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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: THwuestenfuchs am 18. Juni 2017, 22:45:39

Titel: Fragen zu Jugendstrafe und Bundeswehr
Beitrag von: THwuestenfuchs am 18. Juni 2017, 22:45:39
Hallo,

Ich habe vor 2 Jahren eine Anzeige bekommen. Zu den damaligen Zeitpunkt war ich 17. die Anschuldigung lautet versuchter Betrug. Jetzt nach 2 Jahren habe ich am 5 juli den Gerichtstermin. Habe mich allerdings schon bei der Bundeswehr beworben und habe das ganze auch angegeben. Mit Erfolg. Wurde als Bootsmann eingeplant. Habe aber Interessens halber vor einer Woche nochmal angerufen und gefragt was bei der Rechtsabteilung raus gekommen ist.

Der Mitarbeiter sah das ich ein Aktenzeichen eingetragen habe wusste aber nicht das da was geprüft wird. Er meinte nur ich soll mich nach dem Thermin mit dem Ergebniss melden.

Kann es sein das ich jetzt im Nach hinein wegen dem ausgeschlossen werde? Aber der Einplaner hat mir ja die stelle zugesichert..
Titel: Antw:Fragen zu Jugendstrafe und Bundeswehr
Beitrag von: KillBurn93 am 18. Juni 2017, 22:50:32
Wird normalerweise garnicht erst eingestellt solange eine Verfahren noch in der Schwebe ist?
Titel: Antw:Fragen zu Jugendstrafe und Bundeswehr
Beitrag von: THwuestenfuchs am 19. Juni 2017, 00:16:15
Es Handelt sich ja um eine Jugensünde und steht ja maximal nur im Erziungszeugnis oder?
Titel: Antw:Fragen zu Jugendstrafe und Bundeswehr
Beitrag von: Dezega am 19. Juni 2017, 00:37:46
Das ist eine Jugendstrafe die wird beim Bund nicht so stark gesehen da es im Erziehungsregister Registriert wird und werden somit nicht im Führungszeugnis stehen. Hier kannst du es nochmal nachlesen.
http://www.kinderrecht-ratgeber.de/kinderrecht/strafrecht/fuehrungszeugnis.html
Titel: Antw:Fragen zu Jugendstrafe und Bundeswehr
Beitrag von: ulli76 am 19. Juni 2017, 08:48:08
Das Problem ist, dass es es bei laufendem Verfahren keine Einstellung gibt.
Also Gerichtstermin abwarten und dann schauen, was bei raus kommt.

Allerdings ist ein Gerichtsverfahren 2 Jahre nach der Tat irgendwie vom erzieherischen Effekt auch so ne Sache.
Titel: Antw:Fragen zu Jugendstrafe und Bundeswehr
Beitrag von: KlausP am 19. Juni 2017, 09:01:11
Der TE soll in der Bootsmannlaufbahn eingestellt werden. Er hat zugestimmt, dass die Bundeswehr eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister bekommt. Und ja, je nachdem, was bei dem Prozess herauskommt kann es sein, dass er nicht eingestellt wird. Wie lange das sein wird hängt vom Urteil ab.

@Dezega: Vielleicht sollten Sie sich mal mit dem BZRG und den Bewerbungsunterlagen der BW beschäftigen, bevor Sie womöglich etwas Unzutreffendes posten.
Titel: Antw:Fragen zu Jugendstrafe und Bundeswehr
Beitrag von: THwuestenfuchs am 19. Juni 2017, 18:08:04
Dankeschön schonmal von mir für die Antworten. Würdet ihr den Prinzipiell sagen das ich mich darauf einstellen soll nicht genommen zu werden?
Titel: Antw:Fragen zu Jugendstrafe und Bundeswehr
Beitrag von: KlausP am 19. Juni 2017, 18:11:45
Was hat denn Ihr Ansprechpartner im Karrierecenter gesagt, als Sie ihn heute telefonisch über den Verhandlungstermin informiert haben?  ::)

Wie @ulli schon schrieb: So lange das Verfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen ist werden Sie nicht eingestellt.
Titel: Antw:Fragen zu Jugendstrafe und Bundeswehr
Beitrag von: Leopard2A4 am 19. Juni 2017, 18:50:24
Nein, erst mal wird man damit nicht "genommen". Wie ja schon erwähnt.

Danach kommt es halt darauf an ob und wie man verurteilt wurde, und wie das bewertet wird, kann also auch ein "nein" draus werden. Aber das sind ungelegte Eier.

Ich würde mich erst mal darauf einstellen, das es vermutlich mit dem geplanten Dienstantritt (je nach dem wann der ist nichts wird)
GGf könnte die angestrebte Stelle dann auch weg sein.
Titel: Antw:Fragen zu Jugendstrafe und Bundeswehr
Beitrag von: Getulio am 19. Juni 2017, 19:09:27
Würdet ihr den Prinzipiell sagen das ich mich darauf einstellen soll nicht genommen zu werden?

Ja.
Titel: Antw:Fragen zu Jugendstrafe und Bundeswehr
Beitrag von: THwuestenfuchs am 19. Juni 2017, 19:44:21
Naja er meinte das schlimmste was mir Passieren kann ist das ich etwas später anfange. Der Termin ist am 05.7 und der geplante einstellungs Termin ist der 04.10.17.

