mitspielen dürfen".

Ein Soldat, der aufgrund hervorragender Eignung, Leistung und Befähigung einen höheren DG erreicht ist in meinen Augen weniger ein Problem als ein Lappen, der aufgrund Stehzeit plus ggf. Wartezeit befördert wird.
Lappen bleibt Lappen....

Problematisch ist dabei dann nur leider das aktuelle Beurteilungssystem. Wenn man sieht das heute manche Kameraden mit einer 8,8 oder 8,9 beurteilt werden und auch schon 9,0er gesichtet wurden frage ich persönlich mich schon, was da schief gewickelt ist.

Eine 9,0 ist ja gleichbedeutend mit "Kann zaubern, wunder wirken und Mana kotzen"...

Ohne eine vernünftige Reform im Beurteilungswesen wirds dann mit leistungsgebundenen Beförderungen schwer.
Wobei man sich dann auch fragen muss, ob das aktuelle System aus SaZ und BS nicht generell ebenfalls reformiert gehört, um die Umgehung der Beurteilungssysteme um gutes Personal zu halten generell zu vermeiden...
Leider habe ich null Ideen, wie man das wirklich gut bewerkstelligen könnte..
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: LwPersFw am 22. Februar 2019, 20:17:16
Zitat
Reform im Beurteilungswesen

kommt ca. 2020/2021 ...
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: SolSim am 22. Februar 2019, 21:01:56
Zitat
Reform im Beurteilungswesen

kommt ca. 2020/2021 ...

Verbessern wird sich da doch eh nichts. Das wird doch lediglich ein Neustart eines Systems, dass dann wider der Inflation unterliegen wird. Wie die letzten 3 Systeme davor ;-)
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: S1NCO am 23. Februar 2019, 10:50:55
Ich stelle mir das ganze für die Offiziere etwas unbefriedigend vor.
Meiner Erfahrung nach (Nicht gleich schlachten, kann mich auch täuschen, bin selbst nur UmP) werden diese größtenteils zusammen bis zum Hptm annähernd termingerecht durchbefördert.

Egal, wie man im Studium abgeschnitten hat, auf dem OL 3 und wie die BUs aussehen.


Noch schlimmer ist es aber mMn bei den Mannschaften.
Ich war selber lange Zeit, bis zum OStGefr Mannschaftssoldat.
Es gab ja "damals" die Zeit, als ein OStGefr ein Gott war. Was sich 2013 abrupt geändert hat.

Damals wusste man von einem OSG, dass er was konnte, angesehen war und man ihn Aufträge erteilen konnte.
Jetzt weiß man "Jo, der ist seit 4 Jahren beim Verein".
Gerade die Tatsache, dass man 24 Monate vom HptGefr auf den StGefr wartet, jedoch nur 12 auf die Beförderung zum OStGefr ist für mich komplett paradox.

Aber naja. Wer weiß, was da in Zukunft noch kommt.  ;D
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: dunstig am 23. Februar 2019, 14:12:14
Zitat
Ich stelle mir das ganze für die Offiziere etwas unbefriedigend vor.
Meiner Erfahrung nach (Nicht gleich schlachten, kann mich auch täuschen, bin selbst nur UmP) werden diese größtenteils zusammen bis zum Hptm annähernd termingerecht durchbefördert.

Jep, das ist frustrierend. Blicke ich zurück, war ich immer im Bereich des oberen Drittels bis hin zur Leistungsspitze. War freiwillig knapp zwei Jahre im Ausland, hab gerne auch mal neben dem eigentlich Alltagsgeschäft zusätzliche Aufgaben wahrgenommen und eine Vielzahl an Nebenfunktionen inne. Das habe ich nicht gemacht, weil ich darauf aus war, Karriere bei der Bundeswehr zu machen, sondern einfach, weil es mein Anspruch an mich selber war und auch meinen Interessen entsprach.

Sieht man dann aber im Rückblick, dass entsprechende Leistung jedoch nicht honoriert wird und  selbst die größten Deppen pünktlich mit einem zusammen befördert werden, kann man schon verstehen, dass sich bei uns viele fragen, warum sie sich als SaZ überhaupt noch zusätzliche Arbeit machen sollen. Dass die Leistungsbereitschaft in den vergangenen Jahren nachgelassen hat, lässt sich bei uns leider sehr deutlich beobachten. Aber gut, wir sind auch ca. 80 SaZ-Offiziere auf einem Haufen ;D

Dann wie bei den Mannschaften einfach zusätzliche Dienstgrade einzuführen, löst doch auch nicht das eigentliche Problem.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Deepflight am 24. Februar 2019, 22:24:09
Ja das ist tatsächlich ein Thema mit hohem Frustpotential.
Das ein BU-System sich mit der Zeit überlebt ist nicht das Problem.
Auch nicht das mit der Zeit die Leute die Lücken kennen und selbige ausnutzen.
Das ist in jeder Firma dieser Größe im zivilen auch nicht anders.

Der Hauptunterschied ist einfach, dass die Deppen im zivilen irgendwann vor die Wand laufen und EdKa ist...
Entweder weil sie rausgeworfen werden oder weil sie eben nicht mehr befördert werden.

Das ist bei uns ja bekanntlich nicht möglich und durch die Verknüpfung von Beförderung und Stehzeit bei den Regelbeförderungen auch nicht möglich. Von der nahezu nicht vorhandenen Möglichkeit, inkompetentes Personal loszuwerden mal abgesehen. Da ist der Hase im Pfeffer.
Ich selbst kenne genug Offze die garnicht BS werden wollen und daher auf IGF / KLF getrost verzichten. Wenn jemand durch Krankheit oder Einsatzschädigung dazu nicht in der Lage ist, habe ich da kein Problem mit. Wenn man es aus Faulheit oder Bequemlichkeit nicht macht - ubd die Anforderungen sind ja echt nicht so schwer - sehe ich das anders.
Da fehlt für mich in meiner subjektiven Meinung die charakterliche Eignung und ein DU-Verfahren inkl. Schadensersatzzahlung für die erhaltene Ausbildung eingeleitet.
Kein ziviles Unternehmen würde sich das bieten lassen...
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 25. Februar 2019, 05:03:40
Zitat
Kein ziviles Unternehmen würde sich das bieten lassen...
Täusch dich da mal nicht. In großen ziv. Firmen heißt das Zauberwort "Personalrat" und da kommst du als AG auch nicht dran vorbei und schleppst viele einfach mit, kriege ich jeden Tag mit. Da werden die 3 Tage "krank" regelmäßig ausgenutzt, bevorzugt um das WoEn herum und man ist machtlos. Ja, die Wiese ist woanders immer grüner, manchmal aber nur vordergründig.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: bayern bazi am 25. Februar 2019, 07:25:42
ich muss ja nicht die "hochgelobte" beurteilung allein als maß nemen und in dieser schreiben er hat das DSA ;) - beurteilungen von Vorgesetzten sind IMMER mit vorsicht zu genießen ;)

man kann ja auch die erreichten Punkte beim DSA - beim KLF - beim Schießen als weiteres Kriteriuim verwenden - da liegen richtige Zahlen vor - und machen die Werte vergleichbar  ;)

pro Monat im Ausland 1 Punkt  - dann wird auch der bevorzugt der öfter mal seine Familie /Freunde allein lässt weil er für andere fliegt die nicht können/wollen (das thema haben wir hier ja oft genug)
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Tommie am 25. Februar 2019, 07:39:12
Ich kann dieses ganze Gejammere nicht mehr hören! Was soll denn das Ziel sein? Eine Bande 32-jähriger Oberstabsfeldwebel zu haben, die dann bis zu Ihrer Pensionierung mit 62 Jahren keinerlei Perspektive mehr haben? Da findet doch spätestens mit 40 Jahren die "Innere Kündigung" statt und das war es dann ...

Manchen Soldaten muss man mit seinen überzogenen Ansprüchen mal wieder herzhaft "erden"! Wir haben hier auch so einen "Pflegefall" bei dem die Diskrepanz zwischen Selbst- und Fremdbild auch eklatant ist :D ! Wenn man ihm dann in wenigen dürren Worten erklärt, dass er mal den Ball flach halten soll, weil er bis jetzt immer noch jeden einzelnen Auftrag, den er erhalten hat, mit Anlauf "verkackt" hat, und sich anstellt, als sei er zu deppert, um ein Loch in den Schnee zu pinkeln, dann ist man wieder der böse Bub! Aber wehe, bei der nächsten Abstimmungsrunde für die planmäßige Beurteilung bekommt er keine Prognose "5", dann steht er beim großen Chef und weint sich aus!
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: LwPersFw am 25. Februar 2019, 09:03:43

...die dann bis zu Ihrer Pensionierung mit 62 Jahren keinerlei Perspektive mehr haben?

Da findet doch spätestens mit 40 Jahren die "Innere Kündigung" statt und das war es dann ...


Diese Kombination ... "keinerlei Perspektive mehr" & "Innere Kündigung" ... lasse ich sowieso bei Niemandem gelten ...

...erst recht nicht, wenn der Enddienstgrad seiner Laufbahn bereits erreicht wurde. Egal in welchem Alter.


Diejenigen, die mit diesem Argument "ins Feld ziehen", machen aus diesem Aspekt ein Alleinstellungsmerkmal der Bundeswehr.

Dies ist es aber nicht.

z.B. die Beamten sind davon ebenso betroffen. Wer aber dort "ausbefördert" ist ... muss i.d.R. noch bis 65/67 dienen!

Oder die Millionen Facharbeiter in der freien Wirtschaft ... die sind Facharbeiter ... und bleiben es bis zur Rente.

Das Einzige was sich bei diesen Millionen Menschen noch ändert, ist das Gehalt im Rahmen von Lohnerhöhungen. Ebenso bei der Bw.

Werden all diese Millionen Menschen "innerlich kündigen" und ihre Arbeit nur noch schlecht erledigen ... z.T. über 30 ... 40 Jahre ??

Ich bin auch "ausbefördert" ... und werde noch fast 20 Jahre dienen. Mache ich deshalb ab heute meine Arbeit schlechter ?? Nur weil ich nicht mehr befördert werde ???

Wer so denkt und vor allem handelt ... hat von mir kein Verständnis zu erwarten.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: dunstig am 25. Februar 2019, 09:25:55
Da kann ich mich nur anschließen.

Aber kann es wirklich eine Lösung sein, dass jeder pünktlich befördert wird und dabei die Beförderungszeiten noch weiter verkürzt werden?
Klar, für den einzelnen (und insb. die Leistungsunwilligen) attraktiv. Förderung nach Eignung, Leistung und Befähigung bleibt dabei jedoch komplett auf der Strecke.

Damit schafft man sich doch langfristig nur noch mehr Probleme...
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: S1NCO am 25. Februar 2019, 12:02:44
Zitat
Kein ziviles Unternehmen würde sich das bieten lassen...
Täusch dich da mal nicht. In großen ziv. Firmen heißt das Zauberwort "Personalrat" und da kommst du als AG auch nicht dran vorbei und schleppst viele einfach mit, kriege ich jeden Tag mit. Da werden die 3 Tage "krank" regelmäßig ausgenutzt, bevorzugt um das WoEn herum und man ist machtlos. Ja, die Wiese ist woanders immer grüner, manchmal aber nur vordergründig.

Kann hier Ralf nur zustimmen.
In meiner Heimat (Landsberg am Lech) gibt es eine hohe Dichte an größeren Industrieunternehmen.
Und von Freunden höre ich meist dieselben Klagen:

"Personalrat, unbefristet, drei Tage".
Arbeitnehmer meldet sich Donnerstag oder Montag krank.

Klar. Viele Faktoren im zivilen sind erstmal eher unattraktiv.
Leiharbeit, Befristung, usw.

Aber, wenn du in einem größeren Unternehmen unbefristet übernommen wurdest, wird es schon schwieriger dich ohne weiteres los zu werden.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Deepflight am 26. Februar 2019, 08:58:40
Wenn ich das schon lese: "ein, zwei kleinen Diszis"...
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: LwPersFw am 01. März 2019, 09:14:24
Mal ein aktuelle Stand Ende 2018...

Anwärter Stabsoffiziere (A13-A16) ca. 1000

Anwärter OFw > HptFw ca. 4900

Damit gesamt ca. 6000

Bei allen anderen gibt es aktuell keine nennenswerten Wartezeiten.


Mit den Planstellenanhebungen Haushalt 2019 wird sich die durchschnittliche Wartezeit bei den OFw von 15 auf 12 Monate verringern.


Haushalterisch ist die Zahl 6000 unkritisch ... weil

Zitat

Im Ergebnis ist ein Umfang von rd. 9.000 (ca. 5 Prozent der BS/SaZ) Soldatinnen und Soldaten vorgesehen, für die nach dem Dotierungsgefüge
des PSPm 2018 trotz Erfüllung aller sonstigen Beförderungsvoraussetzungen keine höher dotierte Planstelle ausgebracht werden soll.


Die Verwirklichung der in der Strukturplanung verwendeten Parameter setzt neben einer dem Modell entsprechenden Struktur
des tatsächlichen Personalkörpers auch eine Planstellenausstattung entsprechend dem Dotierungsgefüge des PSPm 2018 voraus.

Das Bundesministerium der Verteidigung wird die sich aus den Strukturplanungen ergebenden Planstellenbedarfe entsprechend
dem beabsichtigten Personalaufwuchs in die jährliche Haushaltsaufstellung einbringen.



Das dies der Einzelne anders empfindet ist mir klar... so ist aber die Lage
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Anita am 09. März 2019, 18:06:41
Guten Abend,

Jetz kam beim stöbern doch noch die ein oder andere Unklarheit auf.
Es geht um die Reihenfolge die gebildet wird für die HF Beförderung.

Wenn alle ( Alle TSK, alle Verwendungen ) miteinander verglichen werden und in eine Riesen ( virtuelle ) Liste aufgeführt werden und nur durch den  Rücklauf der Planstellen die besten befördert werden können bleibt das Mittelfeld der Beurteilung unberücksichtigt . Soweit so gut, aber wie hängt das mit der durchschnittlichen Wartezeit zusammen ? Mir ist bewusst dass es durchschnittlich ist und im Einzelfall deutlich länger sein kann.   Nehmen wir zur Veranschaung ein Beispiel : OF Muster hat eine Beurteilung von 6.8     Für eine Beförderung durch  den Rücklauf der Planstellen ist es offenbar zu wenig. Er wird aber erst nach 24 Monaten neu beurteilt und bräuchte zusätzlich 6 Monate bis die alte Beurteilung historisch wird und sich für ihn die Karten neu mischen.     Wie kommt man dann auf eine durchschnittliche Wartezeit von 15 Monaten, bzw. Bericht des  Wehrbeauftragten 2018 „ 9 von 10 OF werden innerhalb von 2 Jahren HF „.    Der Soldat hat ja nur alle 2 Jahre eine Beurteilung wie kann es denn sein ? Oder spielt die gewartete Zeit auch eine Rolle ?
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: SolSim am 09. März 2019, 18:28:52
Guten Abend,

Jetz kam beim stöbern doch noch die ein oder andere Unklarheit auf.
Es geht um die Reihenfolge die gebildet wird für die HF Beförderung.

Wenn alle ( Alle TSK, alle Verwendungen ) miteinander verglichen werden und in eine Riesen ( virtuelle ) Liste aufgeführt werden und nur durch den  Rücklauf der Planstellen die besten befördert werden können bleibt das Mittelfeld der Beurteilung unberücksichtigt . Soweit so gut, aber wie hängt das mit der durchschnittlichen Wartezeit zusammen ? Mir ist bewusst dass es durchschnittlich ist und im Einzelfall deutlich länger sein kann.   Nehmen wir zur Veranschaung ein Beispiel : OF Muster hat eine Beurteilung von 6.8     Für eine Beförderung durch  den Rücklauf der Planstellen ist es offenbar zu wenig. Er wird aber erst nach 24 Monaten neu beurteilt und bräuchte zusätzlich 6 Monate bis die alte Beurteilung historisch wird und sich für ihn die Karten neu mischen.     Wie kommt man dann auf eine durchschnittliche Wartezeit von 15 Monaten, bzw. Bericht des  Wehrbeauftragten 2018 „ 9 von 10 OF werden innerhalb von 2 Jahren HF „.    Der Soldat hat ja nur alle 2 Jahre eine Beurteilung wie kann es denn sein ? Oder spielt die gewartete Zeit auch eine Rolle ?

Das ist ne Statistik und liegt in der Berechnung darin begründet, dass es Soldaten gibt, die pünktlich Befördert werden. Dann gibt es noch viele Kameraden, die 2 bis 3 Jahre auf eine Beförderung warten.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Anita am 09. März 2019, 20:27:12
Das ist recht leicht verständlich.   Aber losgelöst der Statistik passt die Aussage „ 9von 10 OF werden innerhalb von 2 Jahren zum HF „ dann nicht.  ( Bericht des Wehrbeauftragten).

Da er OF nur alle 2 Jahre seine Beurteilung erhält zuzüglich 6 Monate bis die alte BU historisch wird
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 09. März 2019, 20:44:44
Es sind ja nicht nur Planstellenrückläufer, sondern jährlich werden die Planstellenumfänge neu zugewiesen und zwar auf Grundlage des jeweiligen Personalstrukturplan militärisch (PSPm). Da kommen also eine ganze Menge Planstellen jedes Jahr neu rein.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Gastflieger am 18. März 2019, 20:43:41
Tut sich eigentlich noch was bei der Änderung der SLV bzgl. Verringerung der Mindestdienstzeiten bei der Beförderung zum StFw? In den beiden Gesetzesentwürfen, Bundeswehreinsatzbereitschaftsstärkungsgesetz und Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz könnte ich keine entsprechenden Änderungen finden. Einen Entwurf einer Verordnung zur Änderung der SLV o.ä. habe ich auch nicht gefunden.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 19. März 2019, 05:16:31
Die Änderung der SLV befindet sich in der ministeriellen Mitzeichnung, bevor sie ressortübergreifend abgestimmt wird. Ziel ist die Inkraftsetzung 2019.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: RefüPerser d.R. am 19. März 2019, 06:45:13

Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung - SLV)
§ 18 Beförderung der Feldwebel

(1) Die Beförderung zum Hauptfeldwebel setzt eine Dienstzeit von mindestens acht, für Angehörige des fliegenden Personals und für Personal, das als Kampfschwimmerin oder Kampfschwimmer oder im Kommando Spezialkräfte für besondere Einsätze verwendet wird, von mindestens sechs Jahren voraus. Die Beförderung von Soldatinnen und Soldaten im Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit zum Hauptfeldwebel setzt außerdem eine festgesetzte Dienstzeit von mindestens zwölf Jahren, bei Einstellung als Unteroffizier von mindestens elf, als Stabsunteroffizier von mindestens zehn Jahren und als Feldwebel von mindestens neun Jahren voraus.

(2) Voraussetzungen für die Beförderung zum Oberstabsfeldwebel sind 1.
eine Dienstzeit von mindestens 16 Jahren seit Ernennung zum Feldwebel und
2.
eine Dienstzeit von mindestens sechs Jahren seit Ernennung zum Hauptfeldwebel.

Also ich finde seit 07/18 keine Mindestdienstzeiten mehr für die Beförderung zum Stabsfeldwebel. Oder ist die an einer anderen Stelle in der SLV versteckt ?
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Tasty am 19. März 2019, 07:31:40
Also ich finde seit 07/18 keine Mindestdienstzeiten mehr für die Beförderung zum Stabsfeldwebel. Oder ist die an einer anderen Stelle in der SLV versteckt ?
Außer dem einen Jahr "Schamfrist" zwischen zwei Beförderungen sehe ich auch nichts.
Aber andersrum: Über die Zeit vom F zum OF oder OF zum HF steht auch nichts drin. Es muss ja nun auch nicht alles bis ins kleinste Detail geregelt sein.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: SolSim am 19. März 2019, 11:28:48
Das ist ja auch in der Beförderungsrichtlinie für Feldwebel geregelt.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: RefüPerser d.R. am 19. März 2019, 11:31:14
Also ich finde seit 07/18 keine Mindestdienstzeiten mehr für die Beförderung zum Stabsfeldwebel. Oder ist die an einer anderen Stelle in der SLV versteckt ?
Außer dem einen Jahr "Schamfrist" zwischen zwei Beförderungen sehe ich auch nichts.
Aber andersrum: Über die Zeit vom F zum OF oder OF zum HF steht auch nichts drin. Es muss ja nun auch nicht alles bis ins kleinste Detail geregelt sein.

Über die Beförderung zum HF lässt sich doch gesamte Satz1 aus. Da interessante an der Sache ist ja, dass bis 07/18 im Satz 2 vom Stabsfeldweldwebel die Rede war und man nur die vier Buchstaben O,B,E und R davor gesetzt hat. Natürlich ohne großes Trara !
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: RENEGADE690 am 19. März 2019, 11:40:15
Also ich könnte auch seit letztem Jahr März Hauptfeldwebel werden.
Ich warte jetzt auch schon ein ganzes Jahr.
Ei Jo, dies ist noch keine lange Wartezeit, aber wenn ich jetzt noch 2 Jahre warten müsste, wäre das sehr ärgerlich.
Für die, die es interessiert. Ich bin von einer 7,0 bei meiner ersten Beurteilung auf eine 6,5 gesunken.
Nicht wegen Leistung, sondern wegen Sympathie! ;)
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: KlausP am 19. März 2019, 11:50:44
Und welche Reaktion ist dann auf Ihre schriftliche Gegendarstellung zu der Beurteilung (und gegebenenfalls auf die Stellungnahme des nächsthöheren Disziplinavorgesetzten) erfolgt?
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 19. März 2019, 15:56:55
Das ist ja auch in der Beförderungsrichtlinie für Feldwebel geregelt.
Eben, also alle anderen Diskussionsteilnehmer bitte auch diesen Erlass Ziff 236 berücksichtigen.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: RENEGADE690 am 20. März 2019, 07:41:48
Und welche Reaktion ist dann auf Ihre schriftliche Gegendarstellung zu der Beurteilung (und gegebenenfalls auf die Stellungnahme des nächsthöheren Disziplinavorgesetzten) erfolgt?

Was soll da schon großartig passiert sein? Sie wissen doch selbst am Besten wie das alles läuft.
Richtig, nichts. ;-)
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: KlausP am 20. März 2019, 07:46:22
Da habe ich als Betroffener eindeutig andere Erfahrungen gemacht.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: SolSim am 20. März 2019, 17:28:04
Ich kenne niemanden, wo nach einer Gegendarstellung nichts passiert ist. Hab da auch immer eine Reaktion drauf bekommen.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: RefüPerser d.R. am 21. März 2019, 08:52:06
Das ist ja auch in der Beförderungsrichtlinie für Feldwebel geregelt.
Eben, also alle anderen Diskussionsteilnehmer bitte auch diesen Erlass Ziff 236 berücksichtigen.

Manchmal vergisst man einfach Dinge. Wer soll sich auch diese ganzen A-irgendwas merken ;)
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: DasBier am 22. März 2019, 15:34:12
Schönen guten Tag in die Community.
Mich beschäftigt seit einigen Tagen das Thema der Hauptfeldwebel Beförderungen.
Nun einmal kurz zu mir bzw. meiner Karriere.

10/2009 Einstellung
10/2009 - 09/2011 (GWDL und FWDL)
09/2011 Ernennung SaZ mit Beförderung zum Uffz (FA)
09/2011 - 06/2014 Feldwebelausbildung
06/2014 Beförderung zum Feldwebel
09/2015 Beförderung zum Oberfeldwebel
Das bis heute.
2012/2013 war ich auf ZAW. Dort hatte ich einen Kameraden der 2011 Eingestellt wurde. Damals Uffz (KEIN FA) Einstellung 2010.
Ich war zu diesem Zeitpunkt bereits StUffz (FA).
Er hat nach der ZAW Antrag auf Laufbahnwechsel zum Feldwebel eingereicht und hat das auch alles durchlaufen. 
Nun habe ich vor kurzem festgestellt das er bereits Hauptfeldwebel ist. Wohl seit Dezember 2018 auf Grund seiner ausgezeichneten Beurteilung mit der Note 8.1 in der ersten PBU pünktlich geworden.
Ich gönn es Ihm er ist n Klasse Soldat. Da meine Beurteilungen auch nicht schlecht sind bin ich zu meinem PersFw gegangen und bat ihn mal zu Prüfen wie es aktuell mit den Hauptfeldwebel Beförderungen ausschaut.
Bevor er das am nächsten Tag wie vereinbar prüfen wollte, ist er lustigerweise auch zum Hauptfeldwebel befördert worden. Er hat ein paar Jahre mehr Dienstzeit als ich da er Wiedereinsteller ist. Zuvor StUffz. Nun kam ich ins grübeln da ich seine Beurteilungsnote  auch kenne und meine da ein kleines Stück besser ist (7,4 zu 7,2). Aktuell betrachtet das Auswahlverfahren zum Hauptfeldwebel ja nur die letzte PBU Notex20 + die Entwicklungsprognosen der letzten 5 PBU mit fester Punktevergabe. Da alle in dem Beispiel benannten Soldaten nur eine PBU Vorweisen können ja eigentlich irrelevant. Entwicklungsprognosen haben wir beide 5.
Nun gab es ein Soldat mit weniger Dienstzeit aber besserer Beurteilung und einen Soldat mit mehr Dienstzeit aber schlechtere Beurteilung welche beide vor mir Hauptfeldwebel geworden sind.
Ich sprach meinen PersFw nochmals drauf an was denn nun die Prüfung ergeben hatte. Er meinte dann zu mir gemäß Vorschrift müsse ich 8 Unteroffiziersjahre Vorweisen und Hauptfeldwebel werden zu können. Die Aussage war mir neu also nahm ich mir selber die Vorschrift A-1340-49 und parallel dazu die Soldatenlaufbahnverordnung. In der SLV steht wörtlich im

§18 "(1) Die Beförderung zum Hauptfeldwebel setzt eine Dienstzeit von mindestens acht, für Angehörige des fliegenden Personals und für Personal, das als Kampfschwimmerin oder Kampfschwimmer oder im Kommando Spezialkräfte für besondere Einsätze verwendet wird, von mindestens sechs Jahren voraus. Die Beförderung von Soldatinnen und Soldaten im Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit zum Hauptfeldwebel setzt außerdem eine festgesetzte Dienstzeit von mindestens zwölf Jahren, bei Einstellung als Unteroffizier von mindestens elf, als Stabsunteroffizier von mindestens zehn Jahren und als Feldwebel von mindestens neun Jahren voraus."

In der A-1340-49 steht unter 2.3.2 eine Tabelle welche für meinen Fall aussagt:
Für die Beförderung von Unteroffizieren in den Fedlwebellaufbahnen gelten nachfolgende Dienstzeiten in J A H R E N. (Jahren sogar verdeutlich)
Hautpfeldwebel 8

Nun behauptet mein PersFw diese 8 Jahre beziehen sich auf den darüberliegenden Teil der Tabelle in der es heißt Stabsunteroffizier 1 Jahr nach Beförderung zum Unteroffizier und das somit alles ab Beförderung zum Unteroffizier gerechnet wird.
Würde für den zuerst genannten Fall des beförderten Kameraden ja nicht stimmig sein.
Mich frustriert das Thema nun sehr. Ich habe auch über andere dem FGG1 Angehörige geprüft und bekomme mal die Aussage der einfachen Dienstjahre mal die Aussage der Dienstjahre ab Unteroffizier genannt.

Nun konkret zu meinen Fragen.
Welche Aussage stimmt denn nun? Ich persöhnlich glaube an 8 Dienstjahren. Somit bin ich wie viele andere meines Dienstgrades überfällig.

Falls 8 Jahre Dienstzeit stimmen und das Auswahlverfahren wie oben beschrieben aussschaut, wieso wurde mein PersFw dann Hauptfeldwebel und ich nicht?

Falls 8 Unteroffiziersjahre stimmen, wieso wurde dann der erst benannte Fall Hauptfeldwebel obwohl er auch keine 8 Unteroffiziersjahre hat? Konnte mein PersFw mir auch nicht erklären.

Würde da gerne nochmal eine Meinung zu hören, bevor ich da mal selbst meinen Persführer im BaPersBw zu befrage.
Wir alle kennen das eine nicht kommende Beförderung Frustet sehr.

Ich dank euch schonmal für die Hilfe und das ihr euch die Zeit nehmt mein Roman zu lesen.

Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: SolSim am 22. März 2019, 15:47:15
Ihr PersFw hat quatsch erzählt und offensichtlich auch keine Ahnung.

Es sind mindestens 8 Dienstjahre abzuleisten. Allerdings heisst das noch lange nicht, dass man auch pünktlich befördert wird. Neben den Beurteilungen und historischen Beurteilungen zählen noch andere Faktoren, wie z.B. auch Einsatztage mit hinein.

Warum andere Kameraden (die aus deiner subjektiven Sicht gleich oder schlechter Beurteilt sind) vor Dir befördert werden, kann Dir hier sicherlich keiner beantworten.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: DasBier am 22. März 2019, 16:03:32
Vielen dank für die rasche Antwort.

Das dachte ich mir schon das dort die Aussage meines PersFw falsch ist.

Ja ist richtig 30 Einsatztage =+1 Pkt im Auswahlverfahren.
Gibt es da weitere Faktoren die noch einbezogen werden? Einer Unterrichtung vom BaPersBw konnte ich keine weiteren Entnehmen.

Soweit ist weiß ist auch die AVR bei der Auswahl föllig egal.

Mit der Beurteilung ist es ja keine Subjektive sicht. Sind ja Objektive Werte welche ich hier lediglich aufgeführt habe.
Tut hier aber auch nichts zur Sache.

Da mein PersFw sich auf seine Meinung versteift hat und damit eine weitere Prüfung der Sache verweigert werde ich da wohl selber Tätig werden.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: SolSim am 22. März 2019, 16:24:54
Naja, zu Beurteilungen sollte man wissen, dass Kameraden diesbezüglich nicht immer die Wahrheit sagen ;-). Es sei denn, mann hat die Dokumente selber mal gelesen und weiss, dass dies Fakten sind.

Es zählt ja nicht nur die aktuelle Beurteilung. Bei den historischen Beurteilungen sollte man wissen, dass diese erst zählen, wenn diese nach "Beförderungsreife erstellt (Ralf möge mich korrigieren) wurden.

Sie können auch ein PersGespräich mit Ihrem Personalführer in Köln führen oder einfach Ihre Beförderung zum HptFw schriftlich beantragen. Dann bekommen Sie zumindest die Information, wo Sie in der Rangliste stehen.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: DasBier am 22. März 2019, 16:50:42
Ja selber gesehen und dass es dort keine historischen PBU gibt habe ich ja beiläufig erwähnt.

Die Möglichkeit zur Beantragung der Beförderung war mir gar nicht bewusst.
Ich denke diesen weg werde ich mal probieren. Wie der Aussieht kann mir mein Personalführer ja sicher sagen.

Denke zu meinem PersFw muss ich da nicht mehr für so eine Beratung gehen >.<

Habt mir sehr geholfen. Ich danke. kann dann geschlossen werden.
Wie man es in meinem FGG so macht.
Melde mich aus dem Funkkreis ab.

Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Chris901 am 13. Mai 2019, 19:30:48
Guten Abend,

Gibt es mittlerweile ein klareres Lagebild zum Stau OF- HF ?
Wieviele warten derzeit ? Ich warte jetz 16 Monate und habe Sorge, dass ich noch ein Jahr warte bis die Beurteilung historisch wird und es zusätzliche Punkte gibt
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: LwPersFw am 14. Mai 2019, 08:16:15
Guten Abend,

Gibt es mittlerweile ein klareres Lagebild zum Stau OF- HF ?
Wieviele warten derzeit ? Ich warte jetz 16 Monate und habe Sorge, dass ich noch ein Jahr warte bis die Beurteilung historisch wird und es zusätzliche Punkte gibt

Siehe Beitrag vom 01. März 2019...  es sind noch ein paar tausend...
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Tom1900 am 15. Dezember 2019, 17:51:00
Guten Abend liebes Forum,

bei Einstellung als Stuffz FA im Fachdienst  braucht man mind.6 Dienstjahre zur Beförderung zum Hauptfeldwebel ?
Das es je nach Einzelfall deutlich länger sein kann, ist mir bewusst.
Wie sieht es derzeit aus? Ist der "Beförderungsstau" weitensgehend abgebaut vom Oberfeldwebel zum Hauptfeldwebel ?

Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 15. Dezember 2019, 17:59:33
Klingt blöd, aber es gibt keinen Stau. Eine durchschnittliche Wartezeit ist gewollt, so dass nicht alle pünktlich befördert werden können: das Prinzip der früheren Beförderung der Leistungsstarken.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Tom1900 am 15. Dezember 2019, 18:05:41
Ich  warte bereits seit fast 2 Jahren auf Beförderung.  Allerdings ist bekannt dass ich den Familienbetrieb übernehmen werde und somit keinerlei Ambitionen auf Berufssoldat habe was sich in mittlerer Beurteilung widerspiegelt.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: wolverine am 15. Dezember 2019, 20:15:30
was sich in mittlerer Beurteilung widerspiegelt.
Was ist denn jetzt noch an Fragen offen? Befördert wird nach Leistungsreihenfolge und da stehen Sie nicht an. Woran das liegt und ob das so gerecht ist kann hier doch keiner bewerten. Aber es ist doch selbsterklärend, dass die Mittleren nach den Besseren befördert werden.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Tom1990 am 15. Dezember 2019, 20:21:43
Wenn es aber keinen „stau „ gibt, denn wären nach dem bessern irgendwann die ehrlichen Kommunikationspartner und mit der Beurteilung abgestraften auch an der Reihe.  Denn das Mittelfeld müsste auch iwann erreicht werden oder seh ich es falsch ?   
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Tom1990 am 15. Dezember 2019, 20:23:52
Zumal ich seit 24 Monate warte mit einer 6,2. 
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: wolverine am 15. Dezember 2019, 20:24:45
Ja. Und? Wollen Sie jetzt ein Datum hören? Kann ich Ihnen nicht geben. Vielleicht mal mit den PersFhr reden?
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Angemon84 am 15. Dezember 2019, 20:27:59
Zitat von: SolSim link=topic=61293.msg672738#msg672738

Sie können auch ein PersGespräich mit Ihrem Personalführer in Köln führen oder einfach Ihre Beförderung zum HptFw schriftlich beantragen. Dann bekommen Sie zumindest die Information, wo Sie in der Rangliste stehen.



EDIT: Zitat repariert, 16.12.19
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Tom1990 am 15. Dezember 2019, 20:28:19
Dass Sie mir kein Datum nennen können ist mir bewusst und auch nicht Ziel meiner Frage.   Es geht mir vielmehr um antworten von Kameraden dessen tägliches Brot es ist und Erfahrungswerte nennen können wie zb: letzen Monat lag der Schnitt zur Beförderung  bei 6,8 oder ähnliches.
Oder „ derzeit warten noch 2500 „
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 15. Dezember 2019, 20:29:46
Wenn es aber keinen „stau „ gibt, denn wären nach dem bessern irgendwann die ehrlichen Kommunikationspartner und mit der Beurteilung abgestraften auch an der Reihe.  Denn das Mittelfeld müsste auch iwann erreicht werden oder seh ich es falsch ?
Ja, da siehst du falsch. Das würde nru stimmen, wenn keine besseren hinzukommen würden. Und der Rotationserlass wurde gerichtlich außer Kraft gesetzt.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 15. Dezember 2019, 20:30:33
wie zb: letzen Monat lag der Schnitt zur Beförderung  bei 6,8 oder ähnliches.
Und die Aussage ist nutzlos, weil sich das mit neu hinzukommenden BU jedesmal ändert.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: 2Cent am 15. Dezember 2019, 21:02:16
Um es nochmal deutlich zu sagen, es kann sein daß sie mit so einem Schnitt nie befördert werden egal wie lange sie warten, weil es immer besser gibt die Nachkommen.

Es gibt keine Punkte mehr fürs warten.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Tom1990 am 15. Dezember 2019, 21:06:30
Ich denke die alte Beurteilung wird „ historisch „ ?  Dementsprechend gibt es alle 2 Jahre zu der aktuellen Beurteilung Punkte der alten hinzu.    Ich hab den Punkte Summen wert mach nachgerechnet und alte entwicklungsprognose plus aktuelle Beurteilung ergibt fast soviel Punkte wie einer hat im hohen Korridor.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: DeltaEcho am 15. Dezember 2019, 23:32:16
Die EP geht dann ein und wird entsprechend gepunktet, aber nicht der BU Wert.

Kann man sich selber gut ausrechnen, je höher die EP in der historischen Betrachtung, desto besser.

Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: LwPersFw am 16. Dezember 2019, 07:38:40
Ich denke die alte Beurteilung wird „ historisch „ ?  Dementsprechend gibt es alle 2 Jahre zu der aktuellen Beurteilung Punkte der alten hinzu.    Ich hab den Punkte Summen wert mach nachgerechnet und alte entwicklungsprognose plus aktuelle Beurteilung ergibt fast soviel Punkte wie einer hat im hohen Korridor.

siehe hier   

Seite 4
#58 am: 07. November 2018, 11:12:15
#59 am: 07. November 2018, 11:18:50

Seite 10
#137 am: 01. März 2019, 09:14:24

Die Zahlen sind in etwa so geblieben.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: OMLT am 17. Dezember 2019, 13:19:47
Um es nochmal deutlich zu sagen, es kann sein daß sie mit so einem Schnitt nie befördert werden egal wie lange sie warten, weil es immer besser gibt die Nachkommen.

Es gibt keine Punkte mehr fürs warten.

Naja, zumindest HptFw d.R. ist i.d.R. "drin" ;)
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Flocke am 08. Januar 2020, 19:15:30
Hallo, gibt es inzwischen schon etwaige Infos im Hinblick auf die Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung in Bezug auf die Beförderung zum Stabsfeldwebel? Hier sollten ja evtl. die 16Jahre geändert werden und wie sieht es mit Wiedereinsteller HFw aus, wann könnten die es werden?
Für 2019 war ja bereits eine Änderung vorgesehen, konnte aber online nix finden. Danke
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 08. Januar 2020, 19:27:40
Derzeit schein eine Inkraftsetzung im Mai möglich.
Genau das von dir angesprochene Thema ist eines der Stolpersteine.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Flocke am 08. Januar 2020, 19:29:18
Vielen Dank, hast du schon irgendwelche Infos bzw. Details wie es evtl. ausgehen könnte oder aussehen sollte?
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 08. Januar 2020, 19:31:13
Hierüber zu sprechen/schreiben wäre Kaffeesatzleserei und m.E. nicht seriös, weil genau das eines der Streitpunkte ist.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: SolSim am 08. Januar 2020, 19:57:50
Ich hoffe, dass da nichts geändert wird. Macht nur die Feldwebellaufbahn kaputt und für viele Kameraden eher unattraktiv. So zu mindest meine Meinung zum Thema.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Flocke am 08. Januar 2020, 20:13:09
Ansichtssache, ein mit 46 Jahren als HFw Wiedereingestellter möchte sicherlich auch SFw noch werden. Abgesehen vom optischen Altersunterschied, welcher ihn degradiert ausschauen lässt. Lebenserfahrung hat er sicherlich genauso
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 08. Januar 2020, 20:22:03
Das ist ja der Trugschluss, den man annehmen könnte. Der Schuss kann durch die Verkürzung der Mindestdienstzeiten auch nach hinten losgehen.
Es ist doch nicht gesagt, dass man dann pünktlich dran ist und es kann gut sein, dass mit jeder neuen Beurteilung viel mehr als früher an einem vorbei schießen.
Es gibt ja nicht unbedingt mehr Planstellen und das heißt, dass viel mehr viel früher im Beförderungsstau stecken. Das kann soweit gehen, dass ggf. manche als HptFw pensioniert werden und nie StFw werden können, weil immer andere an einem vorbeischießen.
Man muss das Ganze auch komplett durchdenken, bevor man sich darüber freut.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: LwPersFw am 08. Januar 2020, 22:26:21
Das ist ja der Trugschluss, den man annehmen könnte. Der Schuss kann durch die Verkürzung der Mindestdienstzeiten auch nach hinten losgehen.
Es ist doch nicht gesagt, dass man dann pünktlich dran ist und es kann gut sein, dass mit jeder neuen Beurteilung viel mehr als früher an einem vorbei schießen.
Es gibt ja nicht unbedingt mehr Planstellen und das heißt, dass viel mehr viel früher im Beförderungsstau stecken. Das kann soweit gehen, dass ggf. manche als HptFw pensioniert werden und nie StFw werden können, weil immer andere an einem vorbeischießen.
Man muss das Ganze auch komplett durchdenken, bevor man sich darüber freut.

Das sieht ja auch der DBwV so ... hatte ich 2018 hier schon einmal eingestellt...

Zitat
Dies hatte der DBwV dazu im Juli veröffentlicht:

"....und anderen Themen steht der Wegfall der Mindestbeförderungszeiten oberhalb der Jahresfrist in Rede. 

Dies geht auf eine jahrelange Rechtsprechung zurück, die auch außerhalb der Bundeswehr stattfand. Ausschließlich Artikel 33 Grundgesetz als Leistungsgrundsatz darf dabei nach aktueller Rechtsprechung Anwendung auf Beförderungen finden.


Dies hieße für die Bundeswehr:

Der Leistungsgrundsatz wird abgebildet im Beurteilungsverfahren. Somit wären folgerichtig Beförderungen nach zwei bis vier Jahren auszusprechen. 

Für die Laufbahn der Feldwebel hieße das etwa, dass die derzeitige Mindestbeförderungszeit zum Stabsfeldwebel von 16 Feldwebeljahren entfällt und durch eine neue, etwa halb so kurze ersetzt wird. 

Damit werden Stabsfeldwebel mit Spitzenbeförderungen zukünftig vor dem 30. Geburtstag befördert.

Rund 30 Prozent der Feldwebel würden dadurch jedoch das Laufbahnziel gar nicht mehr erreichen.


Eine Katastrophe für das innere Gefüge der Bundeswehr, für jegliches Gerechtigkeitsempfindengegenüber unseren „Bestandskunden“ und für die allgemeine Beförderungssituation ohnehin, da 11 000 Anwärter mit einem Schlag „auf dem Hof stehen würden“. 


Daher lehnen wir als DBwV dies konsequent ab und haben die politische Leitung wie auch die militärische Führung aufgefordert, 
vor Einführung sämtliche Rahmenbedingungen zu definieren und haushalterisch zu hinterlegen.


Leider ist jedoch momentan nicht die Frage, ob dies so kommt, sondern nur wann."

Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: LwPersFw am 08. Januar 2020, 23:01:55
Derzeit scheint eine Inkraftsetzung im Mai möglich.
Genau das von dir angesprochene Thema ist eines der Stolpersteine.

und dann muss noch weiter gewartet werden, weil

Zitat
Wie schon empfohlen wurde... die neue SLV ... und die darauf folgende neue Beförderungsvorschrift abwarten...

Dann sind wir alle schlauer...

Denn noch nicht mal die neue SLV bringt Klarheit ... sondern erst die diese umsetzende Beförderungsvorschrift !
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 09. Januar 2020, 05:04:06
Ansichtssache, ein mit 46 Jahren als HFw Wiedereingestellter möchte sicherlich auch SFw noch werden. Abgesehen vom optischen Altersunterschied, welcher ihn degradiert ausschauen lässt. Lebenserfahrung hat er sicherlich genauso
Man darf nicht von Ausnahmen auf die Allgemeinheit schließen. Fakt ist ja, dass für einige ab dem 30. LJ keine Beförderung mehr eintritt. Wozu das führen kann? Siehe die Erosion bei den Msch Dienstgraden.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Rollo83 am 09. Januar 2020, 07:00:38
Dann wird halt der OberSTstabsfeldwebel eingeführt, wo ist das Problem.
Vielleicht werden die Dienstgrade auch einfach abgeschafft und in jeder Laufbahngruppe gibt es nur noch einen Dienstgrad.
Es gibt noch genug Möglichkeiten alles zu verschlimmbessern.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: dunstig am 09. Januar 2020, 08:01:15
Ich sehe es bei uns. Schlimmer als dass alle pünktlich durchbefördert werden, geht es meiner Meinung nach kaum. Stau und dadurch begründete Leistungsreihenfolgen sind nicht unbedingt etwas schlechtes, was man irgendwie versuchen müsste, zwanghaft aufzuheben.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: 2Cent am 09. Januar 2020, 08:06:10
Dann wird halt der OberSTstabsfeldwebel eingeführt, wo ist das Problem.
Vielleicht werden die Dienstgrade auch einfach abgeschafft und in jeder Laufbahngruppe gibt es nur noch einen Dienstgrad.
Es gibt noch genug Möglichkeiten alles zu verschlimmbessern.

Klar den besoldest du dann nach A10 und hebst die Offiziere an oder bringst da auch noch den OberStabshauptmann.

Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Zeitsoldat am 20. Februar 2020, 08:31:00
Guten Morgen,

wie sieht derzeit die Beförderungssituation vom OF zum HF aus ? Es erweckt den Eindruck, dass anders als im Jahresbericht 2019 beschrieben ( 9 von 10 OF werden innerhalb von 2 Jahren befördert)
die Masse deutlich länger wartet bzw erst zum Dienstzeitende zum HF der Reserve befördert werden.
Ich habe kein Anspruchdenken, ganz im Gegenteil. Jedoch empfinde ich das inflationäre Beurteilungssystem aufgrund ehrlichen Umgang mit eigenen Lebensplan ( in der kein Ambitionen für BS ) für sehr ärgerlich.  Es erweckt den Eindruck, dass Soldaten die zweifelsfrei einen  guten Dienst verrichten, zwar Anerkennungen erfahren ( zwischenmenschlich sowie Leistungsprämie ) aber in der Beurteilung abgestraft werden. Dies hat zur Folge das ich bereits seit 27 Monaten befördert werden könnte.   
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 20. Februar 2020, 09:02:34
Ich sag mal ganz platt: warum sollten im Jahresbericht falsche Aussagen stehen?
Man darf sich selbst nicht täuschen lassen: die "pünktliche Beförderung" ist nicht die Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Es sind im Planstellengefüge extra weniger Planstellen ausgebracht, um eine Bestenauslese sicherzustellen. Eine Wartezeit ist als systemisch vorgesehen.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Zeitsoldat am 20. Februar 2020, 09:20:09
systemisch ist eine Wartezeit vorgesehen. Das ist auch verständlich und nachvollziehbar für mich. Die Frage ist eher wenn Soldaten mit 6,2 BU Note über Jahre warten und diese somit im unteren aber auch größten Korridor sind kann die Aussage mit  9 von 10 Soldaten innerhalb von 2 Jahren nicht stimmen. Oder habe ich einen Denkfehler ? 
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 20. Februar 2020, 09:23:26
Dann wird dieser 6,2 Mensch der eine sein, der zu den 10 fehlt.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Zeitsoldat am 20. Februar 2020, 09:31:59
 Der 6,2 Kamerad befindet sich aber im größten Korridor und dort an der Schwelle.  Die Masse muss sich im  größten Bu Korridor daher erschließt sich diese Aussage für mich nicht.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 20. Februar 2020, 11:14:50
So ist das halt. Die durchschnittliche Wartezeit beträgt 15 Monate, da gibt es welche die warten 0 und andere warten einige Jahre. Alleine im Januar wurden über 400 Planstellen A08Z vergeben und damit ist die Zahl der "Anwärter" auf unter 4.000 gefallen. Und das ist weniger, als eigentlich vorgesehen ist (siehe Beitrag oben zur Planstellenverknappung aufgrund einer Leistungsreihenfolge).
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Eloka190483 am 20. März 2020, 16:45:23
Ab wann wird eine Beurteilung „ historisch „
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Tommie am 20. März 2020, 16:53:59
Es gibt immer eine aktuelle Beurteilung und dann sogenannte "historische" Beurteilungen! Kommt eine aktuelle Beurteilung, wird die davor erfolgte automatisch "historisch"!

Beispiel: Ich wurde zum 30.09.2018 das letzte Mal beurteilt. Zum 30.09.2020 komme ich wieder dran. Wenn diese Beurteilung zum 30.09.2020 abgeschlossen ist, wird die vom 30.09.2018 damit zur "historischen" Beurteilung!
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Tommie am 20. März 2020, 17:13:40
Die Bezeichnung als "historische" Beurteilung kommt daher, dass alle Beurteilungen eines Soldaten als dessen Beurteilungshistorie bezeichnet werden. In dieser Historie gibt es immer eine aktuelle Beurteilung, alle anderen werden als "historisch", im Sinne von "zur Beurteilungshistorie gehörig", bezeichnet! Die Wertigkeit von Beurteilungen in Auswahlprozessen ist immer so geregelt, dass die aktuelle Beurteilung mit der höchsten Gewichtung (= größter Multiplikationsfaktor!) eingeht, alle historischen Beurteilungen gehen, sofern gefragt (Beispiel: Beim Antrag auf Übernahme als Berufssoldat werden nur die letzten zwei Beurteilungen gefragt!) mit geringeren Faktoren in die Gesamtwertung ein. 
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Sven1233 am 13. Mai 2020, 08:46:46
Guten Tag

gibt es neue Erkenntnisse aus dem praktischen Dienstalltag bezüglich  der Beförderung zum Hauptfeldwebel ? Hierbei interessiert mich insbesondere ob zurzeit die Minimun Note der Beurteilung eher relativ hoch ist oder ob auch Kameraden im letzten Korridor die Chance auf Beförderung haben ?
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 13. Mai 2020, 09:29:36
So ist das halt. Die durchschnittliche Wartezeit beträgt 15 Monate, da gibt es welche die warten 0 und andere warten einige Jahre. Alleine im Januar wurden über 400 Planstellen A08Z vergeben und damit ist die Zahl der "Anwärter" auf unter 4.000 gefallen. Und das ist weniger, als eigentlich vorgesehen ist (siehe Beitrag oben zur Planstellenverknappung aufgrund einer Leistungsreihenfolge).
Wenn es doch über 3.000 Wartende gibt, ist doch die Durchschnittsnote völlig egal. So viele Planstellen wie monatlich zurückfließen, werden von oben neu vergeben.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: F_K am 13. Mai 2020, 10:10:39
Ergänzung:

Ralf sagt: Wer "schlechte" Noten hat, wird zu den Kameraden gehören, die auf diese Beförderung Jahre warten.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Sven1233 am 13. Mai 2020, 10:29:51
Ok, ich verstehe durchaus was Sie mir sagen wollen.  Kurz zusammengefasst werden die Besten vor den schlechteren befördert und das in der Anzahl wie Planstellen verfügbar sind.

Das hilft dem Einzelfall nicht,  hier wäre es durchaus zweckmäßig zu wissen wie sich gut definiert. Hierbei der Punktewert der sich aus der Beurteilung plus  historische Beurteilung ergibt. 
Für mich ist es nicht nachvollziehbar weshalb Ich mit BU im mittleren Korridor  bereits 29 Monate warte. 

Das ganze hat ab einen gewissen Punkt auch was mit Wertschätzung für seinen Dienst zu tun.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: KlausP am 13. Mai 2020, 10:57:50
Dann beantragen Sie schriftlich Ihre Beförderung beim BAPersBw. Dort bekommen Sie dann eine Antwort - entweder in Form der Ernennungsurkunde oder eben als Ablehnung mit der entsprechenden Begründung.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 13. Mai 2020, 11:27:21
Zitat
Das hilft dem Einzelfall nicht,  hier wäre es durchaus zweckmäßig zu wissen wie sich gut definiert. Hierbei der Punktewert der sich aus der Beurteilung plus  historische Beurteilung ergibt. 
Das nützt doch nichts, Beispiel: im Juni kommen 10 Planstellen zurück -> es werden nur 8,7+ befördert
Im September kommen 500 Planstellen zurück und es werden alle bis 7,8 befördert. Dafür kommen im Oktober neue BU mit einem Schnitt von 8,5 hinzu und alles ist im nächsten Monat anders.
Die Werte sind reinfiktiv. Hinzu sind die historischen BU zu rechnen, so dass halt auch mal einer mit einer aktuellen etwas schlechteren BU befördert werden kann, weil seine historische BU viel besser war.
Die stetige Frage nach irgendwelchen Werten ist zwar menschlich verständlich, aber eben nicht zielführend und gaukelt nur einen Phantasiewert vor.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Sven1233 am 13. Mai 2020, 11:35:57
daher habe ich gefragt ob es nicht möglich wäre den zusammen addierten wert der sich aus BU plus historische BU ergibt mitzuteilen. Das wäre ein messbarer Vergleichswert ?

Es  kommen doch nicht jeden Monat neue BU rein.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Robert2008 am 27. Mai 2020, 11:18:31
Guten Tag,
habe eine Frage zur Beförderungsreihenfolge.

Zitat der Vorschrift:
" Für die Bildung von Beförderungsreihenfolgen zum Hauptfeldwebel, Stabsfeldwebel und Oberstabsfeldwebel ist vorrangig die aktuelle planmäßige Beurteilung heranzuziehen (siehe Nr. 407).
Ergehen nach erfolgter Reihung in der entsprechenden Beförderungsreihenfolge weitere planmäßige Beurteilungen und werden diese bestandskräftig"

Ab wann gilt denn eine Beurteilung als bestandskräftig? In der A-1340/50 wird die "Bestandskraft" zwar erwähnt, jedoch aus meiner Sicht nicht genau erörtert.

Grüße
Robert
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Al Terego am 27. Mai 2020, 11:22:14
Normalerweise 6 Monate nach dem Termin.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Robert2008 am 27. Mai 2020, 11:34:57
Normalerweise 6 Monate nach dem Termin.

Hab ich jetzt auch schon öfters gehört. Gibt es dazu auch eine Quelle?
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Tommie am 27. Mai 2020, 12:32:50
Hier müssen wir die Angelegenheit ein wenig differenzierter betrachten ;) :

1. Die "Beurteilungsvorschrift" ZDv A-1340/50 besagt in der Ziffer 503. h) folgendes aus:

Zitat
Die Beurteilung und Stellungnahmen werden nach Ablauf der Beschwerdefrist bestandskräftig.

während dann

2. Die gleiche oben referenzierte ZDv in Ziffer 1103. a) näher auf die Beschwerdefrist eingeht:

Zitat
Die Beurteilungen und die Stellungnahmen der nächsthöheren und weiteren höheren Vorgesetzten sind nach Ablauf der gesetzlichen Beschwerdefrist von einem Monat nach der jeweiligen Eröffnung unanfechtbar.

Damit haben wir als definitiven Termin für die Unanfechtbarkeit und damit die Bestandskraft einer Beurteilung einen klaren Termin:

Exakt einen Monat nach der Eröffnung des letzten Teiles der Beurteilung!


Und wenn jetzt irgendein Schlaumeier daher kommt und meint, er könne die Unanfechtbarkeit einer Beurteilung dadurch verhindern, dass er die letzte Stellungnahme nicht unterschreibt, dann kann ich ihm versichern, dass die auch dadurch geschehen kann, dass der Disziplinarvorgesetzte des Soldaten bestätitgt, dass er dem Soldaten am ... um ... die Beurteilung/Stellungnahme eröffnent hat und dieser sich weigert, die Eröffnung zu unterschreiben.

Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 27. Mai 2020, 17:01:03
Normalerweise 6 Monate nach dem Termin.

Hab ich jetzt auch schon öfters gehört. Gibt es dazu auch eine Quelle?
ZDv A-1340/111, Nr. 107.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Tommie am 28. Mai 2020, 07:53:24
Ab wann gilt denn eine Beurteilung als bestandskräftig? In der A-1340/50 wird die "Bestandskraft" zwar erwähnt, jedoch aus meiner Sicht nicht genau erörtert.

Zur Bestandskraft einer Beurteilung trifft die ZDv A-1340/50 sehr wohl eindeutige Aussagen, siehe auch mein obiges Posting mit entsprechenden Quellenangaben!


Die von "Ralf" dagegen zitierte ZDv A-1340/50 "Beförderung und Einweisung von Soldatinnen und Soldaten" sagt in ihrer Ziffer 107. jedoch exakt NICHTS über die Bestandskraft aus, sondern darüber, wann eine Beurteilung zum ersten mal berücksichtigt werden darf! Genauer sagt sie folgendes aus:

Zitat
Planmäßige Beurteilungen werden grundsätzlich erstmals 6 Monate nach dem jeweiligen Vorlagetermin (31.03./30.09.) berücksichtigt. Dies gilt auch dann, wenn die Beurteilung vorgezogen erstellt wurde, jedoch nicht, wenn sie aus bestimmten Anlässen, gemäß Nr. 204 a (1) bis (2) und (4) bis (10) der Zentrale Dienstvorschrift A-1340/50 „Beurteilungen der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr“, erstellt wurde. Sonderbeurteilungen werden berücksichtigt, wenn sie an die Stelle einer fehlenden oder aufgehobenen und nicht neu erstellten planmäßigen Beurteilung treten. Für Soldatinnen bzw. Soldaten in den Laufbahnen der Mannschaften gelten hiervon abweichende Vorgaben.

Ich denke mal, dass wir bei dieser gelegenheit auch das "Wording" sachlich differenziert betrachtet und definiert haben ;) ! Weiterhin ist es mir wichtig hier noch darauf hinzuweisen, dass dies (A-1340/50, Ziffer 107!) lediglich planmäßige Beurteilungen betrifft, nicht jedoch Sonder-, Laufbahn- oder aus speziellen Gründen von der PSt angeforderte beurteilungen betrifft! Die regelmäßig für die Übernahme als Berufssoldat notwendigen zwei Beurteilungen sind in der Regel die erste und die zweite Anlassbeurteilung nach Ziffer 204. a) (1) ( 1. ABU!) und Ziffer 204. a) (11) von denen die erste nicht unter die oben zitierte Ziffer fällt, die zweite jedoch schon! Die zweite Anlassbeurteilung für UmP wird dem entsprechend auch wie eine planmäßige Beurteilung geschlüsselt.

Ich denke mal, gerade eben hat jeder kapiert, dass das Leben manchmla doch nicht so einfach ist ;) !


Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Robert2008 am 28. Mai 2020, 17:28:29
Vielen Dank für die Antworten.

Gemäß der 406 gehen bestandskräftige Beurteilung in die Beförderungsreihenfolge ein (1 Monat nach Eröffnung) und gemäß der 107 werden planmäßige Beurteilungen 6 Monate nach Vorlagetermin berücksichtig.

Stehen die Randnummern 406 und 107 dann nicht im Widerspruch zueinander?


Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: whitey1983 am 31. Mai 2020, 06:56:44
Endlich mal teilweise aussagekräftige Antworten zu dem Thema Beförderung / Beurteilung.
Hab jetzt mal einige Seiten hier gelesen, verstehe ich das richtig!? Die Beurteilungen kommen der Reihe nach Wertigkeit, z.B heut 6,8 morgen 6,7 und nach Eingang neuer Beurteilungen könnte es übermorgen schon wieder bei 7,5 anfangen?

MkG
Und frohe Pfingsten
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 31. Mai 2020, 07:00:56
Ja, kann man so sagen (wenn man historische BU außen vor lässt).
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Tomtom131 am 31. Mai 2020, 15:36:38
Wie kann ich die Mitteilung des Rangplatzes veranlassen ? Ist es an eine Form gebunden ?
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 31. Mai 2020, 16:17:59
Antrag auf Beförderung stellen (der ja Mangels Anspruch abgelehnt wird) und hilfsweise Mitteilung des Rangplatzes beantragen.
Meine Meinung dazu: Macht nur unnötig Arbeit (und die PersFhr haben gerade jetzt dringendere Dinge zu tun) und hat eine Halbwertzeit von 1-2 Tagen, bis sich das wieder ändert.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: LwPersFw am 31. Mai 2020, 17:04:54

Hab jetzt mal einige Seiten hier gelesen, verstehe ich das richtig!?

Die Beurteilungen kommen der Reihe nach Wertigkeit, z.B heut 6,8 morgen 6,7 und nach Eingang neuer Beurteilungen könnte es übermorgen schon wieder bei 7,5 anfangen?

MkG





Grundsätzlich gilt:

Planmäßige Beurteilungen werden grundsätzlich erstmals 6 Monate nach dem jeweiligen
Vorlagetermin (31.03./30.09.) berücksichtigt. Dies gilt auch dann, wenn die Beurteilung vorgezogen
erstellt wurde, jedoch nicht, wenn sie aus bestimmten Anlässen, gemäß Nr. 204 a (1) bis (2) und (4)
bis (10) der Zentrale Dienstvorschrift A-1340/50 „Beurteilungen der Soldatinnen und Soldaten der
Bundeswehr“, erstellt wurde. Sonderbeurteilungen werden berücksichtigt, wenn sie an die Stelle einer
fehlenden oder aufgehobenen und nicht neu erstellten planmäßigen Beurteilung treten.

Aus der Gesamtzahl der Soldatinnen bzw. Soldaten wird betrachtet, wer die Voraussetzungen
für eine Beförderung oder Einweisung (Beförderungs-/Einweisungsreife) gemäß der A-1340/49, sowie
die in den Abschnitten 2 bis 5 für die jeweilige Laufbahn ggf. genannten weiteren Voraussetzungen
(z. B. Dienstzeit im jeweiligen und bzw. oder einem bestimmten Dienstgrad) erfüllt.

Mit Erreichen der Beförderungs-/Einweisungsreife werden die Soldatinnen bzw. Soldaten in
die Beförderungs-/Einweisungsreihenfolge zum jeweiligen Dienstgrad bzw. in die jeweilige BesGr
aufgenommen. Dabei sind die Reihenfolgen getrennt nach den Laufbahngruppen der Mannschaften,
der Unteroffiziere und Offiziere zu bilden. Innerhalb der Laufbahngruppe der Unteroffiziere ist zwischen
Fachunteroffizieren und Feldwebeln zu unterscheiden. Innerhalb der Laufbahngruppe der Offiziere ist
nach Laufbahnen zu unterscheiden.

Innerhalb der jeweiligen Beförderungs-/Einweisungsreihenfolge sind die Soldatinnen bzw. Soldaten,
gemäß den jeweilig zutreffenden, in den Abschnitten 2 bis 5 dargestellten Vorgaben, zu reihen.


Und speziell für die Feldwebel-Laufbahnen:

Die Beförderung zum Eingangsdienstgrad Feldwebel in den Laufbahnen der Feldwebel setzt
die Laufbahnbefähigung für die jeweilige Feldwebellaufbahn voraus. Danach besteht die Möglichkeit
der Beförderung zum Oberfeldwebel, Hauptfeldwebel, Stabsfeldwebel und Oberstabsfeldwebel.


Für die Bildung von Beförderungsreihenfolgen zum Hauptfeldwebel, Stabsfeldwebel und
Oberstabsfeldwebel ist vorrangig die aktuelle planmäßige Beurteilung heranzuziehen (siehe Nr. 407).
Ergehen nach erfolgter Reihung in der entsprechenden Beförderungsreihenfolge weitere
planmäßige Beurteilungen und werden diese bestandskräftig, ist die jeweils jüngste Beurteilung als die
aktuelle planmäßige Beurteilung zu werten. Die bewerteten Förderungswürdigkeiten/Entwicklungsprognosen
aus den bis dahin in der Reihenfolge berücksichtigten Beurteilungen werden zur Ermittlung
des Rangplatzes in der Beförderungsreihenfolge herangezogen.
Dies gilt jedoch für höchstens 3 zurückliegende (historische) planmäßige Beurteilungen (siehe Nr. 408).

Die aktuelle planmäßige Beurteilung wird wie folgt berücksichtigt:

Aufgabenerfüllung auf Dienstposten + Entwicklungsprognose

Durchschnittswert x 20          + bis in die höchsten Verwendungen der Laufbahn                        100 Punkte
                                                       bei Bedarf bis in die höchsten Verwendungen der Laufbahn      90 Punkte
                                                       bis zur allgemeinen Laufbahnperspektive                                      80 Punkte
                                                       individuelle Laufbahnperspektive erreicht                                      0 Punkte


Die Bewertungen der Förderungswürdigkeit bzw. Entwicklungsprognose (historischer)
planmäßiger Beurteilungen (siehe Nr. 406) werden wie folgt berücksichtigt:

(historische) Prognose                                                                       zweit-       dritt-       viertletzte
E/bis in die höchsten Verwendungen der Laufbahn                        50           33              20           Punkte
D/bei Bedarf bis in die höchsten Verwendungen der Laufbahn     45           30              18           Punkte
C/bis zur allgemeinen Laufbahnperspektive                                     40           27              16           Punkte
A/B/individuelle Laufbahnperspektive erreicht                                  0             0                0            Punkte


Besondere Auslandsverwendungen und Missionen9 werden in den Beförderungsreihenfolgen
je 30 Tage mit einem Punkt berücksichtigt. Diese Punkte werden erstmals mit zweimonatiger
Verzögerung in den Beförderungsreihenfolgen berücksichtigt.
Alle Punkte verfallen jeweils nach einer Beförderung.

(Es sind ausschließlich Zeiten für besondere Auslandsverwendungen und Missionen zu berücksichtigen,
die ab dem 1. April 2008 geleistet wurden. Dies gilt auch, wenn der 1. April 2008 innerhalb eines
Einsatzzeitraumes liegt.)

Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Tomtom131 am 01. Juni 2020, 12:12:33
Ich habe durchaus verstanden wie die Reihenfolge gebildet wird.   Mit einer 7,2 schon seit über 2  Jahren überfällig da möchte man durchaus wissen Auf welchen Rangplatz man steht.  Zumal ich historische Punkte mit reinbringe seit April. Ich werde mich nicht zum Obst machen und eine Beföderung beantragen.     Wenn’s aber nach Leistungsprinzip geht der den Punkte Summen wert ergibt dann sollte es nachvollziehbar sein wo ich wann stand seit Beförderungsreife.  Dass mir diese Auflistung kein Indikator liefern wird wann ich dran sein werde ist mir bewusst.

Das PersFhr viel zu tun haben ist mir bewusst, aber mal ehrlich welcher Dienstposten denn nicht ?  Nimmt da jemand Rücksicht drauf ?     Treu dienen !
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 01. Juni 2020, 13:49:10
...aber mal ehrlich welcher Dienstposten denn nicht ?  Nimmt da jemand Rücksicht drauf ?     Treu dienen !
Diese Sichtweise ist mir völlig fern: nur weil man auf mich keine Rücksicht nimmt nehme ich keine.  ::)
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: LwPersFw am 01. Juni 2020, 16:03:18

...sein wo ich wann stand seit Beförderungsreife. 
Das mir diese Auflistung kein Indikator liefern wird wann ich dran sein werde ist mir bewusst.


Nur als Hinweis ... Sie werden keine historische Aufstellung erhalten.

Sie bekommen nur den letzt gültigen Rangplatz mitgeteilt.
Und auch nur den Rangplatz.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Al Terego am 01. Juni 2020, 16:06:34
... Mit einer 7,2 schon seit über 2  Jahren überfällig da möchte man durchaus wissen Auf welchen Rangplatz man steht.

Da kann aber auch nur der Personalführer weiterhelfen - zumal eine 7,2 ja auch nicht der "Brüller" ist.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: TomTom!§! am 02. Juni 2020, 15:20:39
Eine 7,2 ist sicher nicht der Brüller aber solch eine Aussage ist eher sehr blauäugig.  Wenn man die Korridore betrachtet und den einzugruppierenden Prozentsatz ist eine 7,2 schon gut dabei. Bitte auch beachten dass offener Umgang mit beruflichen Perspektiven außerhalb der Bundeswehr oft dazu führt dass man eben nicht über die 7,2 Grenze beurteilt wird.   Der ein oder andere Mitleser würde sich für ne 7,2 sicher das ein oder andere Körperteil ausreißen lassen.

Für mich ist es nach wie vor nicht nachvollziehbar, weshalb der errechnete Punktesummenzug den man für HF benötigt nicht monatlich veröffentlicht wird.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Sven87 am 01. Juli 2020, 22:55:04
Guten Abend,

Jetz habe ich einen ersten hilfreichen Eindruck gesammelt wie sich das mit der Reihung darstellt. Gibt es aus Erfahrung Monate in denen der Punktesummenwert niedriger ist ? Quasi Monate in denen am meisten HF Beförderungen durchgeführt werden ? Ist das eher Anfang des Jahres weil der Haushaltsplan neu ist ? 
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 02. Juli 2020, 05:46:48
Immer dann im Nachgang und mit Kaskadeneffekt, wenn entweder die Hauptzurruhesetzungstermine sind (31.03./30.09), oder aber neue Planstellenumfänge vom BMF zugewiesen werden (unterschiedlich).
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Celina91 am 20. Juli 2020, 09:06:02
Guten Tag,

lässt sich aufgrund der Corona- Pandemie feststellen, dass weniger Beförderungen vorgenommen werden ? Möglicherweise sind die Haushaltsmittel nicht ( mehr ) verfügbar ?

Zu mir : ich habe eine 7,1 BU und warte noch immer auf Beförderung zum HF.   
Gibt es dieses Jahr noch Beförderungsstarke Monate ?
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 20. Juli 2020, 09:20:04
Zitat
lässt sich aufgrund der Corona- Pandemie feststellen, dass weniger Beförderungen vorgenommen werden ? Möglicherweise sind die Haushaltsmittel nicht ( mehr ) verfügbar ?
Nein, die Titel im EP 14 sind unterschiedlich, man kann nicht aus dem Personalkostentitel Geld für Masken o.ä. abzweigen. Und die HH-Verhandlungen für dieses Jahr haben vor rd. 2 Jahren stattgefunden.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Celina91 am 20. Juli 2020, 09:36:47
vielen Dank für die schnellen Antworten.

was versteht man unter EP14?
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 20. Juli 2020, 09:42:30
https://www.bmvg.de/de/themen/verteidigungshaushalt/entwicklung-und-struktur-des-verteidigungshaushalts/einzelplan-14-13922
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Celina91 am 27. Juli 2020, 13:19:24
Guten Tag,

eine Frage habe ich noch bezüglich dem Thema Beförderung.

Ich habe im September 2017 eine Beurteilung erhalten.   Seit Januar 2018 habe ich die Beförderungsreife erreicht und im September 2019 erneut eine BU erhalten.  Ist meine im Jahr 2017erhaltene BU jetzt historisch und ich erhalte anteilig  Punkte aus der Entwicklungsprognose?
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Tommie am 27. Juli 2020, 14:58:10
Ist meine im Jahr 2017erhaltene BU jetzt historisch und ich erhalte anteilig  Punkte aus der Entwicklungsprognose?

So, schaut es aus ;) ! Sie sind also im Dienstgrad Oberfeldwebel ;) ? Das verrät mir Ihr Beurteilungszeitpunkt: Denn zum 30.09. der Jahre mit ungerader Jahreszahl sind in der Regel die Oberfeldwebel dran!
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Celina91 am 27. Juli 2020, 15:22:02
Ok,  mein PersFw ist Bombenfest der Ansicht ich hätte keine historische BU die mir anteilig Punkte bringt.

Er ist folgender Ansicht : -   Man erhält nur Punkte aus Historischer BU wenn die BU erstellt worden ist während ich schon die Vorausetzungen für Beförderung schon erfüllt habe. 
Bsp : meine 2019 erhaltene BU wird 2021 historisch, da ich 2019 bereits auf Beförderung wartete



 Desweiteren soll es nur Punkte für Einsätze geben  ( 1 Punkt je Monat) , an den ich  teilgenommen habe während ich auf Beförderung warte.


Sind die Aussagen richtig ?
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Tommie am 27. Juli 2020, 16:46:03
Leider hat Ihr PersFw nicht recht ;) ! Jetzt mal abgesehen von der Tatsache, dass die Berechnungen der Punktwerte durch BAPersBw erfolgt, ist seine Aussage schlicht und ergreifen nicht zutreffend! Die "Zusatzpunkte" für Einsatztage werden so gerechnet, dass Sie für jeweils 30 Einsatztage einen Punkt bekommen! Beispiel: Ich habe 681 Einsatztage und bekäme daher 22 Punkte. Sie sehen also, dass diese Punkte nicht so wirklich ins Gewicht fallen!

Ach ja, zu Ihren historischen Beurteilungen zählen auch Ihre erste und zweite Anlassbeurteilung dazu, daher ist es offensichtlich, dass Ihr PersFw hier falsch liegt!

Aber das alles können Sie auch eine Seite vorher in diesem Threat im Posting #218 im großen Zitat von LwPersFw nachlesen ;) !
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Tommie am 27. Juli 2020, 16:53:52
Kurzfassung: Jede Beurteilung ab der Beförderung zum Feldwebel zählt, auch die erste und zweite Anlassbeurteilung, bis zu vier Beurteilungen insgesamt! Die Einsatztage zählen ab dem 01.04.2008
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Celina 91 am 27. Juli 2020, 17:31:26
In welcher Vorschrift kann ich es nachlesen ? Meine letze BU war eine 7,0 und entwicklungsprognose das vorletzte also gibt es dafür 80 Punkte.   Dafür habe ich eine 6,2 mit selber Entwicklungsprognose erhalten.    Dennoch bin ich seit 2018 überfällig.    Bin derzeit in 10 Dienstjahr und habe noch 2 weitere BU davor erhalten.    Dass es ab FW die Punkte mit rein fließen kann ich mir nicht vorstellen.  Ich habe mir sagen lassen die nötigen Punkte liegen je nach Monat zwischen 240-280 Punkte.       Ich habe durch meine letze BU 220 Punkte.  Wäre die Letze davor Historisch hätte ich Bei 260 Punkte.

Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: F_K am 27. Juli 2020, 17:37:32
Mit Beförderungsreife gleich überfällig?

Er beliebt zu scherzen?
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Celina 91 am 27. Juli 2020, 17:41:41
Bitte erklären Sie mir ihre Antwort.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 27. Juli 2020, 17:57:40
Nachzulesen ist das in der A-1340/111. Da hat dein Pers Recht.

Historische BU: Für die Bildung von Beförderungsreihenfolgen zum Hauptfeldwebel, Stabsfeldwebel und Oberstabsfeldwebel ist vorrangig die aktuelle planmäßige Beurteilung heranzuziehen.
Ergehen nach erfolgter Reihung in der entsprechenden Beförderungsreihenfolge weitere planmäßige Beurteilungen und werden diese bestandskräftig, ist die jeweils jüngste Beurteilung als die aktuelle planmäßige Beurteilung zu werten. Die bewerteten Förderungswürdigkeiten/Entwicklungsprognosen aus den bis dahin in der Reihenfolge berücksichtigten Beurteilungen werden zur Ermittlung des Rangplatzes in der Beförderungsreihenfolge herangezogen.

Auslandseinsätze: Diese verfallen mit jeder Beförderung, d.h. du musst also als OFw Einsatztage einbringen.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Celina 91 am 27. Juli 2020, 18:01:19
Noch eine ganze andere Meinung dazu.  Vielen Dank für deine Erklärung.

Aber : Ich habe im Januar 2018 die Reife erreicht.  Somit wurde meine BU aus 2017 herangezogen und ich habe 2019 erneut eine BU erhalten.  Somit dürfte die aus 2017 historisch sein ?
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Tommie am 27. Juli 2020, 18:05:59
Ja, ist Sie, und deswegen auch zu berücksichtigen! Und wenn Sie Ihre zweite Anlassbeurteilung auch als Oberfeldwebel erhalten haben, wird auch die über die Entwicklungsprognose mit eingehen! Es wird sogar die erste Anlassbeurteilung mit eingehen, wenn Sie diese im Dienstgrad Oberfeldwebel erhalten haben. In so fern hat er eben NICHT recht, der PersFw, der behauptet, daa nur die Beurteilungen ab Beförderungsreife zählen, denn es zählen die Beurteilungen im aktuellen Dienstgrad!

Und ... ganz ehrlich: Eine 7,0 mit EP 4 und davor eine 6,2 mit EP 4 sind letztendlich nicht der "Burner" ;) !
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Tommie am 27. Juli 2020, 18:09:22
@ Ralf:

Ich interpretiere diese Aussage offensichtlich anders als Du ;) :

Man erhält nur Punkte aus Historischer BU wenn die BU erstellt worden ist während ich schon die Voraussetzungen für Beförderung schon erfüllt habe. 

Wenn das zutreffend wäre, könnte niemand pünktlich zum Erreichen der Beförderungsreife befördert werden, da er ja in der Historie keine relevante Beurteilung hat! Zur Historie der Beurteilungen für die Beförderung zum Hauptfeldwebel zählen alle Beurteilungen, die eine Soldatin oder ein Soldat im Dienstgrad Oberfeldwebel erhalten hat!
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Celina 91 am 27. Juli 2020, 18:15:40
Es ist nicht der „Burner „ aber mir auch egal.   3 mal Leistungsprämie spricht für sich und ich bin im mittleren Korridor. Die Masse dürfte tiefer liegen.     
Ich kommuniziere offen das ich kein Berufssoldat werden möchte und akzeptiere den ein oder anderen Punk Abzug zugunsten der Kameraden die es werden wollen.

Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 27. Juli 2020, 18:20:11
Auch mit einer erstmaligen BU kommen genug zu einer Beförderung. Das funktioniert schon.
Also für mich ist das aus der ZDv schon schlüssig, wenn da steht: Die bewerteten Förderungswürdigkeiten/Entwicklungsprognosen aus den bis dahin in der Reihenfolge berücksichtigten Beurteilungen werden zur Ermittlung des Rangplatzes in der Beförderungsreihenfolge herangezogen.
Nur die BU, die bereits in der Reihenfolge sind, können historisch werden.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Celina 91 am 27. Juli 2020, 18:23:24
Ok, jetz verstehe ich es auch.  Würde aber dennoch bedeuten, dass meine 2017 erhaltene  BU jetz historisch ist ?
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Tommie am 27. Juli 2020, 18:31:20
Haben wir Ihnen das nicht schon oft genug bestätigt, dass dem so ist ;) ?

Ja, ist Sie, und deswegen auch zu berücksichtigen!
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Tommie am 27. Juli 2020, 18:37:38
Nochmal, Ralf, die Aussage des PersFw heißt für mich, dass erst Beurteilungen zählen, wenn die Beförderungsreife für den nächsthöheren Dienstgrad erreicht ist! Damit ist eine Beurteilung nicht zu berücksichtigen, die erstellt wurde, als dies nicht der Fall war! Und diese Aussage ist schlicht und ergreifen nicht zutreffend!

Man erhält nur Punkte aus Historischer BU wenn die BU erstellt worden ist während ich schon die Voraussetzungen für Beförderung schon erfüllt habe. 

Und diese Aussage passt schon dann nicht, wenn z. B. die 2. Anlassbeurteilung im Dienstgrad Oberfeldwebel zum 30.09.2019 erstellt wurde und die zeitlichen Voraussetzungen für eine Beförderung zum Hauptfeldwebel ab dem 01.01.2020 vorliegen! Lauf der obigen Aussage wäre diese 2. ABU dann nicht zu berücksichtigen und das ist in meinen Augen schlichtweg MUMPITZ und widerspricht allen Aussagen die ich bisher gehört und allen Erfahrungen, die ich bisher gemacht habe!
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Tommie am 27. Juli 2020, 18:46:54
Ich habe gerade noch privat mit einer Kameradin telefoniert, die bei BAPersBw sitzt und sie dazu befragt!

Ergebnis: Für die Bildung der Reihenfolge über die Punktwertsumme für die Beförderung zum Hauptfeldwebel werden alle Beurteilungen heran gezogen, die im Dienstgrad Oberfeldwebel erstellt wurden! Die aktuelle mit Punktsummen wert x 20 plus Entwicklungsprognose, die anderen davor nur mit Entwicklungsprognose! Bonuspunkte für Einsätze werden  erstens nur ab dem 01.04.2008 und zweitens nur ab Beförderung zum Oberfeldwebel angerechnet.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Celina 91 am 27. Juli 2020, 19:41:36
Das glaube ich kaum.   Demnach wäre mein Punktewert höher als jemand der eine 9,0 hat und EP 5

Ich gehe zudem davon aus, dass ich wirklich keine zuberücksichtige historische BU habe.   Sonst wäre ich längst befördert worden. 
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Tommie am 27. Juli 2020, 20:01:12
Wissen Sie was? Glauben Sie doch, was Sie wollen!

Ich jedenfalls kann rechnen! 9 x 20 = 180 + 100 = 280

Dagegen 7 x 20 = 140 + 90 = 230 plus eventueller historischer Beurteilungen rechne ich weiter: 230 + 45 = 275 und wenn Sie zwei historische Beurteilungen haben wären es nochmal 30 dazu, also 305 Punkte, die sie dann auch dazu bringen würden, den "9,0-Soldaten" zu überflügeln!

Nachdem man aber in der Regel als "gewachsener" Feldwebel mindestens 5 Feldwebeljahre braucht, bis man Hauptfeldwebel wird, nachdem man unter Garantie mindestens zweimal als Oberfeldwebel beurteilt wird, weil es aktuell gar nicht genügend Haushaltskarten für Hauptfeldwebel-DP gibt, wird es denjenigen nicht geben, der mit 280 Punkten aus einer Beurteilung HptFw wird. Da fehlt zu viel! Und selbst wenn der "9,0-Soldat" in seiner letzten (historischen!) BU "nur" eine EP 4 hatte, ist er dann mit 370 Punkten sehr weit vor Ihnen. Vielleicht verstehen Sie jetzt langsam, warum Sie noch nicht dran waren?

Glauben Sie mir, in meiner Dienststelle haben wir alle zwei Jahre, wenn die Haupt- und Stabsfeldwebel zur Beurteilung anstehen, ca. 130 Soldatinnen und Soldaten zu beurteilen. Meine Vorgängerin und gute Bekannte ist mittlerweile als Personalbearbeiterin bei BAPersBw im BAV-Team, also warum sollte sie mir falsche Informationen geben?
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 27. Juli 2020, 20:18:42
Auch mit einer erstmaligen BU kommen genug zu einer Beförderung. Das funktioniert schon.
Also für mich ist das aus der ZDv schon schlüssig, wenn da steht: Die bewerteten Förderungswürdigkeiten/Entwicklungsprognosen aus den bis dahin in der Reihenfolge berücksichtigten Beurteilungen werden zur Ermittlung des Rangplatzes in der Beförderungsreihenfolge herangezogen.
Nur die BU, die bereits in der Reihenfolge sind, können historisch werden.
Die Vorschrift ist doch eindeutig. War eine BU bereits in einer Beförderungsreihenfolge, kann sie historisch werden. Nicht mehr und nicht weniger. Ist eine Bu erstellt worden und man hatte noch keine Reife (d.h. also, sie geht auch noch nicht in eine Reihung ein), so wird sie nicht berücksichtigt.
D.h.: Steht man also nicht zeitlich zum HptFw an, so können diese BU auch nicht historisch werden.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Celina 91 am 27. Juli 2020, 20:20:20
Ralf, das würde bedeuten ich habe keine historische BU ?
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 27. Juli 2020, 20:28:24
Bei allem Verständnis, ich will mir das nach einem echt stressigen Tag nicht nochmal alles hier durchlesen und da nun für dich die Hausaufgaben machen.
Ich habe die Vorschrift zitiert, nun wende das bitte auf deinen Fall und Konstellation an. Das würde ich nun erwarten wollen.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Tommie am 27. Juli 2020, 20:43:21
@ Celina 91:

Jetzt fangen Sie doch bitte mal an zu denken! Ihre Beurteilung vom 30.09.2017 wurde am 31.03.2018 bestandskräftig! Zu diesem Zeitpunkt hatten Sie jedoch laut eigener Aussage bereits die zeitlichen Voraussetzungen für eine Beförderung zum HptFw erreicht! Damit wurden Sie mit der Beurteilung vom 30.09.2017 im Jahre 2018 gereiht! Und damit ist es eine historische Beurteilung! PUNKT!
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Celina 91 am 27. Juli 2020, 20:51:02
Ralf schrieb „ ist diese erstellt worden „.   Als die BU erstellt worden ist, stand ich noch nicht zum HF an.   Als die BU rechtskräftig wurde jedoch schon.       Inwieweit sich das auswirkt keine Ahnung.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Tommie am 27. Juli 2020, 20:53:40
Nachdem man sie erst mit dieser Beurteilungen reihen kann, wenn diese bestandskräftig ist, wurde Sie definitiv mit der letzten Beurteilung gereiht, daher ist sie jetzt als historische Beurteilung zu werten!
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Holgi33 am 03. August 2020, 17:52:59
Hier scheint es ab 2022 eine Änderung für die Stehzeiten zu geben:

Modell 2/2/3
Fw +2 Jahre - Ofw +2 Jahre - HptFw +3 Jahre = StFw
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: SolSim am 03. August 2020, 20:19:17
Und wo steht das?
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Andi8111 am 03. August 2020, 20:29:55
Und wo steht das?

In den Sternen, denn dieser "Schmarrn" ist noch nichtmal durch die interne Abstimmung der Referate BMVg, geschweige denn liegt ein Referentenentwurf zur Änderung des SG und damit verbunden der SLV vor.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: SolSim am 03. August 2020, 20:37:32
Hab ich mir schon gedacht.

Diese Latrienenparole geistert ja schon länger umher. Und keiner der sie verbreitet konnte mir bisher sagen, wo es steht ;-)

„In den Sternen...“ nehme ich jetzt einfach mal als seriöse Quelle ;-)
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Andi8111 am 03. August 2020, 20:42:24
Mal davon abgesehen, dass ein FA nach 5 DJ seinen Meister haben kann, dann Fw wird und, bei nem Einstellungsalter von 17, dann mit  30 StFw sein kann..... Das kann in Niemandes Sinne sein. Dann hat man die allgemeine Laufbahnperspektive mit 30 erreicht und behält diesen DG für weitere 25 Jahre? Kein Beamter im mittleren Dienst wird derart früh in A9 befördert...
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: PzPiKp360 am 03. August 2020, 21:52:36
Einfach den Hauptstabsfeldwebel einführen, Dienstgradabzeichen Doppel-Othala, Besoldungsgruppe A 9 mit ganz viel Amtszulage.

Gerade Google angeworfen, den gibt es bei manchen Schützenvereinen wirklich: https://www.schuetzenverein-barnstorf.de/infos/dienstgrade/ (https://www.schuetzenverein-barnstorf.de/infos/dienstgrade/)

(Nach Absenden dieses Postings ganz schnell in Deckung gesprungen...  ;D)
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Holgi33 am 03. August 2020, 22:01:24
Bei einer Spießtagung soll diese Info vorgetragen worden sein.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: LwPersFw am 03. August 2020, 22:32:50
Ist ja nicht neu und wurde hier schon breit thematisiert...

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,61293.0.html


Solange aber die neue SLV nicht verabschiedet ist...

... und danach die aktualisierte Beförderungsvorschrift veröffentlicht ist...

... alles Glaskugel ...
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Airbourne am 03. August 2020, 23:16:54
@andi

doch. Bei der Bundespolizei geht es derzeit so. Da wurden seit den letzten 2-3 Jahren viele mit unter 30 schon Hauptmeister (ist A9)
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: SolSim am 04. August 2020, 05:45:35
@andi

doch. Bei der Bundespolizei geht es derzeit so. Da wurden seit den letzten 2-3 Jahren viele mit unter 30 schon Hauptmeister (ist A9)

Deswegen gehen da mittleren Dienst auch viele als Polizeiobermeister (A8) in Pension.

Für die BS der Feldwebel natürlich sehr erstrebenswert 😏
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: LwPersFw am 04. August 2020, 06:27:03
@andi

doch. Bei der Bundespolizei geht es derzeit so. Da wurden seit den letzten 2-3 Jahren viele mit unter 30 schon Hauptmeister (ist A9)

Bitte nicht wieder die "Ich hab da mal ein Beispiel"-Vergleiche … BundesPol ist BundesPol … LänderPol ist LänderPol … und Bw ist Bw …

Die BundesPol hat z.B. dieses Jahr 5000 Planstellen zusätzlich bekommen...

Im Ländle Bayern sieht es so aus:

"München. Hier im Überblick: die Beförderungskriterien nach A9+Z; es können nur diejenigen Beamten und Beamtinnen befördert werden, die die nachstehenden Kriterien erfüllen;

für die übrigen im Folgenden nicht aufgeführten Ämter gilt, dass alle zum 01.06.2020 beförderungsfähigen Beamten und Beamtinnen befördert werden können.
 

Beförderungen nach A 9 + Z

Von 1.756 beförderungsfähigen Beamten und Beamtinnen können 140 ernannt werden, wobei nur Beamte und Beamtinnen befördert werden können, die

1. in der letzten Beurteilung (2017 im Statusamt A 9) ein Gesamturteil von mindestens 10 Punkten erreicht haben,
2. in den fünf doppelt gewichteten Einzelmerkmalen der letzten Beurteilung (2017) eine Gesamtzahl von mindestens 50 Punkten erreicht haben,
3. einen Rechenwert aus der vorletzten Beurteilung (2014) von mindestens 10 Punkten erreicht haben; die Ermittlung des Rechenwerts ergibt sich aus Ziffer 6.1.2 der Beförderungsrichtlinien für die Beamten und Beamtinnen der Bayerischen Polizei und des Landesamts für Verfassungsschutz, Az. IC3-0406-400, vom 21.01.2014, geändert durch IMS Az. IC3-0406-407 vom 12.10.2015,
4. schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX sind oder eine Dienstzeit im Besoldungsamt A 9 von mindestens 143 Monaten aufweisen,
5. eine Dienstzeit seit dem allgemeinen Dienstzeitbeginn von mindestens 301 Monaten aufweisen."


Was hilft uns das in Bezug auf die Bw weiter ?  Null...
 
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Tommie am 04. August 2020, 12:15:53
Hier scheint es ab 2022 eine Änderung für die Stehzeiten zu geben:

Modell 2/2/3
Fw +2 Jahre - Ofw +2 Jahre - HptFw +3 Jahre = StFw

Das letzte Gerücht, das ich aus dem BAPersBw vernommen habe lautet allerdings geringfügig anders … ;) :

Fw + 2 Jahre = OFw + 3 Jahre = HptFw + 5 Jahre = StFw

Und selbst damit hätten wir dann die "Lebenserwartung" eines Berufssoldaten in zehn Jahren ab der Beförderung zum Feldwebel (frühestmöglich, bei Eignung, Leistung und Befähigung, usw. … ) erreicht! Wer mit 19 Soldat wird, und pünktlich nach 3 Jahren mit 22 Jahren zum Feldwebel befördert wird, könnte mit 32 Jahren nach 13 Dienstjahren sein "EdeKa" erreicht haben! Und die anderen (wenn er Pech hat noch …) 30 Jahre bis zur allgemeinen Altersgrenze bewegt sich dann nichts mehr! Das sind bestimmt Aussichten, die einen unmittelbaren Ansturm auf die KarrCBw auslösen werden ;) !


Kommen Sie zu uns, hier haben Sie schon nach 13 Jahren keine Perspektive mehr ;D !
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: dunstig am 04. August 2020, 12:20:43
Dann macht man es noch wie bei den SaZ OffzTrD und befördert alle aus welchen Gründen auch immer (Attraktivität?) unabhängig der gezeigten Leistungen pünktlich zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Als Folge führt man dann einfach wie bei den Mannschaften auch in der Laufbahn der UmP neue Dienstgrade ein, um noch eine gewisse Perspektive zu bieten. ::) ???
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Holgi33 am 04. August 2020, 12:25:43
Nun ja, ist das längere warten bis man StFw wird besser? Das Geld möchte man doch gerne früher mitnehmen.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Tommie am 04. August 2020, 12:28:36
Um anschließend mangels Perspektive innerlich zu kündigen, nur noch vor sich hin zu oxidieren und auf die Pensionierung zu warten und sich dann im 3-Monats-Rhythmus zu beschweren, dass da nichts mehr läuft ;) ? Sicher doch :D !

Warum machen wir bei der geringen Anzahl von Soldaten eigentlich nicht alle gleich in die Besoldungsgruppe B rein und geben Ihnen Stoff, Nadel und Faden, dass sie sich eine Fantasieuniform nähen können?
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Holgi33 am 04. August 2020, 12:36:41
Solche Fälle gibt es. Aber nicht nur in der Bundeswehr. Jeder erreicht irgendwann einmal den Punkt wo man weiß "weiter geht es nicht mehr". Wenn da jeder innerlich kündigen würde ... darf da gar nicht drüber nachdenken. Es ist ein Einstellungssache.

Am Ende gibt es für alles ein "für und wider".

Persönlich würde ich das Fw + 2 Jahre = OFw + 3 Jahre = HptFw + 5 Jahre = StFw Modell besser finden.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: SolSim am 04. August 2020, 12:51:20
Was aber bedeuten würde, dass die wenigsten auch danach befördert werden. Unterm Strich wird die Masse der Soldaten da das Nachsehen haben.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: dunstig am 04. August 2020, 13:00:14
Das Wider überwiegt aber meinerseits deutlich. Man darf hier nicht nur die Brille des einzelnen Betroffenen sehen, sondern auch die Interessen des „Arbeitgebers“. Für den einzelnen mag es durchaus attraktiv sein. Im Gegensatz zu zivilen Arbeitgebern ist die Bundeswehr mit diesem Personal aber bis zur Pension gesegnet. Wie schafft man es auf diese Art und Weise, ein gesundes Leistungsprinzip aufrecht zu erhalten, wenn schon 30 Jahre vor der Pension beim nahezu gesamten Personal das Ende der Karriereleiter erreicht ist?

Ich sehe es bei uns oft genug, wie sich schön zurückgelehnt wird und immer weniger Leute freiwillig Nebenaufgaben wahrnehmen. Das wird mittlerweile wirklich zum Problem, sodass immer öfter Personal befohlen werden muss. Die Motivation und Arbeitsergebnisse sehen dementsprechend oft auch so aus.

Durchaus verständlich. Die eigentliche Arbeit bleibt ja und alles zusätzliche bedeutet nur Mehraufwand ohne zählbaren Nutzen. Man wird mittlerweile sowieso pünktlich bis zum Hauptmann durchbefördert und BS will auch keiner werden. Warum also extra Aufgaben annehmen und ein Risiko eingehen, wenn ich mich auch zurücklehnen kann und genauso befördert werde wie die Leistungsträger? Eine pünktliche Beförderung ausschließlich der Leistungsträger wäre das beste und einfachste Mittel, um öffentlichkeitswirksam langjährige Leistung zu honorieren und anzuerkennen.

Einen solchen negativen Trend könnte es auch hier geben. Denn diesen bestärke ich meiner Meinung nach noch dadurch, wenn ich Beförderungszeiten verkürze, Enddienstgrade also immer früher erreicht werden und das in Kombination mit ausreichend Planstellen und damit genereller pünktlicher Beförderung. Und was macht man dann? Neue Dienstgrade um die Leistungsträger anzuspornen und diesen eine Perspektive zu bieten?
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: KlausP am 04. August 2020, 13:01:18
Jetzt wird hier im Forum schon oft genug geheult, wenn man nicht „auf den Punkt“ genau befördert wird. Nach wie vor gibt es keinen Rechtsanspruch auf (pünktliche) Beförderung. Wenn keine Haushaltsstellen verfügbar sind wird man eben nicht befördert, egal ob man 3 Tage oder 3 Jahre über dem errechneten Geburts-] ähmmm Beförderungstermin ist. Ob es da nun bei der jetzigen Regelung bleibt oder eine der hier geposteten Fristenregelungen kommen bleibt sich doch völlig egal.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Christian(() am 12. August 2020, 12:53:19
Guten Tag,

ist die Aussage richtig, dass SAZ 12 in der Feldwebellaufbahn ein  ab Jahr vor Beginn BFD nicht mehr zum HF befördert werden?
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 12. August 2020, 13:28:20
ZDv 1340/49 spricht von 6 Monaten:
Zitat
Bei Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit soll die Verwendungsdauer nach einer Beförderung/Einweisung noch mindestens sechs Monate betragen.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Barko am 16. August 2020, 19:42:19
moin

ich nutze mal den thread hier für meine fragen :P

wiedereinsteller, letzter DG SG. Ich habe habe 4 jahre und 3 monate gedient. SG war ich bei meinen DZE 10 monate.

jetzt zu den fragen :)

1. ist der OSG mittlerweile eine automatische regelbeförderung? früher was das ja nicht so.
2. habe ich rein rechnerisch die DZ um OSG zu werden (48 Monate wenn ich mich nicht verlesen habe)?

oder muss ich noch 2 monate warten bis ich 1 Jahr SG war um OSG zu werden?
(mein geplanter DP ist OSG fähig ;))

3. oder liege mit allem komplett falsch und habe etwas wichtiges ausser acht gelasen?

barko
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: KlausP am 16. August 2020, 19:47:04
Zitat
... mein geplanter DP ist OSG fähig ...

Das sind mittlerweile wohl alle Mannschaftsdienstposten.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 16. August 2020, 19:49:19
48 Monate Dienstzeit, mind. SaZ 06 und ein Jahr im vorherigen Dienstgrad.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Barko am 16. August 2020, 19:59:18
ok :)
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Julius89 am 16. September 2020, 16:03:03
Guten Tag,

ich habe mir hier die zahlreichen Beiträge zur HF Beförderung durchgelesen und muss ergänzend sagen, dass nicht jeder OF der nach alten BFD Recht die Bw verlässt überhaupt in den Genuss kommt eine historische BU zu erhalten.  Denn halbes Jahr vor Beginn BFD wird nicht mehr befördert. Mit der Zeit bis die BU bestandskräftig ist kommt es schnell dazu. Dies ist mir von mein PersFhr bestätigt worden.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Bodo89 am 30. September 2020, 16:47:19
Hallo Kameraden

Wie sieht es denn derzeit aus mit der HF Beförderung,  ist die Zahl der wartenden geschrumpft ? Ich selbst warte auch schon einige Zeit und gebe die Hoffnung langsam auf.       Sind die Chancen zum Jahreswechsel besser als wie hier genannt Oktober / März ? 
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: SolSim am 30. September 2020, 17:00:10
Es hat sich nichts geändert.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Bodo89 am 18. Oktober 2020, 12:32:08
„ es hat sich nix geändert „ sagt natürlich nicht viel aus.   
Ich habe derzeit 214 Punkte im Ranking.   Darf ich hoffen oder nicht ? Sind  für dieses Jahr noch genügend Haushaltsmittel zur Verfügung ?
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 18. Oktober 2020, 12:52:55
 ::)
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,25234.msg693879.html#msg693879
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Bodo89 am 18. Oktober 2020, 13:49:09
Das verweisen auf eine hervorige Seite hilft mir nicht da ich diese bereits gelesen habe.
Ich habe keine historische BU und werde auch keine historische BU erhalten die mir Punkte bringen kann. ( weil BFD nach alten Recht )
Für mich ist halt die Frage wie sieht es allgemein aus.    Werden es um den Jahreswechsel wieder mehr Beförderungen oder nicht ? 
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: SolSim am 18. Oktober 2020, 15:11:31
Sie brauchen mit einer Beförderung nicht rechnen!
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Bodo89 am 18. Oktober 2020, 15:50:25
Vielen Dank.  Das ist mal eine Antwort die stichfest ist.    Wie kommen Sie zu der Einschätzung ?
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 18. Oktober 2020, 19:01:19
Das verweisen auf eine hervorige Seite hilft mir nicht da ich diese bereits gelesen habe.
Ich habe keine historische BU und werde auch keine historische BU erhalten die mir Punkte bringen kann. ( weil BFD nach alten Recht )
Für mich ist halt die Frage wie sieht es allgemein aus.    Werden es um den Jahreswechsel wieder mehr Beförderungen oder nicht ?
Dann hast du es leider nicht richtig gelesen, denn sie enthält die Antwort.
Alle Aussagen sind nur Momentaufnahmen und keiner kann eine valide Prognose abgeben, wann du in der Reihenfolge anstehst.
Vielen Dank.  Das ist mal eine Antwort die stichfest ist.    Wie kommen Sie zu der Einschätzung ?
Ich bin echt immer wieder entsetzt, wenn solche anonymen Aussagen  als "stichfest" angesehen werden. Dann macht es auch keinen Sinn, mit Sachargumenten zu kommen.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: SolSim am 18. Oktober 2020, 19:59:36
Naja... „stichfest“ ist meine Aussage / Antwort ganz sicher nicht. Meine Einschätzung beruht auf Auswertung aller hier vorliegenden Informationen und einer eigenen Beurteilung der Lage. Und dies ohne Anspruch auf Richtigkeit 😉

Es ist nun einmal so, dass hier keiner eine wirklich valide Prognose abgeben kann.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 18. Oktober 2020, 20:21:39
Genau so sieht es aus, danke.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: bodo89 am 19. Oktober 2020, 08:48:50
Grundsätzlich bin ich über  jede Meinung dankbar.
Ich hab bisher die Hoffnung gehabt,  dass zum Jahreswechsel die Chancen besser sind.  Offenbar ist dies nicht so.

Ich habe ehrlich gesagt gehofft, dass jemand mit dem Wissen bis zu welchen Wert befödert wird hier anwesend ist und mir verbindlich mittteilen kann ob es mit meinen 214 Punkten was wird oder eben nicht. 
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 19. Oktober 2020, 08:58:28
Du verstehst das Prinzip der Bildung von Beförderungsreihenfolgen immer noch nicht. Es kann keine verbindliche Zusage geben, auch nicht durch die PersFhrg und somit auch nicht außerhalb dieser.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: bodo89 am 19. Oktober 2020, 09:36:29
Jemand erstellt diese Reihenfolgen anhand der Punktewerte.  Wie diese gebildet werden ist mir bekannt.  Genau auf das Personal hoffe ich. Die wissen ganz sicher bis zu welchen Wert befördert wird. '

SOLSIM sprach auch von Infos die er hat usw       
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: F_K am 19. Oktober 2020, 09:53:53
@ bodo:

Verständnisprobleme?

Es kommen immer neue Beurteilungen  / Punktewerte dazu, "oben" werden Soldaten befördert - der notwendige Punktewert ändert sich entsprechend schnell und erlaubt daher keine  Abschätzung für die Zukunft.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: bodo89 am 19. Oktober 2020, 10:38:09
Vielen Dank für die bisherige Mühe mir es zu erklären.
Mir ist das System durchaus bekannt.  Es wird Kameraden geben die genau diese ganzen Informationen zu einem Ranking zusammenstellen und daher dachte ich dass mir zumindest für November nach Bekanntgabe meines Punktesummenwertes eine halbwegs verbindliche Aussage gegeben werden kann.
Für den Jahreswechsel hoffte ich auf Erfahrungswerte wie es in den letzten Jahren gewesen ist.   

Mit wieviel Vorlaufzeit erhält die Kompanie die Info dass ein Soldat befördert wird ? speziell OF-HF
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 19. Oktober 2020, 12:55:40
Gar keine. Die Urkunde kommt über den Dienstweg per Post. Oftmals wird dann auf Rgt/Btl-Ebene befördert.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: F_K am 19. Oktober 2020, 17:23:38
Verschwiegenheit in dienstlichen Dingen sollte Dir bekannt sein?

Wie gesagt, die Urkunden werden gefertigt und versandt - unmittelbar danach haben die Werte keine Aussagekraft mehr - und deshalb sind Prognosen nicht möglich.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Fachdiener am 17. November 2020, 09:52:36
Sehr geehrte Kameradinnen, sehr geehrte Kameraden,

eine Verständnisfrage beschäftigt mich derzeit.

Folgendes Szenario stellt sich gegenwärtig bei mir in der Einheit dar:

- OFw 1 kam nach vier Jahren Wehrdienstzeit als Wiedereinsteller am 01.10.2013 zurück zur Bundeswehr und hat dementsprechend am 01.10.2017, also nach 8 Jahren Gesamtdienstzeit den frühestmöglichen Termin für eine HptFw Beförderung erreicht gehabt.

- Bis zum 01.10.2017 hatte dieser OFw 1 keine Beurteilung entsprechend eines Uffz m.P. Verwendung erhalten.

- die 1. ABU erhielt der OFw 1 zum Vorlagetermin 30.09.2018 mit 6,0 EP 1 (für die historische Berechnung also die EP 1 mit 40 Punkten)

- die 2. ABU / 1. pBU erhielt der OFw 1 zum Vorlagetermin 30.09.2019 mit einer 6,3 x 20 = 126 Punkte, EP 1 = 80 Punkte

= Zusammen erreicht der Soldaten somit 246 Punkte.

- Befördert wurde der Soldat zum Fw am 26.04.2017 (Planstelle 01.04.2017), zum OFw am 26.04.2018 (Planstelle 01.04.2018) und zum HptFw am 11.11.2010 (Planstelle 01.10.2020)

Zusammenfassend wurde der Soldat also mit Einweisung in die Planstelle 3,5 Jahre nach der Feldwebelbeförderung zum Hauptfeldwebel befördert.

---------

OFw 2 wurde bisher nicht befördert, bei ihm gestaltet es sich wie folgt:

- OFw 2 kam nach vier Jahren Wehrdienstzeit als Wiedereinsteller am 04.04.2016 zurück zur Bundeswehr und hat dementsprechend am 04.04.2020, also nach 8 Jahren Gesamtdienstzeit den frühestmöglichen Termin für eine HptFw Beförderung erreicht gehabt.

- OFw 2 erhielt zum Vorlagetermin 30.09.2018 seine 1. ABU. (diese BU liegt jedoch vor dem frühestmöglichen Termin bzgl. der Hauptfeldwebelbeförderung und ist somit nicht zu werten)

- OFw 2 erhielt mit Vorlagetermin 30.09.2019 seine 2. ABU / 1. pBU mit einer 7,1 x 20 = 142 Punkte und einer EP 4 = 90 Punkte,

in Summe also 232 Punkte.

- Befördert wurde der Soldat wie folgt: Fw 04.04.2017 (Planstelle 01.04.2017), OFw 04.04.2018 (Planstelle 01.04.2018)

Zusammenfassend ist der OFw 2 nach nun mehr 3,5 Jahren nach der Beförderung zum Fw immer noch OFw und laut Aussage des Personalführers ist auch noch keine Beförderung zum Hauptfeldwebel in Sicht, da laut Aussage des PersFhr zumindest eine historische Entwicklungsprognose z.B. die EP 4 mit dann 45 anzurechnenden Punkten fehlt. Dies würde die Gesamtpunktzahl, sollte es bei einer 7,1 EP 4 in der nächsten BU bleiben, auf 232 + 90 + 45 = 277 Punkte heben und somit eine, dann zeitnahe, Beförderung auslösen.


--------

Jetzt ändert sich im kommenden Jahr das BU-System.

Gem. der Regelung A-1340/50 203. a) wäre OFw 2 zum 30.09.2021 planmäßig beurteilt worden, was dafür gesorgt hätte, dass am 01.04.2022 die Beurteilung "scharf" gewesen wäre und eine Beförderung zum HptFw "ab 01.04.2022", also dann knapp fünf! Jahre nach der Fw-Beförderung hätte ausgesprochen werden können.

Nun kommt das neue BU-System und ändert das Vorgehen wie folgt:

OFw 2 würde nun zum 31.01.2022 das nächste Mal beurteilt werden. Scharf ist diese Beurteilung dann am 01.07.2022?, also fünf Jahre und drei Monate nach der Beförderung zum Feldwebel.

-------

Frage: Gibt es hier in Ihren Augen Punkte an welchen man bzgl. einer Beschwerde / Eingabe anpacken kann und wenn ja, wo würden Sie "anpacken"?


Vielen Dank :-)





 
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Fachdiener am 17. November 2020, 10:06:27
Es soll natürlich bei OFw 1 hier folgende heißen:

… und zum HptFw am 11.11.2020
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 17. November 2020, 11:29:45
Wird er denn schlechter behandelt als jemand, der die selbe Vitae hat? Wenn nein, wo ist dann der Beschwerdegrund?
Bei einer Änderung des Vorlagerythmus muss man irgendwann umstellen.
Eine Stichtagsregelung ist grds nicht zu beanstanden.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Fachdiener am 17. November 2020, 11:47:16
Nun ja, beide Kameraden haben die Mindestwehrdienszzeit von 8 Jahren erfüllt.
Der eine Soldat wird nach 3,5 Jahren seit seiner Beförderung zum Feldwebel nun Hauptfeldwebel.
Der andere Soldat wird eben nicht mach 3,5 Jahren seit der Beförderung zum Feldwebel zum Hauptfeldwebel befördert. Dieser Soldat ist sogar deutlich besser als der beförderte Hauptfeldwebel beurteilt.
Bei Umstellung auf das neue BU-System würde der Oberfeldwebel erst 5 Jahre und 3 Monate nach seiner Beförderung zum Feldwebel dann Hauptfeldwebel werden.

Trotz schlechterer Beurteilung wird der Hauptfeldwebel nun circa 2 Jahre früher / länger A8Z besoldet usw.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 17. November 2020, 11:55:34
Das haben Stichtagsregelungen nunmal so an sich, von daher sind die beiden OFw ja auch nicht völlig vergleichbar.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: F_K am 17. November 2020, 12:04:52
Beurteilungen / Beförderungen aus unterschiedlichen Jahren sind nicht vergleichbar - insofern sind die Beispiele unterschiedlich.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Fachdiener am 17. November 2020, 12:16:15
Die Beurteilungen und die Beförderungen verliefen auf den Monat genau immer im selben Jahr.

Verstehe es ehrlich gesagt nicht.

Ich vergleiche hier gerade Äpfel mit Äpfel.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: F_K am 17. November 2020, 12:43:29
Hä?

Der Eine wurde 2013 wieder eingestellt, der Andere 2016 - für mich sind das unterschiedliche Jahre.

