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Zusammenfassung

Autor: Andi8111
« am: 19. Juni 2017, 19:11:28 »

Sagen wir mal so: Man kann immernoch alles mögliche tauschen, denn es ist zwar alles digital fakturiert, aber: Wenn man was abgibt, was abgeschrieben wird und man etwas neues bekommt, dann wird lediglich der neue Artikel im Tausch vom Konto des SVP abgebucht mit der Begründung, dass du ihn alt gegen neu getauscht hast. Also wird nur auf einer Seite dediziert digital gespeichert und gezählt. Ist der Bestand erstmal abgebucht, weint niemand mehr dem hinterher. Falls nur einfach nur alt gegen neu tauschst, verändert sich nichts an deinem BAN. Wenn du Größen tauschen musst, dann kann es je nach Artikel zu einer Änderung kommen, es ist aber nicht so, dass der von deiner BAN abgebuchte Artikel im Bestand des SVP aufgenommen wird, denn 99% der Artikel werden weggeworfen, die Stiefel teilweise in eine Lederrecyclinganlage gegeben und vieles von dem Zeug, wenn es noch irgendwie nutzbar ist, für n`Appel und n`Ei zivil veräußert an diverse bekannte Shops.

Im Grunde ist das Betuppen nach wie vor möglich. Die einzige prüfende Instanz ist der Stovler, der das Zeug annimmt und den Tausch durchführt.
Autor: graxxar
« am: 19. Juni 2017, 15:56:56 »

Die Stiefel werden gelocht, damit man diese nicht einem (aktiven) Soldaten mitgeben kann der diese dann für einen tauscht.

Das wäre meine Vermutung. Wie das heute ist, wenn alles digital ist und wenn die Größe nicht passt usw?
Autor: KlausP
« am: 19. Juni 2017, 10:14:35 »

Mein Versorger hat mir das mal erklärt, warum die Kampfstiefel gelocht werden, hab ich aber wieder vergessen. Ich weiß nur noch so viel, dass es damit nichts zu tun hatte.
Autor: Pericranium
« am: 19. Juni 2017, 10:11:31 »

Das Lochen bedeutet nicht, dass das Schuhwerk sofort in das Eigentum des Soldaten/Reservisten übergeht. Auch hier gilt die 3-Jahres-Regelung.

Zitat
Heißt das, dass ich bei der Wiedereinstellung alle Schuhe hätte neu bekommen müssen?

Wenn mehr als 3 Jahre vorher ausgeschieden bist und bis zu deiner Wiedereinstellung nicht beordert warst, ja. Bei Beorderung zählen die 3 Jahre erst ab dem Termin der Ausplanung.

Achso, ich bin davon ausgegangen, dass die dann gleich in das persönlich Eigentum übergehen, weil das Bulle gesagt hat.
Nee, waren weniger als 3 Jahre dazwischen. Dann passt ja alles  ;)
Autor: KlausP
« am: 19. Juni 2017, 10:02:33 »

Das Lochen bedeutet nicht, dass das Schuhwerk sofort in das Eigentum des Soldaten/Reservisten übergeht. Auch hier gilt die 3-Jahres-Regelung.

Zitat
Heißt das, dass ich bei der Wiedereinstellung alle Schuhe hätte neu bekommen müssen?

Wenn mehr als 3 Jahre vorher ausgeschieden bist und bis zu deiner Wiedereinstellung nicht beordert warst, ja. Bei Beorderung zählen die 3 Jahre erst ab dem Termin der Ausplanung.
Autor: Pericranium
« am: 19. Juni 2017, 09:53:44 »

Auf die komplette Bekleidung, die Sie beim Dienstende mit nach Hause bekommen haben. Außer Schuhe, meines wissens nach, die sind sofort persönliches Eigentum (kenntlich gemacht durch die Lochung).

Das Lochen der Schuhe wurde bei mir damals vergessen als ich nach dem FWDL ausgeschieden bin.
Als ich SaZ Wiedereinsteller wurde, habe ich keine neuen Schuhe bekommen. Jetzt wurde ich letztes Jahr zum Selbsteinkleider und da wurden meine Schuhe aus der FWDL-Zeit gelocht.
Heißt das, dass ich bei der Wiedereinstellung alle Schuhe hätte neu bekommen müssen?
Autor: bayern bazi
« am: 19. Juni 2017, 07:40:42 »

ich würde aber trotzdem zum Dienstantritt die Bekleidung/ausrüstung die noch vorhanden ist mitnehmen (und zumindest im privat PKW mal eingelagern ;) )  bereits eingelaufene schuhe tragen sich einfach schöner ;)
Autor: BulleMölders
« am: 19. Juni 2017, 07:26:05 »

Auf die komplette Bekleidung, die Sie beim Dienstende mit nach Hause bekommen haben. Außer Schuhe, meines wissens nach, die sind sofort persönliches Eigentum (kenntlich gemacht durch die Lochung).
Autor: schokoraspel
« am: 19. Juni 2017, 01:20:53 »

Auf was bezieht sich diese Regelung denn alles?
Autor: NisaiboT
« am: 18. Juni 2017, 23:22:49 »

Alles klar,  vielen Dank. Also bekomme ich einmal alles neu.
Autor: KlausP
« am: 18. Juni 2017, 23:07:59 »

Wenn Sie danach als Reservist nicht auf einer Stelle beordert (eingeplant) waren, ist die Bekleidung in Ihr Eigentum übergegangen und Sie brauchen sie auch zum Dienstantritt nicht mitzunehmen.
Autor: NisaiboT
« am: 18. Juni 2017, 23:02:50 »

Bin 2013 raus.
Autor: Andi
« am: 17. Juni 2017, 18:51:09 »

Dienst antreten und gucken was passiert.
Autor: KlausP
« am: 17. Juni 2017, 18:27:43 »

Die Beorderung von reservisten ist doch schon lange keine Regel mehr, deshalb habe ich erstmal nur nach dem DZE gefragt. Aber prinzipiell haben Sie recht.
Autor: Gast aus Niedersaxn
« am: 17. Juni 2017, 18:24:09 »

Ist nicht das Ende der letzten Beorderung der ausschlaggebende Zeitpunkt? Also drei Jahre nach Ende der letzten Beorderung gehen die verblibenen Bekleidungsstücke in das Eigentum des Besitzers über.
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