Autor: MMG-2.0
« am: 31. März 2018, 09:25:15 »[...] Steht heutzutage in den HZB bzgl. Tragen von Uniform bzw. FA bei der Anfahrt "kann, muß, darf, soll" oder "soll nicht, darf nicht"? Und wie würde "soll nicht, darf nicht" passen zur Trendwende Personal samt neuem Konzept Reserve?
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Im alten E-Bescheid hieß es "Sie sind berechtigt, den Kampfanzug auf dem Weg zum Dienst zu tragen.", dagegen im "neuen" H-Bescheid gibt es den Hinweis auf das Tragen jeglicher Uniform nicht mehr.
Diensteintritt (also ab wann Status RDL/Soldat) ist gem. SG für den RDL entweder mit Meldung am Dienstort oder spätestens ab der im H-Bescheid genannten Uhrzeit (unabhängig ob der RDL den Dienst nicht antritt).
Für das Tragen der Uniform zum Dienstantritt bedarf es eine UTE.