Ggf. habe ich die Beispiele nicht verstanden ...
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 17. November 2020, 13:37:16
Er hat doch aufgrund dessen ein ganz unterschiedliche BU-Bild, das hast du doch selbst auch geschrieben:
Zitat
- OFw 2 erhielt zum Vorlagetermin 30.09.2018 seine 1. ABU. (diese BU liegt jedoch vor dem frühestmöglichen Termin bzgl. der Hauptfeldwebelbeförderung und ist somit nicht zu werten)
Wo ist das denn dann identisch?
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 17. November 2020, 14:42:18
Seid mir nicht böse, aber die letzten beiden Beiträge habe ich gelöscht, weil sie nur dazu führen, eine Allgemeindiskussion zu füttern und nicht auf die explizite Fragestellung eingehen.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: F_K am 17. November 2020, 14:47:43
Fassen wir also zusammen:

- Es mögen zwar X OFw zwei Beurteilungen haben, aber dies ist völlig UNerheblich.
- Wichtig sind nur die Beurteilungen, die tatsächlich Eingang in die Reihung finden.
- Aufgrund der UNTERSCHIEDLICHEN Vita ist eine Beurteilung bei einem OFw hier NICHT relevant und wird NICHT berechnet.
 
->  daher ist der eine OFw Vorschriften gerecht zum HptFw befördert worden, und der andere wartet halt noch etwas.

Deshalb ist aus dieser Schilderung KEINE Beschwer zu erkennen (lediglich ein Ausbildungsbedarf beim TE - der nun hoffentlich abgestellt ist).
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Fachdiener am 17. November 2020, 19:41:20
Besten Dank für die Vielzahl an Meinungen, ich bin jetzt im Bilde und weiß damit umzugehen.

Vielen Dank!
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Nikkesy am 19. November 2020, 21:20:43
Wo wir schonmal dabei sind;

01.10.2010 Beginn AGA - letzter Rutsch derer, die noch mussten :P
bis 01.09.2012 - FWDL 23
01.10.2014 Wiedereinsteller als HG (FA)
paar Tage später aufgrund Stehzeit dann U (FA)
Lehrgänge, ZAW usw. nach Plan durchlaufen und bestanden
letzte Beförderung OF Ende August 2018
und 2. ABU am 30.09.19

FWDL-Zeit zählt meinem Verständnis nach ja mit hinein - bedeutet theoretisch hätte könnte würde mögliche Beförderung HF ab +/- Anfang November diesen Jahres, oder hab ich irgendwo den Wurm drin?


mkG
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Nikkesy am 23. November 2020, 21:58:12
Wo wir schonmal dabei sind;

01.10.2010 Beginn AGA - letzter Rutsch derer, die noch mussten :P
bis 01.09.2012 - FWDL 23
01.10.2014 Wiedereinsteller als HG (FA)
paar Tage später aufgrund Stehzeit dann U (FA)
Lehrgänge, ZAW usw. nach Plan durchlaufen und bestanden
letzte Beförderung OF Ende August 2018
und 2. ABU am 30.09.19

FWDL-Zeit zählt meinem Verständnis nach ja mit hinein - bedeutet theoretisch hätte könnte würde mögliche Beförderung HF ab +/- Anfang November diesen Jahres, oder hab ich irgendwo den Wurm drin?


mkG

Meine natürlich 2. Beurteilung allgemein
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: niklas11 am 19. Januar 2021, 16:11:20
Es soll auch Soldaten geben, die 5 Jahre OF waren also 6 Jahre nach Ernennung zum Fw,  HF wurden. Das kann unterschiedlichste Gründe haben, teils auch einfach Pech zwischenmenschlich oder aber Diensteintrittsdatum ist recht ungünstig um überhaupt eine historische BU zu erhalten. 

Ich finde für den HF sollte man sich schon Zeit lassen, und vorher ordentlich abliefern.. denn klappt es von ganz allein. Lieber ein guter OF als ein schlechter HF oder?
Die Gedanken wie sich aufgrund der ausbleibenden Beförderung beschwert werden könnte, sollte in Vorschriftenstudium investiert werden und sich durch diverse  Kenntnisse ein Alleinstellungsmerkmal geschaffen werden. Dies ist für mich als grüner auch nicht immer leicht gewesen aber auch dort klappte es Ansprechpartner für diverse speziellen Fragen zu werden.

Der HF ist schon ein anderes Level als OF.    Auch vom Ständing innerhalb der Truppe--- wenn man halt abliefert.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Tommie am 19. Januar 2021, 16:49:22
Alles schön und gut, aber leider nur lauwarmes Geseiere ;D !

Fakt ist, dass aktuell nicht genügend "Haushaltskarten" da sind, um alle Oberfeldwebel pünktlich zu Hauptfeldwebeln befördern zu können! Deswegen wird eine Reihung der Kandidaten vorgenommen, U. a. nach den Ergebnissen der letzten Beurteilungen. Und nach dieser Reihenfolge wird aktuell befördert!
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Lorr am 16. September 2021, 10:28:33
Es ist normal das nicht alle zum Stichtag HF werden.
Gibt verschiedene Gründe, zu schlechte BU, keine Haushaltskarten u.s.w.

Hatte einen der war 13 Jahre OFw weil er so schlecht Beurteilt war und nun ist er Pünktlich SFw geworden, da es dort kein Beförderungsstau gibt derzeit.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: LwPersFw am 17. März 2022, 15:03:01
Aus dem aktuellen Bericht 2021 der Wehrbeauftragten:

"Beförderungen

Wie in jedem Berichtsjahr wandten sich erneut zahlreiche Soldatinnen und Soldaten an die Wehrbeauftragte, weil sie aus ihrer Sicht längst hätten befördert werden müssen.

Die Überprüfung der Eingaben ergab jedoch, dass das Bundesamt für das Personalmanagement den Beförderungszeitpunkt für die betroffenen Soldatinnen und Soldaten regelkonform festgelegt hatte.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass Soldatinnen und Soldaten selbst bei Erfüllen aller Voraussetzungen keinen Anspruch auf eine Beförderung zu einem bestimmten Zeitpunkt haben, sondern nur auf eine
fehlerfreie Ausübung des Beförderungsermessens.

Die in der Zentralen Dienstvorschrift A-1340/49 festgelegten zeitlichen Voraussetzungen für eine Beförderung stellen nur die Mindestvoraussetzungen dar.

Haben mehr Soldatinnen und Soldaten diese Voraussetzungen erfüllt, als Planstellen zur Verfügung stehen, bildet das Bundesamt für das Personalmanagement gemäß der Zentralen
Dienstvorschrift A-1340/111 Beförderungsreihenfolgen, insbesondere auf der Grundlage der letzten planmäßigen Beurteilung.

Mit Blick auf das in Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz verankerte Leistungsprinzip ist es nicht zu beanstanden, dass leistungsschwächere Soldatinnen und Soldaten erst später befördert werden
als die leistungsstärkeren. Gleichwohl sollte der Gesetzgeber bemüht sein, ein auskömmliches Planstellengefüge im Einzelplan 14 zur Verfügung zu stellen und auf diese Weise der verständlichen
Frustration bei den betroffenen Soldatinnen und Soldaten über sehr lange Wartezeiten zu begegnen.

Auf die Beförderungssituation positiv ausgewirkt haben sich indes die pandemiebedingt verringerten Einstellungszahlen in den Jahren 2020 und 2021.
Dieser besondere Effekt führte zeitweilig zu einer Reduzierung von Beförderungsanwärterinnen und -anwärtern und damit auch zu einer spürbaren
Verringerung der Wartezeiten bei den betroffenen Soldatinnen und Soldaten.

Ungeachtet dessen hat sich die Beförderungs- und Einweisungslage bei den Offizieren des Truppendienstes in die Besoldungsgruppe A 14 sowie bei
den Unteroffizieren mit Portepee in die Besoldungsgruppe A 8 mit Amtszulage nicht zufriedenstellend verbessert.

Zum Ende des Berichtsjahres warteten
256 Offiziere auf ihre Beförderung nach A 14 und
4.064 Oberfeldwebel beziehungsweise Oberbootsleute auf ihre Einweisung in die Besoldungsgruppe A 8 mit Amtszulage,
und zwar nach Erfüllen der Mindestvoraussetzungen, noch durchschnittlich zwölf Monate."



Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: LwITler am 24. Oktober 2022, 14:14:12
Servus Kameraden,

uns wurde heute vom Spieß beim Antreten die zuvor bereits im Buschfunk rumgehenden Änderungen in der ZDV A-1340/49 mitgeteilt.
Konkret wurden die Stehzeiten in den Feldwebeldienstgraden geändert. Dies ist besonders für Kameraden mit Vordienstzeit nachteilig. Das betrifft alleine in meiner ZAW 90% der teilnehmenden FAs.
Insgesamt werden einem dadurch Solderhöhungen i.H.v. mind. 6000€ vorenthalten.
Warum wird vom Bundeswehrverband oder hier nicht darüber berichtet?
Gefühlt wird wöchentlich die Attraktivität für neue Soldaten erhöht, und nun wird im Nachgang so eine Beschränkung durchgewunken.

Mit kameradschaftlichem Gruß
LwITler

Edit: Themen inhaltlich zusammengeführt
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 24. Oktober 2022, 14:36:35
Alles hat ja zwei Seiten und es gibt unterschiedliche Interessen: das Partikularinteresse einer möglichst frühen Beförderung und dem möglichen Interesse verschiedener Gremien, Verbände, Beratergruppe Spieße, der Truppe als Organisation, die dieser schleichenden Dienstgradinflation (Entwertung der Dienstgrade) nicht so aufgeschlossen sind. Der Dienstgrad StFw hat ja ggü. früher deutlich an Wert verloren.
Aber das ist nur Mutmaßung und vielleicht auch nur ein Punkt, der da zum Tragen kam.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: LwITler am 24. Oktober 2022, 14:44:16
Mir ist die Dienstgradinflation sehr wohl ein Begriff und ich habe auch schon zu Zeiten gedient, als nicht jeder Mannschafter OSG und nicht jeder Oberfeldwebel Hauptfeldwebel wurde. Allerdings entzieht sich mir jegliches Verständnis für diesen Beförderungsaufschub, nur damit jetzt weniger Hauptfeldwebel rumlaufen. Wir wurden damals bereits durch die Neuregelung der Erfahrungsstufen ggü. neuen U21-Soldaten schlechter gestellt, aber das setzt dem ganzen jetzt endgültig die Krone auf.
Wie mehrmals in diesem Thread empfohlen, werde ich mich dann auf den Rechtsweg begeben. Vielen Dank trotzdem.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Beuteberliner am 24. Oktober 2022, 14:52:37
Das Problem ist ja bei sämtlichen Maßnahmen zur "Attraktivitätsverbesserungen" bezüglich der (Einführung neuer) Dienstgrade eine Verschlimmbesserung aufgrund nicht hinteichender Betrachtung der Wechsel- und Folgeworkungenhäufige Konsequenz ist. Wer den Mangel an Personal mit Dienstgradmaßnahmen beheben will, springt eben zu kurz. Eben auch eine Folge davon, dass die Bundeswehr nach wie vor an der Beamtenbesoldung des zivilen Bereichs hängt.

Jahrelang waren Mannschaften Mangelware - mit der Folge, dass Langdiener fast alle OStGefr wurden. Und weil man in Teilen immer noch zu wenig hatte und Weiterverpflichtungen generieren wollte, wurde mit dem Korporal und Stabskorporal eine neue Möhre geschaffen. Mit der Folge, dass mit dem Gehaltsaufstieg kein Laufbahnwechsel zum Fw mehr notwendig ist und eine Kannibalisierung der Laufbahnwechselaspiranten eintritt. Und der Oberstabsgefreite ohne Lehrgänge und ohne Führungsverantwortung eben bequem für mehr oder weniger dieselbe Tätigkeit mehr Geld bekommen kann.

Genauso mit der Stellenbündelung vom Feldwebel zum Stabsfeldwebel. Einerseits attraktiv, weil man auf ein- und demselben Dienstposten "durchbefördert" werden kann. Aber dadurch ist der Stabsfeldwebel eben Regelbeförderung, die durch Zeit erworben wird, wie die Dienstgrade zuvor auch. So dass eben die Feldwebel als tragende Säule des täglichen Dienstes eben keine Attraktivitätssteigerungen bekamen.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Kiloalpha am 24. Oktober 2022, 15:07:18
Würden die Zeiten bei den Reservisten ebenfalls angepasst?
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: LwITler am 24. Oktober 2022, 15:09:33
Die Mannschaftslaufbahn wird immer attraktiver (Anhebung Sold ab Rekrut/Gleichstellung FWDL/SaZ) und was machen sie mit der Feldwebellaufbahn? Wäre ich OSG geblieben, hätte ich nur wenige hundert Euro netto weniger als der Hauptfeldwebel, abzüglich Verantwortung. Ich habe mich vor allem aus Gründen der persönlichen Förderung für den Feldwebel entschieden, des Geldes wegen würde ich mittlerweile jedem davon abraten. Die Leistung die gefordert wird und die Vergütung dafür stehen schon lange nicht mehr im Verhältnis.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: F_K am 24. Oktober 2022, 15:18:13
Zitat
nd ich habe auch schon zu Zeiten gedient, als nicht jeder Mannschafter OSG

Offtopic:

Diese "Jugend" - viele haben schon gedient, da "gab" es nicht mal den Stabsgefreiten, vom Oberstabsgefreiten hat "damals" noch nie jemand gehört.

... (Mindest-) Zeiten zur Beförderung vom "Soldaten" zum Gefreiten - 6 Monate, zum OGefr 12 Monate ...
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Beuteberliner am 24. Oktober 2022, 15:22:25
Und mit dem OGefr stiegen 95 % der W15er und W12er auch aus.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: F_K am 24. Oktober 2022, 15:25:38
Zitat
Die Leistung die gefordert wird und die Vergütung dafür stehen schon lange nicht mehr im Verhältnis.

... und dafür hätte ich gerne eine Erläuterung - gerade der "ITler" führt in der Regel kein Personal, hat kaum / wenig Personal / Materialverantwortung - und an den Dienstgraden hat sich nichts geändert - die Dienstgradbündelung ist ja sogar eher eine Gehaltserhöhung.

(Ja, Mannschafter werden inzwischen besser bezahlt, der "Abstand" ist ggf. kleiner geworden - ändert aber nichts an der Bezahlung der Fw oder deren Aufgaben).
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: LwITler am 24. Oktober 2022, 15:45:18
Zitat
Die Leistung die gefordert wird und die Vergütung dafür stehen schon lange nicht mehr im Verhältnis.

... und dafür hätte ich gerne eine Erläuterung - gerade der "ITler" führt in der Regel kein Personal, hat kaum / wenig Personal / Materialverantwortung - und an den Dienstgraden hat sich nichts geändert - die Dienstgradbündelung ist ja sogar eher eine Gehaltserhöhung.

(Ja, Mannschafter werden inzwischen besser bezahlt, der "Abstand" ist ggf. kleiner geworden - ändert aber nichts an der Bezahlung der Fw oder deren Aufgaben).
Das ITler keine Materialverantwortung haben, kannst du mir dann nochmal erzählen, wenn der Eurofighter nicht fliegen kann weil das Netzwerk nicht funktioniert ;). Weiterhin liegen in unseren Lagerorten ebenfalls Gerätschaften für mehrere Millionen Euro. Fachlich besteht zwischen einem Feldwebel mit IT-Ausbildung und einem Mannschafter allerdings ein gewaltiger Unterschied. Lese ich da eine persönliche Abneigung gegen ITler und die Luftwaffe heraus?
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: F_K am 24. Oktober 2022, 16:03:31
@ LwITler:

Weder eine Abneigung gegen die Luftwaffe, noch gegen die IT vorhanden - man könnte sagen, ich bin im weitesten Sinne eine ITler.

Ich bestreite aber mit Nichtwissen, dass der EF in der Materialverantwortung eines IT Fw liegt.

Nochmal: Wann und warum soll die "Vergütung" eines IT FW "gekürzt" worden sein - oder seine Verantwortung plötzlich grundsätzlich exorbitant "gestiegen" sein - so dass die Vergütung nicht mehr "Passt" - dies ist bisher nicht deutlich geworden.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: LwITler am 24. Oktober 2022, 16:08:51
Der Eurofighter an sich nicht, aber seine Einsatzbereitschaft.
Es geht nicht um den ITFw an sich, sondern um die Änderung der Beförderungsrichtlinien laut neuer Vorschrift. Wenn es dir nur um meine Anmerkung zur Solddifferenz Mannschafter -> Feldwebel geht, gebe ich die Frage gerne zurück: Wann hat sich das Leistungsbild der Mannschaftslaufbahn so erhöht, das eine beinahe Angleichung der Besoldung an niedrige Feldwebeldienstgrade gerechtfertigt wurde?
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: F_K am 24. Oktober 2022, 16:17:04
Einsatzbereitschaft ist kein Material(verantwortung).

Wenn ich ein Fahrzeug "übernehme" (ohne Materialverantwortung, weil Silberling, NATO Pool or whatever), so habe ich keine Materialverantwortung (auch wenn ich für Schäden hafte) und z. B. durch "Tanken" sicherstelle (stellen muss), dass das Fahrzeug einsatzbereit ist.
... "mehr" Geld bekomme ich ebenfalls nicht, Fahrzeug hin oder her - dies ist mit meinem allgemeinen Sold voll umfänglich abgedeckt.

Eine Verbesserung der Besoldung der Mannschaftssoldaten (die ja gefordert und umgesetzt wurde), nimmt keinem Fw etwas "weg" - Du scheinst nicht in der Lage zu sein, Deinen Punkt deutlich zu machen ...
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: LwITler am 24. Oktober 2022, 17:13:51
Du hängst dich gerade an Begrifflichkeiten auf. Verantwortung, Materialverantwortung, Personalverantwortung...
Wenn der Ungelernte genauso viel verdient wie der Meister, dann wird die Qualifikation und Arbeit des Meisters nicht gewertschätzt. Wenn du das nicht verstehen kannst, tut's mir Leid, ich werde das nicht weiter ausführen.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: F_K am 24. Oktober 2022, 17:16:54
Nochmal: wann soll sich die Bezahlung der Fw verändert haben?

Viele (Profi) Fußballer sind ungelernt, verdienen aber sehr gut - wo ist der Zusammenhang mit der Bezahlung der Fw der BW?
Genau - kein Zusammenhang ...
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: LwITler am 24. Oktober 2022, 17:28:04
Wenn du jetzt jedem Kreisliga Fußballer dasselbe bezahlst wie Messi, wie fühlt sich Messi dann?
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: wolverine am 24. Oktober 2022, 17:30:35
Irgendwie klingt das so, dass, wenn man schon selbst nicht mehr, dann wenigstens andere weniger bekommen sollen?!  ???
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: LwITler am 24. Oktober 2022, 17:34:27
Ich war jahrelang Mannschafter und hab das da schon so gesehen. Also zieht das Argument nicht und ich finde es sogar gut, dass man als Gefreiter jetzt nicht mehr unter 400 Euro bekommt. Trotzdem habe ich kein Verständnis für ein Anheben der "unteren" Besoldungen, wenn obenraus Stillstand herrscht. Wofür hat man dann die Qualifikationen, wenn ich dafür keinen Mehrwert bekomme?
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 24. Oktober 2022, 17:41:58
Ihr entfernt euch vom Thema.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: SolSim am 24. Oktober 2022, 19:51:36
Was hat sich denn jetzt in der Beförderungsrichtlinie der Feldwebel zur alten Fassung verschlechtert?
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: LwITler am 25. Oktober 2022, 07:25:14
Was hat sich denn jetzt in der Beförderungsrichtlinie der Feldwebel zur alten Fassung verschlechtert?
Die Beförderung zum Oberfeldwebel benötigt jetzt 2 Jahre Stehzeit im Dienstgrad Feldwebel, die Beförderung zum Hauptfeldwebel 3 Jahre im Dienstgrad Oberfeldwebel, ungeachtet der Vordienstzeit. Vor dieser Regelung konnte man jährlich befördert werden, solange man die erforderlichen Dienstjahre bereits geleistet hatte. Damit wird man als vorgedienter Laufbahnwechsler erheblich benachteiligt.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: VeggieBurger am 25. Oktober 2022, 07:31:43
Was hat sich denn jetzt in der Beförderungsrichtlinie der Feldwebel zur alten Fassung verschlechtert?
Die Beförderung zum Oberfeldwebel benötigt jetzt 2 Jahre Stehzeit im Dienstgrad Feldwebel, die Beförderung zum Hauptfeldwebel 3 Jahre im Dienstgrad Oberfeldwebel, ungeachtet der Vordienstzeit. Vor dieser Regelung konnte man jährlich befördert werden, solange man die erforderlichen Dienstjahre bereits geleistet hatte. Damit wird man als vorgedienter Laufbahnwechsler erheblich benachteiligt.

Dafür landest du nicht mit Pech bei der II. ABU in einer Vergleichsgruppe mit "alten" HptFw und StFw....
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 25. Oktober 2022, 07:32:04
Man wird dem Ungedienten gleichgestellt.
Es war vorher schon schwer erklärlich, wieso eine Dienstzeit als FWDL oder Msch auf die Beförderung zum HptFw angerechnet werden kann.
Sachlich ist das schwer zu erklären, denn die Beförderung zu weiteren Fw Dienstgraden leitet sich ja aus der steigenden Erfahrung in der Tätigkeit als Fw.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: LwITler am 25. Oktober 2022, 08:14:08
Man wird dem Ungedienten gleichgestellt.
Es war vorher schon schwer erklärlich, wieso eine Dienstzeit als FWDL oder Msch auf die Beförderung zum HptFw angerechnet werden kann.
Sachlich ist das schwer zu erklären, denn die Beförderung zu weiteren Fw Dienstgraden leitet sich ja aus der steigenden Erfahrung in der Tätigkeit als Fw.
Wo genau finde ich den Paragraphen oder ein Urteil zu deiner letzten Aussage?
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Jan96 am 25. Oktober 2022, 08:27:13
Ich wills mal so ausdrücken: Die Motivation bei meinen Mannschaften und Unteroffizieren sich für die Feldwebellaufbahn zu bewerben wird durch die Besoldung eher vermindert. Denn oft höre ich von sehr fähigen OSGs und StUffz, dass sich das stark gesteigerte Maß an Verantwortung ein bisschen mehr an Geld nicht lohnt. Und da muss ich meist sogsr zustimmen. Gerade bei uns im LfzT-Bereich sind dir Verantwortungssprünge enorm groß und geldtechnisch kommt kaum etwas rum.
Aus der Perspektive ist es auch keine Neiddebatte. Und jetzt kommt noch der StUffz BS der uns die ATN6 Regeneration noch weiter erschweren wird.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: F_K am 25. Oktober 2022, 09:00:24
@ Jan96:

"Geld" ist nicht "alles" - unabhängig davon ist das "Lebenseinkommen" eines Mannschaftssoldaten gegenüber einem Feldwebel doch erheblich anders.
Man könnte ja argumentieren - studieren "lohnt nicht", weil man ja einige Jahre kein Einkommen hat - während ein Azubi SOFORT zumindest eine Ausbildungsvergütung erhält, und dann viel schneller Geld verdient - aber auch ein Beruf lohnt nicht - gleich als "ungelernter Arbeiter" anfangen bringt SOFORT RICHTIG Geld ...

... ist die Welt nicht so schön einfach .. ?
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 25. Oktober 2022, 09:10:50
Zitat
Wo genau finde ich den Paragraphen oder ein Urteil zu deiner letzten Aussage?
Wofür soll denn sonst eine Beförderung gut sein? Und warum gibt es sonst Wartezeiten? Beförderungen hängen immer vom Funktionswert einer Person im Unternehmen ab.
Findest du mannigfaltig auch im Internet https://www.juraforum.de/lexikon/befoerderung
Und als Gegenfrage, wenn nicht die steigende Erfahrung (=Funktionswert) ausschlaggebend ist, was soll es denn dann deiner Meinung nach sein?
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: LwITler am 25. Oktober 2022, 10:13:27
Zitat
Wo genau finde ich den Paragraphen oder ein Urteil zu deiner letzten Aussage?
Wofür soll denn sonst eine Beförderung gut sein? Und warum gibt es sonst Wartezeiten? Beförderungen hängen immer vom Funktionswert einer Person im Unternehmen ab.
Findest du mannigfaltig auch im Internet https://www.juraforum.de/lexikon/befoerderung
Und als Gegenfrage, wenn nicht die steigende Erfahrung (=Funktionswert) ausschlaggebend ist, was soll es denn dann deiner Meinung nach sein?
Ich habe ja bereits deutlich mehr militärische Erfahrung als ein Ungedienter, habe mehr Hintergrundwissen und kann dementsprechend schneller Entscheidungen treffen. Ich frage mich hier einfach, warum jetzt nach Jahren eine Andersregelung getroffen wird, schließlich gibt es jetzt schon eine größere Anzahl an Hauptfeldwebeln, welche bei ihrer Beförderung noch keine 5 Feldwebeljahre vorweisen konnten. Daher ist dies jetzt eine offensichtliche Benachteiligung von Kameraden, die in Zukunft die Feldwebellaufbahn anstreben. Laut Vorschrift war mir z.B. die Regelbeförderung ein zusätzlicher Anreiz, da die Beförderungen planbar waren. Durch die Änderung entsteht mir und vielen anderen Kameraden ein wirtschaftlicher Schaden. Uns kommt es leider so vor, als sollten hier Personalkosten eingespart werden. Dass bereits eine Dienstgradinflation herrschte, ist mir auch bewusst, allerdings ist diese Änderung definitiv ungerecht.
Danke übrigens, dass du die „andere Seite“ versuchst darzustellen.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: F_K am 25. Oktober 2022, 10:24:52
@ LwITler:

Du "verstehst" viele Dinge nicht.

Die "Wegnahme" eines (sachlich nicht begründeten) Vorteils ist keine Benachteiligung.

Eine nicht rechtlich gesicherte zukünftige Beförderung, die nun ggf. etwas später erfolgt, ist kein wirtschaftlicher Schaden.

Die Gleichbehandlung von gleichen Dinge ist nicht "definitv ungerecht".

... und ansonsten: Auf der einen Seite argumentierst Du, Mannschafter hatten KEINE Verantwortung / Entscheidungen zu treffen, und nun argumentierst Du, diese "Erfahrung" (ohne Verantwortung) wäre doch hilfreich?
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: LwITler am 25. Oktober 2022, 10:40:06
@F_K
Von einem Kameraden, der angeblich schon in den 90ern gedient hat, erwarte ich weniger Respektlosigkeit und mehr Empathie.
Es werden nicht zwei gleiche Dinge gleich behandelt. 0 Jahre Dienstzeit gegen mind. 3 Jahre Dienstzeit.
Und natürlich ist es ein wirtschaftlicher Schaden, wenn mir im Vorhinein eine Beförderung/Gehaltserhöhung per Vorschrift zugestanden hat und diese geändert wird. Aber interessiert dich wahrscheinlich weniger auf deinem Ruhedienstposten/ in deiner Pension, du bist ja schon ganz oben auf der Leiter.

…und ansonsten ist militärische Erfahrung mehr wert als keine militärische Erfahrung für den Soldatenberuf. Das ich diesen Satz überhaupt tippen muss, grenzt schon an Hohn.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 25. Oktober 2022, 10:59:51
Also Personenkosten sind es definitiv nicht, das bisschen Geld fällt da nicht ins Gewicht. Ich gehe davon aus, dass dieses aufgrund der Erfahrung auf der Funktionsebene und/oder Inflation iSv da kann jemand im jährlichen Turnus durchschießen und ist dann HptFw nach 3 Jahren im Fw-DstGrd. Mal sehen ob ich da etwas herausfinden kann, was der Treiber war.

Zitat
Ich habe ja bereits deutlich mehr militärische Erfahrung als ein Ungedienter, habe mehr Hintergrundwissen und kann dementsprechend schneller Entscheidungen treffen.
Aber halt nicht auf der entsprechenden Funktionsebene, das ist ja ausschlaggebend.

Ich kann dich durchaus verstehen, dass das Unmut hervorruft, es ist halt immer schwierig etwas wegzunehmen, was schon mal war. Aber auch das PersMgmt entwickelt sich weiter und kann nicht immer stehen bleiben, denn dann hätten wir noch die Beförderungen der Gefr nach 6 Monaten, HptGefr nach 24 Monaten. Und das wird uns noch weiter verfolgen: unter dem Stichwort Attraktivität sind eben viele Dinge gemacht worden, die im Einzelinteresse liegen, aber dem Organisationsinteresse entgegen stehen.
Mal als Gedankenspiel: nehmen wir mal an, ein Gericht kippt nun diese Wartezeiten und der Grund ist, dass man eben die höheren DstGrd wieder wertiger gestalten will. Was wäre die Alternative? Man geht von der großen Bündelung weg und macht wieder F-OF und HF-SF, denn das obliegt der Organisation, seine Stellen auszubringen, wie sie es für richtig hält. Heißt dann aber, dass wieder Versetzungswellen ins Land stehen für eine Beförderung.
Mal orakelt: wenn man nun die Betroffenen fragen würde, was ihnen wichtiger wäre, einige Jahre warten (und nicht alle werden sehr lange oder lange warten, mange eher kurz bzw gar nicht) oder aber die Lösung mit der Versetzung (auch hier werden nicht alle versetzt), schätze ich, dass das Warten wohl eher "gemocht" werden würde.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Beuteberliner am 25. Oktober 2022, 11:01:59
@ LwITler,

Ihre Gedanken kann ich grundsätzlich nachvollziehen - und die Unzufriedenheit über die häufigen "Attraktivitätssteigerungen" für die Laufbahn der Mannschaften ist in Ihrer Laufbahn durchaus nachvollziehbar. Dazu hatte ich an anderer Stelle meine Meinung kundgetan: Ich halte einige der Maßnahmen für die Mannschaften für falsch und einige für kontraproduktiv.

In Bezug auf Ihr Anliegen habe ich den Eindruck, dass Sie und andere Nutzer etwas aneinander vorbei reden. Und ihre Argumentation ist nicht durchgehend konsistent.

Über das Abstandsgebot der einzelnen Besoldungsgruppen wurde schon berichtet. Hier mag es zu Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht kommen. Das müssten wir abwarten.

Was Sie zum Thema "Beförderungszeiten für Wiedereinsteller" schreiben, mögen Sie als Nachteil empfinden. Tatsache war und ist, dass such bisher Beförderungen nicht automatisch erfolgten, sondern nach einer durch (mehrere) Beurteilungen erstellte Beförderungsrangfolge durch das BAPersBw anhand verfügbarer Haushaltsstellen. Das betraf und betrifft übrigens sowohl Einsteiger als FA, wie auch Seiteneinsteiger mit höherem Dienstgrad. Entgegen Ihrer Annahme spielt bei letzteren eine eventuelle Vordienstzeit (und insbesondere Erfahrungen in einer anderen Laufbahn) keinerlei Rolle. Insofern können Sie damit auch keine Begründung für Ihre Unzufriedenheit ableiten. Der Dienstherr hat mit der Neuordnung der MINDESTstehzeiten in einem Dienstgrad lediglich erkannte Verwerfungen abgebaut, um eben Unterschiedlichkeiten zu den Betroffenen, die als FA den Einstieg in die Laufbahn hatten, zu eliminieren. Das mögen Sie bedauerlich finden, ändert allerdings nichts an der Sachlage.

Über den Tätigkeitsunterschied und die Verantwortungsbreite von Dienstposteninhabern in der Mannschafts- und der Feldwebellaufbahn hatten wir gesprochen. Die entsprechenden gesetzlichen/normierten Vorgaben für den gesamten öffentlichen Dienst werden bei der Bundeswehr über die SollOrg Pers umgesetzt. Dass es für viele Mannschafter attraktiver ist, ggf. den Aufstieg als Korporal oder Stabskorporal vorzuziehen, um sich ihre Dienstzeit bequemer zu gestalten, keine Lehrgänge besuchen zu müssen und anschließend mehr Verantwortung zu übernehmen, stimmt. Das halte ich auch für systembedingt falsch. Nur betrifft dies eben die Mannschaftslaufbahn und nicht ihre. Die ist nämlich für sich gesehen sachlogisch richtig eingeordnet und besoldet. Sich also an dieser Tatsache mit Blick auf die Mannschaften "abzuarbeiten", ist wenig überzeugend. Denn Änderungen müssten bei der Mannschaftslaufbahn, nicht ihrer, erfolgen.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: F_K am 25. Oktober 2022, 11:18:10
Man erläutere es mir:

- Mannschafter - 5 Jahre Erfahrung als "Busfahrer"
- Mannschafter - 5 Jahre Erfahrung als "Poststelle" / "Betreuer Fitnessgerät"
- Zivilist - 5 Jahre Erfahrung als "siehe oben".

... werden alle als FA mit ZAW und "fürchterlicher Verantwortung" im Bereich EF / Netzwerk eingestellt ....

... was genau "bringt" da die vorgenannte Erfahrung für den "EF / das Netzwerk"?
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Nachtmensch am 25. Oktober 2022, 11:33:56
Bei den Beamten wurde vor ca. 4 Jahren bei Einführung der Dienstpostenbündelung von A9 bis A11 auch gleichzeitig die Stehzeit bei A10 von einem auf drei Jahre erhöht. Davor war es möglich, bei einem freien A11 Dienstposten nach einem Jahr A10 direkt A11 zu werden und freie A11 Dienstposten gab es zu genüge. Die Stehzeit wurde im Personalentwicklungskonzept (PEK) für Beamte festgeschrieben. Es war genau so eine Verschlechterung wie jetzt die längeren Stehzeiten, aber man hat keinen Anspruch auf Beförderung und ist mittlerweile viel zu verwöhnt worden durch viel zu schnelles befördern. Man sehe sich mal die Stehzeiten beispielsweise bei der Polizei oder im kommunalen Bereich an. Da ist man froh wenn man nach 5 oder 7 Jahren von A9 auf A10 befördert wird. Da gibt es keine Dienstpostenbündelung und man muss sich immer höherwertig bewerben und durchsetzen.
Mir geht dieses ewige gejammere und gemeckere mittlerweile mächtig auf die Nerven und wem es nicht passt soll sich einen anderen Job suchen.

@LwITler
Wie kann dir ein wirtschaftlicher Schaden entstehen, wenn man dir netto keinen Cent wegnimmt? Rechnest du mit Geld, was du nicht bekommen hast?
Ich bin mir ziemlich sicher, dass das Verwaltungsgericht die Erhöhung der Stehzeit nicht beanstandet.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 25. Oktober 2022, 12:03:52
Ich war noch eine Antwort schuldig, es ist in der Tat das Geradeziehen, dass Erfahrungen auf der Funktionsebene gesammelt werden müssen.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: LwPersFw am 25. Oktober 2022, 12:25:30
Zitat
Wo genau finde ich den Paragraphen oder ein Urteil zu deiner letzten Aussage?
Wofür soll denn sonst eine Beförderung gut sein? Und warum gibt es sonst Wartezeiten? Beförderungen hängen immer vom Funktionswert einer Person im Unternehmen ab.
Findest du mannigfaltig auch im Internet https://www.juraforum.de/lexikon/befoerderung
Und als Gegenfrage, wenn nicht die steigende Erfahrung (=Funktionswert) ausschlaggebend ist, was soll es denn dann deiner Meinung nach sein?
Ich habe ja bereits deutlich mehr militärische Erfahrung als ein Ungedienter, habe mehr Hintergrundwissen und kann dementsprechend schneller Entscheidungen treffen. Ich frage mich hier einfach, warum jetzt nach Jahren eine Andersregelung getroffen wird, schließlich gibt es jetzt schon eine größere Anzahl an Hauptfeldwebeln, welche bei ihrer Beförderung noch keine 5 Feldwebeljahre vorweisen konnten. Daher ist dies jetzt eine offensichtliche Benachteiligung von Kameraden, die in Zukunft die Feldwebellaufbahn anstreben. Laut Vorschrift war mir z.B. die Regelbeförderung ein zusätzlicher Anreiz, da die Beförderungen planbar waren. Durch die Änderung entsteht mir und vielen anderen Kameraden ein wirtschaftlicher Schaden. Uns kommt es leider so vor, als sollten hier Personalkosten eingespart werden. Dass bereits eine Dienstgradinflation herrschte, ist mir auch bewusst, allerdings ist diese Änderung definitiv ungerecht.
Danke übrigens, dass du die „andere Seite“ versuchst darzustellen.


"Die Wartezeit, die mit dem Erfordernis des Mindestdienstalters zwangsläufig verbunden ist, muss geeignet und erforderlich sein, um eine zuverlässige
Beurteilung des Leistungsvermögens und eine fundierte Prognose über die voraussichtliche Bewährung in einem höheren Amt zu ermöglichen.

Dieser Zweck als "Bewährungszeit" setzt dem Umfang von Wartezeiten Grenzen.