Ich kann mir das erlich Gesagt nicht vorstellen es geht hier ja werder um Drogen, Waffen, Körperverletzung. Das ganze ist ja auch schon 2 Jahre her und wird im Erziungsregister stehen.
Titel: Antw:Fragen zu Jugendstrafe und Bundeswehr
Beitrag von: KlausP am 19. Juni 2017, 19:50:23
Den § 41 Bundeszentralregistergesetz haben Sie gelesen? Die Bundeswehr erhält eine unbeschräkte Auskunft aus dem BZR, siehe auch der Bewerbungsbogen, auf dem Sie mit Ihrer Unterschrift Ihr Einverständnis dazu erteilt haben.
Titel: Antw:Fragen zu Jugendstrafe und Bundeswehr
Beitrag von: THwuestenfuchs am 19. Juni 2017, 19:55:56
Das habe ich gelesen aber ich dachte mir:

Wäre ein Aktenzeichen bzw ein Eintrag ein 100%tiges ausschuss Kriterium dann würde man ja nicht danach fragen bzw hätte mich erst garnicht zum Test und zum Einplaner gelassen oder?
Titel: Antw:Fragen zu Jugendstrafe und Bundeswehr
Beitrag von: KillBurn93 am 19. Juni 2017, 19:58:08
Mal davon abgesehen das Betrug bzw. versuchter Betrug nicht dafür spricht das man charakterlich geeignet ist.
Betrug spricht ja für eine gewisse kriminelle Energie...

Es kommt ganz darauf an was bei Gericht heraus kommt.
Titel: Antw:Fragen zu Jugendstrafe und Bundeswehr
Beitrag von: KlausP am 19. Juni 2017, 20:00:49
Das habe ich gelesen aber ich dachte mir:

Wäre ein Aktenzeichen bzw ein Eintrag ein 100%tiges ausschuss Kriterium dann würde man ja nicht danach fragen bzw hätte mich erst garnicht zum Test und zum Einplaner gelassen oder?

Lag das Aktenzeichen schon bei Ihrer Eignungsfeststellung in WHV vor oder kam das erst später?
Titel: Antw:Fragen zu Jugendstrafe und Bundeswehr
Beitrag von: THwuestenfuchs am 19. Juni 2017, 20:05:20
Wurde bei dem Aktualisirungsgespräch hinzugefügt. Die Psychologin hat mich dazu befragt und hat Nichts weiter dazu gesagt. Jetzt nach 1 Monat nach WHV habe ich dirt angerufen und gefragt ob die schon was durch den Rechtsberater wissen. Daraufhin meinten die das sie bis ich angerufen haben nicht wussten das sie was prüfen sollen.

Die Jugendgerichtshilfe rechnet mit einer sehr Milden strafe wenn überhaupt. Denn ich bin Ersttäter, vorher und Nachher niemals Polizeilich aufgefallen, habe keine Soziale Defizite oder Berufliche löcher im Lebenslauf
Titel: Antw:Fragen zu Jugendstrafe und Bundeswehr
Beitrag von: KlausP am 19. Juni 2017, 20:06:45
Dass die Jugendgerichtshilfe das meint ist gut und schön, ändert aber nichts an der Sachlage.
Titel: Antw:Fragen zu Jugendstrafe und Bundeswehr
Beitrag von: THwuestenfuchs am 19. Juni 2017, 20:08:02
Also ist es wirklich so das egal welchen Eintrag man besitzt definitiv ausgeschlossen ist?
Titel: Antw:Fragen zu Jugendstrafe und Bundeswehr
Beitrag von: Ralf am 19. Juni 2017, 20:13:06
Zitat
Das Problem ist, dass es es bei laufendem Verfahren keine Einstellung gibt.
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Beitrag von: Chakou am 19. Juni 2017, 20:18:05
Was aber ein problem werden kann ist die charakterliche Eignung, da man bei seiner Bewerbung was verschwiegen hat.
Titel: Antw:Fragen zu Jugendstrafe und Bundeswehr
Beitrag von: KlausP am 19. Juni 2017, 20:22:00
Also ist es wirklich so das egal welchen Eintrag man besitzt definitiv ausgeschlossen ist?

Das habe ich nirgends geschrieben. So lange das Verfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen ist erfolgt keine Einstellung. Nach Abschluß des Verfahrens entscheidet der Rechtsberater, ob Sie eingestellt werden der ob es eine gewisse Sperrfrist gibt. Das ist abhängig vom Urteil.
Titel: Antw:Fragen zu Jugendstrafe und Bundeswehr
Beitrag von: Getulio am 19. Juni 2017, 20:54:59
Ich kann mir das erlich Gesagt nicht vorstellen es geht hier ja werder um Drogen, Waffen, Körperverletzung. Das ganze ist ja auch schon 2 Jahre her und wird im Erziungsregister stehen.

Die Frage ist nicht, was Sie sich vorstellen können. Sie haben hier doch schon mehrfach die zutreffende Antwort bekommen, dass es vor Abschluss des Verfahrens nichts wird und danach wird man sehen. Auch im Auge behalten, dass es eben Konkurrenz gibt, die keine strafrechtlichen Altlasten mitschleppen.