Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: KillBurn93 am 28. Juni 2018, 12:16:07

Titel: Reisekosten bei "befohlenem" Urlaub
Beitrag von: KillBurn93 am 28. Juni 2018, 12:16:07
Moin zusammen,

mir ist bewusst das man normalerweise wenn man die Reisekosten bei einer Dienstreise von Dienststelle zu Dienststelle abrechnen muss.
Wie sieht es allerdings aus wenn man einen Lehrgang beendet und auf der Kommandoerinnerung für den anschließenden Lehrgang 2 Wochen Urlaub "befohlen" sind. Was einen späteren Dienstantritt und damit Zeit Zuhause impliziert.
Wie wird das ganze dann berechnet bzw. überhaupt beantragt?

Mkg

KillBurn
Titel: Antw:Reisekosten bei "befohlenem" Urlaub
Beitrag von: Ralf am 28. Juni 2018, 12:24:57
Urlaub kann nicht befohlen sein. Es ist bestimmt Ausgleich von Mehrarbeit.
Titel: Antw:Reisekosten bei "befohlenem" Urlaub
Beitrag von: KillBurn93 am 28. Juni 2018, 12:38:16
Der Urlaub an sich ist natürlich freiwillig aber der Lehrgang beginnt offiziell am Tag X allerdings steht auf der Kommandierung "EU bis Tag Y Anreise an Tag Z".
Abbau von Mehrarbeit fällt aus so viele Stunden habe ich nicht.
Titel: Antw:Reisekosten bei "befohlenem" Urlaub
Beitrag von: Andi am 28. Juni 2018, 16:28:37
Alles völlig unproblematisch. Du rechnest die reell durchgeführten Reisedaten ab. Wenn der ReFü da dann noch einen gesonderten Nachweis von der aufnehmenden Einheit braucht muss der halt nachgereicht werden. Kann ich mir aber nicht vorstellen. Im Zweifelsfall eine Kopie des genehmigten Urlaubs anheften.
Im Ergänzungsfeld auf der Reisekostenrechnung einfach entsprechend erläutern wieso, weshalb, warum.

Gruß Andi
Titel: Antw:Reisekosten bei "befohlenem" Urlaub
Beitrag von: funker07 am 28. Juni 2018, 16:31:57
Was steht denn beim Thema Meldung zum Dienstantritt?
Deine Sorge ist es, dass du anreist und direkt danach auf eigene Kosten wieder nach Hause fährst?

Guck mal im Lehrgangskatalog oder ruf die aufnehmende Einheit an, vermutlich ist der Dienstantritt später geplant. Den kannst du, wie Andi sagt, problemlos mit den tatsächlichen Daten abrechnen.
Titel: Antw:Reisekosten bei "befohlenem" Urlaub
Beitrag von: KillBurn93 am 28. Juni 2018, 17:15:21
Mir geht es darum das mein aktueller Lehrgang morgen endet. Der neue direkt Montag beginnt allerdings durch den Urlaub den die aufnehmende Einheit angeordnet hat später beginnt.
Normalerweise gebe ich ja bei den Reisekosten nicht die Fahrt nachhause an sondern nur von Dienststelle zu Dienststelle. Durch den Urlaub bin ich aber gezwungen nachhause zu fahren was knapp 800km mehr sind als der direkte Weg zur Dienststelle.
Titel: Antw:Reisekosten bei "befohlenem" Urlaub
Beitrag von: Tasty am 29. Juni 2018, 08:35:54
Mir geht es darum das mein aktueller Lehrgang morgen endet. Der neue direkt Montag beginnt allerdings durch den Urlaub den die aufnehmende Einheit angeordnet hat später beginnt.

Nochmal: Urlaub kann nicht angeordnet werden. Wenn Du ihn nimmst, ist das freiwillig, wenn Du in der Zeit lieber Dienst machen möchtest, muss Dein DV Dir sagen, wo. Einfach Tür zumachen und Dich "im Regen stehen lassen" geht nicht.

Zur Abrechnung: Du schreibst in die Reisekostenabrechnung rein, wie Du tatsächlich gefahren bist, denn Du versicherst ja, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Was dann davon erstattungsfähig ist oder wo ggf. fiktive Vergleichsbeträge oder Kürzungen anzusetzen sind, entscheidet der Sachbearbeiter, das ist nämlich seine Aufgabe.
Titel: Antw:Reisekosten bei "befohlenem" Urlaub
Beitrag von: KillBurn93 am 29. Juni 2018, 09:19:29
Das der Urlaub nicht befohlen werden kann ist mir schon bewusst. Ich nehme den auch sehr gerne um alten Urlaub aus letztem Jahr abzubauen. Dank Lehrgangstour hat man davon ja mehr als genug ::)
Mir ging es nur um die Abrechnung bzw den Antrag ob ich da etwas besonderes beachten muss weil der Urlaub mit auf der Kommandierung stand und ich das bis jetzt noch nie gesehen hatte...
Aber danke ich habe meine Antwort  :D
Titel: Antw:Reisekosten bei "befohlenem" Urlaub
Beitrag von: LwPersFw am 29. Juni 2018, 12:13:31
"Bundesreisekostengesetz (BRKG)
§ 13 Verbindung von Dienstreisen mit privaten Reisen

(2) Wird in besonderen Fällen angeordnet oder genehmigt, dass die Dienstreise an einem vorübergehenden Aufenthaltsort anzutreten oder zu beenden ist, wird die Reisekostenvergütung abweichend von Absatz 1 nach der Abreise von oder der Ankunft an diesem Ort bemessen. Entsprechendes gilt, wenn in diesen Fällen die Dienstreise an der Wohnung oder Dienststätte beginnt oder endet. Absatz 1 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden."


Da hier ein EU-Zeitraum vorgegeben wird, in dem EU genommen werden soll (A-1420/12 Nr 107), ist für mich der Tatbestand des Abs 2 erfüllt.
Deshalb würde ich für die Fahrten Lehrgangsort <> Wohnort abrechnen.
Titel: Antw:Reisekosten bei "befohlenem" Urlaub
Beitrag von: benba am 29. Juni 2018, 22:13:18
...
Wie wird das ganze dann berechnet ...?
...

siehe Antwort LwPersFw -> Dienstort (DO) zu DO oder hier: DO zu Heimatanschrift zu DO (oder ggf. wenn kürzer ihre Urlaubsanschrift -> die Sie natürlich wahrheitsgemäß angegeben haben.)

...
Wie wird das ganze dann ... beantragt?
...

siehe Antwort tasty -> reale Fahrten

Zitat von: KillBurn93
Normalerweise gebe ich ja bei den Reisekosten nicht die Fahrt nachhause an sondern nur von Dienststelle zu Dienststelle.

Sie bestätigen mit Ihrer Unterschrift die wahrheitsgemäße Angabe Ihrer Daten. Wie hier bereits erwähnt wurde beantragen Sie nur und entsprechend ausgebildetes Personal rechnet dann ab.
Zudem werden Sie bisher wohl auch nicht auf die Idee gekommen sein, eine fiktive BC rauszurechnen und nicht anzugeben, oder max. 650km anzugeben oder oder....