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Fragen und Antworten => Übung und Einsatz => Thema gestartet von: Der Fragende am 08. November 2016, 14:19:57

Titel: 90/5 Auslandsverwendung
Beitrag von: Der Fragende am 08. November 2016, 14:19:57
Moin Kameraden,

hab eine Einplanung für Counter Daesh erhalten.

Hab eben in der Pause mit der Fliegerärztin gesprochen, diese meinte das für Incirlik KEIN 90/5 benötigt wird.
Leider ist unser SanBer bis Donnerstag geschlossen, daher frag ich mal in die Runde.
Stimmt das, oder hat sie sich vertan?

MkG
Fragender
Titel: Antw:90/5 Auslandsverwendung
Beitrag von: Tommie am 08. November 2016, 14:34:19
Ihre Fliegerärztin hat leider nicht recht, denn auch für die Operation Counter Daesh wird eine gültige Auslandsdienstverwendungsfähigkeit in Form eines BA 90/5 benötigt!
Titel: Antw:90/5 Auslandsverwendung
Beitrag von: ulli76 am 08. November 2016, 15:00:43
Ausland wird auf jeden Fall benötigt. Ob Incirlik als Tropen gilt, müsste der SanBereich mal in der entsprechenden Vorschrift nachschauen, da ist es genau geregelt. Sogar mit Weltkarte was in dem Zusammenhang als Tropen gilt und was nicht.

ist aber ganz einfach: Dein DV erstellt den 90/5er, damit ist es erstmal ein ARbeitsauftrag an den SanBereich und das sollen die unter sich ausmachen.
Titel: Antw:90/5 Auslandsverwendung
Beitrag von: Tommie am 08. November 2016, 15:23:45
Und ... Incirlik gilt nicht als Tropen, deswegen habe ich auch nur von der ADVF und nicht von ADVF/TDVF geschrieben ;) !
Titel: Antw:90/5 Auslandsverwendung
Beitrag von: ulli76 am 08. November 2016, 15:40:29
Na siehste- dann wäre das auch geklärt.
Dass DU den Unterschied kennst, ist mir klar. Das ist aber oft leider nicht so.

Also zusammenfassend: Du brauchst einen 90/5 Auslandsdienstverwendungsfähigkeit, aber nicht den für Tropen. Plus das Impfschema für Incirlik.
Titel: Antw:90/5 Auslandsverwendung
Beitrag von: Tida86 am 09. November 2016, 14:35:25
Hätte mich auch gewundert. Selbst für ANAKONDA '16 in POLEN brauchten wir einen gültigen 90/5 Auslandsdienstverwendungsfähigkeit..
Titel: Antw:90/5 Auslandsverwendung
Beitrag von: LwPersFw am 09. November 2016, 15:01:11
Ich vermute die Frau Dr. bezieht sich auf dieses:

"Für Soldaten bzw. Soldatinnen, die aus dienstlichen Gründen im Ausland im Kontingent
(u. a. KRK-Verband) eingesetzt werden sollen, ist dann keine Untersuchung auf Auslandsdienstverwendungsfähigkeit
erforderlich, wenn die klimatischen, hygienischen und
seuchenmedizinischen Verhältnisse im Einsatzland denen in der Bundesrepublik
Deutschland entsprechen und im Einsatzgebiet eine adäquate medizinische Versorgung
sichergestellt werden kann.

Sind die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt, wird eine auf den jeweiligen Einsatzort
nach Art und Umfang ausgerichtete Untersuchung auf Auslandsdienstverwendungsfähigkeit
in Verbindung mit Fü San angeordnet."
Titel: Antw:90/5 Auslandsverwendung
Beitrag von: Andi8111 am 09. November 2016, 15:33:20
Oho... Dann müssen wir für Bayern ja auch einen 90/5 machen....
Titel: Antw:90/5 Auslandsverwendung
Beitrag von: schlammtreiber am 09. November 2016, 16:49:31
Oho... Dann müssen wir für Bayern ja auch einen 90/5 machen....

... da müsst Ihr Euch sogar registrieren lassen und habt anfangs Residenzpflicht  ;D
Titel: Antw:90/5 Auslandsverwendung
Beitrag von: FoxtrotUniform am 14. Dezember 2016, 16:18:19
Es wurde diese Woche eine neue Weisung dazu verteilt (Tenor: Immer und für alle). Bin leider unterwegs, sonst hätte ich diese genau benannt.