Sie dürfen nicht länger bemessen sein, als es typischerweise erforderlich ist, um die tatsächlichen Grundlagen für Beurteilung und Prognose zu schaffen.

Danach hängt die Dauer von Wartezeiten entscheidend vom Inhalt der Ämter der jeweiligen Laufbahn ab."


BVerwG 2 C 23.03 v. 28.10.2004

Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: F_K am 25. Oktober 2022, 12:55:25
@ LwPersFw:

Eine Wartezeit von 2 bzw. 3 Jahren ist hier aber unbedenklich, insoweit ist dieses Zitat hier nicht zielführend.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: LwITler am 25. Oktober 2022, 13:05:52
@Ralf
Warum wurde dann zwischendurch entschieden, dass die Stehzeiten nicht nötig sind? Von älteren Kameraden habe ich bereits gehört, das die Beförderung früher auch schon mal längere Stehzeiten vorsah.

@Nachtmensch
Wenn du so erzogen wurdest, dass du alles essen musst, was dir vorgesetzt wird, bitte. Geh ich recht in der Annahme, das du ebenfalls schon lebenserfahrener bist, so wie F_K? Dann kann ich eure Standpunkte verstehen, ihr seid eh schon am Ende eurer Karriere und früher war eh alles so viel härter und schlimmer.



Trennung

Vor der Vorschriftenänderung hätte ich mit frühestens 34 Hauptfeldwebel werden können, jetzt also mit 37. Wer die Benachteiligung da immernoch nicht versteht, darf sich gerne aus der Diskussion entfernen.
@Beuteberliner
Da stimmen wir überein. Ich war selbst bereits 8 Jahre Mannschafter und habe die „Attraktivitätssteigerungen“ hautnah und am eigenen Leib mitbekommen und war während diesen Änderungen auch schon dagegen.
Mir ging es auch im Ausgangsposting nicht um die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen oder der Vergütung der Laufbahnen.

Wenn es allerdings zwischenzeitlich möglich gewesen ist, jährlich befördert zu werden (ob nun aufgrund von Leistung oder anderen Parametern sei mal dahingestellt) und dies nun einfach so eingeschränkt wird, stößt dies nimmst auf Unverständnis.
Seiteneinsteiger, deren Gesellenjahre oder sonstiges anerkannt werden, wenn diese dann mit höherem Dienstgrad einsteigen, sind natürlich in der Betrachtung mit Kameraden mit Vordienstzeit gleichzustellen.
Dann sollten jetzt also allen Hauptfeldwebeln die Dienstgrade aberkannt werden, wenn sie die erforderlichen Stehzeiten nicht eingehalten haben? Das soll nicht missgünstig sein und ist auch nicht meine Meinung.
In die Mannschaftslaufbahn komme ich jetzt auch nicht mehr zurück, weswegen die dort getätigten Vorgänge auch nicht mehr tangieren.
@LwPersFw
Ein Urteil von 2004. In den letzten 20 Jahren hat sich die Welt aber schon verändert oder? Auch die hier berücksichtigten Änderungen der Stehzeiten werden nicht thematisiert.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: wolverine am 25. Oktober 2022, 13:49:03
Was möchten Sie denn jetzt eigentlich für eine Konsequenz ziehen? Ok, ich habe verstanden, dass die geänderte SLV für Sie Nachteile bringt. Das kann bei Rechtsänderungen passieren. Die bereits Beförderten profitieren von sog. Besitzstandswahrung - die hatten dann einfach Glück. Auch das ist nichts Neues.

So, und jetzt?
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: LwITler am 25. Oktober 2022, 14:22:39
Ich möchte das der vorherige Status wieder hergestellt wird, damit ich und andere nicht benachteiligt werden, nur weil wir nicht „rechtzeitig“ da waren.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: wolverine am 25. Oktober 2022, 14:31:16
Und das halten Sie für realistisch? ??? Da ist eine Verordnung vom Verordnungsgeber unter Beteiligung von zig Stellen geändert worden und es wurde ja schon aufgezeigt, dass es sehr wohl auch Gremien gibt, diue genau diese Änderung wollten:
Interesse verschiedener Gremien, Verbände, Beratergruppe Spieße, der Truppe als Organisation, die dieser schleichenden Dienstgradinflation (Entwertung der Dienstgrade) nicht so aufgeschlossen sind. Der Dienstgrad StFw hat ja ggü. früher deutlich an Wert verloren.
Aber davon abgesehen, was wollen Sie jetzt hierfür unternehmen? Rechtlich ist die Regelung wohl nicht zu beanstanden. Bliebe eine Eingabe und der WB darlegen, was Ihr Petitum ist. Wenn Sie diese überzeugen, bringt sie es vielleicht in den parlamentarischen Raum.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Neuer Alter am 25. Oktober 2022, 14:34:39
@LwITler gewöhn dich drann. "Nichts ist so beständig wie die Änderung!" Ich laufe auch immer den fahrenden Zug hinterher, sobald ich fast aufspringen kann, ändert sich wieder was an den bestimmungen und der Zug fährt wieder schneller.

Was will ich damit sagen. Die Vorschriften und Bestimmungen sind halt nun mal ein laufender Prozez der immer wieder neu angepasst wird. 
Du musst halt immer auch etwas Glück haben um die Vorteile von Neuerungen zu bekommen, sei es Prämien oder Statuswechsel u.s.w.

Du kannst Versuchen durch Eingaben oder über den Klageweg eine Änderung zu erwirken aber mäckern und beschweren im Forum bringt leider nicht viel.

Verstehe deine Situation, kenne mittlerweile einige die das Glück hatten innerhalb von 4 Jahren vom SU (Laufbahnwechsel) zum HptFw hoch sind und BS geworden und das in 4 Jahren. Jetzt sind die beiden nach 2 weiteren Jahren auch OffzMillFd, weil die keine 12 Jahre als HptFw rumlaufen wollten un dda keine Perspektive mehr sahen.

Also ich finde es macht schon sin mit den neuen Stehzeiten. Ich selber bin seit 2011 HptFw und muss noch 3 Jahre warten für den Staber weil ich 4 Jahre in Zivil war und die nicht als Stehzeit gerechnet werden. So ist es nunmal.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: LwITler am 25. Oktober 2022, 14:38:07
Wie schon gesagt, ich werde mich jetzt auf den Rechtsweg begeben. Ich wollte in diesem Forum nur nachhaken, ob es Leidensgenossen gibt oder ob jemand bereits diese Problematik angesprochen hat.

Da du ja schon Hauptfeldwebel bist, betrifft dich das natürlich nicht mehr und dann ist es auch leichter mich zu hinterfragen, schon klar.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: wolverine am 25. Oktober 2022, 14:42:14
Wo sehen Sie denn den Rechtsverstoß? Das verstehe ich die ganze Zeit nicht.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Neuer Alter am 25. Oktober 2022, 14:50:10
Ja ich finde es auch etwas ungerecht, für die Soldaten die jetzt zum HptFw anstehen würden gegenüber dem alten System.
Kenne auch 2 Kamerdaen die mittlerweile 3 Jahre stehzeit hintersich haben von OFw zum HptFw, denn diese sind zu schlecht Beurteilt worden um rechtzeitig zum HptFw Befördert zu werden.

War ja schon immer so das HptFw keine Pflichtbeförderung ist und es eine Beförderungsreihung gibt.
Habe sogar ein Kamerad der war 13 Jahre Ofw und ist denn doch HptFw geworden und 2 jahre später StFw.
Bei mir ist es mit dem StFw so, das ich halt auch länger warten muss. 20 Jahre real und 16 aktive Dienstjahre halt. Find ich auch etwas persönlich ungerecht, das meine inaktive stehzeit nicht angerechnet wird, das sind aber persönliche Befindungen die jeder einzelne anders sieht.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: LwITler am 25. Oktober 2022, 15:08:08
Ich bin leider kein Jurist, also kann ich den Rechtsverstoß an sich nicht benennen. Wenn ich das jetzt formuliere, werde ich hier von den anderen Silberrücken in der Luft zerrissen.

Deine Situation ist halt etwas anders und nicht mit der unsrigen zu vergleichen.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Beuteberliner am 25. Oktober 2022, 15:20:03
Sie können natürlich alle Ihnen rechtlich zustehenden Mittel nutzen. Wir leben ja in einem demokratischen Rechtsstaat.
Ob Ihre Haltung, dass alle, die Ihr Anliegen kritisch betrachten, "Silberrücken" wären, möchte ich dahin gestellt sein lassen. Ich halte sie für nicht angebracht.
Gegen eine Neuregelung einer Vorschrift oder Erlasses zu klagen, obgleich keine Rechtsverstöße erkennbar sind, ist natürlich möglich. Allerdings müssten Sie wegen Fehlens eines Rechtsverstoßes dann wohl auch Ihre Anwalts- und Prozesskosten selbst tragen, denn Rechtsschutzversicherungen dürften bei erkennbarer Aussichtslosigkeit einer Klage ihre Leistung verweigern.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: wolverine am 25. Oktober 2022, 15:21:27
Sie wollen sich auf den Rechtsweg begeben, können aber den Verstoß nicht benennen?! Das erklärt wohl, warum ich Sie nicht verstehe.
Ich kann Ihnen aber sagen, dass man keinen Anspruch hat, von (Neu-)Regelungen immer zu profitieren. Nur weil man etwas blöd findet, ist es noch nicht rechtswidrig.
Sie müssten schon höherrangiges Recht benennen, wogegen die Neuregelung verstößt. Ich sehe das so nicht. Man hat einfach gar keinen Anspruch auf Beförderung, in keinem Dienstgrad und in keiner Laufbahn. Von daher mag es schöner gewesen sein, dass Sie schon mit 34 hätten HptFw werden können, jedoch ist das eben Konjunktiv und rein hypothetisch. Die daraus resultierenden Gehaltssteigerungen sind kein materieller Schaden, da es lediglich Hoffnungen, Erwartungen, sog. Exspektanzen sind. Wie hat hier einer schon geschrieben: Ihnen wurde nichts weggenommen.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: LwITler am 25. Oktober 2022, 15:29:32
Wenn ich Jurist wäre, wäre ich hier nicht unterwegs ;)
Können Sie ja gerne so sehen, da sie wie gesagt eh nicht in meiner Situation sind. Jeder FA mit Vordienstzeit an meiner ZAW empfindet das als Ungerechtigkeit.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: wolverine am 25. Oktober 2022, 15:31:29
Nur weil man etwas blöd findet, ist es noch nicht rechtswidrig.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: LwITler am 25. Oktober 2022, 16:01:35
Sie können natürlich alle Ihnen rechtlich zustehenden Mittel nutzen. Wir leben ja in einem demokratischen Rechtsstaat.
Ob Ihre Haltung, dass alle, die Ihr Anliegen kritisch betrachten, "Silberrücken" wären, möchte ich dahin gestellt sein lassen. Ich halte sie für nicht angebracht.
Gegen eine Neuregelung einer Vorschrift oder Erlasses zu klagen, obgleich keine Rechtsverstöße erkennbar sind, ist natürlich möglich. Allerdings müssten Sie wegen Fehlens eines Rechtsverstoßes dann wohl auch Ihre Anwalts- und Prozesskosten selbst tragen, denn Rechtsschutzversicherungen dürften bei erkennbarer Aussichtslosigkeit einer Klage ihre Leistung verweigern.

Silberrücken habe ich als Synonym für die hier anwesenden Altkameraden mit 20+ Dienstjahren benutzt. Das es gerade diejenigen sind, die mich für meine Sichtweise kritisieren, die von der Änderung nicht betroffen sind, ist natürlich Standard in unserer Gesellschaft (wegen solchen Leuten wie diesen wird das Rentenalter übrigens auch alle paar Dekaden erhöht, aber das ist wirklich zu weit ausgeholt).
Dazu möchte ich hier noch folgendes Zitat von gestern von wolverine unkommentiert da lassen:

Irgendwie klingt das so, dass, wenn man schon selbst nicht mehr, dann wenigstens andere weniger bekommen sollen?!  ???
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 25. Oktober 2022, 16:11:04
Zitat
(wegen solchen Leuten wie diesen wird das Rentenalter übrigens auch alle paar Dekaden erhöht, aber das ist wirklich zu weit ausgeholt).
Das ist nicht nur zu weit her geholt, sondern auch zu weit unter der Gürtellinie. Bisher ist vernünftig argumentiert worden, nur weil dir nicht alle beispringen, muss man sich nicht so auslassen. Und nur weil du gefühlt ungerecht behandelt wirst, heißt das auch nicht, dass es eben rechtlich falsch ist.
Und du hasst keine Ahnung, welche Nachteile man vielleicht schon hatte, weil man eben dabei ist.
Also, mäßige deine Ausführungen bitte.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: F_K am 25. Oktober 2022, 16:12:28
Wie schon oben gesagt, dem LwITler fehlt die Selbstreflektion, er kann so seinen Denkfehler nicht erkennen.

Juristen und Personaler (und andere "Silberücken") können hier keinen Rechtsverstoss erkennen - es liegt nahe,  dass ein Solcher nicht vorliegt.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: LwITler am 25. Oktober 2022, 16:20:14
Zitat
(wegen solchen Leuten wie diesen wird das Rentenalter übrigens auch alle paar Dekaden erhöht, aber das ist wirklich zu weit ausgeholt).
Das ist nicht nur zu weit her geholt, sondern auch zu weit unter der Gürtellinie. Bisher ist vernünftig argumentiert worden, nur weil dir nicht alle beispringen, muss man sich nicht so auslassen. Und nur weil du gefühlt ungerecht behandelt wirst, heißt das auch nicht, dass es eben rechtlich falsch ist.
Und du hasst keine Ahnung, welche Nachteile man vielleicht schon hatte, weil man eben dabei ist.
Also, mäßige deine Ausführungen bitte.
Mir wurde hier bereits unterstellt, anderen Leuten nichts zu gönnen, werde jetzt allerdings mit genau dem Nichtgönnen bedacht.
Weil ihr bereits Nachteile erdulden musstet, müssen also alle Nachfolgenden dies ebenso erdulden, verstehe ich das richtig? Also wird in den Gremien nach persönlichem, subjektivem Gusto entschieden?
Wenn ich hier mit 30 Jahren als "Jugend" bezeichnet werde, geht das dafür in Ordnung. Alles klar, melde mich ab.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Nachtmensch am 25. Oktober 2022, 16:38:02
Silberrücken habe ich als Synonym für die hier anwesenden Altkameraden mit 20+ Dienstjahren benutzt. Das es gerade diejenigen sind, die mich für meine Sichtweise kritisieren, die von der Änderung nicht betroffen sind, ist natürlich Standard in unserer Gesellschaft (wegen solchen Leuten wie diesen wird das Rentenalter übrigens auch alle paar Dekaden erhöht, aber das ist wirklich zu weit ausgeholt).
Viele hier aus dem Forum mit einer Dienstzeit von 20+ haben verschiedenste Änderungen durchgemacht. Einige waren gut und andere halt nicht. Die postiven Änderungen werden als selbstverständlich hingenommen und bei den negativen wird sich direkt aufregt. Eine der positivsten Veränderungen ist das kostenlose Bahn fahren. Dieses ist meiner Meinung nach ein super Verbesserung, weil es für viele sehr viele Euros spart. Besonders für die Kameraden die für Lehrgänge quer durch die Republik reisen müssen. Die Gewährung von TG wurde meiner Meinung nach auch verbessert und vereinfacht bzw. großzügiger ausgelegt. Man möge mich korrigieren falls es nicht so ist. Die Stehzeiten auf den Dienstposten wurden aufgrund der Dienstpostenbündelung erhöht. Ich kenne noch viele OFw, die wurden quer durch die Republik für einen HptFw Dienstposten versetzt. Heutzutage wird es als selbstverständlich erachtet am Standort und auf dem Dienstposten pünktlichst HptFw zu werden. Wird man es nicht, wird sich sofort aufgeregt.
Natürlich waren auch Änderungen negativ geprägt. Insbesondere wenn es um finanzielle Dinge geht. Allerdings gegen ein Gesetz klagen ist aussichtslos und verursacht nur Arbeit und unnötige Kosten, aber jeder der es möchte kann es trotzdem gerne tun.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Al Terego am 25. Oktober 2022, 18:31:26
@LwITler
Was möchtest Du denn hier im Forum jetzt genau hören oder erreichen? Wenn Du der Ansicht bist, ungerecht behandelt zu werden, dann gibt es Wege die beschritten werden können. Dies solltest Du dann auch tun und dort (meinetwegen bis vor ein Gericht) versuchen Dein (vermeintliches) "Recht" einzufordern.

Meiner Erfahrung nach gibt es immer wieder Änderungen, von den der eine profitiert und der andere eben nicht. Vielleicht hast Du ja auch schon von Entwicklungen profitiert, welche andere nicht nutzen konnten. Meistens gleicht es sich auf der Zeitachse aus.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: LwITler am 25. Oktober 2022, 19:24:46
@Al Terego
Wie schon beantwortet: Ich wollte hier fragen, ob es Leidensgenossen gibt oder ob das Thema von jemandem schon angesprochen wurde und um in Erfahrung zu bringen, welchen Sinn diese Änderung haben soll. Dafür ist ein Forum normalerweise da, für Diskussionen zwischen verschiedenen Standpunkten.

Wenn Änderungen dazu da sind, um Leute davon profitieren zu lassen, bin ich sehr dafür - natürlich auch, wenn ich davon nicht direkt profitiere. Wenn die Änderung allerdings ausschließlich zum Nachteil von nicht wenigen Kameraden ist, darf man sehr wohl dagegen sein und seinen Mund auch aufmachen. Sollte es irgendetwas positives für die Soldaten durch diese Vorschriftenänderung geben, so wurde hier nichts davon genannt (das einzige, was man als "positiv" betiteln könnte, wäre die Dienstgradinflation dadurch zu bekämpfen - was aber wohl nur von Neidern so gesehen werden dürfte, welche auf ihren Hauptfeldwebel anno dazumal noch länger warten mussten trotz bereits erreichter Dienstzeit). Die meisten hier raten mir, das einfach so zu akzeptieren, aber nein danke.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 25. Oktober 2022, 19:33:06
Das sind schon valide Punkte, auch wenn du sie nicht siehst.
Das innere Gefüge ein ganz hohes Gut, dass es ausgewogen zu gestalten gilt.
Dienstgradinflation ABER insbesondere die Ungleichbehandlung zwischen Ungedienten und den Wiedereinstellern aus unteren Laufbahnen. Es ist halt eben auch keinen Ungedienten vermittelbar, warum er zig Jahre länger warten soll, also jemand, der vorher unter der Funktionsebene gedient hat.
Da werden Leute an länger (un-)gedienten OFw vorbeigefördert, obwohl sie nur recht kurz auf der Fw-Ebene (und damit auch in dieser Verwendung!) Dienst geleistet haben.
Also ich finde das durchaus nachvollziehbar und richtig und würde das nicht als Kleinigkeit abwerten.
Das innere Gefüge ist eines der wichtigsten Hygienefaktoren in einer Einheit und hat großen Einfluss auf die Einsatzbereitschaft eines Verbandes.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: LwITler am 25. Oktober 2022, 19:50:26
Ich zitiere dazu aus der SLV §20 Abschnitt 1
(1) Die Beförderung zum Hauptfeldwebel ist nach einer Dienstzeit von mindestens acht Jahren zulässig.
Abweichend von Satz 1 ist die Beförderung zum Hauptfeldwebel bei Angehörigen des fliegenden Personals und
bei Personal, das als Kampfschwimmerin oder Kampfschwimmer oder im Kommando Spezialkräfte für besondere
Einsätze verwendet wird, nach einer Dienstzeit von mindestens sechs Jahren zulässig.


Das in der ZDV A-1340/49 dann nachträglich zusätzliche Stehzeiten verpflichtend gemacht werden, erschließt sich mir aus diesem Kontext nicht. 8 Jahre Dienstzeit werden zu dem Zeitpunkt der Beförderung zum Oberfeldwebel die meisten meiner Kameraden aus den Feldwebellehrgängen und der ZAW haben. Über die Kameraden, die später beim KSK eingesetzt werden sollen, möchte ich lieber nicht reden. Wenn diese 8 Jahre ein frischer Soldat zu dem Zeitpunkt nicht erfüllt, ist dies allerdings so, und das war demjenigen auch schon vorher bekannt. Außerdem ist der neue Soldat (außer er ist Seiteneinsteiger) doch bereits deutlich jünger Ober- oder Hauptfeldwebel, als die Kameraden mit Vordienstzeit.
Wenn ihr was Schriftliches dazu habt, könnt ihr gerne eure Quellen dazuschreiben. Mit gefühlten Wahrheiten und Hörensagen beschäftige ich mich bei der Bundeswehr schon länger nicht mehr. (Und ja, meine momentan gefühlte Wahrheit der Ungerechtigkeit lasse ich mir dann später entweder korrigieren oder zur Wahrheit werden lassen, darum ja diese Diskussion)
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 25. Oktober 2022, 20:01:05
Zitat
§ 49 Verwaltungsvorschriften
Das Bundesministerium der Verteidigung kann für bestimmte Laufbahnen, Truppengattungen und Dienstzweige für die Einstellung, die Ausbildung und die Beförderung Anforderungen an Vorbildung, Ausbildung, Qualifikationen und Dienstzeiten festlegen, die über die Anforderungen in dieser Verordnung hinausgehen, wenn besondere Gründe dies erfordern.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: LwITler am 25. Oktober 2022, 20:10:54
Und die besonderen Gründe sollen was genau sein? Das der Dienstherr einem Neusoldaten nicht erklären kann, warum er nicht eher befördert wird, als ein Längerdienender?
Dieser Paragraph ist doch offensichtlich dazu da, um engere Rahmen z.B. für bestimmte Dienstposten zu setzen, die diese "besonderen Gründe" unbedingt erfordern, die aber zu speziell für dieses Gesetz sind.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 25. Oktober 2022, 20:18:21
Zitat
Dieser Paragraph ist doch offensichtlich dazu da, um engere Rahmen z.B. für bestimmte Dienstposten zu setzen, die diese "besonderen Gründe" unbedingt erfordern, die aber zu speziell für dieses Gesetz sind.
Nein ist er nicht. Woraus leitet sich deine These ab?

Gründe wurden ja nun schon einige genannt, zB funktionsgerechte Anrechnung der Dienstzeiten, Inneres Gefüge, lies halt die vielen Seiten nach.
Es ist anstrengend, immer wieder das gleiche zu schreiben.
Zitat
warum er nicht eher befördert wird, als ein Längerdienender?
Falsch, sondern gleich.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: F_K am 25. Oktober 2022, 20:23:32
Oh man,

Nochmal: Ein PersStOffz, der sich mit Konzepten befasst, und ein Jurist, sagen - der Dienstherr KANN und HAT es so gemacht - und Du liest zum "ersten Mal" etwas nach, verstehst es nicht richtig - hältst es aber für die "Wahrheit"?
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: LwITler am 25. Oktober 2022, 20:43:52
F_K, ungeachtet deines Dienstgrades und deiner Dienststellung bitte ich dich, mir nicht mehr zu antworten. Ihr seid hier für mich gerade F_K und Ralf und nicht die Verteidigungsministerin und der Kanzler. Ich würde dich gerne mal in einer echten Diskussion sehen, bei der du nichts machst als sticheln und Anführungszeichen um zufällige Wörter setzen (sollte dies "Witzig" sein, kann ich diesen "Witz" nicht erkennen.) Abgesehen mal von deiner herablassenden Art hast du nicht eine einzige konkrete Quelle benannt.

Und damit wirst du auch mal gemeldet, persönliche Angriffe und Dummheit unterstellen sind fern ab von einer Diskussionskultur in einem Forum (und eines Offiziers beiLEIBE nicht gebührend).
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: LwITler am 25. Oktober 2022, 20:59:44
Zitat
Dieser Paragraph ist doch offensichtlich dazu da, um engere Rahmen z.B. für bestimmte Dienstposten zu setzen, die diese "besonderen Gründe" unbedingt erfordern, die aber zu speziell für dieses Gesetz sind.
Nein ist er nicht. Woraus leitet sich deine These ab?

Gründe wurden ja nun schon einige genannt, zB funktionsgerechte Anrechnung der Dienstzeiten, Inneres Gefüge, lies halt die vielen Seiten nach.
Es ist anstrengend, immer wieder das gleiche zu schreiben.
Zitat
warum er nicht eher befördert wird, als ein Längerdienender?
Falsch, sondern gleich.
Du hast eben das erste Mal mit wirklich konkreten Beispielen gearbeitet. Wo du da immer wieder das gleiche schreiben musst, nicht nachvollziehbar. Ich beziehe mich von Anfang an auf eine bestimmte Stelle in einer benannten Vorschrift. Wenn das innere Gefüge durch die angeblich zu schnelle Beförderung von Soldaten, welche die Mindestdienstzeitvoraussetzungen für eine bestimmte Beförderung bereits lange abgeleistet haben, so sehr ins Schwanken geraten ist - welcher Personenkreis soll sich daran gestört haben, dass Kameraden so schnell befördert werden konnten? Die Ungedienten, oder die Nichtgönner, die wie gesagt mit ihrem Neid die Nachrücker jetzt endlich auf ihre Plätze verwiesen haben?

Gut, der Neusoldat und der Vorgediente werden also gleich schnell befördert - vom Zeitpunkt der Verpflichtung in der Laufbahn - wenn man auf die "funktionsgerechte Dienstzeit" eingeht, deren Ursprung allerdings nicht in einer Vorschrift oder einem Gesetz begründet liegt.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: F_K am 25. Oktober 2022, 21:04:57
Ich versuche, leider wohl nicht erfolgreich, Konzepte zu vermitteln.
Dienststellumg habe ich gerade nicht - und nirgends behauptet, Minister oder Kanzler zu sein.

Beispiel - obwohl ich schon öfter Rentenzahlungen geleistet habe, ändert der Gesetzgeber "andauernd", für viele Rentenzahler durchaus negativ, auch für mich, die Rahmenbedingungen - späteres Eintrittsalter - niedrigere Rente - ggf. sogar mit der Folge einer "negativen Verzinzung" für mich.

Das ist nicht "schön", weder für mich, noch für andere - ist aber Recht und Gesetz.

Anderes Beispiel: Warum musste ich 6 Monate Soldat sein, bis ich Gefr werden konnte, obwohl ich mangels SAZV viel mehr geleistet hatte?
Auch Recht und Gesetz - ändert sich halt, Stichtagsregelung, Besitzstand ...

Insoweit möcht ich Dich erneut bitten, Dich ein zu lesen, die Dinge zu verstehen - und dann kann man diskutieren.

Die "funktionsgerechte Dienstzeit" und Anrechnung von Dienstzeit spielt auch bei anderen Laufbahnen (z.B. OA) eine Rolle - ist analog zu sehen.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: 200/3 am 25. Oktober 2022, 21:28:18
Änderungen gibt es nunmal immer wieder...ob nun Laufbahnverordnung, Beurteilungssystem, Kriterien für BS-Auswahl, diverse Prämien, Zulagen und was nicht noch alles mehr. Mag für den Einzelnen in dem Moment "ungerecht" erscheinen...ist aber nunmal so. Der eine profitiert, der andere nicht. Beim nächsten mal ist es halt andersrum.

 
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Skepsis am 25. Oktober 2022, 21:57:53
@LwITler
Verstehe deine Argumente und Aufregung nicht. Du bist freiwillig beim Militär – verzichtest freiwillig auf bestimmte Grundrechte.
Du kannst befördert werden nach x-Mindestjahren, es steht aber nirgendwo - Du musst befördert werden.

Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Beuteberliner am 25. Oktober 2022, 21:58:11
@ LwITler,

manchmal hebe ich wirklich den Eindruck, als würden Sie das, was Ihnen hier Personal- und Laufbahnprofis an Hintergrundinformationen vermitteln entweder nicht verstehen oder verstehen wollen, obgleich es sehr verständlich beschrieben wurde. Jedesmal reagieren Sie bockig wie ein Pubertierender mit "Aber..." und bringen Ihre Meinung lediglich mit Variationen dagegen. Kann man machen, ist aber für eine Diskussion, bei der man sich mit Fakten inhaltlich auseinandersetzt, nicht förderlich.

Also, unter der Annahme, dass Sie hier hoffentlich nicht nur ein Vergnügen haben, zu trollen, sei Ihnen gesagt, dass es nicht nur bei der Bundeswehr, sondern auch in vielen anderen Lebensbereichen Änderungen gibt, deren Legalität unbestritten ist und die bei weitem nicht immer positiv für die Betroffenen sind. Öffentliche Förderungen sind eine Fundgrube für solche Änderungen zum Beispiel, die teilweise in kurzen Zeitabständen erfolgen.

Also bitte, legen Sie eine Wehrbeschwerde ein, senden Sie eine Eingabe an die Wehrbeauftragte oder verklagen Sie die Bundesrepublik Deutschland vor einem Verwaltungsgericht. Für Letzteres reservieren Sie dchon mal viel Geld für die Rechtsberatung und -vertretung, weil eine Rechtsschutzversicherung mangels Aussicht auf Erfolg aller Wahrscheinlichkeit nach nicht leisten wird (im
Übrigen auch nicht der Rechtsschutz des DBwVerb) und stellen Sie sich auf jahrelange Verfahren durch die Instanzen ein.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 26. Oktober 2022, 05:21:25
Zitat
Du hast eben das erste Mal mit wirklich konkreten Beispielen gearbeitet. Wo du da immer wieder das gleiche schreiben musst, nicht nachvollziehbar.
Nein, habe ich nicht:
Funktionswert: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,70419.msg734812.html#msg734812
inneres Gefüge: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,70419.msg734872.html#msg734872

Zitat
welcher Personenkreis soll sich daran gestört haben, dass Kameraden so schnell befördert werden konnten?
Es gibt nicht nur ein Individualinteresse (das bei dir halt verständlicherweise gerade stark im Vordergrund steht), sondern auch ein organisationsinteresse. Das nennt sich auch Gerechtigkeit, Gleichbehandlung. Es muss nicht alles (Gott sei Dank) aus dem Interesse einzelner abgeleitet werden. Fallen Missstände der Organisation auf, ist sie gehalten, diese zu beseitigen. Die Anrechenbarkeit von einer nicht funktionsgerechten Dienstzeiten für Beförderungen (schrieb ich aber auch bereits)(die Ausdruck eines Mehrwertes für die Organisation sind und dieses in der Folge sich dann finanziell auf für den Einzelnen auswirkt, merke. Beförderung ist ja kein Selbstzweck, sondern Ausdruck des Mehrwerts). Der ist halt nicht für die entsprechende Funktionsebene gegeben, wenn jemand als Msch gedient hat.

Zitat
der Neusoldat und der Vorgediente werden also gleich schnell befördert - vom Zeitpunkt der Verpflichtung in der Laufbahn
Nein, der Zeitpunkt der Verpflichtung für eine Lfb hat damit nichts zu tun, sondern der Zeitpunkt des Erreichen des Eingangsamtes der entsprechenden Funktionsebene (hier Fw).
Ich meine, wir drehen uns hier im Kreis.
Btw, meine Frage nach der Begründung deiner These hast du nicht beantwortet.

Nachtrag: das ist ja auch ein gutes Thema, dass Recht nicht immer richtig sein muss. Gefühlt findest du nun diese Regelung nicht richtig; sollte bspw. ein Gericht das Individualinteresse höher gewichten, dann würde aus Sicht der Organisation dieses Urteil nicht richtig sein. Bindend ist es trotzdem für alle. Was dann passieren könnte, hab e ich ja auch aufgezeigt (Entbündelung).
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: LwPersFw am 26. Oktober 2022, 07:42:31

@LwPersFw
Ein Urteil von 2004. In den letzten 20 Jahren hat sich die Welt aber schon verändert oder? Auch die hier berücksichtigten Änderungen der Stehzeiten werden nicht thematisiert.


Sie hatten diese Frage gestellt:

Man wird dem Ungedienten gleichgestellt.
Es war vorher schon schwer erklärlich, wieso eine Dienstzeit als FWDL oder Msch auf die Beförderung zum HptFw angerechnet werden kann.
Sachlich ist das schwer zu erklären, denn die Beförderung zu weiteren Fw Dienstgraden leitet sich ja aus der steigenden Erfahrung in der Tätigkeit als Fw.
Wo genau finde ich den Paragraphen oder ein Urteil zu deiner letzten Aussage?


Und das BVerwG hat klar herausgestellt das für die Wartezeit von Amt zu Amt primär die jeweilige Laufbahn - z.B. Fw - zu betrachten ist. Nicht die Gesamtdienstzeit.

Zitat
Danach hängt die Dauer von Wartezeiten entscheidend vom Inhalt der Ämter der jeweiligen Laufbahn ab."

BVerwG 2 C 23.03 v. 28.10.2004

Das das Urteil 20 Jahre alt ist, hat in diesem Kontext keine Relevanz. Denn die Ämter haben sich in den 20 Jahren nicht verändert...

Und es liegt nun einmal in der Befugnis des BMVg in der Laufbahn der Fw andere Wertungen vorzunehmen, als z.B. bei den Mannschaften, oder den Offizieren.


Aber der entscheidende Rat wurde Ihnen ja schon gegeben.
Wenn Sie und Ihre Kameraden sich in Ihren Rechten verletzt fühlen, steht Ihnen der Rechtsweg offen.
Manchmal geht es eben nicht anders und man muss für sich selbst entscheiden - ist der Sachverhalt für mich persönlich so wichtig ?
Denn das BMVg wird von sich aus keine Änderung vornehmen.



Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: LwITler am 26. Oktober 2022, 07:53:13
@LwPersFw
Wenn sich die Ämter nicht verändert haben, warum wurde dann in den Folgejahren des Urteils dieser Punkt missachtet und das Durchbefördern ermöglicht?
Das ist mir durchaus bewusst - und ich habe für mich entschieden, dass mir der finanzielle Schaden die Aufregung definitiv wert ist. Ich kann jetzt auf diesen Missstand hinweisen. Das einem diese Möglichkeit hier von vielen Kameraden abgeredet oder einem das Anliegen kleingeredet wird, da man ja eh nicht betroffen ist, finde ich ehrlich gesagt befremdlich.
Und danke für die faktennahe Erklärung.

@Ralf
Beim Funktionswert hast du auf einen Zusammenhang mit Unternehmen hingewiesen und dieses nicht mit Fakten untermauert (ein Forum ist keine Gesetzesquelle). Quellen gegenprüfen gehört übrigens zur Medienkompetenz.
Dein zweiter verlinkter Post ist eben der, in dem ich dir das erwähnen des Inneren Gefüges als erstes angekreidet habe. Zu sagen meine Aussage würde also nicht stimmen, ist ganz offensichtlich falsch und spiegelt das wieder, was ich hier auf 3 Forenseiten erlebe. Aufhängen an Nichtigkeiten und Ausweichen ohne konkretes Eingehen auf den Sachverhalt - politisch höchst intelligent, menschlich jedoch bestenfalls komisch.
Wären in §20 die Mindestjahre seit der Beförderung zum Feldwebel als Kriterium für die Beförderung zum Hauptfeldwebel genannt, würde die Auslegung in der Vorschrift korrekt sein. Dort steht aber die Mindestdienstzeit.
Dann kannst du bestimmt auch darstellen, welche Personenkreise eine Rückkehr zur alten Regelung gefordert haben - wie gesagt, in der SLV steht im Bezug darauf außer einem schwammigen Absicherungsparagraphen genau gar nichts.

Wir drehen uns im Kreis, weil ihr nicht direkt antwortet. Du hättest in deiner ersten Antwort auf §49 Hinweisen können, hast du aber erst zitiert, nachdem ich mal nach einer Quelle gefragt habe.

Mal ab von meinem eigentlichen Anliegen habe ich eine weitere Verständnisfrage zur A-1340/49:
Wenn ein FWDLer maximal 23 Monate Dienstzeit leisten kann, warum muss dann in einer Fußnote festgehalten werden, dass dieser den Dienstgrad Stabsgefreiter nicht erreichen kann, obwohl festgelegt wurde, das man diesen Dienstgrad erst nach frühestens 36 Monaten Dienstzeit erreichen kann?

@Beuteberliner
Ich habe ein Problem damit, wenn Menschen, die bereits durch bestimmte Türen gegangen sind, diese danach dann zuknallen und verbarrikadieren, damit nachfolgende Personen ihnen durch das Seitenfenster  folgen müssen. Ich würde sehr gerne verstehen, welche Beweggründe man dafür haben muss.

