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Zusammenfassung

Autor: Rollo83
« am: 06. Juli 2018, 08:32:17 »

Korrekt.
Mietzuschuss nur wenn  dienstliche Unterkunft aus Kapazitätsgründen nicht gestellt gestellt werden kann.
Autor: Raven84
« am: 05. Juli 2018, 19:44:35 »

Hallo ich hätte eine Frage zum Thema Trennungsgeld.

Also folgender Fall: Ich habe meinen Hauptwohnsitz in Bayern ca. 360km weit weg von der meinem zukünftigen Dienstort.
Umzug kommt nicht in Frage da ich dort erst eine Ausbildung habe bzw nach 14 Tagen an die Uni nach Bremen müsste und meine Kinder solange am Hauptwohnsitz weiterhin bleiben werden.

1. Frage: Welches Trennungsgeld steht mir nun zu wenn ich am Dienstort bin der 360km weit weg ist und ich nur am Wochenende nach Hause fahre.
2. Frage: Was erhalte ich sobald ich vom Dienstort aus an die Uni in Bremen geschickt werde und mir dort dann auch noch eine Zweitwohnung nehmen muss?

Ich habe gehört bei Erstens kommt TG nach §3 mit Heimfahrten 2 an der Zahl wegen Kinder.
Bei zweitens wohl auch TG nach §3 mit Heimfahrten 2 Stück im Monat + Mietzuschuss für die Zweitwohnung?


Danke für Eure Hilfe im Voraus.
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