Autor: TomTom2017
« am: 13. Oktober 2018, 06:19:51 »Und mache mit ihm sozusagen aus das er mich freistellt.Sie müssen da nichts "ausmachen", Sie sind für die Dauer des Wehrdienstes von der Arbeitspflicht befreit. Die gegenseitigen Hauptpflichten (Pflicht zur Arbeit einerseits, Zahlung des Gehalts andererseits) aus dem Arbeitsvertrag ruhen - Kraft Gesetz.
Arbeitgeber informieren und ganz normal den Dienst antreten. In der Praxis wird normalerweise versucht eine geordnete Übergabe durchzuführen. Unter anderem wird man unbezahlt freigestellt - das ist aber rein internerer, administrativer Vorgang.