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Zusammenfassung

Autor: LwPersFw
« am: 02. Mai 2018, 13:25:20 »

Neutrale Beratung gibt es auch hier...

+ Verbraucherzentralen,
+ Bund der Versicherten,
+ behördlich zugelassene Versicherungsberater, die nicht vermitteln dürfen

Das kostet zwar etwas ... ist aber eben neutral...


Und wer es ganz einfach halten will, gibt als Beruf an: "Bundeswehrsoldat/in"

...und achtet darauf, dass keine Verweisung auf einen anderen Beruf, oder eine andere Tätigkeit erfolgen kann.

Dabei gibt es 2 Arten:

+ abstrakte Verweisung  ( absolutes "no go" !!! )
+ konkrete Verweisung   
   ( könnte man akzeptieren, man muss aber die "Spielregeln kennen !!! << also ein Muss-Thema in der Beratung !!! )



Zusätzlich müssen natürlich noch andere Parameter, wie die Höhe der monatlichen Rente, ob diese auch lebenslang gezahlt wird, etc., bedacht werden...


Beim Punkt "Verweisung" kommt i.d.R. der Begriff „bisherige Lebensstellung" in den Versicherungsverträgen vor.

Hier hat der BGH Ende 2017 ein versichertenfreundliches Urteil gefällt.

Verweigert eine Versicherung die Berufsunfähigkeits-Rente und verweist den Versicherungsnehmer auf einen neuen Beruf, weil im Vertrag doch eine "Verweisung" vereinbart wurde, muss sie demnach auch die Fähigkeiten und Erfahrungen berücksichtigen, die der zuletzt ausgeführte Beruf des Versicherten mit sich bringt. Demnach muss die Versicherung unter Umständen sogar dann eine BU-Rente zahlen, wenn der Versicherte mit dem Wechsel in einen anderen Beruf ein höheres Einkommen erzielen könnte.

Siehe Anhang
Autor: christoph1972
« am: 01. Mai 2018, 17:51:29 »

Gerade bei einer Versicherung die die DU absichern soll, ist eine ausführliche Beratung notwendig und das dt. Motto "Geiz ist geil" völlig fehl am Platz. Will damit sagen, lieber mehr bezahlen und eine ordentliche Beratung mit den richtigen Angaben über einen Makler versichern, der für eine Falschberatung haftet, als die 08/15-Standard-Beratung durch ein Online-Portal.

Ein Preisvergleich über die bekannten Internetportale mag ein ungefährer Anhalt für Beiträge liefern, jedoch bitte darauf achten, Soldat als Beruf umfasst eben neben dem Stabsdienstsoldaten auch den Kommandofeldwebel, Minentaucher, Kampfschwimmer etc., die eben noch gefahrgeneigtere Berufe sind, als der Stabsdienstler. Und gefahrgeneigte Berufe führen nach dem allgemeinen Versicherungsmotto "Hohes Risiko=hoher Beitrag, weil die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadens ungleich größer ist, als beim Durchschnitt" eben zum Teil 3-stelligen Monatsbeiträgen, je nach versicherter Monatsleistung einer DU-Versicherung.

Da lauern ggf. erhebliche Fallen in den Versicherungsbedingungen.

Autor: LwPersFw
« am: 01. Mai 2018, 16:41:21 »

Wenn die Versicherung für die Dienstzeit gedacht ist:

+ kommt es nicht auf die Art der Versicherung an BU / DU

+ sondern auf das WAS versichert ist

+ und keine "Fallen" im Kleingedruckten lauern


+ Zu versichern ist z.B. der Beruf
   Feldwebel - Allgemeiner Fachdienst
   Berufs-ID: 15331
   Systematiknummer: 01203-101

Egal was der Vertreter erzählt , Finger weg von einer Versicherung, die da schon nicht will !

Die Berufs-ID für andere mil. Berufe findet man auf der Seite der Arbeitsagentur.

+ Im Vertrag darf keine "Verweisungsklausel" stehen (Verweisung auf andere/n Tätigkeit/Beruf)

Dies verhindert, dass die Versicherung behaupten kann, man könne zwar nicht mehr Feldwebel aFD sein, aber z.B. als Bürosachbearbeiter arbeiten, weil man diesen Beruf z.B. einmal erlernt hat...

Versicherungen, die dies anbieten gibt es, auch wenn man etwas suchen muss und es ggf. etwas teurer ist.

Dafür gibt es dann aber keine böse Überraschung !
Denn sowohl BU, als auch DU müssen dann leisten, sobald der Beruf, wie hier im Beispiel, "Feldwebel aFD", nicht mehr ausgeübt werden kann.
Autor: Andi8111
« am: 01. Mai 2018, 16:35:54 »

Habe 241 DU als MilÄBer durchgeführt. Keines davon führte zur BU. Ausnahmen: Die Tatbestände nach Einsatzweiterverwendungsgesetz.
Autor: F_K
« am: 01. Mai 2018, 15:48:00 »

Beispiele (alles SaZ), da BS nochmal anderes Thema:

- Der Bäcker bekommt eine Mehlallergie, BU, aber kein DU.

- Der Student, Trimester, bekommt eine Stresspsychose - DU, aber ggf. die Möglichkeit, Zivil in Semestern zu Ende zu studieren - und in dem Beruf zu arbeiten.

- Der "Stabstäter" verliert einen Fuss / Bein / wird teilweise gelähmt - DU, aber Weiterarbeit im Büro problemlos möglich, also kein DU.

