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Zusammenfassung

Autor: KlausP
« am: 19. September 2018, 15:08:51 »

Schon mal im Besoldungsanpassungsgesetz nachgelesen?  ::)
Autor: tarekIT
« am: 19. September 2018, 15:08:18 »

Steht ebenfalls in dem genannten Artikel ...

Zitat

Zusätzlich ist eine einmalige Zahlung von 250 Euro für die Besoldungsgruppen A 2 bis A 6 im Jahr 2018 vorgesehen, sofern sie an mindestens einem Tag im März 2018 Anspruch auf Dienstbezüge hatten.

Autor: MikeHotel83
« am: 19. September 2018, 14:43:07 »

Hehe, nach Malle geht's so oder so nochmal zum Closing. Könnte man sich noch nen bissle mehr gönnen.

Mal ne andere Frage: Es war die Rede von einer zusätzlichen 1 mal Zahlung, was hat es damit aufsich?
Autor: OMLT
« am: 14. September 2018, 14:13:33 »

Auf der Startseite Intranet ist nun ein neuer Artikel über die kommende Besoldungserhöhung.
Die erste Stufe kommt, wie hier bereits angekündigt, mit den Oktoberbezügen am 28.09.18

Horrido
Autor: S1NCO
« am: 25. August 2018, 13:47:35 »

https://bezuegerechner.bva.bund.de/

Der Bezügerechner arbeitet nun auch schon mit der Besoldungserhöhung. Nur für den interessierten Mitleser :-).
Autor: didi62
« am: 24. August 2018, 13:42:29 »

Ich will nicht unhöflich wirken, aber hast du hierfür auch eine Quelle?

Quelle: PersWiSysBw
Autor: S1NCO
« am: 24. August 2018, 12:47:13 »

Ich will nicht unhöflich wirken, aber hast du hierfür auch eine Quelle?

Dann kann ich mir von dem Mehrgehalt ja eigentlich nochmal eine End of Season-Tour auf Malle gönnen  ;D.
Autor: didi62
« am: 24. August 2018, 12:02:50 »

Die Nachzahlung der Besoldung erfolgt zum Zahlmonat Oktober 2018 unter Vorbehalt der späteren gesetzl. Regelung.
Autor: didi62
« am: 18. Juli 2018, 14:22:23 »

Eine Bezahlung der Erhöhungsbeträge ohne Vorbehalt kann definitiv erst dann erfolgen, wenn das Besoldungsänderungsgesetz beschlossen und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde! Der DBwV e. V. spricht im internen Bereich auf seiner Webseite von einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit einer Nachzahlung und der Zahlung der Erhöhungsbeiträge im bzw. ab den Bezügen für den Monat Oktober zum Ende September 2018! Aber "so richtig offiziell" gibt es noch nichts dazu, denn das müsste vom BMI kommen!

Darauf wollte ich ja hinaus. In den letzten Jahren hatten wir ja beide Fälle: es wurde ohne Vorbehalt ausgezahlt, nachdem es im Bundesanzeiger verkündet worden war oder es wurde recht zeitnah nach der politischen Einigung darauf unter Vorbehalt ausgezahlt. Wer dieses Verfahren anordnen darf, weiß ich nicht, wäre allerdings interessant zu erfragen.

Im Summenzug kommt bei jedem (spätestens nach der Steuererklärung für 2018) für beide Fälle die identischen Netto-Summe aufm Konto an.

Anordnung kommt vom BMI, die ist bereits erfolgt.
Das ganze muss Programmtechnisch in SAP umgesetzt werden. Dafür ist BAPersBw zuständig. Eine Programmänderung kann aber frühestens zum Zahlmonat Sept. 2018 erfolgen.

Vielen Dank für die ablauftechnischen Details! Ich hatte tatsächlich die Frist für Änderungsmeldungen nicht mehr aufm Schirm. Macht BAPersBw das auch für die Versorgungsempfänger oder obliegt das alleine dem Zoll? Sprich wer pflegt meine Daten bei den Grundwerten? Änderungsmeldungen mach ich ja auch direkt mit dem Zoll.

BVA und Zoll arbeiten weiterhin mit dem PersWiSysBw. Auf Programmänderung haben weder BVA noch Zoll Einfluß. Das obliegt allein BAPersBw.
Autor: Maj a.D.
« am: 18. Juli 2018, 14:11:26 »

Eine Bezahlung der Erhöhungsbeträge ohne Vorbehalt kann definitiv erst dann erfolgen, wenn das Besoldungsänderungsgesetz beschlossen und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde! Der DBwV e. V. spricht im internen Bereich auf seiner Webseite von einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit einer Nachzahlung und der Zahlung der Erhöhungsbeiträge im bzw. ab den Bezügen für den Monat Oktober zum Ende September 2018! Aber "so richtig offiziell" gibt es noch nichts dazu, denn das müsste vom BMI kommen!

Darauf wollte ich ja hinaus. In den letzten Jahren hatten wir ja beide Fälle: es wurde ohne Vorbehalt ausgezahlt, nachdem es im Bundesanzeiger verkündet worden war oder es wurde recht zeitnah nach der politischen Einigung darauf unter Vorbehalt ausgezahlt. Wer dieses Verfahren anordnen darf, weiß ich nicht, wäre allerdings interessant zu erfragen.

Im Summenzug kommt bei jedem (spätestens nach der Steuererklärung für 2018) für beide Fälle die identischen Netto-Summe aufm Konto an.

