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Autor: pzmeier
« am: 17. Juli 2019, 20:37:41 »

Am verwirrensten finde ich Ihre Ausdrucksweise ...

Zur Frage:
Sollte auf Ihrer Personalverfügung sinngemäß stehen "Wird versetzt unter vorangegangener Kommandierung vom ... bis ..." oder sind Kommandierung und Versetzung zeitlich nicht getrennt (KO bis 30.04. - Vers. ab 01.05.) dann wird die Kommandierung und die Versetzung reise- und trennungsgeldrechtlich als eine Maßnahme betrachtet.
Der Anspruch auf TG nach §3 beginnt somit mit dem Tag nach beendeter Dienstantrittsreise. Gleiches gilt für den Beginn des 15(!)tägigen Anspruchszeitraumes für eine Reisebeihilfe.

Die Formulare finden Sie im Intranet unter Intranet.iud oder beim ReFü Ihres Vertrauens.
Autor: Maibaum
« am: 12. Juli 2019, 17:27:06 »

Moin Leute

Also kurz und knapp- Ich wurde zum 02.05 in meine Neue Einheit versetzt  und bin ab da Trennungsgeld Empfänger nach §3. Wurde aber 2 Wochen vorher also sprich 23.04 vorab Kommandiert zu meiner Einheit. Jetzt zur frage kann ich eine Reisekostenrechnung für die Kommandierung und der Versetzung schreiben? und gibt's hier um int noch blankos dafür bzw. hat einer die als PDF Datei? Jetzt zum Trennungsgeld- bin verheiratet und mir stehen ja 2 Familien Heimfahrten zu, also alle 14 Tage richtig? war die ersten 2 Wochen im Mai im Urlaub also beginnen die heimreisen erst ab Mitte Mai nach meinem Urlaub oder schon ab der Kommandierung (23.04.19) ? Weil in meiner alten Einheit war ich keine Trennungsgeld Empfänger. Ich weiß es ist sehr verwirrend.
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