Daher - zwei unterschiedliche Begriffe mit völlig unterschiedlichen Kriterien.
Autor: Al Terego
« am: 01. Mai 2018, 15:30:05 »

Die meisten mir bekannten DU haben gerade keine BU nach sich gezogen, einfach weil es völlig unterschiedliche Themen sind und die meisten, auf Grund von körperlichen Einschränkungen dennoch als Ingenieur oder Flugzeugmechaniker arbeiten können, nicht mehr jedoch als Soldat.

So ist es. Genau deswegen gibt es ja auch extra DU-Versicherungen, die sich die Übernahme dieses Risikos auch extra bezahlen lassen.
Autor: dunstig
« am: 01. Mai 2018, 14:17:05 »

Die meisten mir bekannten DU haben gerade keine BU nach sich gezogen, einfach weil es völlig unterschiedliche Themen sind und die meisten, auf Grund von körperlichen Einschränkungen dennoch als Ingenieur oder Flugzeugmechaniker arbeiten können, nicht mehr jedoch als Soldat.

Daher halte ich deine Aussage so pauschalisierend gerade im Bezug auf körperliche DU für nicht haltbar. Aber das können unsere Ärzte hier sicherlich etwas genauer sagen.
Autor: Paul Kater
« am: 01. Mai 2018, 13:58:54 »

Letztlich ist es aber auch egal: der Threadersteller soll halt bei der Kanzlei anfragen - die scheinen sich ja mit der Materie auszukennen - und sich beraten lassen. Die werden ihm schon sagen, ob es Sinn macht, gegen die Versicherung vorzugehen oder nicht  8)
Autor: Paul Kater
« am: 01. Mai 2018, 13:50:08 »

Dann formuliere ich noch einmal anders: Dass die zur DU führende Erkrankung zur BU führt, ist durchaus wahrscheinlich. Beispiel: Psychische Erkrankung führt zur DU. Dass der Ex-Soldat dann trotzdem seinen zivilen Beruf ausüben kann, ist zwar möglich, aber eher unwahrscheinlich. Dass DU nicht automatisch BU bedeutet, ist aber auch klar.

Dass die zur DU führende Erkrankung aber wahrscheinlich (!) nicht zur BU führt, wie es Al Terego meint, halte ich aber für nicht zutreffend
Autor: Al Terego
« am: 01. Mai 2018, 13:39:07 »

Die Wahrscheinlichkeit, dass man bei Dienstunfähigkeit auch berufsunfähig ist, ist aber relativ hoch...

Absolut nicht, eher dass Gegenteil ist der Fall.
Autor: F_K
« am: 01. Mai 2018, 13:13:30 »

Negativ.

DU und BU sind unterschiedliche Themen.

Eine BU Versicherung deckt in aller Regel keine DU ab - dass muss explizit extra versichert sein.

Deine andere Aussage ist ein Binse.
Autor: Paul Kater
« am: 01. Mai 2018, 13:06:17 »

Die Wahrscheinlichkeit, dass man bei Dienstunfähigkeit auch berufsunfähig ist, ist aber relativ hoch...

 Letztlich ist das aber eine Einzelfallprüfung. Daher sollte der Threadersteller sich rechtlich (fachanwaltlich) beraten lassen, weil die Ablehnung der Versicherung zwar zutreffend sein kann, keinesfalls aber sein muss :D
Autor: F_K
« am: 01. Mai 2018, 12:40:12 »

"Offizierin" ist kein Beruf - sondern eine fehlerhafte Bezeichnung.

Halten wir fest:

- BU und DU sind unterschiedliche Begriffe aus unterschiedlichen Rechtsgebieten.
- Wer sich "falsch" versichert, hat im Leistungsfall das Nachsehen.

Die Bundeswehr hat im Nachgang mit solchen Fehlversicherungen nichts zu tun - das ist Privatvergnügen.

(Der Fall Einsatz und Kriegsklausel ist ein anderes Thema - in der Regel gibt es nach vertragsgemäßer Meldung des erhöhten Risikos einen Risikozuschlag und die Versicherung leistet dann.)
Autor: Paul Kater
« am: 01. Mai 2018, 12:13:02 »

Also DU führt in der Regel schon zur BU, wie man in dem Fall sieht:

"Die Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung (DBV) zahlt einer ehemaligen Offizierin der Bundeswehr nach Einschaltung von xxx eine Berufsunfähigkeitsrente, nachdem sie zuvor ein Anerkenntnis verweigert hatte.

Unsere Mandantin, eine ehemalige Offizierin der Bundeswehr, hatte im Jahr 2008 ihre Ausbildung zur Offizierin im fliegerischen Dienst bei der Bundeswehr begonnen und hierbei auch eine Dienstunfähigkeits- und Berufsunfähigkeitsversicherung bei der DBV Winterthur Versicherung abgeschlossen. Während des Studiums der Luft- und Raumfahrttechnik entwickelte sich bei der Offizierin eine erhebliche psychische Störung, die schließlich zur Dienstunfähigkeit und Entlassung der Offizierin aus der Bundeswehr führte. Die DBV verweigerte in der Folge die von unserer Mandantin beantragten Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Eine tragfähige Begründung hierfür gab die Versicherung aber nicht ab. Die Offizierin war sich allerdings sicher, berufsunfähig zu sein, und wandte sich hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei xxx. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt xxx, kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung der DBV rechtsfehlerhaft sein dürfte. „Denn unsere Mandantin konnte aus gesundheitlichen Gründen den Beruf der Offizierin nicht mehr ausüben. Sie ist somit im Sinne der Versicherungsbedingungen berufsunfähig ist.“

edit: Angaben, die als Werbung interpretiert werden können, entfernt
Autor: Ralf
« am: 01. Mai 2018, 09:51:34 »

DU muss ja auch nicht gleich BU sein. Bspw. sind die körperlichen Anforderungen an einen Soldaten sind i.d.R. höher als bei vielen Zivilberufen.
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