@Skepsis
Und weil ich freiwillig beim Militär bin verzichte ich auf eine gerechte Behandlung und sehe mich ab jetzt als Spielball des Personalreferats? Den Paragraphen kannst du mir sicher auch nennen. Wie gesagt, Darstellung persönlicher Interpretation.
Dank der Neuregelung kann ich aber nicht mehr nach X Dienstjahren befördert werden - ohne erkennbaren Grund wurde eine zusätzliche Beschränkung eingefügt.


Das sich hier noch kein Kamerad gemeldet hat, der ebenfalls betroffen ist, und diese Änderung positiv wahrnimmt, ist doch bezeichnend.

Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: LwPersFw am 26. Oktober 2022, 08:07:36

Mal ab von meinem eigentlichen Anliegen habe ich eine weitere Verständnisfrage zur A-1340/49:
Wenn ein FWDLer maximal 23 Monate Dienstzeit leisten kann, warum muss dann in einer Fußnote festgehalten werden, dass dieser den Dienstgrad Stabsgefreiter nicht erreichen kann, obwohl festgelegt wurde, das man diesen Dienstgrad erst nach frühestens 36 Monaten Dienstzeit erreichen kann?


Weil ein FWDL nie StGefr werden kann. Egal wie oft er als FWDL dient (1x... 3x... 10x... ) - er bleibt HptGefr.

Und ein ehemaliger Soldat im DGR ab StGefr kann nie als FWDL erneut eingestellt werden.

Für FWDL ist einfach bei HptGefr Ende - weil vom Gesetzgeber so gewollt.

Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: LwITler am 26. Oktober 2022, 08:25:10

Mal ab von meinem eigentlichen Anliegen habe ich eine weitere Verständnisfrage zur A-1340/49:
Wenn ein FWDLer maximal 23 Monate Dienstzeit leisten kann, warum muss dann in einer Fußnote festgehalten werden, dass dieser den Dienstgrad Stabsgefreiter nicht erreichen kann, obwohl festgelegt wurde, das man diesen Dienstgrad erst nach frühestens 36 Monaten Dienstzeit erreichen kann?


Weil ein FWDL nie StGefr werden kann. Egal wie oft er als FWDL dient (1x... 3x... 10x... ) - er bleibt HptGefr.

Und ein ehemaliger Soldat im DGR ab StGefr kann nie als FWDL erneut eingestellt werden.

Für FWDL ist einfach bei HptGefr Ende - weil vom Gesetzgeber so gewollt.

Es wird doch bereits woanders festgelegt, das man nicht beliebig oft FWDL 23 sein kann (also 23+23+x mal) und das man mit einer Dienstzeit über 23 Monaten kein FWDL mehr werden kann. Damit wird die Möglichkeit des Erreichens der nötigen Dienstzeit für einen FWDL schon unmöglich gemacht. Wozu also diese überflüssige Fußnote?
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: F_K am 26. Oktober 2022, 08:29:13
@ LwITler:

Hörst Du die Einschlägt noch?

Erneut sagt ein Personalfachmann etwas (FWDL ist mehrfach möglich) - und Du "glaubst" erneut, es sei anders?

Genau deswegen ist die Fußnote ja wichtig.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: LwITler am 26. Oktober 2022, 08:40:13
@F_K
Nach unzähligen Besuchen auf den Schießbahnen Nord- und Süddeutschlands höre ich die Einschläge vermutlich mittlerweile nicht mehr. Das als Offizier nachzuvollziehen ist vielleicht etwas schwierig, Verzeihung.
Du verstehst offensichtlich nicht einmal die Frage- oder wo ist es möglich oder schon einmal passiert, das ein Soldat mehrmals hintereinander FWDL 23 abgeleistet hat?
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: F_K am 26. Oktober 2022, 08:53:46
@ LwITler:

Hier EIN Beispiel eines solchen Falles - https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=68366.0

Nochmal: Wenn ein PersonalFACHmann wie LwPersFw eine fachliche Aussage zu SEINEM Fachgebiet sagt, sollte man zumindest mal wohlwollend annehmen, dass dies eine Fachaussage und in sich schlüssig ist.

Davon unbenommen kann und sollte man natürlich Quellen prüfen, wenn die Notwendigkeit gesehen wird.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: LwITler am 26. Oktober 2022, 09:10:36
@F_K
In dem Thread bist du selber am Anfang davon ausgegangen, das es nicht möglich ist, länger als 23 Monate FWDL zu machen:
Frage an die Profis:

Ist das so?

Ich hätte:

Zitat
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG)
§ 58b Freiwilliger Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement
(1) Frauen und Männer können sich verpflichten, freiwilligen Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement zu leisten. Der freiwillige Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement besteht aus einer sechsmonatigen Probezeit und bis zu 17 Monaten anschließendem Wehrdienst.

so interpetriet, dass nach 23 Monaten "Schluss ist", mit der Besonderheit dass ehemalige Wehrpflichtige noch FWD ableisten können - hier scheint aber schon FWD abgeleistet worden zu sein.

und jetzt stellst du mich als dumm dafür da, das ich diesen (von der Logik herrührenden) Schluss ebenfalls angenommen habe. Anstatt einfach direkt den Thread (mit leider nichtssagendem Titel) direkt zu verlinken, wodrin LwPersFw sogar auf Gesetzesbasis den Ist-Zustand darlegt, wäre wohl einfach zu schwer gewesen. Zeigt wieder mal die wunderbaren Diskussionsqualitäten. Und damit wünsche ich dir und allen anderen noch viel Erfolg beim Erhalt dieses Forums.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Beuteberliner am 26. Oktober 2022, 09:20:43
An die Mods eine Bitte:

Mir drängt sich der Verdacht auf dass der ursprüngliche Nutzer, jetzt Gast @ Lw ITler hier als Troll eine endlos-Diskussion um längst beantwortete und mehrfach anhand von Beispielen begründete Antworten bekam. Zumindest dreht sich die Diskussion trotz immer neuer Begründungen im Kreis und wird vom Gast durch sein Verhalten ad absurdum geführt.

Kann bitte jemand diesen aus"diskutierten" Thread schließen? Danke.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 26. Oktober 2022, 09:35:41
Ich habe den Anteil von dem Thema SLV abgetrennt, weil wir den gerne offen lassen möchten, für Fragen, die die (neue) SLV betreffen.
In Anbetracht, dass der TE sich verabschiedet hat und hier auch alles gesagt wurde, schließe ich, bei Bedarf mache ich aber auch gerne wieder auf, wenn erforderlich.
Für mich halte ich fest, dass dieses ein sehr ernüchterndes Beispiel ist, dass obwohl man sich viel Mühe gegeben hat zu erklären, wirklich viel Zeit investiert hat, es trotzdem nicht zu einer sachlichen und ordentlichen Diskussion geführt hat. Im Gegenteil, da werden Dinge immer wieder verdreht, nicht komplett gelesen oder nur so gedeutet, wie es in die eigene Argumentation passt.
Und was mich persönlich wirklich ärgert ist, dass wenn eine auf die Schnelle herausgesuchte "Quelle" für die Grundprinzipen der Beförderung in öffentlichen Ämtern angibt, dass dann einfach abtut, anstatt sich selbst auch mal schlau zu lesen, denn auch in der von mir zitierten "Quelle", lassen sich die Grundsätze einfach herauslesen.
Der Hinweis, dass man hätte ja §49 früher zitieren können, läuft fehlt, da es hier um die Regelung der A-1340/49 nicht geht und nicht um die Legitimierung, dieses zu  tun. Im übrigen hätte man das ja auch selbst herausfinden können, wenn man so vernarrt auf eine Legitimationsgrundlage ist. Aber das war ja auch nicht das Thema, sondern das warum.
Diese Stunden und auch Telefonate hätte ich mir sparen können.
Vielleicht auch mal als Hinweis auf die vielgescholtene Moderation, dass es wohl immer zwei Seiten gibt.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 26. Oktober 2022, 13:51:21
Auf Wunsch geöffnet.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: LoggiSU am 26. Oktober 2022, 14:05:03
Danke.

Ich habe eine Verständnisfrage zu dieser besagten Regelung:

Unter Punkt 2011. lese ich

... Bei einer Einstellung mit einem höheren als dem niedrigsten Dienstgrad der Mannschaften oder nach einer im
Zuge eines Laufbahnaufstiegs oder eines Laufbahnwechsels verbundenen Beförderung, gilt für weitere
Beförderungen die Dienstzeit als erfüllt, die nach der SLV für eine Beförderung zu dem Dienstgrad, mit
dem die Soldatin oder der Soldat eingestellt, übernommen oder zugelassen wurde, erforderlich ist,
wenn sich dadurch eine längere Dienstzeit ergibt...

Heißt das, dass bei einer Einstellung als OFw oder HptFw mit Vordienstzeiten außerhalb der Feldwebellaufbahn die Dienstzeit in einem Feldwebeldienstgrad für die Beförderung zum StFw entsprechend verkürzt wird, sprich für den OFw 16 - 5 Jahre, für den HptFw 11- 8 Jahre?

Mir erschließt sich dieser Passus nicht ganz und danke für eine Erleuchtung.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 26. Oktober 2022, 14:26:20
Wenn es eine Dienstzeitvorgabe für die StFw-Beförderung wäre, ja, ist es aber nicht, es gilt ja hier die Zeit im Feldwebeldienstgrad.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Neuer Alter am 26. Oktober 2022, 15:43:32
Und zum StFw musst du 16 aktive Fw Dienstjahre haben, es werden nur aktive Reserve Tage angerechnet, mehr nicht.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: LoggiSU am 26. Oktober 2022, 15:58:18
Alles klar, danke.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: LwPersFw am 26. Oktober 2022, 19:04:13

Mal ab von meinem eigentlichen Anliegen habe ich eine weitere Verständnisfrage zur A-1340/49:
Wenn ein FWDLer maximal 23 Monate Dienstzeit leisten kann, warum muss dann in einer Fußnote festgehalten werden, dass dieser den Dienstgrad Stabsgefreiter nicht erreichen kann, obwohl festgelegt wurde, das man diesen Dienstgrad erst nach frühestens 36 Monaten Dienstzeit erreichen kann?


Weil ein FWDL nie StGefr werden kann. Egal wie oft er als FWDL dient (1x... 3x... 10x... ) - er bleibt HptGefr.

Und ein ehemaliger Soldat im DGR ab StGefr kann nie als FWDL erneut eingestellt werden.

Für FWDL ist einfach bei HptGefr Ende - weil vom Gesetzgeber so gewollt.

Es wird doch bereits woanders festgelegt, das man nicht beliebig oft FWDL 23 sein kann (also 23+23+x mal) und das man mit einer Dienstzeit über 23 Monaten kein FWDL mehr werden kann. Damit wird die Möglichkeit des Erreichens der nötigen Dienstzeit für einen FWDL schon unmöglich gemacht. Wozu also diese überflüssige Fußnote?

Ich weiß ja nicht was Ihre Quelle "... woanders festgelegt ... " ist ?

Meine ist das BMVg

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,68366.msg695683.html#msg695683

Und weil es so bei FWDL zu Gesamtdienstzeiten von über 36 Monaten kommen kann... z.B. 2x FWD 23 ...  erläutert die Vorschrift das der FWDL dann trotzdem nicht weiter befördert wird.

Ob und wie oft dies in der Praxis vorkommt, ist doch irrelevant.
Es ist rechtlich möglich... Also gibt es eine entsprechende Regelung in der Vorschrift.

Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: funker07 am 28. Oktober 2022, 00:55:35
Die Beförderung zum Oberfeldwebel benötigt jetzt 2 Jahre Stehzeit im Dienstgrad Feldwebel, die Beförderung zum Hauptfeldwebel 3 Jahre im Dienstgrad Oberfeldwebel, ungeachtet der Vordienstzeit. Vor dieser Regelung konnte man jährlich befördert werden, solange man die erforderlichen Dienstjahre bereits geleistet hatte. Damit wird man als vorgedienter Laufbahnwechsler erheblich benachteiligt.
Nachdem sich die Personal- und Rechtsprofis schon geäußert haben, mal die Meinung eines von der alten Regelung betroffenen:

Ich war 22 Monate FWDL, dann kurz SaZ4 und dann FA.
Vorher ITSoldat, danach ITFw.
1 Jahr lang Fw, 2 Jahre OFw, fast so lange HptFw, wie die gesamte Dienstzeit davor.

Die Vordienstzeit hat mir definitiv einige Erfahrungen und Wissensvorteile gebracht.
Allerdings hätten zwei Jahre in der Feldwebellaufbahn mir mehr gebracht als die 2 Jahre Mannschaftssoldat.
Das Umfeld, in dem ich Dienst getan habe, war gleich, die Einblicke als Feldwebel aber deutlich tiefer.
Der Feldwebel tut Dinge (vor allem führen), die der Mannschaftssoldat überwiegend erlebt. Viele (Hintergrund)Informationen werden bis zum Feldwebel runtergebrochen, aber nicht unbedingt tiefer. Außerdem sorgt die Ausbildung dafür, vieles besser beurteilen zu können.

Wenn beide gleich lange Erfahrung sammeln, ist die Erfahrung des Feldwebels idR tiefgehender.

Wenn es mich betrifft, nehme ich natürlich gerne jede Beförderung mit (die wenigsten würden das wohl nicht). Als Gesamtsystem erscheint mir die neue Regelung deutlich sinnvoller.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Geoinfo Seiteneinsteiger am 10. November 2022, 17:45:58
Guten Tag,
ich habe ebenfalls Unklarheiten die neue A-1340/49 betreffend.

Zu mir:

SE Geo, mit Master als Hptm Oktober 21 eingestellt, Februar 22 nach EÜ vereidigt, bereits Dienstposten Eröffnung A13/14h für 04/23 erhalten,bis dahin DPäk.

GeoInfoBeförderung bisher: nach 2.5 Jahren Major.

GeoInfoBeförderung neu: Nach 4.5 Jahren Major.

Verstehen Sie mich nicht falsch, ich bin auch gerne und "demütig" noch x Jahre Hptm aber nun verwirrt.

Frage1: Gilt diese Verordnung ohne "Cut" für alle? Es ist gerade max. verwirrend für all jene, die eigentlich jetzt im Oktober ihre 2.5 Jahre zum Major erfüllt hatten.

Frage2: Kann man fast 3 Jahre, statt 1 Jahr, als A12 auf einem Dienstposten geparkt werden, der eigentlich höher dotiert wird und damit Stoffzposten "blockiert"?

Danke!
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: F_K am 10. November 2022, 18:01:41
Frage 1: Ja, Änderung ist wirksam - keine "Übergangsregelung".

Frage 2: Wird BAPers klären.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 10. November 2022, 18:37:56
Frage 2 verstehe ich nicht. Du bist doch nicht geparkt, sondern hast nur eine Anschlussverwendung ab einem bestimmten Zeitpunkt. Bis dahin bist du auf DPäK und nicht auf einem A12-DP geparkt.
Die Anschlussverwendung könnte sich nunmehr auch ändern, wenn man den StOffz-DP nicht mehrere Jahre unbesetzt lassen will. Dann wird es einen anderen Anschluss-DP geben.
Und dass man auch eine gewisse Zeit vorher auf einen höher dotierten DP gehen kann, ist ganz normal. Ich war auch zwei Jahre vor dem F-Term auf einem A15 DP eingesetzt.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Geoinfo Seiteneinsteiger am 10. November 2022, 18:52:07
Danke für die Antworten!
Zu Frage 2: "Geparkt" war falsch formuliert, ich meine eingesetzt. Also Stand bisher war man 2.5 Jahre A12 und saß 1 Jahr auf einem A13/14 bis "der Major kam".

Nun sitzt man 2 Jahre die DP Zeit als A12 auf A13/14 "und kein Major kommt" :D.

Aber ich verstehe Ihre Antworten, dann ist das nun so bzw vielleicht kommt da ja eine Änderung vom BAPers.


Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: F_K am 10. November 2022, 18:53:49
Warum sollte man eine Veränderung vornehmen?
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 10. November 2022, 19:13:10
Zitat
Nun sitzt man 2 Jahre die DP Zeit als A12 auf A13/14 "und kein Major kommt"
Warum so negativ? Das ist durchaus vorteilhaft, zum einen kann man damit nicht mehr auf andere DP A12 versetzt werden und man wird für die Tätigkeit auf einem höheren Amt beurteilt. Was durchaus in Auswahlkonferenzen Vorteile hat.
Sieh es anders, andere brauchen 7,5 Jahre im GeoInfoDst und 10 Jahre im TrD seit dem ersten Offizierdienstgrad, bis sie Major werden können.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: LwPersFw am 14. November 2022, 07:54:38

Mal ab von meinem eigentlichen Anliegen habe ich eine weitere Verständnisfrage zur A-1340/49:
Wenn ein FWDLer maximal 23 Monate Dienstzeit leisten kann, warum muss dann in einer Fußnote festgehalten werden, dass dieser den Dienstgrad Stabsgefreiter nicht erreichen kann, obwohl festgelegt wurde, das man diesen Dienstgrad erst nach frühestens 36 Monaten Dienstzeit erreichen kann?


Weil ein FWDL nie StGefr werden kann. Egal wie oft er als FWDL dient (1x... 3x... 10x... ) - er bleibt HptGefr.

Und ein ehemaliger Soldat im DGR ab StGefr kann nie als FWDL erneut eingestellt werden.

Für FWDL ist einfach bei HptGefr Ende - weil vom Gesetzgeber so gewollt.

Es wird doch bereits woanders festgelegt, das man nicht beliebig oft FWDL 23 sein kann (also 23+23+x mal) und das man mit einer Dienstzeit über 23 Monaten kein FWDL mehr werden kann. Damit wird die Möglichkeit des Erreichens der nötigen Dienstzeit für einen FWDL schon unmöglich gemacht. Wozu also diese überflüssige Fußnote?

Ich weiß ja nicht was Ihre Quelle "... woanders festgelegt ... " ist ?

Meine ist das BMVg

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,68366.msg695683.html#msg695683

Und weil es so bei FWDL zu Gesamtdienstzeiten von über 36 Monaten kommen kann... z.B. 2x FWD 23 ...  erläutert die Vorschrift das der FWDL dann trotzdem nicht weiter befördert wird.

Ob und wie oft dies in der Praxis vorkommt, ist doch irrelevant.
Es ist rechtlich möglich... Also gibt es eine entsprechende Regelung in der Vorschrift.


Ich wurde nochmals gefragt, ob das mehrfache Ableisten eines FWD - jeweils bis zu 23 Monate - möglich ist und auf welcher Grundlage...


Ja - es ist möglich.

Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich aus Gesetzen/Verordnungen/Regelungen.

u.a.

Soldatengesetz
+ § 1 Abs 2 , Satz 3
+ § 59 Abs 3 , Satz 1

Soldatenlaufbahnverordnung
+ § 1 Abs 1 Nr 2
+ § 12 Abs 1
+ § 10 Abs 1

Regelung A-1340/49
+ Nr. 2023 i.V.m. Fußnote 20 und Wehrsoldgesetz

Regelung A-1333/16
+ Nr 313

z.B. die letzt genannte Nr 313 führt aus:

"Eine Höchstaltersgrenze für die Ableistung eines FWD ist konkret nicht festgelegt.

Sie ergibt sich aber dadurch, dass der FWD kraft Gesetz mit Ablauf des Monats endet, in dem die oder der Freiwillig Wehrdienst Leistende (FWDL) das 65. Lebensjahr vollendet."



Für FWDL gilt somit nichts Anderes als z.B. für SaZ.
Auch diese können ja als Wiedereinsteller so oft verwendet werden, wie Bedarf besteht und die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Da ist hier Unklarheiten in der Truppe gab, erfolgte eine Klarstellung mit Erlass BMVg P I 4 vom 06. Februar 2020.


Wenn also ein ehemaliger FWD oder SaZ-Mann wieder als FWD wiedereingestellt werden möchte ... geht dies, wenn:

+ die Bw den Bedarf hat
+ die gesundheitlichen Kriterien erfüllt werden
+ die sonstigen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden
+ bei Wiedereinstellung der Dienstgrad nicht höher als HptGefr ist
+ die Person akzeptiert, dass sie nie einen höheren Dienstgrad als HptGefr erreichen wird - solange FWD geleistet wird

... und dies so oft man möchte bis zur absoluten Altersgrenze 65.

Warum ist dies so ... weil der FWD grundsätzlich ein militärischer Dienst ist ...

... aber eben auch ein "...freiwilligen Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement..."

"Der freiwillige Wehrdienst ermöglicht es, nach  dem Prinzip der Freiwilligkeit einen Dienst für die Gesellschaft zu leisten
und ergänzt damit bereits bestehende freiwillige Dienste, wie z. B. beim Technischen Hilfswerk oder in sozialen Einrichtungen."


Quelle: Drucksache 17/4821



Somit steht dieser Dienst allen Frauen und Männern solange und wiederholt offen --- wie die Bw Bedarf hat ...  Und den hat sie, da aktuell die Soll-Zahlen FWD nie erreicht werden...

Trotz einem inzwischen seht guten Verdienst ... https://www.gesetze-im-internet.de/wsg_2020/anlage.html

https://www.bundeswehr.de/de/ueber-die-bundeswehr/dienstgrade-laufbahnen-bundeswehr/freiwilliger-wehrdienst



Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: 3a373 am 13. Dezember 2022, 14:43:13
Viellicht kann mir jemand helfen.
Es geht um die Beurteilung für die Beförderung.

Stichtag ist der ja der 30.07.2021. Beurteilungszeitraum geht bis 31.07.21.

Ist es richtig, dass aufgrund des Beurteilungszeitraumes, der einen Tag über dem Stichtag liegt, die Berechnung der Beförderungsreihenfolge nach neuem System vorgenommen wird. Also nicht mehr "Durchschnittswert Augabenerfüllung x 20 + Punkte für Entwicklungsprognose", sondern nur noch mit der Gesamtnote (A+ - G)?

Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 13. Dezember 2022, 14:59:51
So ganz verstehe ich es nicht, was du meinst, aber in der A-1340/111 Nr 109 und 409 steht, wie man Sdt reiht, die noch keine neue BU haben.
Hat man eine neue BU, geht selbstverständlich diese in die Reihung ein und diese dann nach der o.a. gültigen Regelung.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: 3a373 am 13. Dezember 2022, 15:52:33
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe die Vorschrift gerade nicht zur Hand, so dass ich nur den Tenor widergeben kann. Ich meine folgendes. In der Vorschrift wird ja nachbei Buldung der Beförderungsreihenfolge nach Beurteilungen alt und neu unterschieden (in diesem Fall Offze).
Es steht drin, dass wenn die Beurteilung ausschließlich nach den Regelungen bis 30.07.2021 erstellt wurde, dann sind die Punkte für die Beförderungsreihenfolge so wie von mir beschrieben zu bilden.
Nun die Frage. Die Klausel "auschließlich bis" impliziert, dass eine Beurteilung, deren Zeitraum einen Tag über diesem Stichtag liegt, also einen Zeitraum bis einschließlich 31.06.2021 umfasst,
für die Beförderungssreihenfolge nach dem neuen Beurteilungssystem gewertet wird. Und somit nur noch die Endnote zählt. Also "C" sind 182 Punkte, Delta + 156 Punkte (also die jeweilige Abstufung um 13 Punkte).
Ist meine Lesart so korrekt?

2. Frage, die hier schon thematisiert wurde, ich aber noch nicht ganz verstanden habe.

Beurteilungen werden erst berücksichtigungsfähig (historisch), wenn sie nach der Beförderungsreife erstellt wurden.
Wenn ja, wo finde ich diesen Passus und wenn das so ist, wie kommt es zustande, dass sehr viele Kameradinnen und Kameraden ohne Wartezeit befördert werden, obwohl diese nur eine Beurteilung vor der Beförderungsreife haben. Nur ein Bsp.: Beförderung zum Major 04/2019. Erste Beurteilung als Major Juli 2019 erhalten. Zweite planmäßige Beurteilung Stichtag 31.07.21. Vorlagetermin BAPersBw bis zum 31.01.22. Beförderungsreife war aber erst nach Ablauf der 3 Jahre Stehzeit, also 04/2022.
Beide Beurteilungen dürften meiner Kenntnis nach nicht Beurteilungsrelevant sein, da vor Erreichen der Beförderungsreife erstellt. Soldat wurde aber pünktlich 04/22 zum OTL befördert.

Wie ist das möglich?

Ich bitte die umfassenden Fragen zu entschuldigen. Habe bisher nimenaden gefunden, auch nicht bei BAPers de mir die Fragen beantworten konnte/wollte.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: SolSim am 13. Dezember 2022, 16:25:35
Es wird immer die aktuelle planmäßige Beurteilung für die Beförderung herangezogen. Diese kann auch 2 Jahre vor der Beförderungsreife erstellt worden sein.

Diese wird dann historisch, wenn nach Beförderungsreife eine neue planmäßige Beurteilung erstellt wurde.

Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 13. Dezember 2022, 16:32:11
Zu 1) das ergibt sich doch automatisch dadurch, dass man eine neue BU hat. Deswegen verstehe ich die Stichtagfrage immer noch. Hast du eine neue BU, dann auch neue Reihung.

zu 2) Wenn es ausreichend Planstellen gibt, wird jeder befördert, selbst mit einer unterdurchschnittlichen BU. Je weniger Planstellen es gibt, desto besser muss die BU. Und wenn man eine sehr gute BU hat, die besser ist als jemand, der zwei hat, dann wird der mit der einen befördert.
Zur historischen BU, Nr. 501 (siehe Fettdruck)  iVm 107
Und es zählt immer die aktuelle (egal in welchem Dienstgrad) und eine historische kommt erst dazu, wenn sie nach der Beförderungsreife erstellt wurde.
Ggf. hilft auch ein Gespräch mit dem PersStOffz, der dir das erklärt, weiter.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: 3a373 am 13. Dezember 2022, 17:54:26
Super, vielen Dank! Gespräch hatte ich kürzlich. Eine Rückmeldung bezüglich der Fragen dauert aber noch. Ich hätte noch eine abschließende Frage und nochmals herzlichen Dank für die Antworten.
Wenn immer die aktuelle Beurteilung zählt, egal in welchem Dienstgrad dann müsste doch folgendes zutreffen (ein anderer Fall):

Beförderungsreife Anfang Januar 2022 erreicht.

Erste planmäßige BU als Major stammt aus 2019.

Vorlagetermin aktuelle planmäßige Beurteilung am 31.01.2022

Diese BU wird 2 Monate nach dem Vorlagetermin berücksichtigungsfähig (Nr. 107), also nach dem 31.03.2022.

Ergo, zum Zeitpunkt der Beförderungsreife war die nun aktuelle BU noch gar nicht zu berücksichtigen, sondern nur die erste Beurteilung aus 2019.
Hätte dann diese BU aus 2019 zur Bildung der Beförderungsreihenfolge herangezogen werden müssen und zwar nach alter Berechnung. So dass ggf. bei ausreichender Punktzahl auch eine Beförderung zum frühstmöglichen Zeitpunkt hätte erfolgen können?

Sobald dann die neue Beurteilung berücksichtigungsfähig ist, wird die alte BU nicht mehr betrachtet, also wird nicht historisch (historisch können nur BU werden, die nach Beförderungsreife erstellt wurden).

Ist das so korrekt?

Was bedeutet dann der letzte Satz in Nr. 501?
Dieser Satz liest sich für mich so, dass genau das nämlich nicht der Fall ist.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 13. Dezember 2022, 18:17:38
Nun mal ehrlich, jetzt sind wir bei der 4. Frage und es wird immer differenzierter. Die letzte BU die zählt, muss natürlich auch bestandskräftig sein.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: 3a373 am 13. Dezember 2022, 19:08:30
Naja, das ist doch ein Forum, um auch Fragen zu stellen. Und die weiteren Fragen haben sich aus dem Antworten ergeben. Nachdem was ich hier bisher mitgelesen habe und welches Fachwissen hier vorhanden ist, denke ich dass die Fragen nicht zu difizil sind. Für jemanden, der sich mit der Thematik gutvauskennt, sollten die Fragen oder Weiteres beantwortbar sein. Ich finde es wirklich sehr nett, dass geantwortet wurde, aber bisher waren die Antworten nicht zu den Fragen passend.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: wolverine am 13. Dezember 2022, 19:09:58
Doch sicher. Nämlich die, sich das von seinem PersStOffz erklären zu lassen.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 13. Dezember 2022, 19:24:37
Zitat
Ich finde es wirklich sehr nett, dass geantwortet wurde, aber bisher waren die Antworten nicht zu den Fragen passend.
Dann liegt es vielleicht daran, dass du mit jeder Frage weitere Informationen einstreust, weil dir ansch. dann immer wieder weitere Details einfallen auf meine Antworten.
Klar kann ich dir das erklären, aber dazu bedarf es eben auch aller Informationen und es ist nun einmal anstrengend, wenn immer wieder neue Infos dazukommen. Und deswegen auch der Hinweis mit dem PersStOffz, der hat die Daten ja in der PA vorliegen.
Ansonsten habe ich dir aber auch alle Quellen genannt, die relevant sind. Du bist StOffz, ich bin StOffz, ich verstehe es, dann du auch  8)
Wobei ich mich dann bei solchen Fragen immer frage_ ist es wirklich relevant zu wissen, welche BU einbezogen werden? Ändert ja überhaupt nichts an der Platzierung in der Reihenfolge. Und hier liegt ja wohl der Hase im Pfeffer: du steht ansch. weiter hinten und wartest deswegen auf die Beförderung. Ob da snun an einer oder zwei BU hängt, ist völlig egal: der Ranglistenplatz ist ja entscheidend und man kann nicht vorher sagen, wann es denn soweit ist (naja in Grenzen, dein PersFhr kann das schon aus Erfahrungswerten in gewissen Grenzen abschätzen), so mit 3-5 Monate konnte ich das immer.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: 3a373 am 13. Dezember 2022, 20:33:39
Es geht darum, ich soll mangels Alternativen als Personaler eingesetzt werden und ich hatte vom neuen Beurteilungssystem keine Ahnung. Mir das anzueignen war kein Problem. Bei der Beschäftigung mit der Thematik kamen aber immer weitere Punkte dazu. An dem Punkt "Zusammenwirken" Beurteilung-Beförderung komme ich nicht weiter und habe ehrlich gesagt Probleme dies zu verstehen. Ich habe nun einige Fälle genommen, die mir bekannt sind, bei denen ich nicht weiterkommen, bzw. sich mir die Logik dahinter entzieht. Leider gibt es bei mir niemanden, der mir helfen kann. Da es micht nicht selbst betrifft, ist BAPers und auch mein eigener PersFhr da etwas zurückhaltend.
Ich würde gerne wissen, was ich mache und warum und ich verstehe die Vorschrift in diesen Fällen nicht genau oder bin einfach noch nicht dahintergestiegen.
Daher suche ich hier auf kameradschafttlicher Basis Unterstützung. Wenn ich die hier warum auch immer nicht bekommen kann, dann ist das zwar schade aber völlig in Ordnung.
Bisher waren viele Aussagen, die ich im Kameradenkreis erhalten habe, entweder widersprüchlich, halbrichtig usw. oder gar falsch.

Ich habe niemenden und kenne auch keinen, der in dieser Angelegenheit wirklich Sattelfest ist.

Wenn meine Fragen hier keinen Platz haben, gibt vielleicht etwas wie "Ausführungsbestimmungen", Tutorial, Handreichung oder woe aich immer, so dass ich mich da einlesen kann.

Ich habe den letzen Satz der lfd  Nr. 501 4 Kameraden (alles Ingeneure und Stoffze) gezeigt und keiner hat den Satz im Kontext der Vorschrift wirklich verstanden.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: 2Cent am 13. Dezember 2022, 20:39:01
@Ralf

Ich denke du hast richtig erkannt worauf er hinaus will, aber ich verstehe auch ihn.

Wenn er jetzt nur mit einer BU im Ranking steht, kann es passieren das er es bis zum nächsten BU-Runde nicht OTL wird, was dazu führt das neue frisch beurteilte A-Majore ihn dann selbst wenn er mit 2 x D- Beurteilungen in Ranking steht überholen.

@3a373
Es gibt im Intranet auf der Eite des BaPersBw doch ne schöne PDF Präsentation Beförderung Offiziere oder so ähnlich da steht das alles
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Nofear am 13. Dezember 2022, 23:00:59
Guten Abend, ich bin zwar keine Offizierin, finde das Thema aber sehr interessant, da ich selbst in die Feldwebellaufbahn S1 Bereich möchte und das auch alles irgendwie recht komplizoert funde. Muss ich mir das so vorstellen, dass jemand wenn er Pech hat unter Umständen überhaupt nie befördert werden kann wenn immer andere neu dazukommen die besser beurteilt sind? Und es kommen ja anscheinend jeden Monat neue
Beförderungsaspiranten (kann man die so nennen?) dazu. Auch wenn er in der vordern Hälfte im vergleichbaren Dienstgrad steht?
Das wäre ja erschreckend und völlig demotiviernd.

Gruß Kirsten
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: F_K am 13. Dezember 2022, 23:25:16
Laufbahnziele sind "versprochen" - und werden früher oder später erreicht - die Differenz wird wohl größer werden - Leistungsprinzip, GG und so ...
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 14. Dezember 2022, 06:11:19
@3a373: Also es ist keine Schande und auch kein Problem, wenn man PersMgmt nicht gleich und auch komplett versteht. Es tun zwar alle so, als ob sie es wüssten und könnten (Pers kann jeder und es gibt 80 Mio Bundestrainer äh Perser), aber ganz so einfach ist es halt nicht. Was dir grds. weiterhelfen kann ist, sich mit Erfahrenen zu unterhalten und da verstehe ich zB deinen PersFhr nicht. Wenn ein PersOffz/PersStOffz nicht weiter weiß, ist seine Ansprechstelle nun einmal die PersFhrg und auch genau dafür da, über die Fälle anderer zu sprechen. Immerhin ist man ja fachlich für verantwortlich. Ansonsten andere PersOffze fragen, gerade ältere OffzMilFD haben einen großen Erfahrungsschatz oder -falls es das gibt- Zwischenebenen (Kdo, Div...), so gibt es auf Ebene der Kdo mindestens einen wenn nicht zwei, deren Spezialgebiet BU ist.
Zu Deiner Frage zu Nr 501: es gibt eine recht gute ppt (33 Seiten) zur Beförderung von Offizieren, Rangreihenfolgenbildung, SLV, Beispielen etc. Wenn du dich hier anmeldest und eine PN schreibst mit deiner dienstl. LoNoAdresse, dann schicke ich sie dir gerne zu. Zu historisch steht da bspw.
"Liegt der Stichtagstermin der jüngsten planmäßigen Beurteilung vor dem Datum der Aufnahme in die jeweilige Beförderungs- oder Einweisungsreihenfolge, wird die bis zur Berücksichtigungsfähigkeit dieser planmäßigen Beurteilung in der jeweiligen Beförderungs- oder Einweisungsreihenfolge herangezogene planmäßige Beurteilung nicht entsprechend der Nrn.504-505 berücksichtigt. Das bedeutet, wenn der Stichtag der aktuellen Beurteilung nach der Beförderungsreife liegt, wird die vorherige Beurteilung historisch."

@Nofear/Kirsten: Theoretisch ja, denn es heißt ja auch nur Laufbahnperspektive und nicht Laufbahnziel. In der Praxis sieht es aber so aus, dass durch die Einrechnung von historischen BU sich natürlich schon noch ein paar Punkte ansammeln und man idR ja auch nicht schlechter wird (weil Erfahrung hinzukommt). Es gibt auch die Möglichkeit einer Ausnahmeregelung am Ende der Dienstzeit, also kurz bevor man L-Term (Letzter Termin) hat. Gibt kein aber Anrecht darauf. Bei BS habe ich das schon mal angewendet gesehen.
Und ja, es kommen jeden Monat neue in die Rangliste. Das ist aber doch nicht völlig demotivierend, sondern im Gegenteil: man hat es ja selbst in der Hand und kann sich deswegen noch mehr anstrengen. Demotivierend finde ich genau das Gegenteil: ich weiß sowieso, dass ich befördert werden, also warum anstrengen? Genau deswegen -um nämlich dem Leistungsprinzip Rechnung zu tragen- gibt es ja in eigen Bereichen weniger Planstellen als Kandidaten (zum HptFw), zum OTL...). Man hat hier bereits Wartezeiten in die Strukturen einmodelliert, um das Leistungsprinzip anzukurbeln.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: LwPersFw am 14. Dezember 2022, 07:28:43

Genau deswegen -um nämlich dem Leistungsprinzip Rechnung zu tragen- gibt es ja in eigen Bereichen weniger Planstellen als Kandidaten (zum HptFw), zum OTL...).
Man hat hier bereits Wartezeiten in die Strukturen einmodelliert, um das Leistungsprinzip anzukurbeln.


Um @Ralf zu ergänzen:

Es ist zwar aus 2017 ... das Grundsätzliche gilt aber jedes Haushaltsjahr ...