Anordnung kommt vom BMI, die ist bereits erfolgt.
Das ganze muss Programmtechnisch in SAP umgesetzt werden. Dafür ist BAPersBw zuständig. Eine Programmänderung kann aber frühestens zum Zahlmonat Sept. 2018 erfolgen.

Vielen Dank für die ablauftechnischen Details! Ich hatte tatsächlich die Frist für Änderungsmeldungen nicht mehr aufm Schirm. Macht BAPersBw das auch für die Versorgungsempfänger oder obliegt das alleine dem Zoll? Sprich wer pflegt meine Daten bei den Grundwerten? Änderungsmeldungen mach ich ja auch direkt mit dem Zoll.
Autor: didi62
« am: 18. Juli 2018, 14:01:47 »

Eine Bezahlung der Erhöhungsbeträge ohne Vorbehalt kann definitiv erst dann erfolgen, wenn das Besoldungsänderungsgesetz beschlossen und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde! Der DBwV e. V. spricht im internen Bereich auf seiner Webseite von einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit einer Nachzahlung und der Zahlung der Erhöhungsbeiträge im bzw. ab den Bezügen für den Monat Oktober zum Ende September 2018! Aber "so richtig offiziell" gibt es noch nichts dazu, denn das müsste vom BMI kommen!

Darauf wollte ich ja hinaus. In den letzten Jahren hatten wir ja beide Fälle: es wurde ohne Vorbehalt ausgezahlt, nachdem es im Bundesanzeiger verkündet worden war oder es wurde recht zeitnah nach der politischen Einigung darauf unter Vorbehalt ausgezahlt. Wer dieses Verfahren anordnen darf, weiß ich nicht, wäre allerdings interessant zu erfragen.

Im Summenzug kommt bei jedem (spätestens nach der Steuererklärung für 2018) für beide Fälle die identischen Netto-Summe aufm Konto an.

Anordnung kommt vom BMI, die ist bereits erfolgt.
Das ganze muss Programmtechnisch in SAP umgesetzt werden. Dafür ist BAPersBw zuständig. Eine Programmänderung kann aber frühestens zum Zahlmonat Sept. 2018 erfolgen.
Autor: Maj a.D.
« am: 18. Juli 2018, 13:46:05 »

Eine Bezahlung der Erhöhungsbeträge ohne Vorbehalt kann definitiv erst dann erfolgen, wenn das Besoldungsänderungsgesetz beschlossen und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde! Der DBwV e. V. spricht im internen Bereich auf seiner Webseite von einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit einer Nachzahlung und der Zahlung der Erhöhungsbeiträge im bzw. ab den Bezügen für den Monat Oktober zum Ende September 2018! Aber "so richtig offiziell" gibt es noch nichts dazu, denn das müsste vom BMI kommen!

Darauf wollte ich ja hinaus. In den letzten Jahren hatten wir ja beide Fälle: es wurde ohne Vorbehalt ausgezahlt, nachdem es im Bundesanzeiger verkündet worden war oder es wurde recht zeitnah nach der politischen Einigung darauf unter Vorbehalt ausgezahlt. Wer dieses Verfahren anordnen darf, weiß ich nicht, wäre allerdings interessant zu erfragen.

Im Summenzug kommt bei jedem (spätestens nach der Steuererklärung für 2018) für beide Fälle die identischen Netto-Summe aufm Konto an.
Autor: didi62
« am: 18. Juli 2018, 13:41:31 »

Eine Bezahlung der Erhöhungsbeträge ohne Vorbehalt kann definitiv erst dann erfolgen, wenn das Besoldungsänderungsgesetz beschlossen und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde! Der DBwV e. V. spricht im internen Bereich auf seiner Webseite von einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit einer Nachzahlung und der Zahlung der Erhöhungsbeiträge im bzw. ab den Bezügen für den Monat Oktober zum Ende September 2018! Aber "so richtig offiziell" gibt es noch nichts dazu, denn das müsste vom BMI kommen!

Besoldungsanpassung 2018/2019/2020
Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf des Bundesbesoldungs- und-versorgungsanpassungsgesetzes in Ihrer Sitzung am 06.07.2018 beschlossen.

Wann die Nachzahlung erfolgt liegt im Zuständigkeitsbereich des BAPersBw aufgrund der Zuständigkeit der Programmpflege PersWiSysBw.
Autor: didi62
« am: 18. Juli 2018, 13:38:15 »

Eine Quelle wäre zielführend.

DBwV und VBB hatten bis jetzt unterschiedliche Aussagen getroffen. Aber von "offizieller" Stelle gab es bisher noch nichts. Weder, ob ab August mit Vorbehalt oder zu einem späteren Zeitpunkt dann ohne Vorbehalt.

Zum Zahlmonat August 2018 erfolgt definitiv keine Zahlung, da morgen Zahltagschluss ist und somit keine Programmupdates mehr eingespielt werden.
Autor: Tommie
« am: 18. Juli 2018, 13:36:39 »

Eine Bezahlung der Erhöhungsbeträge ohne Vorbehalt kann definitiv erst dann erfolgen, wenn das Besoldungsänderungsgesetz beschlossen und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde! Der DBwV e. V. spricht im internen Bereich auf seiner Webseite von einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit einer Nachzahlung und der Zahlung der Erhöhungsbeiträge im bzw. ab den Bezügen für den Monat Oktober zum Ende September 2018! Aber "so richtig offiziell" gibt es noch nichts dazu, denn das müsste vom BMI kommen!
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