Autor: BWDSF
« am: 30. Januar 2018, 20:24:42 »
Hi,
folgende Frage ist bisher fiktiv und gehört eher zum Bürogossip:
In unserer Abteilung herrscht tendenziell chronische Unterbesetzung, man sagt "wenn du keine verdammt guten Gründe hast, oder du eine Möglichkeit zur Aufstiegsbeförderung hast, bist du hier für immer "gefangen", der Einplaner lässt dich nicht weg.
Ist es tatsächlich Praxis, dass Versetzungswünsche bei Besetzungsmangel für mehrere Jahre verweigert werden? Wenn man sich gar in einer anderen Bundesbehörde auf einen Posten gleicher Besoldungsgruppe erfolgreich bewirbt, kann dann immer noch langfristig die Abordnung / Versetzung verweigert werden? Kurzfristig kann eine nicht-Abkömmlichkeit sicher begründet werden, aber langfristig..?
Das "kann" lässt sich vermutlich leicht mit "ja" beantworten, meine Frage ist eher "hat das jemand schon persönlich so erlebt"?
Weiter munkelt man die Dienstpostenbündelung habe auch den zusätzlichen Knebelzweck gegen Aufstiegsbeförderungen mit Versetzung, weil man mit A10 ja dem Grunde nach auf dem selben Posten A11 werden könnte - entsprechende Reihung und Bewertung vorausgesetzt.
Vielleicht hat ja jemand entsprechende Erfahrungen, die er teilen kann oder rechtlich fundiertes Wissen zu der Thematik?