"Aus der Antwort des BMVg zum Bericht des Wehrbeauftragten 2017:


"Eine Beförderung von Berufssoldatinnen und Berufssoldaten (BS) sowie von Soldatinnen und Soldaten auf Zeit (SaZ) ist nur zusammen mit der Einweisung in eine besetzbare Planstelle zulässig.
Die Wartezeiten auf eine Beförderung oder Einweisung in eine Planstelle einer höheren Besoldungsgruppe entstehen aus einer Vielzahl von Gründen, die in ihrer Gesamtheit wirken.

Nach haushaltsrechtlichen Bestimmungen dürfen Planstellen regelmäßig nur für Daueraufgaben eingerichtet werden.
Diese Daueraufgaben sind unter Anwendung angemessener Methoden der Personalbedarfsermittlung sachgerecht und nachvollziehbar zu begründen.

Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung werden Daueraufgaben durch Dienstposten abgebildet.
Dienstposten unterliegen damit der haushaltsrechtlichen Anerkennung und kennzeichnen einen abgegrenzten Aufgaben- und Tätigkeitsbereich.
Sie werden für eine bestimmte Verwendung mit Angabe der Bewertung ausgebracht und sind in der Soll-Organisation als Teil der Organisation der Bundeswehr ausgewiesen.

Planstellen stehen damit nach haushaltsrechtlichen Grundsätzen regelmäßig nur zur Abdeckung von Dienstposten zur Verfügung.

Ergänzend zu dem nach der Strukturplanung des Bundesministeriums der Verteidigung vorgesehenen Dienstpostenumfang
werden für Soldatinnen und Soldaten auch Planstellen für den strukturell vorgesehenen Ausbildungsumfang ausgebracht.

Beschränkungen für die Zahl höherwertiger Planstellen ergeben sich für die Soldatinnen und Soldaten zum Teil
bereits aus Fußnoten zu einzelnen Besoldungsgruppen in den Besoldungsordnungen des Bundesbesoldungsgesetzes.

Darüber hinaus sehen die militärischen Zielstrukturen, die bisher im Personalstrukturmodell (PSM) 185 und nunmehr
im aktuellen Personalstrukturplan militärisch (PSPm) 2018 als Dienstposten- und Ausbildungsumfang abgebildet sind,
auf gebündelten Dienstposten durchaus Soldatinnen und Soldaten vor, die nach dem Leistungsprinzip nicht sofort nach
Erfüllen der Mindestvoraussetzungen zusammen mit den leistungsstärksten zur Beförderung heranstehenden Soldatinnen
und Soldaten befördert werden sollen.

Durch die in der Strukturplanung verwendeten Parameter ergeben sich durchschnittliche Zeiten von bis zu zwei Jahren
für die Dauer zwischen dem Erfüllen der Mindestvoraussetzungen und der tatsächlichen Beförderung.


Im konkreten Einzelfall können aufgrund des Vergleichs von Eignung, Befähigung und Leistung der um eine Beförderung
konkurrierenden Soldatinnen und Soldaten auch deutlich längere Zeiten entstehen.

Im Ergebnis ist ein Umfang von rd. 9.000 (ca. 5 Prozent der BS/SaZ) Soldatinnen und Soldaten vorgesehen, für die nach
dem Dotierungsgefüge des PSPm 2018 trotz Erfüllung aller sonstigen Beförderungsvoraussetzungen keine höher dotierte Planstelle
ausgebracht werden soll.

Demgegenüber war mit Stand Dezember 2017 die Gesamtzahl der auf eine Beförderung wartenden Soldatinnen und Soldaten
auf gebündelten Dienstposten mit rd. 4.400 (ca. 2,5 Prozent der BS/SaZ) deutlich geringer als die in der Strukturplanung des
Bundesministeriums der Verteidigung abgebildeten Umfänge.

Die Verwirklichung der in der Strukturplanung verwendeten Parameter setzt neben einer dem Modell entsprechenden Struktur
des tatsächlichen Personalkörpers auch eine Planstellenausstattung entsprechend dem Dotierungsgefüge des PSPm 2018 voraus."

Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: AndréVonHier am 16. Dezember 2022, 10:10:00
Also ich finde es schon ein wenig erschreckend wie selbstverständlich und "ist halt so" manche Kameraden die Änderung auffassen.

Auch ich bin der Meinung das ein "längerdienender" Laufbahnwechsler die Vorzüge einer zügigeren Beförderung erhalten sollte, völlig egal ob er zuvor Mannschafter Gezi oder Einzelkämpfer war, abgesehn davon das ein längerdienender schon lebensälter ist, sollte es definitiv gewürdigt werden das man bereits gedient hat und somit militärisch auf einem ganz anderem Level ist (und sich dadurch beispielsweise als FD viel besser auf sein Kerngebiet fokussieren kann).

Tatsache ist das dies die Attraktivität und die Moral erheblich schmälert wenn mit sich mit mitte 30 wirklich auf Lehrgängen und ZAW den Hintern aufgerissen hat um gut abzuschneiden um dann kurz nach der Fw Beförderung zu erfahren das man nicht 2 Jahre auf den HptFw wartet, sondern mindestens 5 Jahre... und das im Kontrast der Kamerad XY der evtl mit 18 Jahren neu eingestiegen ist und seine Lehrgänge/ZAW etc. vllt gerade so mit 4+ bestanden hat, beförderungstechnisch gleich gestellt wird.

Abgesehn davon das man als Fachdiener sowieso länger auf seinen Fw warten muss(te) ist das schon ein kleiner schlag in das Gesicht meiner meinung nach.

Kameraden mit denen ich einst auf dem Uffz/Fw Lehrgängen war sind heute schon OFw während andere und ich erst nach ZAW und FachLehrgang zu Fw befördert wurde. Die Änderung der Beförderungen betrifft zwar von ab nun "alle" dennoch haben diese Kameraden einen Vorsprung obwohl der Laufbahnwechsel zur gleichen Zeit stattfand.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: F_K am 16. Dezember 2022, 10:16:20
Zitat
uch ich bin der Meinung das ein "längerdienender" Laufbahnwechsler die Vorzüge einer zügigeren Beförderung erhalten sollte,

Ist halt eine (sachfreie) Meinung (und dass ist eine Tatsachenbehauptung).

Oder kannst Du diese "Meinung" im Angesicht des Leistungsprinzipes des GG erläutern?
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: AndréVonHier am 16. Dezember 2022, 11:29:57
Zitat
uch ich bin der Meinung das ein "längerdienender" Laufbahnwechsler die Vorzüge einer zügigeren Beförderung erhalten sollte,

Ist halt eine (sachfreie) Meinung (und dass ist eine Tatsachenbehauptung).

Oder kannst Du diese "Meinung" im Angesicht des Leistungsprinzipes des GG erläutern?

Du hast es bereits korrekt zitiert, es ist MEINE Meinung, da ich persönlich davon "betroffen" bin auch eine relativ emotionale.
Aber selbst als nicht Betroffener würde ich es jedem Kameraden gönnen aufgrund seiner geleisteten Zeit/Dienste schneller aufzusteigen.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: F_K am 16. Dezember 2022, 15:05:22
Meinungen haben eine ähnliche Qualität wie Gefühle - sind halt da, sind subjektiv / emotional und entziehen sich einer Bewertung.

Im Rechtsstaat / bei rechtlichen Fragen haben diese keine Bedeutung.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: AndréVonHier am 19. Dezember 2022, 07:21:03
Meinungen haben eine ähnliche Qualität wie Gefühle - sind halt da, sind subjektiv / emotional und entziehen sich einer Bewertung.

Im Rechtsstaat / bei rechtlichen Fragen haben diese keine Bedeutung.


Wie gesagt, es ist schockierend wie emotions- und empathielos manch Kameraden mit dem Thema umgehen aufgrund dessen das es Sie persönlich offenbar nicht betrifft... (Aber ja, das ist ja auch wieder nur eine "Meinung")

Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Beuteberliner am 19. Dezember 2022, 07:25:14
@AndrevonHier - erschreckend ist vielmehr, wie viele Emotionsgeladene völlig unreflektiert die Rechts- und Vorschriftenlage ignorieren oder nicht verstehen (wollen), um ihren Empörungsmodus nicht aufgeben zu müssen!
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Pericranium am 12. März 2023, 12:31:09
Weiß einer der Perser /Erfahreneren, wieso es eigentlich mittlerweile nicht mehr Usus ist, dass man noch vor der Truppenarztzeit als SanOffz zum Oberstabsarzt wird? Viele Kameraden laufen mittlerweile 3-4 Jahre als Stabsarzt rum. Auch irgendwie unbefriedigend...
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Beuteberliner am 12. März 2023, 12:34:55
Also, ich weiß nicht, ob das so pauschal richtig ist, ich sehe nur in "unserem" SanVersZ, dass sämtliche neu zuversetzte bzw. ihren Dienst aufnehmenden Truppenärzte als Oberstabsarzt kommen, ich habe seit nun über drei Jahren dort keinen einzigen Stabsarzt Dienst tun sehen.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Pericranium am 12. März 2023, 13:33:04
Also, ich weiß nicht, ob das so pauschal richtig ist, ich sehe nur in "unserem" SanVersZ, dass sämtliche neu zuversetzte bzw. ihren Dienst aufnehmenden Truppenärzte als Oberstabsarzt kommen, ich habe seit nun über drei Jahren dort keinen einzigen Stabsarzt Dienst tun sehen.

Aus meinem Jahrgang sind so gut wie bisher alle als Stabsärze in die Truppe. Beim Jahrgang vor uns haben auch einige 3-4 Jahre gewartet und es gab auch Kameraden, die kamen als SA aus der Truppe zurück.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Beuteberliner am 12. März 2023, 13:38:55
Das mag ich Ihnen gar nicht abreden, ich meine nur, dass es offenbar nicht flächendeckend so praktiziert wird möglicherweise, denn der "Durchsatz" von Truppenärzten ist schon hoch in unserem SanVersZ. Bis auf Leiter und Stellvertreter. Aber die sind auch mit höherem Dienstgrad.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: LwPersFw am 13. März 2023, 12:15:04
Weiß einer der Perser /Erfahreneren, wieso es eigentlich mittlerweile nicht mehr Usus ist, dass man noch vor der Truppenarztzeit als SanOffz zum Oberstabsarzt wird? Viele Kameraden laufen mittlerweile 3-4 Jahre als Stabsarzt rum. Auch irgendwie unbefriedigend...

So ist die Vorschriftenlage...

Aber wie immer gilt ja, Mindestzeiten sind eben nur das Minimum ... durch Planstellenmangel, oder individuelle Gründe ... kann es auch länger dauern ...


ohne Einstellung mit höherem DGR...

"Dienstzeit in Jahren seit Ernennung zur Sanitätsoffizierin oder zum Sanitätsoffizier (Sanitätsoffizierdienstzeit)

für die Beförderung zum

Oberstabsarzt, Oberstabsveterinär oder Oberstabsapotheker          2 Jahre

Oberfeldarzt, Oberfeldveterinär oder Oberfeldapotheker 30            5 Jahre

Oberstarzt, Oberstveterinär oder Oberstapotheker 31                   10 Jahre


30
Mindestens drei Jahre seit Ernennung zum Oberstabsarzt, Oberstabsveterinär oder Oberstabsapotheker.
Abweichend von den aufgeführten Dienstzeiten und auch ohne die Erfüllung der Mindestdienstzeit von einem
Jahr können nach § 30 Absatz 3 der SLV eingestellte Sanitätsoffizierinnen und Sanitätsoffiziere zum
Oberfeldarzt, Oberfeldveterinär, oder Oberfeldapotheker befördert werden (Nr. 2014 ist ansonsten zu
beachten), wenn sie die in § 30 Absatz 4 der SLV genannte Anerkennung als Fachärztin oder Facharzt,
Fachzahnärztin oder Fachzahnarzt, Fachapothekerin oder Fachapotheker oder Fachtierärztin oder
Fachtierarzt besitzen.

31
Mindestens fünf Jahre seit Ernennung zum Oberfeldarzt, Oberfeldveterinär oder Oberfeldapotheker."




Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: RüclwärtsRolle am 13. März 2023, 20:02:28
Hallo allerseits.
Ich habe eine Frage, deren Vektor jedoch in die entgegengesetzte Richtung zeigt:
Ich bin seit 2021 in einem Auswahlverfahren für den FlgDst und habe alle Phasen erfolgreich bestanden. Bin aber zwischenzeitlich auf A12 hochgerutscht. Die Einweisung konnte ich nicht vermeiden, da ich sonst hätte vom Dienstposten abgelöst werden sollen, was gem. Perser negative Konsequenzen gehabt hätte.
Jetzt gibt es gemäß der Aussage der ZKS bei den Fliegern einen ziemlich hohen Bedarf. AFAIK sind die DP alle aber A11...
Ist das A12 noch rückstufbar oder habe ich mich da in einen goldenen Käfig sperren lassen? Das Gespräch mit dem PersOffz bezüglich möglichem Transfer kommt die Tage aber ich kann echt net pennen jetzt...  :D

Viele Grüße
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 13. März 2023, 20:07:08
Eine Planstellenrückstufung ist nicht möglich.
Was als A12 möglich ist, wird dir der PersFhr des FlgDst am sichersten sagen können.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: RückwärtsRolle am 13. März 2023, 21:22:14
Danke vielmals für die schnelle Antwort.
Ja, den werde ich fragen.. Nur zum Verständnis der Vorschriftenlage: grundsätzlich ist eine Verwendung eines A12 auf einer A11 Stelle ja nicht verboten, richtig? Heißt: wenn der Bedarf da ist und man passt auf eine Stelle, dann sollte da nichts im Wege stehen, korrekt? Ich frage auch weil ein Kamerad von A15 auch auf eine A14 Stelle geht wegen "Heimatnähe".
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: 2Cent am 13. März 2023, 21:44:20
Danke vielmals für die schnelle Antwort.
Ja, den werde ich fragen.. Nur zum Verständnis der Vorschriftenlage: grundsätzlich ist eine Verwendung eines A12 auf einer A11 Stelle ja nicht verboten, richtig? Heißt: wenn der Bedarf da ist und man passt auf eine Stelle, dann sollte da nichts im Wege stehen, korrekt? Ich frage auch weil ein Kamerad von A15 auch auf eine A14 Stelle geht wegen "Heimatnähe".

Manchmal zweifel ich ja aber na gut....

Wie soll es den rechtlich möglich sein eine A11 bewerteten Dienstposten wahrzunehmen sich aber mit A12 besolden zu lassen?

Merken se selber ne?
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: 2Cent am 13. März 2023, 21:55:25
Nachtrag, um nicht die ganze Hoffnung zu nehmen:
 
Aber natürlich hat BaPersBw mannigfaltige Möglichkeiten einen Dienstposten zu schaffen auf dem sie dann dienen, aber egal wie er codiert ist und er sich nennt am Ende steht da  A12 dabei und ganz sicher nicht A11.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Rückwärtsrolle am 14. März 2023, 07:09:58
Jepp, das ist genau der Grund meiner Frage. Gemäß "Schema-F" sollte nämlich aussschließlich Ihre erste Ausführung zutreffen. Für alle. Immer.
Gleichwohl beobachte ich halt um mich herum viele sonderbare Konstellationen- zum Beispiel A15er, die auf A14 Stellen gehen. Brigade-Offz Stellen (A12), die mit frisch gebackenen Leutnanten besetzt werden oder A12 Stellen, die auf A11 heruntergebracht werden usw. Da fängt man sich an zu fragen was möglich ist und was nicht. Aber danke :D
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 14. März 2023, 08:03:04
Im Ergebnis ist es eine Sache der Kommandos, nicht des BAPersBw, denn bei einer abweichenden Besetzung bedarf es immer einer Anpassung des OSP (Organisation- und Stellenplans). Das kann auf Antrag des BAPersBw oder durch das Kdo in Abstimmung mit dem BAPersBw erfolgen.
Für die KpfFlzFhr ist das bereits in einer Regelung abgebildet: C1-1330/0-2001

Zitat
Danke vielmals für die schnelle Antwort.
Ja, den werde ich fragen.. Nur zum Verständnis der Vorschriftenlage: grundsätzlich ist eine Verwendung eines A12 auf einer A11 Stelle ja nicht verboten, richtig? Heißt: wenn der Bedarf da ist und man passt auf eine Stelle, dann sollte da nichts im Wege stehen, korrekt? Ich frage auch weil ein Kamerad von A15 auch auf eine A14 Stelle geht wegen "Heimatnähe".
Wenn er nicht auf DPäK verwendet wird (hierzu gibt es sehr enge Grenzen), dann wird der A14 DP im OSP auf A15 hochdotiert worden sein und die Aufgaben sind entsprechend angepasst. Im Gegenzug ist irgendwo anders im OrgBer ein A15 auf A14 unter Abschichtung von Aufgaben im OSP herabzudotieren. Dem Spielraum dieser Herauf-/Herabdotiereungn im OSP sind aber auch Grenzen gesetzt durch das Haushaltsrecht.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: LwPersFw am 14. März 2023, 23:45:46
Um das von @Ralf Genannte zu ergänzen :

"Dass ein Soldat es ausnahmsweise hinnehmen muss, vorübergehend auf einem niedriger als sein Statusamt bewerteten Dienstposten eingesetzt zu werden (vgl. Nr. 101 ZDv A-1340/36), gibt ihm kein Recht, seine Verwendung auf einem unterwertigen Dienstposten zu verlangen.

Die Entscheidung des Dienstherrn, den Antragsteller auf einem seiner Besoldungsgruppe entsprechenden Dienstposten zu verwenden ist ermessensfehlerfrei, entspricht sie doch der Verpflichtung zu wirtschaftlichem und sparsamem Einsatz auch der personellen Mittel. Der Dienstherr hat ein personalwirtschaftliches und haushalterisches Interesse, Soldaten auf Dienstposten einzusetzen, die nicht unterhalb der Planstelle, in die sie eingewiesen sind, dotiert werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. November 1979 - 1 WB 119.78 - BVerwGE 63, 310 <311>)."



BVerwG 1 WB 17.19 , Beschluss vom 27.05.2020



"Ein Soldat hat keinen Anspruch darauf, nur auf Dienstposten verwendet zu werden, die im Stellenplan mit einer seinem Dienstgrad und seiner Besoldungsgruppe entsprechenden Planstelle abgedeckt sind.

Besondere dienstliche Umstände können es gebieten, den Soldaten mit einem Dienstposten zu betrauen, der normalerweise von einem dienstgradniedrigeren Soldaten wahrgenommen wird.

Rechtswidrig ist eine solche Verwendung erst dann, wenn sie derart unterwertig ist, dass sie dem Soldaten bei objektiver Beurteilung mit Rücksicht auf seinen Dienstgrad und seine Ausbildung nicht zugemutet werden kann (BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 1975 - 1 WB 116.74 - BVerwGE 53, 115 <116 f.>).

Die Grenze der Zumutbarkeit kann mithin dann überschritten sein, wenn dem Soldaten eine nach der Art der Tätigkeit schlechthin unangemessene Verwendung übertragen wird. Auch eine dem Soldaten danach an sich zunächst zumutbare unterwertige Verwendung kann indes für ihn dadurch unzumutbar werden, dass sie ohne sein Einverständnis allzu lange andauert (BVerwG, Beschluss vom 20. August 1985 - 1 WB 179.82 - NZWehrr 1986, 121 f.). Die Unzumutbarkeit einer Verwendung kann sich weiter auch daraus ergeben, dass ihm die für eine weitere Förderung erforderlichen Voraussetzungen vorenthalten werden (BVerwG, Beschluss vom 9. April 1991 - 1 WB 146.90 - juris Rn. 7)."



BVerwG 1 WB 14.20 , Beschluss vom 28.01.2021


Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Seppi84 am 05. April 2023, 11:22:31
Ein ganzer Schwung zukünftiger Hauptleute, mich eingeschlossen, hätten rechnerisch zum 01.04. befördert werden können. Wie sind denn hier derzeit die Erfahrungen bzgl. der Wartezeiten?
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: FoxtrotUniform am 05. April 2023, 11:28:11
In der Praxis gibt es keine Wartezeit für A11. Die Beförderung (TrD und milFD) erfolgt regelmäßig rückwirkend.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 05. April 2023, 11:30:28
Nur weil die Beförderung zum 1. Apr nicht vorlagt heißt das nicht, dass sie noch kommen kann.
Die Lesung wird erst nach Rücklauf der Planstellen des Vormonats durchgeführt.
Bei  mir war es "damals" so, dass ich zum 1. April die Mindestvoraussetzungen zum Oberstlt erfüllt hatte. Die Beförderung habe ich dann in der zweiten Maiwoche mit Planstelleneinweisung zum 1. April bekommen.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Seppi84 am 05. April 2023, 11:33:15
Danke… rückwirkend ist natürlich immer gut 😅
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 05. April 2023, 11:36:13
Nur um das klarzustellen: Also die Planstelleneinweisung rückwirkend, eine Beförderung selbst kann nie rückwirkend sein.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Seppi84 am 05. April 2023, 11:39:00
Nur um das klarzustellen: Also die Planstelleneinweisung rückwirkend, eine Beförderung selbst kann nie rückwirkend sein.

Also nochmal für dumme:

Beförderung rückwirkend nein, Nachzahlung ja?
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 05. April 2023, 12:05:35
Naja fast, keine Nachzahlung sondern die Planstelleneinweisung (ab welchem Monat du als A11 besoldet werden wirst). Das sollte dir als A10 ja doch etwas sagen.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Seppi84 am 05. April 2023, 12:11:31
Das krieg ich noch so halbwegs hin. Vielen Dank dennoch
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Zerschmetterling am 16. Mai 2023, 20:03:42
Aus tragischem Anlass:

kann man eine Einweisung in A12 auf Antrag und freiwillig und unter bewusstem Inkaufnehmen der entstehenden Nachteile sowie Rückerstattung aller erhaltenen finanziellen Mehraufwendungen rückgängig machen, wenn die entstehenden Vorteile -wie eine höherwertige Mangelausbildung- möglich wäre(n)?
Offizielle, an jeder Wand stehende Antwort ist: "Für dieses Verfahren/Verwaltungsakt gibt es kein Gesetz, also kann es nicht erfolgen". Andererseits muss es doch in einem freien Land möglich sein, dass sich zwei Parteien verständigen?
Rein rechtlich müsste dies doch möglich sein? In Google habe ich Urteile gefunden, wo so etwas auf jeden Fall betrachtet wurde. War aber ein Fall von B3 bewirbt sich auf eine A16 Stelle
Gruß und Dank  :'(
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 16. Mai 2023, 20:08:51
Nein, ist wie eine Beförderung nicht zurückgebbar.
Außer man will es als Präzedenzfall durchfechten, mit einem Antrag, ablehnender Bescheid und dann den Klageweg bestreiten.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: wolverine am 16. Mai 2023, 20:10:25
Zumal es wohl auch meistens dritte Parteien gibt: irgendwer ist ja auch auf der Stelle geplant, auf die man jetzt möchte.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Zerschmetterling am 16. Mai 2023, 20:32:46
Die Idee ist tatsächlich mit einem Präzedenzfall an eine Schiedsinstanz zu treten.
Mir geht es dabei nicht um eine allgemeingültige Möglichkeit den Dienstgrad an und auszuziehen wie eine Jacke, sondern um die Genehmigung einer Ausnahme... Und mir erschließt sich nicht, wieso das partout verboten ist.. Eine dritte Partei gibt es nicht weil ich in eine Ausbildung will- da liefe man ja als DPäK... Alle Voraussetzungen sind geschaffen, Eignungen alle da und ich sollte eigentlich anfangen aber die Tage kam ein Anruf vom PersFhr, dass der A12 im Wege liegt..
Unendliche Trauer erfüllt mich...
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 16. Mai 2023, 20:36:44
Die Frage ist doch dann, wieso bei einem dienstl. Interesse einer dienstl. angebotenen Ausbildungsmaßnahme A12 entgegen stehen würde?
Es gehen doch bspw. auch A12 auf den LGAI / LGAN auf DPäK?
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Zerschmetterling am 16. Mai 2023, 20:50:01
Entgegen stehen die Dienstposten, die am Ende der Ausbildung bekleidet werden sollen. Diese sind ausnahmslos A9-11. A12 gibt es keine bzw. nur im Falle von Fachlehrern in dem Bereich und dazu muss man ja erstmal kommen. Es geht um die Ausbildung zum Operateur eines Waffensystes. Alle Tests sind bestanden und eigentlich hätte es losgehen sollen aber nee... Und, bei aller Liebe, der A12, auf dem ich hocke, ist ein bullshit Job on einem Amt. Im wahrsten Sinne. Wenn morgen meine Arbeit liegen bleiben würde, würde das original niemandem auffallen weil der DP ohne mich auch fast ein Jahr unbesetzt war. Deswegen kann es ja meiner Wahrnehmung nach kein Drama sein, dass ich den "abgebe" und alle zuviel erhaltenen Bezüge zurückzahle, wenn ich dafür dann eine sinnvolle Arbeit machen darf.
Damit wäre das aber kein Regelfall sondern halt eine Ausnahme, auf die ich hoffe... Ich weiß ja nicht...
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 17. Mai 2023, 05:38:29
Also steht der A12 nicht der Ausbildungsmaßnahme, sondern einer fehlenden Anschlussverwendung entgegen.
Sollte ein besonderer dienstl. Bedarf bestehen, kann der OrgBereich auch Dienstposten im OSP temporär höher dotieren unter Herabdotierung eines anderen DP. Miteinher geht dabei immer auch eine erhöhte Aufgabenübertragung. Ist es also von einem besonderen dienstl. Interesse für diese DP-Besetzung oder können die A11-DP auch adäquat machbesetzt werden? Letztendlich geht es ja bei einer DP-Besetzung darum, dass ein aufgaben- und besoldungskonformes sichergestellt ist. Die Dotierung ist nicht ohne Grund auf A11 festgelegt. Also bedarf es besonderer Gründe eines Abweichens. Soweit zu deinen sachlichen Ausführungen.

Zu deinem zweiten Anteil der eher emotionalen Darstellung hast du im Prinzip schon alles gesagt:
Zitat
Ich weiß ja nicht...
Ja, für einen A12 hast du erstaunlich wenig Ahnung von Organisationsgrundlagen.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: LwPersFw am 17. Mai 2023, 11:06:00
Grundsätzlich ist das von @Ralf zuvor Genannte der bessere Weg...


... aber wenn Sie den Klageweg gehen wollen ... hilft ggf. dies ...

Im Verfahren ging es zwar um die Dienstunfähigkeit eines Soldaten ...

Dessen ungeachtet gilt diese Feststellung des BVerwG grundsätzlich :

"In diesem gesetzlichen Rahmen folgt aus dem Verteidigungsauftrag, dass ein Soldat nicht
verlangen kann, auf Dienstposten verwendet zu werden, die im Stellenplan mit einer seinem
Dienstgrad und seiner Besoldungsgruppe entsprechenden Planstelle abgedeckt sind.

Die verfassungsrechtlich gebotene ständige Einsatzbereitschaft der Bundeswehr setzt ein hohes
Maß an personeller Flexibilität voraus
, weil diese unerlässliche Voraussetzung für die Aufrechterhaltung
der Einsatzfähigkeit und Schlagkraft der Bundeswehr ist.

Daher können einem Soldaten ungeachtet seines Dienstgrades grundsätzlich alle Aufgaben
übertragen werden, die unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls bei objektiver
Beurteilung noch zumutbar sind (Beschluss vom 17. Dezember 1975 - BVerwG 1 WB 116.74 - BVerwGE 53, 115 <117 f.>).

Im Rahmen der Zumutbarkeit können Soldaten auch auf Dienstposten verwendet werden, die der Stellenplan nicht ihrem Dienstgrad zuordnet. 

Maßgebend für die Verwendung sind militärische Erfordernisse, die sich wiederum aus den organisatorischen Strukturen der Streitkräfte und der Einsatzplanung ergeben."


BVerwG 2 C 67.11


Wobei sich ja die Frage stellt... Wenn dies so ist

Zitat
Entgegen stehen die Dienstposten, die am Ende der Ausbildung bekleidet werden sollen. Diese sind ausnahmslos A9-11.

... war dies ja vor der Ausbildung bekannt.

Warum absolviert man dann diese Ausbildung, ohne das Problem A12 vorher abzuklären... ?


Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 17. Mai 2023, 11:15:13
Zitat
Warum absolviert man dann diese Ausbildung, ohne das Problem A12 vorher abzuklären... ?
Ich habe das so verstanden, dass er deswegen nicht auf die Ausbildung gehen kann, also noch nicht da war.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Zerschmetterling am 17. Mai 2023, 11:56:46
Ja, ich will in die Ausbildung eingesteuert werden, aber das geht nicht weil die DP nach der Ausbildung alle A9-11 sind. Grundsätzlich können die DP wahrscheinlich schon durch normale Regeneration alle besetzt werden- wie jeder DP. Es besteht aber erhöhter Bedarf und es gibt sogar einen Aufruf zur Bewerbung samt GAIP

Bei der Versetzung auf den jetzigen DP, der A12 ist, lief das Eignungsfeststellungsverfahren bereits (mehrere Phasen) und ich habe sofort aufgezeigt, dass ich A12 nicht will.
Abteilungsleitung und S1 haben aber gesagt, dass die Einweisung obligat sei weil eine Ablösung negative disziplinare Folgen hätten, womit das andere Thema auch hinfällig wäre. Des Weiteren wurde das oben Beschriebene (Umdotierung v. DP etc) dargelegt und gesagt, dass A12 kein Hinderungsgrund wäre.
Bis gestern war Sachstand auch so, dass eine Umplanung zum Ende des Jahres stattfinden sollte. Auf einmal geht es jetzt doch nicht.

In der Tat habe ich persönlich keine tiefe Fachkenntnis aller personaltechnischen Möglichkeiten, aber ich dachte, dass man PersFhrOffzen und überhaupt Offizieren dahingehend vertrauen kann. Ich meine- ich kann mich meiner Führung ja nur mitteilen... Es ist nur extrem, dass ein Sachstand in der letzten Sekunde um 180° gedreht wird.
Hab den Antrag auf Rückstufung erstmal gestellt, damit der seinen Weg geht...

-Trennung-

Ich frage mich ob es Sinn macht zu eine Prüfung beantragen, ob ich einfach Sonderaufgaben auf meinen DP bekommen kann. Ich bin nämlich Fähigkeitsplaner momentan und das ist eine recht exotische Tätigkeit, die nicht jeder macht. Also die ganzen Systeme wie RIPS, MISPl, SASPF, IT-U.... etc. kann nicht jeder und das sollten eigentlich auch Dinge sein, die interessant für einen Verband sein könnten? Ich kann mir vorstellen, dass Schreiben von FFF und PFK etc. gern vom KdoLw und LwTrKdo gern "nach unten" abgegeben werden...
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Maybach am 23. August 2023, 09:22:10
Moin, mal ne Frage in die Runde.

Es gab mal das Gerücht, das die Beförderungszeiten zum Staber angepasst werden sollen, dies ist bereits lange her und seitdem höre ich nichts mehr.

Gestern allerdings, hörte ich das diesbezüglich klagen laufen, gibt es jemanden der einen Sachstand hat zu den Verfahren?

Und wäre es möglich mich frei zu schalten, habe bereits mehrere Versuche gestartet mich zu registrieren, Danke.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 23. August 2023, 10:10:52
Und wäre es möglich mich frei zu schalten, habe bereits mehrere Versuche gestartet mich zu registrieren, Danke.
Unter dem Namen Maybach finde ich keine offene Registrierung.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Maybach1 am 23. August 2023, 10:29:39
Und wäre es möglich mich frei zu schalten, habe bereits mehrere Versuche gestartet mich zu registrieren, Danke.
Unter dem Namen Maybach finde ich keine offene Registrierung.

Gerade nochmal registriert.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: BulleMölders am 23. August 2023, 11:06:14
Maybach wurde aktiviert.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Maybach am 23. August 2023, 11:09:23
Maybach wurde aktiviert.

Danke!
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: LwPersFw am 23. August 2023, 13:28:15

Gestern allerdings, hörte ich das diesbezüglich klagen laufen, gibt es jemanden der einen Sachstand hat zu den Verfahren?


Es gibt sogar Urteile zum Thema ... mir ist aber nicht bekannt, dass das BMVg seine Praxis ändern will/wird. (  Sind ja nur Einzelurteile ohne rechtliche Bindungswirkung...  ;)  )

Bsp:

VG Sigmaringen, Urteil vom 07.02.2019 - 10 K 2018/17

Auszüge:

"2. Das Erfordernis einer mindestens 16-jährigen Dienstzeit als Feldwebel für eine Beförderung zum Stabsfeldwebel gem. Nr. 236 der ZDv A-1340/49
verstößt gegen Art. 33 Abs. 2 GG und § 3 Abs. 1 SG, weil Mindestdienstzeiten in einem Umfang von 16 Jahren keinen mit dem Leistungsgrundsatz
vereinbaren Differenzierungsgrund bei Beförderungsentscheidungen des Dienstherrn darstellen (...)."



Anm. von mir :  Nr. 236 der ZDv A-1340/49  >> in der aktuellen Version der Regelung Nr. 2027



"Die Klage ist zulässig und begründet. Der Kläger hat Anspruch auf Neufestsetzung seiner Beförderungsreife, § 113 Abs. 5 S. 2 VwGO.

b)

Daneben erachtet die Kammer allgemein bzw. abstrakt die in Ziff. 236 ZdV A-1340/49 festgesetzten Mindestdienstzeiten als mit Art. 33 Abs. 2 GG und § 3 Abs. 1 SG unvereinbar.#

Insoweit überträgt die Kammer die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur insoweit parallelen Konstellation bei Polizisten (Beförderungen von Polizeiobermeistern zu
Polizeihauptmeistern) auf den Fall des Klägers und mithin generell auf Beförderungsentscheidungen bei Soldaten (wie hier VG Sigmaringen, Urteil vom 20.02.2018 - 7 K 6063/16 - juris).

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 28.10.2004 (Az. 2 C 23/03 - juris Ls. 1, 2) judiziert, dass es mit dem in Art. 33 Abs. 2 GG verankerten Leistungsgrundsatz
unvereinbar ist, Beförderungsmöglichkeiten innerhalb einer Laufbahn von einer Mindestverweildauer von mehr als 10 Jahren in dem bisherigen Amt oder von einem Mindestdienstalter
abhängig zu machen und ist damit der gegenteiligen Auffassung des OVG Schleswig-Holstein (Urteil vom 13.06.2003 - 3 L 136/01 - juris) in der Vorinstanz nicht gefolgt.

Danach (a. a. O. juris Rn. 15 f.) gehören Dienst- und Lebenszeitalter nicht zu den unmittelbar leistungsbezogenen Gesichtspunkten, die der Bewerberauswahl für eine Beförderungsstelle
zugrunde zu legen sind. Zwar wird sich insbesondere das Dienstalter häufig auf die Beurteilung von leistungsbezogenen Gesichtspunkten unter dem Aspekt der größeren Berufserfahrung
auswirken, zwingend ist dies jedoch nicht.

Dementsprechend ist die Berücksichtigung des Dienstalters bei der Besetzung von Beförderungsstellen nur im Falle eines Leistungsgleichstands mit Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar.

Mindestdienstzeiten, die aufgrund ihrer Länge auf reine Wartezeiten hinauslaufen, weil sie keinen Bezug zur beruflichen Bewährung mehr aufweisen, sind daher verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt.

Dieser Zweck als "Bewährungszeit" setzt dem Umfang von Wartezeiten unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten Grenzen. Sie dürfen nicht länger bemessen sein, als es typischerweise erforderlich ist,
um die tatsächlichen Grundlagen für die Beurteilung und Prognose zu schaffen.

Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich die Kammer anschließt, stellt der für eine Regelbeurteilung vorgesehene Zeitraum in aller Regel die obere Grenze des Zulässigen dar.

Die vom OVG Schleswig-Holstein in der Vorinstanz als sachlichen Rechtfertigungsgrund für ausreichend erachtete personalpolitische Zielsetzung, eine ausgewogene Altersstruktur in einer Laufbahn zu
gewährleisten, ist nach Auffassung des BVerwG (a. a. O. juris Rn. 18) kein mit Art. 33 Abs. 2 GG zu vereinbarender Gesichtspunkt, weil ihr im Verhältnis zum Leistungsgrundsatz ein
deutlich zu hoher Stellenwert beigemessen wird und dies auf eine unzulässige Vorauswahl der Beförderungsbewerber nach dem Anciennitätsgrundsatz hinausläuft.

