Autor: LwPersFw
« am: 12. März 2018, 14:53:13 »
Müsste aber eigentlich inzwischen in irgendeiner Vorschrift oder Weisung geregelt sein.
Hat ein wenig gedauert... aber nun wurde eine aktuelle Version veröffentlicht... Stand 26.02.2018
ZDv A-2015/1 "Schutz der nichtrauchenden Personen vor Passivrauchen"
"In Einrichtungen des Bundes ist das Rauchen in Gebäuden und sonstigen vollständig
umschlossenen Räumen grundsätzlich verboten.
Das Verbot erfasst die Inhalation der Dämpfe einer E-Zigarette.
Auch hiermit sind erhebliche, nicht auszuschließende Gefahren verbunden, die der Bund
als Arbeitgeber in seinem Bereich zu vermeiden hat.
Das Rauchverbot gilt nicht für Räume, die Wohn- oder Übernachtungszwecken dienen und
den Bewohnerinnen und Bewohnern zur alleinigen Nutzung überlassen sind, sofern der Schutz der
nichtrauchenden Personen vor Passivrauchen nicht beeinträchtigt wird. Zu den vorgenannten
Räumen zählen auch Räume auf Wasserfahrzeugen der Bundeswehr.
In Luftfahrzeugen und Dienstkraftfahrzeugen der Bundeswehr ist das Rauchen ebenfalls verboten.
Raucherräume sind nicht vorzusehen. Nach Erlass einer Rechtsverordnung durch die
Bundesregierung, die nähere Bestimmungen zur Einrichtung und Kennzeichnung von
Raucherräumen, insbesondere zu den baulichen Anforderungen an die Größe, Lage, Gestaltung
sowie zur Art und Weise ihrer Belüftung enthält, können – vorbehaltlich des Vorliegens der
Voraussetzungen und einer entsprechenden Grundsatzentscheidung des BMVg – Raucherräume
vorgehalten werden, wenn insgesamt eine ausreichende Zahl von Räumen zur Verfügung steht.
Im Auslandseinsatz und im Grundbetrieb im Ausland ist der Schutz nichtrauchender
Personen vor Passivrauchen im Sinne dieser Regelung in geeigneter Weise sicherzustellen.
Ein Verstoß kann disziplinarrechtlich, aber auch als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße
geahndet werden."