Hallo,
neulich habe Ich im Netz von einem (homosexuellen) Bewerber für die Offizierslaufbahn gelesen. Dieser war - durch regelmäßige Tests gesichert - HIV negativ und hierdurch in diesem Punkt für die Bundeswehr tauglich.
Gefragt wurde er bei der ärztl. Einstellungsuntersuchung jedoch nicht, ob er HIV positiv wäre, sondern ob er in seinem Leben schonmal einen Test auf HIV gemacht hätte. Diese Frage hat er wahrheitswidrig mit Nein beantwortet, weil er die Frage als diskriminierend empfand und man hierdurch Rückschlüsse auf seine sexuelle Orientierung ziehen könnte. (Natürlich macht man HIV Tests auch aus anderen Situationen heraus, wie z.B. nach Nadelstichverletzungen im Krankenhaus, aber der häufigste Anlass ist natürlich offensichtlich).
Gerechtfertigt hat er dies damit, dass Fragen nach HIV grundsätzlich unzulässig sind, und unzulässige Fragen dadurch genauso wie Fragen nach einer Schwangerschaft falsch beantwortet werden dürfen und dies auch gerichtsfest ist.
Auch wenn dies die Bewerber nicht davon entbindet, in Berufen die sich mit HIV Ausschliessen (wie für Chirurgen oder auch Soldaten) wahrheitsgemäß zu antworten, wenn sie doch davon betroffen wären.
Bei den Fragen, ob noch andere Punkte offenkundig die Tauglichkeit beeinträchtigen könnten antworte er also wahrheitsgemäß mit Nein, da er ja wusste dass er nicht HIV positiv wäre, und sich auch nicht eines Einstellungsbetruges schuldig machen wollte, der ja bei einem Verschweigen einer bekannten Infektion vorgelegen hätte.
Nun meine Frage an die Frauen und Männer vom Fach: ist das wirklich in der Bundeswehr Musterung so, dass man gefragt wird, ob man schon mal einen HIV Test gemacht hat? Auch wenn die Info nutzlos wäre, wenn der Test immer negativ war und dadurch der Arbeitgeber ausschließlich private Informationen erhielt, die ihn nichts angehen?
Denn sowie Ich das im Netz überflogen habe, ist diese Frage tatsächlich unzulässig:
https://magazin.hiv/2014/11/30/hiv-test-in-der-einstellungsuntersuchung-unzulaessig-/(Was natürlich nicht bedeutet, dass man eine Infektion wissentlich verschweigen darf)
Es geht mir auch nicht darum eine neue Diskussion zu eröffnen, ob eine behandelte HIV Infektion unter der Nachweisgrenze nicht doch kein Ausschlussgrund mehr sein darf, da bin tatsächlich nämlich auch eher skeptisch.
Aber über die Legitimität genau dieser Frage in der Musterung bin ich schon sehr unsicher.