Für die Bundeswehr gilt im Vergleich zur zivilen Laufbahn der Polizeimeister nichts Anderes, wie sich bereits formal aus § 3 Abs. 1 SG ergibt.

Auch unter sachlichen Gesichtspunkten (etwa der Bedeutung des Hierarchiegedankens in der Bundeswehr) erachtet die Kammer die Fallkonstellationen als vergleichbar.

Dass die Organisationsgewalt des Dienstherrn in der Bundeswehr weiter ginge als in den vom BVerwG entschiedenen Fällen der Beförderungsentscheidungen bei
Polizisten (zuletzt Urteil vom 19.03.2015 - 2 C 12/14 - juris = BVerwGE 151, 333) und damit den Leistungsgrundsatz des Art. 33 Abs. 2 GG ein-/beschränken könnte,
vermag die Kammer ebenfalls nicht anzunehmen, sodass auch die diesbezüglichen Ausführungen des BVerwG (a. a. O. Rn. 21) auf den vorliegenden Fall des Klägers
bzw. allgemein auf Beförderungsentscheidungen bei Soldatinnen und Soldaten übertragbar sind
(in diesem Sinne auch Eichen, in: Walz/Eichen/Sohm, Soldatengesetz, 3. Aufl. 2016, § 3 Ernennungs- und Verwendungsgrundsätze, Rn. 103; ders., § 27 Laufbahnvorschriften, 4. Absatz 4 Rn. 25).

Mit anderen Worten ist es im Hinblick auf den Grundsatz der Bestenauslese des Art. 33 Abs. 2 GG bzw. § 3 SG sachlich nicht zu rechtfertigen, dass in Ziff. 236
der ZdV A-1340/49 angenommen wird, dass ein (als solcher eingestellter) Feldwebel erst nach 16 Jahren Mindestdienstzeit zum Stabsfeldwebel aufsteigen kann.
Es sich sachlich nicht begründbar, dass ein Feldwebel mit 16 Jahren Mindestdienstzeit stets i. S. d. § Art. 33 Abs. 2 GG "besser" sein soll als ein Mitbewerber,
der die 16 Jahre Mindestdienstzeit (knapp) noch nicht erreicht hat.

Nach alledem ist die Beklagte verpflichtet, über den Zeitpunkt des Eintritts der Beförderungsreife des Klägers dahingehend neu zu befinden, dass einerseits
eine Berücksichtigung seiner zivilen Vorerfahrungszeiten erfolgt und andererseits, dass eine mit Art. 33 Abs. 2 GG vereinbare Bewertung seiner erforderlichen
Erfahrungszeit vorgenommen wird
."




Wie zu sehen hat der Kamerad recht bekommen...
Wer also eine Rechtsschutzversicherung hat (im Beitrag zum DBwV ist sie inklusiv) - und die Versicherung übernimmt die Kosten --- feel free ...  ;)






Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Maybach am 23. August 2023, 14:58:43
Allerdings ist die Ausgangslage eine andere, wenn ich das überfliege hat er die Dienstjahre, nur wurden diese nicht angerechnet.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: LwPersFw am 23. August 2023, 19:01:00
Allerdings ist die Ausgangslage eine andere, wenn ich das überfliege hat er die Dienstjahre, nur wurden diese nicht angerechnet.

Nein, ist es nicht.

Das Urteil ist in 2 Bereiche geteilt.

a) die Vordienstzeiten

b) und hier zitiert : zur Frage der Stehzeit seit Dienstgrad Fw i.V.m. der Rechtsprechung des BVerwG

Urteile sollte man nie nur "überfliegen", sondern genau lesen...  ;)

Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: SolSim am 23. August 2023, 20:23:42
Hat denn der Dienstherr die Auflagen des Gerichts umgesetzt und wurde der Kamerad dann befördert? Ist dies bekannt?
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: F_K am 23. August 2023, 21:07:16
Der Dienstherr respektiert rechtskräftige Urteile - Dieses hier aber nur für den jeweiligen Einzelfall.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: LwPersFw am 24. August 2023, 08:04:22
Hat denn der Dienstherr die Auflagen des Gerichts umgesetzt und wurde der Kamerad dann befördert? Ist dies bekannt?

Der Dienstherr kann - wenn rechtlich möglich - in Berufung gehen. Ansonsten ist das Urteil umzusetzen. Sonst bräuchten wir keine Gerichte...

Für die Allgemeinheit spielt dies aber keine Rolle...
Seit Jahren wird die Frage der Stehzeit/Erfahrungszeit in der Bw diskutiert... auch hier im Forum ... siehe z.B. den 1. Beitrag hier im Thema aus 2010... und diverse weitere...

Wer sich von dieser Vorgabe persönlich betroffen fühlt... muss eben den Rechtsweg gehen und nicht nur meckern!  Die rechtliche Basis haben BVerwG und z.B. das o.g. VG geschaffen...

Wem das finanziell zu unsicher ist... 

Zitat
Wer also eine Rechtsschutzversicherung hat (im Beitrag zum DBwV ist sie inklusiv) - und die Versicherung übernimmt die Kosten

Dann wird der eigene Fall juristisch geprüft und im besten Fall bekommt man was man möchte...

Eindeutiger kann man es doch nicht formulieren:

Zitat
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 28.10.2004 (Az. 2 C 23/03 - juris Ls. 1, 2) judiziert, dass es mit dem in Art. 33 Abs. 2 GG verankerten Leistungsgrundsatz
unvereinbar ist, Beförderungsmöglichkeiten innerhalb einer Laufbahn von einer Mindestverweildauer von mehr als 10 Jahren in dem bisherigen Amt oder von einem Mindestdienstalter
abhängig zu machen und ist damit der gegenteiligen Auffassung des OVG Schleswig-Holstein (Urteil vom 13.06.2003 - 3 L 136/01 - juris) in der Vorinstanz nicht gefolgt.

Danach (a. a. O. juris Rn. 15 f.) gehören Dienst- und Lebenszeitalter nicht zu den unmittelbar leistungsbezogenen Gesichtspunkten, die der Bewerberauswahl für eine Beförderungsstelle
zugrunde zu legen sind. Zwar wird sich insbesondere das Dienstalter häufig auf die Beurteilung von leistungsbezogenen Gesichtspunkten unter dem Aspekt der größeren Berufserfahrung
auswirken, zwingend ist dies jedoch nicht.

Dementsprechend ist die Berücksichtigung des Dienstalters bei der Besetzung von Beförderungsstellen nur im Falle eines Leistungsgleichstands mit Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar.

Mindestdienstzeiten, die aufgrund ihrer Länge auf reine Wartezeiten hinauslaufen, weil sie keinen Bezug zur beruflichen Bewährung mehr aufweisen, sind daher verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt.

Dieser Zweck als "Bewährungszeit" setzt dem Umfang von Wartezeiten unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten Grenzen.
Sie dürfen nicht länger bemessen sein, als es typischerweise erforderlich ist, um die tatsächlichen Grundlagen für die Beurteilung und Prognose zu schaffen.

Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich die Kammer anschließt, stellt der für eine Regelbeurteilung vorgesehene Zeitraum in aller Regel die obere Grenze des Zulässigen dar.  << und dies sind bei der Bw 2 Jahre 

Die vom OVG Schleswig-Holstein in der Vorinstanz als sachlichen Rechtfertigungsgrund für ausreichend erachtete personalpolitische Zielsetzung, eine ausgewogene Altersstruktur in einer Laufbahn zu
gewährleisten, ist nach Auffassung des BVerwG (a. a. O. juris Rn. 18) kein mit Art. 33 Abs. 2 GG zu vereinbarender Gesichtspunkt, weil ihr im Verhältnis zum Leistungsgrundsatz ein
deutlich zu hoher Stellenwert beigemessen wird und dies auf eine unzulässige Vorauswahl der Beförderungsbewerber nach dem Anciennitätsgrundsatz hinausläuft.

Für die Bundeswehr gilt im Vergleich zur zivilen Laufbahn der Polizeimeister nichts Anderes, wie sich bereits formal aus § 3 Abs. 1 SG ergibt.

Auch unter sachlichen Gesichtspunkten (etwa der Bedeutung des Hierarchiegedankens in der Bundeswehr) erachtet die Kammer die Fallkonstellationen als vergleichbar.


Und es lässt sich vermuten ... wenn dutzende solcher Klagen Erfolg haben ... wird der Dienstherr nicht umhin kommen seine Verfahrenspraxis den Vorgaben des BVerwG anzupassen ...

Wer aber nur meckert und nichts tut...  ::)


Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 24. August 2023, 08:21:23
Und "der Dienstherr", in diesem Fall die Streitkräfte haben da eine komplett andere Meinung, zumal das auch bspw. von der Beratergruppe Spieße beim GenInsp und einigen Ausschüssen des GVPA deutlich unterstützt wird: Stichwort Wertigkeit des Dienstgrades StFw. Wer viel Erfahrung hast, eine graue Eminenz ist, das muss am Dienstgrad erkennbar sein. Von daher geht es da sogar in die andere Richtung und ich kann das ehrlich gesagt sogar nachvollziehen. Wir landen sonst vielleicht in einem Bereich wie den Msch, dann ziehen wir noch einen Dienstgrad ein, weil es ja nicht zuzumuten ist, dass jemand 25 Jahre nicht mehr befördert wird.

Bei aller Euphorie mit der frühen Beförderung und falls es kommt mit der drastischen Verkürzung der Beförderungszeit, hat "der Dienstherr" immer noch die ultima ratio: Entbündelung der DP, ob das dann F-OF und HF/SF ist oder F-HF und SF wird man dann sehen. Wer das eine will, muss das andere ggf. mögen.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: LwPersFw am 24. August 2023, 09:01:02

Wer das eine will, muss das andere ggf. mögen.


Da bin ich ganz bei Dir, Ralf.

Ich mag es wenn in einem Rechtsstaat dem Gesetz - hier dem GG - gefolgt wird und nicht persönlichen Befindlichkeiten.

Wie auch hier  - BVerwG 2 C 12.14 Urteil vom 19.03.2015

"Leitsätze:
Wartezeiten für die Vergabe eines Beförderungsamts stehen nur dann in Einklang mit Art. 33 Abs. 2 GG, wenn sie der Feststellung der praktischen Bewährung
des Bewerbers im bisherigen Statusamt dienen. Sie dürfen jedenfalls nicht länger sein als der für eine Regelbeurteilung vorgesehene Zeitraum."




Zum Beispiel dies :

Zitat
dann ziehen wir noch einen Dienstgrad ein, weil es ja nicht zuzumuten ist, dass jemand 25 Jahre nicht mehr befördert wird

Reines Anspruchsdenken.
Woher kommt diese Forderung nach einer Beförderung über die gesamte Dienstzeit hinweg ?
Ich werde bis zu meiner Pensionierung 17 Jahre im Dienstgrad StFw gedient haben ...
Jammere ich deshalb rum? Und wenn ich es tun würde --- mit welchem Recht !?
Bzw. habe ich deshalb das Recht meine Arbeit schleifen zu lassen? Nein!

Das ist doch das Gleiche wie bei der geplanten Anhebung der Eingangsämter...
Für die Beamten ist mindestens A4 Erfahrungsstufe 5 geplant...
Warum nur für die Beamten? Weil es wieder aus bestimmten Kreisen der Truppe kommt... "geht ja überhaupt nicht"...

Mit der ersten Ernennung mit Anspruch auf Dienstbezüge im Anwendungs-bereich dieses Gesetzes
wird das Grundgehalt der Stufe 1 festgesetzt, soweit nicht Erfahrungszeiten nach § 28 Absatz 1 bis 3 anerkannt werden.

Abweichend von Satz 1 erster Halbsatz wird bei der Einstellung von Beamten

1. in ein Amt der Besoldungsgruppe A 4 oder A 5 jeweils das Grundgehalt der Stufe 5 festgesetzt,
2. in ein Amt der Besoldungsgruppe A 6 das Grundgehalt der Stufe 3 festgesetzt und
3. in ein Amt der Besoldungsgruppe A 7 das Grundgehalt der Stufe 2 festgesetzt.“


Quelle: Referentenentwurf zum BBVAngG 01/2023


Und mit dem Thema Geld braucht mir auch keiner kommen... Wenn für die Beamte das Geld da ist...ist es das auch für uns Soldaten...
Oder der Rüstungsindustrie können wir Milliarden in den Hals stopfen --- für so manchen Schrott --- aber für Soldaten sind nicht mehr Planstellen drin... ?


Aber ich verfalle zu sehr in meine Meinung...  ::) ;D

Wie ich ja schrieb --- jeder muss für sich selbst handeln ... Denn @Ralf hat ja die Sichtweise des Dienstherrn formuliert...


Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: KlausP am 24. August 2023, 09:18:46
Zitat
… Entbündelung der DP, ob das dann F-OF und HF/SF ist oder F-HF und SF wird man dann sehen. …

Wäre ich voll dafür. Beispiel: PzGrenTr. Warum müssen die Dienstposten als Trupp- oder Gruppenführer bis StFw gebündelt sein? Wer will dann noch Zugführer werden, der Dienstposten ist genauso bis StFw dotiert, der ZgFhr ist aber für 4 SPz und 35 Mann verantwortlich.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Ralf am 24. August 2023, 09:49:01
Ich vergaß, es gibt ja noch eine Möglichkeit bei Wegfall / Reduzierung der Mindestzeiten eine angemessene und leistungsabhängige Zeit sicherzustellen: eine deutliche Verknappung der Planstellen.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: LwPersFw am 24. August 2023, 12:22:59
Ich vergaß, es gibt ja noch eine Möglichkeit bei Wegfall / Reduzierung der Mindestzeiten eine angemessene und leistungsabhängige Zeit sicherzustellen: eine deutliche Verknappung der Planstellen.

Wäre ich sofort dafür.

1. passt es zu § 3 Abs 1 SG

"(1) Der Soldat ist nach Eignung, Befähigung und Leistung ( ... ) zu ernennen und zu verwenden."

2. ist so sichergestellt das die Leistungsstarken frühzeitig ge- und befördert werden und auf diesem Weg sichergestellt wäre:


... : Stichwort Wertigkeit des Dienstgrades StFw.


3. ist eine Planstellenunterdeckung im Kontext des Leistungsprinzips schon immer vorgesehen:

Antwort #474 am: 14. Dezember 2022, 07:28:43
Zitat
Durch die in der Strukturplanung verwendeten Parameter ergeben sich durchschnittliche Zeiten von bis zu zwei Jahren
für die Dauer zwischen dem Erfüllen der Mindestvoraussetzungen und der tatsächlichen Beförderung.

Im konkreten Einzelfall können aufgrund des Vergleichs von Eignung, Befähigung und Leistung der um eine Beförderung
konkurrierenden Soldatinnen und Soldaten auch deutlich längere Zeiten entstehen.

Im Ergebnis ist ein Umfang von rd. 9.000 (ca. 5 Prozent der BS/SaZ) Soldatinnen und Soldaten vorgesehen, für die nach
dem Dotierungsgefüge des PSPm 2018 trotz Erfüllung aller sonstigen Beförderungsvoraussetzungen keine höher dotierte Planstelle
ausgebracht werden soll.


Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: LwPersFw am 25. August 2023, 09:16:58

Es gab mal das Gerücht, das die Beförderungszeiten zum Staber angepasst werden sollen, dies ist bereits lange her und seitdem höre ich nichts mehr.

Gestern allerdings, hörte ich das diesbezüglich klagen laufen, gibt es jemanden der einen Sachstand hat zu den Verfahren?



Ich habe hier einmal historische Urteile zusammengestellt.

Klar zu sehen ist, dass das BMVg die immer gleichen Argumente bzgl. der Erfahrungszeiten vorbringt, die dann aber von der Masse der Gerichte kassiert wurden... mit Berufung auf die Rechtsprechung des BVerwG und dem Hinweis das Gerichte, die dem BMVg gefolgt sind, sich u.a. nicht mit den Ausführungen des BVerwG auseinandergesetzt haben.

Ja, wie @Ralf  ausführte, man kann den Argumenten des Dienstherrn folgen - wenn man will.

Wer das aber nicht tut -- wie zu sehen sind Chancen des Gewinnens vor Gericht sehr hoch... das letzte Urteil unten ist aus 2022...

BVerwG 2 C 23.03 Urteil vom 28.10.2004

https://www.bverwg.de/281004U2C23.03.0

BVerwG 2 C 12.14 Urteil vom 19.03.2015

https://www.bverwg.de/190315U2C12.14.0

VG Sigmaringen 10 K 2018/17 Urteil vom 07.02.2019

https://openjur.de/u/2249568.html

VG Würzburg W 1 E 22.640 Beschluss v. 04.05.2022

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2022-N-11117?hl=true


Zitat aus dem letzten Urteil von 2022

"Tenor

I. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, eine der derzeit zur Verfügung stehenden Haushaltsstellen eines Stabsfeldwebels (A 9 BBesO) ab sofort bis zur Entscheidung der Antragsgegnerin über die Beschwerde des Antragstellers gegen die Ablehnung seines Antrags auf Beförderung zum Stabsfeldwebel freizuhalten und nicht mit einem Mitbewerber zu besetzen.



Mit Antrag vom 17. November 2021 beantragte der Antragsteller seine Beförderung zum Stabsfeldwebel. Dieser Antrag wurde mit Bescheid des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr vom 30. März 2022 abgelehnt.

Zur Begründung wurde ausgeführt, gemäß § 49 SLV könne das Bundesministerium der Verteidigung über die in der Soldatenlaufbahnverordnung festgelegten Mindestdienstzeiten hinausgehende Regelungen für Beförderungen treffen. Auf dieser Grundlage sei die Zentrale Dienstvorschrift ZDv A-1340/49 „Beförderung. Einstellung, Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten“ erlassen worden. Nach Nr. 236 dieser ZDv werde für die Beförderung zum Stabsfeldwebel eine Dienstzeit von mindestens 16 Jahren seit der Ernennung zum Feldwebel vorausgesetzt. Auf dieser Grundlage errechne sich eine frühestmögliche Beförderungsreife des Antragstellers zum Stabsfeldwebel erst zum 28. Mai 2024.


Die Antragsgegnerin hat den Antrag des Antragstellers auf Beförderung zum Stabsfeldwebel abgelehnt mit der Begründung, der Antragsteller erfülle nicht die erforderliche Mindestdienstzeit von 16 Jahren seit Ernennung zum Feldwebel nach Nr. 236 ZDv A-1640/49.

Die in Nr. 236 ZDv A-1640/49 vorgesehenen Mindestdienstzeiten sind jedoch mit dem in Art. 33 Abs. 2 GG verankerten Leistungsprinzip nicht vereinbar.


Die von Art. 33 Abs. 2 GG erfassten Auswahlentscheidungen können grundsätzlich nur auf Gesichtspunkte gestützt werden, die unmittelbar den Kriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Bewerber zugeordnet werden können



Andere Kriterien dürfen nur herangezogen werden, wenn sich bei einem Vergleich anhand leistungsbezogener Aspekte kein Vorsprung eines Bewerbers ergibt.

Dienst- und Lebensalter gehören dabei nicht zu den unmittelbar leistungsbezogenen Gesichtspunkten, die der Bewerberauswahl für eine Beförderungsstelle zugrundezulegen sind, da gerade kein allgemeiner Erfahrungssatz existiert, wonach von einem höheren Dienstalter immer auch auf einen höheren Leistungsstand und bessere Bewährungsvoraussetzungen geschlossen werden könne.

An das Dienstalter anknüpfende Wartezeiten für eine Beförderung sind daher nur dann mit dem Leistungsprinzip des Art. 33 Abs. 2 GG in Einklang zu bringen, wenn sie der sachgerechten Anwendung des Grundsatzes der Bestenauslese dienen und mit ihnen die praktische Bewährung eines Bewerbers in seinem bisherigen Statusamt sichergestellt werden soll.

Diese Zwecksetzung, die darin liegt, die praktische Bewährung eines Beamten feststellen zu können, setzt zugleich der Zulässigkeit solcher Mindestdienstzeiten in zeitlichem Umfang Grenzen.

Sie dürfen nicht länger bemessen sein, als erforderlich ist, um die Bewährung eines Beamten auf hinreichender Tatsachengrundlage beurteilen zu können.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellt daher der für eine Regelbeurteilung vorgesehene Zeitraum die Obergrenze dar (BVerwG, B.v. 28.10.2004 - 2 C 23/03 - juris, Rn. 13 ff.; U.v. 19.3.2015 - 2 C 12/14 - juris, Rn. 15ff.).

Andere Aspekte, wie beispielsweise das Interesse des Dienstherrn an einer ausgewogenen Altersstruktur in einer bestimmten Laufbahn sind hingegen nicht geeignet, einen Eingriff in das Leistungsprinzip zu rechtfertigen, da ihnen selbst kein Verfassungsrang zukommt (BVerwG, B.v. 28.10.2004 - 2 C 23/03 - juris, Rn. 19).


Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat diese zur Mindestverweildauer im Polizeivollzugsdienst ergangene Rechtsprechung mit überzeugenden Argumenten auf die auch im vorliegenden Verfahren streitgegenständliche Mindestdienstzeit für die Beförderung zum Stabsfeldwebel nach Nr. 236 ZDv A-1640/49 übertragen.



Darüber hinaus greift auch der Vortrag der Antragsgegnerin nicht durch, dass die in der ZDv A-1640/49 vorgesehenen Mindestdienstzeiten von der Rechtsprechung gemeinhin als zulässig erachtet würden.

Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin lassen sich in der zitierten Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, B.v. 8.3.2016 - 6 ZB 15.1581 - juris, Rn. 9 f.) gerade keine Aussagen zur Vereinbarkeit der Mindestdienstzeiten mit dem Leistungsgrundsatz des Art. 33 Abs. 2 GG erkennen.


Auch die übrigen von Seiten der Antragsgegnerin vorgelegten Urteile legen keineswegs überzeugend dar, dass die in der ZDv A-1640/49 vorgesehene Mindestdienstzeit von 16 Jahren seit Ernennung zum Feldwebel mit dem Leistungsgrundsatz des Art. 33 Abs. 2 GG in Einklang zu bringen ist.

Hinsichtlich des Vorliegens besonderer Gründe hat sich die Antragsgegnerin auf die besondere Rolle der Unteroffiziere mit Portepee als Führungspersönlichkeiten, die Sicherung von Erfahrungszuwachs und das in militärisch-hierarchischen Strukturen bestehende Erfordernis nach gewachsener Autorität berufen. Diese Aspekte mögen zwar dem Grunde nach geeignet sein, um die Existenz von Mindestdienstzeiten überhaupt zu rechtfertigen. Ein besonderer Grund im Sinne des § 49 SLV, der es erforderlich erscheinen lässt, über die bereits in der Soldatenlaufbahnverordnung vorgesehenen Mindestdienstzeiten noch hinauszugehen, ergibt sich hieraus jedoch nicht.


Da die Antragsgegnerin ihre ablehnende Entscheidung ausschließlich mit dem Nichterreichen der vorgeschriebenen Mindestdienstzeiten begründete, ist auch davon auszugehen, dass eine Auswahl des Antragstellers bei einer Verfahrenswiederholung unter Außerachtlassung der gegen den Leistungsgrundsatz verstoßenden Mindestdienstzeiten möglich erscheint.

Der Antragsteller trug vor, er weise gute Beurteilungen auf, weshalb anzunehmen sei, dass er die nötigen Qualifikationen für eine mögliche Beförderung aufweise. Diesem Vortrag ist die Antragsgegnerin nicht substantiiert entgegengetreten. Ein Anordnungsanspruch, der zur Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes eine vorläufige Entscheidung erforderlich macht, ist damit gegeben."



Wer also

+ nicht den Argumenten des Dienstherrn folgen möchte (siehe die Ausführungen dazu im letzten Urteil)
+ mindestens 2 Jahre im DGR HptFw ist
+ mindestens 1x im DGR HptFw beurteilt wurde

Kann einen Antrag auf Beförderung zum StFw stellen.

Im Antrag würde ich ebenfalls formulieren, dass für den Fall eines ablehnenden Bescheids, die zustehenden Rechtswege beschritten werden. Dabei wird dann auf die folgenden Urteile Bezug genommen: (Nennung der o.g. Urteile).


Und man muss dann natürlich auch bereit sein im Bedarfsfall bis zum BVerwG zu klagen.

Denn spätestens das BVerwG wird seine eigene Rechtsprechung nicht in Frage stellen...

Und es ist zu erwarten, dass es das BMVg auch nicht darauf ankommen lassen wird, dass ein HptFw vor dem BVerwG obsiegt...

Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: christoph1972 am 25. August 2023, 09:37:29
Bei Urteilen ab Ebene "Obergericht", also OVG, OLG; LSG ... besteht für das jeweilige "Prozessreferat" Berichtspflicht an das zuständige Fachreferat im BMVg. Ab einem gewissen Streitwert/Gegenstandswert auch schon erstinstanzlich.

Bei dem Tempo unserer Gerichte, kann so ein Rechtsstreit durchaus mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Es erfordert also einen durchaus langem Atem.

Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Maybach am 25. August 2023, 09:37:53
Vielen Dank an dieser Stelle für die ganzen Informationen, sowie Meinungen.

Die Chance sich das einzuklagen scheint ja sehr hoch zu sein!

Und es ist allemal eine Überlegung Wert sofern man rechtlich abgesichert ist.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Nikkesy am 06. September 2023, 13:06:45

Wer also

+ nicht den Argumenten des Dienstherrn folgen möchte (siehe die Ausführungen dazu im letzten Urteil)
+ mindestens 2 Jahre im DGR HptFw ist
+ mindestens 1x im DGR HptFw beurteilt wurde

Kann einen Antrag auf Beförderung zum StFw stellen.


Würde das auch auch Sinn machen, falls schon seit einigen Jahren auf den HptFw gewartet wird? (Noch 4 Jahre Dienstzeit)
Ist weiterhin, eurer Meinung nach, aufgrund der geänderten Regelung (Stehzeit Fw-OFw-HptFw) ein Rückgang des Beförderungsstaus OFw - HptFw zu erwarten?

mkG
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: LwPersFw am 06. September 2023, 14:23:21
Das Genannte bezieht sich ja primär auf die Beförderung HptFw > StFw.

Die grundsätzliche Aussage des BVerwG > Stehzeit max. ein Regel-BU-Zeitraum - ist natürlich auf alle Fw/Offz-Beförderungen übertragbar.

Nur ... bei der Beförderung OFw > HptFw ist ja seit Jahren das primäre Problem der Fehl an tausenden Planstellen... ohne Planstelle ... keine Beförderung.

Inwieweit die neuen Vorgaben dies entzerren ... keine Ahnung. Um hier sachgerecht antworten zu können, müsste man Einblick in die gesamte Statistik haben...



Wie @Ralf ja bereits anmerkte ... wäre das Thema Planstellen auch das bestimmende Problem, wenn die Rechtsprechung des BVerwG "über Nacht" angewendet würde.

Denn dies würde ja zur Folge haben, dass tausende Soldaten sofort befördert werden könnten... wenn genügend Planstellen verfügbar wären.

Nur --- diese wird - mit großer Wahrscheinlichkeit - die Politik nicht bereitstellen ...

Weil --- wir haben zwar 100 Mrd € für totes Kapital ... nicht aber für das Lebende...  ;)   (im Entwurf des EP 14 2024 ist bisher keine einzige Planstelle mehr als 2023 ausgebracht...)



Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: FoxtrotUniform am 06. September 2023, 18:50:36
Zitat
… Entbündelung der DP, ob das dann F-OF und HF/SF ist oder F-HF und SF wird man dann sehen. …

Wäre ich voll dafür. Beispiel: PzGrenTr. Warum müssen die Dienstposten als Trupp- oder Gruppenführer bis StFw gebündelt sein? Wer will dann noch Zugführer werden, der Dienstposten ist genauso bis StFw dotiert, der ZgFhr ist aber für 4 SPz und 35 Mann verantwortlich.
Dito!

Ebenso bei den Offizieren (A9-11 und A13-A14) macht aus meiner Erfahrung der letzten Jahre keinen Sinn. Und wenn man die Leutnante und Hauptleute bündeln will und diesen Weg beschreitet, würde ich A9/10 und A11/12 zusammenfassen. Besonders A12 bei den Offz TrD ist geprägt durch minimalste Stehzeit (Ausscheiden oder Weiterreise).
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Maybach am 06. Februar 2024, 08:38:24
@3a373: Also es ist keine Schande und auch kein Problem, wenn man PersMgmt nicht gleich und auch komplett versteht. Es tun zwar alle so, als ob sie es wüssten und könnten (Pers kann jeder und es gibt 80 Mio Bundestrainer äh Perser), aber ganz so einfach ist es halt nicht. Was dir grds. weiterhelfen kann ist, sich mit Erfahrenen zu unterhalten und da verstehe ich zB deinen PersFhr nicht. Wenn ein PersOffz/PersStOffz nicht weiter weiß, ist seine Ansprechstelle nun einmal die PersFhrg und auch genau dafür da, über die Fälle anderer zu sprechen. Immerhin ist man ja fachlich für verantwortlich. Ansonsten andere PersOffze fragen, gerade ältere OffzMilFD haben einen großen Erfahrungsschatz oder -falls es das gibt- Zwischenebenen (Kdo, Div...), so gibt es auf Ebene der Kdo mindestens einen wenn nicht zwei, deren Spezialgebiet BU ist.
Zu Deiner Frage zu Nr 501: es gibt eine recht gute ppt (33 Seiten) zur Beförderung von Offizieren, Rangreihenfolgenbildung, SLV, Beispielen etc. Wenn du dich hier anmeldest und eine PN schreibst mit deiner dienstl. LoNoAdresse, dann schicke ich sie dir gerne zu. Zu historisch steht da bspw.
"Liegt der Stichtagstermin der jüngsten planmäßigen Beurteilung vor dem Datum der Aufnahme in die jeweilige Beförderungs- oder Einweisungsreihenfolge, wird die bis zur Berücksichtigungsfähigkeit dieser planmäßigen Beurteilung in der jeweiligen Beförderungs- oder Einweisungsreihenfolge herangezogene planmäßige Beurteilung nicht entsprechend der Nrn.504-505 berücksichtigt. Das bedeutet, wenn der Stichtag der aktuellen Beurteilung nach der Beförderungsreife liegt, wird die vorherige Beurteilung historisch."

@Nofear/Kirsten: Theoretisch ja, denn es heißt ja auch nur Laufbahnperspektive und nicht Laufbahnziel. In der Praxis sieht es aber so aus, dass durch die Einrechnung von historischen BU sich natürlich schon noch ein paar Punkte ansammeln und man idR ja auch nicht schlechter wird (weil Erfahrung hinzukommt). Es gibt auch die Möglichkeit einer Ausnahmeregelung am Ende der Dienstzeit, also kurz bevor man L-Term (Letzter Termin) hat. Gibt kein aber Anrecht darauf. Bei BS habe ich das schon mal angewendet gesehen.
Und ja, es kommen jeden Monat neue in die Rangliste. Das ist aber doch nicht völlig demotivierend, sondern im Gegenteil: man hat es ja selbst in der Hand und kann sich deswegen noch mehr anstrengen. Demotivierend finde ich genau das Gegenteil: ich weiß sowieso, dass ich befördert werden, also warum anstrengen? Genau deswegen -um nämlich dem Leistungsprinzip Rechnung zu tragen- gibt es ja in eigen Bereichen weniger Planstellen als Kandidaten (zum HptFw), zum OTL...). Man hat hier bereits Wartezeiten in die Strukturen einmodelliert, um das Leistungsprinzip anzukurbeln.

Gibt es diese Präsentation auch Online abrufbar?
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Maybach am 06. Februar 2024, 08:41:22
@3a373: Also es ist keine Schande und auch kein Problem, wenn man PersMgmt nicht gleich und auch komplett versteht. Es tun zwar alle so, als ob sie es wüssten und könnten (Pers kann jeder und es gibt 80 Mio Bundestrainer äh Perser), aber ganz so einfach ist es halt nicht. Was dir grds. weiterhelfen kann ist, sich mit Erfahrenen zu unterhalten und da verstehe ich zB deinen PersFhr nicht. Wenn ein PersOffz/PersStOffz nicht weiter weiß, ist seine Ansprechstelle nun einmal die PersFhrg und auch genau dafür da, über die Fälle anderer zu sprechen. Immerhin ist man ja fachlich für verantwortlich. Ansonsten andere PersOffze fragen, gerade ältere OffzMilFD haben einen großen Erfahrungsschatz oder -falls es das gibt- Zwischenebenen (Kdo, Div...), so gibt es auf Ebene der Kdo mindestens einen wenn nicht zwei, deren Spezialgebiet BU ist.
Zu Deiner Frage zu Nr 501: es gibt eine recht gute ppt (33 Seiten) zur Beförderung von Offizieren, Rangreihenfolgenbildung, SLV, Beispielen etc. Wenn du dich hier anmeldest und eine PN schreibst mit deiner dienstl. LoNoAdresse, dann schicke ich sie dir gerne zu. Zu historisch steht da bspw.
"Liegt der Stichtagstermin der jüngsten planmäßigen Beurteilung vor dem Datum der Aufnahme in die jeweilige Beförderungs- oder Einweisungsreihenfolge, wird die bis zur Berücksichtigungsfähigkeit dieser planmäßigen Beurteilung in der jeweiligen Beförderungs- oder Einweisungsreihenfolge herangezogene planmäßige Beurteilung nicht entsprechend der Nrn.504-505 berücksichtigt. Das bedeutet, wenn der Stichtag der aktuellen Beurteilung nach der Beförderungsreife liegt, wird die vorherige Beurteilung historisch."

@Nofear/Kirsten: Theoretisch ja, denn es heißt ja auch nur Laufbahnperspektive und nicht Laufbahnziel. In der Praxis sieht es aber so aus, dass durch die Einrechnung von historischen BU sich natürlich schon noch ein paar Punkte ansammeln und man idR ja auch nicht schlechter wird (weil Erfahrung hinzukommt). Es gibt auch die Möglichkeit einer Ausnahmeregelung am Ende der Dienstzeit, also kurz bevor man L-Term (Letzter Termin) hat. Gibt kein aber Anrecht darauf. Bei BS habe ich das schon mal angewendet gesehen.
Und ja, es kommen jeden Monat neue in die Rangliste. Das ist aber doch nicht völlig demotivierend, sondern im Gegenteil: man hat es ja selbst in der Hand und kann sich deswegen noch mehr anstrengen. Demotivierend finde ich genau das Gegenteil: ich weiß sowieso, dass ich befördert werden, also warum anstrengen? Genau deswegen -um nämlich dem Leistungsprinzip Rechnung zu tragen- gibt es ja in eigen Bereichen weniger Planstellen als Kandidaten (zum HptFw), zum OTL...). Man hat hier bereits Wartezeiten in die Strukturen einmodelliert, um das Leistungsprinzip anzukurbeln.

Gibt es diese Präsentation auch Online abrufbar?

Falls diese Präsentation 44 Seiten hat, brauch ich diese nicht mehr  8)
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Holgi33 am 15. Februar 2024, 12:28:10
Zitat
Wer also

+ nicht den Argumenten des Dienstherrn folgen möchte (siehe die Ausführungen dazu im letzten Urteil)
+ mindestens 2 Jahre im DGR HptFw ist
+ mindestens 1x im DGR HptFw beurteilt wurde

Kann einen Antrag auf Beförderung zum StFw stellen.

Ich bin bereits fast 11 Jahre Hauptfeldwebel. Habe eine Beurteilung von 2015 im DGR HptFw.
Am 01.03.2027 sind die 16 Jahre rum.
Jetzt noch schreiben?
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: SolSim am 15. Februar 2024, 15:34:26
Solch ein Antrag wird sehr wahrscheinlich abgelehnt. Dann müssten Sie konsequenterweise klagen.

Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Holgi33 am 16. Februar 2024, 06:59:31
Solch ein Antrag wird sehr wahrscheinlich abgelehnt. Dann müssten Sie konsequenterweise klagen.

Und wir kennen die Wartezeiten bei Verwaltungsgerichten. Dann kann ich auch die 3 Jahre noch warten.
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: Rekrut84 am 02. März 2024, 23:35:48
Kurze Frage zur HFw Beförderung:

Seit September 23 die Mindestzeiten erfüllt, Stichtag letzte BU 31.01.24.
Nun hat mein DV noch einige Monate Zeit die BU zu erstellen.

Würde ich in der Reihenfolge aufsteigen wenn er die BU jetzt so früh wie möglich fertigstellt?
Titel: Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49
Beitrag von: SolSim am 03. März 2024, 05:18:34
Nein das bringt nichts, da alle Beurteilungen einer Vergleichsgruppe zum gleichen Zeitpunkt für eine Beförderung berücksichtigt werden.

Stichtag 31.01., Vorlagetermin 31.07., Berücksichtigung 01.10.